MEPA-Outdoor GmbH
Lübeck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
81.175,00 |
101.161,00 |
| I.
Sachanlagen |
80.975,00 |
100.961,00 |
| II.
Finanzanlagen |
200,00 |
200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
147.169,72 |
224.517,38 |
| I.
Vorräte |
128.544,00 |
150.539,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.838,17 |
5.053,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.787,55 |
68.925,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.146,00 |
5.146,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
233.490,72 |
330.824,38 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.601,50 |
58.159,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
33.159,92 |
95.947,86 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
30.558,42 |
62.787,94 |
| B.
Rückstellungen |
11.687,00 |
13.468,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
194.202,22 |
259.196,46 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
125.452,22 |
135.446,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
68.750,00 |
123.750,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
233.490,72 |
330.824,38 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2016
der Firma
MEPA-Outdoor GmbH
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der
MEPA-Outdoor GmbH, Lübeck wurde nach den Vorschriften
des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2
HGB.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
zur Erstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht (§
288 Satz 1 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Im Einzelnen waren bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 folgende
Grundsätze und Methoden zu beachten:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie
der "Abnutzung" unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung
wurde linear nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer bemessen. Das Aktivierungsverbot von
originären immateriellen
Vermögensgegenständen (§ 248 Abs. 3 HGB)
wurde berücksichtigt.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255
Abs. 2 HGB) angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00
wurden im Zugangsjahr gemäß § 6 Abs. 2 EStG
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte mit den Anschaffungskosten
(§ 255 Abs. 1 HGB) bzw. Herstellungskosten (§ 255
Abs. 2 HGB) oder dem niedrigeren beizulegenden Wert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem
Nennbetrag bilanziert. Risiken, die eine Wertberichtigung
erfordern würden, waren nicht erkennbar.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
bereits gezahlte Beträge, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR
25.000,00.
Der Verlust des Geschäftsjahres wird mit den
Gewinnvorträgen der Vorjahre verrechnet.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgte zum
Erfüllungsbetrag.
2.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden nicht verändert.
III. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Bilanz (§ 284 Abs. 1 HGB)
1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens
Die Entwicklung des
Anlagevermögens und die Gliederung der
Geschäftsjahresabschreibung sind im Anlagenspiegel
dargestellt.
2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Art der Forderung
|
Gesamtbetrag
TEUR
|
davon mit einer
Restlaufzeit kleiner 1 Jahr
TEUR
|
größer 1 Jahr
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
0,1
|
0,1
|
0,00
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
4,7
|
4,7
|
0,00
|
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
folgende Positionen aufgeführt:
Miete EUR 5.146,00
4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie
folgt zusammen:
Art der
Rückstellung
|
Stand zum 31.12.2016
TEUR
|
Stand zum 31.12.2015
TEUR
|
TEUR
|
Sonstige
Rückstellungen
|
11,7
|
13,4
|
-1,7
|
Resturlaub
|
0,8
|
2,7
|
-1,6
|
Aufbewahrung
|
7,3
|
7,1
|
0,2
|
sonstige Kosten
|
0,5
|
0,8
|
-0,3
|
Abschluss- und
Prüfungskosten
|
3,1
|
3,1
|
0,0
|
Rückstellung gesamt
|
11,7
|
13,4
|
-1,7
|
5. Verbindlichkeiten
Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen zu verbundenen oder Beteiligungsunternehmen.
Es ist keine Rangrücktrittsvereinbarung
getroffen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind folgende
Beträge enthalten:
|
Geschäftsjahr
|
Vorjahr
|
aus Steuern
|
8.180,76
|
13.849,39
|
diverse Aufwendungen
|
2.629,87
|
2.164,84
|
gesamt
|
10.810,63
|
16.014,23
|
IV. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung
(§ 284 Abs. 1 HGB)
Zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind
keine gesonderten Angaben notwendig.
V. Sonstige Pflichtangaben
1.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr.
1 a HGB)
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
31.12.2016 EUR
0,00.
2.
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Kaufmann Mathias Pauls, Lübeck
(Geschäftsführer)
3.
Angaben über Ergebnisverwendung und
Rücklagenbildung
Jahresfehlbetrag 2016
|
EUR -30.558,42
|
Gewinnvortrag aus
Vorjahren
|
EUR 33.159,92
|
Bilanzgewinn
|
EUR 2.601,50
|
Gemäß § 325 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 3
HGB wird auf die Darstellung der Ergebnisverwendung
verzichtet.
Lübeck, den 19. April 2017
(gez. Geschäftsführer M. Pauls)
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Geschäftsführer M. Pauls
19.04.2017
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.04.2017 festgestellt.
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