Pannhorst
GmbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.515,00 |
62.477,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.514,00 |
62.475,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.512.716,14 |
2.037.965,36 |
| I.
Vorräte |
952.562,45 |
1.647.356,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
204.060,22 |
175.342,18 |
| davon
gegen Gesellschafter |
29.247,81 |
103.897,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
356.093,47 |
215.267,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.071,74 |
901,06 |
| Aktiva |
1.538.302,88 |
2.101.343,42 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
241.988,11 |
237.366,98 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
191.741,46 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
20.625,52 |
| IV.
Bilanzgewinn |
216.988,11 |
|
| davon
Gewinnvortrag |
187.918,82 |
|
| B.
Rückstellungen |
81.774,45 |
11.839,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.214.540,32 |
1.852.137,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.208.970,32 |
1.136.949,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.570,00 |
715.187,86 |
| Passiva |
1.538.302,88 |
2.101.343,42 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Pannhorst GmbH, Neuss
(Amtsgericht Neuss, HRB 21487) wurde nach den Vorschriften
der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG
aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das
Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3
HGB) bilanziert.
Die Bilanzierung der entgeltlich erworbenen
immateriellen
Vermögensgegenstände (EDV-Software,
Lizenzen) erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB), wobei voraussichtliche Nutzungsdauern zwischen 1 und
5 Jahren angenommen werden. Die Abschreibung erfolgt
linear. Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Ab dem Geschäftsjahr 2018 werden
geringwertige Vermögensgegenstände mit
Einzelanschaffungskosten von über Euro 250,00 und
unter Euro 800,00 im Anlagevermögen erfasst und im
jeweiligen Zugangsjahr vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von bis zu Euro 250,00 werden direkt als Aufwand
verrechnet.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253
Abs. 4 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte
Verkaufswerte anzusetzen sind.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt, das strenge
Niederstwertprinzip wird beachtet. Dem allgemeinen Ausfall-
und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen.
Die
flüssigen Mittel in Form der Guthaben bei
Kreditinstituten und des Kassenbestandes sind zu Nennwerten
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen;
die Auflösung des Postens erfolgt linear pro rata
temporis.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert.
Die Bewertung der
Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen erfolgt zu
Erfüllungsbeträgen, ermittelt in der Höhe,
wie sie nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 Abs. 2 S. 1 HGB), der von der Deutschen Bundesbank
monatlich bekannt gegeben wird.
Die
erhaltenen Anzahlungen sind zu Netto-Nennwerten
bilanziert. Das Wahlrecht nach § 268 Abs. 5 S. 2 HGB,
die erhaltenen Anzahlungen offen von den unfertigen
Leistungen abzusetzen, wird nicht in Anspruch genommen.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In
anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am
Bilanzstichtag berücksichtigt.
Angaben zur Bilanz
Mitzugehörigkeitsvermerke (§ 265 Abs. 3
HGB)
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in
Höhe von 29.247,81 EUR (Vorjahr: 103.897,01 EUR)
ausgewiesen.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42
Abs. 3 HBG)
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten 29.247,81 EUR
(Vorjarh: 103.897,01 EUR) Forderungen gegenüber
Gesellschaftern. Es handelt sich dabei um Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen.
Bilanzgewinn
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|
Euro
|
Bilanzgewinn zum
|
01.01.2023
|
|
212.366,98
|
Ausschüttungen
|
|
|
-24.448,16
|
Jahresüberschuss
|
|
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29.069,29
|
Bilanzgewinn zum
|
31.12.2023
|
|
216.988,11
|
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn von 216.988,11 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 1.214.540,32
EUR (Vorjahr: 1.851.974,78 EUR).
Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende
Haftungsverhältnisse:
|
Euro
|
aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften
|
71.052,96
|
|
71.052,96
|
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die nicht unter
Haftungsverhältnisse anzugeben sind, beläuft
sich am Bilanzstichtag auf 3.255,41 EUR. Diese bestehen aus
Leasingverpflichtungen.
Sonstige Pflichtangaben
Beschäftigte Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1,0.
Angaben zu den Mitgliedern der
Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
Ronny Pannhorst
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ausgeübter Beruf:
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Kaufmann
|
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
gez.
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|
Ronny Pannhorst,
Kaufmann
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
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