EDEKABANK Aktiengesellschaft

New-York-Ring 6, 22297 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 43371
Eingetragen
7.8.1972
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
der Betrieb von Bank- und Finanzgeschäften aller Art und die Durchführung der üblicherweise von Kreditinstituten getätigten Geschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
André Kreykenbohm
seit 11.2.2025
Prokura
Andree Dr. Engelmann
seit 11.2.2025
Prokura
John Afenkhena
seit 24.10.2024
Prokura
Hendrik Düde
seit 28.2.2024
Prokura
Salome Dr. Dellnitz
seit 28.2.2024
Prokura
Arne Burmeister
seit 8.12.2022
Prokura
Enrico Schenk
seit 8.12.2022
Prokura
Prokura
Heiko Gerdts
seit 18.11.2020
Vorstandsmitglied
Thorsten Engbers
seit 3.3.2017
Prokura
Maik Wandtke
seit 16.7.2009
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

EDEKABANK Aktiengesellschaft

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht 2023

I. Grundlagen des Unternehmens

ORGANISATIONSSTRUKTUR UND GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Eckdaten und Unternehmensentwicklung


Die EDEKABANK AG ist ein Finanzierungsinstitut im EDEKA-Verbund und wird als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht geführt. Der Sitz der Gesellschaft ist in Hamburg. Der Vorstand der EDEKABANK AG besteht aus zwei Mitgliedern. Maik Wandtke ist Sprecher des Vorstandes und verantwortlich für den Vertrieb, die Eigenanlagen und den Unternehmensstab der Bank. Heiko Gerdts verantwortet als Mitglied des Vorstandes die Steuerung, die interne Überwachung und die Organisation. Der Aufsichtsrat der EDEKABANK AG besteht aus zwölf Personen, davon vier Arbeitnehmendenvertreter*innen.


Die weiteren acht von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder setzen sich grundsätzlich zur Hälfte aus Mitgliedern bzw. Gesellschafter*innen von EDEKA-Regionalgesellschaften, die als Einzelhandelskaufleute aktiv sind, und zur anderen Hälfte aus hauptamtlich tätigen geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern bzw. Geschäftsführer*innen von EDEKA-Regionalgesellschaften zusammen. In Anrechnung auf das Kontingent der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer*innen der EDEKA-Regionalgesellschaften nehmen Markus Mosa, der zugleich Vorsitzender des Vorstandes der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG und Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden ist, und das Vorstandsmitglied der strategischen Partnerin DZ BANK AG, Uwe Berghaus, Aufsichtsratsmandate wahr. Aufgrund des satzungsgemäßen Ausscheidens des Aufsichtsratsmitglieds Wolfgang Matthiessen zum 31. Dezember 2022 bestand der Aufsichtsrat vom 1. Januar 2023 bis zum 23. Juni 2023 aus elf statt zwölf Personen. Als Nachfolger wurde am 23. Juni 2023 erstmalig der selbstständige Einzelhandelskaufmann Jan Willem Hayunga durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung am 23. Juni 2023 wählte der Aufsichtsrat erneut das Mitglied Reiner Schenke zum Aufsichtsratsvorsitzenden. Auswirkungen auf die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates haben sich durch die Änderungen nicht ergeben.


Die Hauptversammlung beschloss am 23. Juni 2023 über zwei Kapitalmaßnahmen. Im ersten Schritt wurde eine ordentliche Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen beschlossen: Nach Durchführung der Kapitalerhöhung um 62,5 Mio. € beträgt das Grundkapital 123.032.003,00 € und ist eingeteilt in 123.032.003 vinkulierte Stückaktien. Bei einem gerundeten Ausgabepreis von 1,33 € wurde der den Nennbetrag von 46,9 Mio. € übersteigende Betrag in Höhe von 15,6 Mio. € in die Kapitalrücklage eingestellt. Im zweiten Schritt wurde das bestehende genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital geschaffen: Der Vorstand ist nunmehr bis zum 22. Juni 2028 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital um bis zu 46.872.003,00 € durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von neuen auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Die Kapitalmaßnahmen sorgen dafür, dass die Bank auch zukünftig ihren wirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht werden kann. Die Anteile befinden sich nach wie vor im Besitz der EDEKA-Regionalgesellschaften in Höhe von zusammen 50,3 %, der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG, Hamburg, in Höhe von 41,35 % sowie der DZ BANK AG, Frankfurt am Main, in Höhe von 8,35 %. Mit der DZ BANK AG, mit der eine gegenseitige Beteiligung besteht, verfügt die EDEKABANK AG in der genossenschaftlichen Finanzgruppe über eine langjährig gewachsene Kooperation.

Unternehmensstrategie und -steuerung


Die EDEKABANK AG wurde vor über 100 Jahren von den EDEKA-Kaufleuten gegründet, um den Finanzierungskreislauf innerhalb der Genossenschaft zu sichern. Dieses Geschäftsmodell betreibt sie noch heute: Mit Finanzierungen und weiteren Finanzdienstleistungen unterstützt die EDEKABANK AG den selbstständigen EDEKA-Einzelhandel. Im strategischen Fokus steht der Ausbau und die Festigung der Kund*innenbeziehungen im EDEKA-Verbund. Außerdem bietet die Tochtergesellschaft der EDEKABANK AG, die ZahlungsWERK GmbH, Zahlungsverkehrsdienstleistungen auch Kund*innen außerhalb des EDEKA-Umfeldes an. Als Mitglied im Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) profitiert die EDEKABANK AG darüber hinaus von der Sicherheit und Zuverlässigkeit übergreifender Systeme im Bankenalltag und in der Interessenvertretung. Die selbstständigen EDEKA-Einzelhändler*innen sind die Kernzielgruppe im Firmenkund*innengeschäft, denen die EDEKABANK AG Dienstleistungen und Produkte für Investition und Finanzierung, Liquidität und Zahlungsverkehr sowie für die Vermögensanlage anbietet.


Die EDEKA-Regionalgesellschaften und die EDEKA-Organisationen bilden aufgrund ihrer Größe innerhalb des Firmenkund*innengeschäftes der EDEKABANK AG ein eigenständiges strategisches Geschäftsfeld. Das Produktportfolio für diese Kund*innen umfasst Finanzierungen, insbesondere von Spezialimmobilien und Dienstleistungen für die Bedarfsfelder Liquidität und Zahlungsverkehr.


Darüber hinaus leistet die EDEKABANK AG für ihre Kund*innen Vermögens-, Anlage- und Baufinanzierungsberatung.


Im Mittelpunkt der Marke "Edekabank" steht das "gute Gefühl", das alle Anspruchsgruppen in jedem Kontakt mit der EDEKABANK AG haben sollen. Die EDEKABANK AG hat den Anspruch durch ihre Angebote und ihre Arbeitsweisen dazu beizutragen, den Erhalt der Biodiversität und die Erreichung der UN-Klimaziele zu unterstützen. Die Anspruchsgruppen sind die Eigentümer*innen, die Kund*innen und die Mitarbeiter*innen der EDEKABANK AG.


Die EDEKABANK AG hat die nachfolgenden bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren festgelegt:

Cost-Income-Ratio (CIR): Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsergebnis sowie zuzüglich des sonstigen Ergebnisses,

Ergebnis vor Steuern: Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich des sonstigen Ergebnisses, abzüglich der Verwaltungsaufwendungen und des Bewertungsergebnisses,

Gesamtkapitalquote: Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf den Gesamtrisikobetrag nach CRR.

Diese Leistungsindikatoren werden regelmäßig überwacht und berichtet.

Tochterunternehmen


Die EDEKABANK AG verfügt mit der EDEKA Versicherungsdienst Vermittlungs-GmbH (EVD) über eine 100%ige Tochtergesellschaft als strategische Beteiligung, die mittels eines Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrages mit der Bank verbunden ist. Die EVD vermittelt und verwaltet als Maklerin Versicherungen für gewerbliche und private Kund*innen. Die Tätigkeit erstreckt sich vorwiegend auf Geschäfte, die den EDEKA-Organisationen, den EDEKA-Genossenschaften sowie deren Mitgliedern und Mitarbeiter*innen dienen. Insofern ergänzt die Tochtergesellschaft das bankeigene Produkt- und Dienstleistungsangebot und rundet das Profil der EDEKABANK AG als Allfinanzanbieterin ab.


Mit der 2021 gegründeten ZahlungsWERK GmbH verfügt die EDEKABANK AG zudem über eine weitere 100%ige Tochtergesellschaft als strategische Beteiligung, die mittels eines Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrages mit der Bank verbunden ist. Die ZahlungsWERK GmbH vermittelt Verträge über die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen zwischen aufsichtsrechtlich zugelassenen Zahlungsdienstleister*innen und Händlerkund*innen ohne Bezug zum EDEKA-Verbund. Die Gesellschaft ergänzt somit das bankinterne Zahlungsverkehrsgeschäft mit EDEKA-Kund*innen.

Compliance, Geldwäsche, Datenschutz und Informationssicherheit


Als Kreditinstitut unterliegt die EDEKABANK AG zahlreichen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen, unter anderem zur Geldwäscheprävention, Compliance, Informationssicherheit und Datenschutz. Diesbezüglich hat die EDEKABANK AG Maßnahmen getroffen, um Kund*innen sowie Mitarbeiter*innen der Bank vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen. Außerdem wurden über das interne Kontrollsystem und das Unternehmenshandbuch Regelungen für das rechtmäßige und regelkonforme Verhalten der Mitarbeiter*innen implementiert. Daneben wurden Regelungen zur Verhinderung von Interessenkonflikten zwischen Kund*innen, Mitarbeiter*innen und der Bank aufgestellt. Weiterhin hat die Bank zur Prävention von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, strafbaren Handlungen sowie zur Einhaltung von Finanzsanktionen umfassende Maßnahmen ergriffen und überprüft deren Angemessenheit und Wirksamkeit regelmäßig.

Nachhaltigkeit


Als Bank mit genossenschaftlicher Verankerung setzt die EDEKABANK AG auf nachhaltiges Wirtschaften. Die Bank unterstützt die Zielerreichung des Pariser Klimaabkommens, u. a. durch die Unterzeichnung der Klimaschutz-Selbstverpflichtung der deutschen Finanzindustrie.


Umweltfragen spielen vor allem im Kerngeschäft der Bank - also in der Investitions- und der Kreditstrategie - eine wesentliche Rolle. Die EDEKABANK AG möchte mit ihrer Tätigkeit andere Unternehmen bei der Transformation hin zu nachhaltigerem Handeln unterstützen. Außerdem werden Finanzierungsprodukte entwickelt, die zur Erreichung der Pariser Klimaziele beitragen und Kund*innen verstärkt im Hinblick auf den ökologischen Fußabdruck ihres Vermögens beraten.


Auch die Eigenanlagen der EDEKABANK AG sollen sukzessive im Hinblick auf Nachhaltigkeit optimiert werden. Die Anlagekriterien richten sich dabei nach Einschätzung der EDEKABANK AG u.a. an der Erhaltung der Biodiversität sowie an den Anforderungen des Pariser Klimaabkommens aus.


Die EDEKABANK AG strebt, bezogen auf die Betriebsökologie, darüber hinaus an, ihren ökologischen Fußabdruck deutlich zu verringern - etwa in den Bereichen Mobilität, Ressourcenverbrauch und Materialbeschaffung.


Neben ökologischen Aspekten widmet sich die EDEKABANK AG auch der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit vermehrt. Ein wesentlicher Schritt ist in diesem Zusammenhang die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt. Darin bekennt sich die Bank zu dem Ziel, ein wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle Mitarbeitenden zu schaffen - unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.

II. Wirtschaftsbericht

(1) GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % im Jahr 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Die bereits Ende 2022 im Zuge des Russland-Ukraine-Kriegs eingetretene wirtschaftliche Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr 2023 an. Dabei überlagerten sich die dämpfenden Einflüsse vielfach. Die bis ins Frühjahr bestehenden Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung erfüllten sich nicht. Zu Jahresbeginn wurde die Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden Belastungen durch die hohe Inflation, die Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit. Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November. In Reaktion auf das Urteil musste die Bundesregierung zum Jahresende in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen und Einsparungen vornehmen. 1

Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 % gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,8 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucher*innenpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Vor allem in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu rückläufigen Ausgaben. Die Privathaushalte gaben insbesondere für Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte (-6,2 %) sowie Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren (-4,5 %) erheblich weniger aus, trotz der vielfach deutlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und der insgesamt robusten Arbeitsmarktlage. Die staatlichen Konsumausgaben verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten Sonderausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,6 % gestiegen war, sank um deutliche 1,7 %. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,8 %-Punkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. 1

Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucher*innenpreisindex 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %, wobei die Monatswerte einen klar rückläufigen Trend zeigten. So ist die Inflationsrate ausgehend von den im Januar und Februar mit jeweils 8,7 % markierten Maximalwerten bis November und Dezember auf Jahrestiefstände von 3,2 % und 3,7 % gefallen. Generell haben sich die Triebkräfte der Inflation verschoben, weg von den Importpreisen hin zur Binnenteuerung. Verantwortlich für den Rückgang der Gesamtteuerung war in erster Linie der nachlassende Preisanstieg bei Energie. Angesichts staatlicher Entlastungsmaßnahmen und rückläufiger Notierungen für Energieträger verteuerten sich Energieprodukte 2023 um unterdurchschnittliche 5,3 %, nach einem enormen Anstieg um 29,7 % im Vorjahr. Bei Nahrungsmitteln hielt hingegen der hohe Preisauftrieb nahezu ungebremst an. Sie verteuerten sich um 12,4 %, nach einer Erhöhung um 13,4 % im Vorjahr 1 .

1 Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Rundschreiben vom 24.01.2024

Nach ersten der Bank vorliegenden Trenderhebungen erhöhten sich die Verbraucher*inneninsolvenzen im Jahr 2023 um 0,4 %, nachdem diese im Vorjahr um 17,3 % gefallen waren. Der Blick in die Zukunft lässt angesichts der eher schwachen Konjunkturaussichten und weltweiter Risiken weiterhin steigende Verbraucher*inneninsolvenzen erwarten, zumal sich die Überschuldungssituation vieler Bürger*innen deutlich verschlechtert hat. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist um deutliche 23,5 % auf 18.100 Fälle gestiegen. Ursache hierfür sind die hohen Kostenbelastungen der Unternehmen sowie die Rezession. 1

Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Millionen Menschen im Vorjahr auf 2,6 Millionen Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (+5,3 %). Zudem hielt der Beschäftigungsaufbau an. Die Erwerbstätigenzahl kletterte im Vorjahresvergleich um rund 300.000 auf einen neuen Rekordwert von gut 45,9 Millionen Menschen. 2

Das Konsumklima stieg 2023 nach einer zuletzt eher stagnierenden Entwicklung wieder an: Sowohl die Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung verzeichneten zum Jahresende 2023 spürbare Zuwächse. Der GfK-Konsumklimaindex lag für Dezember 2023 bei -27,6 Punkten (Vorjahr -40,1 Punkte). 3

Der Einzelhandelsumsatz in Deutschland sank im Vergleich zum Vorjahr und nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes real um 3,3 %. Nominal stieg dieser Wert im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 %. Im Einzelhandel mit Lebensmitteln sank der Umsatz im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr real um 3,9 %. Die Ursache für den realen Rückgang bei gleichzeitig nominalen Umsatzanstieg von 5,9 % sind die stark gestiegenen Nahrungsmittelpreise. Der Umsatz des Einzelhandels mit Waren verschiedener Art, wie beispielsweise Umsätze von Supermärkten und SB-Warenhäusern, lag im Dezember 2023 real 2,8 % unter dem des Vorjahresmonats. 4

Das langsame, noch andauernde Abklingen des Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene Jahr 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Sowohl die EZB als auch die FED erreichten damit 2023 und in einer Erhöhungsphase von weniger als 18 Monaten die höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise von 2008; im Falle der EZB die höchsten seit Einführung des Euro. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund der steigenden Finanzierungskosten. Auch die Entwicklung in der Volksrepublik China trug zur einsetzenden Konjunkturbremsung bei, da das dortige Wachstum durch eine Immobilienkrise und Nachwirkungen der strengen Nullcovidpolitik geschwächt wurde. Geopolitische Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die Rivalität zwischen China und den USA belasteten die Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Finanzmärkte entwickelten sich trotz dieser Belastungen jedoch eher positiv und bewerteten die rückläufigen Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für schneller als erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024. So fiel die Verbraucher*innenpreisinflation in den USA zum Jahresende auf 3,4 %, nachdem sie im Januar 2023 noch bei mehr als doppelt so hohen 6,4 % gelegen hatte. Im Euroraum war sie im selben Zeitraum von 8,6 % auf 2,9 % gefallen. Zwar entwickelte sich die für die Geldpolitik maßgebliche Kernrate, die um die schwankungsanfälligen Komponenten Energie und Nahrung bereinigt ist, weniger dynamisch. Sie fiel in den USA von 5,6 % auf 3,9 % und im Euroraum von 7,1 % auf ebenfalls 3,9 %. Doch die Finanzmärkte reagierten stark auf die Rückgänge, wodurch Aktien- und Anleihekurse vor allem in der Jahresendrallye deutlich zulegten. 2

1 Creditreform, Presseinformation vom 04.12.2023
2 Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Rundschreiben vom 24.01.2024
3 GfK, Presseinformation vom 20.12.2023
4 Statistisches Bundesamt, Presseinformation vom 31.01.2024

Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen 2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023 sechs weitere Zinserhöhungen um 200 Basispunkte. Am 20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren vorläufigen Höhepunkt mit 4,0 % für die Einlagefazilität und 4,5 % für die Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Damit überschritt die EZB erstmals ihr vor der Finanzkrise erreichtes Leitzinsniveau, als die Einlagefazilität im Maximum bei 3,25 % gelegen hatte. Auf den nachfolgenden Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses Zinsniveau und kündigte an, es so lange aufrecht halten zu wollen, wie es nötig ist, um das mittelfristige EZB-Inflationsziel von 2,0 % wieder zu erreichen. Parallel zu ihren Leitzinserhöhungen fuhr die EZB auch ihre Anleihekaufprogramme weiter zurück, um dadurch ihre restriktive Geldpolitik zu verstärken. Dadurch ging die zusätzliche Nachfrage der Notenbank an den Anleihemärkten deutlich zurück. Ab Juli 2023 wurden fällig werdende Anleihen im Portfolio des 2014 eingeführten Programms APP nicht wieder reinvestiert. Auf der letzten geldpolitischen Sitzung am 14. Dezember 2023 entschied die Notenbank zudem, fällig werdende Anleihen des 2020 aufgelegten Pandemiekaufprogramms PEPP ab Juli 2024 nur noch teilweise zu reinvestieren. Das Portfolio solle im Schnitt monatlich um 7,5 Milliarden Euro schrumpfen. Zum Jahresende 2024 sollen, laut Erklärung des EZB-Präsidiums, die Reinvestitionen komplett eingestellt werden. 1


Im Firmenkund*innengeschäft herrscht ein zunehmend intensiver und differenzierter Wettbewerb. Vor dem Hintergrund moderaten Wachstums des selbstständigen Lebensmitteleinzelhandels im EDEKA-Verbund sind die Wachstumsziele der EDEKABANK AG nur im Verdrängungswettbewerb zu realisieren. Die langjährige Kompetenz im Bereich des selbstständigen Lebensmitteleinzelhandels und die hohe Beratungsqualität der Bankmitarbeiter*innen sind dabei Alleinstellungsmerkmale und zentrale Erfolgsfaktoren.


