Athora Pensionskasse Aktiengesellschaft

Söhnleinstraße 8, 65201 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 20747
Vorher
Delta Lloyd Pensionskasse AktiengesellschaftAthene Pensionskasse Aktiengesellschaft
Eingetragen
12.9.2003
Branche
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertreternPensionskassen und Pensionsfonds
Gegenstand
im In- und Ausland ist der unmittelbare Betrieb der Lebensversicherung als Pensionskasse und der damit verbundenen Zusatzversicherungen, sowie darüber hinaus die Abwicklung des bereits eingestellten Versicherungsgeschäfts (Runoff). Die Pensionskasse dient der betrieblichen Altersversorgung im Sinne von § 1b Abs. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Die angebotenen Versicherungsleistungen beschränken sich nach Art und Höhe auf den Ausgleich des alters-, todes- und invaliditätsbedingten Wegfalls des Erwerbseinkommens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Kropp
seit 11.2.2026
Vorstandsmitglied
Larisa Angstenberger
seit 11.2.2026
Vorstandsmitglied
Bettina Hoch
seit 11.2.2026
Vorstandsmitglied
Nico Alexander Gast
seit 21.5.2024
Prokura
Kerstin Heike Rotter
seit 6.12.2022
Prokura
Stephan Mohr
seit 26.6.2018
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Athora Pensionskasse Aktiengesellschaft

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

GESCHÄFTSBERICHT 2023

UNTERNEHMENSSTRUKTUR

VERWALTUNGSORGANE

Aufsichtsrat

Dr. Anders Malmström


Vorsitzender (seit 28. November 2023)


Group Chief Financial Officer, Athora Holding Ltd., Hamilton, Bermuda

Chantal Waight


Mitglied des Aufsichtsrats (seit 29. August 2023)


Managing Director Group Risk, Athora Holding Ltd., Hamilton, Bermuda

Lukas Ziewer


Aufsichtsratsmitglied (bis 31. Mai 2023)


Group Chief Risk Officer Athora Holding Ltd., Hamilton, Bermuda

Thomas Doyle


Mitglied des Aufsichtsrats (seit 17. November 2023)


Berater


Landshut

Eric Viet


Vorsitzender (bis 17. November 2023)


Regional Chief Executive Officer, Athora Holding Ltd., Hamilton, Bermuda

Vorstand

Isabella Pfaller


(Mitglied seit 29. August 2023)


Vorsitzende des Vorstands


(seit September 2023)


Chief Executive Officer


Wiesbaden


Outsourcing representative Athora GER actuarial function (Outsourcingbeauftragte Versicherungsmathematische Funktion) Risk Management (Risikomanagement)


Control Functions - incl. Complaints management, anti-money laundering, data protection, internal audit (Kontrollfunktion inkl. Beschwerdemanagement, Anti-Geldwäsche-Management, Datenschutz, Interne Revision)


Strategic Planning & Strategic project management office - SPO (Strategische Planung und strategisches Projektmanagement Office SPO)


Legal (Recht)


IKS (Internes Kontrollsystem)


BaFin relationship management (BaFin Kommunikationsmanagement)


Asset Liability Management (ALM)

Dr. Claudius Vievers


(bis 31. August 2023)


Vorsitzender des Vorstands


Chief Executive Officer


Wiesbaden

Bettina Hoch


Mitglied des Vorstands


Chief Financial Officer


Wiesbaden


Outsourcing representative Athora GER - Risk management, Internal Audit (Outsourcingbeauftragte Risikomanagement, Interne Revision) Accounting & Reporting (Rechnungswesen & Reporting)


Operations - Cost planning, Procurement, Policy Administration and Customer Service, IT (Operativ -Kostenplanung, Einkauf, Policenverwaltung und Kundendienst, IT)


Financial planning & analysis -HGB and IFRS (Finanzplanung & Analyse HGB und IFRS)


Tax administration (Steuern)


Actuarial (Aktuariat)


Investment Accounting & Investment Controlling (Rechnungswesen Kapitalanlagen & Kapitalanlagencontrolling)

LAGEBERICHT DER ATHORA PENSIONSKASSE AG

Bericht des Vorstandes

Wirtschaftliche Entwicklung


Nach dem turbulentem Jahr 2022, mit dem Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und dessen wirtschaftliche Auswirkungen wie zum Beispiel dem starken Zins- und Inflationsanstieg, verlief das Jahr 2023 in weniger volatilen Bahnen. Gemäß Prognosen des Internationalen Wirtschaftsfonds (IWF) wird die Weltwirtschaft im Jahr 2023 trotz der Entwicklungen 2022 um 3% wachsen. Für Deutschland wird ein Wachstumsrückgang von 0,4% geschätzt, womit man im Euroraum, dessen Wachstum auf 3,0% prognostiziert wird, im unteren Bereich liegt.


Für die deutsche Wirtschaft werden als Gründe für den Rückgang die Schwäche zinsempfindlicher Sektoren, geringere Nachfrage durch Handelspartner und infolgedessen ein Rückgang der Industrieproduktion genannt. 2022 war die deutsche Wirtschaft noch um 1,8% gewachsen.


Die Inflation entwickelte sich in Deutschland, in der Eurozone sowie in weitestgehend allen großen Volkswirtschaften im Zuge der Konjunkturerholung zu einem wichtigen Thema. Auch bedingt durch die Folgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine stiegen die Energiepreise, was sich jedoch im 2. Halbjahr 2023 abschwächte. Zusätzlich verteuerten sich viele Produkte durch Materialknappheit und Lieferengpässe. Im Jahr 2022 stiegen die Preise durchschnittlich um fast 7%. Für 2023 liegen die Schätzungen bei 5,9%.


Die Inflationsentwicklung führt zu Debatten über die Zinspolitik der Notenbanken, von denen viele mittlerweile mit einer Welle von Zinserhöhungen reagiert haben. Der wichtigste Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) liegt aktuell bei 4,5% (2022: 2,5%). Bei seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 hat der EZB-Rat darauf verzichtet, die Leitzinsen weiter zu erhöhen. Die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) verlängert ebenfalls ihre Zinspause. Der Leitzins blieb in den USA nun auf dem Stand Juli 2023, der sich seit März 2022 elfmal auf den höchsten Wert seit 2001 steigerte, in der Spanne von 5,25% bis 5,50% (2022: 4,45 bis 4,50%).

Lebensversicherungsmarkt


Laut vorliegenden vorläufigen Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) wird auch für 2023 durch das makroökonomische Umfeld mit einem Rückgang der Beitragseinnahmen für Lebensversicherungen einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds gerechnet. Während der Rückgang im Jahr 2022 noch bei 6% lag, belief sich der Rückgang für 2023 bei ca. 5,2%, was weiterhin auf die Entwicklung des Einmalbeitragsgeschäftes zurückzuführen ist.


Durch den Zinsanstieg im Jahr 2022 reduzierten sich die Marktwerte der festverzinslichen Anlagen und die Kapitalanlagen der Lebensversicherer wiesen stille Lasten von geschätzt 50 Mrd. Euro aus. In 2023 hat die EZB weitere Zinserhöhungen vorgenommen.


Die höheren Zinsen ermöglichen den Lebensversicherungen die schrittweise Auflösung der Zinszusatzreserve, die mögliche negative Auswirkungen auf das Ergebnis ausgleichen können. Bereits im Vorjahr sank das Volumen, diese Tendenz könnte sich auch im Geschäftsjahr fortsetzen.


Die gestiegenen Zinsen ermöglichen es den Lebensversicherern in der Neuanlage ihrer Kapitalanlagen wieder höhere Zinsen zu erwirtschaften als in den letzten Jahren.


Dieser positive Effekt macht sich jedoch nicht sofort bemerkbar, da der Großteil der Kapitalanlagen der Lebensversicherer langfristig gebunden ist.


Das Risiko, dass gleichzeitig andere Kapitalanlagen durch die gestiegenen Zinsen attraktiver werden bzw. Kunden durch die gestiegene Inflation gezwungen werden, Versicherungen zu stornieren, war in Form einer überdurchschnittlichen Stornoquote im deutschen Markt nicht ersichtlich.


Die BaFin beobachtet systematisch, wie sich bei den Lebensversicherern Storno und Prämienfreistellungen entwickeln. Bei ausgewählten Unternehmen führt die BaFin quartalsweise eine Liquiditätsabfrage durch - angelehnt an die Liquiditätsabfrage der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA).


Die Solvenz der deutschen Lebensversicherer im Jahr 2022 hat sich ausweislich der im Laufe des Jahres 2023 vorgelegten SFCR-Berichte maßgeblich durch die Zinsentwicklung im Vergleich zu 2021 deutlich verbessert. Bei den meisten Versicherern sinken durch den Zinsanstieg die Barwerte der Passivseite stärker als die Marktwerte der festverzinslichen Anlagepapiere auf der Aktivseite, da die Vertragslaufzeiten der Versicherungsverträge länger sind als die Duration der Wertpapiere im Bestand sind. Die Anzahl von Lebensversicherungsunternehmen, die eine Quote von unter 100% auswiesen, ist von 8 im Jahr 2021 auf 1 im Jahr 2022 gesunken (ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen).


Der Trend zur Erhöhung der Deklaration zur Überschussbeteiligung für 2024 im Vergleich zum Vorjahr setzt sich fort. Im Branchenschnitt dürfte sich die laufende Durchschnittsverzinsung von 2,26% auf 2,45% im Jahr 2024 erhöhen (Quelle: Assekurata).

Entwicklung der Athora Pensionskasse AG


Die Athora Pensionskasse AG schreibt seit 2010 kein aktives Neugeschäft mehr. Die ausgewiesenen Neugeschäftsbeiträge beinhalten ausschließlich Dynamikanpassungen.


Als Bestandsversicherer liegt der Fokus der Gesellschaft auf einem ausgewogenen Kapitalanlagemanagement zur Renditesteuerung und Asset-Liability-Management (ALM) sowie einer effizienten Portfolioabwicklung.


Im Jahr 2023 konnte durch attraktive Neuanlagen der vergangenen Monate eine Verbesserung in der laufenden Rendite im Vergleich zu den Vorjahren erzielt werden. Vorhandene stille Lasten ergeben sich ausschließlich aus zinsinduzierten Entwicklungen der Wertpapiere. Durch die optimierte Liquiditätssteuerung und -planung ergeben sich nach aktueller Planung keine negativen Einflüsse auf die Ergebnisse.


Für das Geschäftsjahr 2023 ergab sich ein von der Athora Deutschland GmbH auszugleichender Verlust von 537.634 Euro, der sich gegenüber dem Vorjahr (679.044 Euro) weiter reduzierte.


Das Jahr 2023 war in der IT der Athora insbesondere durch die beiden Großprojekte IT-Outsourcing (ITO) und Integration eines neuen Portfolios geprägt. Die Outsourcingverträge mit dem strategischen Athora Partner Tata Consulting Services (TCS) des ITO wurden in einer sehr intensiven Transitionsphase umgesetzt, die notwendigen IT-Personalmaßnahmen wurden abgeschlossen und die neue IT-Organisation aufgesetzt. Das Projekt konnte erfolgreich abgeschlossen und in den Regelbetrieb für die Stabilisierungsphase übergeben werden. Hiermit wurden die strategischen Ziele im Bereich Kosteneinsparung sowie zur Risiko-Minimierung der mittelfristigen IT-Personalplanung erreicht. Weitere Projekte, in der Verantwortlichkeit der internationalen Athora Holding Ltd. Gruppe, wurden unterstützt. Im Regelbetrieb konnte das hohe Sicherheitslevel insbesondere durch Weiterentwicklung von Data Loss Prevention (DLP), der Aktualisierung von Betriebs- und Sicherheitssystemen im Server-Bereich sowie der Umsetzung der Stufe 1. der Netzwerksegmentierung gehalten bzw. verbessert werden. Regulatorische Anforderungen zur Digitalen Rentenübersicht sind IT-seitig umgesetzt und in Betrieb genommen worden. Die notwendigen IT-Kontrollen und IT-Risikobetrachtungen wurden regelmäßig durchgeführt und interne Audits und WP-Testate haben die Wirksamkeit des IT-Kontrollrahmen bestätigt. Durch Modernisierung der End-Nutzer Ausstattung insbesondere bei Geschäftsführung und Vorstand wurde hier Kommunikationsfähigkeit und Einsatzmöglichkeit verbessert. Die IT unterstützte die Erweiterung der Büroräume in Wiesbaden und begleitet deren Medienausstattung, die Fertigstellung ist für 2024 geplant.


Weitere wichtige Meilensteine innerhalb der Transformationsprojekte waren in 2023 zum einen die Einführung von Clearwater als gruppenweites Investment Accounting & Reportingsystem, verbunden mit einem Ausgliederungsvertrag mit der Athora Ireland Services Ltd., Dublin, die den gruppenweiten Servicevertrag mit Clearwater geschlossen hat, sowie die Einführung eines neuen aktuariellen Modellierungssystem Risk Agility. Beide Systeme werden Anfang 2024 für die Erstellung des Jahresabschlusses bzw. für die Jahresendberechnungen der Solvenzquote der entsprechenden Gruppengesellschaften genutzt.


Grundsätzlich befindet sich die Athora Pensionskasse AG weiter in einem Transformationsprozess, der nicht nur höhere Effizienz für die unternehmerischen Abläufe vorsieht, sondern sich auch auf die Art und Weise wie die Athora Kollegen und Kolleginnen zusammenarbeiten, bezieht. So arbeiten die Mitarbeiter immer stärker fachübergreifend zusammen und engagieren sich in internationalen Projekten der Athora Gruppe. So wird sichergestellt, dass die Mitarbeiter für sich und für die Gesellschaft ihr volles Potenzial entfalten und abrufen können.


Neben der Optimierungen innerhalb der Kapitalanlagesteuerung sowie den Effizienzsteigerungen in der operativen Bereichen besteht der Fokus der deutschen Athora Gruppe auf strategischen Projekten zur Integration von neuen Versicherungsbeständen. In dem Zuge wurden auch Personalveränderungen innerhalb der Gruppe und auch der Athora Pensionskasse AG vorgenommen.


Dr. Claudius Vievers ist zum 31. August 2023 aus dem Vorstand der Athora Pensionskasse AG ausgeschieden. Zum gleichen Datum wurde Isabella Pfaller zur Sprecherin des Vorstandes der Gesellschaft bestellt. Ebenfalls erfolgten Änderungen im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsratsvorsitzende Eric Viet schied zum 17. November 2023 aus dem Aufsichtsrat aus. Sein Nachfolger Dr. Anders Malmström wurde am 28. November 2023 zum Vorsitzenden ernannt. Lukas Ziewer schied zum 31. Mai 2023 als Aufsichtsratsmitglied aus. Chantal Waight ist seit dem 29. August 2023 und Thomas Doyle seit dem 17. November 2023 Mitglied des Aufsichtsrats. Die Zusammensetzung der Vorstände und Aufsichtsräte der Athora Pensionskasse AG wird unter Verwaltungsorgane auf Seite 5 und 6 dieses Geschäftsberichtes ersichtlich.


Um die Athora Deutschland Gruppe optimal als Bestandsversicherer aufzustellen, wurden im Jahr 2017 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie die Aufgaben aus der Athora Pensionskasse AG auf die Athora Deutschland Service GmbH und die Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG transferiert.


Neben die Veränderungen innerhalb der Athora Pensionskasse AG, gab es auch Änderungen innerhalb der Athora Deutschland Gruppe. Zum 13. September 2023 konnte Dr. Immo Querner als neuer Gruppen-Chief Executive Officer gewonnen werden. Im Mai 2023 trat mit Dr. Larisa Angstenberger eine neue Chief Risk Officer in die Gruppe ein. Neben dieser Ernennung wurden bei Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG auch eine Head of Compliance und ein Head of Internal Audit eingestellt. Von der jahrelangen Erfahrung in der Versicherungsbranche aller neuen Schlüsselfunktionen wird auch die Athora Pensionskasse AG profitieren.


