Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 88121
Vorher
CityPhone24 Handels GmbHCityphone24 Handels GmbH
Eingetragen
27.8.2009
Branche
Großhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenGroßhandel mit TextilienGroßhandel mit Sportartikeln und -zubehör
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Import und Export, Verkauf von Computern, Handys mit Zubehör, Elektrogeräte aller Art, Spiel- und Haushaltswaren, Handel von Textilien, Bekleidung, deren Accessoires und Schuhe.

Historie

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Management

NameRolle
Aqeel Ahmed Khokhar
seit 15.4.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Aqeel Ahmed Khokhar
Europaring 2, 64521 Groß-Gerau
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

CP24 Handels-GmbH

(vormals: Cityphone24 Handels GmbH)

Groß-Gerau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

7.448,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

17.150,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.404,37

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

11.225,67

C. Unterbilanz

I. Bilanzverlust

12.547,35

Summe Aktiva

51.775,39



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

B. Rückstellungen

1.400,00

C. Verbindlichkeiten

375,39

Summe Passiva

51.775,39

ANHANG

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

IV. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der
Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Geschäftsführer sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 12.5 % und 20 % Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter Euro 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht bestellt.

Art der Verbindlichkeit

RLZ bis

1 Jahr

RLZ von

1-5 Jahre

RLZ mehr

als 5 Jahre

davon

gesichert

Summe

gegenüber Kreditinstituten

aus Anzahlungen

aus Lieferungen und Leistungen

Schuldwechsel

gegen verbundene Unternehmen

gegenüber Gesellschaftern

sonstige Verbindlichkeiten

375,39

375,39

Zusammen:

375,39

375,39

II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 4 2, III GmbHG

1) Die Gesellschaft hatte gegen den Geschäftsführer Darlehensforderungen in Höhe von 0,00 €. Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft dem Geschäftsführer aus erhaltenen Darlehen insgesamt 0,00 €.

2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte nicht. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 5 % aus dem jeweiligen Darlehensstand.

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr 2009 Gebrauch gemacht und in Höhe von 1.334 Euro Sonderposten außerhalb der Bilanz gebildet. Die Auflösung erfolgt entsprechend den steuerlichen Vorschriften.

IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m. § 254 HGB in Höhe von 0,00€ vorgenommen.

II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung bzw. aus der Einstellung in den Sonderposten mit Rücklageanteil

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit Rücklageanteils (§ 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG) in Höhe von 0,00€ enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen in Höhe von 0,00 € aus der Bildung eines Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG).

III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB in Höhe von 0,00 €. vorgenommen

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Kaleen Ahmed Khokhar geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Mörfelden-Walldorf, den 14.06.2010

Kaleen Ahmed Khokhar

(Geschäftsführer)

 

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