Beteiligungsgesellschaften
Spielbank Kiel GmbH
Holstenbrücke 30, 24103 Kiel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Otto Schepull seit 21.4.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Land Schleswig-Holstein | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Spielbank Kiel GmbHKielJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Spielbank Kiel GmbH, KielAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Spielbank Kiel GmbH, Kiel
Anhang 2023Spielbank Kiel GmbH, KielI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Spielbank Kiel GmbH, Kiel, wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 01. Dezember 2010 wurde die Gesellschaft errichtet. Das Stammkapital beträgt EUR 25.000,00 und wird von der Spielbank SH GmbH gehalten. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Kiel im Handelsregister unter der Nummer HRB 12485 Kl eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Kiel. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt worden. Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird von der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip) ausgegangen. Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden einzeln bewertet. Das Realisationsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht bzw. des Imparitätsprinzips werden beachtet. Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Die Wertansätze der Vorträge zum 1. Januar 2023 entsprechen denen des geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 der Spielbank Kiel GmbH, so dass Bilanzidentität gewahrt ist. Hinsichtlich der sonstigen Rückstellungen sowie der sonstigen Verbindlichkeiten wurde der Vorjahresausweis im Wege eines Passivtausches korrigiert. Aktivseite Das Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear und grundsätzlich zeitanteilig. Die Nutzungsdauer wurde auf den Zeitraum bis zum Ablauf der Mietverträge begrenzt. Im Geschäftsjahr 2023 wurde zudem eine außerplanmäßige Abschreibung der Sachanlagen in Höhe von TEUR 286 vorgenommen. Die unter den Finanzanlagen bilanzierte Spielbankreserve wurde zum Nennwert angesetzt. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert bewertet. Wertberichtigungen wurden nicht gebildet. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag gebildet, die Aufwand für das Folgejahr darstellen. Passivseite Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00 und ist vollständig eingezahlt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit erforderlich wurden Abzinsungen vorgenommen sowie Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im üblichen Rahmen durch Eigentumsvorbehalte besichert. Weitere Besicherungen bestehen nicht. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (TEUR 162) betreffen Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 251 oder nach § 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind, beträgt TEUR 315 und entfällt auf Mieten bis Mietvertragsende 31.07.2025. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Bruttospielerträge bis 10 MioEUR werden in Höhe von 30 % mit der Spielbankabgabe belastet, das Automatenspiel wird zusätzlich in Höhe von 10 % der Bruttospielerträge mit der Zusatzabgabe belastet. Ab November 2023 wurde der Bruttospielertrag von 10 MioEUR überschritten und die Spielbankabgabe belastete das Ergebnis mit 40% des übersteigenden Betrages. III. Sonstige Pflichtangaben 1. Angaben zur Geschäftsführung Geschäftsführer der Spielbank Kiel GmbH war im Geschäftsjahr 2023 Herr Rainer Otto Schepull, Kaufmann. Die Geschäftsführung hat im Geschäftsjahr 2023 keine Bezüge von der Gesellschaft erhalten. 2. Anzahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 67 Personen. Diese untergliedern sich wie folgt:
3. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Kiel, 21. März 2024 gez. R. Schepull Geschäftsführung Feststellungsdatum Jahresabschluss: 18. Juli 2024 AnlagenspiegelEntwicklung des Anlagevermögens
