Athora Pensionskasse
Aktiengesellschaft
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
GESCHÄFTSBERICHT 2023
UNTERNEHMENSSTRUKTUR
VERWALTUNGSORGANE
Aufsichtsrat
Dr. Anders Malmström
Vorsitzender (seit 28. November 2023)
Group Chief Financial Officer, Athora Holding Ltd.,
Hamilton, Bermuda
Chantal Waight
Mitglied des Aufsichtsrats (seit 29. August 2023)
Managing Director Group Risk, Athora Holding Ltd.,
Hamilton, Bermuda
Lukas Ziewer
Aufsichtsratsmitglied (bis 31. Mai 2023)
Group Chief Risk Officer Athora Holding Ltd.,
Hamilton, Bermuda
Thomas Doyle
Mitglied des Aufsichtsrats (seit 17. November 2023)
Berater
Landshut
Eric Viet
Vorsitzender (bis 17. November 2023)
Regional Chief Executive Officer, Athora Holding
Ltd., Hamilton, Bermuda
Vorstand
Isabella Pfaller
(Mitglied seit 29. August 2023)
Vorsitzende des Vorstands
(seit September 2023)
Chief Executive Officer
Wiesbaden
Outsourcing representative Athora GER actuarial
function (Outsourcingbeauftragte Versicherungsmathematische
Funktion) Risk Management (Risikomanagement)
Control Functions - incl. Complaints management,
anti-money laundering, data protection, internal audit
(Kontrollfunktion inkl. Beschwerdemanagement,
Anti-Geldwäsche-Management, Datenschutz, Interne
Revision)
Strategic Planning & Strategic project management
office - SPO (Strategische Planung und strategisches
Projektmanagement Office SPO)
Legal (Recht)
IKS (Internes Kontrollsystem)
BaFin relationship management (BaFin
Kommunikationsmanagement)
Asset Liability Management (ALM)
Dr. Claudius Vievers
(bis 31. August 2023)
Vorsitzender des Vorstands
Chief Executive Officer
Wiesbaden
Bettina Hoch
Mitglied des Vorstands
Chief Financial Officer
Wiesbaden
Outsourcing representative Athora GER - Risk
management, Internal Audit (Outsourcingbeauftragte
Risikomanagement, Interne Revision) Accounting &
Reporting (Rechnungswesen & Reporting)
Operations - Cost planning, Procurement, Policy
Administration and Customer Service, IT (Operativ
-Kostenplanung, Einkauf, Policenverwaltung und
Kundendienst, IT)
Financial planning & analysis -HGB and IFRS
(Finanzplanung & Analyse HGB und IFRS)
Tax administration (Steuern)
Actuarial (Aktuariat)
Investment Accounting & Investment Controlling
(Rechnungswesen Kapitalanlagen &
Kapitalanlagencontrolling)
LAGEBERICHT
DER ATHORA PENSIONSKASSE AG
Bericht des Vorstandes
Wirtschaftliche Entwicklung
Nach dem turbulentem Jahr 2022, mit dem Beginn des
russischen Angriffskrieges in der Ukraine und dessen
wirtschaftliche Auswirkungen wie zum Beispiel dem starken
Zins- und Inflationsanstieg, verlief das Jahr 2023 in
weniger volatilen Bahnen. Gemäß Prognosen des
Internationalen Wirtschaftsfonds (IWF) wird die
Weltwirtschaft im Jahr 2023 trotz der Entwicklungen 2022 um
3% wachsen. Für Deutschland wird ein
Wachstumsrückgang von 0,4% geschätzt, womit man
im Euroraum, dessen Wachstum auf 3,0% prognostiziert wird,
im unteren Bereich liegt.
Für die deutsche Wirtschaft werden als
Gründe für den Rückgang die Schwäche
zinsempfindlicher Sektoren, geringere Nachfrage durch
Handelspartner und infolgedessen ein Rückgang der
Industrieproduktion genannt. 2022 war die deutsche
Wirtschaft noch um 1,8% gewachsen.
Die Inflation entwickelte sich in Deutschland, in der
Eurozone sowie in weitestgehend allen großen
Volkswirtschaften im Zuge der Konjunkturerholung zu einem
wichtigen Thema. Auch bedingt durch die Folgen des
russischen Angriffskriegs in der Ukraine stiegen die
Energiepreise, was sich jedoch im 2. Halbjahr 2023
abschwächte. Zusätzlich verteuerten sich viele
Produkte durch Materialknappheit und Lieferengpässe.
Im Jahr 2022 stiegen die Preise durchschnittlich um fast
7%. Für 2023 liegen die Schätzungen bei 5,9%.
Die Inflationsentwicklung führt zu Debatten
über die Zinspolitik der Notenbanken, von denen viele
mittlerweile mit einer Welle von Zinserhöhungen
reagiert haben. Der wichtigste Leitzinssatz der
Europäischen Zentralbank (EZB) liegt aktuell bei 4,5%
(2022: 2,5%). Bei seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 hat
der EZB-Rat darauf verzichtet, die Leitzinsen weiter zu
erhöhen. Die US-Notenbank Federal Reserve (Fed)
verlängert ebenfalls ihre Zinspause. Der Leitzins
blieb in den USA nun auf dem Stand Juli 2023, der sich seit
März 2022 elfmal auf den höchsten Wert seit 2001
steigerte, in der Spanne von 5,25% bis 5,50% (2022: 4,45
bis 4,50%).
Lebensversicherungsmarkt
Laut vorliegenden vorläufigen Schätzungen
des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft
e.V. (GDV) wird auch für 2023 durch das
makroökonomische Umfeld mit einem Rückgang der
Beitragseinnahmen für Lebensversicherungen
einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds
gerechnet. Während der Rückgang im Jahr 2022 noch
bei 6% lag, belief sich der Rückgang für 2023 bei
ca. 5,2%, was weiterhin auf die Entwicklung des
Einmalbeitragsgeschäftes zurückzuführen ist.
Durch den Zinsanstieg im Jahr 2022 reduzierten sich
die Marktwerte der festverzinslichen Anlagen und die
Kapitalanlagen der Lebensversicherer wiesen stille Lasten
von geschätzt 50 Mrd. Euro aus. In 2023 hat die EZB
weitere Zinserhöhungen vorgenommen.
Die höheren Zinsen ermöglichen den
Lebensversicherungen die schrittweise Auflösung der
Zinszusatzreserve, die mögliche negative Auswirkungen
auf das Ergebnis ausgleichen können. Bereits im
Vorjahr sank das Volumen, diese Tendenz könnte sich
auch im Geschäftsjahr fortsetzen.
Die gestiegenen Zinsen ermöglichen es den
Lebensversicherern in der Neuanlage ihrer Kapitalanlagen
wieder höhere Zinsen zu erwirtschaften als in den
letzten Jahren.
Dieser positive Effekt macht sich jedoch nicht sofort
bemerkbar, da der Großteil der Kapitalanlagen der
Lebensversicherer langfristig gebunden ist.
Das Risiko, dass gleichzeitig andere Kapitalanlagen
durch die gestiegenen Zinsen attraktiver werden bzw. Kunden
durch die gestiegene Inflation gezwungen werden,
Versicherungen zu stornieren, war in Form einer
überdurchschnittlichen Stornoquote im deutschen Markt
nicht ersichtlich.
Die BaFin beobachtet systematisch, wie sich bei den
Lebensversicherern Storno und Prämienfreistellungen
entwickeln. Bei ausgewählten Unternehmen führt
die BaFin quartalsweise eine Liquiditätsabfrage durch
- angelehnt an die Liquiditätsabfrage der
Europäischen Aufsichtsbehörde für das
Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
(EIOPA).
Die Solvenz der deutschen Lebensversicherer im Jahr
2022 hat sich ausweislich der im Laufe des Jahres 2023
vorgelegten SFCR-Berichte maßgeblich durch die
Zinsentwicklung im Vergleich zu 2021 deutlich verbessert.
Bei den meisten Versicherern sinken durch den Zinsanstieg
die Barwerte der Passivseite stärker als die
Marktwerte der festverzinslichen Anlagepapiere auf der
Aktivseite, da die Vertragslaufzeiten der
Versicherungsverträge länger sind als die
Duration der Wertpapiere im Bestand sind. Die Anzahl von
Lebensversicherungsunternehmen, die eine Quote von unter
100% auswiesen, ist von 8 im Jahr 2021 auf 1 im Jahr 2022
gesunken (ohne Berücksichtigung von
Übergangsmaßnahmen).
Der Trend zur Erhöhung der Deklaration zur
Überschussbeteiligung für 2024 im Vergleich zum
Vorjahr setzt sich fort. Im Branchenschnitt dürfte
sich die laufende Durchschnittsverzinsung von 2,26% auf
2,45% im Jahr 2024 erhöhen (Quelle: Assekurata).
Entwicklung der Athora Pensionskasse
AG
Die Athora Pensionskasse AG schreibt seit 2010 kein
aktives Neugeschäft mehr. Die ausgewiesenen
Neugeschäftsbeiträge beinhalten
ausschließlich Dynamikanpassungen.
Als Bestandsversicherer liegt der Fokus der
Gesellschaft auf einem ausgewogenen Kapitalanlagemanagement
zur Renditesteuerung und Asset-Liability-Management (ALM)
sowie einer effizienten Portfolioabwicklung.
Im Jahr 2023 konnte durch attraktive Neuanlagen der
vergangenen Monate eine Verbesserung in der laufenden
Rendite im Vergleich zu den Vorjahren erzielt werden.
Vorhandene stille Lasten ergeben sich ausschließlich
aus zinsinduzierten Entwicklungen der Wertpapiere. Durch
die optimierte Liquiditätssteuerung und -planung
ergeben sich nach aktueller Planung keine negativen
Einflüsse auf die Ergebnisse.
Für das Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein
von der Athora Deutschland GmbH auszugleichender Verlust
von 537.634 Euro, der sich gegenüber dem Vorjahr
(679.044 Euro) weiter reduzierte.
Das Jahr 2023 war in der IT der Athora insbesondere
durch die beiden Großprojekte IT-Outsourcing (ITO)
und Integration eines neuen Portfolios geprägt. Die
Outsourcingverträge mit dem strategischen Athora
Partner Tata Consulting Services (TCS) des ITO wurden in
einer sehr intensiven Transitionsphase umgesetzt, die
notwendigen IT-Personalmaßnahmen wurden abgeschlossen
und die neue IT-Organisation aufgesetzt. Das Projekt konnte
erfolgreich abgeschlossen und in den Regelbetrieb für
die Stabilisierungsphase übergeben werden. Hiermit
wurden die strategischen Ziele im Bereich Kosteneinsparung
sowie zur Risiko-Minimierung der mittelfristigen
IT-Personalplanung erreicht. Weitere Projekte, in der
Verantwortlichkeit der internationalen Athora Holding Ltd.
Gruppe, wurden unterstützt. Im Regelbetrieb konnte das
hohe Sicherheitslevel insbesondere durch Weiterentwicklung
von Data Loss Prevention (DLP), der Aktualisierung von
Betriebs- und Sicherheitssystemen im Server-Bereich sowie
der Umsetzung der Stufe 1. der Netzwerksegmentierung
gehalten bzw. verbessert werden. Regulatorische
Anforderungen zur Digitalen Rentenübersicht sind
IT-seitig umgesetzt und in Betrieb genommen worden. Die
notwendigen IT-Kontrollen und IT-Risikobetrachtungen wurden
regelmäßig durchgeführt und interne Audits
und WP-Testate haben die Wirksamkeit des IT-Kontrollrahmen
bestätigt. Durch Modernisierung der End-Nutzer
Ausstattung insbesondere bei Geschäftsführung und
Vorstand wurde hier Kommunikationsfähigkeit und
Einsatzmöglichkeit verbessert. Die IT
unterstützte die Erweiterung der Büroräume
in Wiesbaden und begleitet deren Medienausstattung, die
Fertigstellung ist für 2024 geplant.
Weitere wichtige Meilensteine innerhalb der
Transformationsprojekte waren in 2023 zum einen die
Einführung von Clearwater als gruppenweites Investment
Accounting & Reportingsystem, verbunden mit einem
Ausgliederungsvertrag mit der Athora Ireland Services Ltd.,
Dublin, die den gruppenweiten Servicevertrag mit Clearwater
geschlossen hat, sowie die Einführung eines neuen
aktuariellen Modellierungssystem Risk Agility. Beide
Systeme werden Anfang 2024 für die Erstellung des
Jahresabschlusses bzw. für die Jahresendberechnungen
der Solvenzquote der entsprechenden Gruppengesellschaften
genutzt.
Grundsätzlich befindet sich die Athora
Pensionskasse AG weiter in einem Transformationsprozess,
der nicht nur höhere Effizienz für die
unternehmerischen Abläufe vorsieht, sondern sich auch
auf die Art und Weise wie die Athora Kollegen und
Kolleginnen zusammenarbeiten, bezieht. So arbeiten die
Mitarbeiter immer stärker fachübergreifend
zusammen und engagieren sich in internationalen Projekten
der Athora Gruppe. So wird sichergestellt, dass die
Mitarbeiter für sich und für die Gesellschaft ihr
volles Potenzial entfalten und abrufen können.
Neben der Optimierungen innerhalb der
Kapitalanlagesteuerung sowie den Effizienzsteigerungen in
der operativen Bereichen besteht der Fokus der deutschen
Athora Gruppe auf strategischen Projekten zur Integration
von neuen Versicherungsbeständen. In dem Zuge wurden
auch Personalveränderungen innerhalb der Gruppe und
auch der Athora Pensionskasse AG vorgenommen.
Dr. Claudius Vievers ist zum 31. August 2023 aus dem
Vorstand der Athora Pensionskasse AG ausgeschieden. Zum
gleichen Datum wurde Isabella Pfaller zur Sprecherin des
Vorstandes der Gesellschaft bestellt. Ebenfalls erfolgten
Änderungen im Aufsichtsrat. Der
Aufsichtsratsvorsitzende Eric Viet schied zum 17. November
2023 aus dem Aufsichtsrat aus. Sein Nachfolger Dr. Anders
Malmström wurde am 28. November 2023 zum Vorsitzenden
ernannt. Lukas Ziewer schied zum 31. Mai 2023 als
Aufsichtsratsmitglied aus. Chantal Waight ist seit dem 29.
August 2023 und Thomas Doyle seit dem 17. November 2023
Mitglied des Aufsichtsrats. Die Zusammensetzung der
Vorstände und Aufsichtsräte der Athora
Pensionskasse AG wird unter Verwaltungsorgane auf Seite 5
und 6 dieses Geschäftsberichtes ersichtlich.
Um die Athora Deutschland Gruppe optimal als
Bestandsversicherer aufzustellen, wurden im Jahr 2017
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Aufgaben aus der
Athora Pensionskasse AG auf die Athora Deutschland Service
GmbH und die Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG
transferiert.
Neben die Veränderungen innerhalb der Athora
Pensionskasse AG, gab es auch Änderungen innerhalb der
Athora Deutschland Gruppe. Zum 13. September 2023 konnte
Dr. Immo Querner als neuer Gruppen-Chief Executive Officer
gewonnen werden. Im Mai 2023 trat mit Dr. Larisa
Angstenberger eine neue Chief Risk Officer in die Gruppe
ein. Neben dieser Ernennung wurden bei Athora Deutschland
Holding GmbH & Co. KG auch eine Head of Compliance und
ein Head of Internal Audit eingestellt. Von der jahrelangen
Erfahrung in der Versicherungsbranche aller neuen
Schlüsselfunktionen wird auch die Athora Pensionskasse
AG profitieren.
Die Gruppe arbeitet aktuell unter anderem an der
Integration eines Bestandes in der Athora Deutschland.
Zusammen mit dem Bestandsverkäufer werden in
zahlreichen Projektgruppen die wesentlichen Schritte der
Übertragung vorbereitet. Die Aktivitäten laufen
zielorientiert und fokussiert, um so die Genehmigung durch
die Aufsichtsbehörden im Jahr 2024 zu erhalten. In
Summe wird Athora durch diesen Erwerb in Deutschland
deutlich wachsen und zu einem großen, etablierten
Unternehmen werden, wovon alle Stakeholder der Gruppe
profitieren.
Zwischen der Athora Pensionskasse AG und der Athora
Deutschland GmbH bestehen ein Beherrschungs- sowie ein
Ergebnisabführungsvertrag. Beide wurden von der
Aufsichtsbehörde BaFin genehmigt. Zudem gibt es
Service-, Dienstleistungs- und Ausgliederungsverträge
mit Unternehmen der Athora Deutschland Holding GmbH &
Co. für die eine Kostenverrechnung erfolgt. Es besteht
darüber hinaus eine Kostengarantievereinbarung
zwischen der Athora Deutschland GmbH und der Athora
Pensionskasse AG. Durch diesen Vertrag wird die Athora
Deutschland GmbH verpflichtet entstehende Kostenverluste
auszugleichen. Dieser Verpflichtung ist die Athora
Deutschland GmbH nachgekommen, wobei sich diese
gegenüber dem Vorjahr kaum verändert hat.
Geschäftsverlauf der Athora
Pensionskasse AG
Beitragseinnahmen/ Bestandsentwicklung/
Neugeschäft
Die gebuchten Bruttobeiträge der Gesellschaft
belaufen sich auf 1.687.856 Euro (Vorjahr: 1.837.054 Euro).
Das entspricht einem Rückgang von 8,1 %
beziehungsweise 149.198 Euro. Dies ist die logische Folge
aus der Einstellung des Neugeschäfts. Dieses erfolgt
lediglich nur noch im Rahmen von vertraglich festgelegten
Dynamikerhöhungen. Die gebuchten Einmalbeiträge
verringerten sich um 35.911 Euro auf 25.667 Euro.
Erwartungsgemäß verringerten sich die laufenden
gebuchten Beiträge auf 1.662.189 Euro (Vorjahr:
1.775.476 Euro).
Im Bestand der Athora Pensionskasse AG befanden sich
zum Jahresultimo 2023 insgesamt 2.660
Versicherungsverträge (Vorjahr: 2.750
Versicherungsverträge). Der Bestand reduzierte sich um
90 Verträge. Wesentlicher Abgangsgrund war wie im
Vorjahr das Ausscheiden unter Zahlung von
Rückkäufen, Rückgewährbeiträgen
oder Antrittsvergütungen. Dieser Rückgang ist
eine logische Konsequenz aus der Umsetzung unserer
Unternehmensstrategie.
