Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
RWE Key Account GmbHLiquidiert
45128 Essen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Enke seit 21.10.2008 | Prokura |
Frank Dr. Starrmann seit 21.10.2008 | Prokura |
Karl Friedrich Resch seit 18.7.2008 | Prokura |
Martin Dr. Glimpel seit 8.5.2008 | Geschäftsführer |
Harry Dipl.-Ök. Schur seit 22.1.2008 | Geschäftsführer |
Klaus Dr. Kemper seit 5.12.2005 | Prokura |
Wolfgang Ditscheid seit 16.9.2005 | Prokura |
Holger Karl Heinz Dr. Vogelsang seit 6.4.2005 | Prokura |
Rolf Kuhlemann seit 6.4.2005 | Prokura |
Andreas Schuck seit 23.3.2005 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
RWE AktiengesellschaftEigenbeteiligung | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RWE Key Account GmbHEssenJahresabschluss zum 31. Dezember 2007Bilanz zum 31. Dezember 2007Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagenspiegel 2007
Allgemeine AngabenDie Gesellschaft wurde zum 16.02.2005 als RWE Energy Key Account und Contracting GmbH mit Sitz in Essen gegründet. Mit Gesellschafterbeschluss vom 22.03.2005 wurde die Firma in RWE Key Account GmbH (kurz RWE KA) geändert. Die Handelsregistereintragung erfolgte am 07.03.2005. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,00 € und wurde am 23.02.2005 voll eingezahlt. Den Anteil der Gesellschaft hält die RWE Energy Beteiligungsgesellschaft mbH, Dortmund, (kurz Gesellschafterin), mit der seit dem 16.02.2005 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Mit Beschluss vom 13.12.2007 hat die Gesellschafterversammlung beschlossen, das Stammkapital der Gesellschaft um 5.000,00 € auf 30.000,00 € zu erhöhen und die Gesellschafterin zur Übernahme der neuen Stammeinlage in Höhe von 5.000,00 € zugelassen. Die neue Stammeinlage wird durch Einbringung der Beteiligung der Gesellschafterin an der Konsortium Energieversorgung Opel oHG (kurz: KEO), Karlstein am Main, in Höhe von 33,3 % mit dinglicher Wirkung im neuen Geschäftsjahr erbracht. RWE KA wird in den Konzernabschluss der RWE AG, Essen, einbezogen. Die Gesellschafterin hat ihre Zustimmung erklärt, auf die Aufstellung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2007 zu verzichten. Der entsprechende Beschluss wurde am 13.12.2007 zum elektronischen Bundesanzeiger eingereicht. Das Geschäftsjahr 2007 entspricht dem Kalenderjahr. Im Mai und Dezember 2006 hat die EU-Kommission europaweit bei mehreren Energieversorgern Nachprüfungen durchgeführt. Hiervon waren auch Unternehmen des RWE-Konzerns in Deutschland betroffen. Nachfolgend hat die EU-Kommission Auskunftsersuchen zu einzelnen energiemarktbezogenen Fragestellungen u.a. an RWE gerichtet, die sie weiter bearbeiten wird. Im Berichtsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen Unternehmen der RWE AG getätigt. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Erläuterungen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen. Form der RechnungslegungDer Jahresabschluss ist nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH Gesetzes aufgestellt. Im Interesse einer übersichtlicheren Darstellung sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Alle Angaben erfolgen in Tausend Euro (T€), wenn nicht anderes angegeben wird. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die sonstigen Steuern abweichend von § 275 Abs. 2 HGB unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Anlagevermögen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um die nutzungsbedingte Abschreibung, mit dem Buchwert angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden, soweit steuerlich zulässig, nach der degressiven Methode berechnet. Der degressive Abschreibungssatz beträgt für Anlagenzugänge vor dem 01.01.2006 höchstens das 2-fache des linearen Abschreibungssatzes, höchstens jedoch 20 %. Für Anlagenzugänge nach dem 31.12.2005 und vor dem 01.01.2008 beträgt der degressive Abschreibungssatz höchstens das 3-fache des linearen Abschreibungssatzes, höchstens jedoch 30 %. Sobald die lineare Methode zu höheren Abschreibungen führt, wird linear abgeschrieben. