REPROTECHNIK HERZOG GmbHLiquidiert

70439 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 13598
Eingetragen
28.9.1989
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Platten, Folien, Schläuchen und Profilen aus Kunststoffen
Gegenstand
Herstellung von Druckvorlagen und verwandter Produkte sowie die Entwicklung von Verfahrenstechnik im Bereich der Herstellung von Druckvorlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Suse Zimmermann
seit 27.7.2009
Geschäftsführer
Hans Georg Herzog
seit 7.11.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

REPROTECHNIK HERZOG GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

A k t i v s e i t e 31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.658,00 3.109,00
II. Sachanlagen 62.043,00 86.209,00
III. Finanzanlagen 0,00 121.483,62
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 13.681,40 9.394,03
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 50.919,88 226.104,80
III. Wertpapiere 6.108,90 5.677,84
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 28.535,42 17.691,66
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.726,99 2.645,75
D. Aktive latente Steuern 73.408,00 0,00
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 0,00
  240.081,59 472.315,70
   
P a s s i v s e i t e 31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 30.677,51 30.677,51
./. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 0,00
./. eigene Anteile 0,00 0,00
= Eingefordertes Kapital 30.677,51 30.677,51
II. Kapitalrücklage 0,00 0,00
III. Gewinnrücklage 44.225,00 0,00
IV. Bilanzverlust/-gewinn - 41.370,67 27.478,81
33.531,84 58.156,32
B. Rückstellungen 175.420,27 293.094,00
C. Verbindlichkeiten 31.129,48 121.065,38
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
E. Passive latente Steuern 0,00 0,00
  240.081,59 472.315,70

Anhang

A.     Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde nach den Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrags und des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266, 275 Abs. 2 HGB unter Beachtung rechtsformabhängiger Besonderheiten.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach den in § 267 Abs. 2 HGB bezeichneten Größenklassen.

Zum 01.01.2010 wurde der Jahresabschluss an die neuen Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angepasst. Der Grundsatz der Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisstetigkeit konnte deshalb nicht vollständig angewandt werden (Art. 67 Abs. 8 EGHGB). Im Einzelnen:

Der nach der Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) zum 01.01.2010 unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 5,25 %, der Richttafeln von Dr. Heubeck und eines Einkommens-, Inflations- und Rententrends von jeweils 0 % ermittelte handelsrechtliche Teilwert der Pensionsverpflichtung betrug EUR 263.003,00 gegenüber dem nach § 6a EStG zum 31.12.2009 ermittelten steuerrechtlichen Teilwert von EUR 257.794,00. Die Differenz von EUR 5.209,00 zwischen dem Wertansatz zum 01.01.2010 zum bisherigen Wertansatz wird gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB im Verlauf der nächsten 15 Jahre der Pensionsrückstellung zugeführt, d.h. jährlich mindestens EUR 347,00.

Der Aktivwert von EUR 121.483,62 der zu der Pensionszusage bestehenden Rückdeckungsversicherung wurde zum 01.01.2010 als sog. Planvermögen gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit der Pensionsrückstellung verrechnet.

Für die zukünftige Steuerminderung durch den zum 31.12.2009/01.01.2010 bestehenden steuerlichen Verlustvortrag wurde unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Steuersatzes von 30,5 % aktive latente Steuern von EUR 44.225,00 gebildet und ergebnisneutral der Gewinnrücklage zugeführt. Dieser Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB.

Aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG sind deshalb folgende Werte mit den Vorjahreswerten nicht mehr vergleichbar:

                                                                                                                            BilMoG-

                                                                                                                 Eröffnungsbilanz

                                                                               31.12.2009                           01.01.2010

                                                                                       EUR                                   EUR

Aktivseite

Finanzanlagen                                                          121.483,62                                     0,00

Passivseite

Rückstellungen für Pensionen und

ähnliche Verpflichtungen                                          257.794,00                           136.310,38

B.     Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB und der §§ 268 - 274 a HGB und der Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 a HGB erstellt.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, ausgenommen der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bedingten Änderungen.

Im Einzelnen erfolgt die Bewertung wie folgt:

1.      Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. In die Herstellungskosten werden keine Zinsen für Fremdkapital einbezogen.

Die Zugänge werden unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Von Zugängen wird die Abschreibung zeitanteilig (pro rata temporis) vorgenommen.

Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen EUR 150,01 und EUR 1.000,00 wird nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet.

2.      Finanzanlagen

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.

3.      Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag angesetzt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag angesetzt.