Die Gruppe arbeitet aktuell unter anderem an der Integration eines Bestandes in der Athora Deutschland. Zusammen mit dem Bestandsverkäufer werden in zahlreichen Projektgruppen die wesentlichen Schritte der Übertragung vorbereitet. Die Aktivitäten laufen zielorientiert und fokussiert, um so die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden im Jahr 2024 zu erhalten. In Summe wird Athora durch diesen Erwerb in Deutschland deutlich wachsen und zu einem großen, etablierten Unternehmen werden, wovon alle Stakeholder der Gruppe profitieren.


Zwischen der Athora Pensionskasse AG und der Athora Deutschland GmbH bestehen ein Beherrschungs- sowie ein Ergebnisabführungsvertrag. Beide wurden von der Aufsichtsbehörde BaFin genehmigt. Zudem gibt es Service-, Dienstleistungs- und Ausgliederungsverträge mit Unternehmen der Athora Deutschland Holding GmbH & Co. für die eine Kostenverrechnung erfolgt. Es besteht darüber hinaus eine Kostengarantievereinbarung zwischen der Athora Deutschland GmbH und der Athora Pensionskasse AG. Durch diesen Vertrag wird die Athora Deutschland GmbH verpflichtet entstehende Kostenverluste auszugleichen. Dieser Verpflichtung ist die Athora Deutschland GmbH nachgekommen, wobei sich diese gegenüber dem Vorjahr kaum verändert hat.

Geschäftsverlauf der Athora Pensionskasse AG

Beitragseinnahmen/ Bestandsentwicklung/ Neugeschäft


Die gebuchten Bruttobeiträge der Gesellschaft belaufen sich auf 1.687.856 Euro (Vorjahr: 1.837.054 Euro). Das entspricht einem Rückgang von 8,1 % beziehungsweise 149.198 Euro. Dies ist die logische Folge aus der Einstellung des Neugeschäfts. Dieses erfolgt lediglich nur noch im Rahmen von vertraglich festgelegten Dynamikerhöhungen. Die gebuchten Einmalbeiträge verringerten sich um 35.911 Euro auf 25.667 Euro. Erwartungsgemäß verringerten sich die laufenden gebuchten Beiträge auf 1.662.189 Euro (Vorjahr: 1.775.476 Euro).


Im Bestand der Athora Pensionskasse AG befanden sich zum Jahresultimo 2023 insgesamt 2.660 Versicherungsverträge (Vorjahr: 2.750 Versicherungsverträge). Der Bestand reduzierte sich um 90 Verträge. Wesentlicher Abgangsgrund war wie im Vorjahr das Ausscheiden unter Zahlung von Rückkäufen, Rückgewährbeiträgen oder Antrittsvergütungen. Dieser Rückgang ist eine logische Konsequenz aus der Umsetzung unserer Unternehmensstrategie.


Die Beitragssumme des Neugeschäfts beträgt 276.956 Euro (Vorjahr: 290.977 Euro). Die Stornoquote gemessen als vorzeitiger Abgang gegen den laufenden Beitrag sank auf 3,5 % (Vorjahr: 4,3 %).

Versicherungstechnische Rückstellungen


Die Versicherungstechnischen Rückstellungen (Netto) erhöhten sich um 0,4 % von 56.766.658 Euro auf 57.483.415 Euro im Geschäftsjahr. Hierbei ist insbesondere der Anstieg der Deckungsrückstellung (Netto) von 56.091.692 Euro auf 57.784.497 Euro zu nennen. Die Versicherungstechnischen Rückstellungen (Netto) im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, sind von 235.769 Euro auf 252.038 Euro im Geschäftsjahr gestiegen.

Versicherungsleistungen


Die Auszahlungen an Versicherungsnehmer verringerten sich um 1% von 2.064.997 Euro (Vorjahr) auf 2.059.366 Euro im Jahr 2023. Der Aufwand für Rückkaufswerte an den Zahlungen für Versicherungsfälle erreichte unter Berücksichtigung der Regulierungsaufwendungen 382.863 Euro (Vorjahr: 429.647 Euro). Das entspricht einem Rückgang von 46.784 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Da im Vorjahr ausreichend versicherungstechnische Rückstellungen gebildet wurden, belasten deren Auszahlung für Rückkäufe sowie Versicherungs- und Ablaufleistungen das Ergebnis des Geschäftsjahres 2023 der Athora Pensionskasse AG nicht direkt.

Aufwendungen für Abschluss und Verwaltung


Die Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb sanken im Geschäftsjahr 2023 um 7 % auf 55.680 Euro (Vorjahr: 59.895 Euro). Auch für einen geschlossenen Bestand ergeben sich für Versicherungen mit Beitragsdynamik und Erhöhungsoptionen Abschlusskosten.


Aufgrund der Einstellung des aktiven Neugeschäfts ist die Abschlusskostenquote der Athora Pensionskasse AG mit der Quote vertrieblich aktiver Pensionskassen kaum vergleichbar. Die Abschlusskostenquote für 2023 beträgt 5,4 % (Vorjahr: 5,3 %). Die Abschlussaufwendungen sanken von 15.719 Euro auf 14.919 Euro.


Die Aufwendungen für die Verwaltung des Versicherungsbetriebs betrugen für das Geschäftsjahr 2023 40.760 Euro (Vorjahr: 44.176 Euro). Die Verwaltungskostenquote beträgt 2,4 % (Vorjahr: 2,4 %).

Kapitalanlagen


Trotz der Einstellung des Neugeschäfts haben sich die versicherungstechnischen Passiva aufgrund der gestiegenen Deckungsrückstellung erhöht. Dies korrespondiert auch mit dem Bestand der Kapitalanlagen zu Buchwerten, der mit 59.794.424 Euro (Vorjahr: 58.564.039 Euro) gestiegen ist. Dieser Anstieg ergibt sich aus höheren Beiträgen im Vergleich zu den Leistungen und damit verbundenen Neuanlagen.


Aufgrund des Anstiegs der Zinsen im Jahr 2023 erfolgten Neuanlagen in Inhaberschuldverschreibungen, um die Opportunität von höheren Zinsen mit kürzeren Laufzeiten zu nutzen. Veräußerungen aus dem bestehenden Portfolio erfolgten 2023 weitestgehend aus dem Geldmarktfonds.


Aufgrund des langfristigen Charakters einer Pensionskasse hat die Gesellschaft ausgewählte Kapitalanlagen der dauerhaften Vermögensanlage gewidmet und diese daher im Anlagevermögen ausgewiesen.


Die Aufteilung des Bestandes mit seinen wesentlichen Kapitalanlagepositionen, die Entwicklung während des Jahres sowie die Angaben zu Buch- und Zeitwerten sowie stille Reserven bzw. stille Lasten sind den Informationen im Anhang zu entnehmen.


Bewertungsreserven bzw.- lasten ergeben sich als Unterschied zwischen den Buchwerten und Zeitwerten zum Bilanzstichtag. Die stillen Lasten betrugen netto 8.611.794 Euro (Vorjahr: 11.276.976 Euro). Der Rückgang der Lasten ist im Wesentlichen auf die Veränderungen der Zinsen in 2023 zurückzuführen.


Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen werden zum Zeitwert bewertet in der Bilanz ausgewiesen. Der Marktwert beträgt 252.038 Euro (Vorjahr: 235.769 Euro).


Die gesamten Erträge aus Kapitalanlagen betragen 1.132.152 Euro (Vorjahr: 780.494 Euro). Wesentliche Treiber dieser Entwicklung sind die laufenden Erträge aus anderen Kapitalanlagen, die 2023 bei 1.132.152 Euro (Vorjahr 779.375 Euro) liegen und positiv durch Investitionen in Wertpapieren mit höheren Verzinsungen beeinflusst wurden.


Die Aufwendungen für Kapitalanlagen betragen für das Geschäftsjahr 458.609 Euro (Vorjahr: 149.535 Euro). Die Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen sanken um 17.325 Euro auf 123.444 Euro. Die Abschreibung auf Kapitalanlagen betrug 139.814 Euro (Vorjahr: - Euro). In 2023 erfolgte eine Abschreibung auf einen Fonds mit Immobiliencharakter. Die Verluste aus dem Abgang betrugen 195.351 Euro (Vorjahr: 8.766 Euro).


Die laufende Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen der Athora Pensionskasse AG liegt bei 1,7 % (Vorjahr: 1,1 %). Die Nettoverzinsung der Gesellschaft beträgt 1,1 % (Vorjahr: 1,1 %). Die durchschnittliche Nettoverzinsung der letzten 3 Jahre beträgt 2,2 % (Vorjahr: 3,6 %).

Geschäftsergebnis


Der Jahresfehlbetrag der Athora Pensionskasse AG im Geschäftsjahr 2023 betrug 537.634 Euro (Vorjahr: 679.044 Euro). Es erfolgte im Geschäftsjahr 2023 keine Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB). Zugunsten unserer Kunden wurden der RfB rund 4.805 Euro entnommen, die als Überschussbeteiligung unseren Kunden zugeführt wurde. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung betrug zum Jahresende 2023 406.435 Euro (Vorjahr: 411.240 Euro). Aufgrund des negativen Kostenergebnisses der Gesellschaft hat diese als Garantiebegünstigte im Zusammenhang mit der Zahlungsgarantie-Erklärung zur Übernahme von Kostenverlusten mit Vertrag vom 28. August 2017 im Geschäftsjahr 2023 einen Ausgleich durch die Muttergesellschaft erhalten.


Die Athora Pensionskasse AG verfügte zum 31. Dezember 2023 über laufende Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 311.346 Euro (Vorjahr: 564.302 Euro). Somit konnte die Gesellschaft im Berichtsjahr jederzeit die Liquidität gewährleisten und ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen.

Entwicklung der Leistungsindikatoren

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
Verdiente Beiträge 1.698.916 1.837.242
Rohüberschuss -537.023 -674.838


Die Solvenzquote I sank leicht gegenüber dem Vorjahr.

31.12.2023 31.12.2022
% %
gemeldete Solvabilität I 146,1 146,4


Die Gesellschaft hat neben den Leistungsindikatoren als Steuerungsgröße Liquidität definiert.


Durch wöchentlichen Liquiditätsberichten wird durch die Gewährleistung aller Zahlungsverpflichten auch in verschiedenen Szenarien sichergestellt.


Auch für das Geschäftsjahr 2023 gab es keine nicht finanziellen Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs und die Lage der Gesellschaft von Bedeutung waren.


Die Geschäftsentwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird als zufriedenstellend angesehen, was sich auch im Ergebnis im Besonderen im Vergleich zur Entwicklung zum Vorjahr widerspiegelt.

Stellungnahme zum Prognosebericht des Vorjahres


Bezogen auf die aufgeführten Leistungskennziffern waren gegenüber der Vorjahresprognose folgende Entwicklungen erkennbar:

Die verdienten Beiträge sanken aufgrund Einstellung des Neugeschäfts planmäßig.

Der negative Rohüberschuss 2023 reduzierte sich auf einen Wert von -0,5 Mio Euro.

Chancen und Risiken der künftigen Geschäftsentwicklung

Risikomanagementsystem

Enterprise Risk Management


Das gruppenweite Enterprise Risk Management Framework ist die Grundlage für das Risikomanagement in allen Bereichen des Unternehmens. Ziel ist es, das Management in die Lage zu versetzen, mit Unsicherheiten und den damit verbundenen Risiken und Chancen effektiv umzugehen, indem die Fähigkeit der Organisation zur Wertschöpfung verbessert wird, die zur Erfüllung der Unternehmensstrategie beiträgt.


Das Enterprise Risk Management Framework setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, wobei sich die einzelnen Bausteine gegenseitig beeinflussen:

Risikostrategie


Ziel der Risikostrategie ist es, die Unternehmensstrategie in einer Weise zu unterstützen, die auf den erklärten Risikoappetit der Gesellschaft ausgerichtet ist, nachhaltig ist und die Anforderungen der Stakeholder (z. B. Versicherungsnehmer, Aktionäre, Regulatoren und Mitarbeiter) berücksichtigt. Die Bewertung der Risikopräferenzen führt zu einem spezifischen Risikoprofil, das die Risiken widerspiegelt, die die Gesellschaft eingehen will und welche Risiken sie durch Risikominderungstechniken oder durch andere Managementmaßnahmen vermeiden möchte.

Risikoappetit


Der Risikoappetit definiert, in welchem Umfang das Unternehmen verschiedene Risiken bereit ist zu akzeptieren, um die Unternehmensziele zu erreichen. Der Risikoappetit für finanzielle Risiken wird in Form von Limiten definiert, Risikoappetit für nicht-finanzielle Risiken in Form von qualitativen Risikoappetit-Aussagen.

Risikoidentifikation


Die Gesellschaft ist bestrebt individuelle Risiken, die die Gesellschaft eingehen will, durch einen kontinuierlichen Zyklus aus Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Überwachung mit regelmäßigen Überprüfungen zu handhaben. Ein Ziel der Risikoidentifizierung ist die frühzeitige Erkennung von Risiken, Bedrohungen und Einschränkungen strategischer und geschäftlicher Ziele durch Interviews mit Vorstandsmitgliedern und Funktionsleitern, Workshops zur Risiko-Kontroll-Bewertung und Analysen von Vorfällen. Die Taxonomie, die zur Risikoidentifikation und Klassifizierung von Risiken verwendet wird, basiert auf dem Athora Group Risk Universe. Das Risiko-Universum umfasst alle wesentlichen Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist oder ausgesetzt sein könnte, wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und mit der Risikostrategie des Unternehmens verknüpft. Die Angemessenheit des Risiko-Universums wird entsprechend fortlaufend sichergestellt.

Risikobewertung


Es gibt eine einheitliche Methodik für die Risikomessung der finanziellen Risiken bei Athora, die die Grundsätze festlegt, die für alle Aspekte der Berechnung und Meldung marktkonsistenter Informationen sowohl intern als auch extern gelten. Die Risikobewertung von nicht-finanziellen Risiken (z.B. operationelle und strategische Risiken) in bestehenden und neuen Geschäftsprozessen erfolgt durch eine Analyse von Wahrscheinlichkeit und Auswirkung und bildet die Grundlage für die Entwicklung geeigneter risikomindernder Maßnahmen und Kontrollen.

Risikosteuerung


Wenn eine Risikoexponierung innerhalb des Risikoappetits liegt, kann das Management das Risiko akzeptieren. Bei Überschreitungen von Limiten, über welche der Risikoappetit definiert wird, ist das Management verpflichtet, geeignete Maßnahmen im Sinne der jeweiligen Risikostrategie zu ergreifen.


Diese Maßnahmen können das Akzeptieren dieses Risikos (z. B. wenn der Verstoß gering oder vorübergehend ist), die Steuerung und Begrenzung des Risikos (durch Verbesserung der Kontrollen oder Einführung neuer Kontrollen), die Übertragung des Risikos (durch Auslagerung an Dritte, Rückversicherung oder Absicherung des Risikos oder Versicherung gegen das Risiko) oder die Vermeidung des Risikos (Beendigung von Aktivitäten, die das Risiko verursachen) umfassen. Dabei werden der Nutzen der Maßnahmen (die Verringerung der Wahrscheinlichkeit und / oder der finanziellen oder Reputation-Auswirkungen des Risikos) und die Kosten zur Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt.

Risikoüberwachung


Die Überwachung von Risiken umfasst sowohl laufende Aktivitäten als auch wiederkehrende Risikobewertungen.


