EDEKABANK Aktiengesellschaft
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
2023
I. Grundlagen des Unternehmens
ORGANISATIONSSTRUKTUR UND
GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
Eckdaten und
Unternehmensentwicklung
Die EDEKABANK AG ist ein Finanzierungsinstitut im
EDEKA-Verbund und wird als Aktiengesellschaft nach
deutschem Recht geführt. Der Sitz der Gesellschaft ist
in Hamburg. Der Vorstand der EDEKABANK AG besteht aus zwei
Mitgliedern. Maik Wandtke ist Sprecher des Vorstandes und
verantwortlich für den Vertrieb, die Eigenanlagen und
den Unternehmensstab der Bank. Heiko Gerdts verantwortet
als Mitglied des Vorstandes die Steuerung, die interne
Überwachung und die Organisation. Der Aufsichtsrat der
EDEKABANK AG besteht aus zwölf Personen, davon vier
Arbeitnehmendenvertreter*innen.
Die weiteren acht von der Hauptversammlung zu
wählenden Mitglieder setzen sich grundsätzlich
zur Hälfte aus Mitgliedern bzw. Gesellschafter*innen
von EDEKA-Regionalgesellschaften, die als
Einzelhandelskaufleute aktiv sind, und zur anderen
Hälfte aus hauptamtlich tätigen
geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern bzw.
Geschäftsführer*innen von
EDEKA-Regionalgesellschaften zusammen. In Anrechnung auf
das Kontingent der hauptamtlichen Vorstandsmitglieder bzw.
Geschäftsführer*innen der
EDEKA-Regionalgesellschaften nehmen Markus Mosa, der
zugleich Vorsitzender des Vorstandes der EDEKA ZENTRALE
Stiftung & Co. KG und Stellvertreter des
Aufsichtsratsvorsitzenden ist, und das Vorstandsmitglied
der strategischen Partnerin DZ BANK AG, Uwe Berghaus,
Aufsichtsratsmandate wahr. Aufgrund des
satzungsgemäßen Ausscheidens des
Aufsichtsratsmitglieds Wolfgang Matthiessen zum 31.
Dezember 2022 bestand der Aufsichtsrat vom 1. Januar 2023
bis zum 23. Juni 2023 aus elf statt zwölf Personen.
Als Nachfolger wurde am 23. Juni 2023 erstmalig der
selbstständige Einzelhandelskaufmann Jan Willem
Hayunga durch die Hauptversammlung in den Aufsichtsrat
gewählt. In seiner konstituierenden Sitzung am 23.
Juni 2023 wählte der Aufsichtsrat erneut das Mitglied
Reiner Schenke zum Aufsichtsratsvorsitzenden. Auswirkungen
auf die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates haben
sich durch die Änderungen nicht ergeben.
Die Hauptversammlung beschloss am 23. Juni 2023
über zwei Kapitalmaßnahmen. Im ersten Schritt
wurde eine ordentliche Kapitalerhöhung gegen
Bareinlagen beschlossen: Nach Durchführung der
Kapitalerhöhung um 62,5 Mio. € beträgt das
Grundkapital 123.032.003,00 € und ist eingeteilt in
123.032.003 vinkulierte Stückaktien. Bei einem
gerundeten Ausgabepreis von 1,33 € wurde der den
Nennbetrag von 46,9 Mio. € übersteigende Betrag
in Höhe von 15,6 Mio. € in die
Kapitalrücklage eingestellt. Im zweiten Schritt wurde
das bestehende genehmigte Kapital aufgehoben und ein neues
genehmigtes Kapital geschaffen: Der Vorstand ist nunmehr
bis zum 22. Juni 2028 ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, das Grundkapital um bis zu 46.872.003,00
€ durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von neuen
auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlage zu
erhöhen. Die Kapitalmaßnahmen sorgen dafür,
dass die Bank auch zukünftig ihren wirtschaftlichen
und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht werden kann.
Die Anteile befinden sich nach wie vor im Besitz der
EDEKA-Regionalgesellschaften in Höhe von zusammen 50,3
%, der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG, Hamburg, in
Höhe von 41,35 % sowie der DZ BANK AG, Frankfurt am
Main, in Höhe von 8,35 %. Mit der DZ BANK AG, mit der
eine gegenseitige Beteiligung besteht, verfügt die
EDEKABANK AG in der genossenschaftlichen Finanzgruppe
über eine langjährig gewachsene Kooperation.
Unternehmensstrategie und
-steuerung
Die EDEKABANK AG wurde vor über 100 Jahren von
den EDEKA-Kaufleuten gegründet, um den
Finanzierungskreislauf innerhalb der Genossenschaft zu
sichern. Dieses Geschäftsmodell betreibt sie noch
heute: Mit Finanzierungen und weiteren
Finanzdienstleistungen unterstützt die EDEKABANK AG
den selbstständigen EDEKA-Einzelhandel. Im
strategischen Fokus steht der Ausbau und die Festigung der
Kund*innenbeziehungen im EDEKA-Verbund. Außerdem
bietet die Tochtergesellschaft der EDEKABANK AG, die
ZahlungsWERK GmbH, Zahlungsverkehrsdienstleistungen auch
Kund*innen außerhalb des EDEKA-Umfeldes an. Als
Mitglied im Bundesverband der Deutschen Volks- und
Raiffeisenbanken e. V. (BVR) profitiert die EDEKABANK AG
darüber hinaus von der Sicherheit und
Zuverlässigkeit übergreifender Systeme im
Bankenalltag und in der Interessenvertretung. Die
selbstständigen EDEKA-Einzelhändler*innen sind
die Kernzielgruppe im Firmenkund*innengeschäft, denen
die EDEKABANK AG Dienstleistungen und Produkte für
Investition und Finanzierung, Liquidität und
Zahlungsverkehr sowie für die Vermögensanlage
anbietet.
Die EDEKA-Regionalgesellschaften und die
EDEKA-Organisationen bilden aufgrund ihrer Größe
innerhalb des Firmenkund*innengeschäftes der EDEKABANK
AG ein eigenständiges strategisches
Geschäftsfeld. Das Produktportfolio für diese
Kund*innen umfasst Finanzierungen, insbesondere von
Spezialimmobilien und Dienstleistungen für die
Bedarfsfelder Liquidität und Zahlungsverkehr.
Darüber hinaus leistet die EDEKABANK AG für
ihre Kund*innen Vermögens-, Anlage- und
Baufinanzierungsberatung.
Im Mittelpunkt der Marke "Edekabank" steht das "gute
Gefühl", das alle Anspruchsgruppen in jedem Kontakt
mit der EDEKABANK AG haben sollen. Die EDEKABANK AG hat den
Anspruch durch ihre Angebote und ihre Arbeitsweisen dazu
beizutragen, den Erhalt der Biodiversität und die
Erreichung der UN-Klimaziele zu unterstützen. Die
Anspruchsgruppen sind die Eigentümer*innen, die
Kund*innen und die Mitarbeiter*innen der EDEKABANK AG.
Die EDEKABANK AG hat die nachfolgenden bedeutsamsten
finanziellen Leistungsindikatoren festgelegt:
| ― |
Cost-Income-Ratio (CIR):
Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und
Provisionsergebnis sowie zuzüglich des sonstigen
Ergebnisses,
|
| ― |
Ergebnis vor Steuern: Zins- und
Provisionsüberschuss zuzüglich des
sonstigen Ergebnisses, abzüglich der
Verwaltungsaufwendungen und des
Bewertungsergebnisses,
|
| ― |
Gesamtkapitalquote:
Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen
auf den Gesamtrisikobetrag nach CRR.
|
| ― |
Diese Leistungsindikatoren
werden regelmäßig überwacht und
berichtet.
|
Tochterunternehmen
Die EDEKABANK AG verfügt mit der EDEKA
Versicherungsdienst Vermittlungs-GmbH (EVD) über eine
100%ige Tochtergesellschaft als strategische Beteiligung,
die mittels eines Ergebnisabführungs- und
Beherrschungsvertrages mit der Bank verbunden ist. Die EVD
vermittelt und verwaltet als Maklerin Versicherungen
für gewerbliche und private Kund*innen. Die
Tätigkeit erstreckt sich vorwiegend auf
Geschäfte, die den EDEKA-Organisationen, den
EDEKA-Genossenschaften sowie deren Mitgliedern und
Mitarbeiter*innen dienen. Insofern ergänzt die
Tochtergesellschaft das bankeigene Produkt- und
Dienstleistungsangebot und rundet das Profil der EDEKABANK
AG als Allfinanzanbieterin ab.
Mit der 2021 gegründeten ZahlungsWERK GmbH
verfügt die EDEKABANK AG zudem über eine weitere
100%ige Tochtergesellschaft als strategische Beteiligung,
die mittels eines Ergebnisabführungs- und
Beherrschungsvertrages mit der Bank verbunden ist. Die
ZahlungsWERK GmbH vermittelt Verträge über die
Erbringung von Zahlungsdienstleistungen zwischen
aufsichtsrechtlich zugelassenen Zahlungsdienstleister*innen
und Händlerkund*innen ohne Bezug zum EDEKA-Verbund.
Die Gesellschaft ergänzt somit das bankinterne
Zahlungsverkehrsgeschäft mit EDEKA-Kund*innen.
Compliance, Geldwäsche,
Datenschutz und Informationssicherheit
Als Kreditinstitut unterliegt die EDEKABANK AG
zahlreichen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen
Anforderungen, unter anderem zur
Geldwäscheprävention, Compliance,
Informationssicherheit und Datenschutz. Diesbezüglich
hat die EDEKABANK AG Maßnahmen getroffen, um
Kund*innen sowie Mitarbeiter*innen der Bank vor
Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten zu schützen. Außerdem
wurden über das interne Kontrollsystem und das
Unternehmenshandbuch Regelungen für das
rechtmäßige und regelkonforme Verhalten der
Mitarbeiter*innen implementiert. Daneben wurden Regelungen
zur Verhinderung von Interessenkonflikten zwischen
Kund*innen, Mitarbeiter*innen und der Bank aufgestellt.
Weiterhin hat die Bank zur Prävention von
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, strafbaren
Handlungen sowie zur Einhaltung von Finanzsanktionen
umfassende Maßnahmen ergriffen und
überprüft deren Angemessenheit und Wirksamkeit
regelmäßig.
Nachhaltigkeit
Als Bank mit genossenschaftlicher Verankerung setzt
die EDEKABANK AG auf nachhaltiges Wirtschaften. Die Bank
unterstützt die Zielerreichung des Pariser
Klimaabkommens, u. a. durch die Unterzeichnung der
Klimaschutz-Selbstverpflichtung der deutschen
Finanzindustrie.
Umweltfragen spielen vor allem im Kerngeschäft
der Bank - also in der Investitions- und der
Kreditstrategie - eine wesentliche Rolle. Die EDEKABANK AG
möchte mit ihrer Tätigkeit andere Unternehmen bei
der Transformation hin zu nachhaltigerem Handeln
unterstützen. Außerdem werden
Finanzierungsprodukte entwickelt, die zur Erreichung der
Pariser Klimaziele beitragen und Kund*innen verstärkt
im Hinblick auf den ökologischen Fußabdruck
ihres Vermögens beraten.
Auch die Eigenanlagen der EDEKABANK AG sollen
sukzessive im Hinblick auf Nachhaltigkeit optimiert werden.
Die Anlagekriterien richten sich dabei nach
Einschätzung der EDEKABANK AG u.a. an der Erhaltung
der Biodiversität sowie an den Anforderungen des
Pariser Klimaabkommens aus.
Die EDEKABANK AG strebt, bezogen auf die
Betriebsökologie, darüber hinaus an, ihren
ökologischen Fußabdruck deutlich zu verringern -
etwa in den Bereichen Mobilität, Ressourcenverbrauch
und Materialbeschaffung.
Neben ökologischen Aspekten widmet sich die
EDEKABANK AG auch der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit
vermehrt. Ein wesentlicher Schritt ist in diesem
Zusammenhang die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt.
Darin bekennt sich die Bank zu dem Ziel, ein
wertschätzendes Arbeitsumfeld für alle
Mitarbeitenden zu schaffen - unabhängig von Alter,
ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und
geschlechtlicher Identität, körperlichen und
geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung,
sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.
II. Wirtschaftsbericht
(1) GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND
BRANCHENWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen
des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der
Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands.
Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte
Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um
0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8
%). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im
Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % im Jahr 2023. Der
Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen
hoch. Die bereits Ende 2022 im Zuge des
Russland-Ukraine-Kriegs eingetretene wirtschaftliche
Schwächephase dauerte im Wesentlichen das gesamte Jahr
2023 an. Dabei überlagerten sich die dämpfenden
Einflüsse vielfach. Die bis ins Frühjahr
bestehenden Hoffnungen auf eine konjunkturelle Erholung
erfüllten sich nicht. Zu Jahresbeginn wurde die
Konjunktur vor allem durch die nur langsam schwindenden
Belastungen durch die hohe Inflation, die
Materialengpässe und die teilweise noch bestehenden
Coronaschutzmaßnahmen gedämpft. Im weiteren
Jahresverlauf belasteten dann verstärkt die von den
westlichen Notenbanken in Reaktion auf die Inflation
vorgenommenen kräftigen Leitzinsanhebungen die
wirtschaftliche Situation in Deutschland und weltweit.
Überlagert wurden diese Einflüsse auch von dem
andauernden Arbeits- und Fachkräftemangel hierzulande
und den hohen Unsicherheiten, beispielsweise über die
Folgen des Ende 2023 eskalierenden Nahostkonflikts und den
wirtschaftspolitischen Kurs in Deutschland nach dem
Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts im November.
In Reaktion auf das Urteil musste die Bundesregierung zum
Jahresende in ihrer Finanzplanung deutliche Kürzungen
und Einsparungen vornehmen.
1
Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise
getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 %
gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um
0,8 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg
der Verbraucher*innenpreise, der die Kaufkraft der
Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Vor allem
in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des
Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu
rückläufigen Ausgaben. Die Privathaushalte gaben
insbesondere für Einrichtungsgegenstände und
Haushaltsgeräte (-6,2 %) sowie Nahrungsmittel,
Getränke und Tabakwaren (-4,5 %) erheblich weniger
aus, trotz der vielfach deutlichen Lohn- und
Gehaltssteigerungen und der insgesamt robusten
Arbeitsmarktlage. Die staatlichen Konsumausgaben
verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten
Sonderausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum, der 2022 noch
um 1,6 % gestiegen war, sank um deutliche 1,7 %. Insgesamt
trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,8
%-Punkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten
Bruttoinlandsprodukts bei.
1
Nachdem die jährliche Veränderungsrate des
Verbraucher*innenpreisindex 2022 mit 6,9 % den
höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht
hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im
Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %, wobei
die Monatswerte einen klar rückläufigen Trend
zeigten. So ist die Inflationsrate ausgehend von den im
Januar und Februar mit jeweils 8,7 % markierten
Maximalwerten bis November und Dezember auf
Jahrestiefstände von 3,2 % und 3,7 % gefallen.
Generell haben sich die Triebkräfte der Inflation
verschoben, weg von den Importpreisen hin zur
Binnenteuerung. Verantwortlich für den Rückgang
der Gesamtteuerung war in erster Linie der nachlassende
Preisanstieg bei Energie. Angesichts staatlicher
Entlastungsmaßnahmen und rückläufiger
Notierungen für Energieträger verteuerten sich
Energieprodukte 2023 um unterdurchschnittliche 5,3 %, nach
einem enormen Anstieg um 29,7 % im Vorjahr. Bei
Nahrungsmitteln hielt hingegen der hohe Preisauftrieb
nahezu ungebremst an. Sie verteuerten sich um 12,4 %, nach
einer Erhöhung um 13,4 % im Vorjahr
1 .
