OZ Immo Invest GmbH
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Orhan Özmat seit 7.12.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
| 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OZ Immo Invest GmbHRingsheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben Die OZ Immo Invest GmbH hat ihren Sitz in Rust Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 723053 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes und gesellschaftsvertragliche Regelungen zu beachten. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB für die Bilanz und des § 275 HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung wurden beachtet. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 1 HGB erstellt. In der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen zum Vorjahr. Die in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angegebenen Vorjahresbeträge sind nicht vergleichbar, da die Gesellschaft im Jahr 2020 gegründet worden ist und die Vorjahreswerte entsprechend keine 12 Monate umfassen. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Bewertungsgrundsätze für die Bilanz wurden grundsätzlich beibehalten, soweit im Folgenden nicht auf Abweichungen hingewiesen wird. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewandt: Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und, soweit die Vermögensgegenstände einer zeitlich begrenzten Nutzungsdauer unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ermittelt und linear bzw. degressiv vorgenommen. Die Zugänge geringwertiger Vermögensgegenstände mit den Einzelanschaffungskosten zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass im Jahr der Vollabschreibung auch der Abgang erfolgt. Bewegliche Vermögensgegenstände mit einem Wert von bis zu EUR 250,00 werden im Jahr ihrer Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung entsprechend § 253 Abs.3 HGB außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe für einen niedrigeren Wertansatz wegfallen, werden entsprechend § 253 Abs.5 HGB Zuschreibungen vorgenommen. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten oder zu den niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder niedrigeren Tageswerten unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bilanziert. Dem individuellen und dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen. Soweit diese Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr haben und auf Fremdwährung lauten, werden diese mit dem Devisenkassamittelkurs gemäß § 256a HGB umgerechnet. Die liquiden Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die übrigen Rückstellungen sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei deren Ermittlung berücksichtigt. Soweit sich die Rückstellungen auf Sachleistungsverpflichtungen beziehen, werden sie auf Vollkostenbasis ermittelt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert und bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst. Soweit die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen liegen, kommt der höhere Tageswert am Bilanzstichtag zum Ansatz. Auf Fremdwährung lautende Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde im Wesentlichen nicht abgewichen. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung BILANZ Zur Entwicklung des Anlagevermögens wird auf den nachstehenden Anlagenspiegel verwiesen. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen zum Bilanzstichtag nicht vor. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Vermögensgegenstände, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, in Höhe von EUR 494,00 (Vorjahr TEUR 0) enthalten. Diese betreffen Vorsteuern, die erst im Folgejahr abziehbar sind. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Von den Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: TEUR 1.480 und von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen TEUR 57. Für die übrigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Ringsheim, den 30. April 2025 gez. Orhan Özmat Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. April 2025 |
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