Die Risikoverantwortlichen sind für die kontinuierliche Risikoüberwachung in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich verantwortlich, inklusive der Durchführung vereinbarter Risikominderungsmaßnahmen. Die Risikomanagementfunktion ist für die Überwachung der Umsetzung der vereinbarten Risikominderungsmaßnahmen oder Abhilfemaßnahmen im Fall von Kontrollschwächen in allen Geschäftsbereichen verantwortlich, um sicherzustellen dass das Gesamtrisikoprofil der Gesellschaft innerhalb des genehmigten Risikoappetits bleibt. Die Risikoüberwachung basiert auf einer breiten Palette von Berichten, die für finanzielle und nichtfinanzielle Risiken erstellt und von den Risikoverantwortlichen regelmäßig an die Risikomanagementfunktion weitergegeben werden.


Die Ergebnisse der Risikoidentifikation und -bewertung, wesentliche Risikoexponierungen, die Einschätzung der Wirksamkeit der Kontrollen und der Fortschritt bei der Umsetzung der Abhilfemaßnahmen werden vierteljährlich in Form des Risikoberichts durch die Risikofunktion dem Local Risk Committee vorgelegt und diskutiert. Das Local Risk Committee überwacht das Risikoprofil des Unternehmens im Vergleich zum Risikoappetit, die Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Kontrollsystems sowie die Einhaltung der Risikostandards und -governance und entscheidet über erforderliche Maßnahmen, um Risiken zu mindern.


Zusätzlich erfolgt aufgrund ihrer Bedeutung die wöchentliche Überwachung der Asset Liability Management Risiken, das Hedging der Zinsänderungsrisiken, das der jeweiligen Marktsituation angepasst werden kann, und der Liquiditätsrisiken. Das erfolgt auf Basis der Berichte und Analysen, die einen Vergleich der Risikopositionen mit den Risikolimits liefern.

Risikoberichterstattung


Zur Bewertung, Steuerung und Überwachung der Risiken werden Risikoberichte erstellt, die die Auswirkungen der wichtigsten Markt- und versicherungstechnischen Risiken auf die Erträge und das regulatorische Kapital aufzeigen. Weitere Berichte liefern einen Überblick über das Kreditkonzentrationsrisiko, Gegenparteirisiko und das Liquiditätsrisiko im Anlageportfolio. Berichte über nicht-finanzielle Risiken liefern Transparenz über die wesentlichen Risiken, die die Erreichung der Geschäftsziele auf Unternehmensebene gefährden können, oder auch über neuentstehende Risiken, die sich zu Wesentlichen entwickeln können. Risikoberichte werden dem Local Risk Committee oder dem Gesamtvorstand oder dem Risikoausschuss des Aufsichtsrats vorgelegt.

Risk Governance


Risk Governance ist integraler Bestandteil des Governance-Systems im Unternehmen. Risk Governance umfasst Leit- und Richtlinien des Risikomanagements, klar definierte Verantwortlichkeiten, strukturierte Entscheidungsprozesse sowie Management Komitees zur Risikoüberwachung.


Die Leitlinien zu Enterprise Risk Management sowie zu Risikoappetit und Strategie bilden den Rahmen für die im Unternehmen etablierten Leitlinien und Richtlinien des Risikomanagements.


Eines der wesentlichen Elemente des Governance-Systems ist das Model der drei Verteidigungslinien, welches das operative Geschäft als erste Linie, die Kontrollfunktionen (die Risikomanagement-, Compliance- und Versicherungsmathematische Schlüsselfunktion) als zweite Linie und die interne Revision als dritte Linie definiert. Das Modell ist darauf ausgerichtet, ein effektives Risikomanagement zu gewährleisten, indem Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar definiert und Zuständigkeiten festgelegt werden. Alle drei Linien haben dasselbe Ziel: die Organisation bei der Erreichung ihrer strategischen Ziele durch ein effektives Management von Risiken zu unterstützen. Die Schlüsselfunktionen sind von Geschäftsfunktionen unabhängig, um eine objektive, faire und unabhängige Risikoüberwachung zu gewährleisten.

Risikokultur


Die Risikokultur ist die Gesamtheit der Werte, Verhaltensweisen und daraus resultierenden Maßnahmen, die den kollektiven Ansatz für das Risikomanagement und die Entscheidungsfindung der Gesellschaft prägen. Eine ausgeprägte Risikokultur fördert im Einklang mit dem Risikomanagement, Risiken effektiv und im Rahmen der festgelegten Risikobereitschaft zu steuern.


Das Verständnis und Bedeutung der Risikokultur und wie diese im gesamten Unternehmen entwickelt und gestärkt wird, basiert auf der Athora Group Definition eines umfassenden Rahmenwerks für die Risikokultur. Athora hat als Risikokultur-Treiber die Struktur der Organisation, Verantwortung und Entscheidungsfindung, die kollektive Kompetenz und Bewusstsein, Beziehungen, Kommunikation und Interaktion innerhalb des Unternehmens sowie Gründe für die Mitarbeitermotivation zum Risikomanagement identifiziert.


Die Risikomanagement Funktion führt verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Risikokultur wie Präsenz- und Online-Schulungen, regelmäßiger Austausch mit Risikoträgern aus den Fachbereichen und Umfragen durch.

Daten und Technologie


Unter Berücksichtigung der geschäftlichen Anforderungen und gesetzlichen Vorschriften verfolgt die Gesellschaft das Ziel, den Wert von Daten als Unternehmensressource zu maximieren sowie Technologie als Mittel zur Unterstützung effektiver Entscheidungsfindung und effizienter Prozesse zu nutzen. In Bezug auf das Risikomanagement umfasst dies, Vertrauen in und die Integrität von Risikodaten zu gewährleisten und modernste Technologien zur Unterstützung des Risikomanagementsystems einzusetzen, einschließlich der Datenerfassung und -bereitstellung und Tools für die Dokumentation und Analyse verschiedener Risiken.


Die Athora Richtlinie zu Datenverwaltung und Datenrisiken fördert sicherzustellen, dass Daten konzernweit sicher, angemessen und in Übereinstimmung mit allen relevanten Gesetzen und Vorschriften erfasst, verwendet und verwaltet werden. Die Richtlinie legt die Mindestanforderungen, Verantwortlichkeiten und Prinzipien für das Management von Datenrisiken fest und beschreibt, wie Athora die Anforderungen für das Datenmanagement, Datenqualitätsprozesse und -systeme und Data Governance umsetzt.

Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems im Geschäftsjahr und Ausblick


Regelmäßig werden im Rahmen der Überprüfung des Governance-Systems gem. § 23 Abs. 2 VAG Verbesserungsmöglichkeiten überprüft. So wurde im Jahr 2023 die Aufbauorganisation des Risikomanagements im Unternehmen weiter optimiert, insbesondere auch in Bezug auf eine potentielle Akquisition. Zudem wurden neue Gremien etabliert, um sicherzustellen, dass alle Risikokategorien durch eine angemessene Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung, und -Überwachung sowie Berichterstattung in der ersten Verteidigungslinie abgedeckt sind.

Wesentliche Merkmale des Internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

a) Organisation des Internen Kontrollsystems (IKS)


Die Geschäftsleitung ist grundsätzlich für die Einrichtung, Weiterentwicklung, Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen und für die Funktionsfähigkeit des effektiven Risikomanagementsystems und adäquater interner Kontrollen für Finanzberichterstattung und alle wesentlichen Geschäftsprozesse verantwortlich.


Die Gesellschaft hat ein internes Kontrollsystem etabliert, das die Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Verwaltungsverfahren, die Wirksamkeit und Effizienz der Vorgänge sowie die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit finanzieller und nicht finanzieller Informationen gewährleistet.


Die Kontrollaktivitäten der Gesellschaft zielen insbesondere darauf ab, ein angemessenes Niveau an interner Kontrolle über die operative Tätigkeit und die Finanzberichterstattung sicherzustellen. Ziel ist es, die Zuverlässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Qualität der internen und externen Berichterstattung sowie die Sicherung der Vermögenswerte zu gewährleisten. Die Grundsätze des Enterprise Risk Management Frameworks und des internen Kontrollsystems wurden in die zugrunde liegenden Richtlinien des gesamten Unternehmens eingebettet.


Die allgemeinen Grundsätze des internen Kontrollsystems gelten für alle Fachbereiche.

Alle Fachbereiche verfügen über ein internes Kontrollsystem, um sicherzustellen, dass Vermögenswerte und Geschäftsunterlagen angemessen vor Verlust, Diebstahl, Änderung oder unbefugtem Zugriff geschützt sind;

Alle Fachbereiche verfügen über eine angemessene Aufgabentrennung. Sofern eine angemessene Trennung nicht erreicht werden kann, werden andere Kontrollen eingerichtet und dokumentiert;

Alle Fachbereiche verfügen über Business Continuity Pläne mit einem regelmäßigen Aktualisierungsprozess; und

Die Geschäftsunterlagen werden in Übereinstimmung mit den Richtlinien zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und den lokalen gesetzlichen Bestimmungen geführt.


Die Fachbereiche in der ersten Verteidigungslinie sind in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zuständig, strukturierte Prozessabläufe inklusive geeigneter Kontrollen zur adäquaten Risikominderung zu schaffen und an geänderte Abläufe und Rahmenbedingungen zeitnah anzupassen. Die Dokumentation ist für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar umzusetzen und muss für alle Mitarbeiter verfügbar sein. Die Risikomanagementfunktion und die Compliance-Funktion in der zweiten Verteidigungslinie sind für die unabhängige Beurteilung der Wirksamkeit der internen Kontrollen zuständig. Die interne Revision in der dritten Verteidigungslinie sorgt für die unabhängige und objektive Prüfung der ersten und zweiten Linie, einschließlich einer unabhängigen Bewertung der Angemessenheit, Wirksamkeit und Effektivität des Governance-, Risikomanagement- und internen Kontrollsystems und des Überwachungsprozesses.

b) Finanzberichterstattungsprozess


Das interne Kontrollsystem (IKS) zum Finanzberichterstattungsprozess ist in Anlehnung an das international anerkannte Rahmenwerk für interne Kontrollsysteme des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO Internal Control - Integrated Framework) sowie an den konzernweiten Ansatz der Athora Holding Ltd. aufgebaut.


Das IKS beinhaltet die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, um die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung sicherzustellen. Für jeden einzelnen relevanten Prozess ist ein Verantwortlicher benannt, der für die Prozessdokumentation, die Identifizierung der prozess-inhärenten Risiken sowie für die Implementierung adäquater risikomindernder Kontrollen verantwortlich ist. Die Prozess-Verantwortlichen sorgen für die regelmäßige und zeitgerechte Durchführung der Kontrollen sowie für die Erstellung geeigneter Kontrolldokumentationen. In den Prozessen identifizierte Risiken und zur Risikominimierung implementierte Kontrollen sind sowohl in den einzelnen Prozessbeschreibungen als auch in der übergeordneten Risiko- und Kontrollmatrix enthalten.


Zur Sicherstellung der operationellen Funktionsfähigkeit der im Rahmen der Individuellen Datenverarbeitung (IDV) von den End Usern erstellten, gepflegten und verwendeten Applikationen / Systeme (EUCs) -die somit nicht im Verantwortungsbereich der IT liegen - ist ein Vorgehen konzipiert. Dieses Vorgehen umfasst ein konsistentes Kontrollrahmenwerk für alle im Scope befindlichen, von End Usern erstellten Applikationen und Systeme.


Ergänzend zu den oben dargestellten Kontrollmechanismen hat die die Gesellschaft auch ein Datenqualitäts-Reporting implementiert. Dieses stuft die Gesellschaft in den erweiterten Kreis des IKS ein. Gemäß Artikel 82 der Rahmenrichtlinie 2009/138/EC stellt die die Gesellschaft durch Ihr Datenqualitäts-Reporting sicher, dass durch die eingeführten internen Prozesse und Verfahren die Angemessenheit, die Vollständigkeit und die Exaktheit der bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen verwendeten Daten gewährleistet ist. Durch eine detaillierte Analyse sämtlicher relevanter (Sub-) Systeme wurden unternehmensweit die für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und der Solvenzbilanz relevanten Systeme identifiziert und in Scope für das regelmäßige Datenqualitäts-Reporting genommen. Es wurden systemindividuelle Business Rules (Daten-Prüfparameter) definiert, und diese werden durch die Fachabteilung mindestens vierteljährlich über den gesamten Datenbestand des jeweiligen Systems geprüft und ggf. GAP-Analysen erstellt. Im übergreifenden Reporting werden neben den entsprechenden konsolidierten und aggregierten Datenauswertungen ebenso Kennzahlen über die Datenqualität errechnet und berichtet. Das Datenqualitäts-Reporting erfolgt im vierteljährlichen Turnus an die versicherungsmathematische Funktion und an die für die Aufstellung der Solvenzbilanz wie auch für den HGB-Abschluss relevanten Mitarbeiter im Bereich Finanzen und Aktuariat.

Chancen und Risiken aus dem Versicherungsgeschäft

Risikoprofil


Die Risikostrategie von Athora gibt die Richtung für das angestrebte Risikoprofil vor und unterstützt gleichzeitig die Geschäftsstrategie. Im Rahmen der Risikostrategie werden Risikoappetit und Risikolimite festgelegt, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft jederzeit eine Solvenz- und Liquiditätsposition aufrechterhält, die gewährleistet, dass kein realistisches Szenario zu einem Ausfall der Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern führt. Das Unternehmen steuert die Risiken zum Nutzen seiner Kunden und anderer Stakeholder. Die Gesellschaft ist strategischen, finanziellen und nicht-finanziellen Risiken ausgesetzt. Das Risikomanagement ist so konzipiert, dass diese Risiken effektiv und effizient im Einklang mit der Unternehmensstrategie gesteuert werden.


Die wichtigsten Risiken zum Jahresende 2023 sind Zinsänderungsrisiken.

Finanzielle Risiken

a) Versicherungstechnische Risiken


Das versicherungstechnische Risiko ist das mit der Tätigkeit eines Versicherungsunternehmens untrennbar verbundene Grundrisiko. Es handelt sich also um das Risiko, dass die vom Unternehmen für das Versicherungsgeschäft gebildeten Rückstellungen nicht ausreichen, um die Leistungsverpflichtungen aus den Versicherungsverträgen zu erfüllen. Es umfasst biometrische Risiken, d.h. Risiken durch sich ändernde Rechnungsgrundlagen (Sterblichkeit, Lebenserwartung, Berufsunfähigkeit sowie das Stornorisiko).


Die Tarifkalkulation erfolgte so, dass die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verträge der Versicherungsnehmer jederzeit gesichert ist. Die biometrischen Rechnungsgrundlagen der Tarife, zum Beispiel Sterbe- oder Invalidisierungswahrscheinlichkeiten, unterliegen Schwankungen und können sich über die Zeit ändern. Zu diesem Zweck erfolgen aktuarielle Analysen, einerseits unternehmensintern, andererseits vornehmlich durch Experten in entsprechenden Arbeitsgruppen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV). Bei der Berechnung der Deckungsrückstellungen werden vorsichtig bemessene Rechnungsgrundlagen verwendet, die von der Gesellschaft auf Basis der vorgenannten Analysen als angemessen angesehen werden. Notwendige Reservestärkungen, z. B. für das Langlebigkeitsrisiko, werden entsprechend der Hinweise der DAV vorgenommen.


Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt - mit Ausnahme der biometrisch nachreservierten Rentenversicherungen - ohne den Ansatz von Storno-wahrscheinlichkeiten. Die Angemessenheit der bei den biometrisch nachreservierten Rentenversicherungen verwendeten Stornowahrscheinlichkeiten wird regelmäßig überprüft.