1 Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken, Rundschreiben vom 24.01.2024
Nach ersten der Bank vorliegenden Trenderhebungen
erhöhten sich die Verbraucher*inneninsolvenzen im Jahr
2023 um 0,4 %, nachdem diese im Vorjahr um 17,3 % gefallen
waren. Der Blick in die Zukunft lässt angesichts der
eher schwachen Konjunkturaussichten und weltweiter Risiken
weiterhin steigende Verbraucher*inneninsolvenzen erwarten,
zumal sich die Überschuldungssituation vieler
Bürger*innen deutlich verschlechtert hat. Die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ist um deutliche
23,5 % auf 18.100 Fälle gestiegen. Ursache
hierfür sind die hohen Kostenbelastungen der
Unternehmen sowie die Rezession.
1
Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der
Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg
die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der
verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4
Millionen Menschen im Vorjahr auf 2,6 Millionen Menschen.
Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie
vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur
leicht über dem Stand von 2022 (+5,3 %). Zudem hielt
der Beschäftigungsaufbau an. Die
Erwerbstätigenzahl kletterte im Vorjahresvergleich um
rund 300.000 auf einen neuen Rekordwert von gut 45,9
Millionen Menschen.
2
Das Konsumklima stieg 2023 nach einer zuletzt eher
stagnierenden Entwicklung wieder an: Sowohl die
Einkommenserwartung als auch die Anschaffungsneigung
verzeichneten zum Jahresende 2023 spürbare
Zuwächse. Der GfK-Konsumklimaindex lag für
Dezember 2023 bei -27,6 Punkten (Vorjahr -40,1 Punkte).
3
Der Einzelhandelsumsatz in Deutschland sank im Vergleich
zum Vorjahr und nach vorläufigen Angaben des
Statistischen Bundesamtes real um 3,3 %. Nominal stieg
dieser Wert im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 %. Im
Einzelhandel mit Lebensmitteln sank der Umsatz im Jahr 2023
gegenüber dem Vorjahr real um 3,9 %. Die Ursache
für den realen Rückgang bei gleichzeitig
nominalen Umsatzanstieg von 5,9 % sind die stark
gestiegenen Nahrungsmittelpreise. Der Umsatz des
Einzelhandels mit Waren verschiedener Art, wie
beispielsweise Umsätze von Supermärkten und
SB-Warenhäusern, lag im Dezember 2023 real 2,8 % unter
dem des Vorjahresmonats.
4
Das langsame, noch andauernde Abklingen des
Inflationsschocks des Jahres 2022 dominierte das vergangene
Jahr 2023 an den Finanzmärkten. Die Notenbanken
setzten ihre geldpolitischen Straffungen aus dem Vorjahr
fort und erhöhten ihre Leitzinsen weiter. Sowohl die
EZB als auch die FED erreichten damit 2023 und in einer
Erhöhungsphase von weniger als 18 Monaten die
höchsten Leitzinsniveaus seit der globalen Finanzkrise
von 2008; im Falle der EZB die höchsten seit
Einführung des Euro. Im Zuge dieser Zinspolitik sanken
die konjunkturellen Aussichten der Weltwirtschaft aufgrund
der steigenden Finanzierungskosten. Auch die Entwicklung in
der Volksrepublik China trug zur einsetzenden
Konjunkturbremsung bei, da das dortige Wachstum durch eine
Immobilienkrise und Nachwirkungen der strengen
Nullcovidpolitik geschwächt wurde. Geopolitische
Unsicherheiten wie der andauernde russische Angriffskrieg
gegen die Ukraine, der durch den Terrorangriff der Hamas
auf Israel intensivierte Nahostkonflikt oder die
Rivalität zwischen China und den USA belasteten die
Konjunkturaussichten ebenfalls. Die Finanzmärkte
entwickelten sich trotz dieser Belastungen jedoch eher
positiv und bewerteten die rückläufigen
Inflationsraten des Jahres 2023 als Zeichen für
schneller als erwartet folgende Zinssenkungen im Jahr 2024.
So fiel die Verbraucher*innenpreisinflation in den USA zum
Jahresende auf 3,4 %, nachdem sie im Januar 2023 noch bei
mehr als doppelt so hohen 6,4 % gelegen hatte. Im Euroraum
war sie im selben Zeitraum von 8,6 % auf 2,9 % gefallen.
Zwar entwickelte sich die für die Geldpolitik
maßgebliche Kernrate, die um die
schwankungsanfälligen Komponenten Energie und Nahrung
bereinigt ist, weniger dynamisch. Sie fiel in den USA von
5,6 % auf 3,9 % und im Euroraum von 7,1 % auf ebenfalls 3,9
%. Doch die Finanzmärkte reagierten stark auf die
Rückgänge, wodurch Aktien- und Anleihekurse vor
allem in der Jahresendrallye deutlich zulegten.
2
1 Creditreform, Presseinformation vom 04.12.2023
2 Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken, Rundschreiben vom 24.01.2024
3 GfK, Presseinformation vom 20.12.2023
4 Statistisches Bundesamt, Presseinformation vom
31.01.2024
Nachdem die Europäische Zentralbank ihre Leitzinsen
2022 um 250 Basispunkte erhöht hatte, vollzog sie 2023
sechs weitere Zinserhöhungen um 200 Basispunkte. Am
20. September 2023 erreichten die Leitzinsen ihren
vorläufigen Höhepunkt mit 4,0 % für die
Einlagefazilität und 4,5 % für die
Hauptrefinanzierungsfazilität sowie 4,75 % für
die Spitzenrefinanzierungsfazilität. Damit
überschritt die EZB erstmals ihr vor der Finanzkrise
erreichtes Leitzinsniveau, als die Einlagefazilität im
Maximum bei 3,25 % gelegen hatte. Auf den nachfolgenden
Sitzungen bis zum Jahresende bestätigte die EZB dieses
Zinsniveau und kündigte an, es so lange aufrecht
halten zu wollen, wie es nötig ist, um das
mittelfristige EZB-Inflationsziel von 2,0 % wieder zu
erreichen. Parallel zu ihren Leitzinserhöhungen fuhr
die EZB auch ihre Anleihekaufprogramme weiter zurück,
um dadurch ihre restriktive Geldpolitik zu verstärken.
Dadurch ging die zusätzliche Nachfrage der Notenbank
an den Anleihemärkten deutlich zurück. Ab Juli
2023 wurden fällig werdende Anleihen im Portfolio des
2014 eingeführten Programms APP nicht wieder
reinvestiert. Auf der letzten geldpolitischen Sitzung am
14. Dezember 2023 entschied die Notenbank zudem,
fällig werdende Anleihen des 2020 aufgelegten
Pandemiekaufprogramms PEPP ab Juli 2024 nur noch teilweise
zu reinvestieren. Das Portfolio solle im Schnitt monatlich
um 7,5 Milliarden Euro schrumpfen. Zum Jahresende 2024
sollen, laut Erklärung des EZB-Präsidiums, die
Reinvestitionen komplett eingestellt werden.
1
Im Firmenkund*innengeschäft herrscht ein
zunehmend intensiver und differenzierter Wettbewerb. Vor
dem Hintergrund moderaten Wachstums des
selbstständigen Lebensmitteleinzelhandels im
EDEKA-Verbund sind die Wachstumsziele der EDEKABANK AG nur
im Verdrängungswettbewerb zu realisieren. Die
langjährige Kompetenz im Bereich des
selbstständigen Lebensmitteleinzelhandels und die hohe
Beratungsqualität der Bankmitarbeiter*innen sind dabei
Alleinstellungsmerkmale und zentrale Erfolgsfaktoren.
Die EDEKA-Regionalgesellschaften und die
EDEKA-Organisationen bilden aufgrund ihrer Größe
und ihres Einflusses innerhalb des
Firmenkund*innengeschäfts der EDEKABANK AG eine
attraktive Kund*innengruppe und ein eigenständiges
strategisches Geschäftsfeld. Im Vertrieb trifft die
EDEKABANK AG bei dieser Zielgruppe auf einen besonders
intensiven Wettbewerb, denn Großkund*innen wie die
EDEKA-Regionalgesellschaften stehen im Fokus vieler
Kreditinstitute, die im Firmenkund*innengeschäft
ebenfalls wesentliche Wachstumsziele verfolgen. Die
EDEKABANK AG stellt sich dem Wettbewerb als Kreditinstitut
mit umfassendem Know-how im Lebensmitteleinzelhandel und
mit starken gewachsenen Verbindungen innerhalb des
EDEKA-Verbundes.
In diesem Umfeld ist es der EDEKABANK AG nach
Einschätzung des Vorstands gelungen, die
Bruttoerträge zu steigern, die Kreditvergabe im
EDEKA-Umfeld unter Berücksichtigung der Risiken weiter
auszubauen und an den konservativen Maßstäben
der Kreditvergabe- und Anlagepolitik festzuhalten.
(2) GESCHÄFTSVERLAUF 2023
Im Geschäftsjahr 2023 standen wie auch im
Vorjahr im Wesentlichen die inflationsbedingt angestiegenen
Geld- und Kapitalmarktzinsen sowie deren konjunkturelle
Auswirkungen in Folge der andauernden geopolitischen Krisen
im Fokus. Der Geschäftsverlauf der EDEKABANK AG
entwickelte sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus im
Kund*innenkreditportfolio positiv, die konjunkturelle
Eintrübung hatte indes keinen wesentlichen Einfluss.
Ebenso waren keine wesentlichen Auswirkungen auf die
Provisionserträge im Zahlungsverkehr zu verzeichnen.
Im Bereich der Eigenanlagen dauerten die zinsinduzierten
temporären Wertschwankungen an. Das Ausmaß der
durch die Zuordnung zum Anlagebestand sowie die Anwendung
des gemilderten Niederstwertprinzips vermiedenen
Abschreibungen verringerte sich gegenüber dem
Vorjahresstichtag deutlich.
1 Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken, Rundschreiben vom 24.01.2024
Die Geschäftsentwicklung der EDEKABANK AG war
vor dem Hintergrund der dargestellten Entwicklungen nach
Einschätzung des Vorstands im Jahr 2023 als gut zu
bewerten. Im Vergleich zum Vorjahr ist das
Kreditneugeschäft im Wesentlichen aufgrund der
gestiegenen Zinsen im Kund*innenkreditbereich
zurückgegangen. Wie bereits in den Vorjahren leisteten
die auf der Existenzgründungsinitiative des
EDEKA-Verbundes basierenden Verträge einen bedeutenden
Beitrag zum Kreditneugeschäft. Im Jahr 2023 betrug der
Anteil 30,4 % (Vj: 29,4 %). Mit neuen Krediten in Höhe
von insgesamt 475,2 Mio. € hat die EDEKABANK AG den
EDEKA-Lebensmitteleinzelhändler*innen wiederum in
nennenswertem Umfang Mittel für Investitionen
bereitgestellt.
|
2023 |
2022 |
Veränderung |
|
Mio. € |
Mio. € |
Mio. € |
% |
| Kreditneugeschäft
EDEKA-Lebensmittelhandel |
500,5 |
755,1 |
-254,6 |
-33,7 |
| davon:
EDEKA-Lebensmitteleinzelhandel |
475,2 |
643,1 |
-167,9 |
-26,1 |
| davon:
Existenzgründer*innen |
144,3 |
188,9 |
-44,6 |
-23,6 |
| davon:
EDEKA-Regionalgesellschaften und -Zentrale |
25,3 |
112,0 |
-86,7 |
-77,4 |
(3) VERMÖGENSLAGE
Die wesentlichen Bilanzpositionen haben sich im
Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
|
2023 |
2022 |
Veränderung |
|
Mio. € |
% der BS |
Mio. € |
% der BS |
Mio. € |
% |
| Bilanzsumme |
3.677,5 |
100,0 |
3.749,2 |
100,0 |
-71,7 |
-1,9 |
| Barreserve und
Forderungen an Kreditinstitute |
208,3 |
5,7 |
376,8 |
10,1 |
-168,5 |
-44,7 |
| Forderungen an
Kunden |
2.647,3 |
72,0 |
2.465,4 |
65,8 |
181,9 |
7,4 |
| festverzinsliche und
andere Wertpapiere |
787,7 |
21,4 |
872,4 |
23,3 |
-84,7 |
-9,7 |
| Beteiligungen |
30,1 |
0,8 |
30,1 |
0,8 |
0,0 |
0,0 |
Die Bilanzsumme ist um 71,7 Mio. € gesunken.
Ursächlich für diesen Rückgang ist im
Wesentlichen die deutliche Reduktion der liquiden Mittel in
den Positionen Barreserve und Forderungen an
Kreditinstitute um 168,5 Mio. € aufgrund der
gesunkenen Kund*inneneinlagen auf der Passivseite. Die
Forderungen an Kunden wuchsen im Wesentlichen durch das
Kund*innenkreditneugeschäft im Berichtsjahr um 181,9
Mio. €. Des Weiteren reduzierte sich der Bestand an
festverzinslichen und anderen Wertpapieren um 84,7 Mio.
€. Grund hierfür war im Wesentlichen der
vollständige Verkauf eines Spezialfonds. Wertpapiere
mit einem Buchwert (inklusive Zinsabgrenzung) in Höhe
von 633,4 Mio. € wurden im Geschäftsjahr wie
Anlagevermögen behandelt, da sie dauerhaft dem
Geschäftsbetrieb dienen sollen.
Der Wertpapierbestand gliedert sich in
notenbankfähige Wertpapiere mit einem Anteil von 40,1
% (Vj: 40,0 %) und in sonstige Wertpapiere mit einem Anteil
von 7,3 % (Vj: 5,9 %) des Gesamtvolumens auf. Wertpapiere
mit Bonitäten unterhalb des Investmentgrade-Ratings
sind nicht im Direktbestand der Bank enthalten.
Darüber hinaus ist die Bank zur Verbesserung der
Diversifikation und zur Ergebnissteuerung in zwei
Spezialfonds investiert. Durch den Verkauf aller Anteile an
einem weiteren Spezialfonds im Wert von 58,5 Mio. €
verringerte sich der Anteil der Spezialfonds am
Gesamtvolumen der Wertpapiere auf 52,6 % (Vj: 54,1 %).
Die wesentlichen Bilanzpositionen der Passivseite
haben sich im Jahr 2023 wie folgt entwickelt:
|
2023 |
2022 |
Veränderung |
|
Mio. € |
% der BS |
Mio. € |
% der BS |
Mio. € |
% |
| Bilanzsumme |
3.677,5 |
100,0 % |
3.749,2 |
100,0 % |
-71,7 |
-1,9 |
| Verbindlichkeiten
ggü. Kreditinstituten |
1.461,6 |
39,7 % |
1.342,3 |
35,8 % |
119,3 |
8,9 |
| Verbindlichkeiten
ggü. Kunden |
1.714,5 |
46,6 % |
2.002,3 |
53,4 % |
-287,8 |
-14,4 |
| Rückstellungen |
20,4 |
0,6 % |
18,8 |
0,5 % |
1,6 |
8,5 |
| Fonds für
allgemeine Bankrisiken |
227,3 |
6,2 % |
205,9 |
5,5 % |
21,4 |
10,4 |
| Bilanzielles
Eigenkapital |
239,7 |
6,5 % |
169,9 |
4,5 % |
69,8 |
41,1 |
Die Ausweitung der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten resultiert im Wesentlichen aus einem
Anstieg der öffentlichen Refinanzierungsmittel um 81,9
Mio. €.
Das Einlagenvolumen der Kund*innen der EDEKABANK AG
verzeichnete insgesamt einen Rückgang von 287,8 Mio.
€. Hiervon verringerten sich die täglich
fälligen Verbindlichkeiten um 299,6 Mio. €,
während das Volumen der Termineinlagen um 13,8 Mio.
€ zugenommen hat. Die Veränderung der
täglich fälligen Verbindlichkeiten ist im
Wesentlich auf eine Reduktion der Einlagen der
EDEKA-Großhandelsbetriebe zurückzuführen.
Das Wachstum der Termineinlagen begründet sich durch
den gestiegenen Einlagenzins. Bei den Sparbriefen ist ein
Rückgang in Höhe von 0,8 Mio. € zu
verzeichnen.
Die Rückstellungen haben sich im Wesentlichen
durch Zuführungen für Steuerrückstellungen
in Höhe von 0,8 Mio. € und die Bildung einer
Rückstellung für Kulanzzahlungen aufgrund eines
temporären Ausfalls von Zahlungsverkehrs-Terminals in
Höhe von 1,3 Mio. € um insgesamt 1,6 Mio. €
erhöht.