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von nicht mehr als 410 € werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Abzug erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden im Berichtsjahr geleistete bzw. erhaltene Zahlungen, die Aufwendungen bzw. Erträge für das Folgejahr darstellen, zum Nominalwert ausgewiesen. Rückstellungen Die Bewertung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen und der Jubiläumsrückstellung erfolgt nach dem Teilwertverfahren entsprechend den Grundsätzen des § 6a EStG auf der Basis der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der Rechnungszins beträgt für die Pensionsverpflichtungen 5 % (Vorjahr: 6 %) sowie für die Jubiläumsrückstellung 5,5 % (Vorjahr: 5,5 %). Bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurden die Auswirkungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20.04.2007 berücksichtigt. Der Mehraufwand auf Grund der o.g. Änderungen der Bewertungsgrundlagen der Pensionsverpflichtungen betrug 888 T€. Die Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeit erfolgt auf Basis der IDW-Stellungnahme (IDW RS HFA 3: Stand 18.11.1998) sowie des BMF-Schreibens vom 28.3.2007 zur bilanzsteuerlichen Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen im Rahmen des sogenannten "Blockmodells" nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Für die Abzinsung wird ein Zinssatz von 5,5 % zugrunde gelegt. Den Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, Jubiläen und Altersteilzeit liegen versicherungsmathematische Gutachten zugrunde. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden durch entsprechende Rückstellungen berücksichtigt, sofern sie von RWE KA zu tragen sind. Sie werden mit dem Barwert unter Zugrundelegung eines Abzinsungsfaktors von 4,75 % (Vorjahr: 3,75 %) angesetzt. Bei der Bemessung der übrigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Derivate Bei einem negativen Marktwert der Derivate wird gemäß Imparitätsprinzip eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Positive Marktwerte werden bilanziell nicht berücksichtigt. Optionsprämien werden mit dem Nennwert bilanziert. Haftungsverhältnisse Der Wertansatz der Eventualverbindlichkeiten entspricht dem am Bilanzstichtag bestehenden ausweispflichtigen Haftungsumfang. Erläuterungen zur BilanzNachfolgend werden die in der Bilanz zusammengefassten Posten aufgegliedert und erläutert. (1) Anlagevermögen Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind in dem beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Im Geschäftsjahr 2005 hat RWE KA Verträge mit positiven beizulegenden Werten in Höhe von 7.985 T€ von der RWE Solutions AG, Alzenau, erworben. Bei RWE KA wird dieser Betrag im Anlagevermögen als Belieferungsrecht bilanziert und über die Laufzeit der Verträge (max. 5 Jahre) abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2007 hat RWE KA eine 24 kV-Schaltanlage erworben. Mit Notariatsakt vom 20.12.2007 wurde die Wärmebetriebe International Gesellschaft m.b.H., Villach/Österreich gegründet. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 100 T€. RWE KA hat eine Stammeinlage von 49 T€ (= 49%) übernommen. (2) Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen den Energieabsatz für den Monat Dezember 2007. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit 114.176 T€ (Vorjahr: 80.734 T€) Finanzforderungen, die aus dem Cash Pooling mit der RWE Energy AG, Dortmund, resultieren. Die langfristigen Forderungen betreffen die Darlehensgewährung an einen Kunden i.H.v. 45.000 T€ (Vorjahr: 0 T€) sowie einen Rückdeckungsanspruch aus Altersversorgungsversicherungen. (3) Eigenkapital Als Gezeichnetes Kapital wird das Stammkapital von 25 T€ ausgewiesen. (4) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit 17.067 T€ (Vorjahr: 32.979 T€) Verpflichtungen aus dem Stromgeschäft, mit 21.447 T€ (Vorjahr: 24.700 T€) Vorsorgen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, mit 9.936 T€ (Vorjahr: 11.789 T€) Erlösminderungen und Rabatte sowie mit 5.861 T€ (Vorjahr: 10.643 T€) ungewisse Verbindlichkeiten aus Netznutzungsgebühren und Rückzahlungsverpflichtungen an Kunden. (5) Verbindlichkeiten
Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen den Energiebezug von Dritten für den Liefermonat Dezember 2007. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber der RWE Energy-Gruppe für Energiebezug und Netznutzung für den Liefermonat Dezember 2007. (6) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die RWE KA ist als persönlich haftende Gesellschafterin an der Konsortium Energieversorgung Opel oHG, Karlstein/Main, beteiligt. Aus der indirekten Beteilung über die Konsortium Energieversorgung Opel oHG an der ORBITA Kraftwerk-Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Kraftwerk Hessen KG kann im Insolvenzfall der Gesellschaft für RWE KA eine Verlustausgleichsverpflichtung in Höhe von 26.587 T€ entstehen. Es bestehen mit der RWE Systems Immobilien GmbH & Co. KG, Essen, ein Mietvertrag über die Geschäftsräume sowie mit der RWE Kundenservice GmbH, Bochum, ein Dienstleistungsvertrag. Der Mietvertrag läuft bis zum 31.12.2008, der Dienstleistungsvertrag ist jährlich kündbar. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen hieraus betragen insgesamt 1.833 T€. (7) Finanzinstrumente Bei RWE KA werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungs- und Commodityrisiken eingesetzt. Bei den eingesetzten Derivaten handelt es sich im Wesentlichen um Commodity-Termingeschäfte, Commodity-Optionen und Devisentermingeschäfte. Verträge über den Erwerb oder die Veräußerung von Waren, die einen für den Erwerb, die Veräußerung oder den eigenen Gebrauch erwarteten Bedarf absichern, stellen in der Regel keine Commodity-Derivate im Sinne des § 285 HGB dar. Die folgende Übersicht zeigt die zum 31. Dezember 2007 bestehenden derivativen Finanzinstrumente:
