Fischer +
Co. GmbH
Haag i.
OB.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.782,30 |
| B.
Anlagevermögen |
714,00 |
1.584,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
250,00 |
750,00 |
| II.
Sachanlagen |
464,00 |
834,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
125.202,07 |
168.803,71 |
| I.
Vorräte |
112.482,62 |
136.621,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.682,39 |
32.178,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37,06 |
4,10 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
551,77 |
747,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
126.467,84 |
183.917,08 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
84.852,75 |
97.327,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
71.762,52 |
82.035,72 |
| III.
Jahresüberschuss |
307,94 |
-10.273,20 |
| B.
Rückstellungen |
5.641,00 |
20.393,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
35.974,09 |
66.196,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
126.467,84 |
183.917,08 |
Anhang
Anhang
für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Fischer + Co. GmbH wurde auf
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2010 erfolgte erstmals unter Anwendung der durch
das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des HGB. Die erstmalige Anwendung dieser Vorschriften
erfolgte nach Maßgabe des Einführungsgesetzes
zum Handelsgesetzbuch (Art. 66 f. EGHGB). Abgesehen davon
sind die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Gemäß des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 EGHGB
wurde die Anpassung der Vorjahreszahlen an die
geänderten Vorschriften unterlassen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten abzüglich linear ermittelter
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich nutzungsbedingter, planmäßiger
Abschreibung bilanziert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von € 150,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben. Für Zugänge mit Anschaffungskosten
von € 150,00 bis € 1.000,00 wurde ein
Sammelposten gebildet, der im Jahr der Anschaffung und in
den kommenden vier Jahren mit je einem Fünftel
abgeschrieben wird.
Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Für Altbestände oder nicht mehr verwertbare
Teile wurden Wertberichtigungen vorgenommen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
um pauschal ermittelte Wertberichtigungen gemindert
ausgewiesen.
Die übrigen Posten des Umlaufvermögens
wurden mit den Nennbeträgen angesetzt. Mit Ausnahme
des Guthabens aus der Körperschaftsteuer (€
3.221,27), das eine Laufzeit über einem Jahr besitzt,
waren alle Posten kurzfristig mit einer Laufzeit unter
einem Jahr.
Die ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital
wurden beim Posten "Gezeichnetes Kapital" offen abgesetzt.
Die Pensionsrückstellung wurde im
Vorjahresabschluss nach der Teilwertmethode
gemäß § 6 a EStG unter Zugrundelegung des
frühest möglichen Rentenbeginns auf der Basis der
Regelung bei der gesetzlichen Rente sowie eines Zinssatzes
von 6 % ermittelt. Für den handelsrechtlichen
Wertansatz wurden die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr.
Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Durch die Einführung
des BilMoG sind künftige Preis- und Kostensteigerungen
zu berücksichtigen. Die Rückstellungen für
laufende Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen
werden, entsprechend dem Wahlrecht des § 253 Abs. 2
HGB, pauschal mit dem von der Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz in
Höhe von 5,25 %, der sich bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, abgezinst. Aus der
geänderten Bewertung ergibt sich für die
Bilanzposition Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen zum 01. Januar 2010 eine
Zuführung in Höhe von € 11.311,00. Da von
dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 EGHGB, die erforderliche
Zuführung zu den Pensionsrückstellungen auf
maximal 15 Jahre zu verteilen, Gebrauch gemacht wurde,
ergibt sich eine Zuführung in Höhe von €
754,00, die im außerordentlichen Ergebnis erfasst
wurde. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2010 kamen
grundsätzlich die gleichen versicherungsmathematischen
Parameter zur Anwendung, wobei als Rechnungszinssatz 5,15 %
p. a. zu Grunde gelegt wurde. Nach der Saldierungspflicht
nach § 246 Abs. 2 HGB wurde die bestehende
Rückdeckungsversicherung mit dem Zeitwert von €
10.270,00 mit dem Erfüllungsbetrag der
Pensionsverpflichtung saldiert.
Die sonstigen Rückstellungen wurden unter
Beachtung des Vorsichtsprinzips ermittelt. Sie
berücksichtigen alle erwägbaren Risiken.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Sämtliche
Posten mit Ausnahme des Darlehens der Kreissparkasse
Wasserburg (€ 10.976,10), das eine Laufzeit zwischen
einem Jahr und fünf Jahren aufweist, waren kurzfristig
mit einer Laufzeit unter einem Jahr. In den sonstigen
Verbindlichkeiten waren mit € 9.312,04
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin
enthalten.
Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane:
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Karin Lipp geführt.
Haag - Winden, den 14. Oktober 2011
Karin Lipp
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2011 festgestellt.
|