Die EDEKA-Regionalgesellschaften und die EDEKA-Organisationen bilden aufgrund ihrer Größe und ihres Einflusses innerhalb des Firmenkund*innengeschäfts der EDEKABANK AG eine attraktive Kund*innengruppe und ein eigenständiges strategisches Geschäftsfeld. Im Vertrieb trifft die EDEKABANK AG bei dieser Zielgruppe auf einen besonders intensiven Wettbewerb, denn Großkund*innen wie die EDEKA-Regionalgesellschaften stehen im Fokus vieler Kreditinstitute, die im Firmenkund*innengeschäft ebenfalls wesentliche Wachstumsziele verfolgen. Die EDEKABANK AG stellt sich dem Wettbewerb als Kreditinstitut mit umfassendem Know-how im Lebensmitteleinzelhandel und mit starken gewachsenen Verbindungen innerhalb des EDEKA-Verbundes.


In diesem Umfeld ist es der EDEKABANK AG nach Einschätzung des Vorstands gelungen, die Bruttoerträge zu steigern, die Kreditvergabe im EDEKA-Umfeld unter Berücksichtigung der Risiken weiter auszubauen und an den konservativen Maßstäben der Kreditvergabe- und Anlagepolitik festzuhalten.

(2) GESCHÄFTSVERLAUF 2023


Im Geschäftsjahr 2023 standen wie auch im Vorjahr im Wesentlichen die inflationsbedingt angestiegenen Geld- und Kapitalmarktzinsen sowie deren konjunkturelle Auswirkungen in Folge der andauernden geopolitischen Krisen im Fokus. Der Geschäftsverlauf der EDEKABANK AG entwickelte sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus im Kund*innenkreditportfolio positiv, die konjunkturelle Eintrübung hatte indes keinen wesentlichen Einfluss. Ebenso waren keine wesentlichen Auswirkungen auf die Provisionserträge im Zahlungsverkehr zu verzeichnen. Im Bereich der Eigenanlagen dauerten die zinsinduzierten temporären Wertschwankungen an. Das Ausmaß der durch die Zuordnung zum Anlagebestand sowie die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips vermiedenen Abschreibungen verringerte sich gegenüber dem Vorjahresstichtag deutlich.

1 Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, Rundschreiben vom 24.01.2024


Die Geschäftsentwicklung der EDEKABANK AG war vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungen nach Einschätzung des Vorstands im Jahr 2023 als gut zu bewerten. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Kreditneugeschäft im Wesentlichen aufgrund der gestiegenen Zinsen im Kund*innenkreditbereich zurückgegangen. Wie bereits in den Vorjahren leisteten die auf der Existenzgründungsinitiative des EDEKA-Verbundes basierenden Verträge einen bedeutenden Beitrag zum Kreditneugeschäft. Im Jahr 2023 betrug der Anteil 30,4 % (Vj: 29,4 %). Mit neuen Krediten in Höhe von insgesamt 475,2 Mio. € hat die EDEKABANK AG den EDEKA-Lebensmitteleinzelhändler*innen wiederum in nennenswertem Umfang Mittel für Investitionen bereitgestellt.

2023 2022 Veränderung
Mio. € Mio. € Mio. € %
Kreditneugeschäft EDEKA-Lebensmittelhandel 500,5 755,1 -254,6 -33,7
davon: EDEKA-Lebensmitteleinzelhandel 475,2 643,1 -167,9 -26,1
davon: Existenzgründer*innen 144,3 188,9 -44,6 -23,6
davon: EDEKA-Regionalgesellschaften und -Zentrale 25,3 112,0 -86,7 -77,4

(3) VERMÖGENSLAGE


Die wesentlichen Bilanzpositionen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

2023 2022 Veränderung
Mio. € % der BS Mio. € % der BS Mio. € %
Bilanzsumme 3.677,5 100,0 3.749,2 100,0 -71,7 -1,9
Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute 208,3 5,7 376,8 10,1 -168,5 -44,7
Forderungen an Kunden 2.647,3 72,0 2.465,4 65,8 181,9 7,4
festverzinsliche und andere Wertpapiere 787,7 21,4 872,4 23,3 -84,7 -9,7
Beteiligungen 30,1 0,8 30,1 0,8 0,0 0,0


Die Bilanzsumme ist um 71,7 Mio. € gesunken. Ursächlich für diesen Rückgang ist im Wesentlichen die deutliche Reduktion der liquiden Mittel in den Positionen Barreserve und Forderungen an Kreditinstitute um 168,5 Mio. € aufgrund der gesunkenen Kund*inneneinlagen auf der Passivseite. Die Forderungen an Kunden wuchsen im Wesentlichen durch das Kund*innenkreditneugeschäft im Berichtsjahr um 181,9 Mio. €. Des Weiteren reduzierte sich der Bestand an festverzinslichen und anderen Wertpapieren um 84,7 Mio. €. Grund hierfür war im Wesentlichen der vollständige Verkauf eines Spezialfonds. Wertpapiere mit einem Buchwert (inklusive Zinsabgrenzung) in Höhe von 633,4 Mio. € wurden im Geschäftsjahr wie Anlagevermögen behandelt, da sie dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen sollen.


Der Wertpapierbestand gliedert sich in notenbankfähige Wertpapiere mit einem Anteil von 40,1 % (Vj: 40,0 %) und in sonstige Wertpapiere mit einem Anteil von 7,3 % (Vj: 5,9 %) des Gesamtvolumens auf. Wertpapiere mit Bonitäten unterhalb des Investmentgrade-Ratings sind nicht im Direktbestand der Bank enthalten. Darüber hinaus ist die Bank zur Verbesserung der Diversifikation und zur Ergebnissteuerung in zwei Spezialfonds investiert. Durch den Verkauf aller Anteile an einem weiteren Spezialfonds im Wert von 58,5 Mio. € verringerte sich der Anteil der Spezialfonds am Gesamtvolumen der Wertpapiere auf 52,6 % (Vj: 54,1 %).


Die wesentlichen Bilanzpositionen der Passivseite haben sich im Jahr 2023 wie folgt entwickelt:

2023 2022 Veränderung
Mio. € % der BS Mio. € % der BS Mio. € %
Bilanzsumme 3.677,5 100,0 % 3.749,2 100,0 % -71,7 -1,9
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 1.461,6 39,7 % 1.342,3 35,8 % 119,3 8,9
Verbindlichkeiten ggü. Kunden 1.714,5 46,6 % 2.002,3 53,4 % -287,8 -14,4
Rückstellungen 20,4 0,6 % 18,8 0,5 % 1,6 8,5
Fonds für allgemeine Bankrisiken 227,3 6,2 % 205,9 5,5 % 21,4 10,4
Bilanzielles Eigenkapital 239,7 6,5 % 169,9 4,5 % 69,8 41,1


Die Ausweitung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der öffentlichen Refinanzierungsmittel um 81,9 Mio. €.


Das Einlagenvolumen der Kund*innen der EDEKABANK AG verzeichnete insgesamt einen Rückgang von 287,8 Mio. €. Hiervon verringerten sich die täglich fälligen Verbindlichkeiten um 299,6 Mio. €, während das Volumen der Termineinlagen um 13,8 Mio. € zugenommen hat. Die Veränderung der täglich fälligen Verbindlichkeiten ist im Wesentlich auf eine Reduktion der Einlagen der EDEKA-Großhandelsbetriebe zurückzuführen. Das Wachstum der Termineinlagen begründet sich durch den gestiegenen Einlagenzins. Bei den Sparbriefen ist ein Rückgang in Höhe von 0,8 Mio. € zu verzeichnen.


Die Rückstellungen haben sich im Wesentlichen durch Zuführungen für Steuerrückstellungen in Höhe von 0,8 Mio. € und die Bildung einer Rückstellung für Kulanzzahlungen aufgrund eines temporären Ausfalls von Zahlungsverkehrs-Terminals in Höhe von 1,3 Mio. € um insgesamt 1,6 Mio. € erhöht.


Die Bank hat einen Betrag in Höhe von 21,4 Mio. € dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB zugeführt.


Das zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene Eigenkapital beläuft sich auf 239,7 Mio. € und ist somit um 69,8 Mio. € angestiegen. Hauptursächlich hierfür ist die von der Hauptversammlung im Juni 2023 beschlossene ordentliche Erhöhung des Grundkapitals um 46,9 Mio. € auf 123,0 Mio. € durch Ausgabe von 46.872.003 neuen, vinkulierten auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu einem Betrag von 1,33 € pro Aktie. Das der Kapitalrücklage zugeführte Agio betrug somit 15,6 Mio. €. Zudem sind die Gewinnrücklagen um 4,5 Mio. € durch Zuführungen aus dem Jahresüberschuss erhöht worden. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Die Handelsregistereintragung erfolgte am 26. Oktober 2023.


Die Gesamtkapitalquote als bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator lag mit 15,11 % leicht unter der Prognose aus dem Vorjahr von 15,38 %. Wesentlicher Grund für den leichten Rückgang ist der Gesamtrisikobetrag, der sich aufgrund des über der letztjährigen Prognose liegenden Kreditneugeschäfts stärker als erwartet erhöht hat.


In der Gesamtkapitalquote ist die im Jahr 2023 durchgeführte und handelsrechtlich abgeschlossene Kapitalerhöhung noch nicht berücksichtigt, da zum Jahresultimo die aufsichtsrechtliche Genehmigung nach Art. 26 Abs. 3 CRR für Einstufung von Aktien als Instrument des harten Kernkapitals noch nicht vorlag. Im Falle der Berücksichtigung der Kapitalerhöhung in der Gesamtkapitalquote per 31.12.2023 hätte sich c.p. ein Wert von 17,66 % ergeben.

(4) FINANZ- UND LIQUIDITÄTSLAGE


Die Geschäftsstruktur der Bank beinhaltet nach Einschätzung des Vorstandes genügend Liquiditätsreserven. Darüber hinaus stehen der Bank durch ein Pfanddepot bei der Deutschen Bundesbank jederzeit liquide Mittel zur Verfügung. Für dieses Pfanddepot hat die Bank Mindestvolumina als Untergrenzen definiert.


Zudem stehen Geldhandelslinien bei anderen Kreditinstituten zur Verfügung. Die Einbindung in den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund soll die Liquiditätsvorsorge der Bank zusätzlich absichern.


Das Kreditneugeschäft wird im Wesentlichen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder die Förderbanken der Bundesländer refinanziert. Auch hier stehen der Bank Refinanzierungslinien zur Verfügung.


Die Liquidität der EDEKABANK AG war im Geschäftsjahr gewährleistet. Es wurden intern höhere Grenzwerte festgelegt. Die Einhaltung von LCR und NSFR wird täglich geprüft und das Ergebnis an den Vorstand berichtet. Die Erfüllung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu der Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (NSFR) hat die EDEKABANK AG sichergestellt. Im Berichtsjahr wurden die aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu den Meldestichtagen eingehalten.

(5) ERTRAGSLAGE


Die wesentlichen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung haben sich im Berichtsjahr 2023 wie folgt entwickelt:

2023 2022 Veränderung
Mio. € Mio. € Mio. € %
Zinsüberschuss 52,8 37,5 15,3 40,8
Provisionsüberschuss 19,8 17,7 2,1 11,9
Summe Bruttoerträge 72,6 55,2 17,4 31,5
Sonstiges Ergebnis 5,8 8,4 -2,6 -31,0
Verwaltungsaufwand 1 -32,1 -30,1 2,0 6,6
Ergebnis vor Bewertung 46,3 33,5 12,8 38,2
Bewertungsergebnis 1,2 -6,1 7,3 119,7
Aufwendungen aus der Verlustübernahme -0,7 -0,2 0,5 250,0
Ergebnis vor Steuern 46,8 27,2 19,6 72,1
Steuern -13,5 -9,6 3,9 40,6
Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken -21,4 -10,1 11,3 111,9
Jahresüberschuss 11,9 7,5 4,4 58,7

1 In den Verwaltungskosten sind Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen enthalten.


Aufgrund des starken Zinsanstiegs am Geld- und Kapitalmarkt und der erheblichen Steigerung der Ergebnisse aus dem Einlagengeschäft mit Kunden ist der Zinsüberschuss gegenüber dem Vorjahr um 15,3 Mio. € gestiegen. Er resultiert aus dem grundsätzlich konservativen Verhalten der Bankkund*innen im Einlagengeschäft. Infolge des Zinsanstiegs konnte die Zinsmarge im Einlagengeschäft im Vergleich zum Vorjahr deutlich ausgeweitet werden. Die Entwicklung des Zinsüberschusses wich positiv von der Planung der Bank ab. Diese konnte aus den vorangehend genannten Gründen deutlich übertroffen werden.


Das Provisionsergebnis erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Mio. €. Der angesetzte Planwert konnte ebenfalls deutlich übertroffen werden. Ausschlaggebend für diese positive Entwicklung ist im Wesentlichen ein weiterhin steigender Einsatz von Kartenzahlungen im Lebensmitteleinzelhandel sowie die Gewinnung von neuen Kund*innen.


Das sonstige Ergebnis setzt sich aus den laufenden Erträgen, den Erträgen aus der Gewinnabführung, den sonstigen betrieblichen Erträgen und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zusammen. Der Rückgang um 2,6 Mio. € beruht im Wesentlichen auf geringeren laufenden Erträgen. Grund hierfür ist der Verzicht auf Ausschüttungen aus den Spezialfonds (Vj: 3,7 Mio. €).


Der Verwaltungsaufwand bewegt sich insgesamt über Vorjahresniveau. Die Personalaufwendungen sind wie geplant gestiegen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind im Wesentlichen aufgrund von deutlich erhöhten EDV-Kosten, unter anderem im Rahmen der Migration auf M365, sowie erhöhter Kosten für Rechenzentrumsdienstleistungen gestiegen. Die positive Entwicklung des Zinsüberschusses und des Provisionsergebnisses leistet einen positiven Beitrag zur Cost-Income-Ratio (CIR), die trotz gestiegener Verwaltungskosten im Vorjahresvergleich um 6,1 %-Punkte niedriger ausfällt. Die CIR lag trotz weiterhin notwendiger Aufwendungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Bank mit 41,3 % unter dem Prognosewert von 46,6 %.


Bei der Bewertung der Risikoaktiva wurden grundsätzlich konservative Maßstäbe angelegt. Alle erkannten Risiken sind durch Wertberichtigungen und Rückstellungen abgeschirmt. Aufgrund der Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfeldes im Jahr 2022 und möglicher zeitlicher Differenzen hinsichtlich aktueller Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Kreditnehmer, die am Bilanzstichtag eingetreten und erst nach dem Bilanzstichtag, bei Vorlage und Auswertung der Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der Kreditnehmer bekannt werden, hatte die EDEKABANK AG im Vorjahr ein Management Adjustment von 5,4 Mio. € auf die Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Dieses Management Adjustment wurde nunmehr aufgelöst. Entsprechende Risiken sind nicht eingetreten. Die Wertpapierbestände sind gemäß Zuordnung zum Umlaufvermögen nach dem strengen Niederstwertprinzip und bei Zuordnung zum Anlagevermögen nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen wurden in Folge der Zuordnung von Wertpapieren zum Anlagevermögen in Höhe von 34,4 Mio. € (Vj: 60,2 Mio. €) vermieden, da es sich nach Beurteilung der Bank um keine dauerhaften bonitätsinduzierten, sondern um zinsinduzierte temporäre Wertminderungen handelt.


Das Ergebnis vor Steuern entwickelte sich mit 46,8 Mio. € gegenüber dem Prognosewert von 26,3 Mio. € deutlich besser als erwartet. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen der gegenüber dem Plan um 6,4 Mio. € höhere Zinsüberschuss, das um 1,7 Mio. € höhere Provisionsergebnis sowie das um 11,9 Mio. € bessere Bewertungsergebnis.