Der beizulegende Zeitwert entspricht grundsätzlich dem Marktwert der derivativen Finanzinstrumente. Soweit keine verlässlich feststellbaren Marktwerte vorlagen, wurden die Zeitwerte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden (Optionspreismodell) bestimmt. Bei der Anwendung der Bewertungsmethoden wurden Marktpreise für Commodities sowie Volatilitäten der Vergangenheit und ähnliche Parameter berücksichtigt. Die Buchwerte betreffen die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Optionsprämien. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (01.01. - 31.12.2007)(8) Umsatzerlöse
Die Einführung des Energiesteuergesetzes zum 01.08.2006 und das damit verbundene geänderte Steuerabführungsverfahren führt zum Ausweis höherer Erdgassteuer im Vergleich zum Vorjahr. (9) Sonstige betriebliche Erträge
Von den sonstigen betrieblichen Erträgen entfallen 23.085 T€ (Vorjahr: 51.504 T€) auf einen Zuschuss der RWE AG im Rahmen einer Deckungszusage für die von der RWE Solutions AG in 2005 übernommenen defizitären Lieferverträge, die den Materialaufwand belasten. Die anderen sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen mit 18.408 T€ (Vorjahr: 16.736 T€) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. (10) Materialaufwand Der Materialaufwand in Höhe von 1.867.172 T€ (Vorjahr: 1.712.276 T€) resultiert aus den Einstandspreisen der bezogenen Energien in Höhe von 1.821.424 T€ (Vorjahr: 1.654.120 T€) und den Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 45.747 T€ (Vorjahr: 58.156 T€). (11) Personalaufwand
(12) Abschreibungen Die Abschreibungen sind im Einzelnen aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. (13) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 10.248 T€ (Vorjahr: 8.396 T€) resultieren im Wesentlichen aus Aufwendungen für Datenverarbeitung 1.893 T€ (Vorjahr: 1.388 T€), Mieten und Leasing 1.421 T€ (Vorjahr: 944 T€), Abrechnungsdienstleistungen 1.168 T€ (Vorjahr: 1.145 T€) sowie Beratungskosten 954 T€ (Vorjahr: 967 T€). (14) Erträge aus Beteiligungen Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten Ausschüttungen der Konsortium Energieversorgung Opel oHG, Karlstein/Main, aus dem Bilanzgewinn 2006. (15) Zinsergebnis
(16) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Es handelt sich um Steuerzahlungen an den Organträger in Höhe von 30.466 T€ (Vorjahr: ./. 4.056 T€) im Rahmen der steuerlichen Organschaft zur RWE AG. (17) Auf Grund des Ergebnisführungsvertrages abgeführter Gewinn Die Gewinnabführung beträgt 41.103 T€ (Vorjahr: 17.938 T€) und wird im Rahmen des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages an die Gesellschafterin abgeführt. (18) Sonstige Angaben Der Geschäftsführung der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr an:
Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Die Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 11, 11a HGB zu den Beteiligungen werden in einer gesonderten Aufstellung des Anteilbesitzes dargestellt.
Essen, 24. Januar 2008 RWE Key Account GmbH Die Geschäftsführung Thomas Birr Harry Schur Aufstellung des Anteilbesitzes
zu 1) EK 31.12.2006; Ergebnis des
Geschäftsjahres 2006
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der RWE Key Account GmbH, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 geprüft. Nach § 10 Abs. 4 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften, die Inanspruchnahme der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung sowie über die interne Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss sowie in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Prüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB (Verzicht auf Lagebericht) zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen der Nr. 3 (Einbeziehung in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens) und Nr. 4 (Angabe der Befreiung im Anhang des vom Mutterunternehmen aufgestellten und offen gelegten Konzernabschlusses sowie Mitteilung der Befreiung im elektronischen Bundesanzeiger) ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG hat zu keinen Einwendungen geführt.
Essen, den 25. Januar 2008 PricewaterhouseCoopers
Markus Dittmann, Wirtschaftsprüfer ppa. Stefan Meyer, Wirtschaftsprüfer |
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