Die Bank hat einen Betrag in Höhe von 21,4 Mio.
€ dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach
§ 340g HGB zugeführt.
Das zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene Eigenkapital
beläuft sich auf 239,7 Mio. € und ist somit um
69,8 Mio. € angestiegen. Hauptursächlich
hierfür ist die von der Hauptversammlung im Juni 2023
beschlossene ordentliche Erhöhung des Grundkapitals um
46,9 Mio. € auf 123,0 Mio. € durch Ausgabe von
46.872.003 neuen, vinkulierten auf den Namen lautenden
Stückaktien gegen Bareinlagen zu einem Betrag von 1,33
€ pro Aktie. Das der Kapitalrücklage
zugeführte Agio betrug somit 15,6 Mio. €. Zudem
sind die Gewinnrücklagen um 4,5 Mio. € durch
Zuführungen aus dem Jahresüberschuss erhöht
worden. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung
der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden
Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Die
Handelsregistereintragung erfolgte am 26. Oktober 2023.
Die Gesamtkapitalquote als bedeutsamer finanzieller
Leistungsindikator lag mit 15,11 % leicht unter der
Prognose aus dem Vorjahr von 15,38 %. Wesentlicher Grund
für den leichten Rückgang ist der
Gesamtrisikobetrag, der sich aufgrund des über der
letztjährigen Prognose liegenden
Kreditneugeschäfts stärker als erwartet
erhöht hat.
In der Gesamtkapitalquote ist die im Jahr 2023
durchgeführte und handelsrechtlich abgeschlossene
Kapitalerhöhung noch nicht berücksichtigt, da zum
Jahresultimo die aufsichtsrechtliche Genehmigung nach Art.
26 Abs. 3 CRR für Einstufung von Aktien als Instrument
des harten Kernkapitals noch nicht vorlag. Im Falle der
Berücksichtigung der Kapitalerhöhung in der
Gesamtkapitalquote per 31.12.2023 hätte sich c.p. ein
Wert von 17,66 % ergeben.
(4) FINANZ- UND
LIQUIDITÄTSLAGE
Die Geschäftsstruktur der Bank beinhaltet nach
Einschätzung des Vorstandes genügend
Liquiditätsreserven. Darüber hinaus stehen der
Bank durch ein Pfanddepot bei der Deutschen Bundesbank
jederzeit liquide Mittel zur Verfügung. Für
dieses Pfanddepot hat die Bank Mindestvolumina als
Untergrenzen definiert.
Zudem stehen Geldhandelslinien bei anderen
Kreditinstituten zur Verfügung. Die Einbindung in den
genossenschaftlichen Liquiditätsverbund soll die
Liquiditätsvorsorge der Bank zusätzlich
absichern.
Das Kreditneugeschäft wird im Wesentlichen
über die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder die
Förderbanken der Bundesländer refinanziert. Auch
hier stehen der Bank Refinanzierungslinien zur
Verfügung.
Die Liquidität der EDEKABANK AG war im
Geschäftsjahr gewährleistet. Es wurden intern
höhere Grenzwerte festgelegt. Die Einhaltung von LCR
und NSFR wird täglich geprüft und das Ergebnis an
den Vorstand berichtet. Die Erfüllung der
aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu der
Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und der strukturellen
Liquiditätsquote (NSFR) hat die EDEKABANK AG
sichergestellt. Im Berichtsjahr wurden die
aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu den Meldestichtagen
eingehalten.
(5) ERTRAGSLAGE
Die wesentlichen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung haben sich im Berichtsjahr 2023 wie folgt
entwickelt:
|
2023 |
2022 |
Veränderung |
|
Mio. € |
Mio. € |
Mio. € |
% |
| Zinsüberschuss |
52,8 |
37,5 |
15,3 |
40,8 |
|
Provisionsüberschuss |
19,8 |
17,7 |
2,1 |
11,9 |
| Summe
Bruttoerträge |
72,6 |
55,2 |
17,4 |
31,5 |
| Sonstiges Ergebnis |
5,8 |
8,4 |
-2,6 |
-31,0 |
| Verwaltungsaufwand
1 |
-32,1 |
-30,1 |
2,0 |
6,6 |
| Ergebnis vor
Bewertung |
46,3 |
33,5 |
12,8 |
38,2 |
| Bewertungsergebnis |
1,2 |
-6,1 |
7,3 |
119,7 |
| Aufwendungen aus der
Verlustübernahme |
-0,7 |
-0,2 |
0,5 |
250,0 |
| Ergebnis vor
Steuern |
46,8 |
27,2 |
19,6 |
72,1 |
| Steuern |
-13,5 |
-9,6 |
3,9 |
40,6 |
| Zuführung zum Fonds
für allgemeine Bankrisiken |
-21,4 |
-10,1 |
11,3 |
111,9 |
|
Jahresüberschuss |
11,9 |
7,5 |
4,4 |
58,7 |
1 In den Verwaltungskosten sind Abschreibungen
und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagen enthalten.
Aufgrund des starken Zinsanstiegs am Geld- und
Kapitalmarkt und der erheblichen Steigerung der Ergebnisse
aus dem Einlagengeschäft mit Kunden ist der
Zinsüberschuss gegenüber dem Vorjahr um 15,3 Mio.
€ gestiegen. Er resultiert aus dem grundsätzlich
konservativen Verhalten der Bankkund*innen im
Einlagengeschäft. Infolge des Zinsanstiegs konnte die
Zinsmarge im Einlagengeschäft im Vergleich zum Vorjahr
deutlich ausgeweitet werden. Die Entwicklung des
Zinsüberschusses wich positiv von der Planung der Bank
ab. Diese konnte aus den vorangehend genannten Gründen
deutlich übertroffen werden.
Das Provisionsergebnis erhöhte sich
gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Mio. €. Der
angesetzte Planwert konnte ebenfalls deutlich
übertroffen werden. Ausschlaggebend für diese
positive Entwicklung ist im Wesentlichen ein weiterhin
steigender Einsatz von Kartenzahlungen im
Lebensmitteleinzelhandel sowie die Gewinnung von neuen
Kund*innen.
Das sonstige Ergebnis setzt sich aus den laufenden
Erträgen, den Erträgen aus der
Gewinnabführung, den sonstigen betrieblichen
Erträgen und den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
zusammen. Der Rückgang um 2,6 Mio. € beruht im
Wesentlichen auf geringeren laufenden Erträgen. Grund
hierfür ist der Verzicht auf Ausschüttungen aus
den Spezialfonds (Vj: 3,7 Mio. €).
Der Verwaltungsaufwand bewegt sich insgesamt
über Vorjahresniveau. Die Personalaufwendungen sind
wie geplant gestiegen. Die anderen Verwaltungsaufwendungen
sind im Wesentlichen aufgrund von deutlich erhöhten
EDV-Kosten, unter anderem im Rahmen der Migration auf M365,
sowie erhöhter Kosten für
Rechenzentrumsdienstleistungen gestiegen. Die positive
Entwicklung des Zinsüberschusses und des
Provisionsergebnisses leistet einen positiven Beitrag zur
Cost-Income-Ratio (CIR), die trotz gestiegener
Verwaltungskosten im Vorjahresvergleich um 6,1 %-Punkte
niedriger ausfällt. Die CIR lag trotz weiterhin
notwendiger Aufwendungen zur Sicherung der
Zukunftsfähigkeit der Bank mit 41,3 % unter dem
Prognosewert von 46,6 %.
Bei der Bewertung der Risikoaktiva wurden
grundsätzlich konservative Maßstäbe
angelegt. Alle erkannten Risiken sind durch
Wertberichtigungen und Rückstellungen abgeschirmt.
Aufgrund der Verschlechterung des wirtschaftlichen Umfeldes
im Jahr 2022 und möglicher zeitlicher Differenzen
hinsichtlich aktueller Informationen zu den
wirtschaftlichen Verhältnissen der Kreditnehmer, die
am Bilanzstichtag eingetreten und erst nach dem
Bilanzstichtag, bei Vorlage und Auswertung der
Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
der Kreditnehmer bekannt werden, hatte die EDEKABANK AG im
Vorjahr ein Management Adjustment von 5,4 Mio. € auf
die Pauschalwertberichtigungen gemäß IDW RS BFA
7 gebildet. Dieses Management Adjustment wurde nunmehr
aufgelöst. Entsprechende Risiken sind nicht
eingetreten. Die Wertpapierbestände sind
gemäß Zuordnung zum Umlaufvermögen nach dem
strengen Niederstwertprinzip und bei Zuordnung zum
Anlagevermögen nach dem gemilderten
Niederstwertprinzip bewertet. Abschreibungen wurden in
Folge der Zuordnung von Wertpapieren zum
Anlagevermögen in Höhe von 34,4 Mio. € (Vj:
60,2 Mio. €) vermieden, da es sich nach Beurteilung
der Bank um keine dauerhaften bonitätsinduzierten,
sondern um zinsinduzierte temporäre Wertminderungen
handelt.
Das Ergebnis vor Steuern entwickelte sich mit 46,8
Mio. € gegenüber dem Prognosewert von 26,3 Mio.
€ deutlich besser als erwartet. Ursächlich
hierfür sind im Wesentlichen der gegenüber dem
Plan um 6,4 Mio. € höhere Zinsüberschuss,
das um 1,7 Mio. € höhere Provisionsergebnis sowie
das um 11,9 Mio. € bessere Bewertungsergebnis.
Der Steueraufwand hat sich gegenüber dem Vorjahr
erhöht, was im Wesentlichen auf das höhere
Ergebnis vor Steuern zurückzuführen ist.
Die Bank hat einen Betrag in Höhe 21,4 Mio.
€ dem Fonds für allgemeine Bankrisiken nach
§ 340g HGB zugeführt.
Der Jahresüberschuss übertrifft im
Wesentlichen in Folge des deutlich gesteigerten Zins- und
Provisionsergebnisses und des verbesserten
Bewertungsergebnisses trotz der Zuführung zu dem Fonds
für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB den
Vorjahreswert um 4,4 Mio. €.
(6) GEWINNVERWENDUNG
Zur Stärkung des bilanziellen Eigenkapitals
haben Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 23
Abs. 4 der Satzung beschlossen, 4,5 Mio. € den
Gewinnrücklagen zuzuführen. Für das
abgelaufene Geschäftsjahr wird der Hauptversammlung
vorgeschlagen, den Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer
Dividende von 0,06 € je Stückaktie auf das
Grundkapital zu verwenden und 43 T€ auf neue Rechnung
vorzutragen. Mit einer Dividende in Höhe von 7,4 Mio.
€ würde die Bank an ihre Aktionärinnen damit
im Jahr 2024 für das Geschäftsjahr 2023 eine
unverändert hohe Gewinnbeteiligung von 6,0 % auf das
gezeichnete Kapital ausschütten.
(7) GLEICHBERECHTIGTE TEILHABE VON
FRAUEN UND MÄNNERN AN FÜHRUNGSPOSITIONEN IN DER
EDEKABANK AG
1
Die EDEKABANK AG fördert im Rahmen der
bestehenden Möglichkeiten den Einsatz von
qualifizierten Frauen in Führungspositionen der Bank.
Bei vakanten und / oder neu zu schaffenden Stellen werden
Bewerberinnen, die über gleichwertige Qualifikationen
verfügen, gleichberechtigt in das Auswahlverfahren
aufgenommen.
Gemäß dem Gesetz für die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im
öffentlichen Dienst vom 24. August 2015 (FüPoG)
sowie des Gesetzes zur Ergänzung und Änderung
dieser Regelungen vom 7. August 2021 (FüPoG II) sind
durch den Aufsichtsrat für die Ebenen des Vorstandes
und des Aufsichtsrates Zielgrößen zur
Förderung der Geschlechtergerechtigkeit festzulegen.
Für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni
2027 legte der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Sitzung am 12.
Mai 2022 die folgenden Zielgrößen fest:
Für die Besetzung des Aufsichtsrates mit Frauen
wurde eine Zielgröße von 16 2/3 % festgelegt.
Diese Zielgröße entspricht der Gesamtzahl von
zwei Frauen im Aufsichtsratsgremium zum Zeitpunkt der
Zielgrößenfestlegung und den erwarteten
Möglichkeiten zur Besetzung des Aufsichtsrates mit
Frauen.
Entsprechend des zum Zeitpunkt der
Zielgrößenfestlegung erreichten Status Quo
für die Besetzung des Vorstandes mit Frauen legte der
Aufsichtsrat eine Zielgröße von 0 % fest. Der
Festlegung der Zielgröße in Höhe von 0 %
für den Vorstand der EDEKABANK AG sind umfassende und
sorgfältige Erwägungen vorausgegangen. Eine
Steigerung kommt nicht in Betracht, da nach derzeitigem
Stand im Bezugszeitraum voraussichtlich weder Stellen frei
noch zusätzliche Stellen geplant werden.
Heiko Gerdts wurde im Rahmen der Sitzung des
Aufsichtsrates vom 9. September 2020 um weitere fünf
Jahre bis zum 30. September 2026 zum Mitglied des
Vorstandes der EDEKABANK AG bestellt. Maik Wandtke wurde im
Rahmen der Sitzung des Aufsichtsrates vom 13. September
2021 um weitere fünf Jahre bis zum 30. Juni 2027 zum
Mitglied des Vorstandes der EDEKABANK AG bestellt. Es wird
davon ausgegangen, dass beide Vorstandsmitglieder auch nach
Ablauf des aktuellen Bestellungszeitraumes für eine
weitere Mandatslaufzeit zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus geht der Aufsichtsrat weder von einer
Vertragsbeendigung noch von einem Abgang oder einem Wechsel
innerhalb der aktuellen Bestellungszeiträume aus.
Gemäß den zuvor genannten Gesetzen ist zur
Förderung der Geschlechtergerechtigkeit für die
Führungsebene unterhalb des Vorstandes ebenfalls eine
Zielgröße festzusetzen. Für den Zeitraum
vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2027 legte der Vorstand
mittels Beschluss vom 16. Juni 2022 für die Besetzung
der Führungsebene unterhalb des Vorstandes mit Frauen
eine Mindestzielgröße von 30 % fest. Dies
entspricht aktuell einer Gesamtanzahl von mindestens vier
Frauen. Der aktuelle Frauenanteil per 31. Dezember 2023
entspricht der Mindestzielgröße. Auch der
Festlegung dieser Zielgröße sind umfassende und
sorgfältige Erwägungen vorausgegangen.
Insbesondere die seit Sommer 2022 in Arbeit befindliche
Anpassung der Aufbauorganisation, welche in mehreren
Iterationsstufen erfolgt, bewog zu dieser Entscheidung.
1 Ungeprüft
Die von Aufsichtsrat und Vorstand definierten
Zielgrößen wurden im Berichtszeitraum
eingehalten.
(8) MITARBEITER*INNEN
Am Bilanzstichtag waren 197 (Vorjahr: 188)
Mitarbeiter*innen, davon drei Director*innen, 18
Managementexpert*innen, 170 Sachbearbeiterinnen und sechs
Studierende / Auszubildende bei der EDEKABANK AG
tätig. Im Berichtsjahr standen 15 Mitarbeiter*innen
länger als 25 Jahre und ein Mitarbeiter länger
als 40 Jahre in Diensten der Bank.
Die Vergütung der Mitarbeiter*innen erfolgt
grundsätzlich nach dem Tarifvertrag für die
Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die
genossenschaftliche Zentralbank. Sonderleistungen, die im
Verhältnis zu den anderen Vergütungsbestandteilen
von untergeordneter Bedeutung sind, werden über ein
leistungs- und erfolgsorientiertes Vergütungssystem
gewährt.
Im Berichtsjahr wurden die in der
Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) bzw.
nach § 25a KWG festgelegten Anforderungen an die
Vergütungssysteme von Kreditinstituten und
Finanzdienstleistungsinstituten sämtlicher
Mitarbeiter*innen einschließlich der
Geschäftsleiter eingehalten. Dabei sind für die
EDEKABANK AG die allgemeinen Regelungen anzuwenden. Wie in
den Vorjahren hat die Bank auch im Jahr 2023 gezielt in
Aus- und Fortbildung investiert. Die Mitarbeiter*innen
haben sowohl Seminarangebote im genossenschaftlichen Umfeld
als auch bei externen Anbieter*innen genutzt.
