Autohaus Schmollack GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lutz Schmollack seit 4.5.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Lutz Schmolleck | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Schmollack GmbHTreuenbrietzenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAutohaus Schmollack GmbH, Treuenbrietzen GT Rietz-Ausbau Anhang für das Geschäftsjahr 2010
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB und befasst sich nach ihrem Unternehmensgegenstand mit den folgenden Aktivitäten: Der Reparatur nachfolgender KFZ, dem Handel mit Transportern und PKW, Neu- und Gebrauchtwagen, Zubehör und Ersatzteilen, dem Handel mit Zweirädern, Zubehör und Ersatzteilen sowie Mietwagen- und Abschleppdienst. Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung der §§ 238 ff, 264 ff HGB sowie der Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Der erstellte Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, so dass keine weiteren Angaben notwendig sind. Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB gegliedert, wobei nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen wurden. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde weitgehend Gebrauch gemacht (§§ 274a, 276, 288 HGB). Soweit nicht bei der Aufstellung von den Erleichterungen Gebrauch gemacht worden ist, wird bei der Offenlegung von den Erleichterungen Gebrauch gemacht. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Im Jahresabschluss sind die Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträgevollständigenthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Passivposten und Erträge nicht mit Aufwendungenverrechnetworden. DasAnlage- und Umlaufvermögen, dasEigenkapital, dieSchuldenund dieRechnungsabgrenzungspostensind gesondert ausgewiesen und entsprechend gegliedert. DasAnlagevermögenweist nur Wirtschaftsgüter aus, die dafür bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen. Rückstellungenwurden nur im zulässigen Rahmen des § 249 HGB gebildet und nur aufgelöst, soweit der Grund hierfür entfallen war. Rechnungsabgrenzungspostenwurden nur nach den Vorschriften des §250 HGB gebildet. II. Bewertungsmethoden 1. Allgemeines zu den Bewertungsmethoden Die Wertansätze derEröffnungsbilanzsind mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Jahres identisch. Bei der Bewertung wird von derFortführungderUnternehmenstätigkeitausgegangen, dem auch tatsächlich und rechtlich nichts entgegensteht. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtageinzelnbewertet. Es galt der Grundsatz dervorsichtigenBewertung. Insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind. Es wurden ausschließlich realisierte Gewinne ausgewiesen. 2. Allgemeine auf die Posten der Bilanz angewandten Bewertungsmethoden Dieimmateriellen Vermögensgegenstände und dasSachanlagevermögenwurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten - vermindert um planmäßige Abschreibungen - bewertet. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung des steuerlich zulässigen Abschreibungshöchstsatzes abgeschrieben. Die Abschreibungen der Zugänge erfolgten zeitanteilig. Liegt der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des abnutzbaren Anlagevermögens über dem Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen Rechnung getragen. Die Finanzanlagensind mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei nicht abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen. Soweit die Gründe für die vorgenommenen Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen vorgenommen. Die Gesellschaft behält jedoch den niedrigeren Wertansatz bei nicht abnutzbaren Anlagegegenständen in Ausnutzung des Wahlrechts bei. Die Bewertung derVorräte erfolgte zu den Anschaffungskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungenundsonstige Vermögensgegenständewerden zu Nennwerten bilanziert. AlsaktiveRechnungsabgrenzungspostenwurden vorausbezahlte Aufwendungen des Folgejahres ausgewiesen. Verbindlichkeitenwerden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. C. Angaben zur Bilanz AKTIVA I. Anlagevermögen Als kleine Kapitalgesellschaft ist die Gesellschaft von der Aufstellung eines Anlagenspiegels nach § 268 Abs. 2 HGB befreit (§ 274a HGB). Als Sachanlagen werden andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaustattung und geringwertige Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Bei den Vorräten handelt es sich um die Bestände an Neu- und Gebrauchtwagen sowie Ersatzteilen. III. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es handelt sich um Kundenforderungen sowie Guthaben aus Steuern. In dem Gesamtbetrag sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 22 enthalten. Die Restlaufzeit der restlichen Forderungen übersteigt nicht die Restlaufzeit von einem Jahr. IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel enthalten den Kassenbestand und die Bankguthaben der Gesellschaft. PASSIVA I. Eigenkapital Der vorliegende Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Die Umstellung desgezeichneten Kapitalsauf die Währung Euro im Handelsregister ist noch nicht erfolgt. Das Stammkapital der Gesellschaft war zum Bilanzstichtag im Handelsregister noch mit DM 50.000,00 eingetragen. II. Rückstellungen Unter den Rückstellungen werden Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie Rückstellungen für die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ausgewiesen. III. Verbindlichkeiten Als Verbindlichkeiten werden im Berichtsjahr Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. In dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von TEUR 72 enthalten. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 1.636,78 D. Sonstige Angaben Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2010: Herr Lutz Schmollack Er ist von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit. Aufgrund der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde auf die Angaben des § 285 Nr. 9a HGB verzichtet. Aufgrund der weiteren Schutzklausel gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wird für die Offenlegung der Abschlussunterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers auf die Vorlage des Vorschlags und des Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses verzichtet. Die gesetzlichen Vertreter kleiner Kapitalgesellschaften haben zur Offenlegung beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers nur die Bilanz und den Anhang elektronisch einzureichen (§§ 326 Satz 1, 325 Abs. 1 HGB). Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft bei der Offenlegung die Angaben betreffend die Gewinn- und Verlustrechnung nicht zu enthalten. Im Übrigen macht die Gesellschaft von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses insbesondere von den Erleichterungen für die Anhangsangaben nach §§ 274a, 276, und 288 HGB Gebrauch, soweit nicht §264 Abs. 2 Satz 2 HGB dem entgegensteht. Soweit nicht bei der Aufstellung von den Erleichterungen Gebrauch gemacht wurden, ist beabsichtigt, diese bei der Offenlegung in Anspruch zu nehmen. Berlin, den 27. Dezember 2011 ___________________ Lutz Schmollack Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.12.2011 |
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