HAKO VERLAG-GmbH & Co. KG
Selbe AdresseMusikverlage
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Günther König seit 24.9.2020 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Verlag-GmbHVaihingen an der EnzJahresabschluss zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine AngabenDie Verlag-GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 (1) HGB. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert gegenüber dem Vorjahr. Die Posten des Anlagevermögens sind ausgewiesen zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind bewertet mit ihren Nennwerten. Abzinsungen waren nicht erforderlich. Verbindlichkeiten werden entsprechend der gesetzlichen Regelung mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend den Vorschriften des HGB vorgenommen. Die zu den einzelnen Posten der Bilanz angegebenen Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres sind vergleichbar. Soweit ein Vermögensgegenstand oder eine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz fällt, ist ein Vermerk über die Mitzugehörigkeit zu anderen Posten im Interesse eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses nicht erforderlich. B. Erläuterungen zur BilanzAufwendungen für Ingangsetzung oder Erweiterung des Geschäftsbetriebes sind nicht angefallen. Unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen" werden keine Beträge für Vermögensgegenstände ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Ebenso wenig werden unter dem Posten "Verbindlichkeiten" Beträge für Verbindlichkeiten ausgewiesen, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Mithin sind die nach § 268 Abs. 5 HGB vorgeschriebenen Erläuterungen nicht veranlasst. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstige Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die unter "Sonstigen Rückstellungen" ausgewiesenen Beträge dotieren in Höhe des erforderlichen Aufwands. |
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