Die Beitragssumme des Neugeschäfts beträgt
276.956 Euro (Vorjahr: 290.977 Euro). Die Stornoquote
gemessen als vorzeitiger Abgang gegen den laufenden Beitrag
sank auf 3,5 % (Vorjahr: 4,3 %).
Versicherungstechnische
Rückstellungen
Die Versicherungstechnischen Rückstellungen
(Netto) erhöhten sich um 0,4 % von 56.766.658 Euro auf
57.483.415 Euro im Geschäftsjahr. Hierbei ist
insbesondere der Anstieg der Deckungsrückstellung
(Netto) von 56.091.692 Euro auf 57.784.497 Euro zu nennen.
Die Versicherungstechnischen Rückstellungen (Netto) im
Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von
den Versicherungsnehmern getragen wird, sind von 235.769
Euro auf 252.038 Euro im Geschäftsjahr gestiegen.
Versicherungsleistungen
Die Auszahlungen an Versicherungsnehmer verringerten
sich um 1% von 2.064.997 Euro (Vorjahr) auf 2.059.366 Euro
im Jahr 2023. Der Aufwand für Rückkaufswerte an
den Zahlungen für Versicherungsfälle erreichte
unter Berücksichtigung der Regulierungsaufwendungen
382.863 Euro (Vorjahr: 429.647 Euro). Das entspricht einem
Rückgang von 46.784 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Da
im Vorjahr ausreichend versicherungstechnische
Rückstellungen gebildet wurden, belasten deren
Auszahlung für Rückkäufe sowie
Versicherungs- und Ablaufleistungen das Ergebnis des
Geschäftsjahres 2023 der Athora Pensionskasse AG nicht
direkt.
Aufwendungen für Abschluss und
Verwaltung
Die Bruttoaufwendungen für den
Versicherungsbetrieb sanken im Geschäftsjahr 2023 um 7
% auf 55.680 Euro (Vorjahr: 59.895 Euro). Auch für
einen geschlossenen Bestand ergeben sich für
Versicherungen mit Beitragsdynamik und
Erhöhungsoptionen Abschlusskosten.
Aufgrund der Einstellung des aktiven
Neugeschäfts ist die Abschlusskostenquote der Athora
Pensionskasse AG mit der Quote vertrieblich aktiver
Pensionskassen kaum vergleichbar. Die Abschlusskostenquote
für 2023 beträgt 5,4 % (Vorjahr: 5,3 %). Die
Abschlussaufwendungen sanken von 15.719 Euro auf 14.919
Euro.
Die Aufwendungen für die Verwaltung des
Versicherungsbetriebs betrugen für das
Geschäftsjahr 2023 40.760 Euro (Vorjahr: 44.176 Euro).
Die Verwaltungskostenquote beträgt 2,4 % (Vorjahr: 2,4
%).
Kapitalanlagen
Trotz der Einstellung des Neugeschäfts haben
sich die versicherungstechnischen Passiva aufgrund der
gestiegenen Deckungsrückstellung erhöht. Dies
korrespondiert auch mit dem Bestand der Kapitalanlagen zu
Buchwerten, der mit 59.794.424 Euro (Vorjahr: 58.564.039
Euro) gestiegen ist. Dieser Anstieg ergibt sich aus
höheren Beiträgen im Vergleich zu den Leistungen
und damit verbundenen Neuanlagen.
Aufgrund des Anstiegs der Zinsen im Jahr 2023
erfolgten Neuanlagen in Inhaberschuldverschreibungen, um
die Opportunität von höheren Zinsen mit
kürzeren Laufzeiten zu nutzen.
Veräußerungen aus dem bestehenden Portfolio
erfolgten 2023 weitestgehend aus dem Geldmarktfonds.
Aufgrund des langfristigen Charakters einer
Pensionskasse hat die Gesellschaft ausgewählte
Kapitalanlagen der dauerhaften Vermögensanlage
gewidmet und diese daher im Anlagevermögen
ausgewiesen.
Die Aufteilung des Bestandes mit seinen wesentlichen
Kapitalanlagepositionen, die Entwicklung während des
Jahres sowie die Angaben zu Buch- und Zeitwerten sowie
stille Reserven bzw. stille Lasten sind den Informationen
im Anhang zu entnehmen.
Bewertungsreserven bzw.- lasten ergeben sich als
Unterschied zwischen den Buchwerten und Zeitwerten zum
Bilanzstichtag. Die stillen Lasten betrugen netto 8.611.794
Euro (Vorjahr: 11.276.976 Euro). Der Rückgang der
Lasten ist im Wesentlichen auf die Veränderungen der
Zinsen in 2023 zurückzuführen.
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von
Inhabern von Lebensversicherungspolicen werden zum Zeitwert
bewertet in der Bilanz ausgewiesen. Der Marktwert
beträgt 252.038 Euro (Vorjahr: 235.769 Euro).
Die gesamten Erträge aus Kapitalanlagen betragen
1.132.152 Euro (Vorjahr: 780.494 Euro). Wesentliche Treiber
dieser Entwicklung sind die laufenden Erträge aus
anderen Kapitalanlagen, die 2023 bei 1.132.152 Euro
(Vorjahr 779.375 Euro) liegen und positiv durch
Investitionen in Wertpapieren mit höheren Verzinsungen
beeinflusst wurden.
Die Aufwendungen für Kapitalanlagen betragen
für das Geschäftsjahr 458.609 Euro (Vorjahr:
149.535 Euro). Die Aufwendungen für die Verwaltung von
Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen
für die Kapitalanlagen sanken um 17.325 Euro auf
123.444 Euro. Die Abschreibung auf Kapitalanlagen betrug
139.814 Euro (Vorjahr: - Euro). In 2023 erfolgte eine
Abschreibung auf einen Fonds mit Immobiliencharakter. Die
Verluste aus dem Abgang betrugen 195.351 Euro (Vorjahr:
8.766 Euro).
Die laufende Durchschnittsverzinsung der
Kapitalanlagen der Athora Pensionskasse AG liegt bei 1,7 %
(Vorjahr: 1,1 %). Die Nettoverzinsung der Gesellschaft
beträgt 1,1 % (Vorjahr: 1,1 %). Die durchschnittliche
Nettoverzinsung der letzten 3 Jahre beträgt 2,2 %
(Vorjahr: 3,6 %).
Geschäftsergebnis
Der Jahresfehlbetrag der Athora Pensionskasse AG im
Geschäftsjahr 2023 betrug 537.634 Euro (Vorjahr:
679.044 Euro). Es erfolgte im Geschäftsjahr 2023 keine
Zuführung zur Rückstellung für
Beitragsrückerstattung (RfB). Zugunsten unserer Kunden
wurden der RfB rund 4.805 Euro entnommen, die als
Überschussbeteiligung unseren Kunden zugeführt
wurde. Die Rückstellung für
Beitragsrückerstattung betrug zum Jahresende 2023
406.435 Euro (Vorjahr: 411.240 Euro). Aufgrund des
negativen Kostenergebnisses der Gesellschaft hat diese als
Garantiebegünstigte im Zusammenhang mit der
Zahlungsgarantie-Erklärung zur Übernahme von
Kostenverlusten mit Vertrag vom 28. August 2017 im
Geschäftsjahr 2023 einen Ausgleich durch die
Muttergesellschaft erhalten.
Die Athora Pensionskasse AG verfügte zum 31.
Dezember 2023 über laufende Guthaben bei
Kreditinstituten in Höhe von 311.346 Euro (Vorjahr:
564.302 Euro). Somit konnte die Gesellschaft im
Berichtsjahr jederzeit die Liquidität
gewährleisten und ihre Zahlungsverpflichtungen
erfüllen.
Entwicklung der
Leistungsindikatoren
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| Verdiente
Beiträge |
1.698.916 |
1.837.242 |
| Rohüberschuss |
-537.023 |
-674.838 |
Die Solvenzquote I sank leicht gegenüber dem
Vorjahr.
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
% |
% |
| gemeldete
Solvabilität I |
146,1 |
146,4 |
Die Gesellschaft hat neben den Leistungsindikatoren
als Steuerungsgröße Liquidität definiert.
Durch wöchentlichen Liquiditätsberichten
wird durch die Gewährleistung aller
Zahlungsverpflichten auch in verschiedenen Szenarien
sichergestellt.
Auch für das Geschäftsjahr 2023 gab es
keine nicht finanziellen Leistungsindikatoren, die für
das Verständnis des Geschäftsverlaufs und die
Lage der Gesellschaft von Bedeutung waren.
Die Geschäftsentwicklung der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage wird als zufriedenstellend
angesehen, was sich auch im Ergebnis im Besonderen im
Vergleich zur Entwicklung zum Vorjahr widerspiegelt.
Stellungnahme zum Prognosebericht des
Vorjahres
Bezogen auf die aufgeführten
Leistungskennziffern waren gegenüber der
Vorjahresprognose folgende Entwicklungen erkennbar:
| ― |
Die verdienten Beiträge
sanken aufgrund Einstellung des Neugeschäfts
planmäßig.
|
| ― |
Der negative Rohüberschuss
2023 reduzierte sich auf einen Wert von -0,5 Mio
Euro.
|
Chancen und Risiken der künftigen
Geschäftsentwicklung
Risikomanagementsystem
Enterprise Risk Management
Das gruppenweite Enterprise Risk Management Framework
ist die Grundlage für das Risikomanagement in allen
Bereichen des Unternehmens. Ziel ist es, das Management in
die Lage zu versetzen, mit Unsicherheiten und den damit
verbundenen Risiken und Chancen effektiv umzugehen, indem
die Fähigkeit der Organisation zur Wertschöpfung
verbessert wird, die zur Erfüllung der
Unternehmensstrategie beiträgt.
Das Enterprise Risk Management Framework setzt sich
aus mehreren Komponenten zusammen, wobei sich die einzelnen
Bausteine gegenseitig beeinflussen:
Risikostrategie
Ziel der Risikostrategie ist es, die
Unternehmensstrategie in einer Weise zu unterstützen,
die auf den erklärten Risikoappetit der Gesellschaft
ausgerichtet ist, nachhaltig ist und die Anforderungen der
Stakeholder (z. B. Versicherungsnehmer, Aktionäre,
Regulatoren und Mitarbeiter) berücksichtigt. Die
Bewertung der Risikopräferenzen führt zu einem
spezifischen Risikoprofil, das die Risiken widerspiegelt,
die die Gesellschaft eingehen will und welche Risiken sie
durch Risikominderungstechniken oder durch andere
Managementmaßnahmen vermeiden möchte.
Risikoappetit
Der Risikoappetit definiert, in welchem Umfang das
Unternehmen verschiedene Risiken bereit ist zu akzeptieren,
um die Unternehmensziele zu erreichen. Der Risikoappetit
für finanzielle Risiken wird in Form von Limiten
definiert, Risikoappetit für nicht-finanzielle Risiken
in Form von qualitativen Risikoappetit-Aussagen.
Risikoidentifikation
Die Gesellschaft ist bestrebt individuelle Risiken,
die die Gesellschaft eingehen will, durch einen
kontinuierlichen Zyklus aus Identifizierung, Bewertung,
Steuerung und Überwachung mit regelmäßigen
Überprüfungen zu handhaben. Ein Ziel der
Risikoidentifizierung ist die frühzeitige Erkennung
von Risiken, Bedrohungen und Einschränkungen
strategischer und geschäftlicher Ziele durch
Interviews mit Vorstandsmitgliedern und Funktionsleitern,
Workshops zur Risiko-Kontroll-Bewertung und Analysen von
Vorfällen. Die Taxonomie, die zur Risikoidentifikation
und Klassifizierung von Risiken verwendet wird, basiert auf
dem Athora Group Risk Universe. Das Risiko-Universum
umfasst alle wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen
ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte, wird
regelmäßig überprüft, aktualisiert und
mit der Risikostrategie des Unternehmens verknüpft.
Die Angemessenheit des Risiko-Universums wird entsprechend
fortlaufend sichergestellt.
Risikobewertung
Es gibt eine einheitliche Methodik für die
Risikomessung der finanziellen Risiken bei Athora, die die
Grundsätze festlegt, die für alle Aspekte der
Berechnung und Meldung marktkonsistenter Informationen
sowohl intern als auch extern gelten. Die Risikobewertung
von nicht-finanziellen Risiken (z.B. operationelle und
strategische Risiken) in bestehenden und neuen
Geschäftsprozessen erfolgt durch eine Analyse von
Wahrscheinlichkeit und Auswirkung und bildet die Grundlage
für die Entwicklung geeigneter risikomindernder
Maßnahmen und Kontrollen.
Risikosteuerung
Wenn eine Risikoexponierung innerhalb des
Risikoappetits liegt, kann das Management das Risiko
akzeptieren. Bei Überschreitungen von Limiten,
über welche der Risikoappetit definiert wird, ist das
Management verpflichtet, geeignete Maßnahmen im Sinne
der jeweiligen Risikostrategie zu ergreifen.
Diese Maßnahmen können das Akzeptieren
dieses Risikos (z. B. wenn der Verstoß gering oder
vorübergehend ist), die Steuerung und Begrenzung des
Risikos (durch Verbesserung der Kontrollen oder
Einführung neuer Kontrollen), die Übertragung des
Risikos (durch Auslagerung an Dritte, Rückversicherung
oder Absicherung des Risikos oder Versicherung gegen das
Risiko) oder die Vermeidung des Risikos (Beendigung von
Aktivitäten, die das Risiko verursachen) umfassen.
Dabei werden der Nutzen der Maßnahmen (die
Verringerung der Wahrscheinlichkeit und / oder der
finanziellen oder Reputation-Auswirkungen des Risikos) und
die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen
berücksichtigt.
Risikoüberwachung
Die Überwachung von Risiken umfasst sowohl
laufende Aktivitäten als auch wiederkehrende
Risikobewertungen.
Die Risikoverantwortlichen sind für die
kontinuierliche Risikoüberwachung in ihrem jeweiligen
Geschäftsbereich verantwortlich, inklusive der
Durchführung vereinbarter
Risikominderungsmaßnahmen. Die
Risikomanagementfunktion ist für die Überwachung
der Umsetzung der vereinbarten
Risikominderungsmaßnahmen oder Abhilfemaßnahmen
im Fall von Kontrollschwächen in allen
Geschäftsbereichen verantwortlich, um sicherzustellen
dass das Gesamtrisikoprofil der Gesellschaft innerhalb des
genehmigten Risikoappetits bleibt. Die
Risikoüberwachung basiert auf einer breiten Palette
von Berichten, die für finanzielle und
nichtfinanzielle Risiken erstellt und von den
Risikoverantwortlichen regelmäßig an die
Risikomanagementfunktion weitergegeben werden.
Die Ergebnisse der Risikoidentifikation und
-bewertung, wesentliche Risikoexponierungen, die
Einschätzung der Wirksamkeit der Kontrollen und der
Fortschritt bei der Umsetzung der Abhilfemaßnahmen
werden vierteljährlich in Form des Risikoberichts
durch die Risikofunktion dem Local Risk Committee vorgelegt
und diskutiert. Das Local Risk Committee überwacht das
Risikoprofil des Unternehmens im Vergleich zum
Risikoappetit, die Wirksamkeit und Angemessenheit des
internen Kontrollsystems sowie die Einhaltung der
Risikostandards und -governance und entscheidet über
erforderliche Maßnahmen, um Risiken zu mindern.
Zusätzlich erfolgt aufgrund ihrer Bedeutung die
wöchentliche Überwachung der Asset Liability
Management Risiken, das Hedging der
Zinsänderungsrisiken, das der jeweiligen
Marktsituation angepasst werden kann, und der
Liquiditätsrisiken. Das erfolgt auf Basis der Berichte
und Analysen, die einen Vergleich der Risikopositionen mit
den Risikolimits liefern.
Risikoberichterstattung
Zur Bewertung, Steuerung und Überwachung der
Risiken werden Risikoberichte erstellt, die die
Auswirkungen der wichtigsten Markt- und
versicherungstechnischen Risiken auf die Erträge und
das regulatorische Kapital aufzeigen. Weitere Berichte
liefern einen Überblick über das
Kreditkonzentrationsrisiko, Gegenparteirisiko und das
Liquiditätsrisiko im Anlageportfolio. Berichte
über nicht-finanzielle Risiken liefern Transparenz
über die wesentlichen Risiken, die die Erreichung der
Geschäftsziele auf Unternehmensebene gefährden
können, oder auch über neuentstehende Risiken,
die sich zu Wesentlichen entwickeln können.
Risikoberichte werden dem Local Risk Committee oder dem
Gesamtvorstand oder dem Risikoausschuss des Aufsichtsrats
vorgelegt.
Risk Governance
Risk Governance ist integraler Bestandteil des
Governance-Systems im Unternehmen. Risk Governance umfasst
Leit- und Richtlinien des Risikomanagements, klar
definierte Verantwortlichkeiten, strukturierte
Entscheidungsprozesse sowie Management Komitees zur
Risikoüberwachung.
Die Leitlinien zu Enterprise Risk Management sowie zu
Risikoappetit und Strategie bilden den Rahmen für die
im Unternehmen etablierten Leitlinien und Richtlinien des
Risikomanagements.
Eines der wesentlichen Elemente des
Governance-Systems ist das Model der drei
Verteidigungslinien, welches das operative Geschäft
als erste Linie, die Kontrollfunktionen (die
Risikomanagement-, Compliance- und
Versicherungsmathematische Schlüsselfunktion) als
zweite Linie und die interne Revision als dritte Linie
definiert. Das Modell ist darauf ausgerichtet, ein
effektives Risikomanagement zu gewährleisten, indem
Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar definiert und
Zuständigkeiten festgelegt werden. Alle drei Linien
haben dasselbe Ziel: die Organisation bei der Erreichung
ihrer strategischen Ziele durch ein effektives Management
von Risiken zu unterstützen. Die
Schlüsselfunktionen sind von Geschäftsfunktionen
unabhängig, um eine objektive, faire und
unabhängige Risikoüberwachung zu
gewährleisten.
