C-Schneider Objekteinrichtungen GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Wagner seit 15.7.2003 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Control Risk Management Beteiligungs GmbHOberhausenJahresabschluss zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Control Risk Management Beteiligungs-GmbH wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Wegen der steuerlichen Wertansätze bildet die Bilanz eine "Steuerbilanz" ab. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276,288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu diesen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinn sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände - Immaterielle Vermögensgegenstände sind nicht vorhanden. 2. Sachanlagen - Sachanlagen sind nicht vorhanden. 3. Finanzanlagen - Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. 4. Vorräte - Vorräte sind nicht vorhanden. 5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände - Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. 6. Rückstellungen - Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. 7. Verbindlichkeiten - Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, die aber für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, liegen nicht vor. Ergänzende Angaben Angaben über die Geschäftsführer Geschäftsführer Wagner, Manfred Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2014 festgestellt. |
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