B::Optronics GmbH
Gravensteiner Straße 101, 24159 Kiel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg Dipl.-Ing. Bänsch seit 23.5.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
B::Optronics GmbHKielJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenVorbemerkungenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Gliederung und BewertungDie Gliederung erfolgte in Anlehnung des Gliederungsschemas gem. § 266 HGB. Die Vorjahreszahlen sind auf der Grundlage von Art. 67 (8) EGHGB nicht angepasst. Die Vorjahreszahlen sind mit den Zahlen des Geschäftsjahres vergleichbar. Eine Währungsumrechnung war nicht erforderlich. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Mit Inkrafttreten des BilMoG ist die umgekehrte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz zwar entfallen, die Gesellschaft hat sich jedoch entschieden, von dem in der Übergangsregelung nach Art. 67 (4) EGHGB vorgesehen Wahlrecht zur Fortführung der bisherigen Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften Gebrauch zu machen. Insbesondere die degressive Abschreibung der betroffenen Vermögensgegenstände und die Abschreibung des Sammelpostens für Vermögensgegenstände gem. § 6 (2a) EStG für Anschaffungen bis zum 31.12.2009 werden daher fortgeführt. Im Einzelnen gelten folgende Bewertungsgrundsätze: Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie die Sachanlagen (sofern nicht vorstehende Ausnahmen für "Altfälle" gelten) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu 150,-- € zzgl. USt werden sofort als Aufwand erfasst. Die Vorräte werden zu den Anschaffungskosten angesetzt. Sofern Anlass dazu besteht, wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Zins- und Ausfallrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird zu Nennwerten angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten werden, soweit diese nicht unwesentlich sind, nach Maßgabe des § 250 (1) und (2) gebildet. Vom Wahlrecht des § 250(3) HGB wird ggf. Gebrauch gemacht. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Hierbei werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr unter Zugrundelegung einer moderaten Preissteigerungsschätzung und unter Berücksichtigung eines ihrer Restlaufzeit entsprechenden Abzinsungsbetrages nach Maßgabe des § 253 (2) S. 1 HGB angesetzt. Ggf. berücksichtigen die Steuerrückstellungen die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Verbindlichkeiten werden zu den jeweiligen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Soweit erforderlich werden passive latente Steuern ausgewiesen. Vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern wird kein Gebrauch gemacht. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzBei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf: Steuern: 1.090,73 € (Vorjahr 1.551,31 €) im Rahmen der sozialen Sicherheit: 376,41 € (Vorjahr 402,14 € ) Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden - auch im Vorjahr- nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden in Höhe von -,-- € (Vorjahr -,-- €). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden - auch im Vorjahr- nicht. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden -auch im Vorjahr- nicht. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden in Höhe von 2.733,93 € (Vorjahr -,-- €). Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Ergänzende AngabenAlleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist Herr Georg Bänsch, Dipl.- Ing., wohnhaft in Kiel. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 26. November 2011 festgestellt.
Kiel, am 3.12.2011. Die Geschäftsführung
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