Risikokultur
Die Risikokultur ist die Gesamtheit der Werte,
Verhaltensweisen und daraus resultierenden Maßnahmen,
die den kollektiven Ansatz für das Risikomanagement
und die Entscheidungsfindung der Gesellschaft prägen.
Eine ausgeprägte Risikokultur fördert im Einklang
mit dem Risikomanagement, Risiken effektiv und im Rahmen
der festgelegten Risikobereitschaft zu steuern.
Das Verständnis und Bedeutung der Risikokultur
und wie diese im gesamten Unternehmen entwickelt und
gestärkt wird, basiert auf der Athora Group Definition
eines umfassenden Rahmenwerks für die Risikokultur.
Athora hat als Risikokultur-Treiber die Struktur der
Organisation, Verantwortung und Entscheidungsfindung, die
kollektive Kompetenz und Bewusstsein, Beziehungen,
Kommunikation und Interaktion innerhalb des Unternehmens
sowie Gründe für die Mitarbeitermotivation zum
Risikomanagement identifiziert.
Die Risikomanagement Funktion führt verschiedene
Maßnahmen zur Stärkung der Risikokultur wie
Präsenz- und Online-Schulungen,
regelmäßiger Austausch mit Risikoträgern
aus den Fachbereichen und Umfragen durch.
Daten und Technologie
Unter Berücksichtigung der geschäftlichen
Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften verfolgt die
Gesellschaft das Ziel, den Wert von Daten als
Unternehmensressource zu maximieren sowie Technologie als
Mittel zur Unterstützung effektiver
Entscheidungsfindung und effizienter Prozesse zu nutzen. In
Bezug auf das Risikomanagement umfasst dies, Vertrauen in
und die Integrität von Risikodaten zu
gewährleisten und modernste Technologien zur
Unterstützung des Risikomanagementsystems einzusetzen,
einschließlich der Datenerfassung und -bereitstellung
und Tools für die Dokumentation und Analyse
verschiedener Risiken.
Die Athora Richtlinie zu Datenverwaltung und
Datenrisiken fördert sicherzustellen, dass Daten
konzernweit sicher, angemessen und in Übereinstimmung
mit allen relevanten Gesetzen und Vorschriften erfasst,
verwendet und verwaltet werden. Die Richtlinie legt die
Mindestanforderungen, Verantwortlichkeiten und Prinzipien
für das Management von Datenrisiken fest und
beschreibt, wie Athora die Anforderungen für das
Datenmanagement, Datenqualitätsprozesse und -systeme
und Data Governance umsetzt.
Weiterentwicklung des
Risikomanagementsystems im Geschäftsjahr und
Ausblick
Regelmäßig werden im Rahmen der
Überprüfung des Governance-Systems gem. § 23
Abs. 2 VAG Verbesserungsmöglichkeiten
überprüft. So wurde im Jahr 2023 die
Aufbauorganisation des Risikomanagements im Unternehmen
weiter optimiert, insbesondere auch in Bezug auf eine
potentielle Akquisition. Zudem wurden neue Gremien
etabliert, um sicherzustellen, dass alle Risikokategorien
durch eine angemessene Risikoidentifikation, -bewertung,
-steuerung, und -Überwachung sowie Berichterstattung
in der ersten Verteidigungslinie abgedeckt sind.
Wesentliche Merkmale des Internen
Kontroll- und Risikomanagementsystems
a) Organisation des Internen
Kontrollsystems (IKS)
Die Geschäftsleitung ist grundsätzlich
für die Einrichtung, Weiterentwicklung, Anpassung an
geänderte Rahmenbedingungen und für die
Funktionsfähigkeit des effektiven
Risikomanagementsystems und adäquater interner
Kontrollen für Finanzberichterstattung und alle
wesentlichen Geschäftsprozesse verantwortlich.
Die Gesellschaft hat ein internes Kontrollsystem
etabliert, das die Einhaltung der geltenden Gesetze,
Vorschriften und Verwaltungsverfahren, die Wirksamkeit und
Effizienz der Vorgänge sowie die Verfügbarkeit
und Zuverlässigkeit finanzieller und nicht
finanzieller Informationen gewährleistet.
Die Kontrollaktivitäten der Gesellschaft zielen
insbesondere darauf ab, ein angemessenes Niveau an interner
Kontrolle über die operative Tätigkeit und die
Finanzberichterstattung sicherzustellen. Ziel ist es, die
Zuverlässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit,
Aktualität und Qualität der internen und externen
Berichterstattung sowie die Sicherung der
Vermögenswerte zu gewährleisten. Die
Grundsätze des Enterprise Risk Management Frameworks
und des internen Kontrollsystems wurden in die zugrunde
liegenden Richtlinien des gesamten Unternehmens
eingebettet.
Die allgemeinen Grundsätze des internen
Kontrollsystems gelten für alle Fachbereiche.
| ― |
Alle Fachbereiche verfügen
über ein internes Kontrollsystem, um
sicherzustellen, dass Vermögenswerte und
Geschäftsunterlagen angemessen vor Verlust,
Diebstahl, Änderung oder unbefugtem Zugriff
geschützt sind;
|
| ― |
Alle Fachbereiche verfügen
über eine angemessene Aufgabentrennung. Sofern
eine angemessene Trennung nicht erreicht werden kann,
werden andere Kontrollen eingerichtet und
dokumentiert;
|
| ― |
Alle Fachbereiche verfügen
über Business Continuity Pläne mit einem
regelmäßigen Aktualisierungsprozess;
und
|
| ― |
Die Geschäftsunterlagen
werden in Übereinstimmung mit den Richtlinien
zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und den
lokalen gesetzlichen Bestimmungen geführt.
|
Die Fachbereiche in der ersten Verteidigungslinie
sind in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich
zuständig, strukturierte Prozessabläufe inklusive
geeigneter Kontrollen zur adäquaten Risikominderung zu
schaffen und an geänderte Abläufe und
Rahmenbedingungen zeitnah anzupassen. Die Dokumentation ist
für einen sachverständigen Dritten
nachvollziehbar umzusetzen und muss für alle
Mitarbeiter verfügbar sein. Die
Risikomanagementfunktion und die Compliance-Funktion in der
zweiten Verteidigungslinie sind für die
unabhängige Beurteilung der Wirksamkeit der internen
Kontrollen zuständig. Die interne Revision in der
dritten Verteidigungslinie sorgt für die
unabhängige und objektive Prüfung der ersten und
zweiten Linie, einschließlich einer unabhängigen
Bewertung der Angemessenheit, Wirksamkeit und
Effektivität des Governance-, Risikomanagement- und
internen Kontrollsystems und des
Überwachungsprozesses.
b) Finanzberichterstattungsprozess
Das interne Kontrollsystem (IKS) zum
Finanzberichterstattungsprozess ist in Anlehnung an das
international anerkannte Rahmenwerk für interne
Kontrollsysteme des Committee of Sponsoring Organizations
of the Treadway Commission (COSO Internal Control -
Integrated Framework) sowie an den konzernweiten Ansatz der
Athora Holding Ltd. aufgebaut.
Das IKS beinhaltet die Grundsätze, Verfahren und
Maßnahmen, um die Ordnungsmäßigkeit der
Finanzberichterstattung sicherzustellen. Für jeden
einzelnen relevanten Prozess ist ein Verantwortlicher
benannt, der für die Prozessdokumentation, die
Identifizierung der prozess-inhärenten Risiken sowie
für die Implementierung adäquater
risikomindernder Kontrollen verantwortlich ist. Die
Prozess-Verantwortlichen sorgen für die
regelmäßige und zeitgerechte Durchführung
der Kontrollen sowie für die Erstellung geeigneter
Kontrolldokumentationen. In den Prozessen identifizierte
Risiken und zur Risikominimierung implementierte Kontrollen
sind sowohl in den einzelnen Prozessbeschreibungen als auch
in der übergeordneten Risiko- und Kontrollmatrix
enthalten.
Zur Sicherstellung der operationellen
Funktionsfähigkeit der im Rahmen der Individuellen
Datenverarbeitung (IDV) von den End Usern erstellten,
gepflegten und verwendeten Applikationen / Systeme (EUCs)
-die somit nicht im Verantwortungsbereich der IT liegen -
ist ein Vorgehen konzipiert. Dieses Vorgehen umfasst ein
konsistentes Kontrollrahmenwerk für alle im Scope
befindlichen, von End Usern erstellten Applikationen und
Systeme.
Ergänzend zu den oben dargestellten
Kontrollmechanismen hat die die Gesellschaft auch ein
Datenqualitäts-Reporting implementiert. Dieses stuft
die Gesellschaft in den erweiterten Kreis des IKS ein.
Gemäß Artikel 82 der Rahmenrichtlinie
2009/138/EC stellt die die Gesellschaft durch Ihr
Datenqualitäts-Reporting sicher, dass durch die
eingeführten internen Prozesse und Verfahren die
Angemessenheit, die Vollständigkeit und die Exaktheit
der bei der Berechnung der versicherungstechnischen
Rückstellungen verwendeten Daten gewährleistet
ist. Durch eine detaillierte Analyse sämtlicher
relevanter (Sub-) Systeme wurden unternehmensweit die
für die Berechnung der versicherungstechnischen
Rückstellungen und der Solvenzbilanz relevanten
Systeme identifiziert und in Scope für das
regelmäßige Datenqualitäts-Reporting
genommen. Es wurden systemindividuelle Business Rules
(Daten-Prüfparameter) definiert, und diese werden
durch die Fachabteilung mindestens vierteljährlich
über den gesamten Datenbestand des jeweiligen Systems
geprüft und ggf. GAP-Analysen erstellt. Im
übergreifenden Reporting werden neben den
entsprechenden konsolidierten und aggregierten
Datenauswertungen ebenso Kennzahlen über die
Datenqualität errechnet und berichtet. Das
Datenqualitäts-Reporting erfolgt im
vierteljährlichen Turnus an die
versicherungsmathematische Funktion und an die für die
Aufstellung der Solvenzbilanz wie auch für den
HGB-Abschluss relevanten Mitarbeiter im Bereich Finanzen
und Aktuariat.
Chancen und Risiken aus dem
Versicherungsgeschäft
Risikoprofil
Die Risikostrategie von Athora gibt die Richtung
für das angestrebte Risikoprofil vor und
unterstützt gleichzeitig die Geschäftsstrategie.
Im Rahmen der Risikostrategie werden Risikoappetit und
Risikolimite festgelegt, um sicherzustellen, dass die
Gesellschaft jederzeit eine Solvenz- und
Liquiditätsposition aufrechterhält, die
gewährleistet, dass kein realistisches Szenario zu
einem Ausfall der Verpflichtungen gegenüber den
Versicherungsnehmern führt. Das Unternehmen steuert
die Risiken zum Nutzen seiner Kunden und anderer
Stakeholder. Die Gesellschaft ist strategischen,
finanziellen und nicht-finanziellen Risiken ausgesetzt. Das
Risikomanagement ist so konzipiert, dass diese Risiken
effektiv und effizient im Einklang mit der
Unternehmensstrategie gesteuert werden.
Die wichtigsten Risiken zum Jahresende 2023 sind
Zinsänderungsrisiken.
Finanzielle Risiken
a) Versicherungstechnische Risiken
Das versicherungstechnische Risiko ist das mit der
Tätigkeit eines Versicherungsunternehmens untrennbar
verbundene Grundrisiko. Es handelt sich also um das Risiko,
dass die vom Unternehmen für das
Versicherungsgeschäft gebildeten Rückstellungen
nicht ausreichen, um die Leistungsverpflichtungen aus den
Versicherungsverträgen zu erfüllen. Es umfasst
biometrische Risiken, d.h. Risiken durch sich ändernde
Rechnungsgrundlagen (Sterblichkeit, Lebenserwartung,
Berufsunfähigkeit sowie das Stornorisiko).
Die Tarifkalkulation erfolgte so, dass die dauerhafte
Erfüllbarkeit der Verträge der
Versicherungsnehmer jederzeit gesichert ist. Die
biometrischen Rechnungsgrundlagen der Tarife, zum Beispiel
Sterbe- oder Invalidisierungswahrscheinlichkeiten,
unterliegen Schwankungen und können sich über die
Zeit ändern. Zu diesem Zweck erfolgen aktuarielle
Analysen, einerseits unternehmensintern, andererseits
vornehmlich durch Experten in entsprechenden Arbeitsgruppen
der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Bei der Berechnung
der Deckungsrückstellungen werden vorsichtig bemessene
Rechnungsgrundlagen verwendet, die von der Gesellschaft auf
Basis der vorgenannten Analysen als angemessen angesehen
werden. Notwendige Reservestärkungen, z. B. für
das Langlebigkeitsrisiko, werden entsprechend der Hinweise
der DAV vorgenommen.
Die Berechnung der versicherungstechnischen
Rückstellungen erfolgt - mit Ausnahme der biometrisch
nachreservierten Rentenversicherungen - ohne den Ansatz von
Storno-wahrscheinlichkeiten. Die Angemessenheit der bei den
biometrisch nachreservierten Rentenversicherungen
verwendeten Stornowahrscheinlichkeiten wird
regelmäßig überprüft.
Die zu der Berechnung der versicherungstechnischen
Rückstellung verwendeten Storno-Annahmen sind
spezifisch für die im Bestand befindlichen Renten
erstellt worden. Die Herleitung der Kapitalabfindungs- und
Stornowahrscheinlichkeiten basiert auf der
unternehmenseigenen Historie der letzten Jahre und
berücksichtigt Empfehlungen der Versicherungsbranche,
der Aufsichtsbehörde und der Aktuarsvereinigung.
Insbesondere werden die Sicherheitszuschläge
gemäß DAV Richtlinie "Reservierung und
Überschussbeteiligung von Rentenversicherungen des
Bestandes" vom 14. September 2005 verwendet.
b) Ausfallrisiken
Risiken aus dem Ausfall von
Forderungen
Es liegen keine Forderungen gegenüber
Versicherungsvermittlern vor.
Die fälligen Forderungen aus dem selbst
abgeschlossenem Versicherungsgeschäft an
Versicherungsnehmer beliefen sich zum Bilanzstichtag auf
159.520 Euro (Vorjahr: 157.673 Euro), davon 4.307 Euro
(Vorjahr: 129 Euro) älter als 90 Tage.
Forderungsausfälle gegenüber
Rückversicherern sind aufgrund der bestehenden
Erfahrungen nicht zu erwarten. Die Athora Pensionskasse AG
arbeitet mit einem der weltgrößten und
bonitätsstärksten Partner in diesem Bereich
zusammen, Scor SE. Er verfügt über das Rating A+
von Standard & Poor's.
Am Bilanzstichtag bestanden - wie im Vorjahr - keine
offenen Abrechnungsforderungen gegenüber
Rückversicherern.
Chancen und Risiken aus der
Kapitalanlage
a) Allgemeine Wirtschaftsentwicklung
und Entwicklung der Kapitalmärkte
Wirtschaftliche Entwicklung
Die wirtschaftlichen Entwicklungen sowie
Entwicklungen der Kapitalmärkte wurden
ausführlich im Lageberichts ausgeführt.
b) Marktrisiken
Das Marktpreisrisiko bezeichnet das Risiko aus
nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder
preisbeeinflussenden Parametern. Das Marktpreisrisiko
umfasst das Zinsänderungs- und Wiederanlagerisiko,
Kursrisiken aus Aktien, sonstigen Eigenkapitalpositionen
sowie aus Immobilien, zudem das Konzentrations- sowie das
Währungsrisiko.
Sowohl stark fallende als auch stark steigende Zinsen
stellen ein Risiko für die Gesellschaft dar. Zum einen
haben Zinsänderungen Einfluss auf den Marktwert der
Kapitalanlagen, zum anderen muss die Gesellschaft nach dem
Umfeld niedriger Kapitalmarktzinsen bei aktuell gestiegenen
Zinsen die garantierte Mindestverzinsung in der zugesagten
Höhe erwirtschaften, ohne dabei wie in der
Vergangenheit auf umfangreiche Reserven der Aktivseite
zurückgreifen zu können. Durch geeignete
Maßnahmen, die seit 2021 umgesetzt wurden, wurde die
Fähigkeit zur Erzielung der dauerhaft erforderlichen
Renditen verbessert.
Auf Basis der aktuellen Kapitalanlagestrategie hat
das Kursrisiko einen gewissen Einfluss auf die Finanzlage
der Gesellschaft.
Um den Wert von Kapitalanlagen bei Schwankungen der
Finanzmärkte zu analysieren, werden folgende
Szenarioanalysen regelmäßig durchgeführt:
|
Szenariobeschreibung |
Marktwertreduzierung
EUR |
Prozentualer
Rückgang
Kapitalanlagen |
| Szenario 1 |
Aktien und Alternative
Investments - 40% |
16.500 |
0,0 |
| Szenario 2 |
Immobilien -10% |
292.611 |
0,0 |
| Szenario 3 |
Hypotheken -10% |
0 |
0,0 |
Unter Anwendung einer Zinsveränderung von 100
Basispunkten ergeben sich folgende Auswirkungen auf
zinssensitive Wertpapiere.
|
Szenarioabeschreibung |
Marktwertveränderung
EUR |
Prozentuale
Veränderung |
| Zinsrückgang |
Schock der
Zinssätze um -100bp |
7.450.000 |
14,4 |
| Marktwert |
per Jahresende
2023 |
44.991.059 |
0,0 |
| Zinsanstieg |
Schock der
Zinssätze um +100bp |
-6.490.000 |
-12,6 |
Das Konzentrationsrisiko ist aufgrund der
kontinuierlichen Überprüfung der Einhaltung von
Grenzen, die sich aus der Anlagenverordnung sowie aus der
Kapitalanlagestrategie und den daraus hervorgehenden
Vorgaben zur Mischung und Streuung ergeben, von
untergeordneter Bedeutung.
Das Währungsrisiko ist für die Gesellschaft
von untergeordneter Bedeutung.