Der Steueraufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr erhöht, was im Wesentlichen auf das höhere Ergebnis vor Steuern zurückzuführen ist.


Die Bank hat einen Betrag in Höhe 21,4 Mio. € dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB zugeführt.


Der Jahresüberschuss übertrifft im Wesentlichen in Folge des deutlich gesteigerten Zins- und Provisionsergebnisses und des verbesserten Bewertungsergebnisses trotz der Zuführung zu dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB den Vorjahreswert um 4,4 Mio. €.

(6) GEWINNVERWENDUNG


Zur Stärkung des bilanziellen Eigenkapitals haben Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 23 Abs. 4 der Satzung beschlossen, 4,5 Mio. € den Gewinnrücklagen zuzuführen. Für das abgelaufene Geschäftsjahr wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer Dividende von 0,06 € je Stückaktie auf das Grundkapital zu verwenden und 43 T€ auf neue Rechnung vorzutragen. Mit einer Dividende in Höhe von 7,4 Mio. € würde die Bank an ihre Aktionärinnen damit im Jahr 2024 für das Geschäftsjahr 2023 eine unverändert hohe Gewinnbeteiligung von 6,0 % auf das gezeichnete Kapital ausschütten.

(7) GLEICHBERECHTIGTE TEILHABE VON FRAUEN UND MÄNNERN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN IN DER EDEKABANK AG 1


Die EDEKABANK AG fördert im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten den Einsatz von qualifizierten Frauen in Führungspositionen der Bank. Bei vakanten und / oder neu zu schaffenden Stellen werden Bewerberinnen, die über gleichwertige Qualifikationen verfügen, gleichberechtigt in das Auswahlverfahren aufgenommen.


Gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. August 2015 (FüPoG) sowie des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung dieser Regelungen vom 7. August 2021 (FüPoG II) sind durch den Aufsichtsrat für die Ebenen des Vorstandes und des Aufsichtsrates Zielgrößen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit festzulegen. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2027 legte der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Sitzung am 12. Mai 2022 die folgenden Zielgrößen fest:


Für die Besetzung des Aufsichtsrates mit Frauen wurde eine Zielgröße von 16 2/3 % festgelegt. Diese Zielgröße entspricht der Gesamtzahl von zwei Frauen im Aufsichtsratsgremium zum Zeitpunkt der Zielgrößenfestlegung und den erwarteten Möglichkeiten zur Besetzung des Aufsichtsrates mit Frauen.


Entsprechend des zum Zeitpunkt der Zielgrößenfestlegung erreichten Status Quo für die Besetzung des Vorstandes mit Frauen legte der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 0 % fest. Der Festlegung der Zielgröße in Höhe von 0 % für den Vorstand der EDEKABANK AG sind umfassende und sorgfältige Erwägungen vorausgegangen. Eine Steigerung kommt nicht in Betracht, da nach derzeitigem Stand im Bezugszeitraum voraussichtlich weder Stellen frei noch zusätzliche Stellen geplant werden.


Heiko Gerdts wurde im Rahmen der Sitzung des Aufsichtsrates vom 9. September 2020 um weitere fünf Jahre bis zum 30. September 2026 zum Mitglied des Vorstandes der EDEKABANK AG bestellt. Maik Wandtke wurde im Rahmen der Sitzung des Aufsichtsrates vom 13. September 2021 um weitere fünf Jahre bis zum 30. Juni 2027 zum Mitglied des Vorstandes der EDEKABANK AG bestellt. Es wird davon ausgegangen, dass beide Vorstandsmitglieder auch nach Ablauf des aktuellen Bestellungszeitraumes für eine weitere Mandatslaufzeit zur Verfügung stehen. Darüber hinaus geht der Aufsichtsrat weder von einer Vertragsbeendigung noch von einem Abgang oder einem Wechsel innerhalb der aktuellen Bestellungszeiträume aus.


Gemäß den zuvor genannten Gesetzen ist zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit für die Führungsebene unterhalb des Vorstandes ebenfalls eine Zielgröße festzusetzen. Für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2027 legte der Vorstand mittels Beschluss vom 16. Juni 2022 für die Besetzung der Führungsebene unterhalb des Vorstandes mit Frauen eine Mindestzielgröße von 30 % fest. Dies entspricht aktuell einer Gesamtanzahl von mindestens vier Frauen. Der aktuelle Frauenanteil per 31. Dezember 2023 entspricht der Mindestzielgröße. Auch der Festlegung dieser Zielgröße sind umfassende und sorgfältige Erwägungen vorausgegangen. Insbesondere die seit Sommer 2022 in Arbeit befindliche Anpassung der Aufbauorganisation, welche in mehreren Iterationsstufen erfolgt, bewog zu dieser Entscheidung.

1 Ungeprüft


Die von Aufsichtsrat und Vorstand definierten Zielgrößen wurden im Berichtszeitraum eingehalten.

(8) MITARBEITER*INNEN


Am Bilanzstichtag waren 197 (Vorjahr: 188) Mitarbeiter*innen, davon drei Director*innen, 18 Managementexpert*innen, 170 Sachbearbeiterinnen und sechs Studierende / Auszubildende bei der EDEKABANK AG tätig. Im Berichtsjahr standen 15 Mitarbeiter*innen länger als 25 Jahre und ein Mitarbeiter länger als 40 Jahre in Diensten der Bank.


Die Vergütung der Mitarbeiter*innen erfolgt grundsätzlich nach dem Tarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftliche Zentralbank. Sonderleistungen, die im Verhältnis zu den anderen Vergütungsbestandteilen von untergeordneter Bedeutung sind, werden über ein leistungs- und erfolgsorientiertes Vergütungssystem gewährt.


Im Berichtsjahr wurden die in der Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) bzw. nach § 25a KWG festgelegten Anforderungen an die Vergütungssysteme von Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten sämtlicher Mitarbeiter*innen einschließlich der Geschäftsleiter eingehalten. Dabei sind für die EDEKABANK AG die allgemeinen Regelungen anzuwenden. Wie in den Vorjahren hat die Bank auch im Jahr 2023 gezielt in Aus- und Fortbildung investiert. Die Mitarbeiter*innen haben sowohl Seminarangebote im genossenschaftlichen Umfeld als auch bei externen Anbieter*innen genutzt.


Zwei Auszubildende haben ihre Prüfung zum Bankkaufmann bzw. zur Bankkauffrau im Jahr 2023 erfolgreich bestanden. Zum 1. August 2023 starteten drei Auszubildende ihre studienintegrierte Ausbildung, also Bankausbildung mit Studium der Bank- und Finanzwirtschaft zum Bachelor of Arts in einem.

(9) ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN LAGE


Die Bank plant die Entwicklung des Geschäftes sowie die Erträge und Aufwendungen nach Einschätzung des Vorstandes grundsätzlich konservativ.


Basierend auf den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Ertragslage, der Cost-Income-Ratio und dem Ergebnis vor Steuern ist die Lage der EDEKABANK AG im Geschäftsjahr aus Sicht des Vorstandes wirtschaftlich erfolgreich gewesen.


Die Vermögenslage der EDEKABANK AG basiert auf einer nach den aufsichtsrechtlichen Anforderungen angemessenen Eigenkapitalausstattung. Die Gesamtkapitalquote als der bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator der Vermögenslage liegt trotz eines Rückgangs deutlich über den aufsichtsrechtlichen Anforderungen.


Die gebildeten Vorsorgen für die erkennbaren und latenten Risiken im Kredit- und Wertpapiergeschäft sind nach Erachten des Vorstandes hinreichend; für erhöhte latente Risiken werden Reserven in Form von Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven nach § 340f HGB gebildet. Zusätzlich hat die EDEKABANK AG dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB Mittel zugeführt.


Die Finanz- und Liquiditätslage entspricht nach Einschätzung des Vorstands den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen.

III. Risikobericht

(1) RISIKOSTRATEGIE


Die EDEKABANK AG versteht das Risikomanagement einschließlich des Risikocontrollings als kontinuierlichen Prozess und ein zentrales Element ihrer Geschäftstätigkeit. Neben der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen ist vor allem der eigene Anspruch auf Risikotransparenz und eine gesicherte Entscheidungsbasis zur ertrags- und risikoorientierten Geschäftssteuerung maßgebend. In inhaltlichen und systemtechnischen Fragen zur Gesamtbanksteuerung orientiert sich die EDEKABANK AG als Mitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken e. V. (BVR) an dessen Empfehlungen und Vorschlägen. Den Mitarbeiter*innen werden die entsprechenden Informationen in internen und externen Seminaren zeitnah vermittelt.


Die EDEKABANK AG hat in ihrem jährlichen Turnus das bestehende Risikomanagement entsprechend den Anforderungen aus den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) überprüft und überarbeitet. Die Bank hat zudem die bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) berücksichtigt.


Die Geschäftspolitik basiert auf einem klar definierten Kund*innen- sowie Kontrahent*innenkreis und ist konservativ ausgerichtet. Hierdurch sieht der Vorstand die EDEKABANK AG in der Lage, den strukturellen Veränderungen in der Kreditwirtschaft sowie den steigenden aufsichtsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen auch in Zukunft Rechnung tragen zu können.

(2) RISIKOMANAGEMENT UND RISIKOREPORTING


Auf Basis der Geschäftsstrategie und der Risikoinventur hat die Bank den Prozess der Gesamtbanksteuerung und des Risikomanagements im Unternehmenshandbuch sowie in einem Risikohandbuch beschrieben. Die Bank hat dort ihre Vorgehensweise bei der Berechnung der Risikotragfähigkeit und der Festlegung der Einzelrisikolimite sowie die Strategien und Sicherungsmaßnahmen in den einzelnen Risikoarten festgehalten. Die Geschäftsstrategie ist mit dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung im November 2023 erörtert worden. Die detaillierten Regelungen des Risikohandbuchs sowie der Risikostrategie wurden per 31. Dezember 2023 turnusmäßig überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen hieraus werden dem Aufsichtsrat in seiner ersten Sitzung 2024 erläutert und zur Kenntnis gegeben.


Die Zuständigkeiten im Rahmen des Risikomanagements sind in der Bank eindeutig geregelt und die aufsichtsrechtliche Funktionstrennung zwischen Markt und Marktfolge vollständig etabliert. Die Risikocontrolling-Funktion sowie die MaRisk-Compliance-Funktion sind eingerichtet. Davon unabhängig trägt der Vorstand die Gesamtverantwortung. Dieses schließt ein, dass Geschäfte mit neuen Produkten und in neuen Märkten sowie veränderte Strukturen oder Prozesse nach einem formalisierten Prüfungsdurchlauf nur mit Zustimmung des Vorstandes getätigt werden dürfen.


Die Organisation des Risikomanagements orientiert sich neben den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an den Erfordernissen des Geschäftsmodells der EDEKABANK AG. Unter anderem wurde ein Anlageausschuss zur Überwachung und Steuerung insbesondere von Liquiditäts- und Marktpreisrisken sowie der Kreditrisken aus den Eigenanlagen der Bank eingerichtet. Analog überwacht und steuert ein Kreditausschuss die Kreditrisiken aus dem Kund*innengeschäft. Die Risikoberichterstattung ist nach Art und Umfang an den zugrundeliegenden Risiken und Risikokonzentrationen ausgerichtet, die im Rahmen der turnusmäßigen oder anlassbezogenen Risikoinventur als wesentlich für die EDEKABANK AG identifiziert wurden.


Zur Steuerung und Bewertung der Risiken und Chancen nutzt die Bank weitgehend die Systeme des genossenschaftlichen Rechenzentrums, insbesondere VR-Control.

(3) RISIKOTRAGFÄHIGKEIT


Die EDEKABANK AG beurteilt die Risikotragfähigkeit gemäß des Leitfadens zum Internal Capital Adequacy Process (ICAAP) in einer ökonomischen und einer normativen Perspektive.


In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Die Betrachtungen in der normativen Perspektive dienen dem in den MaRisk AT 4.1 Tz. 2 geforderten Ziel der Fortführung des Instituts. Die normative Perspektive stellt wesentliche Risiken (Kapitalbedarf) einer dazu konsistenten Kapitalausstattung gegenüber. Der Kapitalbedarf setzt sich aus den Gesamtkapitalanforderungen und -erwartungen zusammen. Die Gesamtkapitalanforderung ermittelt sich anhand der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 (im Folgenden CRR genannt) mit den Säule-1-Anforderungen, der nationalen Logik zur Ermittlung der Supervisory Review and Evaluation Process (SREP)-Kapitalanforderungen (Kapitalzuschlag auf Basis der SREP-Gesamtbewertung) und des KWG (kombinierte Kapitalpufferanforderungen gemäß § 10i KWG). Die Gesamtkapitalerwartung berücksichtigt zusätzlich die Eigenmittelempfehlung der BaFin zur Abdeckung von Risiken in Stresssituationen. Die Kapitalausstattung setzt sich aus den regulatorischen Eigenmitteln zusammen. Die Entwicklung der Kapitalausstattung in der normativen Perspektive erfolgt unter Berücksichtigung von Bilanzierungskonventionen im Zeitablauf. Die Ermittlung der regulatorischen Kapitalquoten erfolgt zum Stichtag sowie über einen mehrjährigen Szenariohorizont. Darüber hinaus erfolgt eine mehrjährige Kapitalplanung. Auch adverse Szenarien, insbesondere das einer Rezession, wurden hierbei betrachtet. Außerdem wird jährlich ein inverser Stresstest durchgeführt.


In der ökonomischen Perspektive erfolgt die Gegenüberstellung des Risikodeckungspotenzials (RDP) sowie aller wesentlichen Risiken zeitpunktbezogen und losgelöst von Bilanzierungskonventionen.


"Die ökonomische Perspektive dient der langfristigen Sicherung der Substanz des Instituts und mithin dem in AT 4.1 Tz. 2 MaRisk geforderten Schutz der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht." Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des RDPs ist das Vermögen der Bank. Dieses wird anhand der Barwerte von Vermögenspositionen, Verbindlichkeiten und außerbilanziellen Positionen bestimmt. Die einzelnen Bestandteile des RDPs stehen dabei in engem Zusammenhang zur Risikoquantifizierung selbst, weshalb ein Großteil des RDPs eines Instituts über die Bar- / Marktwerte der einzelnen Risikoklassen bzw. der Risikoprämien und Wertabschläge erklärt werden kann. Daneben stellen auch Teile der Barwerte aus Provisionsgeschäften, Kosten und ggf. sonstige Vermögens- oder Korrekturpositionen weitere Bestandteile des RDPs dar.


Um sicherzustellen, dass die eingegangenen Risiken zu keinem Zeitpunkt das vorhandene RDP überschreiten, wird in Abhängigkeit vom Risikoappetit des Vorstandes festgelegt, in welchem Umfang das vorhandene RDP zur Abdeckung von Risiken bereitgestellt werden soll. Das nach Abzug eines Sicherheitsabschlags durch den Vorstand, eines Risikopuffers für die Summe unwesentlicher Risiken und eines nicht allokierten Teils des RDP verbleibende RDP wird als Risikobudget zur Risikodeckung allokiert und entspricht dem Gesamtbank-Risikolimit. Dieser Limitierungsprozess stellt ein zentrales Steuerungsinstrument der ökonomischen Perspektive dar. Das Gesamtbank-Risikolimit war im Jahr 2023 nicht gefährdet und wurde nicht überschritten. Die Risikotragfähigkeit war im Geschäftsjahr zu den berechneten Stichtagen gegeben.


Das Gesamtbank-Risikolimit betrug zum Bilanzstichtag 240,0 Mio. € und ist im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 11,0 Mio. € reduziert worden.

VERFÜGBARES RISIKODECKUNGSPOTENZIAL, GESAMTBANK-RISIKOLIMIT UND AUSLASTUNG PER 31.12.2023


Die EDEKABANK AG überprüft zudem, ob die Bank auch unter Stress-Bedingungen in der Lage ist, die Risikotragfähigkeit zu gewährleisten. Hierfür werden für alle gemäß Risikoinventur als wesentlich identifizierten Risikoarten Stresstests durchgeführt. Dabei wird zwischen risikoartenspezifischen Stresstests anhand historischer und hypothetischer Stressszenarien sowie risikoartenübergreifender Stressszenarien unterschieden. Des Weiteren wird jährlich ein inverser Stresstest durchgeführt. Zudem wird ein Szenario betrachtet, das die Konzentration des Geschäftes auf den EDEKA-Verbund zum Gegenstand hat. Auch die Auswirkungen von ESG-Risiken werden im Rahmen von Stresstests und Szenarioanalysen berücksichtigt.


Die verschiedenen Stresstests berücksichtigen sowohl institutseigene als auch marktweite Ursachen. Beim historischen Stresstest werden die Auswirkungen in der Vergangenheit stattgefundener, extremer Ereignisse betrachtet. Im hypothetischen Stresstest werden die wesentlichen Risikoarten auf Basis eigener Szenarien einzeln gestresst. Da makroökonomische Entwicklungen zu den wesentlichen Einflussfaktoren gehören, wird die Widerstandsfähigkeit der Bank insbesondere anhand eines risikoartenübergreifenden Szenarios gestresst, das einem schweren konjunkturellen Abschwung entspricht. Bei Bedarf werden auch anlassbezogene Stresstests durchgeführt.

VERFÜGBARES RISIKODECKUNGSPOTENZIAL UND AUSLASTUNG IM STRESSSZENARIO "SCHWERER KONJUNKTURELLER ABSCHWUNG" PER 31.12.2023


Die Summe der Einzelrisiken im schweren konjunkturellen Abschwung führt zu einer Auslastung des RDPs in Höhe von 232,3 Mio. € bzw. 41,8 %. In den anderen Stressszenarien war das Risiko durch das vorhandene RDP ebenfalls gedeckt.


