SOCON.IT
GmbH
Straubing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.776,40 |
48.723,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.715,00 |
12.662,00 |
| III.
Finanzanlagen |
36.060,40 |
36.060,40 |
| B.
Umlaufvermögen |
169.296,77 |
197.231,52 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
67.289,07 |
114.945,60 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
102.007,70 |
82.285,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.750,00 |
1.600,00 |
| Aktiva |
214.823,17 |
247.554,92 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
105.747,44 |
88.861,68 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
17.259,44 |
1,45 |
| III.
Jahresüberschuss |
63.488,00 |
63.860,23 |
| B.
Rückstellungen |
64.795,00 |
122.988,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.280,73 |
35.705,24 |
| Passiva |
214.823,17 |
247.554,92 |
Anhang
2023
der Firma
SOCON.IT GmbH
,
Straubing
A.
Allgemeines
Die Gesellschaft SOCON.IT GmbH hat Ihren Sitz in
Straubing. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Straubing unter HR B 12181 eingetragen. Die Gesellschaft
weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft auf. Der Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2023 wird nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Ausweis- und
Gliederungsvorschriften wurden entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden
die Anschaffungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um die
planmäßige Abschreibung gemäß der
voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der
Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von
bis zu EUR 800,- wurden nach § 6 Abs. 2 EStG in voller
Höhe als Betriebsausgaben abgezogen.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten. Bei der Bewertung der Forderungen
wurden sämtliche erkennbare Risiken
berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen
wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
beibehalten.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
D.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbeitrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00).
Der Gesamtbeitrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00).
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 44.280,73
(Vj. EUR 35.705,24).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
0,00
(Vj. EUR 0,00).
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
bestehen nicht.
§ 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
Im Jahresabschluss sind keine Erträge und
Aufwendungen von außergewöhnlicher
Größenordnung oder außergewöhnlicher
Bedeutung enthalten.
E.
Sonstige Angaben
Unternehmensorgane
Geschäftsführer Herr Stephan
Anleitner, Rattenberg
Herr Dirk Streb , Straubing
beide einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Arbeitnehmer
Im Berichtsjahr wurden im Durchschnitt 4 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Straubing, den
03.05.2024
Stephan Anleitner
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Dirk Streb
|
Geschäftsführer
|
|
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.05.2024
festgestellt.
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