Pura
GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
157.753,00 |
143.471,20 |
| I.
Sachanlagen |
156.753,00 |
142.471,20 |
| II.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.179.280,67 |
1.451.413,39 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
-3.647,50 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
0,00 |
3.647,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
641.983,14 |
735.904,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
537.297,53 |
719.156,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.127,76 |
200,00 |
| Aktiva |
1.339.161,43 |
1.595.084,59 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
677.111,42 |
641.466,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
616.466,78 |
15.608,42 |
| III.
Jahresüberschuss |
35.644,64 |
600.858,36 |
| B.
Rückstellungen |
528.963,77 |
350.890,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
133.086,24 |
602.726,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
133.086,24 |
602.726,98 |
| Passiva |
1.339.161,43 |
1.595.084,59 |
sonstige Berichtsbestandteile
Allgemeine Angaben
Die Pura GmbH hat ihren Sitz in Saarbrücken und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Saarbrücken, Handelsregister B 16316.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn-
und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden pro rata temporis
über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt.
Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata
temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Rückdeckungsversicherungen werden mit dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital
bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich
der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr sind mit dem Barwert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahrs im Anlagespiegel dargestellt. Wegen
der größenabhängigen Erleichterung (§
288 Abs. 1 Nr. 1 HGB) ist der Anlagespiegel nicht
Bestandteil des Anhangs.
Umlaufvermögen
Unter den Forderungen und den sonstigen
Vermögensgegenständen werden keine Forderungen
gegen Gesellschafter ausgewiesen.
Eigenkapital
Das Stammkapital von EUR 25.000 ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren oder durch Pfandrechte und ähnliche Rechte
gesicherten Verbindlichkeiten haben nicht bestanden.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von TEUR
8,6 (Vorjahr: TEUR 0,6) ausgewiesen.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige
Angaben
Angaben nach § 264 Abs. 2 HGB
Über Umstände, die dazu führen, dass
der Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt, waren keine
Angaben zu machen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a
HGB)
Zum Bilanzstichtag bestehen keine nicht in der Bilanz
ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen,
die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung
sind.
Beschäftigte Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7
HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 40. Die Ermittlung erfolgte entsprechend
§ 267 Abs. 5 HGB.
Weitere Angaben
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Saarbrücken, den
11.09.2024
gez.
Kerstin Gödert
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 11.09.2024.
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