LibertaMea
gGmbH
Belau im
Kreis Plön
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 20.07.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
20.7.2018
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
13.447,84 |
12.500,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.270,42 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.177,42 |
12.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.447,84 |
12.500,00 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
20.7.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.162,51 |
12.500,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
1.337,49 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.285,33 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.285,33 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.447,84 |
12.500,00 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2018
I. Allgemeine Angaben zum Rechtsträger
Die Gesellschaft führt den Namen LibertaMea
gGMbH und hat ihren Sitz in Belau. Sie verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des
öffentlichen Gesundheitswesens und des
Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch die ambulante Assistenz von
körperlich und seelisch behinderten Menschen als
Unterstützung zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung des
selbstbestimmtens Wohnens (in Familie) und zur Vermeidung
oder zum Aufschub einer Unterbringung in einer
stationären Einrichtung gem. § 54 Abs. 1 S. 1 SGB
XII i.V.m. § 55 Abs. 1 SGB IX, sowie durch Angebote
zur Unterstützung im Alltag nach § 2 Abs. 3
i.V.m. § 16 Abs. 1 AföVO.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch
keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten.
Die Gesellschaft darf keine Personen durch Ausgaben,
die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigen. Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder
bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert
ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Bei Bedarf
können grundsätzlich ehrenamtliche
Tätigkeiten für die Erfüllung der
Satzungszwecke der Gesellschaft gem. § 3 Nr. 26a EStG
im Rahmen der steuerlich zulässigen
Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe
abgegolten werden. Die Entscheidung hierüber trifft
die Geschäftsführung, auch über die
Bedingungen und Höhe der Aufwandsentschädigungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, andere gemeinnützige
Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen,
deren Vertretung zu übernehmen oder
Zweigniederlassungen zu errichten.
II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der LibertaMea gGmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungs-vorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Dabei wurden die
gesellschaftsindividuellen Besonderheiten beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Aufgrund der Neugründung der Gesellschaft
handelt es sich um ein Rumfgeschäftsjahr vom
20.07.2018 bis 31.12.2018. Die Vorjahresangaben in der
Bilanz beziehen sich auf die Eröffnungsbilanz auf den
20.07.2018.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Die Einzelposten des veröffentlichten
Jahresabschlusses sind auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.
III. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklassen
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Sie hat bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem.
§§ 274a, 288 Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung
des Jahresabschlusses von den Erleichterungen gem. §
326 HGB Gebrauch gemacht.
IV. Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände erfolgte gem. §§
238 ff. HGB und §§ 252, 253 ff. HGB.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Stichtag der
Eröffnungsbilanz unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt und unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen wurden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Eine
Abzinsung erfolgte laufzeitbedingt nicht.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
V. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der
Bilanz
Alle
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen
für Finanzbuchführungskosten, sowie Kosten
für die Erstellung von Jahresabschluss und
Steuererklärungen gebildet.
VI. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der
Gewinn- und Verlustrechnung
Die
Erträge resultieren im Wesentlichen aus
Umsätzen aus Leistungsentgelten zur
Alltagsunterstützung nach SGB VII i.V.m SGB IX.
Die
Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus
Personalkosten und Verwaltungskosten.
VII. Sonstige Pflichtangaben
1. Organe der Gesellschaft:
Gesellschafterversammlung
Geschäftsführung
2. Organmitglieder
Der Geschäftsführung gehörten
während des abgelaufenen Geschäftsjahrs Frau
Marion Wessel, geb. 01.03.1968, Belau an.
3. Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden gem. § 267 Abs. 5
HGB durchschnittlich 1 Arbeitnehmer*innen beschäftigt.
Belau, den 30.11.2019 gez. Marion Wessel
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2019 festgestellt.
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