Einmal jährlich analysiert die Bank darüber hinaus ein "inverses" Stressszenario. Ziel des inversen Stresstests ist es, Faktoren herauszuarbeiten, bei deren Eintritt das Fortbestehen der Bank nicht mehr gewährleistet wäre.

(4) RISIKOÜBERWACHUNG UND RISIKOSTEUERUNG


Der vierteljährliche Risikobericht enthält alle wesentlichen Risiken und Risikokonzentrationen der ökonomischen Perspektive, die bei der Bank der Überwachung und Steuerung unterliegen:


1. Kreditrisiken


1.1. Kreditrisiken aus dem Kund*innengeschäft


1.2. Kreditrisiken aus dem Direktbestand der Eigenanlagen


1.3. Kreditrisiken aus dem Fondsbestand der Eigenanlagen


1.4. Beteiligungsrisiken


2. Marktpreisrisiken


2.1. Zinsänderungsrisiken der Risikoklasse Zins


2.2. Marktpreisrisiken aus dem Fondsbestand der Eigenanlagen


3. Operationelle Risiken


4. Liquiditätsrisiken

1. Kreditrisiken

1.1. Kreditrisiken aus dem Kund*innengeschäft


Zur Ermittlung und Steuerung der Kredit- und Bonitätsrisiken nutzt die Bank im Wesentlichen das Ratingsystem VR-Rating. Über den Stand der vom Rating erfassten Kreditnehmer*innen, insbesondere aber über die Entwicklung der Risikostrukturen wie Risikogruppen, Größenklassen, Kund*innengruppen und Sicherheiten, werden Berichte und Analysen erstellt.


Die Messung der Adressenausfall- und Migrationsrisiken aus Kreditgeschäften erfolgt quartalsweise mittels eines, auf einer Monte-Carlo-Simulation basierenden, barwertigen Kreditportfoliomodells für das Kund*innengeschäft (KPM-KGbw) in VR-Control. Hierbei fließen sowohl die bilanziellen wie auch die außerbilanziellen Kreditrisiken in das Kreditportfoliomodell ein.


Der ausgewiesene Credit Value at Risk (CVaR) stellt den unerwarteten Verlust bei einem Konfidenzniveau von 99,9 % dar. Er beläuft sich per 31.12.2023 auf 29,7 Mio. €. Das festgelegte Limit von 45,0 Mio. € ist damit zu 65,9 % ausgelastet.


Unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit und der geschäftspolitischen Ausgangssituation der Bank wurde die Kreditrisikostrategie auf der Grundlage der strategischen Vorgaben des Vorjahres grundsätzlich fortgeschrieben. Die Einhaltung der Kreditrisikostrategie wird laufend überprüft und berichtet. Den erwarteten Risiken wird im Rahmen konservativer Wertberichtigungsansätze in der Planung Rechnung getragen. Die Risikovorsorgebildung erstreckt sich für die akuten Kreditrisiken auf die Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen für den vollständigen Blankoanteil der notleidenden Kreditforderungen. Latenten Kreditrisiken wird durch Bildung von Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 Rechnung getragen.

1.2. Kreditrisiken aus dem Direktbestand der Eigenanlagen


Die Bank erwirbt keine Wertpapiere unterhalb eines Investmentgrade Ratings in der Direktanlage, da diese im Regelfall keine notenbankfähigen Sicherheiten darstellen. Darüber hinaus erfolgt eine Limitierung einzelner Emittent*innen sowie Strukturen (Anlageklassen, Ratings, Länder) im Portfolio, um mögliche Risikokonzentrationen zu begrenzen.


Im Wertpapierportfolio der Wertpapierdirektanlage sind keine Emittent*innen enthalten, deren Geschäftssitz besondere Länderrisiken bedingt. Bei multinational agierenden Konzernen wird grundsätzlich der Sitz der Konzernmuttergesellschaft bei der Länderzuordnung zugrunde gelegt.


Die Messung der Adressenausfallrisiken aus Wertpapiergeschäften erfolgt monatlich mittels eines Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) auf Basis eines Credit-Metrics-Ansatzes in VR-Control. KPM-EG bewertet die Migrations-, Ausfall- und Spreadrisiken des Wertpapierportfolios der Bank und weist bei barwertiger Risikobetrachtung einen Credit Value at Risk (CVaR) aus. Das Konfidenzniveau beträgt 99,9 %. Der CVaR beläuft sich per 31.12.2023 auf 27,8 Mio. €. Das festgelegte Limit von 37,0 Mio. € ist damit zu 75,2 % ausgelastet.

1.3. Kreditrisiken aus dem Fondsbestand der Eigenanlagen


Das Kreditrisiko der gehaltenen Spezialfondsanteile wird täglich auf Basis der aktuellen Kurswerte und der VaR-Kennzahlen für Adressenausfallrisiken, bestehend aus dem Migrations- und dem Spreadrisiko kalkuliert und dem entsprechenden Limit gegenübergestellt. Das Konfidenzniveau beträgt 99,9 %.


Das Risiko beläuft sich per 31.12.2023 auf 15,4 Mio. €. Das festgelegte Limit von 27,5 Mio. € ist damit zu 56,1 % ausgelastet.

1.4. Beteiligungsrisiken


Die Risikomessung der direkt und indirekt gehaltenen Verbundbeteiligung an der DZ BANK AG sowie der direkt gehaltenen EDEKA Versicherungsdienst Vermittlungs-GmbH (EVD) erfolgt auf Basis eines Multiplikatoransatzes. Grundlage für den Multiplikator, der eine Verlustquote zu einem Konfidenzniveau von 99,9 % beschreibt, sind die historischen Zeitreihen des Aktienkurses der DZ Bank AG bzw. eines branchenspezifischen Stellvertreter-Indizes. Hinsichtlich der Beteiligung an der Zahlungswerk GmbH wird das Risiko unter Nutzung eines Ertragswertverfahrens auf Basis der Mittelfristplanung des Unternehmens ermittelt.


Das für die Risikoberechnung zu Grunde gelegte Konfidenzniveau beträgt 99,9 %.


Die EVD und die Zahlungswerk GmbH sind mit der EDEKABANK AG jeweils mittels eines Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrages verbunden. Diese strategischen Beteiligungen geht die EDEKABANK AG mit dem Ziel einer langfristigen Ertragsgenerierung ein. Die EVD vermittelt Versicherungen aller Art und betreibt das damit verbundene Inkassogeschäft. Die Tätigkeit erstreckt sich vorwiegend auf Geschäfte, die den EDEKA-Organisationen, den EDEKA-Genossenschaften sowie deren Mitgliedern und Mitarbeiter*innen dienen. Insofern ergänzt die EVD das bankeigene Produkt- und Dienstleistungsangebot und rundet das Profil als Allfinanzanbieterin ab. Die Zahlungswerk GmbH vermittelt Verträge über die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen zwischen aufsichtsrechtlich zugelassenen Zahlungsdienstleister*innen und Händlerkund*innen ohne EDEKA Bezug. Die Gesellschaft ergänzt somit das bankinterne Zahlungsverkehrsgeschäft mit EDEKA-Kund*innen.


Mit der Planung werden die Geschäfts- und Risikostrategien der Tochtergesellschaften im Rahmen der Gesellschafterversammlung jährlich mit dem Vorstand der EDEKABANK AG auch in Hinblick auf die EDEKABANK-Geschäftsstrategie besprochen und festgelegt. Während des Jahres werden diese in den regelmäßigen Jour-fixe-Terminen überprüft und gegebenenfalls adjustiert.


Die Risiken aus Verbundbeteiligungen und den strategischen Beteiligungen an der EVD und der Zahlungswerk GmbH werden quartalsweise aktualisiert und dem entsprechenden Limit gegenübergestellt. Per 31.12.2023 belaufen sich die Risiken auf 23,6 Mio. €, was bei einem eingeräumten Limit von 32,0 Mio. € zu einer Auslastung von 73,7 % führt.

2. Marktpreisrisiken

2.1. Zinsänderungsrisiken der Risikoklasse Zins


Die EDEKABANK AG betrachtet das Zinsänderungsrisiko als potenzielle Wertveränderung des Anlagebuchs (strategisches Zinsbuch) bei einer Veränderung der Zinsstrukturkurve. Mittels historischer Daten wird im Rahmen eines Resampling-Verfahrens bei einem Konfidenzniveau von 99,9 % ein Value at Risk (VaR) berechnet. Per 31.12.2023 beträgt der VaR 25,0 Mio. €. Das Einzellimit wurde auf 35,0 Mio. € festgelegt. Die Auslastung beläuft sich damit auf 71,6 %. Die Zinsänderungsrisiken und -chancen des Anlagebuchs werden monatlich beobachtet und bewertet, die Risiken des Direktbestandes im Depot-A werden täglich ermittelt.


Gemäß MaRisk sind Zinsänderungsrisiken sowohl aus der barwertigen als auch aus der periodischen Steuerungsperspektive zu beobachten. Monatlich werden deshalb auch die Auswirkungen einer Zinsänderung auf den Zinsüberschuss sowie auf das Bewertungsergebnis quantifiziert.

2.2. Marktpreisrisiken aus dem Fondsbestand der Eigenanlagen


Die Marktpreisrisiken der gehaltenen Spezialfondsanteile, bestehend aus Zins-, Aktien-, Fremdwährungs-, Rohstoff-, Immobilien- und Volatilitätsrisiken, werden täglich auf Basis der aktuellen Kurswerte und den VaR-Kennzahlen, die die Bank direkt von Union Investment bezieht, kalkuliert und dem entsprechenden Limit gegenübergestellt. Das Konfidenzniveau beträgt 99,9 %. Das Risiko beläuft sich per 31.12.2023 auf 20,3 Mio. €. Das festgelegte Limit von 54,4 Mio. € ist damit zu 37,2 % ausgelastet.

3. Operationelle Risiken


Operationelle Risiken können alle Produkte, Prozesse und Organisationseinheiten sowie externe Ereignisse betreffen. Von besonderer Bedeutung ist daher eine funktionsfähige Risikokultur, um das Know-how aller Mitarbeiter*innen für die Identifikation operationeller Risiken nutzen zu können.


Deshalb ermittelt die EDEKABANK AG aufbauend auf einer zentralen Verlustdatenbank alle Schadensfälle, unabhängig davon, ob sie zu wirtschaftlichen Schäden geführt haben oder nicht. Damit ist die EDEKABANK AG jederzeit in der Lage, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Die Identifikation der operationellen Risiken erfolgt zudem jährlich im Rahmen einer bankweiten Risikoinventur. Im Rahmen dieser Inventur werden auch Wirkungen von ESG-Risken als Teil des operationellen Risikos untersucht.


Darüber hinaus begegnet die Bank den operationellen Risiken aus betrieblichen Systemen oder Prozessen durch die Weiterentwicklung der bestehenden Aufbau- und Ablauforganisation sowie der installierten Kontrollen. Die Arbeitsabläufe in den Steuerungs- und Überwachungsbereichen sowie die Vollständigkeit und Effizienz der eingeführten Verfahren werden im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen regelmäßig überprüft.


Für den Ausfall technischer Einrichtungen und unvorhergesehene Personalausfälle besteht eine Notfallplanung. Versicherbare Gefahrenpotenziale, wie beispielsweise Diebstahl-, Betrug- und Cyberrisiken, wurden durch Versicherungsverträge in banküblichem Umfang abgeschirmt.


Durch die Nutzung des IT-Angebots des genossenschaftlichen Rechenzentrums ist die Bank in der Lage, Leistungen mit einem hohen Maß an IT-Sicherheit für die Kund*innen zu erbringen und Cyberrisiken zu minimieren. Ferner werden Cyberrisiken bei den IT-Risiken im Rahmen der turnusmäßigen Risikoinventur mitbetrachtet.


Die fortlaufende Prüfung der Angemessenheit der Bankstrukturen im Spannungsfeld zwischen Prozesssicherheit und Wirtschaftlichkeit wird als eine der wesentlichen Aufgaben der Internen Revision betrachtet. Die Syndika der EDEKABANK AG nimmt durch Einzelberatung und Mitgestaltung von Anweisungen eine risikovorbeugende Funktion wahr. Die Compliance-Funktion unterstützt die Bank bei der Einführung, Überwachung und Umsetzung der Rechtsvorschriften.


Der unerwartete Verlust für operationelle Risiken wird in der barwertigen Risikotragfähigkeit im Rahmen einer Value-at-Risk-Simulation ermittelt. Das Konfidenzniveau beträgt 99,9 %. Zum 31.12.2023 beträgt dieser 6,0 Mio. €, was bei einem Einzellimit von 9,0 Mio. € mit einer Auslastung von 66,2 % einhergeht.

4. Liquiditätsrisiken


Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko, illiquide zu werden bzw. höhere Kosten für Liquidität aufwenden zu müssen. Basierend auf dieser grundlegenden Definition wird die Systematisierung des Liquiditätsrisikos differenziert nach dem Zahlungsunfähigkeitsrisiko (Menge), dem Refinanzierungskostenrisiko (Preis) sowie dem Marktliquiditätsrisiko (Menge und Preis) verwendet.


Gemäß der letzten Risikoinventur ist nur das Zahlungsunfähigkeitsrisiko für die Bank wesentlich. Das Refinanzierungskostenrisiko wird aktuell auf Basis eines fortgeschrittenen Kostenverrechnungssystems bestimmt, stellte im Jahr 2023 jedoch kein wesentliches Risiko dar.


Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird zum einen durch die Ermittlung und Einhaltung der für das Institut relevanten aufsichtsrechtlichen Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und der strukturellen Liquiditätsquote (NSFR) überwacht, zum anderen wird die Einhaltung des mittel- und langfristigen Liquiditätsgleichgewichts durch die Betrachtung des Überlebenshorizontes gewährleistet. Hierzu werden verschiedene Liquiditätsablaufbilanzen dem vorhandenen Liquiditätsdeckungspotenzial gegenübergestellt. Dabei ist der per 31.12.2023 ermittelte Überlebenshorizont für das Standardszenario länger als der betrachtete Fünfjahreszeitraum.


Die LCR bewegte sich im Jahr 2023 zwischen 113 % und 163 %. Der Mittelwert lag bei 135 %. Bei der NSFR lag der Mittelwert bei 121 % und sie schwankte zwischen 109 % und 133 %. Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben von 100 % wurden sowohl bei der LCR als auch bei der NSFR zu jedem Zeitpunkt eingehalten.


Beim Stressszenario wurde auf Basis historischer Daten der maximale Abfluss, der sich durch die Inanspruchnahme offener Zusagen und den Abzug von Sichteinlagen ergeben hätte, ermittelt. Des Weiteren wurden neben den institutseigenen Ursachen für Liquiditätsrisiken auch marktweite Ursachen (repofähige Wertpapiere werden mit Haircuts und Sicherheitsabschlägen eingeliefert, übrige Wertpapiere werden mit deutlichen Bewertungsabschlägen verkauft) betrachtet und damit das Marktliquiditätsrisiko adressiert. In diesem kombinierten Stressszenario beträgt der per 31.12.2023 ermittelte Überlebenshorizont 1.824 Tage.


Das Treasury steuert die Liquidität im Rahmen der bankspezifischen Gegebenheiten. Zur zeitnahen Überwachung und Fortschreibung werden u. a. täglich die Entwicklung der externen Bankkonten geprüft, die Salden dokumentiert und empirische Aufzeichnungen geführt. Ein wichtiger Bestandteil der materiellen Liquiditätssicherung ist ein festgelegter Mindestbestand an notenbankfähigen Wertpapieren.


Zur Deckung der täglichen Liquiditätsanforderungen greift die Bank vor allem auf ihr Bankguthaben zurück. In Einzelfällen werden auch von anderen Kreditinstituten eingeräumte Kreditlinien sowie das Pfanddepot bei der Deutschen Bundesbank in Anspruch genommen. Des Weiteren können nicht notenbankfähige Wertpapiere am Markt verkauft werden, um die Zahlungsfähigkeit sowohl in normalen Marktphasen als auch in einem angespannten Marktumfeld zu sichern.


Darüber hinaus bestehen durch die Einbindung in den genossenschaftlichen Finanzverbund ausreichende Refinanzierungsmöglichkeiten, um unerwartete Liquiditätsschwankungen auffangen zu können.


Im Hinblick auf die Refinanzierungsquellen ist bei der Bank aus Sicht des Vorstands somit eine ausreichende Diversifikation gegeben.

(5 ) RISIKOBERICHT FINANZINSTRUMENTE


Zum aktuellen Bilanzstichtag ist die Bank elf Zinstauschvereinbarungen (Zinsswaps) zur Absicherung der Gesamtzinspositionen eingegangen. Das Risikocontrolling überwacht die Entwicklung der Derivate täglich und berichtet hierüber in der regelmäßigen Berichterstattung.

(6 ) ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG DER RISIKOLAGE


Aus Sicht des Vorstandes sind aufgrund der seit Jahren soliden und risikobewussten Geschäftspolitik, der zielgerichteten Risikosteuerung und -überwachung anhand der installierten Systeme und Kenntnis der Geschäfte keine akuten Risiken offenkundig geworden, die die Zukunftsfähigkeit der EDEKABANK AG beeinträchtigen.


