Reprotechnik Herzog Hans Herzog
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Suse Zimmermann seit 27.7.2009 | Geschäftsführer |
Hans Georg Herzog seit 7.11.2005 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REPROTECHNIK HERZOG GmbHStuttgartJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde nach den Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrags und des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266, 275 Abs. 2 HGB unter Beachtung rechtsformabhängiger Besonderheiten. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach den in § 267 Abs. 2 HGB bezeichneten Größenklassen. Zum 01.01.2010 wurde der Jahresabschluss an die neuen Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angepasst. Der Grundsatz der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisstetigkeit konnte deshalb nicht vollständig angewandt werden (Art. 67 Abs. 8 EGHGB). Im Einzelnen: Der nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) zum 01.01.2010 unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 5,25 %, der Richttafeln von Dr. Heubeck und eines Einkommens-, Inflations- und Rententrends von jeweils 0 % ermittelte handelsrechtliche Teilwert der Pensionsverpflichtung betrug EUR 263.003,00 gegenüber dem nach § 6a EStG zum 31.12.2009 ermittelten steuerrechtlichen Teilwert von EUR 257.794,00. Die Differenz von EUR 5.209,00 zwischen dem Wertansatz zum 01.01.2010 zum bisherigen Wertansatz wird gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB im Verlauf der nächsten 15 Jahre der Pensionsrückstellung zugeführt, d.h. jährlich mindestens EUR 347,00. Der Aktivwert von EUR 121.483,62 der zu der Pensionszusage bestehenden Rückdeckungsversicherung wurde zum 01.01.2010 als sog. Planvermögen gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit der Pensionsrückstellung verrechnet. Für die zukünftige Steuerminderung durch den zum 31.12.2009/01.01.2010 bestehenden steuerlichen Verlustvortrag wurde unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Steuersatzes von 30,5 % aktive latente Steuern von EUR 44.225,00 gebildet und ergebnisneutral der Gewinnrücklage zugeführt. Dieser Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB. Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG sind deshalb folgende Werte mit den Vorjahreswerten nicht mehr vergleichbar: BilMoG- Eröffnungsbilanz 31.12.2009 01.01.2010 EUR EUR Aktivseite Finanzanlagen 121.483,62 0,00 Passivseite Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 257.794,00 136.310,38 B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB und der §§ 268 - 274 a HGB und der Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 a HGB erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, ausgenommen der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bedingten Änderungen. Im Einzelnen erfolgt die Bewertung wie folgt: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. In die Herstellungskosten werden keine Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Die Zugänge werden unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Von Zugängen wird die Abschreibung zeitanteilig (pro rata temporis) vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150,01 und EUR 1.000,00 wird nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. 2. Finanzanlagen Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. 3. Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag angesetzt. Unfertige Erzeugnisse und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Beachtung einer verlustfreien Bewertung angesetzt. In die Herstellungskosten werden keine Zinsen für Fremdkapital einbezogen. 4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ihrer Restlaufzeit entsprechend abgezinst. 5. Liquide Mittel Liquide Mittel und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt. 6. Rückstellungen Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag und bzw. zur Jahresabschlusserstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ihrer Restlaufzeit entsprechend mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. 7. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 8. Rechnungsabgrenzungen Für Ausgaben oder Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand oder Ertrag nach dem Abschlussstichtag darstellen, werden Rechnungsabgrenzungen vorgenommen. 9. Währungsumrechnungen Die auf Fremdwährung lautenden Guthaben und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten sowie die auf Fremdwährung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag, unter Beachtung der Restlaufzeit, angesetzt. 10. Latente Steuern Für zukünftige Steuerbe- oder -entlastungen, durch Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten die sich in der Zukunft ausgleichen werden, werden aktive oder passive latente Steuern angesetzt. C. Angaben zu Posten der Bilanz 1. Aktivseite Die Entwicklung der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibung ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Des Weiteren ist aus dem Anlagenspiegel die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens unter Angabe der vorgenommenen Abschreibungen ersichtlich. Zuschüsse zu Zugängen zum Sachanlagevermögen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gewährt. Sonderabschreibungen, außerplanmäßige Abschreibungen und Zuschreibungen zum Sachanlagevermögen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Die Entwicklung und Gliederung des Finanzanlagevermögens ist unter Angabe der vorgenommenen Abschreibungen aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. Die unfertigen Erzeugnisse wurden zu retrograd ermittelten Herstellungskosten, durch Minderung der anteiligen Verkaufspreise um einen