Kleinknecht
Medizintechnik GmbH
Heßdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.022,00 |
4.448,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8,00 |
605,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.014,00 |
3.843,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
155.769,98 |
108.666,57 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.230,03 |
108.666,57 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
138.539,95 |
0,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
127,85 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
161.919,83 |
113.115,07 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
128.496,91 |
90.108,76 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
38.860,37 |
27.423,89 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.248,39 |
1.248,39 |
| IV.
Jahresüberschuss |
38.388,15 |
11.436,48 |
| B.
Rückstellungen |
16.874,89 |
11.308,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.548,03 |
11.697,77 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
161.919,83 |
113.115,07 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember
2010 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften erstellt, wobei erstmals die
Vorschriften nach dem HGB i.d.F. des BilMoG Anwendung
finden.
Auf die Gesellschaft finden die Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß
§§ 264 ff. HGB Anwendung.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 268-274a, 276-278 HGB) erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und
275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren angewendet wurde.
Der Jahresabschluss wurde gemäß § 244
HGB in Euro aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen an die
Vorschriften des HGB i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde entsprechend
Artikel 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht vorgenommen.
2.1 Anlagevermögen
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um die Abschreibungen,
angesetzt. Bei den Gegenständen, deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, werden die Abschreibungen
planmäßig unter Anwendung der linearen
Abschreibungsmethode ermittelt. Die Abschreibungen erfolgen
pro rata temporis.
In den Vorjahren wurde für abnutzbare
Vermögensgegenstände, bei denen die
Anschaffungs- oder Herstellkosten € 150 aber nicht
€ 1.000 übersteigen, ein Sammelposten gebildet.
Dieser wird ab dem Jahr der Anschaffung oder Herstellung
gleichmäßig mit jeweils einem Fünftel
abgeschrieben. Kleinanlagen unter € 60 werden sofort
in den Aufwand gebucht.
2.2 Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die anderen
Posten der Aktiva wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum
Nominalwert angesetzt.
2.3 Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank
bekannt gegebenen Zinssatz abgezinst.
2.4 Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit dem
Erfüllungsbetrag.
3. Erläuterung zu den einzelnen Positionen des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010
3.1 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen bestehen keine Forderungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
3.2 Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten bestehen Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von
T€ 16,5.
4. Sonstige Angaben
4.1 Mitglieder der Geschäftsführung
Als Geschäftsführer im Geschäftsjahr
war bestellt:
Herr Werner Reinfelder, Geschäftsführer
Bezüglich der Angabe der
Geschäftsführerbezüge verweisen wir auf
§ 288 HGB.
4.2 Haftungsverhältnisse
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Heßdorf, im März 2011
Kleinknecht Medizintechnik GmbH
Werner Reinfelder
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde von
der Gesellschafterversammlung am 11. Mai 2011 festgestellt.
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