Die zu der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellung verwendeten Storno-Annahmen sind spezifisch für die im Bestand befindlichen Renten erstellt worden. Die Herleitung der Kapitalabfindungs- und Stornowahrscheinlichkeiten basiert auf der unternehmenseigenen Historie der letzten Jahre und berücksichtigt Empfehlungen der Versicherungsbranche, der Aufsichtsbehörde und der Aktuarsvereinigung. Insbesondere werden die Sicherheitszuschläge gemäß DAV Richtlinie "Reservierung und Überschussbeteiligung von Rentenversicherungen des Bestandes" vom 14. September 2005 verwendet.

b) Ausfallrisiken

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen


Es liegen keine Forderungen gegenüber Versicherungsvermittlern vor.


Die fälligen Forderungen aus dem selbst abgeschlossenem Versicherungsgeschäft an Versicherungsnehmer beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 159.520 Euro (Vorjahr: 157.673 Euro), davon 4.307 Euro (Vorjahr: 129 Euro) älter als 90 Tage.


Forderungsausfälle gegenüber Rückversicherern sind aufgrund der bestehenden Erfahrungen nicht zu erwarten. Die Athora Pensionskasse AG arbeitet mit einem der weltgrößten und bonitätsstärksten Partner in diesem Bereich zusammen, Scor SE. Er verfügt über das Rating A+ von Standard & Poor's.


Am Bilanzstichtag bestanden - wie im Vorjahr - keine offenen Abrechnungsforderungen gegenüber Rückversicherern.

Chancen und Risiken aus der Kapitalanlage

a) Allgemeine Wirtschaftsentwicklung und Entwicklung der Kapitalmärkte

Wirtschaftliche Entwicklung


Die wirtschaftlichen Entwicklungen sowie Entwicklungen der Kapitalmärkte wurden ausführlich im Lageberichts ausgeführt.

b) Marktrisiken


Das Marktpreisrisiko bezeichnet das Risiko aus nachteiligen Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern. Das Marktpreisrisiko umfasst das Zinsänderungs- und Wiederanlagerisiko, Kursrisiken aus Aktien, sonstigen Eigenkapitalpositionen sowie aus Immobilien, zudem das Konzentrations- sowie das Währungsrisiko.


Sowohl stark fallende als auch stark steigende Zinsen stellen ein Risiko für die Gesellschaft dar. Zum einen haben Zinsänderungen Einfluss auf den Marktwert der Kapitalanlagen, zum anderen muss die Gesellschaft nach dem Umfeld niedriger Kapitalmarktzinsen bei aktuell gestiegenen Zinsen die garantierte Mindestverzinsung in der zugesagten Höhe erwirtschaften, ohne dabei wie in der Vergangenheit auf umfangreiche Reserven der Aktivseite zurückgreifen zu können. Durch geeignete Maßnahmen, die seit 2021 umgesetzt wurden, wurde die Fähigkeit zur Erzielung der dauerhaft erforderlichen Renditen verbessert.


Auf Basis der aktuellen Kapitalanlagestrategie hat das Kursrisiko einen gewissen Einfluss auf die Finanzlage der Gesellschaft.


Um den Wert von Kapitalanlagen bei Schwankungen der Finanzmärkte zu analysieren, werden folgende Szenarioanalysen regelmäßig durchgeführt:

Szenariobeschreibung Marktwertreduzierung
EUR
Prozentualer Rückgang
Kapitalanlagen
Szenario 1 Aktien und Alternative Investments - 40% 16.500 0,0
Szenario 2 Immobilien -10% 292.611 0,0
Szenario 3 Hypotheken -10% 0 0,0


Unter Anwendung einer Zinsveränderung von 100 Basispunkten ergeben sich folgende Auswirkungen auf zinssensitive Wertpapiere.

Szenarioabeschreibung Marktwertveränderung
EUR
Prozentuale
Veränderung
Zinsrückgang Schock der Zinssätze um -100bp 7.450.000 14,4
Marktwert per Jahresende 2023 44.991.059 0,0
Zinsanstieg Schock der Zinssätze um +100bp -6.490.000 -12,6


Das Konzentrationsrisiko ist aufgrund der kontinuierlichen Überprüfung der Einhaltung von Grenzen, die sich aus der Anlagenverordnung sowie aus der Kapitalanlagestrategie und den daraus hervorgehenden Vorgaben zur Mischung und Streuung ergeben, von untergeordneter Bedeutung.


Das Währungsrisiko ist für die Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung.


Das Portfolio der Gesellschaft umfasst in erheblichem Umfange Inhaberschuldverschreibungen von guter bis sehr guter Bonität. Neben einem wesentlichen Anteil an Inhaberpapieren und der FLV beinhaltet das Gesamtportfolio darüber hinaus noch sonstige Ausleihungen sowie indirekte Investments in Immobilien.

Wertpapierart Buchwert (EUR) 31.12.2023 Rating (EUR)
Investmentfonds 8.428.699 N.R. 8.428.699
Inhaberschuldverschreibungen 40.000.250 A 12.326.321
AA 8.519.862
AAA 945.345
BBB 17.698.373
BB 510.349
Schuldscheindarlehen 2.322.790 A 2.322.790
Namensschuldverschreibungen 9.000.000 A 3.000.000
AA 2.000.000
AAA 2.000.000
BBB 2.000.000
übrige Ausleihungen 42.684 N.R. 42.684
FLV Fonds 252.038 N.R. 252.038
Summe 60.046.462 60.046.462


Da aufgrund regulatorischer Vorgaben überwiegend Wertpapiere zwischen AAA und BBB dem Sicherungsvermögen zugerechnet werden, ist das Bonitätsrisiko für die Gesellschaft von geringer Bedeutung.

Anlagepolitik Athora Pensionskasse AG


Die Gesellschaft verfolgt grundsätzlich eine konservative Kapitalanlagepolitik, in der die Anforderungen der Passivseite bzgl. Verzinsung und in den vergangenen Jahren zur Finanzierung der Zinszusatzreserve explizit berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird zur Erhöhung der Rendite des Portfolios gezielt in renditestärkere Kapitalanlagen inkl. Immobilien investiert. Dabei wird der Liquiditätsbedarf der Gesellschaft in den nächsten Jahren aufgrund der geringen Größe explizit berücksichtigt. Um die Anforderungen der Anlageverordnung zu erfüllen, hat die Gesellschaft ein umfangreiches Limitsystem für die Kapitalanlagen.


Zur Steuerung der erforderlichen Liquidität werden zudem Geldmarktfonds eingesetzt. Im Bereich der festverzinslichen Papiere hat die Gesellschaft neben Staatsanleihen auch in Anleihen von Unternehmen investiert. Zudem nutzt die Gesellschaft Schuldscheindarlehen mit Unternehmen und Gebietskörperschaften. Weiterhin wurden in der Anlagerichtlinie der Gesellschaft die Environmental, Social and Governance (ESG) Aspekte aufgenommen. Seitens des mandatierten Asset Managers, welcher umfangreiche Erfahrung im Bereich ESG vorweisen kann, werden diese Kriterien im Rahmen der Anlagestrategie berücksichtigt. Die Gesellschaft wird zukünftig somit auch diesen Anforderungen umfassend genügen.

Liquiditätsrisiko


Das Liquiditätsrisiko ist für jeden Versicherer immanent und wird von der Gesellschaft aktiv gesteuert.


Insgesamt hat die Gesellschaft einen geringen Appetit für das Liquiditätsrisiko, welcher sich aus den Anforderungen der Anlageverordnung ergeben und konsequent überwacht werden. Die Gesellschaft bewertet, überwacht und steuert das Liquiditätsrisiko aktiv:

Die Gesellschaft kann aufgrund der Struktur eines Bestandsversicherers die Abläufe der Versicherungsleistungen sehr gut prognostizieren. In Summe ist der passivseitige Cash Flow sehr gut prognostizierbar.

Durch die Weiterentwicklung der Liquiditätsplanung und des Liquiditätsreportings ist das Liquiditätsrisiko für die Gesellschaft von untergeordneter Bedeutung, auch wenn sich das Zinsniveau erhöht hat.


Die Gesellschaft bewertet, überwacht und steuert das Marktrisiko aktiv:

Zur Steuerung der Marktrisiken finden neben der laufenden Überwachung durch die Fachbereiche regelmäßige Gremien- und Vorstandssitzungen zu Kapitalanlagen statt, in der die Strategische Asset Allokation sowie Investitionen mit besonderem Risiko-Charakter oder Absicherungsmaßnahmen beschlossen werden.

Anlagebeschränkungen, die die Risikobereitschaft der Gesellschaft widerspiegeln, sind im Investment Management Agreement mit Generali Insurance Asset Management dokumentiert.

Die vierteljährliche Berichterstattung zeigt die Entwicklung der Marktrisiken.

Ergänzend erfolgt eine ad hoc-Analyse bei relevanten Veränderungen im Kapitalmarktumfeld, um daraus gezielte Steuerungsmaßnahmen ableiten zu können.


Im Berichtszeitraum gab es keine wesentlichen Änderungen in der Einschätzung der Marktrisiken der Gesellschaft.

c) Risiken aus dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente


In der Berichtsperiode verfügte die Gesellschaft über keine derivativen Finanzinstrumente.

Nicht-finanzielle Risiken

Operationelle Risiken


Operationelle Risiken sind ein unvermeidlicher Bestandteil der täglichen Geschäftstätigkeit. Sie sind eine direkte Folge des Geschäftsbetriebs und können nicht diversifiziert oder vollständig abgeschwächt werden. Die Gesellschaft hat die Kategorien von Ereignissen für operationelle Risiken gemäß Risiko-Universum identifiziert. Die Gesellschaft steuert und überwacht aktiv ihr operationelles Risiko und der Vorstand hat keine Toleranz für Maßnahmen oder das Fehlen von Maßnahmen, die zu wesentlichen negativen Risikoereignissen führen könnten. Die Gesellschaft misst den operationellen Risiken eine hohe Bedeutung bei und strebt die Risikominimierung über verschiedene Maßnahmen an. So werden die operativen Abläufe durch umfassende Kontrollen im Rahmen des IKS in den jeweiligen Abteilungen unterlegt; zudem wird über verschiedene interne Gremien der Austausch zwischen den Fachabteilungen gestärkt, wodurch eine offene und transparente Unternehmens- und Risikokultur gefördert wird, die dazu beiträgt, operationelle sowie Compliance- und Rechtsrisiken frühzeitig zu erkennen und bei Eintreten von solchen Risiken diese sofort adressieren zu können. Die Gesellschaft wirkt Spitzen in der Belastung mit der Unterstützung externer Berater entgegen, um unter anderem auch von deren Branchen-Expertise zu profitieren und somit Risiken zu minimieren. Alle identifizierbaren operationellen Risiken der Gesellschaft werden erfasst und regelmäßig hinsichtlich ihrer Entwicklung von den Risikoverantwortlichen aktualisiert. Notwendige Maßnahmen zur Reduzierung werden dokumentiert, terminiert und überwacht.


Die Gesellschaft misst der IT-Sicherheit eine große und wachsende Bedeutung zu, um auch möglichen Cybergefahren frühzeitig zu begegnen. Durch die kontinuierliche Verbesserung und Modernisierung des Client-Management-Systems wird die IT den wachsenden Anforderungen gerecht. Auf Basis einer vorausgegangenen, umfangreichen Analyse hat die Gesellschaft bis Ende 2023 die Ausgliederung geeigneter Teile der IT-Infrastruktur, was der BaFin entsprechend angezeigt wurde, abgeschlossen. Die jährlichen Reviews und die fortlaufende Überarbeitung der IT-Dokumentation (Notfallpläne, Notfallhandbuch der IT-Sicherheitsrichtlinien) erfolgen unter Risikogesichtspunkten. Die neu erkannten oder sich verändernden Risiken werden kontinuierlich in die gesamte Dokumentation eingearbeitet. Durch kontinuierliche Fortbildung der Mitarbeiter erfolgt eine Weiterentwicklung der gesamten IT-Architektur und der IT-Prozesse. Externe Reviews erweitern die kontinuierliche Entwicklung.


Im Jahr 2023 war die Anzahl und der Umfang der Projekte und kleineren Change Initiativen weiterhin recht hoch. Dementsprechend war der Bedarf an Ressourcen ebenfalls hoch. Bei den Projekten ging es hauptsächlich um das Hauptprogramm, der Integration eines Bestandes in der Athora Deutschland, sowie das Outsourcing der IT Funktion. Des Weiteren waren die Mitarbeiter der Athora an diversen Gruppeninitiativen beteiligt. Die Umsetzung einiger weniger regulatorischer Anforderung sowie kleinerer Effizienz-Maßnahmen standen ebenfalls auf dem Plan 2023. Dabei wurde die Auslastung der internen Ressourcen engmaschig kontrolliert und das Risiko der "Überlastung" durch den Einsatz externer Ressourcen ausgeglichen. Dies erklärt die verhältnismäßig hohen Projektkosten im Jahr 2023. Die Qualität und Pünktlichkeit der Projekte war zufriedenstellend, somit konnten der Großteil der Projekte in Time und guter Qualität geliefert werden. Einige Projekte wurden planmäßig in das Jahr 2024 übertragen.


Für den Umgang mit Betriebsstörungen existieren dokumentierte und getestete Maßnahmen in den Fachbereichen, um negative Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb zu minimieren. Die Verantwortung für die Steuerung dieser Maßnahmen liegt in den Fachabteilungen.


Beim Eintritt eines Katastrophenfalls übernimmt der Krisenstab die Steuerung der übergeordneten Maßnahmen und koordiniert das Zusammenspiel der Fachbereichsnotfallpläne.


In diesem Zusammenhang hat sich die Gesellschaft am gruppenweiten Projekt für die Weiterentwicklung des Business Continuity und Desaster Recovery Managements beteiligt und wird die erweiterten Anforderungen fristgerecht umsetzen.


Zur Optimierung der Kostensituation des Unternehmens werden immer mehr Dienstleistungen durch Partner oder auch innerhalb der Athora Gruppe erbracht. Dies dient dazu die Kosten weiter zu variabilisieren und den Fixkostenblock zu reduzieren um somit der Entwicklung des Versicherungsbestandes Rechnung zu tragen. Zur Kontrolle der Outsourcing Partner wurde zum 01.10.2021 das Outsourcing Management als eigene Verantwortlichkeit im Bereich des COO angesiedelt. Die Funktion wurde weiter ausgebaut und mit den entsprechenden Aufgaben und Kompetenzen definiert. Die Outsourcing Richtlinie wurde dementsprechend überarbeitet und verabschiedet. Das operationelle Risiko, welches mit der Nutzung von Outsourcing zunimmt und dem die Gesellschaft eine hohe Bedeutung beimisst, wird durch die Risikomanagement Funktion und durch das Outsourcing Management bewertet, gesteuert und überwacht.


Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Gesellschaft nur marginal betroffen, da weder Mitarbeiter noch Kooperationspartner von den Ereignissen unmittelbar betroffen waren. Auch die als Konsequenz entstehende Energieknappheit hatte keine Auswirkungen auf die Gesellschaft, obwohl diese Schritte unternahm, den Energiebedarf zu reduzieren. In Folge der im Jahr 2022 entstandenen Inflation erwartet die Gesellschaft weiter steigende Löhne und Gehälter, aber auch Anstieg in den Beschaffungspreisen. Die Planung der Gesellschaft hat dieses angemessen berücksichtigt. Dem potentiellen Preisanstieg begegnet die Gesellschaft durch weiter steigende Effizienz und Effektivität in den Prozessen sowie durch Nutzung strategischer Partner. Athora geht davon aus, dass die Inflation keine nennenswerten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wird, siehe hierzu auch die Ausführungen im Ausblick des Lageberichts, und die Erreichung unserer geplanten Ziele nicht beeinflussen wird.

