Tischlerei Brand eG

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover GnR 200049
Eingetragen
30.6.2020
Branche
Herstellung von HandwerkzeugenHerstellung von BüromöbelnHerstellung von Sägen und von Maschinenwerkzeugen für die Holzbearbeitung
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs, der Wirtschaft der Mitglieder und deren soziale und kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Gegenstand des Unternehmens ist a) der Betrieb einer Tischlerei; b) die Schaffung von Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikumsplätzen; c) die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Tischlerhandwerk; d) Planung, Herstellung, Verkauf, Wartung und Montage von Messebauteilen und lnnenausbauelementen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Brand
seit 30.6.2020
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tischlerei Brand eG

Barsinghausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 404.324,00 252.305,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.194,00 6.861,00
II. Sachanlagen 120.930,00 146.444,00
III. Finanzanlagen 278.200,00 99.000,00
B. Umlaufvermögen 187.695,53 421.643,74
I. Vorräte 20.077,00 3.469,57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 84.678,68 59.468,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 82.939,85 358.705,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 11.291,47 17.023,74
Summe Aktiva 603.311,00 690.972,48

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 283.707,25 245.134,24
I. Gezeichnetes Kapital 25.250,00 25.250,00
II. Gewinnvortrag 219.884,24 122.941,36
III. Jahresüberschuss 38.573,01 96.942,88
B. Rückstellungen 68.341,14 45.830,14
C. Verbindlichkeiten 248.992,80 396.247,01
D. Passive latente Steuern 2.269,81 3.761,09
Summe Passiva 603.311,00 690.972,48

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes (GenG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Genossenschaft ist entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Tischlerei Brand GmbH, Barsinghausen (Amtsgericht Hannover HRB 201441) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.05.2020.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet.

Die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Finanzanlagen

Es bestehen Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von € 100.000,00.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände € 84.678,68 € 0,00 € 59.468,38 € 0,00

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 13.063,09 ausgewiesen.

Eigenkapital

Die unter dem Posten "Gezeichnetes Kapital" ausgewiesenen Geschäftsguthaben bestehen in voller Höhe aus den eingezahlten Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen sowie Abschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten € 248.992,80 € 46.390,26 € 184.814,49
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten € 396.247,01 € 55.473,18 € 0,00

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Vorstand

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Brand, Peter Tischlermeister

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

 

Barsinghausen, den 08.04.2024

Vorstand

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 8.4.2024.

Nachrichten & Medien

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