Werrakost
Trading GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
67.612,00 |
65.843,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.613,00 |
65.844,32 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
58.962,02 |
60.646,66 |
| B.
Rückstellungen |
2.532,35 |
3.179,12 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.118,63 |
2.018,54 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
6.048,63 |
2.018,54 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.118,63 |
2.018,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.613,00 |
65.844,32 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer 83274
eingetragen.
Die Werrakost Beteiligungs GmbH mit Sitz in Berlin,
ist zu 100 % an der Werrakost Trading GmbH beteiligt. Herr
Peter Schmidt, vertritt als
Gesellschafter-Geschäftführer die Werrakost
Beteiligungs GmbH.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 ist
nach den Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes wurden
beachtet.
Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften
der §§ 264 ff. HGB. Die Gliederung der Gewinn-
und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 275 ff. HGB und ist in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 266 (1) HGB und § 276 HGB
eingeräumten Erleichterungen bei der Gliederung der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden nicht in
Anspruch genommen. Für Anhangsangaben und die
Offenlegung nimmt die Gesellschaft die
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB und §
326 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft ist nach den
Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine
kleine Kapital- gesellschaft.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wurde zu den
handelsrechtlichen aktivierungspflichtigen
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um die planmäßige
Nutzungsdauer vermindert. In die Herstellungskosten wurden
neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig und wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögengegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen. Soweit die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände die Buchwerte
unterschreiten, werden zusätzliche
außerplanmäßige Abschreibungen bei
vorraussichtlicher dauernder Wertminderung vorgenommen.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren
beweglichen Wirtschaftsgütern des
Sachanlagevermögens, die einer selbständigen
Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der
Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe
als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut Euro
410,00 nicht übersteigt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Sofern
Finanzanlagen bestehen wurden wie folgt angesetzt
und bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw.
dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
bilanziert. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen, uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
flüssigen Mittel sind zu Nennwerten am
Bilanzstichtag bilanziert.
Als aktive
Rechnungsabgrenzungspostens sind Auszahlungen vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Bei der Bildung der
Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung
getragen. Sie wurden in der Höhe bemessen, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Die Bewertung erfolgt unter Einbeziehung
künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
3. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Umlaufvermögen
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen bestehen keine
Restlaufzeiten von über fünf Jahren.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist
vollständig eingezahlt.
Fremdkapital
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Kosten für die Erstellung und Veröffentlichung
des Jahresabschlusses.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen "Werrakost
Beteiligungs GmbH" mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren beträgt
Euro 61.806,64 (Vorjahr Euro 61.499,14
5. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung erfolgt durch den
Geschäftsführer Peter Schmidt. Er ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Der Jahresabschluss 2017 wird von der
Geschäftsführung wie folgt unterzeichnet:
Berlin, 14. Februar 2019
Peter Schmidt
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
keine weiteren Berichtbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.02.2019 festgestellt.
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