Frei
Projektrealisierung GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.508.247,50 |
1.516.439,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.525,00 |
1.923,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.506.722,50 |
1.514.516,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
937.711,55 |
1.325.934,72 |
| I.
Vorräte |
583.600,00 |
795.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.474,91 |
67.780,39 |
| davon
gegen Gesellschafter |
2.589,63 |
30.356,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
317.636,64 |
462.654,33 |
| Aktiva |
2.445.959,05 |
2.842.374,22 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.308.555,00 |
1.003.875,61 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
978.875,61 |
956.202,98 |
| III.
Jahresüberschuss |
304.679,39 |
22.672,63 |
| B.
Rückstellungen |
84.901,00 |
6.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.040.753,05 |
1.820.248,61 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
83.880,97 |
794.573,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
956.872,08 |
1.025.674,62 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.750,00 |
11.750,00 |
| Passiva |
2.445.959,05 |
2.842.374,22 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Frei Projektrealisierung GmbH hat ihren Sitz in
Stuttgart. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Stuttgart unter HRB 747646 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Darüber
hinaus wird gemäß § 264 Abs. 1 HGB auf die
Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1,
266 ff. HGB).
C.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung.
Insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es
wurde die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Im Jahr
der Anschaffung und Herstellung erfolgte die Abschreibung
zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten von bis zu 800,00 € wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Vorräte
Die Bestände an Unfertigen Leistungen wurden zum
Stichtag aufgenommen und mit ihren Selbstkosten bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen waren keine
vorzunehmen.
Kapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind in der Höhe ihrer
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
D. Angaben zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben alle - wie im Vorjahr
- eine Laufzeit bis zu einem Jahr.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden
zum 31. Dezember 2021 in Höhe von 2.589,63 Euro
(Vorjahr: 30.356,07 Euro).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
1.040.753,05 Euro (Vorjahr: 1.820.248,61 Euro).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen 83.880,97 Euro (Vorjahr: 794.573,99
Euro). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
über einem Jahr betragen 956.872,08 Euro (Vorjahr:
1.025.674,62 Euro).
E.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind.
F.
Sonstige Pflichtangaben
Angabe der beschäftigten Arbeitnehmer im
Jahresdurchschnitt (§ 285 Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1.
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB):
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
Herr Manfred Frei, Bauingenieur, Stuttgart Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
G.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Stuttgart, den
16.05.2023
gez.
Manfred Frei, Frei Projektrealisierung GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.05.2023
festgestellt.
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