R+F Holding GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Aqeel Ahmed Khokhar seit 15.4.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CP24 Handels-GmbH(vormals: Cityphone24 Handels GmbH)Groß-GerauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANG
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42, III GmbHG
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
IV. Haftungsverhältnisse
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung
bzw. aus der
III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten
der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem
Geschäftsführer sind in der Bilanz nicht
gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz
unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände"
bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde ausschließlich von der linearen
Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 12.5 % und 20
% Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im
Einzelwert unter Euro 150,00 werden im Zugangsjahr nach
§ 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang
behandelt.
7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen waren
nicht erforderlich.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. Sicherungsrechte
am Gesellschaftsvermögen zu Gunsten Dritter sind nicht
bestellt.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
4
2, III GmbHG
1) Die Gesellschaft hatte gegen den
Geschäftsführer Darlehensforderungen in Höhe
von 0,00 €. Dem gegenüber schuldete die
Gesellschaft dem Geschäftsführer aus erhaltenen
Darlehen insgesamt 0,00 €.
2) Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte
nicht. Sie sind in den "sonstigen
Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten.
3) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 5
% aus dem jeweiligen Darlehensstand.
III. Sonderposten mit Rücklageanteil
Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i. V. m. § 7
g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen
Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im
Geschäftsjahr 2009 Gebrauch gemacht und in Höhe
von 1.334 Euro Sonderposten außerhalb der Bilanz
gebildet. Die Auflösung erfolgt entsprechend den
steuerlichen Vorschriften.
IV. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
I. Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden Sonderabschreibungen nach
§ 7 g Abs. 1 EStG i. V. m. § 254 HGB in Höhe
von 0,00€ vorgenommen.
II. Erträge und Aufwendungen aus der Auflösung
bzw. aus der Einstellung in den
Sonderposten mit Rücklageanteil
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
Erträge aus der Auflösung eines Sonderposten mit
Rücklageanteils (§ 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs.
3 EStG) in Höhe von 0,00€ enthalten. Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen
in Höhe von 0,00 € aus der Bildung eines
Sonderpostens mit Rücklageanteil (§ 273 i.V.m.
§ 7 g Abs. 3 EStG).
III. Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden
außerplanmäßige Abschreibungen auf das
Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB in Höhe
von 0,00 €. vorgenommen
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Kaleen Ahmed Khokhar geführt.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des
Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt,
wird hiermit versichert.
Mörfelden-Walldorf, den 14.06.2010
Kaleen Ahmed Khokhar
(Geschäftsführer)
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