Autohaus Engel GmbH
Hofer Straße 45, 95632 Wunsiedel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Friedhelm Engel seit 27.8.2003 | Geschäftsführer |
Astrid Engel seit 27.8.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 59.58% | |
| 40.42% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Engel GmbHWunsiedelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Der Name "Engel" steht seit 1959 für Tradition, Qualität und zufriedene Kunden. Mit unseren Standorten in Wunsiedel und Bayreuth zählen wir zu den bedeutenden Autohäusern in der Region. Mit unserer Marke Hyundai sowie einem starken Gebrauchtwagenhandel können wir unseren Kunden eine große Auswahl bieten und unser Geschäftsmodell bleibt stabil. Unter der Marke "Engel classic" betreiben wir eine überregional bekannte Youngtimer- und Oldtimermanufaktur. 2. Forschung und Entwicklung Es wird keine Forschung und Entwicklung betrieben. II. Wirtschaftsbericht 1. Entwicklung des wirtschaftlichen Umfeldes 1.1. Entwicklung der Gesamtwirtschaft Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Kalenderjahr 2023 rückläufig. Das preis-, saison- und kalenderbereinigte BIP sank in 2023 um 0,3%. Hintergrund ist die schwache Entwicklung der Weltwirtschaft, sowie der Kaufkraftverlust in Folge der vorangegangenen Krisen (Corona, Ukraine, Inflation etc.). Auch für 2024 wird nicht mit einer deutlichen konjunkturellen Erholung gerechnet (BMWK Pressemitteilung vom 15.1.2024). 1.2. Entwicklung der Branche Trotz der weiterhin schwierigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen konnte die Branche des Kfz-Handels und der Werkstätten im Geschäftsjahr ein deutliches Wachstum verzeichnen. Insgesamt konnte der Umsatz im Kraftfahrzeuggewerbe um 11,9 Prozent auf 207,3 Mrd. Euro gesteigert werden. Dies war sowohl auf höhere Stückzahlen als auch auf gestiegene Fahrzeugpreise zurückzuführen. Im Neuwagenbereich stiegen die Neuzulassungen in 2023 um 7,3% auf 2,84 Mio. Fahrzeuge an. Die Mengensteigerung ist unter anderem auch auf die vermehrte Auslieferung von in den Vorjahren aufgrund von Lieferschwierigkeiten verschobenen Bestellungen zurückzuführen. Weiterhin kritisch ist der sinkende Auftragseingang. Insbesondere im Bereich der E-Mobilität ist hier ein regelrechter Einbruch der Aufträge in Folge des gestoppten Umweltbonus zu verzeichnen. Auch der Gebrauchtwagenmarkt hat sich positiv entwickelt. Mehr als 6,03 Millionen Pkw (+6,9 %) wechselten im Laufe des Jahres den Halter beziehungsweise die Halterin. Die Umsatzerlöse in diesem Bereich konnten damit deutlich um 16,7% auf 90.548 Mio. € erhöht werden. Die in Folge der Lieferschwierigkeiten im Neuwagenbereich sehr guten Margen des Vorjahres konnten aber nicht mehr realisiert werden. Positiv hat sich laut ZDK weiterhin das Werkstattgeschäft entwickelt. Hier konnte die Branche die Umsätze um 17,7% auf 33.817 Mio. € steigern. Die Gründe hierfür waren der weiter gewachsene Fahrzeugbestand, die höhere Zahl der Wartungen mit gestiegenen Kosten (plus 8,5 % pro Wartung) sowie die um 15,3 % höheren Kosten pro Unfallreparatur. Risiken für das Geschäftsjahr 2024 ergeben sich aus der schwachen allgemeinen Konjunkturentwicklung sowie aus dem gesunkenen Auftragsvorlauf inbesondere im Bereich der Elektro- und Hybridfahrzeuge. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufes Im abgelaufenen Geschäftsjahr sanken unsere Umsätze gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.281 bzw. 4,7%. Dies ist unter anderem auf die Neustrukturierung unseres Unternehmens (Kündigung Toyota-Händlervertrag und Schließung bzw. Verkauf des Standortes Hof) zurückzuführen. Zwar erhöhte sich unser Jahresüberschuss gegenüber dem Vorjahr deutlich um T€ 113 auf T€ 236, dies war aber auf nicht operative Sondereffekte (Abfindung aus dem Händlervertrag, Erhöhung aktiver latenter Steuern) zurückzuführen. Die Erwartungen des Vorjahres konnten damit nicht vollständig erfüllt werden. Vor dem Hintergrund des schwierigen Marktumfeldes und der Neuausrichtung unseres Geschäftes sehen wir das abgelaufene Geschäftsjahr dennoch als zufriedenstellend an. 3. Darstellung der Lage 3.1. Vermögenslage Das Gesamtvermögen unserer Gesellschaft hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahrum T€ 1.426 auf T€ 9.752 erhöht. Dies ist auf den Bestandsaufbau im Bereich der Vorführwägen (Sachanlagen + T€ 1.276) zurückzuführen. Unser Eigenkapital stieg durch den erzielten Jahresübeschuss und die Gewinnthesaurierung um T€ 236 auf T€ 933 an. Die Eigenkapitalquote stieg damit auf 9,6% (Vorjahr 8,4%). Da unsere Gesellschaft als reine Betriebsgesellschaft fungiert und somit lediglich kurzfristiges Vermögen finanziert ist, stellt sich unsere Vermögensstruktur als fristenadäquat und stabil dar. Ziel ist es dennoch in den Folgejahren unsere Eigenkapitalbasis weiter zu stärken. 