Die geopolitischen Krisen, wie z.B. die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine, wirkten sich insbesondere durch die weiterhin hohen Inflationsraten und die damit einhergehend höheren Geld- und Kapitalmarktzinsniveaus negativ auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung aus. Die Bank konnte hierdurch jedoch in 2023 keine signifikanten Auswirkungen in Form von Bonitätsverschlechterungen in ihrem Kund*innenkreditportfolio feststellen, so dass das zum Vorjahresstichtag gebildete Management Adjustment der Pauschalwertberichtigungen zum Berichtsstichtag aufgelöst wurde. Die Kreditengagements werden regelmäßig überwacht und Ratings regelmäßig aktualisiert.


Es ist nicht davon auszugehen, dass das derzeitige, aus Banksicht niedrige Risikovorsorgeniveau dauerhaft Bestand haben wird. Die EDEKABANK AG erwartet, dass sich die erforderliche Risikovorsorge im Kreditgeschäft mittelfristig wieder dem langjährigen Durchschnittswert annähern wird.

IV. Voraussichtliche Entwicklung, Chancen und Risiken (Prognosebericht)

(1) WESENTLICHE PRÄMISSEN DER PROGNOSE


Der Prognosebericht sollte im Zusammenhang mit den anderen Kapiteln in diesem Lagebericht gelesen werden. Die darin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf Einschätzungen und Schlussfolgerungen aus den zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen. Die Aussagen stützen sich auf eine Reihe von Annahmen, die sich auf zukünftige Ereignisse beziehen und die in die Unternehmensplanung der EDEKABANK AG eingeflossen sind. Bezüglich des Eintritts der zukünftigen Ereignisse bestehen Ungewissheiten und Risiken, von denen viele Faktoren außerhalb der Möglichkeit der Einflussnahme der Bank stehen. Entsprechend können tatsächliche Ereignisse von den im Prognosebericht getätigten Zukunftsaussagen abweichen.


Insbesondere sind die konkreten weiteren Auswirkungen über die Folgen der geopolitischen Krisen, wie den Ende 2023 durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel eskalierten Nahostkonflikt sowie den russischen Angriffskrieg in der Ukraine in Form von erhöhten Inflationsraten und in Folge der Zentralbankreaktion deutlich angestiegenen Geld- und Kapitalmarktzinsen sowie deren konjunkturellen Auswirkungen nicht abschließend abschätzbar. Die nachfolgend dargestellten Prognosen sind in diesem Zusammenhang von hoher Unsicherheit geprägt. Auf die im Rahmen der Planung getroffenen Annahmen wird nachfolgend näher eingegangen.


Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Prognosemöglichkeit in einem volatilen Umfeld nur eingeschränkt gegeben ist. Auf wesentliche Chancen und Risiken der Prognosen wird nachfolgend ausführlich eingegangen. Chancen sind dabei definiert als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für die EDEKABANK AG positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Risiken sind demgegenüber definiert als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für die EDEKABANK AG negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

(2) ANNAHMEN ZUR ENTWICKLUNG DER GESAMTWIRTSCHAFTLICHEN UND BRANCHENWIRTSCHAFTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN


Die geopolitischen Krisen, wie der andauernde Russland-Ukraine-Krieg und der Ende 2023 eskalierte Nahostkonflikt, beinhalten schwer kalkulierbare Risiken, wie z.B. eine erneute Verknappung der Verfügbarkeit von Energieträgern wie Öl und Gas mit entsprechender Preisauswirkung, für die Weltwirtschaft. Die Unsicherheit über Dauer und Ausmaß der kriegerischen Handlungen ist weiterhin groß.


Für 2024 rechnet die EDEKABANK AG deshalb in Deutschland mit einem Anstieg des BIP um 0,5 % und in der gesamten Euro-Zone um 0,8 % bei Inflationsraten von jeweils 2,5 % in Deutschland und im Euro-Raum. Auch die US-Wirtschaftsleistung dürfte in 2024 um 2,4 % bei einer Inflationsrate von 3,0 % ansteigen.

(3) PROGNOSE DER GESCHÄFTSENTWICKLUNG


Die Einbindung der EDEKABANK AG in den EDEKA-Verbund prägt die langfristige Zielsetzung und die Fokussierung der geschäftlichen Aktivitäten der Bank auf die EDEKA-Kaufleute, den EDEKA-Großhandel sowie die EDEKA-Zentralorganisationen. Die Grundausrichtung von Dienstleistungen und Produkten auf diese Zielgruppen ist fest im Selbstverständnis der EDEKABANK AG verankert. Der EDEKA-Verbund ist nach wie vor Marktführer im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Diese starke Ausgangsposition bietet mit organischem Wachstum, regionalen Zukäufen und die Integration von Fachmarktkonzepten als relevante Optionen für EDEKA-Einzelhändler*innen weiterhin Potenzial für die EDEKABANK AG. Gleichzeitig liefern mögliche Umsatzsteigerungen, Veränderungen des Sortimentsmixes, Werbung, strategische Einkaufsallianzen und Kostenreduktionen durch Synergien im Verbund Potenziale für bestehende Finanzierungen. Die aktuellen geo- und wirtschaftspolitischen Entwicklungen haben in sehr kurzer Zeit zu einer grundlegenden Zinswende der Notenbanken mit stark steigenden Geld- und Kapitalmarktzinsen geführt. Gleichzeitig sorgt der Wettbewerb im Kund*innenkreditgeschäft dafür, dass die Konditionsspielräume trotz steigender Zinsen begrenzt bleiben. Sowohl im weiterhin wachsenden Kund*innenkreditgeschäft als auch im Eigenanlagengeschäft erwartet die EDEKABANK AG einen Anstieg der durchschnittlichen Verzinsung in den kommenden Jahren.


Die dargestellten herausfordernden ökonomischen Rahmenbedingungen werden sich im Finanzierungsgeschäft der EDEKABANK AG bemerkbar machen. So haben hohe Inflationsraten, hohe Kosten und weiterhin nicht vollumfänglich funktionierende Lieferketten Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kaufleute und damit auch auf das Kreditgeschäft der Bank. Die EDEKABANK AG rechnet daher mit einem moderaten Wachstum. Generell herrscht im Firmenkund*innenkreditgeschäft ein zunehmend intensiver Wettbewerb. Vor dem Hintergrund eines weiter steigenden Zinsniveaus erhöht dies den Margendruck unter den Wettbewerbenden. Zudem sind künftig Nachhaltigkeitsrisiken in der Kreditvergabe zu berücksichtigen, wodurch sich die Kreditbereitstellung verteuern könnte. Darüber hinaus wird das Firmenkund*innenkreditgeschäft wesentlich durch die Möglichkeiten der Digitalisierung beeinflusst. Effiziente, kund*innenorientierte Kreditprozesse können Ausgangspunkt für Wettbewerbsvorteile sein. Bezogen auf die Digitalisierung hat die EDEKABANK AG noch nicht alle Potenziale ausgeschöpft. Möglichkeiten bieten sich unter anderem bei der Optimierung von Prozessen durch den Einsatz von robotergesteuerter Prozessautomatisierung. Durch die Nutzung von künstlicher Intelligenz und Big Data Analytics werden perspektivisch mögliche disruptive Finanzierungsformen erwachsen.


Im Segment des Payments ist vorherrschendes Interesse des selbständigen EDEKA-Einzelhandels, Kund*innen alle Bezahlmöglichkeiten anbieten zu können und sich auf die zuverlässige, schnelle und günstige Abwicklung aller damit verbundenen Transaktionen im Hintergrund verlassen zu können. Für die EDEKABANK AG ist es daher entscheidend, die technische und kaufmännische Infrastruktur mittelfristig so zu gestalten, dass flexibles Eingehen auf technologische Entwicklungen wie z.B. Instant-Payment und eine steigende Anzahl an verfügbaren Zahlverfahren sowie sich weiterentwickelnde Bedürfnisse der Kund*innen und des EDEKA-Verbundes möglich ist. Ebenso wichtig ist es, das Portfolio sowohl um neue Produkte und Services für unsere Kund*innen zu erweitern als auch die Qualität der bestehenden Produkte und Services zu sichern, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Relevanz der EDEKABANK AG für den EDEKA-Verbund auszubauen.


Im Bereich der Anlageberatung wächst die Nachfrage nach Anlageprodukten im Bereich ESG-Investments seit mehreren Jahren kontinuierlich. Gleichzeitig wird die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Anlageberatung durch regulatorische Vorgaben forciert. Allerdings wächst auch die Skepsis der Anleger*innen aufgrund sich häufender Greenwashing-Vorwürfe. Investor*innen erwarten daher zusehends mehr Sprachfähigkeit in der Vermögensberatung zur sozialen und ökologischen Wirkung von Finanzprodukten. Um im Kund*innengeschäft weiter zu wachsen, arbeitet die EDEKABANK AG an einer weitergehenden Optimierung des Betreuungsangebotes auf allen Zugangs- und Kommunikationskanälen. Ein wesentlicher Fokus liegt dabei auf der gezielten Ausrichtung auf nachhaltige Produkte und Beratung.


Es zeichnet sich in diversen Wirtschaftssektoren, besonders in der Finanzbranche, der Trend ab, durch in sich geschlossene Ökosysteme Wettbewerbsvorteile zu erzielen und Kund*innen an sich zu binden. Im Bankenkontext spiegelt sich dieser Trend vor allem im Aufbau von Angeboten in teils eher banknahen und teils eher bankfernen Lebenswelten von Privat- und Firmenkund*innen wider. Kern des Ökosystemgedankens ist es, dass der Übergang zwischen Branchen und ihren Angeboten fließender wird. Vor diesem Hintergrund der Themenvielfalt steht die EDEKABANK AG nicht nur mit anderen Finanzdienstleistern im Wettbewerb, sondern auch mit Unternehmen anderer Sektoren wie der IT- und Beratungsbranche. Die EDEKABANK AG hat durch das "Kundenportal" die Grundlage geschaffen, ebenfalls ein Ökosystem für EDEKA-Kaufleute aufzubauen und Produkte und Services mit Mehrwerten darin einzubetten. Entscheidend ist dabei die Ausrichtung an den Bedürfnissen der Kaufleute, da ohne wesentliche Mehrwerte des Ökosystems keine hohe Kund*innenakzeptanz erreicht werden kann.


Die Grundlage für die Weiterentwicklung der Produkte und Services der EDEKABANK AG sowie für Innovationen ist ein kontinuierlicher Produktentwicklungsprozess, der die Kund*innenzentrierung vorhandener und künftiger Angebote und damit die Kund*innenakzeptanz selbiger gewährleistet. Die Bank baut deshalb ein zentrales Trend- und Kooperationsscouting auf, auf dessen Basis Ideen und Impulse für Innovationen entstehen können. Um den gestiegenen Anforderungen an das Betriebsmodell in puncto Prozesseffizienz, sinkende Verfügbarkeit von Arbeitskräften und höheren Erwartungen an das Kund*innenerlebnis gerecht zu werden, werden alle wesentlichen Prozesse der Bank konsequent standardisiert und digitalisiert. Unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Anforderungen soll das Erlebnis der Kund*innen der EDEKABANK AG auf allen Kontaktkanälen verbessert werden. Dazu wird die digitale Produktpalette auf einer Vertriebsplattform ausgebaut.


Das Können und Engagement der Mitarbeitenden der EDEKABANK AG ist entscheidend für den Erfolg des Geschäftsmodells. Forciert wird daher der Ausbau von Kompetenzen und Kapazitäten, die im Wege der strategischen Ausrichtung der Bank erforderlich sind. Um vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ausreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen, ist ein erfolgreiches Employer Branding und Recruiting notwendig. Schlüsselfaktor dafür ist eine starke und attraktive Employee Value Proposition. Die EDEKABANK AG etabliert zu diesem Zweck ein modernes und kompetitives Personalmarketing und baut das Programm zur Mitarbeitendenbindung weiter aus. Die Bank sieht sich in der Verantwortung, so weit wie möglich eine personelle Zusammensetzung anzustreben, welche unterschiedliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sicherstellt, um zu einer Meinungsvielfalt, stärkerer Unvoreingenommenheit und einer ausgewogenen Entscheidungsfindung beizutragen.


Darüber hinaus ist sich die EDEKABANK AG der Risiken, die sich aus dem Klimawandel und einem Verlust der Biodiversität für das Geschäftsmodell ergeben, bewusst und unterstützt daher als Bank dezidiert die Erreichung des Pariser Klimaabkommens. Hierzu werden die von der Bank und in der Wertschöpfungskette erzeugten Emissionen schrittweise reduziert, damit sie mit dem Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C (möglichst 1,5°C) zu begrenzen, im Einklang stehen. Den größten Hebel sieht die EDEKABANK AG jedoch innerhalb des EDEKA-Verbunds. Daher werden verstärkt nachhaltige Finanzierungs- und Anlageprodukte angeboten und unsere Kund*innen intensiv im Hinblick auf den ökologischen Fußabdruck ihres Betriebs sowie ihres Vermögens beraten.


Die vollständige Umsetzung steigender Anforderungen in Aufsichtsrecht und Verbraucher*innenschutz ist aus dem Selbstverständnis der EDEKABANK AG heraus für alle Aktivitäten eine strenge Nebenbedingung. Dementsprechend wird die Geschäftspolitik der Bank vorausschauend darauf ausgerichtet. Dies gilt ebenso für die von der EDEKABANK AG genutzte Informationstechnologie (IT), da für das Vertrauen der Eigentümer*innen und Kund*innen in die Bank eine funktionierende und sichere IT entscheidend ist. Für die übergeordnete Interessenvertretung wird die bewährte Integration in die genossenschaftliche Finanzgruppe und den EDEKA-Verbund sowie deren zentrale Organisationen genutzt.


Für die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren erwartet die Bank nachfolgende Entwicklung gemäß der Planung für 2024. Aufgrund weiterhin notwendiger Investitionen in die Zukunftsfähigkeit geht die EDEKABANK AG von einer leicht höheren Cost-Income-Ratio mit 46,0 % aus. Die Bank erwartet, insbesondere aufgrund des sich mittelfristig positiv entwickelnden Zinsüberschusses, dass die CIR sich im weiteren Zeitablauf planmäßig wieder verringern wird. Für das Ergebnis vor Steuern erwartet die Bank mit 37,9 Mio. € im Jahr 2024 ein geringeres Ergebnis als im aktuellen Geschäftsjahr. Ursächlich ist hierfür im Wesentlichen ein aufgrund steigender Zinsaufwendungen temporär geringerer Zinsüberschuss und ein negativ erwartetes Bewertungsergebnis. Mittelfristig geht die Bank von steigenden Ergebnissen vor Steuern aus. Für die Gesamtkapitalquote erwartet die Bank im Jahr 2024 im Zuge der aufsichtlichen Anrechnung der in 2023 durchgeführten Kapitalerhöhung einen deutlich höheren Wert von 19,1 %. Mittelfristig geht die EDEKABANK AG aufgrund der Auswirkungen der CRR III Anpassungen per 2025 von einer rückläufigen Kapitalquote aus, die in den folgenden Jahren im Zuge der jährlich geplanten Gewinnthesaurierungen wieder ansteigen soll.

(4) CHANCEN UND RISIKEN DER ZUKÜNFTIGEN ENTWICKLUNG


Die geopolitischen Krisen, wie der andauernde Russland-Ukraine-Krieg und der Ende 2023 eskalierte Nahostkonflikt, beinhalten schwer kalkulierbare Risiken, wie z.B. eine erneute Verknappung der Verfügbarkeit von Energieträgern wie Öl und Gas mit entsprechender Preisauswirkung, für die Weltwirtschaft. Die Unsicherheit über Dauer und Ausmaß der kriegerischen Handlungen ist weiterhin groß.


Dies könnte für die EDEKABANK AG grundsätzlich Auswirkungen auf die Bewertung der Forderungen aus dem Kreditgeschäft sowie der Wertpapierportfolien haben.


Die Zahlungsverkehrsprovisionen der EDEKABANK AG sind nicht unmittelbar von den geopolitischen Krisen betroffen. Eine mittelbare Betroffenheit könnte sich ergeben, wenn die Zahl der Transaktionen im Lebensmitteleinzelhandel in Folge von Lieferkettenproblemen oder allgemein negativer wirtschaftlicher Entwicklung sinkt.


Die EDEKABANK AG erwartet aktuell aus dem Kredit- und Provisionsgeschäft auch für das Geschäftsjahr 2024 keine wesentlichen negativen Auswirkungen.


Das Wertpapierportfolio könnte durch Bonitätsverschlechterungen von Emittent*innen, ausgelöst durch die geopolitischen Krisen, von einem zusätzlichen Wertberichtigungsbedarf betroffen sein. Diese zusätzlichen Wertberichtigungen hätten einen negativen Effekt für die Ergebnisentwicklung 2024 zur Folge.


Infolge der Krisen und der dargestellten potenziellen Auswirkungen auf den Wertpapierbestand der Bank sowie die mittelbaren Auswirkungen auf Unternehmen, die Kredite der Bank in Anspruch nehmen, könnte in einer derartigen Situation bei der EDEKABANK AG das Ergebnis vor Steuern im Jahr 2024 durch steigende Risikovorsorgeaufwendungen im Kreditportfolio und Abschreibungsbedarfe im Wertpapierportfolio sowie reduzierte Provisionserträge aus dem Zahlungsverkehr auch deutlich unter den für 2024 prognostizierten Größen liegen. Darüber hinaus können sich entsprechende Folgewirkungen durch einen Anstieg der risikogewichteten Aktiva (RWA) für das aufsichtsrechtliche Kapital und die aufsichtsrechtlichen Kennziffern (insbesondere die harte Kernkapitalquote) ergeben. In entsprechenden Situationen würden sich möglicherweise auch die Steuerungsgrößen Cost-Income-Ratio und Gesamtkapitalquote ungünstiger entwickeln als im Prognosebericht dargestellt. Es ist nicht auszuschließen, dass die weiteren Entwicklungen der geopolitischen Krisen im Geschäftsjahr 2024 auch Risikosteuerungsgrößen negativ beeinflussen.


