DICOLA Bau GmbHLiquidiert

40789 Monheim am Rhein, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 7658
Eingetragen
20.12.1993
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenBau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Gegenstand
Der Betrieb einer Bauunternehmung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Muharrem Cetin
seit 14.4.2023
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DICOLA Bau GmbH

Rommerskirchen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 202.188,60 210.592,62
I. Sachanlagen 202.188,60 210.592,62
B. Umlaufvermögen 461.839,22 239.716,91
I. Vorräte 408.578,04 210.028,11
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.414,03 12.185,56
davon gegen Gesellschafter 0,00 4.677,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.847,15 17.503,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.137,30 2.071,62
Aktiva 665.165,12 452.381,15

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 28.137,41 1.585,52
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 48.414,48 59.294,89
III. Jahresüberschuss 26.551,89 10.880,41
B. Rückstellungen 17.223,27 10.632,00
C. Verbindlichkeiten 619.804,44 440.163,63
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 452.552,17 259.552,65
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 167.252,27 180.610,98
Passiva 665.165,12 452.381,15

sonstige Berichtsbestandteile

Anhang zu 31. Dezember 2021 der Dicola Bau GmbH

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften des HGB und des GmbH Gesetzes in der derzeit gültigen Fassung aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB wurden angewandt. Von den Erleichterungen nach §§ 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die angewandten Bewertungsmethoden blieben gegenüber den Vorjahren unverändert.

Der Jahresabschluss ist nicht durch außerordentliche Aufwendungen oder Erträge beeinflusst.

A. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Abzug erhaltener Preisnachlässe und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden linear entsprechend der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 a EStG werden linear über 5 Jahre abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Vorräte

Die Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlusstag beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu Nennbeträgen, abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen, angesetzt. Auf die nicht einzelwertberichtigten Kundenforderungen wird zu Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos und der durch verspätete Zahlungseingänge von Kunden entstehenden Zinsverluste eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

Langfristige Steuererstattungsansprüche gemäß § 37 KStG werden zum Barwert angesetzt.

Die Bewertung der übrigen Vermögensgegenstände (insbesondere liquide Mittel) erfolgte zum Nennwert.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen berücksichtigen die nach dem derzeitigen Erkenntnisstand voraussichtlich zu leistenden Zahlungen.

Die sonstigen Rückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen.

Verbindlichkeiten

Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem Erfüllungsbetrag. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeiten Spiegel.

B. Erläuterung zur Bilanz

1. Anlagevermögen - § 268 Abs. 2, § 284 Abs. 1 HGB

Die  Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2021 einschließlich der kumulierten Anschaffungs- und Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen sind dem Anlagenspiegel zu entnehmen.

2.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden zum Bilanzstichtag (ebenfalls zum Vorjahresstichtag) nicht.

3. Eigenkapital

Das Eigenkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

4.  Rückstellungen - § 285 Nr. 12 HGB

Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und der sonstigen Rückstellungen (insb. für Jahresabschluss- Steuererklärungskosten, Tantiemen Ansprüche, Gewährleistungen sowie übrige Personalkosten) ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen worden.

5. Angaben zu Verbindlichkeiten - § 285 Nr. 1a + b, § 251, § 268 Abs. 7 HGB

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betrugen im Geschäftsjahr 2021 € 23.944,10.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen im Geschäftsjahr 2021 € 11.847,60.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 3  HGB, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor.

C.  Sonstige Pflichtangaben - § 285 HGB

1.  Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
  - § 285 Nr. 7 HGB -

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 7.

2. Bezüge von Mitgliedern der Geschäftsführung
 - § 285 Nr. 9a HGB -

Von dem Wahlrecht des § 286 HGB wurde Gebrauch gemacht.

3.  Forderung / Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern
  - § 285 Nr. 9c HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG -

Gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern bestanden am 31.12.2021 Forderungen in Höhe von € 0,00 (Vorjahr Forderung T€  4.683,33).

4.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen - § 285 Nr. 3a HGB - Haftungsverhältnisse
  - §§ 251, 268 Abs. 7 HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse bestanden am Bilanzstichtag nicht.

5.  Alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
  - § 285 Nr. 10 HGB -

Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Personen geführt:

Riccardo Di Corato
6.  Feststellung Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2022 durch die Gesellschafter festgestellt.

7.  Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264ff, 284ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Rommerskirchen, den 30.09.2022

gez. Geschäftsführer Riccardo Di Corato

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