Zwei Auszubildende haben ihre Prüfung zum
Bankkaufmann bzw. zur Bankkauffrau im Jahr 2023 erfolgreich
bestanden. Zum 1. August 2023 starteten drei Auszubildende
ihre studienintegrierte Ausbildung, also Bankausbildung mit
Studium der Bank- und Finanzwirtschaft zum Bachelor of Arts
in einem.
(9) ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG DER
WIRTSCHAFTLICHEN LAGE
Die Bank plant die Entwicklung des Geschäftes
sowie die Erträge und Aufwendungen nach
Einschätzung des Vorstandes grundsätzlich
konservativ.
Basierend auf den bedeutsamsten finanziellen
Leistungsindikatoren für die Ertragslage, der
Cost-Income-Ratio und dem Ergebnis vor Steuern ist die Lage
der EDEKABANK AG im Geschäftsjahr aus Sicht des
Vorstandes wirtschaftlich erfolgreich gewesen.
Die Vermögenslage der EDEKABANK AG basiert auf
einer nach den aufsichtsrechtlichen Anforderungen
angemessenen Eigenkapitalausstattung. Die
Gesamtkapitalquote als der bedeutsamste finanzielle
Leistungsindikator der Vermögenslage liegt trotz eines
Rückgangs deutlich über den aufsichtsrechtlichen
Anforderungen.
Die gebildeten Vorsorgen für die erkennbaren und
latenten Risiken im Kredit- und Wertpapiergeschäft
sind nach Erachten des Vorstandes hinreichend; für
erhöhte latente Risiken werden Reserven in Form von
Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven nach §
340f HGB gebildet. Zusätzlich hat die EDEKABANK AG dem
Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB
Mittel zugeführt.
Die Finanz- und Liquiditätslage entspricht nach
Einschätzung des Vorstands den aufsichtsrechtlichen
und betrieblichen Erfordernissen.
III. Risikobericht
(1) RISIKOSTRATEGIE
Die EDEKABANK AG versteht das Risikomanagement
einschließlich des Risikocontrollings als
kontinuierlichen Prozess und ein zentrales Element ihrer
Geschäftstätigkeit. Neben der Erfüllung
aufsichtsrechtlicher Anforderungen ist vor allem der eigene
Anspruch auf Risikotransparenz und eine gesicherte
Entscheidungsbasis zur ertrags- und risikoorientierten
Geschäftssteuerung maßgebend. In inhaltlichen
und systemtechnischen Fragen zur Gesamtbanksteuerung
orientiert sich die EDEKABANK AG als Mitglied des
Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken
e. V. (BVR) an dessen Empfehlungen und Vorschlägen.
Den Mitarbeiter*innen werden die entsprechenden
Informationen in internen und externen Seminaren zeitnah
vermittelt.
Die EDEKABANK AG hat in ihrem jährlichen Turnus
das bestehende Risikomanagement entsprechend den
Anforderungen aus den Mindestanforderungen für das
Risikomanagement (MaRisk) überprüft und
überarbeitet. Die Bank hat zudem die
bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT)
berücksichtigt.
Die Geschäftspolitik basiert auf einem klar
definierten Kund*innen- sowie Kontrahent*innenkreis und ist
konservativ ausgerichtet. Hierdurch sieht der Vorstand die
EDEKABANK AG in der Lage, den strukturellen
Veränderungen in der Kreditwirtschaft sowie den
steigenden aufsichtsrechtlichen und
betriebswirtschaftlichen Anforderungen auch in Zukunft
Rechnung tragen zu können.
(2) RISIKOMANAGEMENT UND
RISIKOREPORTING
Auf Basis der Geschäftsstrategie und der
Risikoinventur hat die Bank den Prozess der
Gesamtbanksteuerung und des Risikomanagements im
Unternehmenshandbuch sowie in einem Risikohandbuch
beschrieben. Die Bank hat dort ihre Vorgehensweise bei der
Berechnung der Risikotragfähigkeit und der Festlegung
der Einzelrisikolimite sowie die Strategien und
Sicherungsmaßnahmen in den einzelnen Risikoarten
festgehalten. Die Geschäftsstrategie ist mit dem
Aufsichtsrat in seiner Sitzung im November 2023
erörtert worden. Die detaillierten Regelungen des
Risikohandbuchs sowie der Risikostrategie wurden per 31.
Dezember 2023 turnusmäßig überarbeitet. Die
wesentlichen Änderungen hieraus werden dem
Aufsichtsrat in seiner ersten Sitzung 2024 erläutert
und zur Kenntnis gegeben.
Die Zuständigkeiten im Rahmen des
Risikomanagements sind in der Bank eindeutig geregelt und
die aufsichtsrechtliche Funktionstrennung zwischen Markt
und Marktfolge vollständig etabliert. Die
Risikocontrolling-Funktion sowie die
MaRisk-Compliance-Funktion sind eingerichtet. Davon
unabhängig trägt der Vorstand die
Gesamtverantwortung. Dieses schließt ein, dass
Geschäfte mit neuen Produkten und in neuen
Märkten sowie veränderte Strukturen oder Prozesse
nach einem formalisierten Prüfungsdurchlauf nur mit
Zustimmung des Vorstandes getätigt werden dürfen.
Die Organisation des Risikomanagements orientiert
sich neben den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an den
Erfordernissen des Geschäftsmodells der EDEKABANK AG.
Unter anderem wurde ein Anlageausschuss zur
Überwachung und Steuerung insbesondere von
Liquiditäts- und Marktpreisrisken sowie der
Kreditrisken aus den Eigenanlagen der Bank eingerichtet.
Analog überwacht und steuert ein Kreditausschuss die
Kreditrisiken aus dem Kund*innengeschäft. Die
Risikoberichterstattung ist nach Art und Umfang an den
zugrundeliegenden Risiken und Risikokonzentrationen
ausgerichtet, die im Rahmen der turnusmäßigen
oder anlassbezogenen Risikoinventur als wesentlich für
die EDEKABANK AG identifiziert wurden.
Zur Steuerung und Bewertung der Risiken und Chancen
nutzt die Bank weitgehend die Systeme des
genossenschaftlichen Rechenzentrums, insbesondere
VR-Control.
(3) RISIKOTRAGFÄHIGKEIT
Die EDEKABANK AG beurteilt die
Risikotragfähigkeit gemäß des Leitfadens
zum Internal Capital Adequacy Process (ICAAP) in einer
ökonomischen und einer normativen Perspektive.
In der normativen Perspektive sind alle
regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen
sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu
berücksichtigen. Die Betrachtungen in der normativen
Perspektive dienen dem in den MaRisk AT 4.1 Tz. 2
geforderten Ziel der Fortführung des Instituts. Die
normative Perspektive stellt wesentliche Risiken
(Kapitalbedarf) einer dazu konsistenten Kapitalausstattung
gegenüber. Der Kapitalbedarf setzt sich aus den
Gesamtkapitalanforderungen und -erwartungen zusammen. Die
Gesamtkapitalanforderung ermittelt sich anhand der Vorgaben
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des europäischen
Parlaments und des Rates vom 26.06.2013 (im Folgenden CRR
genannt) mit den Säule-1-Anforderungen, der nationalen
Logik zur Ermittlung der Supervisory Review and Evaluation
Process (SREP)-Kapitalanforderungen (Kapitalzuschlag auf
Basis der SREP-Gesamtbewertung) und des KWG (kombinierte
Kapitalpufferanforderungen gemäß § 10i
KWG). Die Gesamtkapitalerwartung berücksichtigt
zusätzlich die Eigenmittelempfehlung der BaFin zur
Abdeckung von Risiken in Stresssituationen. Die
Kapitalausstattung setzt sich aus den regulatorischen
Eigenmitteln zusammen. Die Entwicklung der
Kapitalausstattung in der normativen Perspektive erfolgt
unter Berücksichtigung von Bilanzierungskonventionen
im Zeitablauf. Die Ermittlung der regulatorischen
Kapitalquoten erfolgt zum Stichtag sowie über einen
mehrjährigen Szenariohorizont. Darüber hinaus
erfolgt eine mehrjährige Kapitalplanung. Auch adverse
Szenarien, insbesondere das einer Rezession, wurden hierbei
betrachtet. Außerdem wird jährlich ein inverser
Stresstest durchgeführt.
In der ökonomischen Perspektive erfolgt die
Gegenüberstellung des Risikodeckungspotenzials (RDP)
sowie aller wesentlichen Risiken zeitpunktbezogen und
losgelöst von Bilanzierungskonventionen.
"Die ökonomische Perspektive dient der
langfristigen Sicherung der Substanz des Instituts und
mithin dem in AT 4.1 Tz. 2 MaRisk geforderten Schutz der
Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht."
Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des RDPs ist
das Vermögen der Bank. Dieses wird anhand der Barwerte
von Vermögenspositionen, Verbindlichkeiten und
außerbilanziellen Positionen bestimmt. Die einzelnen
Bestandteile des RDPs stehen dabei in engem Zusammenhang
zur Risikoquantifizierung selbst, weshalb ein
Großteil des RDPs eines Instituts über die Bar-
/ Marktwerte der einzelnen Risikoklassen bzw. der
Risikoprämien und Wertabschläge erklärt
werden kann. Daneben stellen auch Teile der Barwerte aus
Provisionsgeschäften, Kosten und ggf. sonstige
Vermögens- oder Korrekturpositionen weitere
Bestandteile des RDPs dar.
Um sicherzustellen, dass die eingegangenen Risiken zu
keinem Zeitpunkt das vorhandene RDP überschreiten,
wird in Abhängigkeit vom Risikoappetit des Vorstandes
festgelegt, in welchem Umfang das vorhandene RDP zur
Abdeckung von Risiken bereitgestellt werden soll. Das nach
Abzug eines Sicherheitsabschlags durch den Vorstand, eines
Risikopuffers für die Summe unwesentlicher Risiken und
eines nicht allokierten Teils des RDP verbleibende RDP wird
als Risikobudget zur Risikodeckung allokiert und entspricht
dem Gesamtbank-Risikolimit. Dieser Limitierungsprozess
stellt ein zentrales Steuerungsinstrument der
ökonomischen Perspektive dar. Das
Gesamtbank-Risikolimit war im Jahr 2023 nicht
gefährdet und wurde nicht überschritten. Die
Risikotragfähigkeit war im Geschäftsjahr zu den
berechneten Stichtagen gegeben.
Das Gesamtbank-Risikolimit betrug zum Bilanzstichtag
240,0 Mio. € und ist im Vergleich zum
Vorjahresstichtag um 11,0 Mio. € reduziert worden.
VERFÜGBARES
RISIKODECKUNGSPOTENZIAL, GESAMTBANK-RISIKOLIMIT UND
AUSLASTUNG PER 31.12.2023
Die EDEKABANK AG überprüft zudem, ob die
Bank auch unter Stress-Bedingungen in der Lage ist, die
Risikotragfähigkeit zu gewährleisten.
Hierfür werden für alle gemäß
Risikoinventur als wesentlich identifizierten Risikoarten
Stresstests durchgeführt. Dabei wird zwischen
risikoartenspezifischen Stresstests anhand historischer und
hypothetischer Stressszenarien sowie
risikoartenübergreifender Stressszenarien
unterschieden. Des Weiteren wird jährlich ein inverser
Stresstest durchgeführt. Zudem wird ein Szenario
betrachtet, das die Konzentration des Geschäftes auf
den EDEKA-Verbund zum Gegenstand hat. Auch die Auswirkungen
von ESG-Risiken werden im Rahmen von Stresstests und
Szenarioanalysen berücksichtigt.
Die verschiedenen Stresstests berücksichtigen
sowohl institutseigene als auch marktweite Ursachen. Beim
historischen Stresstest werden die Auswirkungen in der
Vergangenheit stattgefundener, extremer Ereignisse
betrachtet. Im hypothetischen Stresstest werden die
wesentlichen Risikoarten auf Basis eigener Szenarien
einzeln gestresst. Da makroökonomische Entwicklungen
zu den wesentlichen Einflussfaktoren gehören, wird die
Widerstandsfähigkeit der Bank insbesondere anhand
eines risikoartenübergreifenden Szenarios gestresst,
das einem schweren konjunkturellen Abschwung entspricht.
Bei Bedarf werden auch anlassbezogene Stresstests
durchgeführt.
VERFÜGBARES
RISIKODECKUNGSPOTENZIAL UND AUSLASTUNG IM STRESSSZENARIO
"SCHWERER KONJUNKTURELLER ABSCHWUNG" PER 31.12.2023
Die Summe der Einzelrisiken im schweren
konjunkturellen Abschwung führt zu einer Auslastung
des RDPs in Höhe von 232,3 Mio. € bzw. 41,8 %. In
den anderen Stressszenarien war das Risiko durch das
vorhandene RDP ebenfalls gedeckt.
Einmal jährlich analysiert die Bank darüber
hinaus ein "inverses" Stressszenario. Ziel des inversen
Stresstests ist es, Faktoren herauszuarbeiten, bei deren
Eintritt das Fortbestehen der Bank nicht mehr
gewährleistet wäre.
(4) RISIKOÜBERWACHUNG UND
RISIKOSTEUERUNG
Der vierteljährliche Risikobericht enthält
alle wesentlichen Risiken und Risikokonzentrationen der
ökonomischen Perspektive, die bei der Bank der
Überwachung und Steuerung unterliegen:
1. Kreditrisiken
1.1. Kreditrisiken aus dem
Kund*innengeschäft
1.2. Kreditrisiken aus dem Direktbestand der
Eigenanlagen
1.3. Kreditrisiken aus dem Fondsbestand der
Eigenanlagen
1.4. Beteiligungsrisiken
2. Marktpreisrisiken
2.1. Zinsänderungsrisiken der Risikoklasse
Zins
2.2. Marktpreisrisiken aus dem Fondsbestand der
Eigenanlagen
3. Operationelle Risiken
4. Liquiditätsrisiken
1. Kreditrisiken
1.1. Kreditrisiken aus dem
Kund*innengeschäft
Zur Ermittlung und Steuerung der Kredit- und
Bonitätsrisiken nutzt die Bank im Wesentlichen das
Ratingsystem VR-Rating. Über den Stand der vom Rating
erfassten Kreditnehmer*innen, insbesondere aber über
die Entwicklung der Risikostrukturen wie Risikogruppen,
Größenklassen, Kund*innengruppen und
Sicherheiten, werden Berichte und Analysen erstellt.
Die Messung der Adressenausfall- und
Migrationsrisiken aus Kreditgeschäften erfolgt
quartalsweise mittels eines, auf einer
Monte-Carlo-Simulation basierenden, barwertigen
Kreditportfoliomodells für das Kund*innengeschäft
(KPM-KGbw) in VR-Control. Hierbei fließen sowohl die
bilanziellen wie auch die außerbilanziellen
Kreditrisiken in das Kreditportfoliomodell ein.
Der ausgewiesene Credit Value at Risk (CVaR) stellt
den unerwarteten Verlust bei einem Konfidenzniveau von 99,9
% dar. Er beläuft sich per 31.12.2023 auf 29,7 Mio.
€. Das festgelegte Limit von 45,0 Mio. € ist
damit zu 65,9 % ausgelastet.
Unter Berücksichtigung der
Risikotragfähigkeit und der geschäftspolitischen
Ausgangssituation der Bank wurde die Kreditrisikostrategie
auf der Grundlage der strategischen Vorgaben des Vorjahres
grundsätzlich fortgeschrieben. Die Einhaltung der
Kreditrisikostrategie wird laufend überprüft und
berichtet. Den erwarteten Risiken wird im Rahmen
konservativer Wertberichtigungsansätze in der Planung
Rechnung getragen. Die Risikovorsorgebildung erstreckt sich
für die akuten Kreditrisiken auf die Bildung von
Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen für
den vollständigen Blankoanteil der notleidenden
Kreditforderungen. Latenten Kreditrisiken wird durch
Bildung von Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7
Rechnung getragen.