Die Bank erwartet grundsätzlich keine weiteren wesentlichen Konjunktur- und Kapitalmarktbelastungen. Trotz vorsichtiger Planung könnte eine weitere negative Entwicklung der externen Rahmenbedingungen zu einer Verschlechterung der Bonität der Kreditnehmer*innen und auch zu einer Wertminderung der gestellten Sicherheiten führen und zusätzlichen Risikovorsorge- bzw. Wertberichtigungsbedarf verursachen. Die gestiegenen Verbraucher*innenpreise, insbesondere die Energie- und Nahrungsmittelpreise, belasten die privaten Haushalte mit zeitlichem Verzug, auch wenn die Energiepreisentwicklungen durch staatliche Interventionen teilweise abgefedert wurden. Dies kann negative Auswirkungen auf den Lebensmitteleinzelhandel und insoweit auf die Rückführung bestehender Darlehen durch die Kreditnehmer*innen der Bank haben. So könnten in einer derartigen Situation die Risikovorsorgeaufwendungen im Kredit- und Wertpapierportfolio deutlich ansteigen und das Ergebnis vor Steuern erheblich negativ beeinflussen. In diesem Fall würden sich möglicherweise auch die weiteren zentralen Steuerungsgrößen, wie zum Beispiel die Cost-Income-Ratio ungünstiger entwickeln als im Prognosebericht dargestellt.


Darüber hinaus können sich entsprechende negative Folgewirkungen für das aufsichtsrechtliche Kapital und die aufsichtsrechtlichen Kennziffern, insbesondere Gesamtkapitalquote und die harte Kernkapitalquote infolge steigender RWA durch Ratingverschlechterungen und sinkende Sicherheitenwerte ergeben. Es ist nicht auszuschließen, dass die weiteren Entwicklungen auch die Risikosteuerungsgrößen wesentlich negativ beeinflussen. Daneben ist es auch möglich, dass bei günstigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Risikovorsorgebedarf geringer ausfallen wird, als erwartet. Dies wäre für den Fall zu erwarten, dass sich der in 2023 rückläufige Preisdruck schneller abbaut als angenommen. Darüber hinaus könnten Finanzierungsbedarfe entstehen, die über die Plangrößen hinausgehen. Solche Chancen können sich aus verschiedenen Beweggründen ergeben, angefangen von höheren Betriebsmittelkrediten bis hin zu Finanzierungen zusätzlicher Investitionen.


Ferner könnte sich eine Abnahme des Neugeschäftsvolumens und der Kreditbestände ergeben, sofern zum Beispiel die Vertriebsziele, beispielsweise aufgrund der gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Risiken, verfehlt werden. Aufgehobene bzw. verschobene Investitionen könnten zu einer sinkenden Nachfrage nach Finanzierungen führen und in Abhängigkeit von der Zinsentwicklung die außerplanmäßigen Darlehensrückführungen erhöhen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die weiteren Entwicklungen zu negativen Auswirkungen auf die Höhe des Forderungsbestandes und damit auf die geplanten Ergebnisgrößen führen können. So könnte in einer derartigen Situation das Jahresergebnis vor Steuern im Jahr 2024 durch steigende Risikovorsorgeaufwendungen und Belastungen im Zinsergebnis auch deutlich unter der Ergebnisplanung für 2024 liegen. In entsprechenden Situationen würden sich möglicherweise auch die weiteren zentralen Steuerungsgrößen CIR und Gesamtkapitalquote ungünstiger entwickeln als im Prognosebericht dargestellt.


Das Wertpapierportfolio könnte ebenfalls von negativen konjunkturellen Entwicklungen betroffen sein. Somit könnte trotz bisher vorsichtiger Planung eine weitere negative Entwicklung bei den externen Rahmenbedingungen zu einer Verschlechterung der Bonitäten der Emittent*innen führen und zusätzlichen Wertberichtigungsbedarf, mit negativem Effekt für das Gesamtbankergebnis, verursachen.


Das Zinsbuch der Bank könnte außerdem durch einen unerwarteten weiteren Anstieg der Marktrenditen, ausgelöst durch weitere restriktive oder weniger als erwartet expansive Maßnahmen der Notenbanken in Folge wieder ansteigender bzw. nur langsam sinkender Inflationsraten, von zusätzlichem Risikovorsorgebedarf betroffen sein. Diese zusätzlichen, über die in die Gesamtbankplanung der EDEKABANK AG eingeflossenen Erwartungen hinausgehenden Abschreibungen von Wertpapieren und Rückstellungen für einen möglichen barwertigen Verlustüberhang nach IDW RS BFA3 hätten einen negativen Effekt für die zentrale Steuerungsgröße Ergebnis vor Steuern zur Folge.


Entsprechende Risiken hieraus werden aufgrund des deutlich nachlassenden Inflationsdrucks und der aktuellen Rhetorik der Notenbanken für den weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2024 von der Bank jedoch als unwahrscheinlich erachtet.


Für die Bestands- und Neugeschäftsentwicklung ergeben sich Chancen und Risiken in Abhängigkeit von Existenzgründungen, Übernahmen und Privatisierungen von EDEKA-Märkten durch den EDEKA-Verbund. So kann eine große Anzahl von Existenzgründungen, Übernahmen oder Privatisierungen zu einem besseren Neugeschäft als geplant führen, während eine sehr geringe Anzahl zu einem weniger starken Neugeschäft führen könnte. Darüber hinaus kann ein über den Erwartungen liegendes Neugeschäft aus besseren Akquisitionsleistungen der Bank resultieren. Mit einem über den Erwartungen liegenden Neugeschäftsvolumen ist gleichzeitig die Chance eines über der Prognose liegenden Finanzierungsbestands verbunden.


Weiterhin ist eine unerwartete Veränderung der Intensität des Wettbewerbs auf der Kreditgeber*innenseite nicht auszuschließen, was sich sowohl positiv als auch negativ auf das Neugeschäftsvolumen der Bank auswirken könnte. Eine weitere Intensivierung des Wettbewerbs könnte die Neugeschäftsmöglichkeiten der EDEKABANK AG einschränken und stellt damit ein Risiko für die Erreichung der Neugeschäftsprognose dar. Entsprechend beinhaltet eine unerwartete Abschwächung des Wettbewerbs Chancenpotenziale beim Neugeschäft.


Die nennenswerten Chancen und Risiken der Ergebnisprognose bzw. Prognose hinsichtlich der Kapitalquoten resultieren aus den bestehenden Adressrisiken im Kredit- bzw. Wertpapierportfolio der Bank. Die Bank plant im Rahmen der Prognoseerstellung einen Risikovorsorge- bzw. Wertberichtigungsbedarf auf Basis der vorliegenden Annahmen ein. Begrenzt planbare und unerwartete Entwicklungen externer volkswirtschaftlicher, geopolitischer und branchenbezogener Rahmenbedingungen bzw. Entwicklungen an den internationalen Finanzmärkten können Chancen und Risiken für das Risikoergebnis des Wertpapierportfolios und des Kreditgeschäftes darstellen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die weiteren konjunkturellen Entwicklungen und die weitere Entwicklung der Marktrenditen und die geopolitischen Krisen anzuführen, die im vorherigen Abschnitt detailliert beschrieben wurden.


In Bezug auf die prognostizierten Ergebnisgrößen und zentralen Steuerungsgrößen Gesamtkapitalquote und CIR besteht eine erhöhte Unsicherheit, da sich die beschriebenen negativen Auswirkungen sowohl stärker als auch weniger nachhaltig oder milder erweisen könnten. Des Weiteren könnte trotz vorsichtiger Planung eine Trendwende der externen Rahmenbedingungen zu einer Verschlechterung der Bonität der Kreditnehmer*innen führen und zusätzlichen Risikovorsorge- bzw. Wertberichtigungsbedarf verursachen. Daneben ist es auch möglich, dass der Risikovorsorgebedarf bei sich verbessernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geringer ausfallen wird als erwartet.


Weitere wesentliche Chancen und Risiken der Ergebnisentwicklung resultieren aus Abweichungen von der Planung des Zins- und Bewertungsergebnisses. Diese resultieren zum einen aus Abweichungen von der geplanten Bestandsentwicklung im Kreditportfolio. Bezüglich dieser Chancen und Risiken wird auf den vorherigen Abschnitt zur Prognose der Bestands- und Neugeschäftsentwicklung verwiesen. Zum anderen können Abweichungen von der Zinsergebnisprognose aus unerwarteten Margenentwicklungen resultieren. Im Vergleich zum Plan bessere oder schwächere Margenentwicklungen, beispielsweise infolge einer Veränderung der Wettbewerbsintensität oder einer geringeren oder höheren allgemeinen Kreditnachfrage oder einer Veränderung des Marktzinsniveaus, stellen Chancen und Risiken für die Ergebnisentwicklung dar. Bezüglich der Risiken im Zusammenhang mit Abweichungen des Bewertungsergebnisses von der Planung wird insbesondere auf die vorherigen Ausführungen zu den Auswirkungen steigender Marktrenditen, der geopolitischen Krisen und der konjunkturellen Entwicklung verwiesen.


Hinsichtlich der CIR resultieren Chancen vor allem aus einer positiven Prognoseabweichung in Bezug auf die Aufwendungen und Erträge. Negative Abweichungen dieser Ergebniskomponenten wirken sich als Risiko eines ungünstigeren Aufwands-Ertrags-Verhältnisses aus. Insoweit könnten zukünftige regulatorische Eingriffe mit Restriktionen und somit mit Ertragsrisiken sowie die Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand einhergehen.


Wachsende regulatorische und gesetzliche Anforderungen wirken durch gestiegene Eigenkapitalkosten negativ auf die Profitabilität der Bank. Der hohe Kapital- und Personalbedarf zur Erfüllung regulatorischer Vorgaben wirkt kostentreibend und belastet tendenziell den Leistungsindikator CIR.


Für die kommenden Jahre sind weitere verschärfende regulatorische Vorgaben wie die Umsetzung der CRR III, gemeinhin als "Basel IV" bekannt, avisiert. Auch kann das Festsetzen von höheren und weiteren makroprudenziellen Kapitalpuffern nicht ausgeschlossen werden. Die Einführung dieser regulatorischen Maßnahmen bzw. zusätzlicher Kapitalanforderungen wird bei der EDEKABANK AG das freie RWA-Potenzial und damit die Neugeschäftsmöglichkeiten entsprechend c.p. reduzieren. Zudem könnten zukünftige regulatorische Eingriffe mit Restriktionen und somit mit Ertragsrisiken sowie die Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand einhergehen.


Trotz dieser bestehenden Unsicherheiten erwartet die EDEKABANK AG im laufenden Jahr kaum negative Auswirkungen auf die geschäftliche Entwicklung ihrer Kund*innen im Kerngeschäftsfeld, dem selbstständigen EDEKA-Einzelhandel. Dementsprechend prognostiziert die Bank für das Jahr 2024 einen guten Geschäftsverlauf.

V. Nachtragsbericht


Es ergaben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind.


Der Vorstand bedankt sich ganz herzlich bei allen Mitarbeiter*innen für die im Jahr 2023 erbrachten Leistungen. Das Engagement, die Kreativität und der gemeinsame Wille zum Erfolg haben die erzielte Gesamtleistung erst ermöglicht.

 

Hamburg, 14. März 2024


EDEKABANK AG Der Vorstand

Maik Wandtke Heiko Gerdts

Bericht des Aufsichtsrates


Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. In regelmäßigen Sitzungen wurden der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse vom Vorstand über die geschäftliche Entwicklung, die Liquidität und die Ertragslage der Bank sowie über wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichtet.


Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juni 2023 endete die Amtszeit von einem Mitglied der acht Aktionärsvertretenden im Aufsichtsrat. Markus Mosa wurde durch die Hauptversammlung einstimmig wiedergewählt. Als Nachfolger für Wolfgang Matthiessen, der zum 31. Dezember 2022 aus dem Aufsichtsrat ausschied, wurde erstmalig der selbstständige Einzelhandelskaufmann Jan Willem Hayunga einstimmig in den Aufsichtsrat gewählt. Darüber hinaus endete die Amtszeit der vier Arbeitnehmendenvertretenden. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 23. Juni 2023 übernahmen Ralf Kalk und Stefan Wulle erneut und Christian Graumann und Julia Protzner erstmalig das Amt. In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrates am 23. Juni 2023 wurden Reiner Schenke zum Vorsitzenden und Markus Mosa zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.


Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage des Beschlusses in der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2023 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 beauftragt. Der Jahresabschluss 2023 der EDEKABANK AG ist zusammen mit dem Lagebericht aufgestellt und vom Vorstand der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung vorgelegt worden.


Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Einzelabschluss der Bank mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und festgestellt, dass der Lagebericht die wirtschaftlichen Verhältnisse und die künftige Entwicklung der Bank zutreffend darstellt.


Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der EDEKABANK AG die von den Abschlussprüfenden vorgelegten Prüfungsergebnisse zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat auch seinerseits den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes geprüft und keine Einwendungen erhoben.


Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2023 der EDEKABANK AG wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes schließt sich der Aufsichtsrat an.


Mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juni 2024 in Mainz endet die Amtszeit von vier Aufsichtsratsmitgliedern der acht Aktionärsvertretenden. In dieser Hauptversammlung erfolgt gemäß § 10 der Satzung die Wahl für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder.


Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitenden der EDEKABANK AG und ihrer Tochtergesellschaften für die im Jahr 2023 geleistete erfolgreiche Arbeit.

 

Hamburg, 25. März 2024


Der Aufsichtsrat Reiner Schenke, Vorsitzender

Bilanz der EDEKABANK AG ZUM 31. DEZEMBER 2023

AKTIVSEITE

Vorjahr T€
1. Barreserve
a) Kassenbestand 2.871.353,60 3.194
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 19.057.000,00 36.037
darunter: bei der Deutschen Bundesbank 19.057.000,00 36.036
c) Guthaben bei Postgiroämtern 0,00 21.928.353,60 0
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
darunter: bei der Deutschen Bundesbank refinanzierbar 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0,00 0
darunter: bei der Deutschen Bundesbank refiinanzierbar 0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 185.671.619,25 336.887
b) andere Forderungen 726.441,95 186.398.061,20 751
4. Forderungen an Kunden 2.647.251.557,74 2.465.384
darunter: durch Grundpfandrechte gesichert 526.181.608,85 513.193
Kommunalkredite 2.848.846,25 5.367
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 0
ab) von anderen Emittenten 0,00 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 70.257.455,31 80.546
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 70.257.455,31 80.546
bb) von anderen Emittenten 303.328.927,34 373.586.382,65 319.725
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 245.684.985,72 268.635
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 373.586.382,65 0
Nennbetrag 0,00 0
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 414.142.597,07 472.097
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 30.060.601,75 30.068
darunter: an Kreditinstituten 490.084,40 490
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 0
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.233.062,18 1.233
darunter: an Kreditinstituten 0,00 0
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 0
9. Treuhandvermögen 1.123.124,99 1.279
darunter: Treuhandkredite 1.123.124,99 1.279
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0
12. Sachanlagen 1.014.109,03 1.029
13. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital 0,00 0
14. Sonstige Vermögensgegenstände 621.384,63 859
15. Rechnungsabgrenzungsposten 167.426,62 148
16. Aktive latente Steuern 0,00 0
17. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 0
18. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0
Summe der Aktiva 3.677.526.661,46 3.749.237

PASSIVSEITE

Vorjahr T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 65.290,22 3.004
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.461.569.740,27 1.461.635.030,49 1.339.323
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 32.674.652,78 33.809
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei
Monaten 0,00 32.674.652,78 108
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 1.631.462.698,98 1.931.044
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 50.365.768,90 1.681.828.467,88 1.714.503.120,66 37.373
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0
darunter: Geldmarktpapiere 0,00 0
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 1.123.124,99 1.279
darunter: Treuhandkredite 1.123.124,99 1.279
5. Sonstige Verbindlichkeiten 12.905.328,36 8.737
6. Rechnungsabgrenzungsposten 1.873,96 4
6a. Passive latente Steuern 0,00 0
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2.908.538,00 2.947
b) Steuerrückstellungen 9.963.343,16 9.202
c) andere Rückstellungen 7.497.046,75 20.368.927,91 6.650
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 0
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 227.300.000,00 205.900
darunter: Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 0,00 0
12. Eigenkapital
a) Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 123.032.003,00 76.160
abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen 0,00 123.032.003,00 0
b) Kapitalrücklage 57.399.191,01 41.775
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 1.278.229,70 1.278
cb) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 0,00 0
cc) satzungsmäßige Rücklagen 0,00 0
cd) andere Gewinnrücklagen 50.554.716,45 51.832.946,15 46.055
d) Bilanzgewinn / Bilanzverlust 7.425.114,93 239.689.255,09 4.589
Summe der Passiva 3.677.526.661,46 3.749.237
Vorjahr T€
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 50.906.993,01 56.770
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 50.906.993,01 0
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 165.238.880,04 165.238.880,04 252.749

Gewinn- und Verlustrechnung der EDEKABANK AG FÜR DIE ZEIT VOM 01.01.2023 BIS 31.12.2023

Vorjahr T€
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 72.645.758,99 38.663
darunter: negative Zinsen 0,00 (1.191)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 4.632.637,47 77.278.396,46 3.819
2. Zinsaufwendungen 24.508.183,91 52.770.212,55 5.026
darunter: negative Zinsen 699.248,38 (2.672)
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0,00 3.703
b) Beteiligungen 594.600,62 593
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 594.600,62 0
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinn-abführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 4.776.190,07 4.016
5. Provisionserträge 71.700.646,91 65.497
6. Provisionsaufwendungen 51.912.409,22 19.788.237,69 47.754
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 2.226.364,41 515
darunter: Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen 31.837,47 (10)
9. (weggefallen)
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 14.078.974,87 13.100
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.626.693,03 16.705.667,90 2.449
darunter: für Altersversorgung 291.284,35 (402)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 15.077.851,14 31.783.519,04 14.267
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 307.207,22 296
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.752.577,45 361
darunter: Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen 38.760,00 (84)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 3.664
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 1.487.617,13 1.487.617,13 0
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 265.620,00 2.430
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 -265.620,00 0
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 724.301,49 185
18. (weggefallen)
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 46.809.997,27 27.274
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 13.504.256,95 9.607
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 156,00 13.504.412,95 0
25. Erträge aus Verlustübernahme 0,00 0
26. Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 0,00 0
26a. Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 21.400.000,00 10.130
27. Jahresüberschuss 11.905.584,32 7.537
28. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 19.530,61 52
11.925.114,93 7.589
29. Entnahmen aus der Kapitalrücklage 0,00 0
11.925.114,93 7.589
30. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage 0,00 0
b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 0,00 0
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen 0,00 0
d) aus anderen Gewinnrücklagen 0,00 0,00 0
11.925.114,93 7.589
31. Entnahmen aus Genussrechtskapital 0,00 0
11.925.114,93 7.589
32. Einstellungen in Gewinnrücklagen 7.589
a) in die gesetzliche Rücklage 0,00 0
b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen 0,00 0
c) in satzungsmäßige Rücklagen 0,00 0
d) in andere Gewinnrücklagen 4.500.000,00 4.500.000,00 3.000
7.425.114,93 4.589
33. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals 0,00 0
34. Bilanzgewinn 7.425.114,93 4.589

Anhang

A) ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS


Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 der EDEKABANK AG, Hamburg, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg unter der Registernummer HRB 43371, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, sowie der Rechnungslegungsverordnung für Kreditinstitute aufgestellt.


