Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Bilgin GmbHLiquidiert
Schlosserstraße 39, 44145 Dortmund, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alaattin Bilgin seit 8.7.2015 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 51.00% | |
| 49.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bilgin GmbHDortmundJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG zum Jahresabschuss zum 31.12.2010
Die Gesellschaft ist kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung steht im Einklang mit den Regelungen des Gesellschaftsvertrages. Die Gliederung der Bilanz orientiert sich an den Bestimmungen gemäß § 266 HGB für große Kapitalgesellschaften. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß §§ 266 Abs. 1 und 274 a Nr. 2 - 5 HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB macht die Gesellschaft keinen, von den Erleichterungen gemäß § 274 a Nr. 1 HGB für den Anlagenspiegel und gemäß § 288 HGB für den Anhang macht die Gesellschaft Gebrauch. Der Jahresabschluss gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsprechendes Bild wieder. Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wurden nicht festgestellt. Deshalb wird auf die Aufstellung eines Lageberichtes gemäß § 264 Abs. 1 HGB verzichtet. Zum Bilanzstichtag war die Gesellschaft im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRB 20925 eingetragen.
Es wurden keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Im Rahmen des Jahresabschlusses wurden die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt (§ 284 Abs. 1 HGB): Dem Vollständigkeitsgebot gemäß § 246 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände, die aktivierungspflichtig sind, liegen nicht vor. Die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens wurden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt. Die Bildung und Höhe der Rückstellungen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen und sind der Höhe nach kaufmännischen Grundsätzen ermittelt. Sonderposten mit Rücklageanteil bestehen nicht. Es erfolgte keine Anpassung der Vorjahreszahlen bei erstmaliger Anwendung des Bilanzmodernisierungsgesetzes.
Aktiva Ein Abgrenzungsposten als Bilanzierungshilfe für aktivische latente Steuern gemäß § 274 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde nicht gebildet. Die gemäß § 268 Abs. 2 HGB erforderlichen Angaben sind aus dem Anlagespiegel und dem Inventarverzeichnis zu entnehmen. Diese sind Bestandteil des Anhangs. Die jeweils beim Anlagevermögen in Anspruch genommenen Abschreibungen ergeben sich betragsmäßig aus der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anlagespiegel. Für das Anlagevermögen wurden lineare Abschreibungen vorgenommen. Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen. Die Forderungen sind zu den Anschaffungskosten angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Unter dem Posten "sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen, zusammengefasst. Forderungen mit einer Laufzeit von über fünf Jahren bestehen nicht. Unter den Forderungen mit einer Laufzeit von einem bis fünf Jahre sind lediglich Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 11.723,53 € ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000,00 EUR ist mit 12.500,00 EUR zur Hälfte eingezahlt. Die andere Hälfte steht noch aus, wurde noch nicht eingefordert. Die Bilanzposten "Gezeichnetes Kapital", Kapitalrücklage" sowie Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Ein Sonderposten mit Rücklageanteil gemäß § 247 Abs. 3 HGB, dessen Bilanzierung zur steuerlichen Anerkennung erforderlich ist, wurde nicht gebildet. In der Bilanz nicht passivierte Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nicht vorhanden. Im Geschäftsjahr wurden keine Rückstellungen für latente Steuern gebildet gemäß § 274 Abs. 1 HGB. Im Vorjahr bestanden ebenfalls keine Rückstellungen im vorgenannten Sinn, daher wurden keine Rückstellungen aufgelöst. Die Verbindlichkeiten sind zu den Erfüllungsbeträgen angesetzt und der Erläuterung zur Bilanz zu entnehmen. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über fünf Jahren sind nicht vorhanden. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Auch sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über einem Jahr vorhanden. Besicherungen durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind nicht erfolgt.
Außerordentliche Aufwendungen oder Erträge, die für die Beurteilung der Ertragslage von Bedeutung sind, lagen im Geschäftsjahr nicht vor (§ 277 Abs. 4 Satz 2 HGB). Periodenfremde Aufwendungen oder Erträge mit Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage bestehen nicht. Das im Berichtsjahr ausgewiesene Jahresergebnis wird aufgrund eines Verlustvortrages nicht mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer belastet. E. OFFENLEGUNG Die Gesellschaft beabsichtigt, von den ihr als kleiner Kapitalgesellschaft eingeräumten Erleichterungen bei der Offenlegung gemäß § 326 HGB Gebrauch zu machen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde beim Handelsregister eingereicht. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2010 keine Arbeitnehmer außer dem Geschäftsführer. Dieser arbeite unentgeltlich. Vorschüsse, gewährte Kredite oder Haftungsverhältnisse für Organmitglieder bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2010 Herr Alaattin Bilgin, Maler Genehmigt und Festgestellt am 19.10.2012
Alaattin Bilgin, Maler Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19.10.2012 |
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