1.2. Kreditrisiken aus dem
Direktbestand der Eigenanlagen
Die Bank erwirbt keine Wertpapiere unterhalb eines
Investmentgrade Ratings in der Direktanlage, da diese im
Regelfall keine notenbankfähigen Sicherheiten
darstellen. Darüber hinaus erfolgt eine Limitierung
einzelner Emittent*innen sowie Strukturen (Anlageklassen,
Ratings, Länder) im Portfolio, um mögliche
Risikokonzentrationen zu begrenzen.
Im Wertpapierportfolio der Wertpapierdirektanlage
sind keine Emittent*innen enthalten, deren
Geschäftssitz besondere Länderrisiken bedingt.
Bei multinational agierenden Konzernen wird
grundsätzlich der Sitz der Konzernmuttergesellschaft
bei der Länderzuordnung zugrunde gelegt.
Die Messung der Adressenausfallrisiken aus
Wertpapiergeschäften erfolgt monatlich mittels eines
Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte
(KPM-EG) auf Basis eines Credit-Metrics-Ansatzes in
VR-Control. KPM-EG bewertet die Migrations-, Ausfall- und
Spreadrisiken des Wertpapierportfolios der Bank und weist
bei barwertiger Risikobetrachtung einen Credit Value at
Risk (CVaR) aus. Das Konfidenzniveau beträgt 99,9 %.
Der CVaR beläuft sich per 31.12.2023 auf 27,8 Mio.
€. Das festgelegte Limit von 37,0 Mio. € ist
damit zu 75,2 % ausgelastet.
1.3. Kreditrisiken aus dem Fondsbestand
der Eigenanlagen
Das Kreditrisiko der gehaltenen Spezialfondsanteile
wird täglich auf Basis der aktuellen Kurswerte und der
VaR-Kennzahlen für Adressenausfallrisiken, bestehend
aus dem Migrations- und dem Spreadrisiko kalkuliert und dem
entsprechenden Limit gegenübergestellt. Das
Konfidenzniveau beträgt 99,9 %.
Das Risiko beläuft sich per 31.12.2023 auf 15,4
Mio. €. Das festgelegte Limit von 27,5 Mio. € ist
damit zu 56,1 % ausgelastet.
1.4. Beteiligungsrisiken
Die Risikomessung der direkt und indirekt gehaltenen
Verbundbeteiligung an der DZ BANK AG sowie der direkt
gehaltenen EDEKA Versicherungsdienst Vermittlungs-GmbH
(EVD) erfolgt auf Basis eines Multiplikatoransatzes.
Grundlage für den Multiplikator, der eine Verlustquote
zu einem Konfidenzniveau von 99,9 % beschreibt, sind die
historischen Zeitreihen des Aktienkurses der DZ Bank AG
bzw. eines branchenspezifischen Stellvertreter-Indizes.
Hinsichtlich der Beteiligung an der Zahlungswerk GmbH wird
das Risiko unter Nutzung eines Ertragswertverfahrens auf
Basis der Mittelfristplanung des Unternehmens ermittelt.
Das für die Risikoberechnung zu Grunde gelegte
Konfidenzniveau beträgt 99,9 %.
Die EVD und die Zahlungswerk GmbH sind mit der
EDEKABANK AG jeweils mittels eines Ergebnisabführungs-
und Beherrschungsvertrages verbunden. Diese strategischen
Beteiligungen geht die EDEKABANK AG mit dem Ziel einer
langfristigen Ertragsgenerierung ein. Die EVD vermittelt
Versicherungen aller Art und betreibt das damit verbundene
Inkassogeschäft. Die Tätigkeit erstreckt sich
vorwiegend auf Geschäfte, die den
EDEKA-Organisationen, den EDEKA-Genossenschaften sowie
deren Mitgliedern und Mitarbeiter*innen dienen. Insofern
ergänzt die EVD das bankeigene Produkt- und
Dienstleistungsangebot und rundet das Profil als
Allfinanzanbieterin ab. Die Zahlungswerk GmbH vermittelt
Verträge über die Erbringung von
Zahlungsdienstleistungen zwischen aufsichtsrechtlich
zugelassenen Zahlungsdienstleister*innen und
Händlerkund*innen ohne EDEKA Bezug. Die Gesellschaft
ergänzt somit das bankinterne
Zahlungsverkehrsgeschäft mit EDEKA-Kund*innen.
Mit der Planung werden die Geschäfts- und
Risikostrategien der Tochtergesellschaften im Rahmen der
Gesellschafterversammlung jährlich mit dem Vorstand
der EDEKABANK AG auch in Hinblick auf die
EDEKABANK-Geschäftsstrategie besprochen und
festgelegt. Während des Jahres werden diese in den
regelmäßigen Jour-fixe-Terminen
überprüft und gegebenenfalls adjustiert.
Die Risiken aus Verbundbeteiligungen und den
strategischen Beteiligungen an der EVD und der Zahlungswerk
GmbH werden quartalsweise aktualisiert und dem
entsprechenden Limit gegenübergestellt. Per 31.12.2023
belaufen sich die Risiken auf 23,6 Mio. €, was bei
einem eingeräumten Limit von 32,0 Mio. € zu einer
Auslastung von 73,7 % führt.
2. Marktpreisrisiken
2.1. Zinsänderungsrisiken der
Risikoklasse Zins
Die EDEKABANK AG betrachtet das
Zinsänderungsrisiko als potenzielle
Wertveränderung des Anlagebuchs (strategisches
Zinsbuch) bei einer Veränderung der Zinsstrukturkurve.
Mittels historischer Daten wird im Rahmen eines
Resampling-Verfahrens bei einem Konfidenzniveau von 99,9 %
ein Value at Risk (VaR) berechnet. Per 31.12.2023
beträgt der VaR 25,0 Mio. €. Das Einzellimit
wurde auf 35,0 Mio. € festgelegt. Die Auslastung
beläuft sich damit auf 71,6 %. Die
Zinsänderungsrisiken und -chancen des Anlagebuchs
werden monatlich beobachtet und bewertet, die Risiken des
Direktbestandes im Depot-A werden täglich ermittelt.
Gemäß MaRisk sind
Zinsänderungsrisiken sowohl aus der barwertigen als
auch aus der periodischen Steuerungsperspektive zu
beobachten. Monatlich werden deshalb auch die Auswirkungen
einer Zinsänderung auf den Zinsüberschuss sowie
auf das Bewertungsergebnis quantifiziert.
2.2. Marktpreisrisiken aus dem
Fondsbestand der Eigenanlagen
Die Marktpreisrisiken der gehaltenen
Spezialfondsanteile, bestehend aus Zins-, Aktien-,
Fremdwährungs-, Rohstoff-, Immobilien- und
Volatilitätsrisiken, werden täglich auf Basis der
aktuellen Kurswerte und den VaR-Kennzahlen, die die Bank
direkt von Union Investment bezieht, kalkuliert und dem
entsprechenden Limit gegenübergestellt. Das
Konfidenzniveau beträgt 99,9 %. Das Risiko
beläuft sich per 31.12.2023 auf 20,3 Mio. €. Das
festgelegte Limit von 54,4 Mio. € ist damit zu 37,2 %
ausgelastet.
3. Operationelle Risiken
Operationelle Risiken können alle Produkte,
Prozesse und Organisationseinheiten sowie externe
Ereignisse betreffen. Von besonderer Bedeutung ist daher
eine funktionsfähige Risikokultur, um das Know-how
aller Mitarbeiter*innen für die Identifikation
operationeller Risiken nutzen zu können.
Deshalb ermittelt die EDEKABANK AG aufbauend auf
einer zentralen Verlustdatenbank alle Schadensfälle,
unabhängig davon, ob sie zu wirtschaftlichen
Schäden geführt haben oder nicht. Damit ist die
EDEKABANK AG jederzeit in der Lage, präventive
Maßnahmen zu ergreifen. Die Identifikation der
operationellen Risiken erfolgt zudem jährlich im
Rahmen einer bankweiten Risikoinventur. Im Rahmen dieser
Inventur werden auch Wirkungen von ESG-Risken als Teil des
operationellen Risikos untersucht.
Darüber hinaus begegnet die Bank den
operationellen Risiken aus betrieblichen Systemen oder
Prozessen durch die Weiterentwicklung der bestehenden
Aufbau- und Ablauforganisation sowie der installierten
Kontrollen. Die Arbeitsabläufe in den Steuerungs- und
Überwachungsbereichen sowie die Vollständigkeit
und Effizienz der eingeführten Verfahren werden im
Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen
regelmäßig überprüft.
Für den Ausfall technischer Einrichtungen und
unvorhergesehene Personalausfälle besteht eine
Notfallplanung. Versicherbare Gefahrenpotenziale, wie
beispielsweise Diebstahl-, Betrug- und Cyberrisiken, wurden
durch Versicherungsverträge in banküblichem
Umfang abgeschirmt.
Durch die Nutzung des IT-Angebots des
genossenschaftlichen Rechenzentrums ist die Bank in der
Lage, Leistungen mit einem hohen Maß an IT-Sicherheit
für die Kund*innen zu erbringen und Cyberrisiken zu
minimieren. Ferner werden Cyberrisiken bei den IT-Risiken
im Rahmen der turnusmäßigen Risikoinventur
mitbetrachtet.
Die fortlaufende Prüfung der Angemessenheit der
Bankstrukturen im Spannungsfeld zwischen Prozesssicherheit
und Wirtschaftlichkeit wird als eine der wesentlichen
Aufgaben der Internen Revision betrachtet. Die Syndika der
EDEKABANK AG nimmt durch Einzelberatung und Mitgestaltung
von Anweisungen eine risikovorbeugende Funktion wahr. Die
Compliance-Funktion unterstützt die Bank bei der
Einführung, Überwachung und Umsetzung der
Rechtsvorschriften.
Der unerwartete Verlust für operationelle
Risiken wird in der barwertigen Risikotragfähigkeit im
Rahmen einer Value-at-Risk-Simulation ermittelt. Das
Konfidenzniveau beträgt 99,9 %. Zum 31.12.2023
beträgt dieser 6,0 Mio. €, was bei einem
Einzellimit von 9,0 Mio. € mit einer Auslastung von
66,2 % einhergeht.
4. Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko umfasst das Risiko,
illiquide zu werden bzw. höhere Kosten für
Liquidität aufwenden zu müssen. Basierend auf
dieser grundlegenden Definition wird die Systematisierung
des Liquiditätsrisikos differenziert nach dem
Zahlungsunfähigkeitsrisiko (Menge), dem
Refinanzierungskostenrisiko (Preis) sowie dem
Marktliquiditätsrisiko (Menge und Preis) verwendet.
Gemäß der letzten Risikoinventur ist nur
das Zahlungsunfähigkeitsrisiko für die Bank
wesentlich. Das Refinanzierungskostenrisiko wird aktuell
auf Basis eines fortgeschrittenen Kostenverrechnungssystems
bestimmt, stellte im Jahr 2023 jedoch kein wesentliches
Risiko dar.
Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko wird zum einen
durch die Ermittlung und Einhaltung der für das
Institut relevanten aufsichtsrechtlichen
Liquiditätsdeckungsquote (LCR) und der strukturellen
Liquiditätsquote (NSFR) überwacht, zum anderen
wird die Einhaltung des mittel- und langfristigen
Liquiditätsgleichgewichts durch die Betrachtung des
Überlebenshorizontes gewährleistet. Hierzu werden
verschiedene Liquiditätsablaufbilanzen dem vorhandenen
Liquiditätsdeckungspotenzial gegenübergestellt.
Dabei ist der per 31.12.2023 ermittelte
Überlebenshorizont für das Standardszenario
länger als der betrachtete Fünfjahreszeitraum.
Die LCR bewegte sich im Jahr 2023 zwischen 113 % und
163 %. Der Mittelwert lag bei 135 %. Bei der NSFR lag der
Mittelwert bei 121 % und sie schwankte zwischen 109 % und
133 %. Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben von 100 % wurden
sowohl bei der LCR als auch bei der NSFR zu jedem Zeitpunkt
eingehalten.
Beim Stressszenario wurde auf Basis historischer
Daten der maximale Abfluss, der sich durch die
Inanspruchnahme offener Zusagen und den Abzug von
Sichteinlagen ergeben hätte, ermittelt. Des Weiteren
wurden neben den institutseigenen Ursachen für
Liquiditätsrisiken auch marktweite Ursachen
(repofähige Wertpapiere werden mit Haircuts und
Sicherheitsabschlägen eingeliefert, übrige
Wertpapiere werden mit deutlichen Bewertungsabschlägen
verkauft) betrachtet und damit das
Marktliquiditätsrisiko adressiert. In diesem
kombinierten Stressszenario beträgt der per 31.12.2023
ermittelte Überlebenshorizont 1.824 Tage.
Das Treasury steuert die Liquidität im Rahmen
der bankspezifischen Gegebenheiten. Zur zeitnahen
Überwachung und Fortschreibung werden u. a.
täglich die Entwicklung der externen Bankkonten
geprüft, die Salden dokumentiert und empirische
Aufzeichnungen geführt. Ein wichtiger Bestandteil der
materiellen Liquiditätssicherung ist ein festgelegter
Mindestbestand an notenbankfähigen Wertpapieren.
Zur Deckung der täglichen
Liquiditätsanforderungen greift die Bank vor allem auf
ihr Bankguthaben zurück. In Einzelfällen werden
auch von anderen Kreditinstituten eingeräumte
Kreditlinien sowie das Pfanddepot bei der Deutschen
Bundesbank in Anspruch genommen. Des Weiteren können
nicht notenbankfähige Wertpapiere am Markt verkauft
werden, um die Zahlungsfähigkeit sowohl in normalen
Marktphasen als auch in einem angespannten Marktumfeld zu
sichern.
Darüber hinaus bestehen durch die Einbindung in
den genossenschaftlichen Finanzverbund ausreichende
Refinanzierungsmöglichkeiten, um unerwartete
Liquiditätsschwankungen auffangen zu können.
Im Hinblick auf die Refinanzierungsquellen ist bei
der Bank aus Sicht des Vorstands somit eine ausreichende
Diversifikation gegeben.
(5 ) RISIKOBERICHT
FINANZINSTRUMENTE
Zum aktuellen Bilanzstichtag ist die Bank elf
Zinstauschvereinbarungen (Zinsswaps) zur Absicherung der
Gesamtzinspositionen eingegangen. Das Risikocontrolling
überwacht die Entwicklung der Derivate täglich
und berichtet hierüber in der regelmäßigen
Berichterstattung.
(6 ) ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG DER
RISIKOLAGE
Aus Sicht des Vorstandes sind aufgrund der seit
Jahren soliden und risikobewussten Geschäftspolitik,
der zielgerichteten Risikosteuerung und -überwachung
anhand der installierten Systeme und Kenntnis der
Geschäfte keine akuten Risiken offenkundig geworden,
die die Zukunftsfähigkeit der EDEKABANK AG
beeinträchtigen.
Die geopolitischen Krisen, wie z.B. die
Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der
Ukraine, wirkten sich insbesondere durch die weiterhin
hohen Inflationsraten und die damit einhergehend
höheren Geld- und Kapitalmarktzinsniveaus negativ auf
die gesamtwirtschaftliche Entwicklung aus. Die Bank konnte
hierdurch jedoch in 2023 keine signifikanten Auswirkungen
in Form von Bonitätsverschlechterungen in ihrem
Kund*innenkreditportfolio feststellen, so dass das zum
Vorjahresstichtag gebildete Management Adjustment der
Pauschalwertberichtigungen zum Berichtsstichtag
aufgelöst wurde. Die Kreditengagements werden
regelmäßig überwacht und Ratings
regelmäßig aktualisiert.
Es ist nicht davon auszugehen, dass das derzeitige,
aus Banksicht niedrige Risikovorsorgeniveau dauerhaft
Bestand haben wird. Die EDEKABANK AG erwartet, dass sich
die erforderliche Risikovorsorge im Kreditgeschäft
mittelfristig wieder dem langjährigen
Durchschnittswert annähern wird.