Strategisches Risiko

Talentrisiko


Um das Abgangsrisiko von Key-Playern und Potentialträgern und den damit verbundenen Verlust von Knowhow im Rahmen des laufenden Change Prozesses zu reduzieren, hat sich die Unternehmensführung auf verschiedene Pläne zur Mitarbeiterbindung und Mitarbeiterförderung in der gesamten Organisation geeinigt. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gesellschaft keine Schlüsselpersonen verliert und das Risiko des Verlustes von Knowhow auf die Höhe der Risikobereitschaft reduziert wird. Das Talentrisiko wird regelmäßig bewertet und überwacht. Darüber hinaus wird durch die Kooperation mit strategischen Partnern sichergestellt, dass qualifizierte Fachkräfte in allen relevanten Schlüsselfunktionen zur Verfügung stehen.

Compliance Risiko


Zum Compliance-Risiko zählen insbesondere die Gebiete Korruption, Bestechung und Geldwäsche, die bei Athora nicht geduldet werden (Null-Toleranz-Grenze) und Datenschutz, um den sicheren Umgang uns anvertrauter Daten zu gewährleisten. Regulatorische Anforderungen werden überwacht und in die Prozesse des Unternehmens integriert. Mitarbeiter und Führungskräfte sind verpflichtet, regelmäßig an Schulungen zum Verhaltenskodex zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zur Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes, in Präsenz oder mittels EDV-gestützter Lernprogramme teilzunehmen. Verpflichtende Tests helfen insbesondere bei Onlineformaten, die vermittelten Lerninhalte dauerhaft zu verankern.


Im Rahmen der Überwachung wird beurteilt, ob die eingesetzten Maßnahmen zur Minderung wesentlicher Compliance-Risiken angemessen und wirksam sind. Die Überwachung umfasst unter anderem Überprüfungen der definierten Rahmenkonzepte und eine Bewertung der Gestaltung und Wirksamkeit der implementierten Kontrollen. Interne Untersuchungen werden von der Compliance-Funktion durchgeführt, wenn ein Verdacht auf gesetzeswidrige Handlungen und/oder Fehlverhalten innerhalb des Unternehmens besteht oder dies behauptet wird. Für die Mitteilung von Verdachtsmeldungen haben wir ein umfassendes Hinweisgebersystem eingerichtet. Ferner sollen wesentliche Compliance-Risiken durch eine definierte Methodik identifiziert und gesteuert werden, festgelegte Rahmenkonzepte und Bewertung der Kontrollen überwacht sowie potenzielle Verstöße, die trotz geeigneter Maßnahmen auftreten können, untersucht werden. Ein weiteres Ziel ist es, das Compliance Management System (CMS) kontinuierlich zu verbessern, Verstöße zu beheben und abzustellen sowie regelmäßig an die entsprechenden Stellen zu berichten.


Die Compliance-Berichte werden Geschäftsleitung und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats bei Bedarf ad-hoc sowie halbjährlich vorgelegt. Die Berichterstattung umfasst beispielsweise Informationen über wesentliche Compliance-Risiken, risikomindernde Maßnahmen für diese Risiken, relevante Compliance-Verstöße sowie Aussagen zur Angemessenheit und Wirksamkeit der eingerichteten Verfahren zur Einhaltung externer Vorgaben.

Nachtrag zum Risikolagebericht


Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine Entwicklungen ergeben, die sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken können.

Zusammenfassung der Risikolage


Die Gesellschaft nutzt das Risikomanagement zur aktiven Unterstützung der Geschäftsstrategie und Sicherstellung, dass Geschäftsentscheidungen im Einklang mit dem Risikoappetit sind und damit Wert für alle Stakeholder schaffen.


Durch die Weiterentwicklung der Governance und Etablierung zahlreicher Gremien zur Steuerung von Athora hat sich die Gesellschaft zukunftsorientiert ausgerichtet.


Derzeit sind keine Entwicklungen absehbar, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bestandsgefährdend beeinflussen.


Die in diesem Bericht gemachten Aussagen und Erwartungen hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung stehen unter dem Vorbehalt, dass neben den hier aufgeführten Risiken bisher nicht prognostizierte schwerwiegende Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation auf den internationalen Finanzmärkten sowie Gesetzesänderungen einen erheblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit und -ergebnisse haben können.


Athora geht davon aus, dass die Inflation keine nennenswerten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wird (siehe hierzu auch die Ausführungen im Ausblick des Lageberichts) und die Erreichung unserer geplanten Ziele nicht beeinflussen wird.

Prognosebericht

Wirtschaftliche Entwicklung


Nach dem die vergangenen zwei Jahre von Krisen, Kriegen, hohen Inflationsraten und steigenden Zinsen geprägt waren, wird für das Jahr 2024 zumindest für die Themen Inflation und Zinsen ein ruhigeres Jahr erwartet. Für das neue Geschäftsjahr erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) ein Weltwirtschaftswachstum von 2,9%, was vor allem mit den nach wie vor hohen jedoch rückläufigen Inflationsraten und der restriktiven Geldpolitik der Notenbanken begründet wird. Ebenso werden für die wichtigsten deutschen Handelspartner USA (1,5%), China (4,2%) und den Euroraum (1,2%) positive Wachstumsraten prognostiziert.


Für Deutschland wird nach dem Wachstumsrückgang im Jahr 2023 für 2024 wieder mit einem Anstieg von 0,8% gerechnet. Dabei steht den negativen Prognosen für die Bauwirtschaft und den Export eine positive Aussicht des privaten Konsums entgegen. Dabei ist die Entwicklung der Inflationsrate ein wichtiger Faktor. Man erwartet für das kommende Jahr mehr als eine Halbierung auf 2,7%.


Der Rückgang der Inflation dürfte auch Auswirkungen auf die Zinspolitik haben. Es wird prognostiziert, dass die Zentralbanken in den Industrieländern wie die US-Notenbank (Fed) und die Europäische Zentralbank (EZB) die Zinsen senken werden. Über den Zeitpunkt und den Umfang sind sich Analysten noch nicht einig.


Die geopolitische Lage kann jedoch noch Einfluss auf diese Entwicklungen nehmen.


Dabei werden als potenzielle negative Einflüsse

ein möglicher aktiver Eintritt Irans in den Krieg im Nahen Osten zwischen Israel und der radikal-islamischen Hamas,

eine weitere Eskalation im Krieg zwischen Russland und der Ukraine,

eine Ausweitung der Spannungen zwischen Taiwan und China im Südchinesischen Meer in einen bewaffneten Konflikt,

eine weitere Legislaturperiode von Donald Trump als US-Präsident gesehen.

Lebensversicherungsmarkt


Die Lebensversicherungsbranche schaut vorsichtig optimistisch in das Jahr 2024. Zum einen ergibt sich die Hoffnung, dass mit den steigenden Zinsen auch die Lebensversicherungen attraktiver werden, zum anderen lässt die rückgängige Inflation die Realeinkommen stiegen. Zusätzlich erwartet man die seitens der Bundesregierung für 2024 angekündigte grundlegende Reform der privaten Altersversorgung. Eine Expertengruppe von Regierungsvertretern, Verbraucherschützern, Gewerkschaftern, Arbeitgebern, Versicherern und Fondsanbietern hat im Juli 2023 eine Empfehlung ausgesprochen. Danach sollen ergänzende Zulagen genutzt, zur Kostenreduzierung Produkt- und Bürokratieanforderungen vereinfacht, der Wettbewerb zwischen den Anbietern durch leichtere Wechsel gestärkt sowie mehr Kostentransparenz und unterschiedliche Angebote vergleichbarer gemacht werden. Es könnten künftig Produkte mit geringeren Garantien und dafür höheren Renditemöglichkeiten angeboten werden. Neben einem Versicherungsmodell sollen Kunden auch ein Altersvorsorgedepot wählen können, bei dem das Geld zum Beispiel in börsengehandelten Indexfonds (ETFs) angelegt wird. Das Finanzministerium plant, 2024 einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Nach der Zinswende 2022 wird für das Jahr 2025 mit einer Erhöhung des Garantiezinses von 0,25% auf 1,0% gerechnet. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung, die Entscheidung über eine Anpassung wird vom dem Bundesfinanzministerium im Jahr 2024 getroffen. Der EU-Rat und das EU-Parlament hat sich im Dezember 2023 vorläufig über Änderungen der Solvabilität-II-Richtlinie und der neuen Vorschriften über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) geeinigt. Nach der technischen Ausarbeitung der finalen Änderungsrichtlinien sollte eine Umsetzung in nationales Recht im Jahr 2025 sowie das finale Inkrafttreten im Jahr 2026 als realistisch erscheinen.


Das Thema Nachhaltigkeit bleibt für Lebensversicherer auch im Jahr 2024 von hoher Bedeutung und wird einen Schwerpunkt setzen. Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive) tritt gestaffelt, abhängig von der Größe beziehungsweise von den Eigenschaften der Unternehmen, in Kraft. Der Nachhaltigkeitsbericht wird Teil des Lageberichts und muss umfangreiche Angaben enthalten, die auf die Auswirkungen der Tätigkeiten auf Nachhaltigkeitsaspekte eingehen sowie für das Verständnis der Auswirkungen der Nachhaltigkeitsaspekte auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens erforderlich sind.

Athora Pensionskasse AG


Auch für das Jahr 2024 bleibt der Fokus der Gesellschaft auf dem ausgewogenen Kapitalanlagemanagement zur Renditesteuerung und Asset-Liability-Management (ALM) sowie einer effizienten Portfolioabwicklung. Die Solvency I, Liquidität sowie das handelsrechtliche Ergebnis (mit dem Rohüberschuss) bleiben die Hauptsteuerungsgrößen.


Für das Jahr 2024 wird eine erneute Steigerung des Rohüberschuss um 100.000 Euro angestrebt. Als Pensionskasse mit abnehmendem Bestand, plant die Gesellschaft die Entwicklung der gebuchten Bruttobeiträge für das Jahr 2024 risikoorientiert vorsichtig unter Berücksichtigung konservativer Stornoannahmen. Dies wurde im Besonderen innerhalb der Liquiditätsplanung bzw. -szenarien beachtet. Auf Basis dieser vorsichtigen Annahmen, erwartet die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 verdiente Beiträge in Höhe von rund 1.500.000 Euro.


Innerhalb der deutschen Gruppe bleiben Kostenreduzierungen ein dauerhaftes und wesentliches Thema, insbesondere bei einem Unternehmen dessen Versicherungsbestand aufgrund der Einstellung des aktiven Neugeschäfts kontinuierlich abnimmt. Vor diesem Hintergrund werden auch im Geschäftsjahr 2024 Kosten weiter variabilisiert, Prozesse optimiert und die Effizienz weiter erhöht.


Die Risiken, die zu Abweichungen in Bezug auf die prognostizierte Geschäftsentwicklung führen können, bleiben außerordentliche Schadensereignisse, eine andauernde negative gesamtwirtschaftliche Entwicklung, weitere erhebliche geopolitische Auseinandersetzungen, Verwerfungen an den Kapitalmärkten, die zu ungeplanten Ausfällen führen sowie Verfehlungen in der operativen Umsetzung von angestrebten Integrations- und Effizienzsteigerungsprojekten.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen


Die Athora Deutschland GmbH hielt zum 31. Dezember 2023 die Mehrheit am Grundkapital der Athora Pensionskasse AG. Alleinige Gesellschafterin der Athora Deutschland GmbH ist die Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Wiesbaden, die wiederum per 31. Dezember 2023 im Mehrheitsbesitz der Athora Holding Ltd., Bermuda, ist.


Durch den Abschluss eines Beherrschungsvertrages zwischen der Athora Deutschland GmbH und der Athora Pensionskasse AG im Oktober 2015, der im Handelsregister eingetragen ist, erübrigt sich die Erstellung des nach § 312 Aktiengesetz (AktG) vorgeschriebenen Berichts über Beziehung zu verbundenen Unternehmen. Der im Jahr 2016 zwischen diesen beiden Gesellschaften ebenfalls abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag wurde nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Handelsregister in Wiesbaden eingetragen und ist somit seit dem Geschäftsjahr 2016 wirksam.

 

Wiesbaden, den 5. März 2024


Der Vorstand

Isabella Pfaller Bettina Hoch

Versicherungsarten


Im Berichtsjahr wurden folgende Versicherungsarten betrieben:

Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft

I. Rentenversicherung


Altersversorgung durch aufgeschobene Leibrente

II. Kollektivversicherung


Rentenversicherungen der vorstehend genannten Versicherungsarten

III. Zusatzversicherung


Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Verbindung mit einer Hauptversicherung

Bewegungen des Versicherungsbestandes im Geschäftsjahr 2023

Anwärter Invaliden- und Altersrentner
Männer Frauen Männer Frauen Summe der
Jahresrenten
in Euro
I. Bestand am Anfang des GJ 1.592 1.028 81 49 165.089
II. Zugang während des GJ:
1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentner 0 0 18 10 38.646
2. sonstiger Zugang 0 0 0 0 0
3. gesamter Zugang 0 0 18 10 38.646
III. Abgang während des GJ:
1. Tod 3 1 2 1 3.839
2. Beginn der Altersgrenze 18 10 0 0 0
3. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) 0 0 0 0 0
4. Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf 30 25 7 1 10.611
5. Ausscheiden unter Zahlung von Rückkäufen, Rückgewährbeiträgen oder Austrittsvergütungen 12 8 0 0 0
6. Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkäufen, Rückgewährbeiträgen oder Austrittsvergütungen 0 0 0 0 0
7. sonstiger Abgang 0 0 0 0 0
8. gesamter Abgang 63 44 9 2 14.451
IV. Bestand am Ende des GJ: 1.529 984 90 57 189.284
davon:
1. beitragsfreie Anwartschaften 628 466 0 0 0
2. in Rückdeckung gegeben 0 0 0 0 0

Bestand an Zusatzversicherungen

Unfall-Zusatzversicherung Sonstige Zusatzversicherungen
Anzahl Versicherungssumme
in TEUR
Anzahl Versicherungssumme
in TEUR
1. Bestand 01.01. 0 0 325 2.805
2. Bestand 31.12. 0 0 305 2.623
Davon in Rückdeckung gegeben 0 0 305 1.312

JAHRESABSCHLUSS

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR EUR
A. Kapitalanlagen
I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 8.428.699 6.685.964
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 40.000.250 40.480.852
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 9.000.000 9.000.000
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 2.322.790 2.354.539
c) übrige Ausleihungen 42.684 42.684
11.365.475 11.397.223
59.794.424
59.794.424 58.564.039
B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen 252.038 235.769
C. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: Versicherungsnehmer
a) fällige Ansprüche 159.520 157.673
b) noch nicht fällige Ansprüche 1.126 1.157
160.646
160.646 158.829
II. Abrechnungsforderungen aus dem
Rückversicherungsgeschäft
0 4.170
III. Sonstige Forderungen
1. Körperschaftssteuer 13.765 9.775
2. verbundene Unternehmen 553.420 695.021
567.185 704.796
567.185
727.831 1.572.591
D. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 311.346 564.302
II. Andere Vermögensgegenstände 125.205 105.326
436.551 669.628
E. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 559.139 577.894
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 173.926 297.367
733.065 875.261
Summe der Aktiva 61.943.908 61.917.288


Die Zwischen- und Endsummen können Rundungsdifferenzen enthalten.