Das Portfolio der Gesellschaft umfasst in erheblichem
Umfange Inhaberschuldverschreibungen von guter bis sehr
guter Bonität. Neben einem wesentlichen Anteil an
Inhaberpapieren und der FLV beinhaltet das Gesamtportfolio
darüber hinaus noch sonstige Ausleihungen sowie
indirekte Investments in Immobilien.
| Wertpapierart |
Buchwert (EUR)
31.12.2023 |
Rating |
(EUR) |
| Investmentfonds |
8.428.699 |
N.R. |
8.428.699 |
|
Inhaberschuldverschreibungen |
40.000.250 |
A |
12.326.321 |
|
|
AA |
8.519.862 |
|
|
AAA |
945.345 |
|
|
BBB |
17.698.373 |
|
|
BB |
510.349 |
|
Schuldscheindarlehen |
2.322.790 |
A |
2.322.790 |
|
Namensschuldverschreibungen |
9.000.000 |
A |
3.000.000 |
|
|
AA |
2.000.000 |
|
|
AAA |
2.000.000 |
|
|
BBB |
2.000.000 |
| übrige
Ausleihungen |
42.684 |
N.R. |
42.684 |
| FLV Fonds |
252.038 |
N.R. |
252.038 |
| Summe |
60.046.462 |
|
60.046.462 |
Da aufgrund regulatorischer Vorgaben überwiegend
Wertpapiere zwischen AAA und BBB dem
Sicherungsvermögen zugerechnet werden, ist das
Bonitätsrisiko für die Gesellschaft von geringer
Bedeutung.
Anlagepolitik Athora Pensionskasse
AG
Die Gesellschaft verfolgt grundsätzlich eine
konservative Kapitalanlagepolitik, in der die Anforderungen
der Passivseite bzgl. Verzinsung und in den vergangenen
Jahren zur Finanzierung der Zinszusatzreserve explizit
berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird zur
Erhöhung der Rendite des Portfolios gezielt in
renditestärkere Kapitalanlagen inkl. Immobilien
investiert. Dabei wird der Liquiditätsbedarf der
Gesellschaft in den nächsten Jahren aufgrund der
geringen Größe explizit berücksichtigt. Um
die Anforderungen der Anlageverordnung zu erfüllen,
hat die Gesellschaft ein umfangreiches Limitsystem für
die Kapitalanlagen.
Zur Steuerung der erforderlichen Liquidität
werden zudem Geldmarktfonds eingesetzt. Im Bereich der
festverzinslichen Papiere hat die Gesellschaft neben
Staatsanleihen auch in Anleihen von Unternehmen investiert.
Zudem nutzt die Gesellschaft Schuldscheindarlehen mit
Unternehmen und Gebietskörperschaften. Weiterhin
wurden in der Anlagerichtlinie der Gesellschaft die
Environmental, Social and Governance (ESG) Aspekte
aufgenommen. Seitens des mandatierten Asset Managers,
welcher umfangreiche Erfahrung im Bereich ESG vorweisen
kann, werden diese Kriterien im Rahmen der Anlagestrategie
berücksichtigt. Die Gesellschaft wird zukünftig
somit auch diesen Anforderungen umfassend genügen.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist für jeden
Versicherer immanent und wird von der Gesellschaft aktiv
gesteuert.
Insgesamt hat die Gesellschaft einen geringen Appetit
für das Liquiditätsrisiko, welcher sich aus den
Anforderungen der Anlageverordnung ergeben und konsequent
überwacht werden. Die Gesellschaft bewertet,
überwacht und steuert das Liquiditätsrisiko
aktiv:
| ― |
Die Gesellschaft kann aufgrund
der Struktur eines Bestandsversicherers die
Abläufe der Versicherungsleistungen sehr gut
prognostizieren. In Summe ist der passivseitige Cash
Flow sehr gut prognostizierbar.
|
| ― |
Durch die Weiterentwicklung der
Liquiditätsplanung und des
Liquiditätsreportings ist das
Liquiditätsrisiko für die Gesellschaft von
untergeordneter Bedeutung, auch wenn sich das
Zinsniveau erhöht hat.
|
Die Gesellschaft bewertet, überwacht und steuert
das Marktrisiko aktiv:
| ― |
Zur Steuerung der Marktrisiken
finden neben der laufenden Überwachung durch die
Fachbereiche regelmäßige Gremien- und
Vorstandssitzungen zu Kapitalanlagen statt, in der
die Strategische Asset Allokation sowie Investitionen
mit besonderem Risiko-Charakter oder
Absicherungsmaßnahmen beschlossen werden.
|
| ― |
Anlagebeschränkungen, die
die Risikobereitschaft der Gesellschaft
widerspiegeln, sind im Investment Management
Agreement mit Generali Insurance Asset Management
dokumentiert.
|
| ― |
Die vierteljährliche
Berichterstattung zeigt die Entwicklung der
Marktrisiken.
|
| ― |
Ergänzend erfolgt eine ad
hoc-Analyse bei relevanten Veränderungen im
Kapitalmarktumfeld, um daraus gezielte
Steuerungsmaßnahmen ableiten zu
können.
|
Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen
Änderungen in der Einschätzung der Marktrisiken
der Gesellschaft.
c) Risiken aus dem Einsatz derivativer
Finanzinstrumente
In der Berichtsperiode verfügte die Gesellschaft
über keine derivativen Finanzinstrumente.
Nicht-finanzielle Risiken
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken sind ein unvermeidlicher
Bestandteil der täglichen
Geschäftstätigkeit. Sie sind eine direkte Folge
des Geschäftsbetriebs und können nicht
diversifiziert oder vollständig abgeschwächt
werden. Die Gesellschaft hat die Kategorien von Ereignissen
für operationelle Risiken gemäß
Risiko-Universum identifiziert. Die Gesellschaft steuert
und überwacht aktiv ihr operationelles Risiko und der
Vorstand hat keine Toleranz für Maßnahmen oder
das Fehlen von Maßnahmen, die zu wesentlichen
negativen Risikoereignissen führen könnten. Die
Gesellschaft misst den operationellen Risiken eine hohe
Bedeutung bei und strebt die Risikominimierung über
verschiedene Maßnahmen an. So werden die operativen
Abläufe durch umfassende Kontrollen im Rahmen des IKS
in den jeweiligen Abteilungen unterlegt; zudem wird
über verschiedene interne Gremien der Austausch
zwischen den Fachabteilungen gestärkt, wodurch eine
offene und transparente Unternehmens- und Risikokultur
gefördert wird, die dazu beiträgt, operationelle
sowie Compliance- und Rechtsrisiken frühzeitig zu
erkennen und bei Eintreten von solchen Risiken diese sofort
adressieren zu können. Die Gesellschaft wirkt Spitzen
in der Belastung mit der Unterstützung externer
Berater entgegen, um unter anderem auch von deren
Branchen-Expertise zu profitieren und somit Risiken zu
minimieren. Alle identifizierbaren operationellen Risiken
der Gesellschaft werden erfasst und regelmäßig
hinsichtlich ihrer Entwicklung von den
Risikoverantwortlichen aktualisiert. Notwendige
Maßnahmen zur Reduzierung werden dokumentiert,
terminiert und überwacht.
Die Gesellschaft misst der IT-Sicherheit eine
große und wachsende Bedeutung zu, um auch
möglichen Cybergefahren frühzeitig zu begegnen.
Durch die kontinuierliche Verbesserung und Modernisierung
des Client-Management-Systems wird die IT den wachsenden
Anforderungen gerecht. Auf Basis einer vorausgegangenen,
umfangreichen Analyse hat die Gesellschaft bis Ende 2023
die Ausgliederung geeigneter Teile der IT-Infrastruktur,
was der BaFin entsprechend angezeigt wurde, abgeschlossen.
Die jährlichen Reviews und die fortlaufende
Überarbeitung der IT-Dokumentation (Notfallpläne,
Notfallhandbuch der IT-Sicherheitsrichtlinien) erfolgen
unter Risikogesichtspunkten. Die neu erkannten oder sich
verändernden Risiken werden kontinuierlich in die
gesamte Dokumentation eingearbeitet. Durch kontinuierliche
Fortbildung der Mitarbeiter erfolgt eine Weiterentwicklung
der gesamten IT-Architektur und der IT-Prozesse. Externe
Reviews erweitern die kontinuierliche Entwicklung.
Im Jahr 2023 war die Anzahl und der Umfang der
Projekte und kleineren Change Initiativen weiterhin recht
hoch. Dementsprechend war der Bedarf an Ressourcen
ebenfalls hoch. Bei den Projekten ging es
hauptsächlich um das Hauptprogramm, der Integration
eines Bestandes in der Athora Deutschland, sowie das
Outsourcing der IT Funktion. Des Weiteren waren die
Mitarbeiter der Athora an diversen Gruppeninitiativen
beteiligt. Die Umsetzung einiger weniger regulatorischer
Anforderung sowie kleinerer Effizienz-Maßnahmen
standen ebenfalls auf dem Plan 2023. Dabei wurde die
Auslastung der internen Ressourcen engmaschig kontrolliert
und das Risiko der "Überlastung" durch den Einsatz
externer Ressourcen ausgeglichen. Dies erklärt die
verhältnismäßig hohen Projektkosten im Jahr
2023. Die Qualität und Pünktlichkeit der Projekte
war zufriedenstellend, somit konnten der Großteil der
Projekte in Time und guter Qualität geliefert werden.
Einige Projekte wurden planmäßig in das Jahr
2024 übertragen.
Für den Umgang mit Betriebsstörungen
existieren dokumentierte und getestete Maßnahmen in
den Fachbereichen, um negative Auswirkungen auf den
Geschäftsbetrieb zu minimieren. Die Verantwortung
für die Steuerung dieser Maßnahmen liegt in den
Fachabteilungen.
Beim Eintritt eines Katastrophenfalls übernimmt
der Krisenstab die Steuerung der übergeordneten
Maßnahmen und koordiniert das Zusammenspiel der
Fachbereichsnotfallpläne.
In diesem Zusammenhang hat sich die Gesellschaft am
gruppenweiten Projekt für die Weiterentwicklung des
Business Continuity und Desaster Recovery Managements
beteiligt und wird die erweiterten Anforderungen
fristgerecht umsetzen.
Zur Optimierung der Kostensituation des Unternehmens
werden immer mehr Dienstleistungen durch Partner oder auch
innerhalb der Athora Gruppe erbracht. Dies dient dazu die
Kosten weiter zu variabilisieren und den Fixkostenblock zu
reduzieren um somit der Entwicklung des
Versicherungsbestandes Rechnung zu tragen. Zur Kontrolle
der Outsourcing Partner wurde zum 01.10.2021 das
Outsourcing Management als eigene Verantwortlichkeit im
Bereich des COO angesiedelt. Die Funktion wurde weiter
ausgebaut und mit den entsprechenden Aufgaben und
Kompetenzen definiert. Die Outsourcing Richtlinie wurde
dementsprechend überarbeitet und verabschiedet. Das
operationelle Risiko, welches mit der Nutzung von
Outsourcing zunimmt und dem die Gesellschaft eine hohe
Bedeutung beimisst, wird durch die Risikomanagement
Funktion und durch das Outsourcing Management bewertet,
gesteuert und überwacht.
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die
Gesellschaft nur marginal betroffen, da weder Mitarbeiter
noch Kooperationspartner von den Ereignissen unmittelbar
betroffen waren. Auch die als Konsequenz entstehende
Energieknappheit hatte keine Auswirkungen auf die
Gesellschaft, obwohl diese Schritte unternahm, den
Energiebedarf zu reduzieren. In Folge der im Jahr 2022
entstandenen Inflation erwartet die Gesellschaft weiter
steigende Löhne und Gehälter, aber auch Anstieg
in den Beschaffungspreisen. Die Planung der Gesellschaft
hat dieses angemessen berücksichtigt. Dem potentiellen
Preisanstieg begegnet die Gesellschaft durch weiter
steigende Effizienz und Effektivität in den Prozessen
sowie durch Nutzung strategischer Partner. Athora geht
davon aus, dass die Inflation keine nennenswerten
Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage haben wird, siehe hierzu auch die
Ausführungen im Ausblick des Lageberichts, und die
Erreichung unserer geplanten Ziele nicht beeinflussen wird.
Strategisches Risiko
Talentrisiko
Um das Abgangsrisiko von Key-Playern und
Potentialträgern und den damit verbundenen Verlust von
Knowhow im Rahmen des laufenden Change Prozesses zu
reduzieren, hat sich die Unternehmensführung auf
verschiedene Pläne zur Mitarbeiterbindung und
Mitarbeiterförderung in der gesamten Organisation
geeinigt. Damit soll sichergestellt werden, dass die
Gesellschaft keine Schlüsselpersonen verliert und das
Risiko des Verlustes von Knowhow auf die Höhe der
Risikobereitschaft reduziert wird. Das Talentrisiko wird
regelmäßig bewertet und überwacht.
Darüber hinaus wird durch die Kooperation mit
strategischen Partnern sichergestellt, dass qualifizierte
Fachkräfte in allen relevanten
Schlüsselfunktionen zur Verfügung stehen.
Compliance Risiko
Zum Compliance-Risiko zählen insbesondere die
Gebiete Korruption, Bestechung und Geldwäsche, die bei
Athora nicht geduldet werden (Null-Toleranz-Grenze) und
Datenschutz, um den sicheren Umgang uns anvertrauter Daten
zu gewährleisten. Regulatorische Anforderungen werden
überwacht und in die Prozesse des Unternehmens
integriert. Mitarbeiter und Führungskräfte sind
verpflichtet, regelmäßig an Schulungen zum
Verhaltenskodex zur Vermeidung von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung, zur Einhaltung der Vorgaben des
Datenschutzes, in Präsenz oder mittels
EDV-gestützter Lernprogramme teilzunehmen.
Verpflichtende Tests helfen insbesondere bei
Onlineformaten, die vermittelten Lerninhalte dauerhaft zu
verankern.
Im Rahmen der Überwachung wird beurteilt, ob die
eingesetzten Maßnahmen zur Minderung wesentlicher
Compliance-Risiken angemessen und wirksam sind. Die
Überwachung umfasst unter anderem
Überprüfungen der definierten Rahmenkonzepte und
eine Bewertung der Gestaltung und Wirksamkeit der
implementierten Kontrollen. Interne Untersuchungen werden
von der Compliance-Funktion durchgeführt, wenn ein
Verdacht auf gesetzeswidrige Handlungen und/oder
Fehlverhalten innerhalb des Unternehmens besteht oder dies
behauptet wird. Für die Mitteilung von
Verdachtsmeldungen haben wir ein umfassendes
Hinweisgebersystem eingerichtet. Ferner sollen wesentliche
Compliance-Risiken durch eine definierte Methodik
identifiziert und gesteuert werden, festgelegte
Rahmenkonzepte und Bewertung der Kontrollen überwacht
sowie potenzielle Verstöße, die trotz geeigneter
Maßnahmen auftreten können, untersucht werden.
Ein weiteres Ziel ist es, das Compliance Management System
(CMS) kontinuierlich zu verbessern, Verstöße zu
beheben und abzustellen sowie regelmäßig an die
entsprechenden Stellen zu berichten.
Die Compliance-Berichte werden Geschäftsleitung
und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats bei Bedarf
ad-hoc sowie halbjährlich vorgelegt. Die
Berichterstattung umfasst beispielsweise Informationen
über wesentliche Compliance-Risiken, risikomindernde
Maßnahmen für diese Risiken, relevante
Compliance-Verstöße sowie Aussagen zur
Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Verfahren
zur Einhaltung externer Vorgaben.
Nachtrag zum Risikolagebericht
Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine
Entwicklungen ergeben, die sich negativ auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken
können.
Zusammenfassung der Risikolage
Die Gesellschaft nutzt das Risikomanagement zur
aktiven Unterstützung der Geschäftsstrategie und
Sicherstellung, dass Geschäftsentscheidungen im
Einklang mit dem Risikoappetit sind und damit Wert für
alle Stakeholder schaffen.
Durch die Weiterentwicklung der Governance und
Etablierung zahlreicher Gremien zur Steuerung von Athora
hat sich die Gesellschaft zukunftsorientiert ausgerichtet.
Derzeit sind keine Entwicklungen absehbar, die die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
bestandsgefährdend beeinflussen.
Die in diesem Bericht gemachten Aussagen und
Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung
stehen unter dem Vorbehalt, dass neben den hier
aufgeführten Risiken bisher nicht prognostizierte
schwerwiegende Veränderungen der allgemeinen
wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation auf den
internationalen Finanzmärkten sowie
Gesetzesänderungen einen erheblichen Einfluss auf die
Geschäftstätigkeit und -ergebnisse haben
können.
Athora geht davon aus, dass die Inflation keine
nennenswerten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage haben wird (siehe hierzu auch die
Ausführungen im Ausblick des Lageberichts) und die
Erreichung unserer geplanten Ziele nicht beeinflussen wird.
Prognosebericht
Wirtschaftliche Entwicklung
Nach dem die vergangenen zwei Jahre von Krisen,
Kriegen, hohen Inflationsraten und steigenden Zinsen
geprägt waren, wird für das Jahr 2024 zumindest
für die Themen Inflation und Zinsen ein ruhigeres Jahr
erwartet. Für das neue Geschäftsjahr erwartet der
Internationale Währungsfonds (IWF) ein
Weltwirtschaftswachstum von 2,9%, was vor allem mit den
nach wie vor hohen jedoch rückläufigen
Inflationsraten und der restriktiven Geldpolitik der
Notenbanken begründet wird. Ebenso werden für die
wichtigsten deutschen Handelspartner USA (1,5%), China
(4,2%) und den Euroraum (1,2%) positive Wachstumsraten
prognostiziert.
Für Deutschland wird nach dem
Wachstumsrückgang im Jahr 2023 für 2024 wieder
mit einem Anstieg von 0,8% gerechnet. Dabei steht den
negativen Prognosen für die Bauwirtschaft und den
Export eine positive Aussicht des privaten Konsums
entgegen. Dabei ist die Entwicklung der Inflationsrate ein
wichtiger Faktor. Man erwartet für das kommende Jahr
mehr als eine Halbierung auf 2,7%.
Der Rückgang der Inflation dürfte auch
Auswirkungen auf die Zinspolitik haben. Es wird
prognostiziert, dass die Zentralbanken in den
Industrieländern wie die US-Notenbank (Fed) und die
Europäische Zentralbank (EZB) die Zinsen senken
werden. Über den Zeitpunkt und den Umfang sind sich
Analysten noch nicht einig.