3.2. Investitionen Wesentliche Investitionen in das Sachanlagevermögen wurden nicht getätigt. Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Vorführwagen, die wirtschaftlich dem Umlaufvermögen zuzurechnen sind. Diese Bestände wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr um T€ 1.301 aufgebaut. 3.3. Finanzlage Es wurde im vergangenen Wirtschaftsjahr ein positiver Cashflow (Gewinn zuzüglich Abschreibungen auf Anlagevermögen) in Höhe von 583 TEUR (Vorjahr T€ 379) erwirtschaftet. Hierdurch und durch den Abbau von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-T€ 321) sowie von Vorratsbeständen(-T€ 426) stiegen die liquiden Mittel um T€ 421 auf T€ 799. Unsere Liquidität war während des Geschäftsjahres gesichert. Sämtliche Verpflichtungen konnten fristgemäß erfüllt werden. Dem Trend folgend werden wir auch in Zukunft unsere finanziellen Verpflichtungen immer fristgerecht erfüllen können. 3.4. Ertragslage Die Ertragslage unserer Gesellschaft lag im abgelaufenen Geschäftsjahr trotz der gesunkenen Umsätze insgesamt auf Vorjahresniveau. Im operativen Bereich standen dabei Umsatzrückgängen von T€ 1.281 lediglich Rückgänge beim Materialeinsatz in Höhe von T€ 1.032 gegenüber. Kompensiert wurden diese rückläufigen operativen Deckungsbeiträge durch die Erhöhung im Bereich der sonstigen Betrieblichen Erträge (Abfindung Händlervertrag und Schadensersatz Hagelschaden). Insgesamt konnte damit ein leicht verbessertes Ergebnis vor Ertragssteuern von T€ 228 (Vorjahr T€ 163) erwirtschaftet werden. 3.5. Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf: • Betriebsergebnis (EBIT) • Cash Flow und • Eigenkapitalquote Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Betriebsergebnis (EBIT), Cash Flow und Eigenkapitalquote heran. Diese haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Wir gehen davon aus, dass sich die finanziellen Leistungsindikatoren in 2024 leicht positiv entwickeln werden. 3.6. Mitarbeiterentwicklung Die Zahl der Mitarbeiter ist gegenüber dem Vorjahr um 6 auf 49 gestiegen. III. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten sowie Vereinbarungen mit Banken über Kredite und Kontokorrentlinien. Derivative Finanzinstrumente werden nicht verwendet. Forderungsausfälle sind die absolute Ausnahme. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele ausgeglichen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt die Gesellschaft über ein geeignetes Debitorenmanagement. IV. Risiken und Chancen 1. Risikobericht Konjunkturelle Risiken Risiken für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft sind neben dem allgemeinen unternehmerischen Risiko in der konjunkturellen Entwicklung zu sehen. Hier ergeben sich aktuell Risiken aus der hohen Inflation und den Energiepreissteigerungen, die zu einer sinkenden Kaufkraft unserer Kunden führen können. Ertragsorientierte Risiken Neben dem allgemeinen Risiko von Preissteigerungen auf dem Beschaffungsmarkt sind keine wesentlichen Risiken erkennbar Finanzwirtschaftliche Risiken Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolges gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko und zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit wird zeitnah ein Liquiditätsplan erstellt, der ständig an aktuelle Änderungen angepasst wird. Aufgrund der stabilen Liquiditätssituation unserer Gesellschaft sind Liquiditätsrisiken nicht erkennbar. Somit wird jederzeit allen finanziellen Verpflichtungen entsprochen. Sonstige Risiken Unsere Gesellschaft ist für die Erreichung ihrer Ziele auf qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen. Durch kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter sowie die Förderung sozialer Kompetenzen wird unser Bestand gefestigt, um unsere Ziele mit vorhandenem Personal zu erreichen. Die periodisch durchgeführten Mitarbeitergespräche führen ebenfalls zu einem Höchstmaß an Mitarbeiterzufriedenheit. 2. Chancenbericht Chancen für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaft sehen wir in der Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen, in der Ausschöpfung bereits vorhandener Kundenkontakte sowie in der Erschließung neuer Absatzmärkte. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir nach den in 2023 abgeschlossenen Neuausrichtungen unseres Geschäftes eine leichte Steigerung von Umsatz und Ertrag. Prognoseunsicherheiten ergeben sich hierbei aus der aktuell schwächelnden Konjunktur. Für den ferneren Prognosezeitraum gehen wir davon aus, dass Umsatz und Ertrag weiter eine leicht steigende Tendenz aufweisen und sich demzufolge die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage positiv entwickeln wird. V. Zweigniederlassungen Es besteht eine Zweigniederlassungen in Bayreuth.