Passivseite

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital:
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000 3.000.000
II. Kapitalrücklage 5.000.000 5.000.000
III. Bilanzverlust (4.017.676) (4.017.676)
davon Gewinnvortrag 3.982.324 EUR 3.982.324 3.982.324
(Vj: 4.017.676 EUR)
B. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge
1. Bruttobetrag 204.217 223.036
204.217 223.036
II. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 56.784.497 56.091.692
56.784.497 56.091.692
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Bruttobetrag 88.267 40.690
88.267 40.690
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
1. Bruttobetrag 406.435 411.240
406.435 411.240
57.483.415 56.766.658
C. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
I. Übrige versicherungstechnische
Rückstellungen
1. Bruttobetrag 252.038 235.769
252.038 235.769
D. Andere Rückstellungen
I. Sonstige Rückstellungen 43.900 44.104
43.900 44.104
E. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber:
Versicherungsnehmern 684 908
II. Sonstige Verbindlichkeiten 180.849 182.730
davon: aus Steuern 19 EUR 19 EUR 182.231 183.638
(Vj: 14 EUR)
davon: an verbundene Unternehmen: 31.000 EUR
(Vj: 32.657 EUR)
182.231 183.638
Summe der Passiva 61.943.908 61.212.492


Die Zwischen- und Endsummen können Rundungsdifferenzen enthalten.

Bestätigungsvermerk der verantwortlichen Aktuarin:


Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten B.II und C.I der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des §341 f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 235 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des §336 in Verbindung mit § 234 Abs. 6 Satz 1 auch in Verbindung mit § 233 Absatz 5 Satz 2 VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 17. August 2023 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.

 

Wiesbaden, den 5. März 2024


Verantwortlicher Aktuar:


Antonia Alahe Perez

Bestätigungsvermerk des Treuhänders:


Ich bestätige hiermit entsprechend 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsgemäß sichergestellt sind.

 

Wiesbaden, den 5. März 2024


Treuhänder:


Frank Arretz

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

gesamtes Versicherungsgeschäft 2023 2022
EUR EUR EUR EUR
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 1.687.856 1.837.054
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge (7.760) 1.680.096 (8.835)
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 18.819 18.819 9.022
1.698.916 1.837.242
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung 2.605 5.396
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 1.132.152 779.375
davon: aus verbundenen Unternehmen
b) Erträge aus Zuschreibungen 0 323
c) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 0 795
1.132.152 780.494
4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 24.302 4
5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 45 190
6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag (2.059.366) (2.064.997)
bb) Anteil der Rückversicherer 0 13.005
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (2.059.366) (2.051.992)
aa) Bruttobetrag = Nettobetrag (47.577) 105.673
(47.577) 105.673
(2.106.943) (1.946.320)
7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag = Nettobetrag (692.804) (1.085.027)
b) Sonstige versicherungstechnische Netto-Rückstellungen (26.326) 44.863
(719.130) (1.040.164)
8. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Abschlussaufwendungen (14.919) (15.719)
b) Verwaltungsaufwendungen (40.760) (44.176)
(55.680)
(55.680) (59.895)
9. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen (123.444) (140.769)
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen (139.814) 0
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen (195.351) (8.766)
(458.609) (149.535)
10. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen 0 (39.609)
11. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung (774) (2.749)
12. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung (483.117) (614.947)
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 67.743 54.308
2. Sonstige Aufwendungen (122.261) (118.404)
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit (483.117) (614.947)
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0
5. Ertrag aus Verlustübernahme 537.634 679.044
6. Jahresüberschuss 0 0
7. Verlustvortrag (4.017.676) (4.017.676)
8. Bilanzverlust (4.017.676) (4.017.676)

ANHANG

Registerinformation


Die Gesellschaft ist unter der Firma Athora Pensionskasse AG mit Sitz in Wiesbaden im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter der Nummer HRB 20747 eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Angaben im Geschäftsbericht und Anhang erfolgen generell auf volle Euro. Mögliche Rundungsdifferenzen werden billigend in Kauf genommen.


Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) sowie nach den geltenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) und des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) aufgestellt.


Für Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere erfolgte die Bewertung grundsätzlich gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 5 HGB nach den Vorschriften für die Bewertung des Umlaufvermögens mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Börsen- oder Marktwert am Bilanzstichtag.


Für Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere erfolgte die Bewertung gemäß § 341b Abs. 2 zweiter Halbsatz HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 HGB nach den Vorschriften für das Anlagevermögen mit den fortgeführten Anschaffungskosten da diese dazu bestimmt wurden, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Sich ergebende Agien und Disagien werden über die Restlaufzeit linear amortisiert.


Bei dauernder Wertminderung wird grundsätzlich auf den beizulegenden niedrigeren Zeitwert abgeschrieben. Das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB wird beachtet.


Zur Feststellung, ob eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung vorliegt, wurde bei festverzinslichen Wertpapieren die Bonität des Emittenten geprüft und Ratingverschlechterung als Indikation für dauerhafte Wertminderung herangezogen. Die stillen Lasten wurden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB nicht außerplanmäßig abgeschrieben, da diese im Wesentlichen zinsinduziert sind und nicht als dauerhaft eingeschätzt werden. Die Gesellschaft rechnet aufgrund der Bonität der Emittenten nicht mit Zahlungsausfällen.


Bei vorliegenden stillen Lasten von Renten-/ Misch-Spezialfondsanteilen wird eine Fondsdurchschau durchgeführt und ein Substanzwert berechnet, der entsprechend den Vorschriften als neuer Buchwert angesetzt wird. Beim Ansatz der Einzeltitel im Substanzwerte im Fonds werden Wertpapiere sowie Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere an Fonds entweder mit den Anschaffungskosten oder ihrem höheren Marktwert angesetzt. Voraussetzung ist, dass das Wertpapier aufgrund seiner Bonitätsverschlechterung nicht wertgemindert werden muss und ein niedrigerer beizulegender Zeitwert nur zinsinduziert ist. Derivate werden mit dem Marktwert angesetzt - etwaige kompensatorische Effekte aus innerhalb des Fonds abgesicherten Grundgeschäften werden berücksichtigt. Wenn Derivate in einer Sicherungsbeziehung stehen, werden sie in Verbindung mit dem Grundgeschäft wertmäßig angesetzt. Forderungen und Bankguthaben werden mit dem Nominalbetrag sowie Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.


Namensschuldverschreibungen wurden gemäß § 341c Abs. 1 HGB mit dem Nennwert abzüglich Tilgungen bewertet. Nach § 341c Abs. 1 Satz 2 HGB haben wir Agiobeträge durch aktive Rechnungsabgrenzung linear auf die Laufzeit der Namensschuldverschreibungen verteilt und unter sonstige Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.


Für die Bilanzierung der Schuldscheinforderungen und Darlehen wird das Wahlrecht nach § 341c Abs. 3 HGB ausgeübt und die Bewertung erfolgt mit den Anschaffungskosten zuzüglich bzw. abzüglich der kumulierten Amortisation einer Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode.


Übrige Ausleihungen wurden gemäß § 341b Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 HGB nach den Vorschriften für das Anlagevermögen mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Danach sind außerplanmäßige Abschreibungen nur dann durchzuführen, wenn es sich um dauerhafte Wertminderungen handelt.


Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden grundsätzlich zu Rücknahmepreisen der Investmentanteile am Bewertungsstichtag bewertet.


Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft und die sonstigen Forderungen sind grundsätzlich zum Nominalbetrag angesetzt. Erforderliche Wertberichtigungen wurden vorgenommen. Alle anderen Forderungen wurden mit dem Nominalbetrag angesetzt.


Die Bewertung der Sonstigen Vermögensgegenstände und der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Nennwert.


Die Gesellschaft ist Organgesellschaft einer bestehenden ertragsteuerlichen Organschaft. Auf Ebene der Organgesellschaft werden keine aktiven und passiven latenten Steuern ausgewiesen.


Das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklage im Eigenkapital wurden zum Nennwert angesetzt.


Die Beitragsüberträge für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurden für jede Versicherung entsprechend dem Beginnmonat und der Zahlungsweise individuell berechnet. Dabei wurden die steuerlichen Bestimmungen über den Abzug von nicht übertragbaren Beitragsteilen berücksichtigt.


Die Deckungsrückstellung für die selbst abgeschlossenen Versicherungen wurde für jede Versicherung entsprechend ihrem Beginnmonat individuell und prospektiv nach dem jeweiligen Tätigkeitsplan berechnet. Dabei wurden die Kosten der laufenden Verwaltung implizit berücksichtigt. Die rechnungsmäßigen Abschlussaufwendungen wurden jeweils nur insoweit verrechnet, dass sich dadurch keine negativen Werte ergaben beziehungsweise die geschäfts- oder tätigkeitsplanmäßigen Werte der Deckungsrückstellung nicht unterschritten wurden. Die Teile der rechnungsmäßigen Abschlussaufwendungen, für die eine Verrechnung nicht möglich war, wurden als noch nicht fällige Ansprüche an Versicherungsnehmer aktiviert. Es wurde mindestens der Rückkaufswert gemäß § 25 Abs. 2 RechVersV bilanziert.


Die folgende Tabelle enthält die bei der Berechnung der Deckungsrückstellung verwendeten Ausscheideordnungen sowie die Zins- und Zillmersätze für insgesamt 99,82 % der gesamten Deckungsrückstellung zum 31. Dezember 2023.

Versicherungsart Anteil in % Sterbetafel Rechnungszins in % Zillmersatz
Rentenversicherungen 72,04 % DAV 2004 R-Bestand/B20 3,25 40 ‰
Rentenversicherungen 9,62 % DAV 2004 R-Bestand/B20 3,25 10 ‰
Rentenversicherungen 6,06 % DAV 2004 R 2,75 40 ‰
Rentenversicherungen 1,29 % DAV 2004 R 2,75 20 ‰
Rentenversicherungen 0,14 % DAV 2004 R 2,75 0 ‰
Rentenversicherungen 5,01 % DAV 2004 R 2,25 40 ‰
Rentenversicherungen 5,10 % DAV 2004 R 2,25 20 ‰
Rentenversicherungen 0,56 % DAV 2004 R 2,25 0 ‰
99,82 %


Bei den Rentenversicherungen haben wir eine weitere Auffüllung der Deckungsrückstellung vorgenommen. Die Ermittlung des Auffüllbetrages erfolgte auf Basis der DAV-Richtlinie "Überschussbeteiligung und Reservierung von Rentenversicherungen des Bestandes". Die zum Jahresende in die Bilanz eingestellte Deckungsrückstellung entspricht dem um neunzehn Zwanzigstel linear interpolierten Wert zwischen der Deckungsrückstellung auf Basis der Tafel DAV 2004 R-Bestand und der auf Basis der Tafel DAV 2004 R-B20.


Bei der Bestimmung der nach der 2018 eingeführten "Korridormethode" zu erwartenden Erträge der Vermögenswerte gemäß § 341f Abs. 2 HGB auf Basis des § 5 Abs. 3 und 4 DeckRV ergab sich ein Referenzzins von 1,57 % (Vorjahr: 1,57 %). Gemäß § 341f Abs. 2 HGB haben wir daher für Verträge, die mit einem Rechnungszins von 3,25 %, 2,75 % und 2,25 % passiviert wurden, eine Zinszusatzreserve in Höhe von 8.914.316 Euro (Vorjahr: 9.065.121 Euro) innerhalb der Deckungsrückstellung gebildet. Die Ermittlungsvorschriften für den Neubestand gemäß DeckRV wurden unverändert für den Altbestand übernommen.


Bei Versicherungen, bei denen bereits für die biometrische Nachreservierung zusätzliche Reserven unter Ansatz von vorsichtigen Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten gestellt wurden, wurden auch bei der Berechnung der Zinszusatzreserve Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten in analoger Weise berücksichtigt.


Die Berechnung der Deckungsrückstellung für die Überschussbeteiligung wurde jeweils analog zum Verfahren bei der zugehörigen Hauptversicherung durchgeführt. Die Mittel für die Schlussgewinnanteile der Folgejahre sind so bemessen, dass sich für jede Versicherung der Teil des zu ihrem regulären Fälligkeitszeitpunkt vorgesehenen Schlussgewinnanteils ergibt, der dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer zur gesamten Versicherungsdauer entspricht, unter Berücksichtigung von Storno und Tod abgezinst mit einem Zinssatz in Höhe von 0,0 %. Bei Versicherungen, auf die § 336 in Verbindung mit § 234 Abs. 6 VAG anzuwenden ist, wird entsprechend dem zuletzt am 17. August 2023 genehmigten Geschäftsplan mit 6,0 % abgezinst.


Die versicherungsmathematische Berechnung des Schlussüberschussanteilfonds erfolgte einzelvertraglich und prospektiv.


Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird durch Einzelfeststellung ermittelt und enthält auch die pauschal ermittelten Beiträge für die Schadenregulierung in der steuerlich zulässigen Höhe. Für die nach Abschluss der Einzelerfassung noch zu erwartenden Spätschäden wird eine Pauschalreserve gebildet. Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde gemäß dem koordinierten Ländererlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom 22. Februar 1973 ermittelt.


Die Deckungsrückstellung für Lebensversicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, wird individuell und retrospektiv ermittelt, indem die eingegangenen Beiträge nach Abzug von Risiko- und Kostenanteilen gutgeschrieben werden. Sie wird in Anteileinheiten geführt und am Jahresschluss zum Zeitwert passiviert.


Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen richtet sich nach der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.


Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bewertet.


Durch die Einbeziehung der Gesellschaft in den Konzernabschluss der Athora Holding Ltd., Bermuda, verlegten wir einzelne Buchungsschlusstermine zeitlich nach vorne und grenzten die Zahlungsvorgänge über die sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie über sonstige Vermögensgegenstände ab. Es ergeben sich dadurch keine nennenswerten Einflüsse auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Erläuterung zur Jahresbilanz

Aktiva

Entwicklung der Aktivposten A I bis II im Geschäftsjahr 2023

Bilanzwerte
Vorjahr
Anteil
in
Zugänge Abgänge Zuschreibungen Abschrei
bungen
EUR % EUR EUR EUR EUR
A I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 6.685.964 11,42 1.882.549 - - 139.814
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 40.480.852 69,12 1.592.936 8 - -
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 9.000.000 15,37 - - - -
b) Schuldscheinforderungen und
Darlehen
2.354.539 4,02 - 31.748 - -
c) übrige Ausleihungen 42.684 0,07 - - - -
Summe A I. 58.564.039 100,00 3.475.485 2.105.286 0 139.814
Insgesamt 58.564.039 100,00 3.475.485 2.105.286 0 139.814
Bilanzwerte
Geschäfts
jahr
Anteil
in
EUR %
A I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 8.428.699 14,1
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 40.000.250 66,9
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 9.000.000 15,1
b) Schuldscheinforderungen und
Darlehen
2.322.790 3,9
c) übrige Ausleihungen 42.684 0,1
Summe A I. 59.794.424 100,0
Insgesamt 59.794.424 100,0


Die Zwischen- und Endsummen können Rundungsdifferenzen enthalten.

Zu A. I. Sonstige Kapitalanlagen

1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Buchwert Marktwert Stille Reserve Stille
Last
Ausschüttung
Bezeichnung/WP Name EUR EUR EUR EUR EUR
Unilnstl Pr.D.-Rl.Est.Pr.Dt 1 Namens-Ant.1 Dis EUR o.N. 360.186 360.188 0 0 114.945
AMUNDI EURO LIQUIDITY SRI Actions au Porteur IC o.N. 2.568.513 2.619.897 51.384 0 0
PATRIZIA EUR.RES.PL.SICAV-RAIF Namens-Anteile EUR Dis.(INE)oN 3.000.000 2.926.110 0 73.890 90.000
GMPS-EO Sh.-Term High Yield Fd Act. Nom. 2Y EUR Dis. oN 2.500.000 2.457.225 0 42.775 100.000
Insgesamt 8.428.699 8.363.420 51.384 116.665 304.945


Das Portfolio beinhaltet kurzlaufende High-Yield-Anlagen, Immobilien und Privat Debts Fonds. Die Bewertung erfolgt teilweise zum gemilderten Niederstwertprinzip. Der § 341b Abs. 2 Satz 1 HGB wurde angewandt. Während der Amundi Euro Liquidity Fund dem Umlagevermögen gewidmet ist, sind sämtliche anderen genannten Positionen dem Anlagevermögen zugeordnet und unterliegen damit dem gemilderten Niederstwertprinzip. Ziel ist es, durch die Fonds hinreichend laufende Kapitalerträge zu erwirtschaften.

