Universal-Reinigungsdienst GmbH Fulda
Petersberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
412.445,02 |
371.841,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
521,00 |
797,00 |
| II.
Sachanlagen |
409.424,02 |
368.544,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.500,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.892.790,29 |
2.790.603,86 |
| I.
Vorräte |
115.059,84 |
102.758,42 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.830.172,66 |
1.737.802,56 |
| davon
gegen Gesellschafter |
10,79 |
33,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
947.557,79 |
950.042,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
102.261,42 |
55.148,73 |
| Aktiva |
3.407.496,73 |
3.217.593,59 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.192.804,83 |
1.056.681,97 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
356.681,97 |
372.759,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
786.122,86 |
633.922,91 |
| B.
Rückstellungen |
726.838,00 |
780.547,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.487.853,90 |
1.380.208,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.487.853,90 |
1.380.208,37 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
528.842,17 |
411.957,13 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
156,25 |
| Passiva |
3.407.496,73 |
3.217.593,59 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264
Abs. 1 a HGB)
Die Universal-Reinigungsdienst GmbH Fulda hat ihren
Sitz in Petersberg. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Fulda unter HRB 403 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Universal-Reinigungsdienst
GmbH Fulda wurde nach den Vorschriften der §§ 242
ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.
HGB) sowie des GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme des
Grundsatzes der Unternehmensfortführung
(going-concern) aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Gemäß Art. 93 Abs. 2 EGHGB werden die
geänderten Schwellenwerte des § 267 Abs. 1 und 2
HGB bereits für das Jahr 2023 in Anspruch genommen.
III. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände (u. a.
Software) wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterliegen, nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der
steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 (geringwertige
Wirtschaftsgüter) wurden im Berichtsjahr voll
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als
Abgang ausgewiesen.
Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert zwischen Euro 150,00
und Euro 1.000,00 ist in den Vorjahren ein
"jährlicher"
Sammelposten gebildet worden. Der Sammelposten wird,
unabhängig von den Nutzungsdauern und des Verbleibs
der einzelnen Wirtschaftsgüter, über eine
Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben.
Der Sammelposten wurde wegen Unwesentlichkeit
beibehalten und in die Handelsbilanz über nommen.
Bei den
Finanzanlagen wurden die
Beteiligungen zu Anschaffungskosten angesetzt.
Vorräte wurden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten angesetzt, soweit unter Beachtung des
Niederstwertprinzips nicht niedrigere Tageswerte am
Bilanzstichtag maßgebend waren.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nennwert bewertet. Bei den Forderungen wurde dem
allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung
getragen.
Die
flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten. Die Aufwendungen
wurden aktiviert und über die
Laufzeit der zugrunde liegenden
Verträge linear aufgeteilt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung
wurde auf der Basis versicherungsmathematischer
Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen
des § 253 HGB durchgeführt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
wurden in der Höhe gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
1.
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3 Satz 1
HGB)
Bilanzposten
|
Betrag
TEuro
|
Davon gegenüber
Gesellschaftern
TEuro
|
Verbindlichkeiten
|
1.488
|
529
|
2.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
42 Abs. 3 GmbHG)
Hierzu verweisen wir auf IV. 2.
Mitzugehörigkeitsvermerke.
V. Sonstige Pflichtangaben
1.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a
HGB)
Für das Geschäftsjahr 2023 bestehen
Verpflichtungen aus längerfristigen Miet- und
Leasingverträgen.
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
Verpflichtungen aus
längerfristigen
|
|
|
Miet- und
Leasingverträgen
|
195
|
189
|
In den Folgejahren ist mit steigenden Verpflichtungen
zu rechnen.
2.
Anzahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug
während des Geschäftsjahres 864.
Petersberg, den 18. Oktober
2024
gez.
Torsten Schmidt, Geschäftsführer
gez.
Roger Herbrich, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angabe des Datums der Feststellung des Jahresabschlusses
(§ 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB)
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde mit
Beschluss vom 18.10.2024 festgestellt.
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