IV. Voraussichtliche Entwicklung,
Chancen und Risiken (Prognosebericht)
(1) WESENTLICHE PRÄMISSEN DER
PROGNOSE
Der Prognosebericht sollte im Zusammenhang mit den
anderen Kapiteln in diesem Lagebericht gelesen werden. Die
darin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf
Einschätzungen und Schlussfolgerungen aus den zum
jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen. Die Aussagen
stützen sich auf eine Reihe von Annahmen, die sich auf
zukünftige Ereignisse beziehen und die in die
Unternehmensplanung der EDEKABANK AG eingeflossen sind.
Bezüglich des Eintritts der zukünftigen
Ereignisse bestehen Ungewissheiten und Risiken, von denen
viele Faktoren außerhalb der Möglichkeit der
Einflussnahme der Bank stehen. Entsprechend können
tatsächliche Ereignisse von den im Prognosebericht
getätigten Zukunftsaussagen abweichen.
Insbesondere sind die konkreten weiteren Auswirkungen
über die Folgen der geopolitischen Krisen, wie den
Ende 2023 durch den Terrorangriff der Hamas auf Israel
eskalierten Nahostkonflikt sowie den russischen
Angriffskrieg in der Ukraine in Form von erhöhten
Inflationsraten und in Folge der Zentralbankreaktion
deutlich angestiegenen Geld- und Kapitalmarktzinsen sowie
deren konjunkturellen Auswirkungen nicht abschließend
abschätzbar. Die nachfolgend dargestellten Prognosen
sind in diesem Zusammenhang von hoher Unsicherheit
geprägt. Auf die im Rahmen der Planung getroffenen
Annahmen wird nachfolgend näher eingegangen.
Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat gezeigt,
dass die Prognosemöglichkeit in einem volatilen Umfeld
nur eingeschränkt gegeben ist. Auf wesentliche Chancen
und Risiken der Prognosen wird nachfolgend ausführlich
eingegangen. Chancen sind dabei definiert als mögliche
künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer
für die EDEKABANK AG positiven Prognose- bzw.
Zielabweichung führen können. Risiken sind
demgegenüber definiert als mögliche künftige
Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für die
EDEKABANK AG negativen Prognose- bzw. Zielabweichung
führen können.
(2) ANNAHMEN ZUR ENTWICKLUNG DER
GESAMTWIRTSCHAFTLICHEN UND BRANCHENWIRTSCHAFTLICHEN
RAHMENBEDINGUNGEN
Die geopolitischen Krisen, wie der andauernde
Russland-Ukraine-Krieg und der Ende 2023 eskalierte
Nahostkonflikt, beinhalten schwer kalkulierbare Risiken,
wie z.B. eine erneute Verknappung der Verfügbarkeit
von Energieträgern wie Öl und Gas mit
entsprechender Preisauswirkung, für die
Weltwirtschaft. Die Unsicherheit über Dauer und
Ausmaß der kriegerischen Handlungen ist weiterhin
groß.
Für 2024 rechnet die EDEKABANK AG deshalb in
Deutschland mit einem Anstieg des BIP um 0,5 % und in der
gesamten Euro-Zone um 0,8 % bei Inflationsraten von jeweils
2,5 % in Deutschland und im Euro-Raum. Auch die
US-Wirtschaftsleistung dürfte in 2024 um 2,4 % bei
einer Inflationsrate von 3,0 % ansteigen.
(3) PROGNOSE DER
GESCHÄFTSENTWICKLUNG
Die Einbindung der EDEKABANK AG in den EDEKA-Verbund
prägt die langfristige Zielsetzung und die
Fokussierung der geschäftlichen Aktivitäten der
Bank auf die EDEKA-Kaufleute, den EDEKA-Großhandel
sowie die EDEKA-Zentralorganisationen. Die Grundausrichtung
von Dienstleistungen und Produkten auf diese Zielgruppen
ist fest im Selbstverständnis der EDEKABANK AG
verankert. Der EDEKA-Verbund ist nach wie vor
Marktführer im deutschen Lebensmitteleinzelhandel.
Diese starke Ausgangsposition bietet mit organischem
Wachstum, regionalen Zukäufen und die Integration von
Fachmarktkonzepten als relevante Optionen für
EDEKA-Einzelhändler*innen weiterhin Potenzial für
die EDEKABANK AG. Gleichzeitig liefern mögliche
Umsatzsteigerungen, Veränderungen des Sortimentsmixes,
Werbung, strategische Einkaufsallianzen und
Kostenreduktionen durch Synergien im Verbund Potenziale
für bestehende Finanzierungen. Die aktuellen geo- und
wirtschaftspolitischen Entwicklungen haben in sehr kurzer
Zeit zu einer grundlegenden Zinswende der Notenbanken mit
stark steigenden Geld- und Kapitalmarktzinsen geführt.
Gleichzeitig sorgt der Wettbewerb im
Kund*innenkreditgeschäft dafür, dass die
Konditionsspielräume trotz steigender Zinsen begrenzt
bleiben. Sowohl im weiterhin wachsenden
Kund*innenkreditgeschäft als auch im
Eigenanlagengeschäft erwartet die EDEKABANK AG einen
Anstieg der durchschnittlichen Verzinsung in den kommenden
Jahren.
Die dargestellten herausfordernden ökonomischen
Rahmenbedingungen werden sich im Finanzierungsgeschäft
der EDEKABANK AG bemerkbar machen. So haben hohe
Inflationsraten, hohe Kosten und weiterhin nicht
vollumfänglich funktionierende Lieferketten
Auswirkungen auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der
Kaufleute und damit auch auf das Kreditgeschäft der
Bank. Die EDEKABANK AG rechnet daher mit einem moderaten
Wachstum. Generell herrscht im
Firmenkund*innenkreditgeschäft ein zunehmend
intensiver Wettbewerb. Vor dem Hintergrund eines weiter
steigenden Zinsniveaus erhöht dies den Margendruck
unter den Wettbewerbenden. Zudem sind künftig
Nachhaltigkeitsrisiken in der Kreditvergabe zu
berücksichtigen, wodurch sich die Kreditbereitstellung
verteuern könnte. Darüber hinaus wird das
Firmenkund*innenkreditgeschäft wesentlich durch die
Möglichkeiten der Digitalisierung beeinflusst.
Effiziente, kund*innenorientierte Kreditprozesse
können Ausgangspunkt für Wettbewerbsvorteile
sein. Bezogen auf die Digitalisierung hat die EDEKABANK AG
noch nicht alle Potenziale ausgeschöpft.
Möglichkeiten bieten sich unter anderem bei der
Optimierung von Prozessen durch den Einsatz von
robotergesteuerter Prozessautomatisierung. Durch die
Nutzung von künstlicher Intelligenz und Big Data
Analytics werden perspektivisch mögliche disruptive
Finanzierungsformen erwachsen.
Im Segment des Payments ist vorherrschendes Interesse
des selbständigen EDEKA-Einzelhandels, Kund*innen alle
Bezahlmöglichkeiten anbieten zu können und sich
auf die zuverlässige, schnelle und günstige
Abwicklung aller damit verbundenen Transaktionen im
Hintergrund verlassen zu können. Für die
EDEKABANK AG ist es daher entscheidend, die technische und
kaufmännische Infrastruktur mittelfristig so zu
gestalten, dass flexibles Eingehen auf technologische
Entwicklungen wie z.B. Instant-Payment und eine steigende
Anzahl an verfügbaren Zahlverfahren sowie sich
weiterentwickelnde Bedürfnisse der Kund*innen und des
EDEKA-Verbundes möglich ist. Ebenso wichtig ist es,
das Portfolio sowohl um neue Produkte und Services für
unsere Kund*innen zu erweitern als auch die Qualität
der bestehenden Produkte und Services zu sichern, um
wettbewerbsfähig zu bleiben und die Relevanz der
EDEKABANK AG für den EDEKA-Verbund auszubauen.
Im Bereich der Anlageberatung wächst die
Nachfrage nach Anlageprodukten im Bereich ESG-Investments
seit mehreren Jahren kontinuierlich. Gleichzeitig wird die
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der
Anlageberatung durch regulatorische Vorgaben forciert.
Allerdings wächst auch die Skepsis der Anleger*innen
aufgrund sich häufender Greenwashing-Vorwürfe.
Investor*innen erwarten daher zusehends mehr
Sprachfähigkeit in der Vermögensberatung zur
sozialen und ökologischen Wirkung von Finanzprodukten.
Um im Kund*innengeschäft weiter zu wachsen, arbeitet
die EDEKABANK AG an einer weitergehenden Optimierung des
Betreuungsangebotes auf allen Zugangs- und
Kommunikationskanälen. Ein wesentlicher Fokus liegt
dabei auf der gezielten Ausrichtung auf nachhaltige
Produkte und Beratung.
Es zeichnet sich in diversen Wirtschaftssektoren,
besonders in der Finanzbranche, der Trend ab, durch in sich
geschlossene Ökosysteme Wettbewerbsvorteile zu
erzielen und Kund*innen an sich zu binden. Im Bankenkontext
spiegelt sich dieser Trend vor allem im Aufbau von
Angeboten in teils eher banknahen und teils eher bankfernen
Lebenswelten von Privat- und Firmenkund*innen wider. Kern
des Ökosystemgedankens ist es, dass der Übergang
zwischen Branchen und ihren Angeboten fließender
wird. Vor diesem Hintergrund der Themenvielfalt steht die
EDEKABANK AG nicht nur mit anderen Finanzdienstleistern im
Wettbewerb, sondern auch mit Unternehmen anderer Sektoren
wie der IT- und Beratungsbranche. Die EDEKABANK AG hat
durch das "Kundenportal" die Grundlage geschaffen,
ebenfalls ein Ökosystem für EDEKA-Kaufleute
aufzubauen und Produkte und Services mit Mehrwerten darin
einzubetten. Entscheidend ist dabei die Ausrichtung an den
Bedürfnissen der Kaufleute, da ohne wesentliche
Mehrwerte des Ökosystems keine hohe
Kund*innenakzeptanz erreicht werden kann.
Die Grundlage für die Weiterentwicklung der
Produkte und Services der EDEKABANK AG sowie für
Innovationen ist ein kontinuierlicher
Produktentwicklungsprozess, der die Kund*innenzentrierung
vorhandener und künftiger Angebote und damit die
Kund*innenakzeptanz selbiger gewährleistet. Die Bank
baut deshalb ein zentrales Trend- und Kooperationsscouting
auf, auf dessen Basis Ideen und Impulse für
Innovationen entstehen können. Um den gestiegenen
Anforderungen an das Betriebsmodell in puncto
Prozesseffizienz, sinkende Verfügbarkeit von
Arbeitskräften und höheren Erwartungen an das
Kund*innenerlebnis gerecht zu werden, werden alle
wesentlichen Prozesse der Bank konsequent standardisiert
und digitalisiert. Unter Berücksichtigung
aufsichtsrechtlicher Anforderungen soll das Erlebnis der
Kund*innen der EDEKABANK AG auf allen Kontaktkanälen
verbessert werden. Dazu wird die digitale Produktpalette
auf einer Vertriebsplattform ausgebaut.
Das Können und Engagement der Mitarbeitenden der
EDEKABANK AG ist entscheidend für den Erfolg des
Geschäftsmodells. Forciert wird daher der Ausbau von
Kompetenzen und Kapazitäten, die im Wege der
strategischen Ausrichtung der Bank erforderlich sind. Um
vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ausreichend
qualifiziertes Personal zu gewinnen, ist ein erfolgreiches
Employer Branding und Recruiting notwendig.
Schlüsselfaktor dafür ist eine starke und
attraktive Employee Value Proposition. Die EDEKABANK AG
etabliert zu diesem Zweck ein modernes und kompetitives
Personalmarketing und baut das Programm zur
Mitarbeitendenbindung weiter aus. Die Bank sieht sich in
der Verantwortung, so weit wie möglich eine personelle
Zusammensetzung anzustreben, welche unterschiedliche
Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen sicherstellt,
um zu einer Meinungsvielfalt, stärkerer
Unvoreingenommenheit und einer ausgewogenen
Entscheidungsfindung beizutragen.
Darüber hinaus ist sich die EDEKABANK AG der
Risiken, die sich aus dem Klimawandel und einem Verlust der
Biodiversität für das Geschäftsmodell
ergeben, bewusst und unterstützt daher als Bank
dezidiert die Erreichung des Pariser Klimaabkommens. Hierzu
werden die von der Bank und in der Wertschöpfungskette
erzeugten Emissionen schrittweise reduziert, damit sie mit
dem Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C
(möglichst 1,5°C) zu begrenzen, im Einklang
stehen. Den größten Hebel sieht die EDEKABANK AG
jedoch innerhalb des EDEKA-Verbunds. Daher werden
verstärkt nachhaltige Finanzierungs- und
Anlageprodukte angeboten und unsere Kund*innen intensiv im
Hinblick auf den ökologischen Fußabdruck ihres
Betriebs sowie ihres Vermögens beraten.
Die vollständige Umsetzung steigender
Anforderungen in Aufsichtsrecht und Verbraucher*innenschutz
ist aus dem Selbstverständnis der EDEKABANK AG heraus
für alle Aktivitäten eine strenge Nebenbedingung.
Dementsprechend wird die Geschäftspolitik der Bank
vorausschauend darauf ausgerichtet. Dies gilt ebenso
für die von der EDEKABANK AG genutzte
Informationstechnologie (IT), da für das Vertrauen der
Eigentümer*innen und Kund*innen in die Bank eine
funktionierende und sichere IT entscheidend ist. Für
die übergeordnete Interessenvertretung wird die
bewährte Integration in die genossenschaftliche
Finanzgruppe und den EDEKA-Verbund sowie deren zentrale
Organisationen genutzt.
Für die bedeutsamsten finanziellen
Leistungsindikatoren erwartet die Bank nachfolgende
Entwicklung gemäß der Planung für 2024.
Aufgrund weiterhin notwendiger Investitionen in die
Zukunftsfähigkeit geht die EDEKABANK AG von einer
leicht höheren Cost-Income-Ratio mit 46,0 % aus. Die
Bank erwartet, insbesondere aufgrund des sich mittelfristig
positiv entwickelnden Zinsüberschusses, dass die CIR
sich im weiteren Zeitablauf planmäßig wieder
verringern wird. Für das Ergebnis vor Steuern erwartet
die Bank mit 37,9 Mio. € im Jahr 2024 ein geringeres
Ergebnis als im aktuellen Geschäftsjahr.
Ursächlich ist hierfür im Wesentlichen ein
aufgrund steigender Zinsaufwendungen temporär
geringerer Zinsüberschuss und ein negativ erwartetes
Bewertungsergebnis. Mittelfristig geht die Bank von
steigenden Ergebnissen vor Steuern aus. Für die
Gesamtkapitalquote erwartet die Bank im Jahr 2024 im Zuge
der aufsichtlichen Anrechnung der in 2023
durchgeführten Kapitalerhöhung einen deutlich
höheren Wert von 19,1 %. Mittelfristig geht die
EDEKABANK AG aufgrund der Auswirkungen der CRR III
Anpassungen per 2025 von einer rückläufigen
Kapitalquote aus, die in den folgenden Jahren im Zuge der
jährlich geplanten Gewinnthesaurierungen wieder
ansteigen soll.
(4) CHANCEN UND RISIKEN DER
ZUKÜNFTIGEN ENTWICKLUNG
Die geopolitischen Krisen, wie der andauernde
Russland-Ukraine-Krieg und der Ende 2023 eskalierte
Nahostkonflikt, beinhalten schwer kalkulierbare Risiken,
wie z.B. eine erneute Verknappung der Verfügbarkeit
von Energieträgern wie Öl und Gas mit
entsprechender Preisauswirkung, für die
Weltwirtschaft. Die Unsicherheit über Dauer und
Ausmaß der kriegerischen Handlungen ist weiterhin
groß.
Dies könnte für die EDEKABANK AG
grundsätzlich Auswirkungen auf die Bewertung der
Forderungen aus dem Kreditgeschäft sowie der
Wertpapierportfolien haben.
Die Zahlungsverkehrsprovisionen der EDEKABANK AG sind
nicht unmittelbar von den geopolitischen Krisen betroffen.