Die geopolitische Lage kann jedoch noch Einfluss auf
diese Entwicklungen nehmen.
Dabei werden als potenzielle negative
Einflüsse
| ― |
ein möglicher aktiver
Eintritt Irans in den Krieg im Nahen Osten zwischen
Israel und der radikal-islamischen Hamas,
|
| ― |
eine weitere Eskalation im Krieg
zwischen Russland und der Ukraine,
|
| ― |
eine Ausweitung der Spannungen
zwischen Taiwan und China im Südchinesischen
Meer in einen bewaffneten Konflikt,
|
| ― |
eine weitere Legislaturperiode
von Donald Trump als US-Präsident gesehen.
|
Lebensversicherungsmarkt
Die Lebensversicherungsbranche schaut vorsichtig
optimistisch in das Jahr 2024. Zum einen ergibt sich die
Hoffnung, dass mit den steigenden Zinsen auch die
Lebensversicherungen attraktiver werden, zum anderen
lässt die rückgängige Inflation die
Realeinkommen stiegen. Zusätzlich erwartet man die
seitens der Bundesregierung für 2024 angekündigte
grundlegende Reform der privaten Altersversorgung. Eine
Expertengruppe von Regierungsvertretern,
Verbraucherschützern, Gewerkschaftern, Arbeitgebern,
Versicherern und Fondsanbietern hat im Juli 2023 eine
Empfehlung ausgesprochen. Danach sollen ergänzende
Zulagen genutzt, zur Kostenreduzierung Produkt- und
Bürokratieanforderungen vereinfacht, der Wettbewerb
zwischen den Anbietern durch leichtere Wechsel
gestärkt sowie mehr Kostentransparenz und
unterschiedliche Angebote vergleichbarer gemacht werden. Es
könnten künftig Produkte mit geringeren Garantien
und dafür höheren Renditemöglichkeiten
angeboten werden. Neben einem Versicherungsmodell sollen
Kunden auch ein Altersvorsorgedepot wählen
können, bei dem das Geld zum Beispiel in
börsengehandelten Indexfonds (ETFs) angelegt wird. Das
Finanzministerium plant, 2024 einen Gesetzesentwurf
vorzulegen. Nach der Zinswende 2022 wird für das Jahr
2025 mit einer Erhöhung des Garantiezinses von 0,25%
auf 1,0% gerechnet. Der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die
Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung, die
Entscheidung über eine Anpassung wird vom dem
Bundesfinanzministerium im Jahr 2024 getroffen. Der EU-Rat
und das EU-Parlament hat sich im Dezember 2023
vorläufig über Änderungen der
Solvabilität-II-Richtlinie und der neuen Vorschriften
über die Sanierung und Abwicklung von
Versicherungsunternehmen (IRRD) geeinigt. Nach der
technischen Ausarbeitung der finalen
Änderungsrichtlinien sollte eine Umsetzung in
nationales Recht im Jahr 2025 sowie das finale
Inkrafttreten im Jahr 2026 als realistisch erscheinen.
Das Thema Nachhaltigkeit bleibt für
Lebensversicherer auch im Jahr 2024 von hoher Bedeutung und
wird einen Schwerpunkt setzen. Die neue
Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability
Reporting Directive) tritt gestaffelt, abhängig von
der Größe beziehungsweise von den Eigenschaften
der Unternehmen, in Kraft. Der Nachhaltigkeitsbericht wird
Teil des Lageberichts und muss umfangreiche Angaben
enthalten, die auf die Auswirkungen der Tätigkeiten
auf Nachhaltigkeitsaspekte eingehen sowie für das
Verständnis der Auswirkungen der
Nachhaltigkeitsaspekte auf Geschäftsverlauf,
Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens
erforderlich sind.
Athora Pensionskasse AG
Auch für das Jahr 2024 bleibt der Fokus der
Gesellschaft auf dem ausgewogenen Kapitalanlagemanagement
zur Renditesteuerung und Asset-Liability-Management (ALM)
sowie einer effizienten Portfolioabwicklung. Die Solvency
I, Liquidität sowie das handelsrechtliche Ergebnis
(mit dem Rohüberschuss) bleiben die
Hauptsteuerungsgrößen.
Für das Jahr 2024 wird eine erneute Steigerung
des Rohüberschuss um 100.000 Euro angestrebt. Als
Pensionskasse mit abnehmendem Bestand, plant die
Gesellschaft die Entwicklung der gebuchten
Bruttobeiträge für das Jahr 2024 risikoorientiert
vorsichtig unter Berücksichtigung konservativer
Stornoannahmen. Dies wurde im Besonderen innerhalb der
Liquiditätsplanung bzw. -szenarien beachtet. Auf Basis
dieser vorsichtigen Annahmen, erwartet die Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2024 verdiente
Beiträge in Höhe von rund 1.500.000 Euro.
Innerhalb der deutschen Gruppe bleiben
Kostenreduzierungen ein dauerhaftes und wesentliches Thema,
insbesondere bei einem Unternehmen dessen
Versicherungsbestand aufgrund der Einstellung des aktiven
Neugeschäfts kontinuierlich abnimmt. Vor diesem
Hintergrund werden auch im Geschäftsjahr 2024 Kosten
weiter variabilisiert, Prozesse optimiert und die Effizienz
weiter erhöht.
Die Risiken, die zu Abweichungen in Bezug auf die
prognostizierte Geschäftsentwicklung führen
können, bleiben außerordentliche
Schadensereignisse, eine andauernde negative
gesamtwirtschaftliche Entwicklung, weitere erhebliche
geopolitische Auseinandersetzungen, Verwerfungen an den
Kapitalmärkten, die zu ungeplanten Ausfällen
führen sowie Verfehlungen in der operativen Umsetzung
von angestrebten Integrations- und
Effizienzsteigerungsprojekten.
Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen
Die Athora Deutschland GmbH hielt zum 31. Dezember
2023 die Mehrheit am Grundkapital der Athora Pensionskasse
AG. Alleinige Gesellschafterin der Athora Deutschland GmbH
ist die Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG mit
Sitz in Wiesbaden, die wiederum per 31. Dezember 2023 im
Mehrheitsbesitz der Athora Holding Ltd., Bermuda, ist.
Durch den Abschluss eines Beherrschungsvertrages
zwischen der Athora Deutschland GmbH und der Athora
Pensionskasse AG im Oktober 2015, der im Handelsregister
eingetragen ist, erübrigt sich die Erstellung des nach
§ 312 Aktiengesetz (AktG) vorgeschriebenen Berichts
über Beziehung zu verbundenen Unternehmen. Der im Jahr
2016 zwischen diesen beiden Gesellschaften ebenfalls
abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde nach
Genehmigung durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht im Handelsregister in
Wiesbaden eingetragen und ist somit seit dem
Geschäftsjahr 2016 wirksam.
Wiesbaden, den 5. März
2024
Der Vorstand
| Isabella Pfaller |
Bettina Hoch |
Versicherungsarten
Im Berichtsjahr wurden folgende Versicherungsarten
betrieben:
Selbst abgeschlossenes
Versicherungsgeschäft
I. Rentenversicherung
Altersversorgung durch aufgeschobene Leibrente
II. Kollektivversicherung
Rentenversicherungen der vorstehend genannten
Versicherungsarten
III. Zusatzversicherung
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in
Verbindung mit einer Hauptversicherung
Bewegungen des Versicherungsbestandes
im Geschäftsjahr 2023
|
Anwärter |
Invaliden-
und Altersrentner |
|
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
Summe der
Jahresrenten
in Euro |
| I. Bestand am Anfang des
GJ |
1.592 |
1.028 |
81 |
49 |
165.089 |
| II. Zugang während
des GJ: |
|
|
|
|
|
| 1. Neuzugang an
Anwärtern, Zugang an Rentner |
0 |
0 |
18 |
10 |
38.646 |
| 2. sonstiger Zugang |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3. gesamter Zugang |
0 |
0 |
18 |
10 |
38.646 |
| III. Abgang während
des GJ: |
|
|
|
|
|
| 1. Tod |
3 |
1 |
2 |
1 |
3.839 |
| 2. Beginn der
Altersgrenze |
18 |
10 |
0 |
0 |
0 |
| 3. Berufs- oder
Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4. Reaktivierung,
Wiederheirat, Ablauf |
30 |
25 |
7 |
1 |
10.611 |
| 5. Ausscheiden unter
Zahlung von Rückkäufen,
Rückgewährbeiträgen oder
Austrittsvergütungen |
12 |
8 |
0 |
0 |
0 |
| 6. Ausscheiden ohne
Zahlung von Rückkäufen,
Rückgewährbeiträgen oder
Austrittsvergütungen |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 7. sonstiger Abgang |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 8. gesamter Abgang |
63 |
44 |
9 |
2 |
14.451 |
| IV. Bestand am Ende des
GJ: |
1.529 |
984 |
90 |
57 |
189.284 |
| davon: |
|
|
|
|
|
| 1. beitragsfreie
Anwartschaften |
628 |
466 |
0 |
0 |
0 |
| 2. in Rückdeckung
gegeben |
0 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Bestand an Zusatzversicherungen
|
Unfall-Zusatzversicherung |
Sonstige
Zusatzversicherungen |
|
Anzahl |
Versicherungssumme
in TEUR |
Anzahl |
Versicherungssumme
in TEUR |
| 1. Bestand 01.01. |
0 |
0 |
325 |
2.805 |
| 2. Bestand 31.12. |
0 |
0 |
305 |
2.623 |
| Davon in
Rückdeckung gegeben |
0 |
0 |
305 |
1.312 |
JAHRESABSCHLUSS
Jahresbilanz zum
31. Dezember 2023
Aktivseite
|
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| A. |
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
|
|
I. Sonstige
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
|
|
1. Aktien, Anteile oder
Aktien an Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
|
8.428.699 |
|
|
6.685.964 |
|
2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
|
40.000.250 |
|
|
40.480.852 |
|
3. Sonstige
Ausleihungen |
|
|
|
|
|
|
a)
Namensschuldverschreibungen |
9.000.000 |
|
|
|
9.000.000 |
|
b)
Schuldscheinforderungen und Darlehen |
2.322.790 |
|
|
|
2.354.539 |
|
c) übrige
Ausleihungen |
42.684 |
|
|
|
42.684 |
|
|
|
11.365.475 |
|
|
11.397.223 |
|
|
|
|
59.794.424 |
|
|
|
|
|
|
|
59.794.424 |
58.564.039 |
| B. |
Kapitalanlagen für
Rechnung und Risiko von Inhabern von
Lebensversicherungspolicen |
|
|
|
252.038 |
235.769 |
| C. |
Forderungen |
|
|
|
|
|
|
I. Forderungen aus dem
selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
Versicherungsnehmer |
|
|
|
|
|
|
a) fällige
Ansprüche |
159.520 |
|
|
|
157.673 |
|
b) noch nicht
fällige Ansprüche |
1.126 |
|
|
|
1.157 |
|
|
|
160.646 |
|
|
|
|
|
|
|
160.646 |
|
158.829 |
|
II.
Abrechnungsforderungen aus dem
Rückversicherungsgeschäft |
|
|
0 |
|
4.170 |
|
III. Sonstige
Forderungen |
|
|
|
|
|
|
1.
Körperschaftssteuer |
13.765 |
|
|
|
9.775 |
|
2. verbundene
Unternehmen |
553.420 |
|
|
|
695.021 |
|
|
|
567.185 |
|
|
704.796 |
|
|
|
|
567.185 |
|
|
|
|
|
|
|
727.831 |
1.572.591 |
| D. |
Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
I. Laufende Guthaben bei
Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand |
|
|
311.346 |
|
564.302 |
|
II. Andere
Vermögensgegenstände |
|
|
125.205 |
|
105.326 |
|
|
|
|
|
436.551 |
669.628 |
| E. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
|
|
|
|
I. Abgegrenzte Zinsen
und Mieten |
|
|
559.139 |
|
577.894 |
|
II. Sonstige
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
173.926 |
|
297.367 |
|
|
|
|
|
733.065 |
875.261 |
|
Summe der Aktiva |
|
|
|
61.943.908 |
61.917.288 |
Die Zwischen- und Endsummen können
Rundungsdifferenzen enthalten.
Passivseite
|
|
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| A. |
Eigenkapital: |
|
|
|
|
|
|
I. Gezeichnetes
Kapital |
|
|
3.000.000 |
|
3.000.000 |
|
II.
Kapitalrücklage |
|
|
5.000.000 |
|
5.000.000 |
|
III. Bilanzverlust |
|
|
(4.017.676) |
|
(4.017.676) |
|
davon Gewinnvortrag |
3.982.324 EUR |
|
|
3.982.324 |
3.982.324 |
|
|
(Vj: 4.017.676
EUR) |
|
|
|
|
| B. |
Versicherungstechnische Rückstellungen |
|
|
|
|
|
I.
Beitragsüberträge |
|
|
|
|
|
|
1. Bruttobetrag |
|
204.217 |
|
|
223.036 |
|
|
|
|
204.217 |
|
223.036 |
|
II.
Deckungsrückstellung |
|
|
|
|
|
|
1. Bruttobetrag |
|
56.784.497 |
|
|
56.091.692 |
|
|
|
|
56.784.497 |
|
56.091.692 |
|
III.
Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle |
|
|
|
|
|
1. Bruttobetrag |
|
88.267 |
|
|
40.690 |
|
|
|
|
88.267 |
|
40.690 |
|
IV.
Rückstellung für erfolgsabhängige und
erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung |
|
|
|
|
|
1. Bruttobetrag |
|
406.435 |
|
|
411.240 |
|
|
|
|
406.435 |
|
411.240 |
|
|
|
|
|
57.483.415 |
56.766.658 |
| C. |
Versicherungstechnische Rückstellungen im
Bereich der Lebensversicherung soweit das
Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen
wird |
|
|
|
|
|
I.
Übrige versicherungstechnische
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
1. Bruttobetrag |
|
|
252.038 |
|
235.769 |
|
|
|
|
|
252.038 |
235.769 |
| D. |
Andere
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
|
I. Sonstige
Rückstellungen |
|
|
43.900 |
|
44.104 |
|
|
|
|
|
43.900 |
44.104 |
| E. |
Andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
I.
Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft gegenüber: |
|
|
|
|
|
Versicherungsnehmern |
|
|
684 |
|
908 |
|
II. Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
180.849 |
|
182.730 |
|
davon: aus Steuern 19
EUR |
19 EUR |
|
|
182.231 |
183.638 |
|
|
(Vj: 14 EUR) |
|
|
|
|
|
davon: an verbundene
Unternehmen: |
31.000 EUR |
|
|
|
|
|
|
(Vj: 32.657 EUR) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
182.231 |
183.638 |
|
Summe der Passiva |
|
|
|
61.943.908 |
61.212.492 |
Die Zwischen- und Endsummen können
Rundungsdifferenzen enthalten.
Bestätigungsvermerk der
verantwortlichen Aktuarin:
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter
den Posten B.II und C.I der Passiva eingestellte
Deckungsrückstellung unter Beachtung des §341 f
HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 235 Abs.
1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 VAG erlassenen Rechtsverordnung
berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des
§336 in Verbindung mit § 234 Abs. 6 Satz 1 auch
in Verbindung mit § 233 Absatz 5 Satz 2 VAG ist die
Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 17. August
2023 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Wiesbaden, den 5. März
2024
Verantwortlicher Aktuar:
Antonia Alahe Perez
Bestätigungsvermerk des
Treuhänders:
Ich bestätige hiermit entsprechend 128 Absatz 5
VAG, dass die im Vermögensverzeichnis
aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen
und aufsichtsbehördlichen Anforderungen
gemäß angelegt und vorschriftsgemäß
sichergestellt sind.
Wiesbaden, den 5. März
2024
Treuhänder:
Frank Arretz
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
gesamtes
Versicherungsgeschäft 2023 |
2022 |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| I. |
Versicherungstechnische
Rechnung |
|
|
|
|
|
1. Verdiente
Beiträge für eigene Rechnung |
|
|
|
|
|
a) Gebuchte
Bruttobeiträge |
1.687.856 |
|
|
1.837.054 |
|
b) Abgegebene
Rückversicherungsbeiträge |
(7.760) |
1.680.096 |
|
(8.835) |
|
c) Veränderung der
Bruttobeitragsüberträge |
18.819 |
18.819 |
|
9.022 |
|
|
|
|
1.698.916 |
1.837.242 |
|
2. Beiträge aus der
Brutto-Rückstellung für
Beitragsrückerstattung |
|
|
2.605 |
5.396 |
|
3. Erträge aus
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
|
a) Erträge aus
anderen Kapitalanlagen |
|
1.132.152 |
|
779.375 |
|
davon: aus verbundenen
Unternehmen |
|
|
|
|
|
b) Erträge aus
Zuschreibungen |
|
0 |
|
323 |
|
c) Gewinne aus dem
Abgang von Kapitalanlagen |
|
0 |
|
795 |
|
|
|
|
1.132.152 |
780.494 |
|
4. Nicht realisierte
Gewinne aus Kapitalanlagen |
|
|
24.302 |
4 |
|
5. Sonstige
versicherungstechnische Erträge für eigene
Rechnung |
|
|
45 |
190 |
|
6. Aufwendungen für
Versicherungsfälle für eigene Rechnung |
|
|
|
|
|
a) Zahlungen für
Versicherungsfälle |
|
|
|
|
|
aa) Bruttobetrag |
(2.059.366) |
|
|
(2.064.997) |
|
bb) Anteil der
Rückversicherer |
0 |
|
|
13.005 |
|
b) Veränderung der
Rückstellung für noch nicht abgewickelte
Versicherungsfälle |
|
(2.059.366) |
|
(2.051.992) |
|
aa) Bruttobetrag =
Nettobetrag |
(47.577) |
|
|
105.673 |
|
|
|
(47.577) |
|
105.673 |
|
|
|
|
(2.106.943) |
(1.946.320) |
|
7. Veränderung der
übrigen versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen |
|
|
|
|
|
a)
Deckungsrückstellung |
|
|
|
|
|
aa) Bruttobetrag =
Nettobetrag |
|
(692.804) |
|
(1.085.027) |
|
b) Sonstige
versicherungstechnische
Netto-Rückstellungen |
|
(26.326) |
|
44.863 |
|
|
|
|
(719.130) |
(1.040.164) |
|
8. Aufwendungen für
den Versicherungsbetrieb für eigene
Rechnung |
|
|
|
|
|
a)
Abschlussaufwendungen |
(14.919) |
|
|
(15.719) |
|
b)
Verwaltungsaufwendungen |
(40.760) |
|
|
(44.176) |
|
|
|
(55.680) |
|
|
|
|
|
|
(55.680) |
(59.895) |
|
9. Aufwendungen für
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
|
a) Aufwendungen für
die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen
und sonstige Aufwendungen für die
Kapitalanlagen |
|
(123.444) |
|
(140.769) |
|
b) Abschreibungen auf
Kapitalanlagen |
|
(139.814) |
|
0 |
|
c) Verluste aus dem
Abgang von Kapitalanlagen |
|
(195.351) |
|
(8.766) |
|
|
|
|
(458.609) |
(149.535) |
|
10. Nicht realisierte
Verluste aus Kapitalanlagen |
|
|
0 |
(39.609) |
|
11. Sonstige
versicherungstechnische Aufwendungen für eigene
Rechnung |
|
|
(774) |
(2.749) |
|
12.
