CreaTec Fischer & Co. GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Krinke seit 23.5.2017 | Geschäftsführer |
Sven Dr. Zöphel seit 12.9.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 35.00% | |
| 10.00% | |
| 10.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
3 von 4 Anteilseignern sichtbar
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SPS-CreaTec GmbHErligheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss ist gemäß § 264 HGB nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist unter Beachtung des § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungsvorschriften nach § 288 Abs. 1 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch. Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Da sich durch die Vorschriften des BilMoG nur unwesentliche Abweichungen ergeben, wird in diesen Fällen der Steuerbilanzwert angesetzt. Auf die Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz wird somit verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beanstanden. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern und zu erwartenden Steuernachzahlungen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Es bestehen Forderungen gegen die Gesellschafter in Höhe von 23.800,00 Euro. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Auf die Angaben über die Gesamtbezüge des Geschäftsführers und der Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer wird nach § 288 Satz 1 HGB verzichtet. Zum Stichtag 31.12.2010 existieren keine Beträge, die der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegen. Geschäftsführer im Berichtszeitraum ist: Albrecht Fischer - Dipl.-Ingenieur |
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