Wunsiedel, den 30. Juni 2024 Autohaus Engel GmbH BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Autohaus Engel GmbH, Hofer Straße 45, 95632 Wunsiedel1. REGISTERGERICHTINFORMATIONEN
2. ALLGEMEINE ANGABEN Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Nach den in § 267 Abs. 2 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. 3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr unverändert beibehalten worden. Die Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 HGB). Bei den Anlagegütern wurde die lineare Abschreibung gewählt. Die Vorräte / in Arbeit befindlichen Aufträge wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit ihrem Nennwert, vermindert um Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Eigenkapitalpositionen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Anwartschaftsbarwertverfahren - Projected Unit Credit Methode (PUC-Methode) - ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" nach Prof. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Für die Abzinsung wurde, der von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82 % angesetzt. Der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre beträgt 1,74 %. Die sonstigen Rückstellungen wurden mit dem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Sie beinhalten alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB). Sämtliche Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). 4. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 4.1 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den Forderungen und sonstige Vermögensgegenständen werden sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 179.711,81 € (Vorjahr: 121.840,36 €) ausgewiesen. Forderungen gegenüber Gesellschaftern Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 171.507,42 € (Vorjahr: 0,00 €) (§ 42 Abs. 3 GmbHG). 4.2 Rückstellungen Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 7.235 €. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Angabe zu Saldierung Deckungskapital (§ 285 Nr. 25 HGB) Nach Verrechnung mit dem Deckungskapital wird folgende Pensionsrückstellung nach § 246 Abs. 2 HGB ausgewiesen:
4.3 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 223 T€ (Vorjahr 252 T€) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 1 T€) enthalten. Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Einkaufsfinanzierungen) sind durch die üblichen Sicherungsübereignungen von finanzierten Fahrzeugbeständen besichert. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Es bestehen, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG). 5. SONSTIGE PFLICHTANGABEN 5.1 Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) Die Gesellschaft hat sich nicht verbürgt. Risiken aus Wechseln, Schecks und Gewährleistungsverträgen bestehen nicht. Es wurden keine Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestellt. 5.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen jährliche Mietverpflichtungen aus der Anmietung der Betriebsgrundstücke in Höhe von T€ 381. Ansonsten bestehen lediglich die üblichen Miet- und Leasingverpflichtungen für EDV (Kopierer etc.) und Werkstattausstattung. Diese sind für die Einschätzung der Vermögens- Finanz und Ertragslage nicht von Bedeutung. 5.3 Größenabhängige Erleichterungen Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch. 5.4 Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres in der Gesellschaft beschäftigt:
5.5 Namen und Vergütung der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte unverändert durch Frau Astrid Engel und Herrn Friedhelm Engel geführt. Es wird von der Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 5.6 Gewährte Vorschüsse und Kredite an das Geschäftsführungsorgan An das Geschäftsführungsorgan wurde ein Darlehen in Höhe von 122.778,01 € gewährt. 5.7 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres entstanden und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, eingetreten. ANLAGENSPIEGEL zum 31.12.2023Autohaus Engel GmbH, Wunsiedel
sonstige Berichtsbestandteile
Wunsiedel, den 28. Juni 2024 Autohaus Engel GmbH Astrid Engel, Geschäftsführerin Friedhelm Engel, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.07.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Autohaus Engel GmbH, Wunsiedel Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Autohaus Engel GmbH, Wunsiedel - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Autohaus Engel GmbH, Wunsiedel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Amberg, den 16. Juli 2024 HD
BAYERN AUDIT AG
Michael Strasser, Wirtschaftsprüfer |
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