2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Land Buchwert Zeitwert Stille Reserve Stille Last
EUR EUR EUR EUR
Belgien 2.822.988 2.351.422 0 471.566
Chile 912.806 932.386 19.580 0
Deutschland 786.460 787.199 3.344 2.605
Frankreich 7.265.615 5.802.429 0 1.463.186
Großbritannien 3.840.958 3.436.557 0 404.401
Norwegen 218.749 167.972 0 50.777
Dänemark 503.053 456.305 0 46.748
Lettland 493.731 394.400 0 99.331
Luxemburg 1.424.120 1.108.424 0 315.696
Mexiko 902.357 775.600 0 126.757
Niederlande 6.142.643 5.095.985 0 1.046.658
Österreich 2.459.278 1.827.369 0 631.909
Peru 549.428 497.600 0 51.828
Schweden 362.396 307.986 0 54.410
Slowenien 491.935 406.220 0 85.715
Spanien 2.640.849 2.502.498 35.044 173.395
USA 7.681.294 6.172.601 0 1.508.693
Australien 501.589 458.200 0 43.389
Inhaberschuldverschreibungen 40.000.250 33.481.153 57.967 6.577.065


Es erfolgten keine Abschreibungen auf Inhaberschuldverschreibungen, da die stillen Lasten nicht als dauerhaft angesehen werden.

Zeitwertangabe gemäß § 54 RechVersV

2023
Buchwert Zeitwert Stille
Reserve
Stille
Last
EUR EUR EUR EUR
I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an
Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
8.428.699 8.363.420 51.384 116.665
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 40.000.250 33.481.153 57.968 6.577.065
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 9.000.000 7.260.017 38.285 1.778.268
b) Schuldscheinforderungen und
Darlehen
2.322.790 2.184.429 0 138.362
c) übrige Ausleihungen 42.684 41.250 0 1.434
Summe A I. 59.794.424 51.330.269 147.637 8.611.794
Insgesamt 59.794.424 51.330.269 147.637 8.611.794
2022
Buchwert Zeitwert Stille
Reserve
Stille
Last
EUR EUR EUR EUR
I. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an
Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
6.685.964 6.542.501 14.787 158.250
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 40.480.852 31.291.001 2.976 9.192.827
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 9.000.000 7.394.021 44.826 1.650.804
b) Schuldscheinforderungen und
Darlehen
2.354.539 2.081.669 0 272.869
c) übrige Ausleihungen 42.684 40.459 0 2.225
Summe A I. 58.564.039 47.349.652 62.588 11.276.976
Insgesamt 58.564.039 47.349.652 62.588 11.276.976


Die Zwischen- und Endsummen können Rundungsdifferenzen enthalten.


Die Offenlegung von Zeitwerten der zu Anschaffungskosten bilanzierten Kapitalanlagen erfolgt gemäß den Vorschriften § 54 ff. RechVersV.


Für die Zeitwertermittlung von Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren war grundsätzlich der Börsenkurs bzw. Rücknahmepreis der Investmentanteile zum Jahresultimo maßgebend.


Für die Zeitwertermittlung von Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere war grundsätzlich der Börsenkurs zum Jahresultimo maßgebend.


Die Zeitwertermittlung für Namensschuldverschreibungen sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen erfolgte auf Grundlage unterschiedlicher Zinsstrukturkurven, unter Berücksichtigung der Restlaufzeit und der Bonität, nach einem finanzmathematischen Bewertungsverfahren.


Bei den übrigen Ausleihungen ergab sich der Zeitwert aus dem Bewertungskurs laut Mitteilung des Sicherungsfonds zum 31. Oktober 2023.


Die Gesamtsumme, der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen, betrug 59.794.424 Euro (Vorjahr: 58.564.039 Euro), der Zeitwert dieser Kapitalanlagen betrug 51.330.269 Euro (Vorjahr: 47.349.652 Euro), so dass sich ein Saldo von 8.464.157 Euro (Vorjahr: 11.214.388 Euro) ergibt.


Der Zeitwert der zu Anschaffungskosten ausgewiesenen Kapitalanlagen gemäß § 55 und § 56 RechVersV betrug 44.070.252 Euro (Vorjahr: 39.955.631 Euro). Der Zeitwert der zu Nennwert ausgewiesenen Kapitalanlagen gemäß § 55 und § 56 RechVersV betrug 7.260.017 Euro (Vorjahr: 7.394.021 Euro).


In den Buchwerten der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen sind folgende Werte enthalten, die wie Anlagevermögen gemäß § 341b Abs. 2 zweiten Halbsatz HGB bilanziert wurden:

Bilanzposition 31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 5.860.188 6.000.000
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 40.000.250 40.480.852
Schuldscheinforderungen und Darlehen 2.322.790 2.354.539
Insgesamt 48.183.228 48.835.390


Nachfolgend dargestellt die Angabe gemäß § 285 Nr. 18 HGB:

Bilanzposition Buchwert Zeitwert Unterlassene
Abschreibungen
EUR EUR EUR
Schuldscheinforderungen und Darlehen 2.322.790 2.184.429 138.362
Inhaberschuldverschreibungen 38.080.887 31.503.822 6.577.065
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 5.500.000 5.383.335 116.665
Namensschuldverschreibungen 9.000.000 7.260.017 1.816.554
Übrige Ausleihungen 42.684 41.250 1.434
Insgesamt 54.946.361 46.372.853 8.650.080


Nach einer Bonitätsprüfungen der Emittenten sowie die Entwicklungen von Ratings der festverzinslichen Anlagen wurde eine dauerhafte Wertminderung ausgeschlossen.


Auch bei nicht festverzinslichen Anlagen wurden die stillen Lasten als zinsinduziert und somit als nicht dauerhaft angesehen.

Zu B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

Fondsbezeichnung Anzahl der
Anteileinheiten
2023
Zeitwert EUR
Sydbank Vermögensverw. Dynam. Inhaber-Anteile A 3.126 186.122
Sydbank Vermögensverw.Klass. Inhaber-Anteile A 261 11.351
DWS ESG Akkumula Inhaber-Anteile LC 16 28.886
DWS Eurozone Bonds Flexible Inhaber-Anteile LD 299 9.099
BGF - ESG Multi-Asset Fund Act. Nom. Classe A 2 o.N. 2 37
F.Temp.Inv.Fds-T.Growth (EUR) Namens-Anteile A (acc.)o.N. 803 16.502
BGF - Global Allocation Fund Act. Nom. Cl.A2 EUR (Hed.)o.N. 1 42
Zeitwert/Bilanzwert per 31. Dezember 2023 252.038

Zu E.I Abgegrenzte Zinsen und Mieten


Unter dieser Position werden die Zinsabgrenzungen zu den Inhaberschuldverschreibungen, Namensschuldverschreibungen sowie Schuldscheinforderungen und Darlehen in Höhe von 559.139 Euro (Vorjahr: 577.894 Euro) ausgewiesen.

Zu E.II Sonstige

Rechnungsabgrenzungsposten


Diese Bilanzposition enthält aktivisch abgegrenzte Agien auf Namensschuldverschreibungen in Höhe von 173.899 Euro (Vorjahr: 297.340 Euro).

Passiva

Zu A. Eigenkapital

01.01.2023 Veränderung 31.12.2023
EUR EUR EUR
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000 0 3.000.000
II. Kapitalrücklage 5.000.000 0 5.000.000
III. Bilanzverlust -4.017.676 0 -4.017.676
davon Verlustvortrag 4.017.676 EUR
3.982.324 0 3.982.324


Das gezeichnete Kapital beträgt 3.000.000 Euro.


Es ist eingeteilt in 3.000 Aktien im Nennbetrag von je 1.000 Euro. Sämtliche Aktien lauten auf die Namen der Aktionäre und sind voll eingezahlt.


Die Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden, ist mit 100 % am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt.


Eine Gewinnabführung erfolgt gemäß Gewinnabführungsvertrag an die Athora Deutschland GmbH erst, wenn der handelsrechtliche Verlustvortrag abgebaut wurde.

Zu B. Versicherungstechnische Rückstellungen

Zu B.IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
Stand am 01.01. 411.240 414.813
Entnahme für Gewinnanteile an Versicherte 4.805 3.573
406.435 411.240
Zuweisung aus dem Überschuss des laufenden Geschäftsjahres 0 0
Stand am Bilanzstichtag 406.435 411.240
Von der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entfallen auf:
- bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Schlussgewinnanteile: 4.265 3.875
- den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der zur Finanzierung von Schlussüberschussanteilen zurückgestellt wird: 141.587 146.782
- den ungebundenen Teil: 260.583 260.584
Die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer und die Gewinnanteilssätze sind in den weiteren Angaben zum Anhang erläutert.

Zu D.I. Sonstige Rückstellungen

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
Es handelt sich um Rückstellungen für:
Jahresabschlussprüfung 41.800 39.000
Lieferantenrechnungen 0 3.004
Bundesanzeiger 2.100 2.100
Insgesamt 43.900 44.104

Zu E. Andere Verbindlichkeiten

Zu E.I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft


In den Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern sind 500 Euro (Vorjahr: 487 Euro) für verzinslich angesammelte Gewinnanteile enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten an Versicherungsnehmer betragen 183 Euro (Vorjahr: 421 Euro).


Mit Ausnahme der verzinslich angesammelten Gewinnanteile liegen keine Verbindlichkeiten von mehr als fünf Jahren vor.

Zu E.II. Sonstige Verbindlichkeiten


Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen hauptsächlich aus Geldeingängen in Höhe von 149.777 Euro (Vorjahr: 149.952 Euro), die noch nicht einem einzelnen Versicherungsvertrag zugeordnet wurden.

31.12.2023 31.12.2022
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind ausgewiesen: EUR EUR
Anzahlungen auf Versicherungen 149.777 149.952
davon größer 5 Jahre 0 0
Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen 31.000 32.657
davon größer 5 Jahre 0 0
Sonstiges 72 121
davon größer 5 Jahre 0 0
Insgesamt 180.849 182.730

Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Die Gesellschaft ist gemäß §§ 124 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds - Finanzierungs - Verordnung (Leben) jährliche Beiträge von maximal 0,2 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen von 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Die zukünftigen Verpflichtungen hieraus betragen für die Gesellschaft 980 Euro.


Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 ‰ der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 57.735 Euro.


Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen.


Die Verpflichtung beträgt 1 % der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 535.377 Euro.


Die Eintrittswahrscheinlichkeit hierfür wird aus der Erfahrung der Historie und entsprechenden Erwartungen für die Zukunft als eher unwahrscheinlich an.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Versicherungstechnische Rechnung

Zu I.1.a) Gebuchte Bruttobeiträge

Selbst abgeschlossene Versicherungen 2023 2022
(Pensionsversicherungen) EUR EUR
Kollektivversicherungen
Laufende Beiträge 1.662.189 1.775.476
Einmalbeiträge 25.667 61.579
1.687.856 1.837.054


Die Beiträge betreffen überwiegend Verträge mit Gewinnbeteiligung. Der Anteil von Beiträgen, die das Ausland betreffen, liegt unter 1 %.

Zu I.3. Erträge aus Kapitalanlagen

31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
Die Erträge aus Kapitalanlagen beliefen sich auf: 1.132.152 780.494
davon: Erträge aus Investmentzertifikaten 304.945 33.591
davon: aus Abgang 0 767
davon: Erträge aus Inhaberschuldverschreibungen 647.549 568.406
davon: aus Abgang 0 28
davon: Erträge aus Namensschuldverschreibungen 128.828 127.927
davon: aus Abgang 0 0
davon: Erträge aus Schuldscheinforderungen 49.252 48.990
davon: aus Abgang 0 0
davon: Erträge aus FLV 1.579 1.580

Zu I.8) Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb


Die Muttergesellschaft Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG und deren Tochtergesellschaften erbringen Leistungen, die im Rahmen der Konzernumlage abgerechnet werden.

Zu I.9.a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen

2023 2022
EUR EUR
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 123.444 140.769
davon: Aufwendungen für Fondsgebundene Lebensversicherungen 1.000 1.000


Die Position beinhaltet die Vergütungen für die Auslagerung der Kapitalanlagemanagementfunktion in die Konzernmutter Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG, welches ebenfalls die Vergütungen durch das Suboutsourcing an die Generali Insurance Asset Management S.P.A Societa Di Gestione Del Risparmio abdeckt.

Zu I. 11.) Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen


In der Position "sonstige versicherungstechnische Aufwendungen" ist der größte Teil der Direktgutschrift enthalten, wobei diese für das Geschäftsjahr 2023 730 Euro (Vorjahr: 2.736 Euro) betrug.

II. Nichtversicherungstechnische Rechnung

Zu II.1. Sonstige Erträge

2023 2022
EUR EUR
Aus erbrachten Dienstleistungen nicht verbundene Unternehmen 1.439 1.598
aus erbrachten Dienstleistungen verbundene Unternehmen 50.622 50.815
Zinserträge 15.648 1.488
Sonstige Erträge 34 408
Insgesamt 67.743 54.308


Die Erträge aus erbrachten Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen basieren im Wesentlichen aus Erträgen im Zusammenhang mit der Zahlungsgarantieerklärung mit der Athora Deutschland GmbH.

Zu II.2. Sonstige Aufwendungen

2023 2022
EUR EUR
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0 5.543
Aufwendungen für erbrachte Dienstleistungen nicht verbundener Unternehmen 150 775
Aufwendungen für das Unternehmen als Ganzes 122.039 112.086
Sonstige allgemeine Aufwendungen 72 0
122.261 118.404


Eine Rückstellung für Archivierung wurde nicht gebildet. Entsprechende Aufwendungen der Athora Deutschland Service GmbH hierzu wurden im Rahmen der Serviceverträge der Athora Pensionskasse AG belastet. Es ergaben sich keine Aufzinsungen von Rückstellungen.

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen


Die Angabe über Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter aufgeteilt nach Aufwandsarten entfällt, da die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt. Die Verwaltung wird über Mitarbeiter der Athora Deutschland Service GmbH abgewickelt.

Rückversicherungssaldo


Der Saldo aus dem Rückversicherungsgeschäft gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b RechVersV beläuft sich auf 7.760 Euro (Vorjahr: -4.170 Euro).

Sonstige Angaben

Auswirkungen auf Pillar II


Zur Modernisierung des internationalen Steuerrechts haben sich 138 Länder auf die von der G20 und der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) initierten sogenannten "Zwei Säulen-Lösung" geeinigt, die eine umfassende Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung für große multinational tätige Konzerne vorsieht. Die Umsetzung der Säule I (Zuordnung internationaler Besteuerungsrechte für multinationale (Größt-)Konzerne) wird derzeit noch verhandelt und wird in naher Zukunft in Kraft treten.


Mit der sogenannten Säule II (Pillar Two) sieht die OECD die Einführung einer globalen effektiven Mindeststeuer in Höhe von 15 % vor. Hierzu hat die Europäische Kommission eine Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Umsetzung dieses Mindeststeuerbetrags in der EU vorgeschlagen. Die EU-Mitgliedstaaten haben am 15. Dezember 2022 einstimmig dem Richtlinienentwurf zugestimmt. Die Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, sind verpflichtet, die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht umzusetzen.


Das deutsche Mindeststeuersatzgesetz 2024, dass die deutsche Umsetzung dieser EU-Richtlinie darstellt und Ende Dezember 2023 verabschiedet worden ist, stellt sicher, dass multinationale Konzerne und inländische Konzerne mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. € Unternehmenssteuern auf ihre Gewinne zu einem effektiven Steuersatz von mindestens 15 % zahlen.