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene
Rechnung |
|
|
(483.117) |
(614.947) |
| II. |
Nichtversicherungstechnische Rechnung |
|
|
|
|
|
1. Sonstige
Erträge |
|
67.743 |
|
54.308 |
|
2. Sonstige
Aufwendungen |
|
(122.261) |
|
(118.404) |
|
3. Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit |
|
|
(483.117) |
(614.947) |
|
4. Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag |
|
|
0 |
0 |
|
5. Ertrag aus
Verlustübernahme |
|
|
537.634 |
679.044 |
|
6.
Jahresüberschuss |
|
|
0 |
0 |
|
7. Verlustvortrag |
|
|
(4.017.676) |
(4.017.676) |
|
8. Bilanzverlust |
|
|
(4.017.676) |
(4.017.676) |
ANHANG
Registerinformation
Die Gesellschaft ist unter der Firma Athora
Pensionskasse AG mit Sitz in Wiesbaden im Handelsregister
des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nummer HRB 20747
eingetragen.
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Angaben im Geschäftsbericht und Anhang
erfolgen generell auf volle Euro. Mögliche
Rundungsdifferenzen werden billigend in Kauf genommen.
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung sowie Anhang, ist nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit der Verordnung
über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
(RechVersV) sowie nach den geltenden Vorschriften des
Aktiengesetzes (AktG) und des Gesetzes über die
Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG)
aufgestellt.
Für Aktien, Anteile oder Aktien an
Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere erfolgte die Bewertung grundsätzlich
gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253
Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 HGB nach den Vorschriften
für die Bewertung des Umlaufvermögens mit den
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Börsen- oder
Marktwert am Bilanzstichtag.
Für Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere erfolgte die Bewertung
gemäß § 341b Abs. 2 zweiter Halbsatz HGB
i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 HGB nach den
Vorschriften für das Anlagevermögen mit den
fortgeführten Anschaffungskosten da diese dazu
bestimmt wurden, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu
dienen. Sich ergebende Agien und Disagien werden über
die Restlaufzeit linear amortisiert.
Bei dauernder Wertminderung wird grundsätzlich
auf den beizulegenden niedrigeren Zeitwert abgeschrieben.
Das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5
HGB wird beachtet.
Zur Feststellung, ob eine voraussichtlich dauerhafte
Wertminderung vorliegt, wurde bei festverzinslichen
Wertpapieren die Bonität des Emittenten geprüft
und Ratingverschlechterung als Indikation für
dauerhafte Wertminderung herangezogen. Die stillen Lasten
wurden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB nicht
außerplanmäßig abgeschrieben, da diese im
Wesentlichen zinsinduziert sind und nicht als dauerhaft
eingeschätzt werden. Die Gesellschaft rechnet aufgrund
der Bonität der Emittenten nicht mit
Zahlungsausfällen.
Bei vorliegenden stillen Lasten von Renten-/
Misch-Spezialfondsanteilen wird eine Fondsdurchschau
durchgeführt und ein Substanzwert berechnet, der
entsprechend den Vorschriften als neuer Buchwert angesetzt
wird. Beim Ansatz der Einzeltitel im Substanzwerte im Fonds
werden Wertpapiere sowie Aktien, Anteile oder Aktien an
Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere an Fonds entweder mit den Anschaffungskosten
oder ihrem höheren Marktwert angesetzt. Voraussetzung
ist, dass das Wertpapier aufgrund seiner
Bonitätsverschlechterung nicht wertgemindert werden
muss und ein niedrigerer beizulegender Zeitwert nur
zinsinduziert ist. Derivate werden mit dem Marktwert
angesetzt - etwaige kompensatorische Effekte aus innerhalb
des Fonds abgesicherten Grundgeschäften werden
berücksichtigt. Wenn Derivate in einer
Sicherungsbeziehung stehen, werden sie in Verbindung mit
dem Grundgeschäft wertmäßig angesetzt.
Forderungen und Bankguthaben werden mit dem Nominalbetrag
sowie Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag
bewertet.
Namensschuldverschreibungen wurden gemäß
§ 341c Abs. 1 HGB mit dem Nennwert abzüglich
Tilgungen bewertet. Nach § 341c Abs. 1 Satz 2 HGB
haben wir Agiobeträge durch aktive Rechnungsabgrenzung
linear auf die Laufzeit der Namensschuldverschreibungen
verteilt und unter sonstige Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen.
Für die Bilanzierung der Schuldscheinforderungen
und Darlehen wird das Wahlrecht nach § 341c Abs. 3 HGB
ausgeübt und die Bewertung erfolgt mit den
Anschaffungskosten zuzüglich bzw. abzüglich der
kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den
Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag unter
Anwendung der Effektivzinsmethode.
Übrige Ausleihungen wurden gemäß
§ 341b Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3
Satz 5 HGB nach den Vorschriften für das
Anlagevermögen mit den fortgeführten
Anschaffungskosten angesetzt. Danach sind
außerplanmäßige Abschreibungen nur dann
durchzuführen, wenn es sich um dauerhafte
Wertminderungen handelt.
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von
Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden
grundsätzlich zu Rücknahmepreisen der
Investmentanteile am Bewertungsstichtag bewertet.
Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen
Versicherungsgeschäft und die sonstigen Forderungen
sind grundsätzlich zum Nominalbetrag angesetzt.
Erforderliche Wertberichtigungen wurden vorgenommen. Alle
anderen Forderungen wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Die Bewertung der Sonstigen
Vermögensgegenstände und der
Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Nennwert.
Die Gesellschaft ist Organgesellschaft einer
bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft. Auf Ebene der
Organgesellschaft werden keine aktiven und passiven
latenten Steuern ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage und
die Gewinnrücklage im Eigenkapital wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Beitragsüberträge für das selbst
abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurden für
jede Versicherung entsprechend dem Beginnmonat und der
Zahlungsweise individuell berechnet. Dabei wurden die
steuerlichen Bestimmungen über den Abzug von nicht
übertragbaren Beitragsteilen berücksichtigt.
Die Deckungsrückstellung für die selbst
abgeschlossenen Versicherungen wurde für jede
Versicherung entsprechend ihrem Beginnmonat individuell und
prospektiv nach dem jeweiligen Tätigkeitsplan
berechnet. Dabei wurden die Kosten der laufenden Verwaltung
implizit berücksichtigt. Die
rechnungsmäßigen Abschlussaufwendungen wurden
jeweils nur insoweit verrechnet, dass sich dadurch keine
negativen Werte ergaben beziehungsweise die geschäfts-
oder tätigkeitsplanmäßigen Werte der
Deckungsrückstellung nicht unterschritten wurden. Die
Teile der rechnungsmäßigen
Abschlussaufwendungen, für die eine Verrechnung nicht
möglich war, wurden als noch nicht fällige
Ansprüche an Versicherungsnehmer aktiviert. Es wurde
mindestens der Rückkaufswert gemäß §
25 Abs. 2 RechVersV bilanziert.
Die folgende Tabelle enthält die bei der
Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten
Ausscheideordnungen sowie die Zins- und Zillmersätze
für insgesamt 99,82 % der gesamten
Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2023.
| Versicherungsart |
Anteil in % |
Sterbetafel |
Rechnungszins in % |
Zillmersatz |
|
Rentenversicherungen |
72,04 % |
DAV 2004
R-Bestand/B20 |
3,25 |
40 ‰ |
|
Rentenversicherungen |
9,62 % |
DAV 2004
R-Bestand/B20 |
3,25 |
10 ‰ |
|
Rentenversicherungen |
6,06 % |
DAV 2004 R |
2,75 |
40 ‰ |
|
Rentenversicherungen |
1,29 % |
DAV 2004 R |
2,75 |
20 ‰ |
|
Rentenversicherungen |
0,14 % |
DAV 2004 R |
2,75 |
0 ‰ |
|
Rentenversicherungen |
5,01 % |
DAV 2004 R |
2,25 |
40 ‰ |
|
Rentenversicherungen |
5,10 % |
DAV 2004 R |
2,25 |
20 ‰ |
|
Rentenversicherungen |
0,56 % |
DAV 2004 R |
2,25 |
0 ‰ |
|
99,82 % |
|
|
|
Bei den Rentenversicherungen haben wir eine weitere
Auffüllung der Deckungsrückstellung vorgenommen.
Die Ermittlung des Auffüllbetrages erfolgte auf Basis
der DAV-Richtlinie "Überschussbeteiligung und
Reservierung von Rentenversicherungen des Bestandes". Die
zum Jahresende in die Bilanz eingestellte
Deckungsrückstellung entspricht dem um neunzehn
Zwanzigstel linear interpolierten Wert zwischen der
Deckungsrückstellung auf Basis der Tafel DAV 2004
R-Bestand und der auf Basis der Tafel DAV 2004 R-B20.
Bei der Bestimmung der nach der 2018
eingeführten "Korridormethode" zu erwartenden
Erträge der Vermögenswerte gemäß
§ 341f Abs. 2 HGB auf Basis des § 5 Abs. 3 und 4
DeckRV ergab sich ein Referenzzins von 1,57 % (Vorjahr:
1,57 %). Gemäß § 341f Abs. 2 HGB haben wir
daher für Verträge, die mit einem Rechnungszins
von 3,25 %, 2,75 % und 2,25 % passiviert wurden, eine
Zinszusatzreserve in Höhe von 8.914.316 Euro (Vorjahr:
9.065.121 Euro) innerhalb der Deckungsrückstellung
gebildet. Die Ermittlungsvorschriften für den
Neubestand gemäß DeckRV wurden unverändert
für den Altbestand übernommen.
Bei Versicherungen, bei denen bereits für die
biometrische Nachreservierung zusätzliche Reserven
unter Ansatz von vorsichtigen Storno- und
Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten gestellt wurden,
wurden auch bei der Berechnung der Zinszusatzreserve
Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten in
analoger Weise berücksichtigt.
Die Berechnung der Deckungsrückstellung für
die Überschussbeteiligung wurde jeweils analog zum
Verfahren bei der zugehörigen Hauptversicherung
durchgeführt. Die Mittel für die
Schlussgewinnanteile der Folgejahre sind so bemessen, dass
sich für jede Versicherung der Teil des zu ihrem
regulären Fälligkeitszeitpunkt vorgesehenen
Schlussgewinnanteils ergibt, der dem Verhältnis der
abgelaufenen Versicherungsdauer zur gesamten
Versicherungsdauer entspricht, unter Berücksichtigung
von Storno und Tod abgezinst mit einem Zinssatz in
Höhe von 0,0 %. Bei Versicherungen, auf die § 336
in Verbindung mit § 234 Abs. 6 VAG anzuwenden ist,
wird entsprechend dem zuletzt am 17. August 2023
genehmigten Geschäftsplan mit 6,0 % abgezinst.
Die versicherungsmathematische Berechnung des
Schlussüberschussanteilfonds erfolgte
einzelvertraglich und prospektiv.
Die Rückstellung für noch nicht
abgewickelte Versicherungsfälle wird durch
Einzelfeststellung ermittelt und enthält auch die
pauschal ermittelten Beiträge für die
Schadenregulierung in der steuerlich zulässigen
Höhe. Für die nach Abschluss der Einzelerfassung
noch zu erwartenden Spätschäden wird eine
Pauschalreserve gebildet. Die Rückstellung für
Regulierungsaufwendungen wurde gemäß dem
koordinierten Ländererlass des Finanzministeriums
Nordrhein-Westfalen vom 22. Februar 1973 ermittelt.
Die Deckungsrückstellung für
Lebensversicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den
Versicherungsnehmern getragen wird, wird individuell und
retrospektiv ermittelt, indem die eingegangenen
Beiträge nach Abzug von Risiko- und Kostenanteilen
gutgeschrieben werden. Sie wird in Anteileinheiten
geführt und am Jahresschluss zum Zeitwert passiviert.
Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen
richtet sich nach der Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den
Konzernabschluss der Athora Holding Ltd., Bermuda,
verlegten wir einzelne Buchungsschlusstermine zeitlich nach
vorne und grenzten die Zahlungsvorgänge über die
sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie über
sonstige Vermögensgegenstände ab. Es ergeben sich
dadurch keine nennenswerten Einflüsse auf die
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Erläuterung zur Jahresbilanz
Aktiva
Entwicklung der Aktivposten A I bis II
im Geschäftsjahr 2023
|
Bilanzwerte
Vorjahr |
Anteil
in |
Zugänge |
Abgänge |
Zuschreibungen |
Abschrei
bungen |
|
EUR |
% |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| A I. Sonstige
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1. Aktien, Anteile oder
Aktien an Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
6.685.964 |
11,42 |
1.882.549 |
- |
- |
139.814 |
| 2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
40.480.852 |
69,12 |
1.592.936 |
8 |
- |
- |
| 3. Sonstige
Ausleihungen |
|
|
|
|
|
|
| a)
Namensschuldverschreibungen |
9.000.000 |
15,37 |
- |
- |
- |
- |
b)
Schuldscheinforderungen und
Darlehen |
2.354.539 |
4,02 |
- |
31.748 |
- |
- |
| c) übrige
Ausleihungen |
42.684 |
0,07 |
- |
- |
- |
- |
| Summe A I. |
58.564.039 |
100,00 |
3.475.485 |
2.105.286 |
0 |
139.814 |
| Insgesamt |
58.564.039 |
100,00 |
3.475.485 |
2.105.286 |
0 |
139.814 |
|
Bilanzwerte
Geschäfts
jahr |
Anteil
in |
|
EUR |
% |
| A I. Sonstige
Kapitalanlagen |
|
|
| 1. Aktien, Anteile oder
Aktien an Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
8.428.699 |
14,1 |
| 2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
40.000.250 |
66,9 |
| 3. Sonstige
Ausleihungen |
|
|
| a)
Namensschuldverschreibungen |
9.000.000 |
15,1 |
b)
Schuldscheinforderungen und
Darlehen |
2.322.790 |
3,9 |
| c) übrige
Ausleihungen |
42.684 |
0,1 |
| Summe A I. |
59.794.424 |
100,0 |
| Insgesamt |
59.794.424 |
100,0 |
Die Zwischen- und Endsummen können
Rundungsdifferenzen enthalten.
Zu A. I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an
Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere
|
Buchwert |
Marktwert |
Stille Reserve |
Stille
Last |
Ausschüttung |
| Bezeichnung/WP Name |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Unilnstl
Pr.D.-Rl.Est.Pr.Dt 1 Namens-Ant.1 Dis EUR o.N. |
360.186 |
360.188 |
0 |
0 |
114.945 |
| AMUNDI EURO LIQUIDITY
SRI Actions au Porteur IC o.N. |
2.568.513 |
2.619.897 |
51.384 |
0 |
0 |
| PATRIZIA
EUR.RES.PL.SICAV-RAIF Namens-Anteile EUR
Dis.(INE)oN |
3.000.000 |
2.926.110 |
0 |
73.890 |
90.000 |
| GMPS-EO Sh.-Term High
Yield Fd Act. Nom. 2Y EUR Dis. oN |
2.500.000 |
2.457.225 |
0 |
42.775 |
100.000 |
| Insgesamt |
8.428.699 |
8.363.420 |
51.384 |
116.665 |
304.945 |
Das Portfolio beinhaltet kurzlaufende
High-Yield-Anlagen, Immobilien und Privat Debts Fonds. Die
Bewertung erfolgt teilweise zum gemilderten
Niederstwertprinzip. Der § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB
wurde angewandt. Während der Amundi Euro Liquidity
Fund dem Umlagevermögen gewidmet ist, sind
sämtliche anderen genannten Positionen dem
Anlagevermögen zugeordnet und unterliegen damit dem
gemilderten Niederstwertprinzip. Ziel ist es, durch die
Fonds hinreichend laufende Kapitalerträge zu
erwirtschaften.
2. Inhaberschuldverschreibungen und
andere festverzinsliche Wertpapiere
| Land |
Buchwert |
Zeitwert |
Stille Reserve |
Stille Last |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Belgien |
2.822.988 |
2.351.422 |
0 |
471.566 |
| Chile |
912.806 |
932.386 |
19.580 |
0 |
| Deutschland |
786.460 |
787.199 |
3.344 |
2.605 |
| Frankreich |
7.265.615 |
5.802.429 |
0 |
1.463.186 |
|
Großbritannien |
3.840.958 |
3.436.557 |
0 |
404.401 |
| Norwegen |
218.749 |
167.972 |
0 |
50.777 |
| Dänemark |
503.053 |
456.305 |
0 |
46.748 |
| Lettland |
493.731 |
394.400 |
0 |
99.331 |
| Luxemburg |
1.424.120 |
1.108.424 |
0 |
315.696 |
| Mexiko |
902.357 |
775.600 |
0 |
126.757 |
| Niederlande |
6.142.643 |
5.095.985 |
0 |
1.046.658 |
| Österreich |
2.459.278 |
1.827.369 |
0 |
631.909 |
| Peru |
549.428 |
497.600 |
0 |
51.828 |
| Schweden |
362.396 |
307.986 |
0 |
54.410 |
| Slowenien |
491.935 |
406.220 |
0 |
85.715 |
| Spanien |
2.640.849 |
2.502.498 |
35.044 |
173.395 |
| USA |
7.681.294 |
6.172.601 |
0 |
1.508.693 |
| Australien |
501.589 |
458.200 |
0 |
43.389 |
|
Inhaberschuldverschreibungen |
40.000.250 |
33.481.153 |
57.967 |
6.577.065 |
Es erfolgten keine Abschreibungen auf
Inhaberschuldverschreibungen, da die stillen Lasten nicht
als dauerhaft angesehen werden.