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01. - 31.12.20231. Geschäftliche, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen a) Geschäftliche Rahmenbedingungen Die CKI betreibt in zentraler Innenstadtlage am Bootshafen in Kiel eine konzessionierte Spielbank. Der Standort mit einer hervorragenden Visibilität bietet ein attraktives Spielangebot aus Klassischem Spiel und Automatenspiel. Die Spielbank umfasst auf 719 m 2 insgesamt 12 Spieltische (davon 4 amerikanische Roulette, 2 Black Jack, 1 UTH- Poker, 5 Poker) sowie 68 Spielautomaten (inkl. einem Roulette-Großgerät mit 11 Plätzen). Die Bruttospielerträge im CKI unterliegen einer Spielbankabgabe von 30%. Im Automatenspiel wird eine Zusatzabgabe in Höhe von 10% erhoben. Für den 10 Mio. Euro übersteigenden Bruttospielertrag beträgt die Spielbankabgabe 40 % und die Zusatzabgabe 15 %. Die Spielbankkonzession hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2026. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2025 mit zwei Optionen zur Verlängerung von jeweils fünf Jahren. b) Rechtliche Rahmenbedingungen Glücksspielstaatsvertrag 2021 Seit dem 1. Juli 2021 haben sich die Rahmenbedingungen für das Anbieten öffentlicher Glücksspiele in Deutschland mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielvertrag 2021 - GlüStV 2021) wesentlich verändert. Eine bedeutende Neuerung des GlüStV 2021 ist die Zulassung der bisher verbotenen Online-Glücksspielarten, die nun wie folgt definiert werden: Virtuelles Automatenspiel: virtuelle Nachbildung von in Spielhallen und Gaststätten angebotenen Automatenspielen, Online-Casinospiele: virtuelle Nachbildung von in Spielbanken angebotenen Bankhalterspielen und Live-Übertragung terrestrisch durchgeführter Bankhalterspiele mit Teilnahmemöglichkeiten über das Internet, Online-Poker: Varianten des Pokerspiels ohne Bankhalter, bei denen natürliche Personen an einem virtuellen Tisch gegeneinander spielen. Die bislang in Schleswig-Holstein erteilten Erlaubnisse für Online-Glücksspiele gemäß dem Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielgesetz) vom 20. Oktober 2011 in Verbindung mit dem Gesetz zur Übergangsregelung für Online-Casinospiele vom 11. Juni 2019 gelten für eine Übergangsphase bis zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem GlüStV 2021, längstens bis zum 31. Dezember 2024 fort. Die Aufteilung der Spielarten und insbesondere die Ausgestaltung der Regelungen für die Online- Glücksspielarten gemäß GlüStV 2021 sind nicht mit den Rahmenbedingungen im terrestrischen Spielbankgeschäft vergleichbar. Ein wesentlicher Unterschied besteht beispielsweise in der Form der Besteuerung, die für Online-Casinospiele gemäß GlüStV 2021 dem bekannten Modell der Spielbankabgabe folgt, für die Online-Glücksspielarten virtuelle Automatenspiele und Online-Poker jedoch eine Spieleinsatzsteuer i.H.v. 5,3 % auf den jeweiligen Spieleinsatz vorsieht. Spielbankgesetz Schleswig-Holstein Das Spielbankgesetz Schleswig-Holstein (SpielbG SH) in der Fassung vom 16. Januar 2019 sieht die Gewährung von Spielbankerlaubnissen mit einer Gesamtnutzungsdauer von maximal 15 Jahren vor. Die Spielbankerlaubnisse der vier Spielbankgesellschaften in Schleswig-Holstein enden am 31. Juli 2026. Die Spielbankerlaubnis der Ende 2021 geschlossenen Spielbank Sylt ist spätestens mit der einjährigen Spielunterbrechung Ende 2022 erloschen. Die Restlaufzeit der Spielbankerlaubisse von dreieinhalb Jahren führt aktuell bereits zu einer höheren Abschreibungsbelastung, da die gewöhnliche Abschreibungsdauer wesentlicher Anlagegüter fünf oder mehr Jahre beträgt. Diese Abschreibungsbelastung wird sich bis zu der Erteilung von neuen Spielbankerlaubnissen sukzessive erhöhen und die Gesellschaft wirtschaftlich belasten. c) Wirtschaftliche Rahmenbedingungen/ Branchenentwicklung Die deutschen Spielbanken haben im Jahr 2023 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 sehr deutlich von der vollständigen Aufhebung der pandemiebedingten Einschränkungen in den Geschäftsbetrieben und einer starken Wiederaufnahme der Spielbetriebe profitieren können. In Verbindung mit den neuen Rahmenbedingungen des GlüStV 2021 und der fortschreitenden Regulierung des gewerblichen Automatenspiels haben sich signifikante Ertragssteigerungen in allen deutschen Spielbanken im Vergleich zu den Vorjahren gezeigt. Die Vergleichbarkeit der Kennzahlen zu den Geschäftsjahren 2021 und 2020 ist jedoch nur sehr eingeschränkt aussagekräftig, da diese Geschäftsjahre durch mehrmonatige pandemiebedingte Schließungen betroffenen waren. Der langfristige Trend lässt sich an der Entwicklung der Bruttospielerträge seit der Talsohle in 2014 erkennen. Hier zeigt sich für den Gesamtmarkt der Spielbanken in Deutschland eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 11,2 %.
Die Bruttospielerträge der Spielbank Kiel GmbH sind im Zeitraum 2014 bis Ende 2023 durchschnittlich um 11,8 % gewachsen.