Unfertige Erzeugnisse und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Beachtung einer verlustfreien Bewertung angesetzt. In die Herstellungskosten werden keine Zinsen für Fremdkapital einbezogen.

4.      Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ihrer Restlaufzeit entsprechend abgezinst.

5.      Liquide Mittel

Liquide Mittel und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert angesetzt.

6.      Rückstellungen

Die Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie berücksichtigen alle bis zum Abschlussstichtag und bzw. zur Jahresabschlusserstellung erkennbaren Risiken und Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ihrer Restlaufzeit entsprechend mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

7.      Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

8.      Rechnungsabgrenzungen

Für Ausgaben oder Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand oder Ertrag nach dem Abschlussstichtag darstellen, werden Rechnungsabgrenzungen vorgenommen.

9.      Währungsumrechnungen

Die auf Fremdwährung lautenden Guthaben und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten sowie die auf Fremdwährung lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag, unter Beachtung der Restlaufzeit, angesetzt.

10.  Latente Steuern

Für zukünftige Steuerbe- oder -entlastungen, durch Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten die sich in der Zukunft ausgleichen werden, werden aktive oder passive latente Steuern angesetzt.

C.     Angaben zu Posten der Bilanz

1.      Aktivseite

Die Entwicklung der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibung ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Des Weiteren ist aus dem Anlagenspiegel die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens unter Angabe der vorgenommenen Abschreibungen ersichtlich.

Zuschüsse zu Zugängen zum Sachanlagevermögen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gewährt. Sonderabschreibungen, außerplanmäßige Abschreibungen und Zuschreibungen zum Sachanlagevermögen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

Die Entwicklung und Gliederung des Finanzanlagevermögens ist unter Angabe der vorgenommenen Abschreibungen aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.

Die unfertigen Erzeugnisse wurden zu retrograd ermittelten Herstellungskosten, durch Minderung der anteiligen Verkaufspreise um einen pauschalen Abschlag für Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie Gewinnzuschlag,  bewertet und ausgewiesen.

Die Gliederung und die Restlaufzeit der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände ist aus dem als Anlage beigefügten Forderungenspiegel ersichtlich.

Unter der Position sonstige Vermögensgegenstände sind keine Forderungen ausgewiesen, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstanden.

Unter der Position sonstige Vermögensgegenstände ist der Barwert von TEUR 24 des seit 2008 in 10 Jahresraten à TEUR 4 rückzahlbaren Körperschaftsteuerguthabens von TEUR 27 (Stand 31.12.) ausgewiesen. Die Abzinsung erfolgte mit einem Zinssatz von 4 % p.a. (Vorjahr 4 %).

In der Position aktive Rechnungsabgrenzung sind keine Disagiobeträge enthalten.

Für zukünftig entstehende Steuerentlastungen durch Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen wurde unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Steuersatzes aktive latente Steuern gebildet. Ein entsprechender Teil des Gewinns oder der frei verfügbaren Rücklagen darf gem. § 268 Abs. 8 HGB nicht ausgeschüttet werden. Im Einzelnen:

                                                      handels-                  steuer-                handels-                  steuer-

                                                   rechtlicher             rechtlicher             rechtlicher             rechtlicher

Vermögensgegenstand/               Wertansatz            Wertansatz            Wertansatz            Wertansatz

Schuld/Rechnungs-                              01.01                   01.01.                   31.12.                    31.12.

abgrenzung                                           EUR                     EUR                     EUR                      EUR

Rückstellungen für

Pensionsverpflichtungen               257.794,00            257.794,00             286.124,00             277.618,00

Differenz insgesamt                                                           0,00                                             8.506,00

Steuersatz                                                                     30,5 %                                               30,5 %

Aktive latente Steuern                                                        0,00                                             2.596,00

Für die zukünftig entstehende Steuerminderung durch den in 2010 entstandenen steuerlichen Verlustvortrag wurde unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Steuersatzes von 30,5 % eine Zuführung zu aktiven latenten Steuern von EUR 26.587,00 vorgenommen. Auch hinsichtlich dieses Betrags besteht eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB.

Die Position aktive latente Steuern entwickelte sich wie folgt:

                                                         01.01.             Zuführung             Auflösung                     31.12

                                                           EUR                     EUR                     EUR                      EUR

aus Wertdifferenz

Pensionsrückstellung                              0,00                2.596,00                      0,00                2.596,00

aus Verlustvortrag                         44.225,00              26.587,00                       0,00               70.812,00

                                                    44.225,00              29.183,00                       0,00               73.408,00

2.      Passivseite

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 30.677,51 (= DEM 60.000,00) und ist voll einbezahlt.