Durch die im Handelsgesetzbuch - in Anlehnung an die internationalen Rechnungslegungsstandards- verpflichtenden Ausnahme zur Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der Anwendung des Mindeststeuergesetzes oder entsprechender ausländischer Steuergesetze ergeben wird, besteht für die ALV eine Informationsverpflichtung darüber zu berichten.


Die Gesellschaft hat seine Unternehmensstruktur im Lichte der Einführung der Regeln des Säule-Zwei-Modells in verschiedenen Rechtsordnungen überprüft. Da der effektive Steuersatz der Gruppe in allen Ländern, in denen sie tätig ist, deutlich über 15 % liegt, wird erwartet, dass die Gesellschaft bzw. die deutsche Athora Gruppe nicht einer nationalen Ergänzungssteuer der zweiten Säule unterliegt. Die Gesellschaft hat Ihren Unternehmenssitz in Wiesbaden und ist operativ in Deutschland tätig, dementsprechend beträgt der derzeitige Unternehmenssteuersatz 31,72%.


Die Rechtsvorschriften enthalten eine Reihe von Ausnahmen und Safe-Harbor-Regeln, von denen Athora Deutschland erwartet, dass sie in Anspruch genommen werden können. Die OECD-Regeln beinhalten insbesondere eine Befreiung von Beteiligungen, die Vermeidung einer Doppelbesteuerung von konzerninternen Dividenden und einen Ausschluss für Investmentgesellschaften wie Fonds und Personengesellschaften.


Aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen umfasst die Unternehmensstruktur der Gesellschaft u. A. Fonds-Beteiligungen in Luxemburg, die in Luxemburg steuerbefreit sind, deren Erträge der deutschen Steuer unterliegen. Daher würden solche Mittel nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen.


Darüber hinaus wird erwartet, dass die Auswirkungen aus ausländischen Beteiligungen gering sind.

Honorar des Abschlussprüfers


Eine Aufschlüsselung des Abschlussprüferhonorars erfolgt für die Athora Pensionskasse AG gemäß § 285 Nr. 17 HGB.

31.12.2023
Das Gesamthonorar inklusive Auslagen betrug: EUR
Abschlussprüferleistungen 29.400
Andere Bestätigungsleistungen 5.700
Insgesamt 35.100

Konzernstruktur


Die Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden ist mit 100 % am Grundkapital der Athora Pensionskasse AG beteiligt. Diese Mehrheitsbeteiligung ist uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG angezeigt worden. Die Athora Pensionskasse AG wird in den Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Athora Holding Ltd., Bermuda, (kleinster und größter Konsolidierungskreis), einbezogen. Die Geschäftsberichte werden über die Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Der Jahresabschluss und Lagebericht der Athora Pensionskasse AG wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Nachhaltigkeitsbezogene Angaben


Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (gemäß Artikel 7 Taxonomieverordnung). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage.

Geschäfte mit nahestehenden Personen


Die Athora Deutschland GmbH als Garantiegeberin hat mit Vertrag vom 28. August 2017 mit der Athora Pensionskasse AG als Garantiebegünstigte eine Zahlungsgarantieerklärung zur Übernahme von Kostenverlusten abgeschlossen, wobei im Geschäftsjahr die Athora Pensionskasse AG im Rahmen des genannten Vertrages der Athora Deutschland GmbH einen Betrag zum Ausgleich des Kostenverlustes gemäß der Zahlungsgarantie in Rechnung gestellt hat. Darüber hinaus gab es keine Geschäfte mit verbundenen Unternehmen zu marktunüblichen Konditionen.

Mitarbeiter


Die Gesellschaft hat keine eigenen Mitarbeiter. Die Verwaltung wird über Mitarbeiter der Athora Deutschland Service GmbH und der Athora Deutschland Holding GmbH & Co. KG abgewickelt.

Organe


Die Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2023 sind Dr. Anders Malström (Vorsitzender), Chantal Waight und Thomas Doyle. Die Mitglieder des Vorstands sind Isabella Pfaller (CEO) und Bettina Hoch (CFO).

Gesamtbezüge des Aufsichtsrates und des Vorstands, gewährte Kredite


Die Mitglieder des Vorstands erhielten für ihre Tätigkeit keine gesonderte Vergütung. Im Geschäftsjahr 2023 wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates für ihre Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von Euro 5.863 (Vorjahr: Euro 0) gezahlt.


Im Rahmen der Konzernumlagen der Athora Lebensversicherung AG wurden der Athora Pensionskasse AG aufwandsgerecht Kosten für die Vorstandstätigkeit des Geschäftsjahres 2023 belastet.


Kredite, Vorschüsse sowie Haftungsverhältnisse mit oder an Vorstandsmitglieder und Mitglieder des Aufsichtsrats bestanden zum 31. Dezember 2023 nicht.

Vorgänge nach dem Geschäftsjahresende


Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Athora Pensionskasse AG sind nach dem Geschäftsjahresende nicht eingetreten.

Sonstiges


Der Geschäftsverlauf unserer Gesellschaft war in den ersten beiden Monaten mit seiner Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insgesamt planmäßig.

Ergebnisverwendungsvorschlag


Die Hauptversammlung entscheidet über den Bilanzverlust von 4.017.675,97 Euro. Es wird vorgeschlagen, diesen auf neue Rechnung vorzutragen. Aufgrund des handelsrechtlichen Verlustvortrages wird keine Gewinnabführung an die Athora Deutschland GmbH, Wiesbaden, erfolgen.

 

Wiesbaden, den 5. März 2024


Der Vorstand

Isabella Pfaller Bettina Hoch

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Athora Pensionskasse Aktiengesellschaft, Wiesbaden

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der Athora Pensionskasse Aktiengesellschaft, Wiesbaden - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Athora Pensionskasse Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs--mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen


Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrates verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Bericht des Aufsichtsrates sowie die zu Beginn des Geschäftsberichtes dargestellte Auflistung der Verwaltungsorgane (Aufsichtsrat und Vorstand) und Unternehmensstruktur, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.


Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.


Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild - der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des weiteren- haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer-kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen-hängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Eschborn/ Frankfurt am Main, den 18. März 2024


EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Martin Gehringer Jochen Spengler
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES AUFSICHTSRATS


Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres über die wesentlichen Geschäftsvorgänge, die Lage und die Entwicklung der Gesellschaft sowie über grundlegende Fragen der Unternehmensplanung, die Risikosituation, das Risikomanagement, das interne Kontrollsystem und die Compliance durch mündliche und schriftliche Berichte regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichten lassen.


Die vom Vorstand beabsichtigte Geschäftspolitik sowie Lage und Entwicklung der Gesellschaft wurden in zwei ordentlichen Aufsichtsratssitzungen erörtert. Dabei hat der Vorstand über das Erreichen der geplanten Ziele für das laufende Geschäftsjahr und über die Planung für die künftige Periode berichtet. Auf dieser Grundlage hat der Aufsichtsrat den Vorstand der Gesellschaft laufend überwacht und war in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stets eingebunden.


Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende haben in zahlreichen Einzelgesprächen mit dem Vorstand geschäftspolitische Fragen sowie die tagesaktuelle Lage und die Entwicklung der Gesellschaft behandelt.


Schwerpunkte der Beratung des Aufsichtsrats waren die Neuausrichtung der Athora Gruppe im Rahmen der Strategie als Bestandsverwalter. Bei den Mitgliedern des Aufsichtsrats sind keine Interessenkonflikte aufgetreten.


In der Bilanzsitzung hat der Verantwortliche Aktuar dem Aufsichtsrat die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung dargestellt.


Aufgrund seiner Untersuchungsergebnisse hat er eine uneingeschränkte versicherungsmathematische Bestätigung gemäß § 141 Abs. 5 Nr. 2 VAG abgegeben. Den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars und seine Ausführungen in der Bilanzsitzung hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.


Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist von der EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/ Frankfurt am Main, unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Gesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. In der Bilanzsitzung war der Abschlussprüfer bei der Besprechung des Jahresabschlusses anwesend, hat über die Durchführung der Prüfung berichtet und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung des Aufsichtsrats sind Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss, der damit gemäß § 172 AktG festgestellt ist. Auf Grund des Beherrschungsvertrages zwischen der Athora Deutschland GmbH und der Athora Pensionskasse AG ist ein Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG nicht erforderlich.


Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeitern der Unternehmen der Athora Deutschland Gruppe sowie dem Betriebsrat für die im Berichtsjahr erfolgreich geleistete Arbeit.

 

Wiesbaden, den 21. März 2024


Für den Aufsichtsrat

Dr. Anders Malmström Chantal Waight Thomas Doyle Todd Solash

ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG FÜR DAS JAHR 2024


Den gewinnberechtigten Versicherungsverträgen werden 2024 folgende Gewinnanteile zugewiesen (im Vorjahr abweichende Sätze sind in Klammern [ ] genannt):

1. Gewinnpläne Renten


Während der Aufschubzeit besteht der Bargewinnanteil aus einem Zinsgewinnanteil in % des Deckungskapitals sowie bei beitragspflichtigen Versicherungen außerdem aus einem Zusatzgewinnanteil in % der jährlichen Rente. Er wird als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Rente verwendet (Bonusrente), falls keine andere Verwendung vereinbart ist. Die Bonusrente ist als beitragsfreie Versicherung ebenfalls gewinnberechtigt. Ist die fondsgebundene Gewinnanlage vereinbart, werden die Bargewinnanteile in einem Investmentfonds kumuliert.


Während der Rentenbezugszeit wird der Bargewinnanteil zur jährlichen Erhöhung der Rente verwendet. Die jährliche Erhöhung bemisst sich in % der Rente.


Ein im Jahre 2024 infolge der geschäftsplanmäßigen oder bedingungsmäßigen Anspruchsvoraussetzungen fällig werdender Schlussgewinnanteil bemisst sich für jedes beitragspflichtige Versicherungsjahr in Promille des Deckungskapitals zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Bei den Tarifen mit Wachstumsplan wird die Anzahl der anrechnungsfähigen Versicherungsjahre den jeweiligen Erhöhungen entsprechend reduziert.

Gewinnsätze

Aufschubzeit Rentenbezugszeit
Gewinnplan Zinsgewinnanteil Zusatzgewinn
anteil
Schlussgewinnanteil für
das jeweilige
Versicherungsjahr 1)
Jährliche Erhöhung
Renten 2003 0 % 0 % bis 2009 n 0,020 ‰
2010-2013 n 0,010 ‰
ab 2014 0 ‰
0 % 2)
Renten 2006 0 % 0 % bis 2009 n 0,020 ‰
2010-2013 n 0,010 ‰
ab 2014 0 ‰
0 % 2)
R07, R08, R09 0 % 0 % bis 2009 n 0,020 ‰
2010-2013 n 0,010 ‰
ab 2014 0 ‰
0 % 2)
R12 0 % - - 0 % 2)
Aufschubzeit Rentenbezugszeit
Gewinnplan Zinsgewinnanteil Zusatzgewinnanteil Schlussgewinnanteil für
das jeweilige
Versicherungsjahr 1)
Jährliche Erhöhung
Renten 2003 0 % 0 % bis 2009 n 0,020 ‰
2010-2013 n 0,010 ‰
ab 2014 0 ‰
0 % 2)
Renten 2006 0 % 0 % bis 2009 n 0,020 ‰
2010-2013 n 0,010 ‰
ab 2014 0 ‰
0 % 2)
R07, R08, R09 0 % 0 % bis 2009 n 0,020 ‰
2010-2013 n 0,010 ‰
ab 2014 0 ‰
0 % 2)
R12 0 % - - 0 % 2)

1) Mit n wird die Aufschubzeit in Jahren bezeichnet.
2) Hiervon entfallen 0 % auf die Beteiligung an Bewertungsreserven (vgl. Ziffer 5)

2. Gewinnpläne

Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen


Bei Versicherungen mit Leistungsbonus wird im Leistungsfall die Versicherungsleistung erhöht. Der Leistungsbonus bemisst sich in % der garantierten Leistungssumme.


Bei den übrigen Gewinnverwendungsarten bemessen sich die Gewinnanteile in % des gewinnberechtigten Jahresbeitrages. Die Gewinnanteile werden je nach Vereinbarung mit den Beiträgen verrechnet, in einem Investmentfonds kumuliert oder verzinslich angesammelt. Im Falle der verzinslichen Ansammlung wird das Ansammlungsguthaben mit dem garantierten Rechnungszins des BUZ-Tarifes und einem Ansammlungsüberschussanteil in Höhe des jeweiligen Zinsgewinnanteils verzinst.

Gewinnsätze

Gewinnplan Leistungsbonus Übrige
Gewinnverwendungsarten
BUZ 2004 0 % 0 %
BUZ 2006 0 % 0 %
B07 0 % 0 %
B08 0 % 0 %


Während der Zeit der Berufsunfähigkeit wird weiterhin ein jährlicher Zinsgewinnanteil in Höhe von 0 % des maßgeblichen Deckungskapitals gewährt. Soweit sich der Zinsgewinnanteil auf den Beitragsbefreiungsteil der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bezieht, erfolgt eine verzinsliche Ansammlung. Im Übrigen wird er zur Erhöhung der Rentenzahlung verwendet.

3. Direktgutschrift


Die gewinnberechtigten kapitalbildenden Versicherungen erhalten eine Direktgutschrift in Höhe von 0 % des maßgebenden Guthabens der Versicherungsnehmer.

4. Abgrenzung


Den gewinnberechtigten Versicherungsverträgen werden im Kalenderjahr 2024 die oben genannten Gewinnanteile zugewiesen. Soweit der Versicherungsstichtag nicht mit dem Kalenderjahresbeginn übereinstimmt, gelten für Gewinnanteile, die vor dem Stichtag in 2024 zugeteilt werden, die Vorjahresgewinnsätze anteilig. Für die übrigen Gewinnanteile, die im Kalenderjahr 2024 zugewiesen werden, gelten in diesem Fall die obenstehenden Gewinnsätze anteilig.

5. Beteiligung an Bewertungsreserven


Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge am Kapitalmarkt auszugleichen. Die Versicherungsverträge werden nach einem verursachungsorientierten Verfahren an den Bewertungsreserven beteiligt (§ 153 VVG, § 139 VAG).


Die Bewertungsreserven im Sinne von § 153 VVG und § 139 VAG und deren Zuordnung auf die anspruchsberechtigten Verträge werden jährlich zum 31.12. neu ermittelt (Bewertungsstichtag). Soweit die Bewertungsreserven auf anspruchsberechtigte Versicherungsverträge entfallen, werden sie diesen Verträgen zur Hälfte zugeordnet. Die Zuordnung auf den einzelnen Vertrag erfolgt dabei nach Maßgabe der Höhe des Deckungskapitals und der Dauer, in der es vorlag. Sofern an einzelnen Bewertungsstichtagen keine Bewertungsreserven vorhanden waren, bleiben hierbei Zeiten unberücksichtigt, die vor diesen Stichtagen lagen.


Anspruchsberechtigt sind die Hauptversicherungen der Gewinnpläne Renten.


Der zugeordnete Teil der Bewertungsreserven wird bei Beendigung der Ansparphase ausgezahlt. Bei aufgeschobenen Rentenversicherungen wird - sofern sie in den Rentenbezug übergehen - der zugeordnete Teil bei Rentenbeginn verrentet.


In der Rentenbezugszeit werden Rentenversicherungen über eine angemessen erhöhte laufende Überschussbeteiligung an Bewertungsreserven beteiligt. Abweichend vom zweiten Absatz ist hierfür der Stand der Bewertungsreserven zum Quartalsende vor Deklaration maßgeblich.


Buchhalterisch erfolgt die Auszahlung bzw. Verrentung in Form einer Direktgutschrift.

 

Wiesbaden, den 5. März 2024


Der Vorstand

Isabella Pfaller Bettina Hoch

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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