Gemäß § 290 Abs. 5 HGB erstellt die Bank keinen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023, da die Tochtergesellschaften der EDEKABANK AG gemäß § 296 Abs. 2 HGB für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind.

B) BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Barreserve


Die Barreserve setzt sich ausschließlich aus Beständen in Euro zusammen und wird zum Nennwert bilanziert.

Forderungen an Kreditinstitute / Kunden


Forderungen werden mit dem Nennwert gemäß § 340e Abs. 2 HGB angesetzt. Der Unterschied zwischen Auszahlungsbetrag und Nennwert wird als Rechnungsabgrenzungsposten periodengerecht ausgewiesen. Die erfolgswirksame Auflösung dieser Unterschiedsbeträge wird linear vorgenommen.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere / Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere


Die Bewertung der Wertpapiere und der Fondsanteile, die wie Umlaufvermögen behandelt werden, erfolgt gemäß § 253 Abs. 4 HGB nach dem strengen Niederstwertprinzip. Die wie Anlagevermögen behandelten Wertpapiere werden gemäß § 253 Abs. 3 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet.

Risikovorsorge


Allen im Kreditgeschäft erkennbaren akuten Einzelrisiken trägt die EDEKABANK AG durch Bildung von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung.


Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft wurden Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 8.124 T€ (Vj: 8.272 T€) gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Die EDEKABANK AG trägt damit nach dem Vorsichtsprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB in der Form Rechnung, dass eine Risikovorsorge i.S. der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung für alle nicht akut ausfallgefährdeten Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie die nach §§ 26, 27 RechKredV unter der Bilanz auszuweisenden Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen (einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher Kreditzusagen) gebildet wird.


Die ermittelten Teilbeträge für die Pauschalwertberichtigung werden von den Aktivpositionen Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden abgesetzt. Die Teilbeträge für das außerbilanzielle Geschäft werden unter den sonstigen Rückstellungen passiviert und entsprechend von den Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften sowie den unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt auf der Grundlage von erwarteten Verlusten. Dabei wird auf die Anrechnung von Bonitätsprämien verzichtet und der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von 12 Monaten geschätzt (Bewertungsvereinfachung). Des Weiteren bestehen Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB und § 340g HGB.

Handelsbestand


Der Erwerb von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand ist gemäß institutsinterner Regelung nicht zulässig.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen


Die Beteiligungen und die Anteile an den verbundenen Unternehmen sind mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Sachanlagen


Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Die Nutzungsdauer wurde unter Zugrundelegung der steuerlichen AfA-Tabellen vorsichtig festgelegt. Bis einschließlich 2017 wurde das Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens für geringwertige Wirtschaftsgüter wahrgenommen und die Abschreibung erfolgte linear über fünf Jahre. Seit 2018 wird von der Wahlmöglichkeit der Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern Gebrauch gemacht. Im Fall einer dauerhaften Wertminderung werden entsprechende außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Sonstige Vermögensgegenstände


Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bewertet.

Aktive latente Steuern


Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs wird kein Gebrauch gemacht.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten / Kunden / Sonstige Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag periodengerecht passiviert. Der Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag wird als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und linear aufgelöst.

Rückstellungen


Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, Altersteilzeitverpflichtungen und Jubiläumszuwendungen zum 31. Dezember 2023 werden unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach dem Projected-Unit-Credit-Verfahren gebildet und sind durch versicherungsmathematische Gutachten belegt. Der Ansatz des jeweiligen Rechnungszinssatzes erfolgte gemäß der Pauschalregelung des § 253 Abs.2 Satz 2 HGB. Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden eine jährliche Rentensteigerung von 2,3 % sowie ein Zinssatz von 1,8 % (Durchschnitt der letzten zehn Geschäftsjahre) zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellung mit den 7-Jahresdurchschnittszins und dem 10-Jahresdurchschnittszins gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 23 T€ und führt zu einem ausschüttungsgesperrten Betrag in gleicher Höhe. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden mit einem Rechnungszinssatz von 0,9 %, die Rückstellung für Jubiläumszuwendungen mit einem Zinssatz von 1,8 % abgezinst.


Die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet und in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden nicht abgezinst. Sonstige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit den von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen fristenadäquaten Zinssätzen abgezinst. Die Zinssätze für die Abzinsung der sonstigen Rückstellungen betragen für das Geschäftsjahr je nach Restlaufzeit zwischen 1,0 % und 1,6 % (Vorjahr: zwischen 0,5 % und 1,2 %). Die Ergebniswirkungen aus der periodischen Auf- und Abzinsung werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis abgebildet.


Die EDEKABANK AG nimmt eine verlustfreie Bewertung des Bankbuches auf Basis der Stellungnahme des Bankenfachausschusses des Instituts für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW RS BFA 3 n.F.) vor. Das Bankbuch umfasst alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzgeschäfte. Die Bewertung des Bankbuches erfolgt analog dem Vorjahr über eine barwertige Betrachtungsweise unter Berücksichtigung angemessener Risiko- und Verwaltungskosten. Nach dem Ergebnis der Berechnung war eine Rückstellung nicht erforderlich.

Negativzinsen


Vereinnahmte Negativzinsen aus Passivgeschäften werden als Reduktion des Zinsaufwandes, geleistete Negativzinsen aus Aktivgeschäften als Minderung der Zinserträge erfasst und in der Gewinn- und Verlust-Rechnung gesondert ausgewiesen. Nach dem Ergebnis der Berechnung war eine Rückstellung nicht erforderlich.

Währungsumrechnung


Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit den Devisenkassamittelkursen zum Bilanzstichtag umgerechnet.

Derivative Sicherungsinstrumente


Die EDEKABANK AG hat zum Bilanzstichtag ausschließlich derivative Sicherungsinstrumente in Form von Zinstauschvereinbarungen (Zinsswaps) zum Zwecke der Aktiv-Passivsteuerung im Bestand. Auf Einzelgeschäftsebene findet eine Nettobetrachtung der Zinstauschvereinbarungen statt. Eine Zusammenfassung von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten (Bewertungseinheiten) zum Zweck der bilanziellen Absicherung erfolgt nicht. Im Zinsergebnis der EDEKABANK AG erfolgt pro Zinsswap ein Nettoausweis des Ergebnisses aus Zinstauschvereinbarungen; anteilige Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt und unter den Forderungen an Kreditinstitute und unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten pro Zinsswap saldiert ausgewiesen.


Die negativen Marktwerte der Zinsswaps gehen im Rahmen der Zinsbuchbewertung in die Berechnung gemäß IDW RS BFA 3 n.F. ein. Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage ergeben sich dadurch nicht. Eine Rückstellung war zum Bilanzstichtag nicht erforderlich.

C) ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Barreserve

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
Bilanzposten insgesamt 21.928 39.231


In der Barreserve sind Guthaben bei der Deutschen Bundesbank in Höhe von 19.057 T€ enthalten (Vj: 36.036 T€).

Forderungen an Kreditinstitute

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
Bilanzposten insgesamt 186.398 337.638
Forderungen an verbundene Unternehmen 0 0
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 15.398 17.638
Nachrangige Vermögensgegenstände 0 0
andere Forderungen
Restlaufzeiten der anderen Forderungen an Kreditinstitute 726 751
bis 3 Monate (inkl. Zinsabgrenzung) 0 0
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 726 751
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 0 0
mehr als 5 Jahre 0 0


Bei den anderen Forderungen handelt es sich um Zinsabgrenzungen aus den derivativen Finanzinstrumenten.

Forderungen an Kunden

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
Bilanzposten insgesamt 2.647.252 2.465.384
Forderungen an verbundene Unternehmen 983 3
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 4.304 88
Nachrangige Vermögensgegenstände 2.272 4.031
Restlaufzeiten der Forderungen an Kunden
bis 3 Monate (inkl. Zinsabgrenzung) 104.963 92.809
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 275.588 242.134
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 1.170.114 1.099.636
mehr als 5 Jahre 1.067.729 1.013.749
Forderungen mit unbestimmter Laufzeit 28.858 17.056


Bei den nachrangigen Forderungen an Kunden handelt es sich ausschließlich um von der EDEKABANK AG vergebene Eigenkapitalhilfedarlehen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vollständig haftungsfrei gestellt sind.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
Bilanzposten insgesamt 373.586 400.271
Forderungen an verbundene Unternehmen 0 0
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0
Nachrangige Vermögensgegenstände 22.700 21.700
im Folgejahr fällig 55.976 51.420
börsenfähige Wertpapiere 373.586 400.271
davon: börsennotiert 333.570 364.246
davon: nicht börsennotiert 40.016 36.025
davon: nicht mit dem Niederstwert bewertet 1 337.376 384.760

1 inklusive Zinsabgrenzungen, sie belaufen sich auf 1.453 T€ (Vj: 1.644 T€).


Die nachrangigen Vermögensgegenstände beinhalten ausschließlich Anleihen der Bank-Verbundpartnerin DZ BANK AG. Bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, die wie Anlagevermögen behandelt werden, sind außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB in Höhe von 17.647 T€ (Vj: 28.824 T€) unterblieben, da es sich nach Beurteilung der Bank um keine dauerhaften bonitätsinduzierten, sondern um temporäre zinsinduzierte Wertminderungen handelt. Die beizulegenden Zeitwerte dieser Papiere betragen 318.276 T€ (Vj: 354.292 T€), die Buchwerte belaufen sich auf 335.923 T€ (Vj: 383.116 T€). Die Bestände der nicht nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten Wertpapiere werden in einem separaten Depot geführt. Den wesentlichen Teil ihres Wertpapierbestandes hält die EDEKABANK AG, um ihren Liquiditätsbedarf gegebenenfalls durch notenbankfähige Sicherheiten abzusichern.

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
Bilanzposten insgesamt 414.143 472.097
börsenfähige Wertpapiere 0 0
davon: börsennotiert 0 0
davon: nicht börsennotiert 0 0
davon: nicht mit dem Niederstwert bewertet 296.053 296.053


Einen Teil ihres Wertpapierbestandes hält die Bank in Form zweier Spezialfonds. Die Anteile eines Spezialfonds sind dem Anlagebestand zugeordnet. Durch die Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips im Anlagebestand wurden Abschreibungen in Höhe von 16.766 T€ (Vj: 31.334 T€) vermieden, da es sich nach Beurteilung der Bank um keine dauerhaften bonitätsinduzierten, sondern um temporäre zinsinduzierte Wertminderungen handelt. Die Investition in die Spezialfonds dient der Risikodiversifizierung, der Ertragssteuerung sowie der Steuerung aufsichtsrechtlicher Liquiditätsanforderungen. Hierzu investieren die Spezialfonds in Zielfondsanteile, Wertpapiere und derivative Finanzinstrumente. Im Geschäftsjahr sind Ausschüttungen aus einem Spezialfonds in Höhe von insgesamt 0 T€ (Vj: 3.703 T€) erfolgt. Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe liegen nicht vor.


Die Wertpapiere des Anlagevermögens entwickelten sich wie folgt:

Anschaffungskosten zu Beginn des Geschäftsjahres Veränderungen (saldiert) Buchwert am Bilanzstichtag
T€ T€ T€
Wertpapiere des Anlagevermögens 695.649 -63.674 631.975


In den saldierten Veränderungen der Wertpapiere des Anlagevermögens sind Fälligkeiten und Kündigungen mit einem Buchwert in Höhe von 49.736 T€ enthalten. Außerdem erfolgte ein Verkauf von Wertpapieren eines Emittenten mit einem Buchwert in Höhe von 4.257 T€. Grund hierfür war eine erwartete negative Entwicklung und damit durch den Verkauf eine Reduktion der gestiegenen Ausfallrisiken.

Beteiligungen

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
Bilanzposten insgesamt 30.061 30.068
börsenfähige Wertpapiere 28.756 28.756
davon: börsennotiert 0 0
davon: nicht börsennotiert 28.756 28.756

Anteilsbesitz

NAME UND SITZ DER GESELLSCHAFT Eigenkapital Anteil am Kapital Ergebnis 2022
in Mio. € in v. H. in Mio. €
Norddeutsche Genossenschaftliche Beteiligungs-AG, Hannover 1.350 1 1,1585 -0,6 1
DZ BANK AG, Frankfurt 10.638 0,003463 380

1 abweichendes Geschäftsjahr zum 31.08.2023


Es besteht eine gegenseitige Beteiligung mit der DZ BANK AG.


Die Beteiligungen entwickelten sich wie folgt:

Anschaffungskosten zu Beginn des Geschäftsjahres Veränderungen (saldiert) Buchwert am Bilanzstichtag
T€ T€ T€
Beteiligungen 30.068 -7 30.061

Anteile an verbundenen Unternehmen

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
Bilanzposten insgesamt 1.233 1.233
börsenfähige Wertpapiere 0 0
davon: börsennotiert 0 0
davon: nicht börsennotiert 0 0

Anteilsbesitz

NAME UND SITZ DER GESELLSCHAFT Eigenkapital Anteil am Kapital Ergebnis 2023
T€ in v. H. T€
EDEKA Versicherungsdienst Vermittlungs-GmbH, Hamburg 1.000 100 0 1
Zahlungswerk GmbH, Hamburg 1.000 100 0 1

1 Ergebnisabführungsvertrag


Mit der EDEKA Versicherungsdienst Vermittlungs-GmbH sowie der Zahlungswerk GmbH besteht jeweils ein Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag.


Die Anteile an verbundenen Unternehmen entwickelten sich wie folgt:

Anschaffungskosten zu Beginn des Geschäftsjahres Veränderungen (saldiert) Buchwert am Bilanzstichtag
T€ T€ T€
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.233 0 1.233

Treuhandvermögen


Der Gesamtbetrag des Treuhandvermögens gliedert sich folgendermaßen auf:

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
Bilanzposten insgesamt 1.123 1.279
Forderungen an Kunden 1.123 1.279


Das Treuhandvermögen umfasst ausschließlich durchgeleitete KfW-Schnellkredite im Rahmen des Corona-Hilfspakets.

Sachanlagen


Die Sachanlagen entwickelten sich im Geschäftsjahr und im Vorjahr wie folgt:

SACHANLAGEN Entwicklung Anschaffungs- / Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwert am Bilanzstichtag
T€ T€ T€
Stand 01.01.2023 3.811 2.782 1.029
Zugänge 330 307
Zuschreibungen 0 0
Abgänge 319 281
Stand 31.12.2023 3.822 2.808 1.014
SACHANLAGEN Entwicklung Anschaffungs- / Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen Buchwert am Bilanzstichtag
T€ T€ T€
Stand 01.01.2022 3.753 2.679 1.074
Zugänge 258 296
Zuschreibungen 0 0
Abgänge 200 193
Stand 31.12.2022 3.811 2.782 1.029


Der in den Sachanlagen enthaltene Gesamtbetrag der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 1.014 T€ (Vj: 1.029 T€).

Vermögensgegenstände in Fremdwährung


Der in den Vermögensgegenständen enthaltene Betrag in Fremdwährung beläuft sich auf 91 T€ (Vj: 89 T€).