Eine mittelbare Betroffenheit könnte sich ergeben,
wenn die Zahl der Transaktionen im Lebensmitteleinzelhandel
in Folge von Lieferkettenproblemen oder allgemein negativer
wirtschaftlicher Entwicklung sinkt.
Die EDEKABANK AG erwartet aktuell aus dem Kredit- und
Provisionsgeschäft auch für das
Geschäftsjahr 2024 keine wesentlichen negativen
Auswirkungen.
Das Wertpapierportfolio könnte durch
Bonitätsverschlechterungen von Emittent*innen,
ausgelöst durch die geopolitischen Krisen, von einem
zusätzlichen Wertberichtigungsbedarf betroffen sein.
Diese zusätzlichen Wertberichtigungen hätten
einen negativen Effekt für die Ergebnisentwicklung
2024 zur Folge.
Infolge der Krisen und der dargestellten potenziellen
Auswirkungen auf den Wertpapierbestand der Bank sowie die
mittelbaren Auswirkungen auf Unternehmen, die Kredite der
Bank in Anspruch nehmen, könnte in einer derartigen
Situation bei der EDEKABANK AG das Ergebnis vor Steuern im
Jahr 2024 durch steigende Risikovorsorgeaufwendungen im
Kreditportfolio und Abschreibungsbedarfe im
Wertpapierportfolio sowie reduzierte Provisionserträge
aus dem Zahlungsverkehr auch deutlich unter den für
2024 prognostizierten Größen liegen.
Darüber hinaus können sich entsprechende
Folgewirkungen durch einen Anstieg der risikogewichteten
Aktiva (RWA) für das aufsichtsrechtliche Kapital und
die aufsichtsrechtlichen Kennziffern (insbesondere die
harte Kernkapitalquote) ergeben. In entsprechenden
Situationen würden sich möglicherweise auch die
Steuerungsgrößen Cost-Income-Ratio und
Gesamtkapitalquote ungünstiger entwickeln als im
Prognosebericht dargestellt. Es ist nicht
auszuschließen, dass die weiteren Entwicklungen der
geopolitischen Krisen im Geschäftsjahr 2024 auch
Risikosteuerungsgrößen negativ beeinflussen.
Die Bank erwartet grundsätzlich keine weiteren
wesentlichen Konjunktur- und Kapitalmarktbelastungen. Trotz
vorsichtiger Planung könnte eine weitere negative
Entwicklung der externen Rahmenbedingungen zu einer
Verschlechterung der Bonität der Kreditnehmer*innen
und auch zu einer Wertminderung der gestellten Sicherheiten
führen und zusätzlichen Risikovorsorge- bzw.
Wertberichtigungsbedarf verursachen. Die gestiegenen
Verbraucher*innenpreise, insbesondere die Energie- und
Nahrungsmittelpreise, belasten die privaten Haushalte mit
zeitlichem Verzug, auch wenn die Energiepreisentwicklungen
durch staatliche Interventionen teilweise abgefedert
wurden. Dies kann negative Auswirkungen auf den
Lebensmitteleinzelhandel und insoweit auf die
Rückführung bestehender Darlehen durch die
Kreditnehmer*innen der Bank haben. So könnten in einer
derartigen Situation die Risikovorsorgeaufwendungen im
Kredit- und Wertpapierportfolio deutlich ansteigen und das
Ergebnis vor Steuern erheblich negativ beeinflussen. In
diesem Fall würden sich möglicherweise auch die
weiteren zentralen Steuerungsgrößen, wie zum
Beispiel die Cost-Income-Ratio ungünstiger entwickeln
als im Prognosebericht dargestellt.
Darüber hinaus können sich entsprechende
negative Folgewirkungen für das aufsichtsrechtliche
Kapital und die aufsichtsrechtlichen Kennziffern,
insbesondere Gesamtkapitalquote und die harte
Kernkapitalquote infolge steigender RWA durch
Ratingverschlechterungen und sinkende Sicherheitenwerte
ergeben. Es ist nicht auszuschließen, dass die
weiteren Entwicklungen auch die
Risikosteuerungsgrößen wesentlich negativ
beeinflussen. Daneben ist es auch möglich, dass bei
günstigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der
Risikovorsorgebedarf geringer ausfallen wird, als erwartet.
Dies wäre für den Fall zu erwarten, dass sich der
in 2023 rückläufige Preisdruck schneller abbaut
als angenommen. Darüber hinaus könnten
Finanzierungsbedarfe entstehen, die über die
Plangrößen hinausgehen. Solche Chancen
können sich aus verschiedenen Beweggründen
ergeben, angefangen von höheren Betriebsmittelkrediten
bis hin zu Finanzierungen zusätzlicher Investitionen.
Ferner könnte sich eine Abnahme des
Neugeschäftsvolumens und der Kreditbestände
ergeben, sofern zum Beispiel die Vertriebsziele,
beispielsweise aufgrund der gesamtwirtschaftlichen und
geopolitischen Risiken, verfehlt werden. Aufgehobene bzw.
verschobene Investitionen könnten zu einer sinkenden
Nachfrage nach Finanzierungen führen und in
Abhängigkeit von der Zinsentwicklung die
außerplanmäßigen
Darlehensrückführungen erhöhen. Es ist daher
nicht auszuschließen, dass die weiteren Entwicklungen
zu negativen Auswirkungen auf die Höhe des
Forderungsbestandes und damit auf die geplanten
Ergebnisgrößen führen können. So
könnte in einer derartigen Situation das
Jahresergebnis vor Steuern im Jahr 2024 durch steigende
Risikovorsorgeaufwendungen und Belastungen im Zinsergebnis
auch deutlich unter der Ergebnisplanung für 2024
liegen. In entsprechenden Situationen würden sich
möglicherweise auch die weiteren zentralen
Steuerungsgrößen CIR und Gesamtkapitalquote
ungünstiger entwickeln als im Prognosebericht
dargestellt.
Das Wertpapierportfolio könnte ebenfalls von
negativen konjunkturellen Entwicklungen betroffen sein.
Somit könnte trotz bisher vorsichtiger Planung eine
weitere negative Entwicklung bei den externen
Rahmenbedingungen zu einer Verschlechterung der
Bonitäten der Emittent*innen führen und
zusätzlichen Wertberichtigungsbedarf, mit negativem
Effekt für das Gesamtbankergebnis, verursachen.
Das Zinsbuch der Bank könnte außerdem
durch einen unerwarteten weiteren Anstieg der
Marktrenditen, ausgelöst durch weitere restriktive
oder weniger als erwartet expansive Maßnahmen der
Notenbanken in Folge wieder ansteigender bzw. nur langsam
sinkender Inflationsraten, von zusätzlichem
Risikovorsorgebedarf betroffen sein. Diese
zusätzlichen, über die in die Gesamtbankplanung
der EDEKABANK AG eingeflossenen Erwartungen hinausgehenden
Abschreibungen von Wertpapieren und Rückstellungen
für einen möglichen barwertigen
Verlustüberhang nach IDW RS BFA3 hätten einen
negativen Effekt für die zentrale
Steuerungsgröße Ergebnis vor Steuern zur Folge.
Entsprechende Risiken hieraus werden aufgrund des
deutlich nachlassenden Inflationsdrucks und der aktuellen
Rhetorik der Notenbanken für den weiteren Verlauf des
Geschäftsjahres 2024 von der Bank jedoch als
unwahrscheinlich erachtet.
Für die Bestands- und
Neugeschäftsentwicklung ergeben sich Chancen und
Risiken in Abhängigkeit von Existenzgründungen,
Übernahmen und Privatisierungen von EDEKA-Märkten
durch den EDEKA-Verbund. So kann eine große Anzahl
von Existenzgründungen, Übernahmen oder
Privatisierungen zu einem besseren Neugeschäft als
geplant führen, während eine sehr geringe Anzahl
zu einem weniger starken Neugeschäft führen
könnte. Darüber hinaus kann ein über den
Erwartungen liegendes Neugeschäft aus besseren
Akquisitionsleistungen der Bank resultieren. Mit einem
über den Erwartungen liegenden
Neugeschäftsvolumen ist gleichzeitig die Chance eines
über der Prognose liegenden Finanzierungsbestands
verbunden.
Weiterhin ist eine unerwartete Veränderung der
Intensität des Wettbewerbs auf der
Kreditgeber*innenseite nicht auszuschließen, was sich
sowohl positiv als auch negativ auf das
Neugeschäftsvolumen der Bank auswirken könnte.
Eine weitere Intensivierung des Wettbewerbs könnte die
Neugeschäftsmöglichkeiten der EDEKABANK AG
einschränken und stellt damit ein Risiko für die
Erreichung der Neugeschäftsprognose dar. Entsprechend
beinhaltet eine unerwartete Abschwächung des
Wettbewerbs Chancenpotenziale beim Neugeschäft.
Die nennenswerten Chancen und Risiken der
Ergebnisprognose bzw. Prognose hinsichtlich der
Kapitalquoten resultieren aus den bestehenden Adressrisiken
im Kredit- bzw. Wertpapierportfolio der Bank. Die Bank
plant im Rahmen der Prognoseerstellung einen
Risikovorsorge- bzw. Wertberichtigungsbedarf auf Basis der
vorliegenden Annahmen ein. Begrenzt planbare und
unerwartete Entwicklungen externer volkswirtschaftlicher,
geopolitischer und branchenbezogener Rahmenbedingungen bzw.
Entwicklungen an den internationalen Finanzmärkten
können Chancen und Risiken für das Risikoergebnis
des Wertpapierportfolios und des Kreditgeschäftes
darstellen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die
weiteren konjunkturellen Entwicklungen und die weitere
Entwicklung der Marktrenditen und die geopolitischen Krisen
anzuführen, die im vorherigen Abschnitt detailliert
beschrieben wurden.
In Bezug auf die prognostizierten
Ergebnisgrößen und zentralen
Steuerungsgrößen Gesamtkapitalquote und CIR
besteht eine erhöhte Unsicherheit, da sich die
beschriebenen negativen Auswirkungen sowohl stärker
als auch weniger nachhaltig oder milder erweisen
könnten. Des Weiteren könnte trotz vorsichtiger
Planung eine Trendwende der externen Rahmenbedingungen zu
einer Verschlechterung der Bonität der
Kreditnehmer*innen führen und zusätzlichen
Risikovorsorge- bzw. Wertberichtigungsbedarf verursachen.
Daneben ist es auch möglich, dass der
Risikovorsorgebedarf bei sich verbessernden
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geringer ausfallen wird
als erwartet.
Weitere wesentliche Chancen und Risiken der
Ergebnisentwicklung resultieren aus Abweichungen von der
Planung des Zins- und Bewertungsergebnisses. Diese
resultieren zum einen aus Abweichungen von der geplanten
Bestandsentwicklung im Kreditportfolio. Bezüglich
dieser Chancen und Risiken wird auf den vorherigen
Abschnitt zur Prognose der Bestands- und
Neugeschäftsentwicklung verwiesen. Zum anderen
können Abweichungen von der Zinsergebnisprognose aus
unerwarteten Margenentwicklungen resultieren. Im Vergleich
zum Plan bessere oder schwächere Margenentwicklungen,
beispielsweise infolge einer Veränderung der
Wettbewerbsintensität oder einer geringeren oder
höheren allgemeinen Kreditnachfrage oder einer
Veränderung des Marktzinsniveaus, stellen Chancen und
Risiken für die Ergebnisentwicklung dar.
Bezüglich der Risiken im Zusammenhang mit Abweichungen
des Bewertungsergebnisses von der Planung wird insbesondere
auf die vorherigen Ausführungen zu den Auswirkungen
steigender Marktrenditen, der geopolitischen Krisen und der
konjunkturellen Entwicklung verwiesen.
Hinsichtlich der CIR resultieren Chancen vor allem
aus einer positiven Prognoseabweichung in Bezug auf die
Aufwendungen und Erträge. Negative Abweichungen dieser
Ergebniskomponenten wirken sich als Risiko eines
ungünstigeren Aufwands-Ertrags-Verhältnisses aus.
Insoweit könnten zukünftige regulatorische
Eingriffe mit Restriktionen und somit mit Ertragsrisiken
sowie die Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen mit
zusätzlichem Verwaltungsaufwand einhergehen.
Wachsende regulatorische und gesetzliche
Anforderungen wirken durch gestiegene Eigenkapitalkosten
negativ auf die Profitabilität der Bank. Der hohe
Kapital- und Personalbedarf zur Erfüllung
regulatorischer Vorgaben wirkt kostentreibend und belastet
tendenziell den Leistungsindikator CIR.
Für die kommenden Jahre sind weitere
verschärfende regulatorische Vorgaben wie die
Umsetzung der CRR III, gemeinhin als "Basel IV" bekannt,
avisiert. Auch kann das Festsetzen von höheren und
weiteren makroprudenziellen Kapitalpuffern nicht
ausgeschlossen werden. Die Einführung dieser
regulatorischen Maßnahmen bzw. zusätzlicher
Kapitalanforderungen wird bei der EDEKABANK AG das freie
RWA-Potenzial und damit die
Neugeschäftsmöglichkeiten entsprechend c.p.
reduzieren. Zudem könnten zukünftige
regulatorische Eingriffe mit Restriktionen und somit mit
Ertragsrisiken sowie die Umsetzung neuer regulatorischer
Anforderungen mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand
einhergehen.
Trotz dieser bestehenden Unsicherheiten erwartet die
EDEKABANK AG im laufenden Jahr kaum negative Auswirkungen
auf die geschäftliche Entwicklung ihrer Kund*innen im
Kerngeschäftsfeld, dem selbstständigen
EDEKA-Einzelhandel. Dementsprechend prognostiziert die Bank
für das Jahr 2024 einen guten Geschäftsverlauf.
V. Nachtragsbericht
Es ergaben sich keine Vorgänge von besonderer
Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres
eingetreten und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und
Verlustrechnung berücksichtigt sind.
Der Vorstand bedankt sich ganz herzlich bei allen
Mitarbeiter*innen für die im Jahr 2023 erbrachten
Leistungen. Das Engagement, die Kreativität und der
gemeinsame Wille zum Erfolg haben die erzielte
Gesamtleistung erst ermöglicht.
EDEKABANK AG Der Vorstand
| Maik Wandtke |
Heiko Gerdts |
Bericht des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die
ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben
wahrgenommen. In regelmäßigen Sitzungen wurden
der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse vom Vorstand
über die geschäftliche Entwicklung, die
Liquidität und die Ertragslage der Bank sowie
über wesentliche Geschäftsvorfälle
unterrichtet.
Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.
Juni 2023 endete die Amtszeit von einem Mitglied der acht
Aktionärsvertretenden im Aufsichtsrat. Markus Mosa
wurde durch die Hauptversammlung einstimmig
wiedergewählt. Als Nachfolger für Wolfgang
Matthiessen, der zum 31. Dezember 2022 aus dem Aufsichtsrat
ausschied, wurde erstmalig der selbstständige
Einzelhandelskaufmann Jan Willem Hayunga einstimmig in den
Aufsichtsrat gewählt. Darüber hinaus endete die
Amtszeit der vier Arbeitnehmendenvertretenden. Mit Ablauf
der Hauptversammlung am 23. Juni 2023 übernahmen Ralf
Kalk und Stefan Wulle erneut und Christian Graumann und
Julia Protzner erstmalig das Amt. In der konstituierenden
Sitzung des Aufsichtsrates am 23. Juni 2023 wurden Reiner
Schenke zum Vorsitzenden und Markus Mosa zum
stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Der Aufsichtsrat hat auf der Grundlage des
Beschlusses in der ordentlichen Hauptversammlung vom 23.
Juni 2023 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 beauftragt.
Der Jahresabschluss 2023 der EDEKABANK AG ist zusammen mit
dem Lagebericht aufgestellt und vom Vorstand der
beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur
Prüfung vorgelegt worden.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat
den Einzelabschluss der Bank mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehen und festgestellt, dass
der Lagebericht die wirtschaftlichen Verhältnisse und
die künftige Entwicklung der Bank zutreffend
darstellt.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung zur
Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der EDEKABANK AG
die von den Abschlussprüfenden vorgelegten
Prüfungsergebnisse zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Aufsichtsrat hat auch seinerseits den Jahresabschluss
und den Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstandes
für die Verwendung des Bilanzgewinnes geprüft und
keine Einwendungen erhoben.
