Wohnprojekt
Bethanien GmbH
Karlsbad
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
894.801,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
292.422,52 |
3.459.464,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.187.223,52 |
3.459.464,44 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
73.080,91 |
21.205,70 |
| B.
Rückstellungen |
266.481,12 |
14.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
670.938,49 |
3.424.258,74 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
568.106,15 |
848.801,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
123.728,49 |
47.682,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
547.210,00 |
2.076.653,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
176.723,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.187.223,52 |
3.459.464,44 |
Anhang zum
Jahresabschluss 31.12.2017
Wohnprojekt Bethanien GmbH
Karlsbad
A. Allgemeine Angaben
Das Unternehmen wird beim Handelsregister/
Registergericht Mannheim unter der HRB Nummer 721422
geführt.
Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung des
Wohnprojekts Bethanien, die Errichtung von Wohngebäuden
und Wohnungen, der Verkauf und die Vermietung der Wohnungen
sowie die damit zusammenhängende
Verwaltungstätigkeit.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2017 ist nach den geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
aufgestellt.
Angaben zur Bilanz sind, soweit erforderlich, im Anhang
zum Jahresabschluss 31.12.2017 aufgeführt.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB,
insbesondere Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie aus der Bestellung
von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestanden
am Bilanzstichtag nicht.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB nunmehr gültigen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft, die einen Anhang nach BilRUG zu
erstellen hat. Auf die Erstellung eines Lageberichts kann die
Gesellschaft verzichten (Wahlrecht). Auch in § 11 Abs. 1
des Gesellschaftsvertrags/Satzung ist die unbedingte
Erstellung eines Lageberichts innerhalb der in § 264
Abs. 1 HGB genannten Fristen nicht ausdrücklich
erwähnt. (lediglich Klammerzusatz ggf. mit Lagebericht).
Dieses Wahlrecht wurde durch die Gesellschaft
ausgeübt.
Da eine kleine Kapitalgesellschaft gegeben ist, muss
eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger
erfolgen.
I. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
In der Bilanz sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter gesondert aufgeführt. Es handelt sich
dabei um Verbindlichkeiten aus Verrechnungskonten sowie um
Verbindlichkeiten aus einem verzinslichen Darlehen.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungs-vorschriften des Handelsgesetzbuchs
(§§ 238 bis 263 HGB) unter Beachtung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH - Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
zu beachten.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem
Vorjahr waren in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
nicht zu verzeichnen.
Das Sachanlagevermögen/aktivierte
Eigentumswohnungen wurden mit den anteiligen
Grundstücks-Anschaffungskosten und den anteiligen
Gebäude-Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer für
Gebäude >> 50 Jahre << linear vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden zeitanteilig (> pro rata
temporis <) für den (vollen) Monat der Anschaffung
und die folgenden Monate berechnet.
Forderungen wurden zum Nennwert bilanziert.
Pauschalwertberichtigungen wurden mit 1% vorgenommen.
Guthaben bei Kreditinstituten sind ebenfalls zum
Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken entsprechend dem zu erwartenden
Aufwand berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Fortführungs- und Beibehaltungswahlrechte nach
BILMOG wurden nach Art. 67 EGHGB ausgeübt.
B. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
I. A K T I V A
I.1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2017 ist im Einzelnen dem
Brutto-Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2017 sowie dem
Anlagenverzeichnis 2017 zu entnehmen.
I.2. Umlaufvermögen
I.2.1. Forderungen
Der Forderungsausweis zum Bilanzstichtag ist durch die
Debitoren-Saldenliste (Einzelnachweis aufgrund
Personenkonten) nachgewiesen.
Die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen wurde wie
folgt ermittelt:
Forderungsausweis EUR 175.661,00/ davon 1% rd. EUR
1.760,00
I.2.2. Guthaben bei Kreditinstituten
- Die ausgewiesenen Bankguthaben stimmen mit den
entsprechenden Kontoauszügen zum Bilanzstichtag
überein.
II. P A S S I V A
II.1. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital/Ausstehende Einlagen
Von dem unveränderten gezeichneten Kapital
entfallen auf:
Gezeichnetes Kapital
Evang. Gemeinschaftsverband AB e.V., Karlsruhe EUR
25.000,00
Zum Bilanzstichtag sind sämtliche Stammeinlagen
vollständig einbezahlt.
II.2. Rückstellungen
II.2.1. Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen für Abschluss und Prüfung
EUR 8.500,00
Der Ausweis betrifft die Rückstellung für die
Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses/
Steuererklärungen für das Geschäftsjahr 2017
sowie für die Kosten der Prüfüng
gemäß § 16 der Makler-und
Bauträgerverordnung (MaBV)
Rückstellungen für Aufbewahrungspflicht EUR
3.500,00
Der Ausweis betrifft Kosten für die
10-jährige Aufbewahrungspflicht der
Geschäftsunterlagen.
Rückstellungen ausstehende Baurechnungen EUR
240.000,00
Nachdem das Bauvorhaben in 2017 abgeschlossen ist,
wurde die Rückstellung abgeleitet aus der
Baukostenübersicht des bauleitenden Architekten
II.3. Verbindlichkeiten
II.3.1. Gesamtübersicht / Verbindlichkeitenspiegel
per 31.12.2017
|
Art der Verbindlichkeiten
|
Betrag |
Laufzeit |
Art der Sicherheit
|
| 1.Verbindlichkeiten aus
Lieferungen u. Leistungen |
92.411,34 |
< 1 Jahr |
Eigentumsvorbehalt |
| 2. Erhaltene
Kautionen |
3.060,00 |
> 1 Jahr |
|
| 3.Verr.-Konto Ev.
Gemeinschaftsverb. |
23.956,15 |
< 1 Jahr |
|
| 4. Darlehen Ev.
Gemeinschaftsverb. |
544.150,00 |
> 1 Jahr |
|
| 5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
7.361,00
|
< 1 Jahr |
|
|
670.938,49 (Vorjahr:
3.424.258,74) |
|
|
Zu 1.: Die Verbindlichkeitensind durch die
Kreditoren-Saldenliste
(Einzelnachweis aufgrund Personenkonten) nachgewiesen.
Zu 2.: Die erhaltenen Kautionen betreffen die
vermieteten Eigentumswohnungen.
Zu 4.: Das Darlehen wird mit 3% verzinst.
Zu 5.: Der Ausweis betrifft eine Nachbelastung mit
Grunderwerbsteuer.
>
davon an Gesellschafter:
EUR 568.106,15 (Vorjahr EUR 848.801,35)
II.4. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der Ausweis betrifftdie abgezinste Einmalzahlung
für das entgeltliche lebenslange Wohnrecht der Eheleute
Lüling (Eigentumswohnung Nr. 16).
III. Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Körperschaftsteuer und
Solidaritätszuschlag sowie die Gewerbesteuer betreffen
das Geschäftsjahr 2017.
IV. Sonstige Pflichtangaben
IV.1. Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
Herr Gunther Göttel, Karlsruhe
IV.2. Angaben nach § 42 Absatz 3 GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
|
Sachverhalt
|
EUR
|
|
Verbindlichkeiten/Verrechnungskonto |
23.956,15 |
|
Verbindlichkeiten/Darlehen |
544.150,00 |
V. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss von EUR 51.875,21 wird mit
dem Verlustvortrag nach Verwendung von EUR ./. 3.794,30
zusammengefasst zum Bilanzgewinn von EUR 48.080,91, der auf
neue Rechnung vorgetragen wird.
Karlsbad, den 17. September 2018
Gunther Göttel
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.09.2018 festgestellt.
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