PASAR
Verwaltungs GmbH
Paderborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.000,00 |
23.000,00 |
| I.
Finanzanlagen |
23.000,00 |
23.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.036,18 |
3.216,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.290,27 |
2.140,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
745,91 |
1.075,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.036,18 |
26.216,13 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.470,30 |
25.603,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
603,25 |
-198,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
867,05 |
801,52 |
| B.
Rückstellungen |
565,88 |
612,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.036,18 |
26.216,13 |
Anhang
Nach den in § 267 HGB vorgegebenen
Größenklassen gehört die PASAR
Verwaltungs-GmbH unter Zugrundelegung der Daten für
die Geschäftsjahre 2009 und 2010 zu den kleinen
Gesellschaften.
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den
Vorschriften des 3. Buches des HGB und des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung, sowie dem EStG erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268-274a, 276-278, sowie dem § 5 Abs. 1
EStG erstellt.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 279-283 HGB, sowie des § 6 EStG erstellt.
Die Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die Schulden zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Etwaige
Wahlrechte im Bilanzansatz wurden durchgängig nach
steuerlichen Grundsätzen entschieden.
Soweit Sonderposten mit Rücklageanteil in der
Bilanz noch ausgewiesen sind, sind diese gemäß
den Regelungen des § 7 Abs. 3 EStG a.F. in Vorjahren
gebildet worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt.
Die Bewertung der flüssigen Mittel
(Bankguthaben) erfolgte zu Nennwerten.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen
Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene
Geschäftsjahr betreffen.
Die Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
B. Erläuterungen zur Bilanz
Der PASAR GmbH & Co. KG wurde ein Darlehen i. H.
v. 23.000,-- € gewährt. Dieses Darlehen ist mit
5% zu verzinsen.
Gegenüber der PASAR GmbH & Co. KG besteht
eine Forderung i. H. v. 3.290,27 €.
Die liquiden Mittel verteilen sich wie folgt:
Volksbank Delbrück-Hövelhof 745,91 €
Eine Rückstellung für Abschlusskosten wurde
i.H.v. 250,00 € gebildet.
Die zu zahlende Körperschaftsteuer beträgt
275,88 €. Die Sonstige Rückstellung beinhaltet
die Veröffentlichungskosten im Bundesanzeiger.
Im Jahr 2010 wurde ein Jahresüberschuss von
867,52 € erwirtschaftet.
Weitere erwähnenswerte Vorgänge ergeben
sich nicht.
C. Sonstige Angaben
Die PASAR Verwaltungs-GmbH wurde mit Vertrag vom
06.02.2008 auf den 06.02.2008 gegründet.
Das Nennkapital beträgt 25.000,00 €.
Geschäftsführung und Vertretung obliegen
Franz Werner Bögel, Sander-Bruch-Str. 91,
33106 Paderborn.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
|