pauschalen Abschlag für Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie Gewinnzuschlag, bewertet und ausgewiesen. Die Gliederung und die Restlaufzeit der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände ist aus dem als Anlage beigefügten Forderungenspiegel ersichtlich. Unter der Position sonstige Vermögensgegenstände sind keine Forderungen ausgewiesen, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstanden. Unter der Position sonstige Vermögensgegenstände ist der Barwert von TEUR 24 des seit 2008 in 10 Jahresraten à TEUR 4 rückzahlbaren Körperschaftsteuerguthabens von TEUR 27 (Stand 31.12.) ausgewiesen. Die Abzinsung erfolgte mit einem Zinssatz von 4 % p.a. (Vorjahr 4 %). In der Position aktive Rechnungsabgrenzung sind keine Disagiobeträge enthalten. Für zukünftig entstehende Steuerentlastungen durch Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen wurde unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Steuersatzes aktive latente Steuern gebildet. Ein entsprechender Teil des Gewinns oder der frei verfügbaren Rücklagen darf gem. § 268 Abs. 8 HGB nicht ausgeschüttet werden. Im Einzelnen: handels- steuer- handels- steuer- rechtlicher rechtlicher rechtlicher rechtlicher Vermögensgegenstand/ Wertansatz Wertansatz Wertansatz Wertansatz Schuld/Rechnungs- 01.01 01.01. 31.12. 31.12. abgrenzung EUR EUR EUR EUR Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen 257.794,00 257.794,00 286.124,00 277.618,00 Differenz insgesamt 0,00 8.506,00 Steuersatz 30,5 % 30,5 % Aktive latente Steuern 0,00 2.596,00 Für die zukünftig entstehende Steuerminderung durch den in 2010 entstandenen steuerlichen Verlustvortrag wurde unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Steuersatzes von 30,5 % eine Zuführung zu aktiven latenten Steuern von EUR 26.587,00 vorgenommen. Auch hinsichtlich dieses Betrags besteht eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB. Die Position aktive latente Steuern entwickelte sich wie folgt: 01.01. Zuführung Auflösung 31.12 EUR EUR EUR EUR aus Wertdifferenz Pensionsrückstellung 0,00 2.596,00 0,00 2.596,00 aus Verlustvortrag 44.225,00 26.587,00 0,00 70.812,00 44.225,00 29.183,00 0,00 73.408,00 2. Passivseite Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 30.677,51 (= DEM 60.000,00) und ist voll einbezahlt. Im Bilanzverlust ist der Jahresfehlbetrag von EUR 68.849,48 (Vorjahr EUR 37.739,08) enthalten. Die Aufgliederung und die Entwicklung der Rückstellungen ist aus dem als Anlage beigefügten Rückstellungenspiegel ersichtlich. Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte nach der Projected Unit Credit Method (PUC). Als Rechnungszins wurden 5,15 % angesetzt und als Sterbetafel kamen die Richttafeln 2005 von Klaus Heubeck zum Ansatz. Als Einkommenstrend wurden 0 %, als Inflationstrend 0 % und als Rententrend 0 % berücksichtigt. Die Gesellschaft hat hinsichtlich der Erhöhung der Pensionsrückstellung zum 01.01.2010 durch die Bewertung nach § 253 Abs. 2 HGB von dem ihr nach Artikel 67 Abs. 1 EGHGB zustehenden Wahlrecht Gebrauch gemacht, d.h. dass der Erhöhungsbetrag zum 01.01.2010 von EUR 5.209,00 in jährlichen Raten von mindestens 1/15 bzw. EUR 347,00 der Rückstellung zugeführt wird. Zum 31.12.2010 sind EUR 4.862,00 noch nicht zugeführt. Die von der Gesellschaft gebildete Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde mit dem Zeitwert des zuzuordnenden Planvermögens gem. § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Dies wie folgt: Zuführung Zuführung 01.01. ohne Zinsanteil Zinsanteil 31.12. Rückstellung EUR EUR EUR EUR Pensionsanwartschaften 257.794,00 13.934,00 14.396,00 286.124,00 Rückdeckungsversicherung zu Pensionsanwartschaften -121.483,62 0,00 -3.120,11 -124.603,73 136.310,38 13.934,00 11.275,89 161.520,27 Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ist aus dem als Anlage beigefügten Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten größeren Umfangs enthalten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstanden sind. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von insgesamt TEUR 19 sind durch die Sicherungsübereignung eines Pkw`s abgesichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit Ausnahme der nicht einzeln ermittelten Verbindlichkeiten aus Leistungen weitestgehend durch im Einzelnen nicht ermittelte Eigentumsvorbehalte gesichert. D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB und keine in der Bilanz nicht ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen von wesentlicher Bedeutung. E. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt (ohne Geschäftsführer) Geschäftsjahr Vorjahr Arbeitnehmer 0 5 Geschäftsführer Geschäftsführer der Gesellschaft sind: Name Vorname Berufsbezeichnung Herzog Hans Dipl.-Wirtschaftsing. (FH) Zimmermann Suse Lithografin Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vergütungen an Geschäftsführer Die Angabe der Höhe der Vergütungen an Geschäftsführer und ehemalige Geschäftsführer sowie deren Hinterbliebene wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. Vorschlag für die Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust von EUR 41.370,67 auf neue Rechnung vorzutragen. Anlagen zum Anhang Der Rückstellungen- und Verbindlichkeitenspiegel ist als Anlage beigefügt. F. Unterzeichnung des Jahresabschlusses Stuttgart, im Dezember 2011 gez. gez. ..................................................................... ..................................................................... (Hans Herzog) (Suse Zimmermann) Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt. Rückstellungenspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
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