Die Besucherzahlen zeigen im Geschäftsjahr 2023 sowohl auf Bundesebene als auch auf Ebene Schleswig-Holsteins einen deutlichen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr. Auf Bundesebene sind die Besucherzahlen um 24,5 %, in Schleswig-Holstein um 26,5 % und im Casino Kiel um 30,1 % gestiegen. Auch hier liegt nur eine eingeschränkte Aussagekraft vor, da die pandemiebedingten Einschränkungen zu Beginn des Jahres 2022 in den jeweiligen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgefallen sind. 2. Darstellung des Geschäftsverlaufs Spielbetrieb und Einnahmen der Spielbank Kiel GmbH
Die Personalkosten sind nach Abzug des Troncaufkommens dargestellt. 3. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage a) Vermögenslage
Die Eigenkapitalquote beträgt 83 % (VJ 83 %). b) Ertragslage Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr mit einem Gewinn von T€ 3.116 (VJ T€ 2.460) ab.
Die Gesellschaft verfügt über eine gute Liquidität, die sich in einer Eigenkapitalquote von 83 % ausdrückt. Mit dieser Eigenkapitalausstattung ist die Gesellschaft für die wesentlichen jährlichen Investitionsvorhaben ausgestattet. Hierzu zählen im Wesentlichen die turnusmäßigen Investitionen in die Erneuerung des Automatenbestandes, der Video-, IT- und Sicherheitsausstattung sowie der betriebsnotwendigen technischen Anlagen. Freie Liquidität wird im Rahmen des Liquiditätsmanagements unter Beachtung der mit der Gesellschafterin abgestimmten Anlagerichtlinien als Finanzanlagen angelegt. 4. Chancen und Risiken künftiger Entwicklungen Die Einführung des GlüStV 2021 hat vor allem bei Online-Glücksspielformen deutliche Veränderungen herbeigeführt. Mit der Zulassung des Online-Glücksspiels wird sich die Marktdurchdringung anderer Anbieter im Glücksspiel weiter fortsetzen. Dennoch bieten sich durch die Rahmenbedingungen des Online-Glücksspiels auch Chancen für die terrestrischen Spielbanken. Weitere Marktanteilsverluste sind - trotz der sich bietenden Chancen, insbesondere im Vergleich zur Geschäftsentwicklung im Internet - nicht gänzlich auszuschließen. Abzuwarten bleibt, ob es den Online-Anbietern trotz der Rahmenbedingungen gelingt, die Angebote im virtuellen Automatenspiel und Online-Poker ausreichend attraktiv zu gestalten, damit die Ziele des GlüStV 2021 erreicht werden oder ob es zukünftig Veränderungen bei den Angebotsparametern geben muss. Aufschluss wird die erste Evaluierung des GlüStV 2021 geben, die in 2026 erfolgen soll. Die glücksspielrechtliche Gemengelage in Deutschland hat in der Vergangenheit zu strukturellen Vollzugsdefiziten gegen Angebote außerhalb des konzessionierten und streng regulierten staatlichen Glücksspiels geführt. Mögliche Freiräume boten illegalen und nicht kontrollierten Wettbewerbern weiterhin viele Möglichkeiten, ihre Marktanteile zu Lasten der Spielbanken auszubauen und diese zu bewerben. Mit der Errichtung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und deren Aufnahme der Regulierung des deutschen Online-Glücksspielmarktes ab dem 1. Januar 2023 bleibt abzuwarten, inwieweit dies ausreichend ist, um illegales und nicht kontrolliertes Glücksspiel konsequent zu unterbinden. Seit 2016 wurden mehrere Beschwerden bei der EU-Kommission von Spielhallenvertretern/-betreibern eingereicht. Sie machen geltend, dass Spielbanken in Deutschland durch verschiedene Maßnahmen eine unzulässige staatliche Beihilfe erhalten würden. Ein Urteil der Kommission liegt noch nicht vor. Die bundesweit deutlichen Rückgänge in der gewerblichen Automatenwirtschaft werden nicht tatenlos hingenommen. Es ist deutlich zu sehen, dass auf föderaler Ebene als auch auf Bundesebene die aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen kritisiert werden und Veränderungen vehement gefordert werden. Sollten sich an den bestehenden Rahmenbedingungen zum terrestrischen als zum Online-Glücksspielgeschäft Veränderungen ergeben, so hätte dies verheerende Folgen für die Spielbanken in Deutschland. Es ist davon auszugehen, dass immer neue mediale und kommunikationstechnische Möglichkeiten gepaart mit generationsbedingtem, verändertem Konsumverhalten den Glücksspielmarkt in den nächsten Jahren weiter nachhaltig verändern werden. Das Land Schleswig-Holstein wird bis zu fünf Konzessionen für Online-Casinospiele gemäß GlüStV 2021 vergeben. Eine dieser Konzessionen ist für die SSH vorgesehen, um der Gesellschaft die Teilnahme am wachsenden Online-Glücksspielmarkt