Rudolf
Hoffmann GmbH
Attendorn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
85.964,00 |
103.058,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
72.513,00 |
89.607,00 |
| III.
Finanzanlagen |
13.450,00 |
13.450,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.510.530,51 |
1.435.427,40 |
| I.
Vorräte |
806.278,70 |
686.716,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
500.374,22 |
484.760,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
46.821,96 |
37.487,61 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
203.877,59 |
263.950,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.500,28 |
4.577,50 |
| Aktiva |
1.602.994,79 |
1.543.062,90 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
748.903,31 |
738.401,45 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
40.903,35 |
40.903,35 |
| II.
Bilanzgewinn |
707.999,96 |
697.498,10 |
| B.
Rückstellungen |
392.358,95 |
423.818,18 |
| C.
Verbindlichkeiten |
461.732,53 |
380.843,27 |
| Passiva |
1.602.994,79 |
1.543.062,90 |
Anhang
1
.
Allgemeine Angaben
Die Rudolf Hoffmann GmbH, Attendorn, ist eine
kleine Kapitalgesellschaft i.S.v.
§ 267 HGB. Gem. § 316 Abs. 1 HGB besteht
keine Prüfungspflicht, so dass kein
Bestätigungsvermerk auszuweisen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
aktuellen Vorschriften des HGB über die Gliederung und
den Ausweis der Posten der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und des Anhangs beachtet worden.
Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen
Vorschriften erforderlichen Angaben und Erläuterungen.
Die Gesellschaft hat die größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem.
§§ 274 a, 288 HGB in Anspruch genommen.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für die Offenlegung des
Jahresabschlusses gem. §§ 326, 327 HGB hat die
Gesellschaft ebenfalls Gebrauch gemacht.
2.
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
3.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss wurde vor Gewinnverwendung
aufgestellt. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von
597.498,10 Euro enthalten.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres
wurden grundsätzlich fortgesetzt, so dass eine
Vergleichbarkeit mit den Vorjahreswerten gewährleistet
ist.
Angaben zur Fremdwährungsumrechnung gem. §
284 Abs. 2 Nr. 2 HGB sind nicht erforderlich.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung
Rechnung. Es wurde gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen (going-concern-Prinzip). Im Einzelnen gilt
folgendes:
AKTIVA
Erworbene
Immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bewertet und planmäßig
abgeschrieben. Die Abschreibungen werden linear nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Planmäßige Abschreibungen
auf Sachanlagen werden linear vorgenommen. Die Abschreibungen
basieren auf der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Die
Zugänge im Berichtsjahr werden pro rata temporis
abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit einem
Wert bis 800,00 Euro werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bestände der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren werden mit den aktuellen Einkaufspreisen
bewertet.
Die Bestände an
unfertigen Leistungen werden unter
Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades mit den
Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener Teile
der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten
bewertet.
Der Ansatz der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum
Nennwert, abzüglich Wertberichtigungen für
individuell ermittelte Einzelrisiken sowie pauschale Risiken.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden
mit dem Nennwert bewertet.
PASSIVA
Bei der Bildung der
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung
getragen worden. Sie werden in der Höhe bemessen, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben bzw. fünfzehn Geschäftsjahre
verwendet, wie sie von der deutschen Bundesbank gem.
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekanntgegeben werden.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.1
Bilanzerläuterungen
AKTIVA
Anlagevermögen
Auf die Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens wurde gem. § 274 a Nr. 1 HGB
verzichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In der Position sind Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr in Höhe von 46.821,96 Euro
(Vorjahr: 37.487,61 Euro) enthalten. Es bestehen Forderungen
gegen nahestehende Unternehmen in Höhe von 79.826,75
Euro (Vorjahr: 78.261,52 Euro) und gegen Gesellschafter in
Höhe von 279.283,97 Euro (Vorjahr: 282.226,13 Euro).
PASSIVA
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital beträgt 40.903,35 Euro. Es
ist vollständig eingezahlt.
Pensionsrückstellung
Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte
nach der Projected Unit Credit Methode (PUCM) unter
Berücksichtigung eines Zinssatzes von 2,30%. Weiterhin
wurden Rententrends von 1,50% in die Bewertung einbezogen.
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellung nach BilMoG ergab sich im
Geschäftsjahr 2010 ein einmaliger zusätzlicher
Rückstellungsbetrag von 33.565,00 Euro. Von dem
Wahlrecht der ratierlichen Zuführung (Art. 67 Abs. 2
EGHGB) wurde Gebrauch gemacht.
Bewertungseinheit
Das Deckungsvermögen wurde zum Zeitwert bewertet.
Zwischen der Pensionsrückstellung und dem
Deckungsvermögen wurde eine Bewertungseinheit gebildet.
Der Betrag setzt sich zum 31.12. daher wie folgt
zusammen:
|
Pensionsrückstellung (2023: |
688,6 TEuro; 2022: |
663,3 TEuro) |
|
Deckungsvermögen (2023: |
-334,5 TEuro; 2022: |
-299,9 TEuro) |
| Ausweis der
Pensionsrückstellung (2023: |
354,1 TEuro; 2022: |
363,4 TEuro) |
Rückstellungen
Auf eine Aufstellung der sonstigen Rückstellungen
wird gem. § 288 i.V.m. 285 Nr. 12 HGB verzichtet.
Verbindlichkeiten
In dem Betrag sind keine Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren enthalten. Eine
Besicherung mit Pfandrechten besteht nicht.
3.2
sonstige Angaben
Geschäftsführer
Rudolf Hoffmann, Attendorn
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des
Geschäftsjahres
Gemäß § 288 i.V.m. § 285 Nr. 7 HGB
ist die Angabe bei kleinen Gesellschaften nicht erforderlich.
sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet
Rudolf Hoffmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2024
festgestellt. |