Zeitwertangabe gemäß §
54 RechVersV
|
2023 |
|
Buchwert |
Zeitwert |
Stille
Reserve |
Stille
Last |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| I. Sonstige
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
1. Aktien, Anteile oder
Aktien an
Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
8.428.699 |
8.363.420 |
51.384 |
116.665 |
| 2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
40.000.250 |
33.481.153 |
57.968 |
6.577.065 |
| 3. Sonstige
Ausleihungen |
|
|
|
|
| a)
Namensschuldverschreibungen |
9.000.000 |
7.260.017 |
38.285 |
1.778.268 |
b)
Schuldscheinforderungen und
Darlehen |
2.322.790 |
2.184.429 |
0 |
138.362 |
| c) übrige
Ausleihungen |
42.684 |
41.250 |
0 |
1.434 |
| Summe A I. |
59.794.424 |
51.330.269 |
147.637 |
8.611.794 |
| Insgesamt |
59.794.424 |
51.330.269 |
147.637 |
8.611.794 |
|
2022 |
|
Buchwert |
Zeitwert |
Stille
Reserve |
Stille
Last |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| I. Sonstige
Kapitalanlagen |
|
|
|
|
1. Aktien, Anteile oder
Aktien an
Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
6.685.964 |
6.542.501 |
14.787 |
158.250 |
| 2.
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
40.480.852 |
31.291.001 |
2.976 |
9.192.827 |
| 3. Sonstige
Ausleihungen |
|
|
|
|
| a)
Namensschuldverschreibungen |
9.000.000 |
7.394.021 |
44.826 |
1.650.804 |
b)
Schuldscheinforderungen und
Darlehen |
2.354.539 |
2.081.669 |
0 |
272.869 |
| c) übrige
Ausleihungen |
42.684 |
40.459 |
0 |
2.225 |
| Summe A I. |
58.564.039 |
47.349.652 |
62.588 |
11.276.976 |
| Insgesamt |
58.564.039 |
47.349.652 |
62.588 |
11.276.976 |
Die Zwischen- und Endsummen können
Rundungsdifferenzen enthalten.
Die Offenlegung von Zeitwerten der zu
Anschaffungskosten bilanzierten Kapitalanlagen erfolgt
gemäß den Vorschriften § 54 ff. RechVersV.
Für die Zeitwertermittlung von Aktien, Anteile
oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht
festverzinslichen Wertpapieren war grundsätzlich der
Börsenkurs bzw. Rücknahmepreis der
Investmentanteile zum Jahresultimo maßgebend.
Für die Zeitwertermittlung von
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere war grundsätzlich der Börsenkurs zum
Jahresultimo maßgebend.
Die Zeitwertermittlung für
Namensschuldverschreibungen sowie Schuldscheinforderungen
und Darlehen erfolgte auf Grundlage unterschiedlicher
Zinsstrukturkurven, unter Berücksichtigung der
Restlaufzeit und der Bonität, nach einem
finanzmathematischen Bewertungsverfahren.
Bei den übrigen Ausleihungen ergab sich der
Zeitwert aus dem Bewertungskurs laut Mitteilung des
Sicherungsfonds zum 31. Oktober 2023.
Die Gesamtsumme, der in die
Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen,
betrug 59.794.424 Euro (Vorjahr: 58.564.039 Euro), der
Zeitwert dieser Kapitalanlagen betrug 51.330.269 Euro
(Vorjahr: 47.349.652 Euro), so dass sich ein Saldo von
8.464.157 Euro (Vorjahr: 11.214.388 Euro) ergibt.
Der Zeitwert der zu Anschaffungskosten ausgewiesenen
Kapitalanlagen gemäß § 55 und § 56
RechVersV betrug 44.070.252 Euro (Vorjahr: 39.955.631
Euro). Der Zeitwert der zu Nennwert ausgewiesenen
Kapitalanlagen gemäß § 55 und § 56
RechVersV betrug 7.260.017 Euro (Vorjahr: 7.394.021 Euro).
In den Buchwerten der Aktien, Anteile oder Aktien an
Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche
Wertpapiere, Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere, Hypotheken-, Grundschuld- und
Rentenschuldforderungen sowie Schuldscheinforderungen und
Darlehen sind folgende Werte enthalten, die wie
Anlagevermögen gemäß § 341b Abs. 2
zweiten Halbsatz HGB bilanziert wurden:
| Bilanzposition |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| Aktien, Anteile oder
Aktien an Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
5.860.188 |
6.000.000 |
|
Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere |
40.000.250 |
40.480.852 |
| Schuldscheinforderungen
und Darlehen |
2.322.790 |
2.354.539 |
| Insgesamt |
48.183.228 |
48.835.390 |
Nachfolgend dargestellt die Angabe gemäß
§ 285 Nr. 18 HGB:
| Bilanzposition |
Buchwert |
Zeitwert |
Unterlassene
Abschreibungen |
|
EUR |
EUR |
EUR |
| Schuldscheinforderungen
und Darlehen |
2.322.790 |
2.184.429 |
138.362 |
|
Inhaberschuldverschreibungen |
38.080.887 |
31.503.822 |
6.577.065 |
| Aktien, Anteile oder
Aktien an Investmentvermögen und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
5.500.000 |
5.383.335 |
116.665 |
|
Namensschuldverschreibungen |
9.000.000 |
7.260.017 |
1.816.554 |
| Übrige
Ausleihungen |
42.684 |
41.250 |
1.434 |
| Insgesamt |
54.946.361 |
46.372.853 |
8.650.080 |
Nach einer Bonitätsprüfungen der Emittenten
sowie die Entwicklungen von Ratings der festverzinslichen
Anlagen wurde eine dauerhafte Wertminderung ausgeschlossen.
Auch bei nicht festverzinslichen Anlagen wurden die
stillen Lasten als zinsinduziert und somit als nicht
dauerhaft angesehen.
Zu B. Kapitalanlagen für Rechnung
und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
| Fondsbezeichnung |
Anzahl der
Anteileinheiten |
2023
Zeitwert EUR |
| Sydbank
Vermögensverw. Dynam. Inhaber-Anteile A |
3.126 |
186.122 |
| Sydbank
Vermögensverw.Klass. Inhaber-Anteile A |
261 |
11.351 |
| DWS ESG Akkumula
Inhaber-Anteile LC |
16 |
28.886 |
| DWS Eurozone Bonds
Flexible Inhaber-Anteile LD |
299 |
9.099 |
| BGF - ESG Multi-Asset
Fund Act. Nom. Classe A 2 o.N. |
2 |
37 |
| F.Temp.Inv.Fds-T.Growth
(EUR) Namens-Anteile A (acc.)o.N. |
803 |
16.502 |
| BGF - Global Allocation
Fund Act. Nom. Cl.A2 EUR (Hed.)o.N. |
1 |
42 |
| Zeitwert/Bilanzwert per
31. Dezember 2023 |
|
252.038 |
Zu E.I Abgegrenzte Zinsen und
Mieten
Unter dieser Position werden die Zinsabgrenzungen zu
den Inhaberschuldverschreibungen,
Namensschuldverschreibungen sowie Schuldscheinforderungen
und Darlehen in Höhe von 559.139 Euro (Vorjahr:
577.894 Euro) ausgewiesen.
Zu E.II Sonstige
Rechnungsabgrenzungsposten
Diese Bilanzposition enthält aktivisch
abgegrenzte Agien auf Namensschuldverschreibungen in
Höhe von 173.899 Euro (Vorjahr: 297.340 Euro).
Passiva
Zu A. Eigenkapital
|
01.01.2023 |
Veränderung |
31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
| I. Gezeichnetes
Kapital |
3.000.000 |
0 |
3.000.000 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.000.000 |
0 |
5.000.000 |
| III. Bilanzverlust |
-4.017.676 |
0 |
-4.017.676 |
| davon Verlustvortrag
4.017.676 EUR |
|
|
|
|
3.982.324 |
0 |
3.982.324 |
Das gezeichnete Kapital beträgt 3.000.000 Euro.
Es ist eingeteilt in 3.000 Aktien im Nennbetrag von
je 1.000 Euro. Sämtliche Aktien lauten auf die Namen
der Aktionäre und sind voll eingezahlt.
Die Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden, ist mit 100 %
am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt.
Eine Gewinnabführung erfolgt gemäß
Gewinnabführungsvertrag an die Athora Deutschland GmbH
erst, wenn der handelsrechtliche Verlustvortrag abgebaut
wurde.
Zu B. Versicherungstechnische
Rückstellungen
Zu B.IV. Rückstellung für
erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige
Beitragsrückerstattung
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| Stand am 01.01. |
411.240 |
414.813 |
| Entnahme für
Gewinnanteile an Versicherte |
4.805 |
3.573 |
|
406.435 |
411.240 |
| Zuweisung aus dem
Überschuss des laufenden
Geschäftsjahres |
0 |
0 |
| Stand am
Bilanzstichtag |
406.435 |
411.240 |
| Von der
Rückstellung für
Beitragsrückerstattung entfallen auf: |
|
|
| - bereits festgelegte,
aber noch nicht zugeteilte Schlussgewinnanteile: |
4.265 |
3.875 |
| - den Teil des
Schlussüberschussanteilfonds, der zur
Finanzierung von Schlussüberschussanteilen
zurückgestellt wird: |
141.587 |
146.782 |
| - den ungebundenen
Teil: |
260.583 |
260.584 |
| Die
Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
und die Gewinnanteilssätze sind in den weiteren
Angaben zum Anhang erläutert. |
|
|
Zu D.I. Sonstige
Rückstellungen
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| Es handelt sich um
Rückstellungen für: |
|
|
|
Jahresabschlussprüfung |
41.800 |
39.000 |
|
Lieferantenrechnungen |
0 |
3.004 |
| Bundesanzeiger |
2.100 |
2.100 |
| Insgesamt |
43.900 |
44.104 |
Zu E. Andere Verbindlichkeiten
Zu E.I. Verbindlichkeiten aus dem
selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
In den Verbindlichkeiten aus dem selbst
abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber
Versicherungsnehmern sind 500 Euro (Vorjahr: 487 Euro)
für verzinslich angesammelte Gewinnanteile enthalten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten an Versicherungsnehmer
betragen 183 Euro (Vorjahr: 421 Euro).
Mit Ausnahme der verzinslich angesammelten
Gewinnanteile liegen keine Verbindlichkeiten von mehr als
fünf Jahren vor.
Zu E.II. Sonstige
Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen
hauptsächlich aus Geldeingängen in Höhe von
149.777 Euro (Vorjahr: 149.952 Euro), die noch nicht einem
einzelnen Versicherungsvertrag zugeordnet wurden.
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
| Unter den sonstigen
Verbindlichkeiten sind ausgewiesen: |
EUR |
EUR |
| Anzahlungen auf
Versicherungen |
149.777 |
149.952 |
| davon größer
5 Jahre |
0 |
0 |
| Verbindlichkeiten an
verbundene Unternehmen |
31.000 |
32.657 |
| davon größer
5 Jahre |
0 |
0 |
| Sonstiges |
72 |
121 |
| davon größer
5 Jahre |
0 |
0 |
| Insgesamt |
180.849 |
182.730 |
Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Die Gesellschaft ist gemäß §§
124 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die
Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage
der Sicherungsfonds - Finanzierungs - Verordnung (Leben)
jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der
Summe der versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen
von 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Die
zukünftigen Verpflichtungen hieraus betragen für
die Gesellschaft 980 Euro.
Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus
Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰
der Summe der versicherungstechnischen
Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer
Verpflichtung von 57.735 Euro.
Zusätzlich hat sich die Gesellschaft
verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der
Protektor Lebensversicherungs AG finanzielle Mittel zur
Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des
Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen.
Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der
versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter
Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den
Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss
der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den
Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die
Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 535.377 Euro.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit hierfür wird aus
der Erfahrung der Historie und entsprechenden Erwartungen
für die Zukunft als eher unwahrscheinlich an.
Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Versicherungstechnische
Rechnung
Zu I.1.a) Gebuchte
Bruttobeiträge
| Selbst abgeschlossene
Versicherungen |
2023 |
2022 |
|
(Pensionsversicherungen) |
EUR |
EUR |
|
Kollektivversicherungen |
|
|
| Laufende
Beiträge |
1.662.189 |
1.775.476 |
| Einmalbeiträge |
25.667 |
61.579 |
|
1.687.856 |
1.837.054 |
Die Beiträge betreffen überwiegend
Verträge mit Gewinnbeteiligung. Der Anteil von
Beiträgen, die das Ausland betreffen, liegt unter 1 %.
Zu I.3. Erträge aus
Kapitalanlagen
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| Die Erträge aus
Kapitalanlagen beliefen sich auf: |
1.132.152 |
780.494 |
| davon: Erträge aus
Investmentzertifikaten |
304.945 |
33.591 |
| davon: aus Abgang |
0 |
767 |
| davon: Erträge aus
Inhaberschuldverschreibungen |
647.549 |
568.406 |
| davon: aus Abgang |
0 |
28 |
| davon: Erträge aus
Namensschuldverschreibungen |
128.828 |
127.927 |
| davon: aus Abgang |
0 |
0 |
| davon: Erträge aus
Schuldscheinforderungen |
49.252 |
48.990 |
| davon: aus Abgang |
0 |
0 |
| davon: Erträge aus
FLV |
1.579 |
1.580 |
Zu I.8) Aufwendungen für den
Versicherungsbetrieb
Die Muttergesellschaft Athora Deutschland Holding
GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaften erbringen
Leistungen, die im Rahmen der Konzernumlage abgerechnet
werden.
Zu I.9.a) Aufwendungen für die
Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und
sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| Aufwendungen für
die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen
und sonstige Aufwendungen für die
Kapitalanlagen |
123.444 |
140.769 |
| davon: Aufwendungen
für Fondsgebundene Lebensversicherungen |
1.000 |
1.000 |
Die Position beinhaltet die Vergütungen für
die Auslagerung der Kapitalanlagemanagementfunktion in die
Konzernmutter Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG,
welches ebenfalls die Vergütungen durch das
Suboutsourcing an die Generali Insurance Asset Management
S.P.A Societa Di Gestione Del Risparmio abdeckt.
Zu I. 11.) Sonstige
versicherungstechnische Aufwendungen
In der Position "sonstige versicherungstechnische
Aufwendungen" ist der größte Teil der
Direktgutschrift enthalten, wobei diese für das
Geschäftsjahr 2023 730 Euro (Vorjahr: 2.736 Euro)
betrug.
II. Nichtversicherungstechnische
Rechnung
Zu II.1. Sonstige Erträge
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| Aus erbrachten
Dienstleistungen nicht verbundene Unternehmen |
1.439 |
1.598 |
| aus erbrachten
Dienstleistungen verbundene Unternehmen |
50.622 |
50.815 |
| Zinserträge |
15.648 |
1.488 |
| Sonstige
Erträge |
34 |
408 |
| Insgesamt |
67.743 |
54.308 |
Die Erträge aus erbrachten Dienstleistungen von
verbundenen Unternehmen basieren im Wesentlichen aus
Erträgen im Zusammenhang mit der
Zahlungsgarantieerklärung mit der Athora Deutschland
GmbH.
Zu II.2. Sonstige Aufwendungen
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| Zinsen und ähnliche
Aufwendungen |
0 |
5.543 |
| Aufwendungen für
erbrachte Dienstleistungen nicht verbundener
Unternehmen |
150 |
775 |
| Aufwendungen für
das Unternehmen als Ganzes |
122.039 |
112.086 |
| Sonstige allgemeine
Aufwendungen |
72 |
0 |
|
122.261 |
118.404 |
Eine Rückstellung für Archivierung wurde
nicht gebildet. Entsprechende Aufwendungen der Athora
Deutschland Service GmbH hierzu wurden im Rahmen der
Serviceverträge der Athora Pensionskasse AG belastet.
Es ergaben sich keine Aufzinsungen von Rückstellungen.
Provisionen und sonstige Bezüge
der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
Die Angabe über Provisionen und sonstige
Bezüge der Versicherungsvertreter aufgeteilt nach
Aufwandsarten entfällt, da die Gesellschaft keine
eigenen Mitarbeiter beschäftigt. Die Verwaltung wird
über Mitarbeiter der Athora Deutschland Service GmbH
abgewickelt.
Rückversicherungssaldo
Der Saldo aus dem Rückversicherungsgeschäft
gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b RechVersV
beläuft sich auf 7.760 Euro (Vorjahr: -4.170 Euro).
Sonstige Angaben
Auswirkungen auf Pillar II
Zur Modernisierung des internationalen Steuerrechts
haben sich 138 Länder auf die von der G20 und der OECD
(Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung) initierten sogenannten "Zwei
Säulen-Lösung" geeinigt, die eine umfassende
Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung für
große multinational tätige Konzerne vorsieht.
Die Umsetzung der Säule I (Zuordnung internationaler
Besteuerungsrechte für multinationale
(Größt-)Konzerne) wird derzeit noch verhandelt
und wird in naher Zukunft in Kraft treten.
Mit der sogenannten Säule II (Pillar Two) sieht
die OECD die Einführung einer globalen effektiven
Mindeststeuer in Höhe von 15 % vor. Hierzu hat die
Europäische Kommission eine Richtlinie (EU) 2022/2523
zur Umsetzung dieses Mindeststeuerbetrags in der EU
vorgeschlagen. Die EU-Mitgliedstaaten haben am 15. Dezember
2022 einstimmig dem Richtlinienentwurf zugestimmt. Die
Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, sind
verpflichtet, die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2023 in
nationales Recht umzusetzen.