zu ermöglichen. Die Laufzeit der Konzession für die Spielbank Kiel GmbH endet zum 31. Juli 2026. Der Zeitraum für ein Konzessionsverfahren zur Erteilung neuer Betriebserlaubnisse beträgt weniger als zweieinhalb Jahre. In Anbetracht der komplexen und meist durch gerichtliche Auseinandersetzungen begleiteten Konzessionsverfahren, stellt die Neukonzessionierung der Unternehmensgruppe ein existenzgefährdendes Risiko dar. Erschwerend kommt hinzu, dass die gegenwärtig im Spielbankgesetz SH angelegten fünf Betriebserlaubnisse, jeweils einzeln auszuschreiben sind. Im Hinblick auf das 15-jährige Konzessionsintervall hat die Gesellschaft seit Gründung ausschließlich auf ein Mietmodell zum Betrieb der Spielbank gesetzt. Der Mietvertrag für die Spielbank Kiel wurde im Jahr 2020 für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zum 31. Juli 2025 verlängert. Es existieren noch zwei weitere mieterseitige Optionsrechte, die den Mietvertrag um jeweils fünf Jahre verlängern können. Diese sind sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Mietzeit auszuüben. Der daraus folgende Optionstermin im Januar 2025 bedingt eine kurzfristige Konzessionssicherheit, um ein längerfristiges Mietverhältnis zur Standortsicherung eingehen zu können. Der aktuelle Standort leidet zunehmend unter dem bautechnischen Zustand des Parkhauses und der Mieträumlichkeiten. Zahlreiche Etagen des Parkhauses sind sanierungsbedürftig und stehen für Spielbankgäste nicht zur Verfügung. Neben der funktionalen Einschränkung schränkt insbesondere auch der optische Eindruck des Gebäudes die Attraktivität der Spielbank ein. Die Kapazität der Spielbank ist insbesondere an Wochenenden ausgeschöpft und bietet perspektivisch keinerlei Expansionsmöglichkeiten. Die auslaufende Konzession erschwert zudem die nachhaltige Personalakquise, da der stetige Personalbedarf der Spielbank am Markt nicht mit einer Aussicht auf die Restlaufzeit der Konzession zu decken ist. 5. Ausblick Der GlüStV 2021, die Regulierung des gewerblichen Automatenspiels als auch die Auswirkung der Corona-Pandemie haben die Glücksspielbranche nachhaltig verändert. Zum ersten Mal wurden Online-Glücksspiele für das Automatenspiel und auch das klassische Spiel bundesweit legalisiert. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lassen sich durch die Online-Angebote keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umsätze der terrestrischen Spielbanken erkennen. Inwieweit es jedoch zu Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen kommen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Die Einschränkungen, die der GlüStV 2021 im Online-Bereich vorsieht, können die Attraktivität der terrestrischen Angebote ebenso steigern, wie die Einschränkungen, die die Einführung der Technischen Richtlinie 5 für das gewerbliche Automatenspiel mit sich gebracht hat. Die weitere Entwicklung ist entscheidend davon abhängig, dass die Rahmenbedingungen für terrestrische Spielbanken erhalten bleiben. Unter der Voraussetzung, dass der regulatorische Rahmen erhalten bleibt, wird für die Spielbank Kiel GmbH mit einer stabilen Ertragsentwicklung gerechnet. Die 3-Jahresplanung unterstellt, dass die überproportionalen Wachstumsraten der Bruttospielerträge der vergangenen zwei Jahre sich nicht in diesem Ausmaß fortsetzen werden. Das Ergebnis der Gesellschaft wird auf Vorjahresniveau erwartet. Sämtliche regulatorischen Rahmenbedingungen sind jedoch unerheblich, wenn es der Gesellschaft nicht gelingt, neue Betriebserlaubnisse für alle Spielbankgesellschaften zu erhalten. Die Auswirkungen, die sich aus der verbleibenden Konzessionsdauer ergeben, hinterlassen immer deutlichere Spuren in der Gewinn- und Verlustrechnung als aber auch in der Stimmung und Zuversicht der Belegschaft der Gesellschaften. Eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung um die Konzessionen - zu Lasten der Belegschaft und der nachhaltigen Entwicklung der Unternehmensgruppe - gilt es ausdrücklich zu vermeiden.
Kiel, 20.05.2024 Spielbank Kiel GmbH gez. R. Schepull Geschäftsführung BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Spielbank Kiel GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Spielbank Kiel GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Spielbank Kiel GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Kiel, 29. Mai 2024 GWU
gez. Antje Stoltenberg, Wirtschaftsprüferin |
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