Im Bilanzverlust ist der Jahresfehlbetrag von EUR 68.849,48 (Vorjahr EUR 37.739,08) enthalten.

Die Aufgliederung und die Entwicklung der Rückstellungen ist aus dem als Anlage beigefügten Rückstellungenspiegel ersichtlich.

Die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte nach der Projected Unit Credit Method (PUC). Als Rechnungszins wurden 5,15 % angesetzt und als Sterbetafel kamen die Richttafeln 2005 von Klaus Heubeck zum Ansatz. Als Einkommenstrend wurden 0 %, als Inflationstrend 0 % und als Rententrend 0 % berücksichtigt. Die Gesellschaft hat hinsichtlich der Erhöhung der Pensionsrückstellung zum 01.01.2010 durch die Bewertung nach § 253 Abs. 2 HGB von dem ihr nach Artikel 67 Abs. 1 EGHGB zustehenden Wahlrecht Gebrauch gemacht, d.h. dass der Erhöhungsbetrag zum 01.01.2010 von EUR 5.209,00 in jährlichen Raten von mindestens 1/15 bzw. EUR 347,00 der Rückstellung zugeführt wird. Zum 31.12.2010 sind EUR 4.862,00 noch nicht zugeführt.

Die von der Gesellschaft gebildete Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde mit dem Zeitwert des zuzuordnenden Planvermögens gem. § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Dies wie folgt:

                                                                               Zuführung             Zuführung                            

                                                         01.01.      ohne Zinsanteil              Zinsanteil                    31.12.

Rückstellung                                         EUR                     EUR                     EUR                      EUR

Pensionsanwartschaften               257.794,00              13.934,00               14.396,00             286.124,00

Rückdeckungsversicherung

zu Pensionsanwartschaften         -121.483,62                      0,00               -3.120,11            -124.603,73

                                                  136.310,38              13.934,00               11.275,89             161.520,27

Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten ist aus dem als Anlage beigefügten Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten größeren Umfangs enthalten, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstanden sind.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von insgesamt TEUR 19 sind durch die Sicherungsübereignung eines Pkw`s abgesichert.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit Ausnahme der nicht einzeln ermittelten Verbindlichkeiten aus Leistungen weitestgehend durch im Einzelnen nicht ermittelte Eigentumsvorbehalte gesichert.

D.     Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB und keine in der Bilanz nicht ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen von wesentlicher Bedeutung.

E.     Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt

(ohne Geschäftsführer)

                                                                            Geschäftsjahr                  Vorjahr

Arbeitnehmer                                                                    0                               5

Geschäftsführer

Geschäftsführer der Gesellschaft sind:

Name                             Vorname               Berufsbezeichnung

Herzog                           Hans                     Dipl.-Wirtschaftsing. (FH)

Zimmermann                  Suse                      Lithografin

Die Geschäftsführer sind jeweils  einzelvertretungsberechtigt und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vergütungen an Geschäftsführer

Die Angabe der Höhe der Vergütungen an Geschäftsführer und ehemalige Geschäftsführer sowie deren Hinterbliebene wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.

Vorschlag für die Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzverlust von EUR 41.370,67 auf neue Rechnung vorzutragen.

Anlagen zum Anhang

Der Rückstellungen- und Verbindlichkeitenspiegel ist als Anlage beigefügt.

F.      Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Stuttgart, im Dezember 2011

gez.                                                                      gez.

.....................................................................       .....................................................................

(Hans Herzog)                                                      (Suse Zimmermann)

Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.

Rückstellungenspiegel

BilMoG
31.12.2009 Eröffnungsbilanz Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2010
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
 
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen 257.794,00 136.310,38 0,00 0,00 25.209,89 161.520,27
sonstige Rückstellungen 32.450,00 32.450,00 18.300,00 4.000,00 3.750,00 13.900,00

Verbindlichkeitenspiegel

S t a n d R e s t l a u f z e i t 
31.12.2010 unter 1 Jahr 1 - 5 Jahre über 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Geschäftsjahr 31.129,48 19.576,97 11.552,51 0,00
 
Vorjahr 98.401,03 72.703,81 25.697,22 0,00
Die für die Verbindlichkeiten gewährten Sicherheiten sind, soweit erforderlich, im Anhang erläutert.

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