Das deutsche Mindeststeuersatzgesetz 2024, dass die
deutsche Umsetzung dieser EU-Richtlinie darstellt und Ende
Dezember 2023 verabschiedet worden ist, stellt sicher, dass
multinationale Konzerne und inländische Konzerne mit
einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. €
Unternehmenssteuern auf ihre Gewinne zu einem effektiven
Steuersatz von mindestens 15 % zahlen.
Durch die im Handelsgesetzbuch - in Anlehnung an die
internationalen Rechnungslegungsstandards- verpflichtenden
Ausnahme zur Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus
der Anwendung des Mindeststeuergesetzes oder entsprechender
ausländischer Steuergesetze ergeben wird, besteht
für die ALV eine Informationsverpflichtung
darüber zu berichten.
Die Gesellschaft hat seine Unternehmensstruktur im
Lichte der Einführung der Regeln des
Säule-Zwei-Modells in verschiedenen Rechtsordnungen
überprüft. Da der effektive Steuersatz der Gruppe
in allen Ländern, in denen sie tätig ist,
deutlich über 15 % liegt, wird erwartet, dass die
Gesellschaft bzw. die deutsche Athora Gruppe nicht einer
nationalen Ergänzungssteuer der zweiten Säule
unterliegt. Die Gesellschaft hat Ihren Unternehmenssitz in
Wiesbaden und ist operativ in Deutschland tätig,
dementsprechend beträgt der derzeitige
Unternehmenssteuersatz 31,72%.
Die Rechtsvorschriften enthalten eine Reihe von
Ausnahmen und Safe-Harbor-Regeln, von denen Athora
Deutschland erwartet, dass sie in Anspruch genommen werden
können. Die OECD-Regeln beinhalten insbesondere eine
Befreiung von Beteiligungen, die Vermeidung einer
Doppelbesteuerung von konzerninternen Dividenden und einen
Ausschluss für Investmentgesellschaften wie Fonds und
Personengesellschaften.
Aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen
umfasst die Unternehmensstruktur der Gesellschaft u. A.
Fonds-Beteiligungen in Luxemburg, die in Luxemburg
steuerbefreit sind, deren Erträge der deutschen Steuer
unterliegen. Daher würden solche Mittel nicht in den
Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen.
Darüber hinaus wird erwartet, dass die
Auswirkungen aus ausländischen Beteiligungen gering
sind.
Honorar des Abschlussprüfers
Eine Aufschlüsselung des
Abschlussprüferhonorars erfolgt für die Athora
Pensionskasse AG gemäß § 285 Nr. 17 HGB.
|
31.12.2023 |
| Das Gesamthonorar
inklusive Auslagen betrug: |
EUR |
|
Abschlussprüferleistungen |
29.400 |
| Andere
Bestätigungsleistungen |
5.700 |
| Insgesamt |
35.100 |
Konzernstruktur
Die Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden ist mit 100 %
am Grundkapital der Athora Pensionskasse AG beteiligt.
Diese Mehrheitsbeteiligung ist uns gemäß §
20 Abs. 4 AktG angezeigt worden. Die Athora Pensionskasse
AG wird in den Konzernabschluss und Konzernlagebericht der
Athora Holding Ltd., Bermuda, (kleinster und
größter Konsolidierungskreis), einbezogen. Die
Geschäftsberichte werden über die Internetseite
der Gesellschaft veröffentlicht. Der Jahresabschluss
und Lagebericht der Athora Pensionskasse AG wird im
elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Nachhaltigkeitsbezogene Angaben
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden
Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien
für ökologisch nachhaltige
Wirtschaftsaktivitäten (gemäß Artikel 7
Taxonomieverordnung). Weitere Informationen entnehmen Sie
bitte der Homepage.
Geschäfte mit nahestehenden
Personen
Die Athora Deutschland GmbH als Garantiegeberin hat
mit Vertrag vom 28. August 2017 mit der Athora
Pensionskasse AG als Garantiebegünstigte eine
Zahlungsgarantieerklärung zur Übernahme von
Kostenverlusten abgeschlossen, wobei im Geschäftsjahr
die Athora Pensionskasse AG im Rahmen des genannten
Vertrages der Athora Deutschland GmbH einen Betrag zum
Ausgleich des Kostenverlustes gemäß der
Zahlungsgarantie in Rechnung gestellt hat. Darüber
hinaus gab es keine Geschäfte mit verbundenen
Unternehmen zu marktunüblichen Konditionen.
Mitarbeiter
Die Gesellschaft hat keine eigenen Mitarbeiter. Die
Verwaltung wird über Mitarbeiter der Athora
Deutschland Service GmbH und der Athora Deutschland Holding
GmbH & Co. KG abgewickelt.
Organe
Die Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember
2023 sind Dr. Anders Malström (Vorsitzender), Chantal
Waight und Thomas Doyle. Die Mitglieder des Vorstands sind
Isabella Pfaller (CEO) und Bettina Hoch (CFO).
Gesamtbezüge des Aufsichtsrates
und des Vorstands, gewährte Kredite
Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre
Tätigkeit keine gesonderte Vergütung. Im
Geschäftsjahr 2023 wurden den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit eine
Vergütung in Höhe von Euro 5.863 (Vorjahr: Euro
0) gezahlt.
Im Rahmen der Konzernumlagen der Athora
Lebensversicherung AG wurden der Athora Pensionskasse AG
aufwandsgerecht Kosten für die Vorstandstätigkeit
des Geschäftsjahres 2023 belastet.
Kredite, Vorschüsse sowie
Haftungsverhältnisse mit oder an Vorstandsmitglieder
und Mitglieder des Aufsichtsrats bestanden zum 31. Dezember
2023 nicht.
Vorgänge nach dem
Geschäftsjahresende
Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung
für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Athora Pensionskasse AG sind nach dem
Geschäftsjahresende nicht eingetreten.
Sonstiges
Der Geschäftsverlauf unserer Gesellschaft war in
den ersten beiden Monaten mit seiner Wirkung auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insgesamt
planmäßig.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Hauptversammlung entscheidet über den
Bilanzverlust von 4.017.675,97 Euro. Es wird vorgeschlagen,
diesen auf neue Rechnung vorzutragen. Aufgrund des
handelsrechtlichen Verlustvortrages wird keine
Gewinnabführung an die Athora Deutschland GmbH,
Wiesbaden, erfolgen.
Wiesbaden, den 5. März
2024
Der Vorstand
| Isabella Pfaller |
Bettina Hoch |
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Athora Pensionskasse
Aktiengesellschaft, Wiesbaden
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Athora
Pensionskasse Aktiengesellschaft, Wiesbaden - bestehend aus
der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus
haben wir den Lagebericht der Athora Pensionskasse
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Versicherungsunternehmen
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungs--mäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des
Aufsichtsrates verantwortlich. Im Übrigen sind die
gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den
Bericht des Aufsichtsrates sowie die zu Beginn des
Geschäftsberichtes dargestellte Auflistung der
Verwaltungsorgane (Aufsichtsrat und Vorstand) und
Unternehmensstruktur, von denen wir eine Fassung bis zur
Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben,
aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die
inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben
und nicht unseren dazugehörigen
Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und
dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der
Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
|
| ― |
anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
|
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter und des Aufsichtsrats für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild - der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des weiteren-
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser
Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außer-kraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können;
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben;
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammen-hängenden Angaben;
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann;
|
| ― |
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt;
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Gesellschaft;
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Eschborn/ Frankfurt am Main,
den 18. März 2024
EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Martin Gehringer |
Jochen Spengler |
|
Wirtschaftsprüfer |
Wirtschaftsprüfer |
BERICHT DES AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat hat sich während des
Geschäftsjahres über die wesentlichen
Geschäftsvorgänge, die Lage und die Entwicklung
der Gesellschaft sowie über grundlegende Fragen der
Unternehmensplanung, die Risikosituation, das
Risikomanagement, das interne Kontrollsystem und die
Compliance durch mündliche und schriftliche Berichte
regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichten
lassen.
Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik
sowie Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden in zwei
ordentlichen Aufsichtsratssitzungen erörtert. Dabei
hat der Vorstand über das Erreichen der geplanten
Ziele für das laufende Geschäftsjahr und
über die Planung für die künftige Periode
berichtet. Auf dieser Grundlage hat der Aufsichtsrat den
Vorstand der Gesellschaft laufend überwacht und war in
Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stets
eingebunden.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende
haben in zahlreichen Einzelgesprächen mit dem Vorstand
geschäftspolitische Fragen sowie die tagesaktuelle
Lage und die Entwicklung der Gesellschaft behandelt.
Schwerpunkte der Beratung des Aufsichtsrats waren die
Neuausrichtung der Athora Gruppe im Rahmen der Strategie
als Bestandsverwalter. Bei den Mitgliedern des
Aufsichtsrats sind keine Interessenkonflikte aufgetreten.
In der Bilanzsitzung hat der Verantwortliche Aktuar
dem Aufsichtsrat die wesentlichen Ergebnisse seines
Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen
Bestätigung dargestellt.
Aufgrund seiner Untersuchungsergebnisse hat er eine
uneingeschränkte versicherungsmathematische
Bestätigung gemäß § 141 Abs. 5 Nr. 2
VAG abgegeben. Den Erläuterungsbericht des
Verantwortlichen Aktuars und seine Ausführungen in der
Bilanzsitzung hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist von der
EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Eschborn/ Frankfurt am Main, unter Einbeziehung der
Buchführung und des Lageberichtes der Gesellschaft
geprüft und mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen worden. Der
Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des
Aufsichtsrats ausgehändigt. Der Aufsichtsrat hat von
dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen.
In der Bilanzsitzung war der Abschlussprüfer bei der
Besprechung des Jahresabschlusses anwesend, hat über
die Durchführung der Prüfung berichtet und stand
dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte
zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis
der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats sind
Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht
nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss, der damit gemäß
§ 172 AktG festgestellt ist. Auf Grund des
Beherrschungsvertrages zwischen der Athora Deutschland GmbH
und der Athora Pensionskasse AG ist ein Bericht über
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß
§ 312 AktG nicht erforderlich.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den
Mitarbeitern der Unternehmen der Athora Deutschland Gruppe
sowie dem Betriebsrat für die im Berichtsjahr
erfolgreich geleistete Arbeit.
Wiesbaden, den 21. März
2024
Für den Aufsichtsrat
| Dr. Anders
Malmström |
Chantal Waight |
Thomas Doyle |
Todd Solash |
ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG FÜR DAS
JAHR 2024
Den gewinnberechtigten Versicherungsverträgen
werden 2024 folgende Gewinnanteile zugewiesen (im Vorjahr
abweichende Sätze sind in Klammern [ ] genannt):
1. Gewinnpläne Renten
Während der Aufschubzeit besteht der
Bargewinnanteil aus einem Zinsgewinnanteil in % des
Deckungskapitals sowie bei beitragspflichtigen
Versicherungen außerdem aus einem Zusatzgewinnanteil
in % der jährlichen Rente. Er wird als Einmalbeitrag
zur Erhöhung der Rente verwendet (Bonusrente), falls
keine andere Verwendung vereinbart ist. Die Bonusrente ist
als beitragsfreie Versicherung ebenfalls gewinnberechtigt.
Ist die fondsgebundene Gewinnanlage vereinbart, werden die
Bargewinnanteile in einem Investmentfonds kumuliert.
Während der Rentenbezugszeit wird der
Bargewinnanteil zur jährlichen Erhöhung der Rente
verwendet. Die jährliche Erhöhung bemisst sich in
% der Rente.
Ein im Jahre 2024 infolge der
geschäftsplanmäßigen oder
bedingungsmäßigen Anspruchsvoraussetzungen
fällig werdender Schlussgewinnanteil bemisst sich
für jedes beitragspflichtige Versicherungsjahr in
Promille des Deckungskapitals zum Zeitpunkt der
Fälligkeit. Bei den Tarifen mit Wachstumsplan wird die
Anzahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre den
jeweiligen Erhöhungen entsprechend reduziert.
Gewinnsätze
|
Aufschubzeit |
Rentenbezugszeit |
| Gewinnplan |
Zinsgewinnanteil |
Zusatzgewinn
anteil |
Schlussgewinnanteil
für
das jeweilige
Versicherungsjahr 1) |
Jährliche
Erhöhung |
| Renten 2003 |
0 % |
0 % |
bis 2009 n 0,020
‰
2010-2013 n 0,010 ‰
ab 2014 0 ‰ |
0 %
2) |
| Renten 2006 |
0 % |
0 % |
bis 2009 n 0,020
‰
2010-2013 n 0,010 ‰
ab 2014 0 ‰ |
0 %
2) |
| R07, R08, R09 |
0 % |
0 % |
bis 2009 n 0,020
‰
2010-2013 n 0,010 ‰
ab 2014 0 ‰ |
0 %
2) |
| R12 |
0 % |
- |
- |
0 %
2) |
|
Aufschubzeit |
Rentenbezugszeit |
| Gewinnplan |
Zinsgewinnanteil |
Zusatzgewinnanteil |
Schlussgewinnanteil
für
das jeweilige
Versicherungsjahr 1) |
Jährliche
Erhöhung |
| Renten 2003 |
0 % |
0 % |
bis 2009 n 0,020
‰
2010-2013 n 0,010 ‰
ab 2014 0 ‰ |
0 %
2) |
| Renten 2006 |
0 % |
0 % |
bis 2009 n 0,020
‰
2010-2013 n 0,010 ‰
ab 2014 0 ‰ |
0 %
2) |
| R07, R08, R09 |
0 % |
0 % |
bis 2009 n 0,020
‰
2010-2013 n 0,010 ‰
ab 2014 0 ‰ |
0 %
2) |
| R12 |
0 % |
- |
- |
0 %
2) |
1) Mit n wird die Aufschubzeit in Jahren
bezeichnet.
2) Hiervon entfallen 0 % auf die Beteiligung an
Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 5)
2. Gewinnpläne
Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen
Bei Versicherungen mit Leistungsbonus wird im
Leistungsfall die Versicherungsleistung erhöht. Der
Leistungsbonus bemisst sich in % der garantierten
Leistungssumme.
Bei den übrigen Gewinnverwendungsarten bemessen
sich die Gewinnanteile in % des gewinnberechtigten
Jahresbeitrages. Die Gewinnanteile werden je nach
Vereinbarung mit den Beiträgen verrechnet, in einem
Investmentfonds kumuliert oder verzinslich angesammelt. Im
Falle der verzinslichen Ansammlung wird das
Ansammlungsguthaben mit dem garantierten Rechnungszins des
BUZ-Tarifes und einem Ansammlungsüberschussanteil in
Höhe des jeweiligen Zinsgewinnanteils verzinst.
Gewinnsätze
| Gewinnplan |
Leistungsbonus |
Übrige
Gewinnverwendungsarten |
| BUZ 2004 |
0 % |
0 % |
| BUZ 2006 |
0 % |
0 % |
| B07 |
0 % |
0 % |
| B08 |
0 % |
0 % |
Während der Zeit der Berufsunfähigkeit wird
weiterhin ein jährlicher Zinsgewinnanteil in Höhe
von 0 % des maßgeblichen Deckungskapitals
gewährt. Soweit sich der Zinsgewinnanteil auf den
Beitragsbefreiungsteil der
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bezieht, erfolgt
eine verzinsliche Ansammlung. Im Übrigen wird er zur
Erhöhung der Rentenzahlung verwendet.
3. Direktgutschrift
Die gewinnberechtigten kapitalbildenden
Versicherungen erhalten eine Direktgutschrift in Höhe
von 0 % des maßgebenden Guthabens der
Versicherungsnehmer.
4. Abgrenzung
Den gewinnberechtigten Versicherungsverträgen
werden im Kalenderjahr 2024 die oben genannten
Gewinnanteile zugewiesen. Soweit der Versicherungsstichtag
nicht mit dem Kalenderjahresbeginn übereinstimmt,
gelten für Gewinnanteile, die vor dem Stichtag in 2024
zugeteilt werden, die Vorjahresgewinnsätze anteilig.
Für die übrigen Gewinnanteile, die im
Kalenderjahr 2024 zugewiesen werden, gelten in diesem Fall
die obenstehenden Gewinnsätze anteilig.
5. Beteiligung an
Bewertungsreserven
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der
Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die
Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die
Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen
dazu, kurzfristige Ausschläge am Kapitalmarkt
auszugleichen. Die Versicherungsverträge werden nach
einem verursachungsorientierten Verfahren an den
Bewertungsreserven beteiligt (§ 153 VVG, § 139
VAG).
Die Bewertungsreserven im Sinne von § 153 VVG
und § 139 VAG und deren Zuordnung auf die
anspruchsberechtigten Verträge werden jährlich
zum 31.12. neu ermittelt (Bewertungsstichtag). Soweit die
Bewertungsreserven auf anspruchsberechtigte
Versicherungsverträge entfallen, werden sie diesen
Verträgen zur Hälfte zugeordnet. Die Zuordnung
auf den einzelnen Vertrag erfolgt dabei nach Maßgabe
der Höhe des Deckungskapitals und der Dauer, in der es
vorlag. Sofern an einzelnen Bewertungsstichtagen keine
Bewertungsreserven vorhanden waren, bleiben hierbei Zeiten
unberücksichtigt, die vor diesen Stichtagen lagen.
Anspruchsberechtigt sind die Hauptversicherungen der
Gewinnpläne Renten.
Der zugeordnete Teil der Bewertungsreserven wird bei
Beendigung der Ansparphase ausgezahlt. Bei aufgeschobenen
Rentenversicherungen wird - sofern sie in den Rentenbezug
übergehen - der zugeordnete Teil bei Rentenbeginn
verrentet.
In der Rentenbezugszeit werden Rentenversicherungen
über eine angemessen erhöhte laufende
Überschussbeteiligung an Bewertungsreserven beteiligt.
Abweichend vom zweiten Absatz ist hierfür der Stand
der Bewertungsreserven zum Quartalsende vor Deklaration
maßgeblich.
Buchhalterisch erfolgt die Auszahlung bzw. Verrentung
in Form einer Direktgutschrift.
Wiesbaden, den 5. März
2024
Der Vorstand
| Isabella Pfaller |
Bettina Hoch |
|