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
Bilanzposten insgesamt 1.461.635 1.342.327
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 768.434 722.857
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.461.570 1.339.323
Restlaufzeiten
bis 3 Monate (inkl. Zinsabgrenzung) 120.845 76.620
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 169.434 158.103
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 740.518 689.286
mehr als 5 Jahre 430.773 415.314

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
Bilanzposten insgesamt 1.714.503 2.002.334
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.507 4.932
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 16.236 101.573
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten 0 108
Restlaufzeiten
bis 3 Monate (inkl. Zinsabgrenzung) 0 108
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 0 0
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 0 0
mehr als 5 Jahre 0 0
andere Verbindlichkeiten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 50.366 37.373
Restlaufzeiten
bis 3 Monate (inkl. Zinsabgrenzung) 29.316 36.243
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr 19.674 598
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 1.376 532
mehr als 5 Jahre 0 0

Treuhandverbindlichkeiten


Der Gesamtbetrag der Treuhandverbindlichkeiten gliedert sich wie folgt auf:

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
Bilanzposten insgesamt 1.123 1.279
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.123 1.279


Die Treuhandverbindlichkeiten umfassen ausschließlich durchgeleitete KfW-Schnellkredite im Rahmen des Corona-Hilfspakets.

Sonstige Verbindlichkeiten


In diesem Bilanzposten sind 4.078 T€ (Vj: 2.370 T€) Verbindlichkeiten aus noch abzuführenden Steuern und Abgaben sowie 8.199 T€ (Vj: 5.447 T€) Verbindlichkeiten aus unbezahlten Rechnungen enthalten. Darüber hinaus enthält die Position eine Verbindlichkeit gegenüber dem EDEKA Bildungsfonds in Höhe von 589 T€ (Vj: 883 T€), die bis zum Jahr 2025 linear getilgt wird.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten


Der Posten Passive Rechnungsabgrenzung enthält 2 T€ (Vj: 4 T€) Disagiobeträge aus Forderungen.

Rückstellungen


Die Position Andere Rückstellungen beinhaltet als wesentliche Posten Rückstellungen für Zinsverbindlichkeiten aus Sparverträgen in Höhe von 959 T€ (Vj: 1.063 T€), Rückstellungen für Sonderzahlungen an die Mitarbeiter*innen und den Vorstand sowie für Urlaubsansprüche, geleistete Mehr-Arbeitszeit für das abgelaufene Geschäftsjahr in Höhe von 1.552 T€ (Vj: 1.516 T€) und eine Rückstellung für Jubiläumszuwendungen in Höhe von 611 T€ (Vj: 626 T€). Des Weiteren sind eine Rückstellung für Archivierungskosten in Höhe von 858 T€ (Vj: 766 T€) enthalten sowie eine Rückstellung für Kulanzzahlungen aufgrund eines temporären Ausfalls von Zahlungsverkehrs-Terminals in Höhe von 1.305 T€ (Vj: 0 T€).


Ebenfalls enthalten sind die Rückstellungen für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken (Rückstellungen für Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7) für Eventualforderungen und andere Verpflichtungen (einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher Kreditzusagen) in Höhe von 992 T€ (Vj: 1.151 T€).

Eigenkapital

Geschäftsjahr Geschäftsjahr
T€ T€
Gezeichnetes Kapital 123.032
Kapitalrücklage 57.399
Gewinnrücklagen 51.833
gesetzliche Rücklage 1.278
andere Gewinnrücklagen
Stand 01.01.2023 46.055
Einstellung aus dem Jahresüberschuss 2023 4.500
Stand 31.12.2023 50.555
Bilanzgewinn 7.425
Eigenkapital 239.689


Am 23. Juni 2023 wurde von der Hauptversammlung eine ordentliche Erhöhung des Grundkapitals um 46.872.003,00 € auf 123.032.003,00 € durch Ausgabe von 46.872.003 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu einem Betrag von 1,33 € pro Aktie beschlossen. Das Agio betrug somit 15.624.001,01 €. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Die Handelsregistereintragung erfolgte am 26. Oktober 2023.


Zum 31. Dezember 2023 ist das Grundkapital der EDEKABANK AG somit in 123.032.003 vinkulierte auf den Namen lautende Stückaktien zu je 1,00 € eingeteilt und wird von der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG mit 41,3 %, der DZ BANK AG mit 8,4 % und im Übrigen von den EDEKA-Regionalgesellschaften mit 50,3 % gehalten.


Die im Rahmen der Hauptversammlung vom 24. Juni 2022 beschlossene und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 2023 noch bestehende Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital bis zum 30. Juni 2027, um bis zu 19.600.000 € zu erhöhen, wurde aufgehoben.


Gemäß Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 23. Juni 2023 ist der Vorstand der EDEKABANK AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 22. Juni 2028 von 123.032.003,00 € um bis zu 46.872.003,00 € durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den Zeitpunkt, das Ausmaß und alle sonstigen Bedingungen der Kapitalerhöhung, einschließlich eines Bezugsrechtsausschlusses zum Ausgleich sich ergebender Spitzenbeträge, zu bestimmen.

Latente Steuern


Latente Steuern werden für zeitliche, sich in der Zukunft umkehrende Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Bilanzansätzen gebildet, soweit dies nach § 274 HGB erforderlich ist. Aktive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus der Risikovorsorge nach § 340f HGB sowie den ordentlichen Erträgen des Spezialfonds. Der aktivische Überhang ist auf Grund des Wahlrechts nicht aktiviert worden. Passive latente Steuern ergeben sich nicht.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung


In den Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten in Fremdwährung enthalten.

Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen


Das Risiko einer wirtschaftlich nachteiligen Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten wird als gering eingestuft. Die unter dem Strich ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie die unwiderruflichen Kreditzusagen sind Bestandteil des originären Kreditgeschäftes der Bank und unterliegen denselben konservativen Bewertungskriterien wie alle übrigen mit Adressenausfallrisiken behafteten Forderungen. Allen erkannten akuten Ausfall-Risiken wird durch Rückstellungsbildung für drohende Verluste aus Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen (einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher Kreditzusagen) Rechnung getragen. Zusätzlich wurden Rückstellungen für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken (Rückstellungen für Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7) gebildet und entsprechend abgesetzt.


Bei den Eventualverbindlichkeiten wurden Deckungsguthaben in Höhe von 2,2 Mio. € (Vj: 2,4 Mio. €) in Abzug gebracht. Die Eventualverbindlichkeiten enthalten wie im Vorjahr keine Beträge in Fremdwährung.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Für die Büro- und Geschäftsräume besteht ein langfristiger Mietvertrag bis 31.12.2031. Daraus ergeben sich zukünftige Verpflichtungen in Höhe von 4.369 T€ (Vj: 5.791 T€).

Sonstiges


Die EDEKABANK AG ist Mitglied der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. Die von der EDEKABANK AG im Rahmen der Sicherungseinrichtung übernommene Garantie beschränkt sich in der Höhe auf den Betrag von 9.144 T€ (Vj: 8.171 T€). Ferner besteht gemäß § 7 der Beitritts- und Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der Zielausstattung beziehungsweise Zahlungsverpflichtungen, Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die Einleger*innen eines dem institutsbezogenen Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im Entschädigungsfall zu entschädigen sowie Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen nachzukommen.

D) ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Zinsergebnis


In den Zinserträgen sind negative Zinsen aus Aktivgeschäften in Höhe von 0 T€ (Vj: 1.191 T€), in den Zinsaufwendungen sind negative Zinsen aus Passivgeschäften in Höhe von 699 T€ (Vj: 2.672 T€) enthalten.

Provisionsergebnis


Im Provisionsergebnis sind als wesentliche Posten Erträge aus dem Effektengeschäft und aus dem Zahlungsverkehr enthalten.

Sonstiges betriebliches Ergebnis


In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist im Wesentlichen eine Bonuszahlung eines Geschäftspartners in Höhe von 1.250 T€ enthalten. Darüber hinaus werden Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von insgesamt 282 T€ (Vj: 260 T€), sowie Erträge aus der Bewertung von Devisenbeständen in Höhe von 1 T€ (Vj: 5 T€) ausgewiesen. Die Erträge aus der Abzinsung von Rückstellungen betragen 32 T€ (Vj: 10 T€).


Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen den Aufwand für die Bildung einer Kulanzrückstellung in Höhe von 1.305 T€. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen belaufen sich auf 39 T€ (Vj: 84 T€).

Steuern


Die Ertragsteuern in Höhe von 13.504 T€ (Vj: 9.607 T€) sind in vollem Umfang dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzuordnen. In diesem Posten sind Erträge aus Steuerumlagen an Organgesellschaften in Höhe von 2.237 T€ (Vj: 1.884 T€) sowie ein Aufwand aus Steuerumlagen an Organgesellschaften in Höhe von 346 T€ (Vj. 88 T€) enthalten.

Gewinnverwendungsvorschlag


Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 weist einen Jahresüberschuss von 11.906 T€ (Vj: 7.537 T€) aus.


Der Bilanzgewinn von 7.425 T€ errechnet sich wie folgt:

T€
Jahresüberschuss 11.906
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 19
11.925
Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen 4.500
Bilanzgewinn 7.425


Für das abgelaufen Geschäftsjahr wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer Dividende von 0,06 € je Stückaktie auf das Grundkapital zu verwenden und 43 T€ auf neue Rechnung vorzutragen.

E) SONSTIGE ANGABEN


Im Hinblick auf die Darstellung der Gesamtbezüge des Vorstandes macht die Bank von der Vorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.


Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 98 T€ (Vj: 101 T€).


Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und den Hinterbliebenen früherer Vorstandsmitglieder sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen 2.847 T€ (Vj: 2.868 T€) zurückgestellt, die laufenden Bezüge betrugen 162 T€ (Vj: 156 T€).


Zum Bilanzstichtag bestehen Vorschüsse und Kredite an Unternehmensorgane in folgender Höhe:

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
Zusage davon: Inanspruchnahme Zusage davon: Inanspruchnahme
Mitglieder des Vorstandes 885 570 1.235 596
Mitglieder des Aufsichtsrates 26.870 21.237 22.996 11.407

Honorar des Abschlussprüfers:


Die KPMG AG hat den Jahresabschluss der EDEKABANK AG zum 31. Dezember 2023 geprüft und die gesetzliche Jahresabschlussprüfung bei einer Tochtergesellschaft durchgeführt. Darüber hinaus wurden Prüfungen nach § 89 Abs. 1 WpHG und § 16 FinDAG, die Prüfung der Sorgfaltspflichten nach dem Statut des BVR, vereinbarte Untersuchungshandlungen im Hinblick auf die Beitragsberechnung zur Sicherungseinrichtung, eine auf das Vorjahr bezogene Prüfung der Angaben der EDEKABANK AG zur konsolidierten Eigenmittelmeldung der Genossenschaftlichen FinanzGruppe gegenüber dem BVR und eine auf das Vorjahr bezogene Prüfung der Berichterstattung der EDEKABANK AG zum konsolidierten Jahresabschluss der Genossenschaftlichen FinanzGruppe erbracht.


Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar teilt sich wie folgt auf:

Geschäftsjahr Vorjahr
T€ T€
a) Honorar für Abschlussprüfungsleistungen 220 182
b) Honorar für andere Bestätigungsleistungen 24 33
davon: für Vorjahre 0 2
c) Honorar für Steuerberatungsleistungen 0 0
d) Honorar für sonstige Leistungen 0 0
davon: für Vorjahre 0 0
244 215


Ergänzend sind gemäß § 26a KWG weitere Angaben zum Jahresabschluss offenzulegen. Gegenstand der EDEKABANK AG ist der Betrieb von Bank- und Finanzgeschäften aller Art und die Durchführung der üblicherweise von Kreditinstituten getätigten Geschäfte. Der Umsatz, gemessen als operatives Ergebnis, ist von 55,7 Mio. € im Vorjahr auf 74,8 Mio. € im Berichtsjahr gestiegen. Das operative Ergebnis wird definiert als die Summe von Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich der sonstigen betrieblichen Erträge. Die Kapitalrendite als Quotient vom Jahresüberschuss und Bilanzsumme beträgt 0,3 %. Es bestehen keine Beihilfen öffentlicher Stellen. Für die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger*innen in Vollzeitäquivalenten (vgl. §267 Abs. 5 HGB), Ergebnis vor Steuern und Steuern auf das Ergebnis wird auf die entsprechenden Abschnitte dieses Anhangs verwiesen. Die EDEKABANK AG unterhält keine Niederlassungen im Ausland, somit beziehen sich sämtlich gemachten Angaben im Sinne des § 26a KWG auf die Bundesrepublik Deutschland sowie den Stichtag 31. Dezember 2023.

Zahl der Arbeitnehmer*innen im Jahresdurchschnitt


Insgesamt belief sich die Zahl der Arbeitnehmer*innen im Jahresdurchschnitt auf 188, davon waren 95 männlich und 93 weiblich. Daneben hatten 6 Personen einen Ausbildungsvertrag.


Am 31. Dezember 2023 betrug die Zahl der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer*innen 154. Daneben waren 37 Arbeitnehmer*innen teilzeitbeschäftigt und 6 Auszubildende für die EDEKABANK AG tätig. Die Belegschaft besteht zum 31. Dezember 2023 aus 5 Prokurist*innen, 4 Bevollmächtigten und 188 Angestellten und Auszubildenden.

Vorstand

VORSTAND


Maik Wandtke, Sprecher (Vorstand Markt)


Heiko Gerdts (Vorstand Marktfolge)


Seit Juni 2019 nimmt Maik Wandtke ein Aufsichtsratsmandat bei der R+V Versicherung AG, Wiesbaden, wahr.

Aufsichtsrat

AUFSICHTSRAT
Reiner Schenke (Vorsitzender) Selbstständiger Einzelhandelskaufmann
Markus Mosa (stellv. Vorsitzender) Vorstandsvorsitzender der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co.KG
Uwe Berghaus Vorstandsmitglied der DZ BANK AG
Christian Graumann 1 (ab 23.06.23) Angestellter im Versicherungswesen
Jan Willem Hayunga (ab 23.06.23) Selbstständiger Einzelhandelskaufmann
Rainer Huber Geschäftsführer der EDEKA Handelsgesellschaft Südwest mbH
Ute Kämpfer 1 (bis 23.06.23) Volljuristin
Ralf Kalk 1 Bankkaufmann
Tom Kutsche Selbstständiger Einzelhandelskaufmann
Julia Protzner 1 (ab 23.06.23) Bankangestellte
Thomas Ruge 1 (bis 23.06.23) Angestellter im Versicherungswesen
Anna Maria Schalk Vorstandsmitglied der EDEKA Südbayern Handels Stiftung & Co. KG
Alexander Werner Selbstständiger Einzelhandelskaufmann
Stefan Wulle 1 Bankangestellter

1 Arbeitnehmervertreter*in

Nachtragsbericht


Es ergaben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind.

 

Hamburg, 14. März 2024


EDEKABANK AG Der Vorstand

Maik Wandtke Heiko Gerdts

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die EDEKABANK AG, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile


Wir haben den Jahresabschluss der EDEKABANK AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EDEKABANK AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.


Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die im Abschnitt "Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der EDEKABANK AG" enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.


Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.


Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile


Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU- APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses


Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

ANGEMESSENHEIT DER GEBILDETEN EINZELWERTBERICHTIGUNGEN AUF FORDERUNGEN AN KUNDEN AUS DER FINANZIERUNG VON LEBENSMITTELEINZELHÄNDLERN


Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der EDEKABANK AG verweisen wir auf den Anhang der Gesellschaft, Abschnitt B "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS


Die EDEKABANK AG weist unter den Forderungen an Kunden unter anderem Forderungen aus der Finanzierung von Lebensmitteleinzelhändlern aus, die den Schwerpunkt der Kreditvergabe der Gesellschaft darstellen.


Die Ermittlung der Höhe der Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus der Finanzierung von Lebensmitteleinzelhändlern ist ermessensbehaftet und erfordert Schätzungen über die erwartete Höhe und die Zeitpunkte der Zahlungen des jeweiligen Kreditnehmers sowie aus der Verwertung der gestellten Kreditsicherheiten.


Fehlerhafte Annahmen über Höhe und Zeitpunkte der Zahlungen des Kreditnehmers und aus der Sicherheitenverwertung führen dazu, dass die Forderungen unzutreffend bewertet sind und somit den Adressenausfallrisiken nicht in angemessener Höhe Rechnung getragen wird. Vor diesem Hintergrund war es für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung, dass die Annahmen über die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers und über die Höhe der Sicherheitenverwertungserlöse im Einklang mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen getroffen worden sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG


Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt.


Im Rahmen der kontrollbasierten Prüfungshandlungen haben wir durch Einsicht in die relevanten Organisationsrichtlinien, durchgeführte Befragungen und anhand von Stichproben die Angemessenheit und Implementierung relevanter Kontrollen sowie anhand von Stichproben deren Wirksamkeit beurteilt, die die EDEKABANK AG zur Sicherstellung der Angemessenheit der Höhe der Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus der Finanzierung von Lebensmitteleinzelhändlern eingerichtet hat.


Insbesondere anhand einer unter Wesentlichkeits- und Risikogesichtspunkten bestimmten bewussten Auswahl von Einzelengagements haben wir die Angemessenheit der ermittelten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus dem Kundenkreditgeschäft beurteilt. Dabei haben wir schwerpunktmäßig die Schätzungen über erwartete Zahlungsströme aus der Kapitaldienstfähigkeit der finanzierten Lebensmitteleinzelhändler sowie die voraussichtlich erzielbaren Sicherheitenwerte beurteilt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN


Die der Ermittlung der Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus der Finanzierung von Lebensmitteleinzelhändlern zugrunde gelegten Annahmen wurden sachgerecht ausgewählt und stehen im Einklang mit den für die Bemessung von Einzelwertberichtigungen anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen.

Sonstige Informationen


Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:

die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt "Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der EDEKABANK AG" des Lageberichts enthalten ist.


Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss, die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.


Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.


Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht


Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.


Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.


Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.


Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts


Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.


Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.


Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.


Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.


Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.


Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO


Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Juni 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als Abschlussprüfer der EDEKABANK AG tätig.


Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER


Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Rainer Thiede.

 

Hamburg, den 15. März 2024


KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Thiede Zilt
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin

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