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss 2023
der EDEKABANK AG wurde vom Aufsichtsrat gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des
Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinnes
schließt sich der Aufsichtsrat an.
Mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Juni 2024 in
Mainz endet die Amtszeit von vier Aufsichtsratsmitgliedern
der acht Aktionärsvertretenden. In dieser
Hauptversammlung erfolgt gemäß § 10 der
Satzung die Wahl für die ausscheidenden
Aufsichtsratsmitglieder.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen
Mitarbeitenden der EDEKABANK AG und ihrer
Tochtergesellschaften für die im Jahr 2023 geleistete
erfolgreiche Arbeit.
Der Aufsichtsrat Reiner Schenke, Vorsitzender
Bilanz der EDEKABANK AG ZUM 31. DEZEMBER 2023
AKTIVSEITE
|
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Vorjahr T€ |
| 1. |
Barreserve |
|
|
|
|
|
|
a) Kassenbestand |
|
|
2.871.353,60 |
|
3.194 |
|
b) Guthaben bei
Zentralnotenbanken |
|
|
19.057.000,00 |
|
36.037 |
|
darunter: bei der
Deutschen Bundesbank |
19.057.000,00 |
|
|
|
36.036 |
|
c) Guthaben bei
Postgiroämtern |
|
|
0,00 |
21.928.353,60 |
0 |
| 2. |
Schuldtitel
öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur
Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen
sind |
|
|
|
|
|
|
a) Schatzwechsel und
unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche
Schuldtitel öffentlicher Stellen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
darunter: bei der
Deutschen Bundesbank refinanzierbar |
0,00 |
|
|
|
0 |
|
b) Wechsel |
|
|
0,00 |
0,00 |
0 |
|
darunter: bei der
Deutschen Bundesbank refiinanzierbar |
0,00 |
|
|
|
0 |
| 3. |
Forderungen an
Kreditinstitute |
|
|
|
|
|
|
a) täglich
fällig |
|
|
185.671.619,25 |
|
336.887 |
|
b) andere
Forderungen |
|
|
726.441,95 |
186.398.061,20 |
751 |
| 4. |
Forderungen an
Kunden |
|
|
|
2.647.251.557,74 |
2.465.384 |
|
darunter: durch
Grundpfandrechte gesichert |
526.181.608,85 |
|
|
|
513.193 |
|
Kommunalkredite |
2.848.846,25 |
|
|
|
5.367 |
| 5. |
Schuldverschreibungen
und andere festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
|
|
|
a) Geldmarktpapiere |
|
|
|
|
|
|
aa) von
öffentlichen Emittenten |
|
0,00 |
|
|
0 |
|
darunter: beleihbar bei
der Deutschen Bundesbank |
0,00 |
|
|
|
0 |
|
ab) von anderen
Emittenten |
|
0,00 |
0,00 |
|
0 |
|
darunter: beleihbar bei
der Deutschen Bundesbank |
0,00 |
|
|
|
0 |
|
b) Anleihen und
Schuldverschreibungen |
|
|
|
|
|
|
ba) von
öffentlichen Emittenten |
|
70.257.455,31 |
|
|
80.546 |
|
darunter: beleihbar bei
der Deutschen Bundesbank |
70.257.455,31 |
|
|
|
80.546 |
|
bb) von anderen
Emittenten |
|
303.328.927,34 |
373.586.382,65 |
|
319.725 |
|
darunter: beleihbar bei
der Deutschen Bundesbank |
245.684.985,72 |
|
|
|
268.635 |
|
c) eigene
Schuldverschreibungen |
|
|
0,00 |
373.586.382,65 |
0 |
|
Nennbetrag |
0,00 |
|
|
|
0 |
| 6. |
Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere |
|
|
|
414.142.597,07 |
472.097 |
| 6a. |
Handelsbestand |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 7. |
Beteiligungen |
|
|
|
30.060.601,75 |
30.068 |
|
darunter: an
Kreditinstituten |
490.084,40 |
|
|
|
490 |
|
an
Finanzdienstleistungsinstituten |
0,00 |
|
|
|
0 |
| 8. |
Anteile an verbundenen
Unternehmen |
|
|
|
1.233.062,18 |
1.233 |
|
darunter: an
Kreditinstituten |
0,00 |
|
|
|
0 |
|
an
Finanzdienstleistungsinstituten |
0,00 |
|
|
|
0 |
| 9. |
Treuhandvermögen |
|
|
|
1.123.124,99 |
1.279 |
|
darunter:
Treuhandkredite |
1.123.124,99 |
|
|
|
1.279 |
| 10. |
Ausgleichsforderungen
gegen die öffentliche Hand einschließlich
Schuldverschreibungen aus deren Umtausch |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 11. |
Immaterielle
Anlagewerte |
|
|
|
|
|
|
a) Selbst geschaffene
gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
b) entgeltlich erworbene
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an
solchen Rechten und Werten |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
c) Geschäfts- oder
Firmenwert |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
d) geleistete
Anzahlungen |
|
|
0,00 |
0,00 |
0 |
| 12. |
Sachanlagen |
|
|
|
1.014.109,03 |
1.029 |
| 13. |
Eingefordertes, noch
nicht eingezahltes Kapital |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 14. |
Sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
|
621.384,63 |
859 |
| 15. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
|
167.426,62 |
148 |
| 16. |
Aktive latente
Steuern |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 17. |
Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 18. |
Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag |
|
|
|
0,00 |
0 |
|
Summe der Aktiva |
|
|
|
3.677.526.661,46 |
3.749.237 |
PASSIVSEITE
|
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Vorjahr T€ |
| 1. |
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
|
|
|
|
|
|
a) täglich
fällig |
|
|
65.290,22 |
|
3.004 |
|
b) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
|
1.461.569.740,27 |
1.461.635.030,49 |
1.339.323 |
| 2. |
Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden |
|
|
|
|
|
|
a) Spareinlagen |
|
|
|
|
|
|
aa) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von drei Monaten |
|
32.674.652,78 |
|
|
33.809 |
|
ab) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von mehr als drei |
|
|
|
|
|
|
Monaten |
|
0,00 |
32.674.652,78 |
|
108 |
|
b) andere
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
ba) täglich
fällig |
|
1.631.462.698,98 |
|
|
1.931.044 |
|
bb) mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
|
50.365.768,90 |
1.681.828.467,88 |
1.714.503.120,66 |
37.373 |
| 3. |
Verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
|
|
|
|
|
a) begebene
Schuldverschreibungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
b) andere verbriefte
Verbindlichkeiten |
|
|
0,00 |
0,00 |
0 |
|
darunter:
Geldmarktpapiere |
0,00 |
|
|
|
0 |
|
eigene Akzepte und
Solawechsel im Umlauf |
0,00 |
|
|
|
0 |
| 3a. |
Handelsbestand |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 4. |
Treuhandverbindlichkeiten |
|
|
|
1.123.124,99 |
1.279 |
|
darunter:
Treuhandkredite |
1.123.124,99 |
|
|
|
1.279 |
| 5. |
Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
|
|
12.905.328,36 |
8.737 |
| 6. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
|
|
1.873,96 |
4 |
| 6a. |
Passive latente
Steuern |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 7. |
Rückstellungen |
|
|
|
|
|
|
a) Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
|
|
2.908.538,00 |
|
2.947 |
|
b)
Steuerrückstellungen |
|
|
9.963.343,16 |
|
9.202 |
|
c) andere
Rückstellungen |
|
|
7.497.046,75 |
20.368.927,91 |
6.650 |
| 8. |
(weggefallen) |
|
|
|
|
|
| 9. |
Nachrangige
Verbindlichkeiten |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 10. |
Genussrechtskapital |
|
|
|
0,00 |
0 |
|
darunter: vor Ablauf von
zwei Jahren fällig |
0,00 |
|
|
|
0 |
| 11. |
Fonds für
allgemeine Bankrisiken |
|
|
|
227.300.000,00 |
205.900 |
|
darunter: Sonderposten
nach § 340e Abs. 4 HGB |
0,00 |
|
|
|
0 |
| 12. |
Eigenkapital |
|
|
|
|
|
|
a) Eingefordertes
Kapital |
|
|
|
|
|
|
Gezeichnetes
Kapital |
|
123.032.003,00 |
|
|
76.160 |
|
abzüglich nicht
eingeforderter ausstehender Einlagen |
|
0,00 |
123.032.003,00 |
|
0 |
|
b)
Kapitalrücklage |
|
|
57.399.191,01 |
|
41.775 |
|
c)
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
|
ca) gesetzliche
Rücklage |
|
1.278.229,70 |
|
|
1.278 |
|
cb) Rücklage
für Anteile an einem herrschenden oder
mehrheitlich beteiligten Unternehmen |
|
0,00 |
|
|
0 |
|
cc)
satzungsmäßige Rücklagen |
|
0,00 |
|
|
0 |
|
cd) andere
Gewinnrücklagen |
|
50.554.716,45 |
51.832.946,15 |
|
46.055 |
|
d) Bilanzgewinn /
Bilanzverlust |
|
|
7.425.114,93 |
239.689.255,09 |
4.589 |
|
Summe der Passiva |
|
|
|
3.677.526.661,46 |
3.749.237 |
|
|
€ |
€ |
Vorjahr T€ |
| 1. |
Eventualverbindlichkeiten |
|
|
|
|
a)
Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen
abgerechneten Wechseln |
0,00 |
|
0 |
|
b) Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen |
50.906.993,01 |
|
56.770 |
|
c) Haftung aus der
Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten |
0,00 |
50.906.993,01 |
0 |
| 2. |
Andere
Verpflichtungen |
|
|
|
|
a)
Rücknahmeverpflichtungen aus unechten
Pensionsgeschäften |
0,00 |
|
0 |
|
b) Platzierungs- und
Übernahmeverpflichtungen |
0,00 |
|
0 |
|
c) Unwiderrufliche
Kreditzusagen |
165.238.880,04 |
165.238.880,04 |
252.749 |
Gewinn-
und Verlustrechnung der EDEKABANK AG FÜR DIE ZEIT VOM
01.01.2023 BIS 31.12.2023
|
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Vorjahr T€ |
| 1. |
Zinserträge
aus |
|
|
|
|
|
|
a) Kredit- und
Geldmarktgeschäften |
|
72.645.758,99 |
|
|
38.663 |
|
darunter: negative
Zinsen |
0,00 |
|
|
|
(1.191) |
|
b) festverzinslichen
Wertpapieren und Schuldbuchforderungen |
|
4.632.637,47 |
77.278.396,46 |
|
3.819 |
| 2. |
Zinsaufwendungen |
|
|
24.508.183,91 |
52.770.212,55 |
5.026 |
|
darunter: negative
Zinsen |
699.248,38 |
|
|
|
(2.672) |
| 3. |
Laufende Erträge
aus |
|
|
|
|
|
|
a) Aktien und anderen
nicht festverzinslichen Wertpapieren |
|
|
0,00 |
|
3.703 |
|
b) Beteiligungen |
|
|
594.600,62 |
|
593 |
|
c) Anteilen an
verbundenen Unternehmen |
|
|
0,00 |
594.600,62 |
0 |
| 4. |
Erträge aus
Gewinngemeinschaften, Gewinn-abführungs- oder
Teilgewinnabführungsverträgen |
|
|
|
4.776.190,07 |
4.016 |
| 5. |
Provisionserträge |
|
|
71.700.646,91 |
|
65.497 |
| 6. |
Provisionsaufwendungen |
|
|
51.912.409,22 |
19.788.237,69 |
47.754 |
| 7. |
Nettoertrag oder
Nettoaufwand des Handelsbestands |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 8. |
Sonstige betriebliche
Erträge |
|
|
|
2.226.364,41 |
515 |
|
darunter: Erträge
aus der Abzinsung von Rückstellungen |
31.837,47 |
|
|
|
(10) |
| 9. |
(weggefallen) |
|
|
|
|
|
| 10. |
Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen |
|
|
|
|
|
|
a) Personalaufwand |
|
|
|
|
|
|
aa) Löhne und
Gehälter |
|
14.078.974,87 |
|
|
13.100 |
|
ab) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung und für
Unterstützung |
|
2.626.693,03 |
16.705.667,90 |
|
2.449 |
|
darunter: für
Altersversorgung |
291.284,35 |
|
|
|
(402) |
|
b) andere
Verwaltungsaufwendungen |
|
|
15.077.851,14 |
31.783.519,04 |
14.267 |
| 11. |
Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagen |
|
|
|
307.207,22 |
296 |
| 12. |
Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
|
|
|
1.752.577,45 |
361 |
|
darunter: Aufwendungen
aus der Aufzinsung von Rückstellungen |
38.760,00 |
|
|
|
(84) |
| 13. |
Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie Zuführungen zu
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
|
0,00 |
|
3.664 |
| 14. |
Erträge aus
Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten
Wertpapieren sowie aus der Auflösung von
Rückstellungen im Kreditgeschäft |
|
|
1.487.617,13 |
1.487.617,13 |
0 |
| 15. |
Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelte Wertpapiere |
|
|
265.620,00 |
|
2.430 |
| 16. |
Erträge aus
Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an
verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapieren |
|
|
0,00 |
-265.620,00 |
0 |
| 17. |
Aufwendungen aus
Verlustübernahme |
|
|
|
724.301,49 |
185 |
| 18. |
(weggefallen) |
|
|
|
|
|
| 19. |
Ergebnis der normalen
Geschäftstätigkeit |
|
|
|
46.809.997,27 |
27.274 |
| 20. |
Außerordentliche
Erträge |
|
|
0,00 |
|
0 |
| 21. |
Außerordentliche
Aufwendungen |
|
|
0,00 |
|
0 |
| 22. |
Außerordentliches
Ergebnis |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 23. |
Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag |
|
|
13.504.256,95 |
|
9.607 |
| 24. |
Sonstige Steuern, soweit
nicht unter Posten 12 ausgewiesen |
|
|
156,00 |
13.504.412,95 |
0 |
| 25. |
Erträge aus
Verlustübernahme |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 26. |
Auf Grund einer
Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder
eines Teilgewinnabführungsvertrags
abgeführte Gewinne |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 26a. |
Zuführung zum Fonds
für allgemeine Bankrisiken |
|
|
|
21.400.000,00 |
10.130 |
| 27. |
Jahresüberschuss |
|
|
|
11.905.584,32 |
7.537 |
| 28. |
Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr |
|
|
|
19.530,61 |
52 |
|
|
|
|
|
11.925.114,93 |
7.589 |
| 29. |
Entnahmen aus der
Kapitalrücklage |
|
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
|
11.925.114,93 |
7.589 |
| 30. |
Entnahmen aus
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
|
|
a) aus der gesetzlichen
Rücklage |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
b) aus der Rücklage
für Anteile an einem herrschenden oder
mehrheitlich beteiligten Unternehmen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
c) aus
satzungsmäßigen Rücklagen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
d) aus anderen
Gewinnrücklagen |
|
|
0,00 |
0,00 |
0 |
|
|
|
|
|
11.925.114,93 |
7.589 |
| 31. |
Entnahmen aus
Genussrechtskapital |
|
|
|
0,00 |
0 |
|
|
|
|
|
11.925.114,93 |
7.589 |
| 32. |
Einstellungen in
Gewinnrücklagen |
|
|
|
|
7.589 |
|
a) in die gesetzliche
Rücklage |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
b) in die Rücklage
für Anteile an einem herrschenden oder
mehrheitlich beteiligten Unternehmen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
c) in
satzungsmäßige Rücklagen |
|
|
0,00 |
|
0 |
|
d) in andere
Gewinnrücklagen |
|
|
4.500.000,00 |
4.500.000,00 |
3.000 |
|
|
|
|
|
7.425.114,93 |
4.589 |
| 33. |
Wiederauffüllung
des Genussrechtskapitals |
|
|
|
0,00 |
0 |
| 34. |
Bilanzgewinn |
|
|
|
7.425.114,93 |
4.589 |
Anhang
A) ALLGEMEINE ANGABEN ZUM
JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 der EDEKABANK AG, Hamburg, eingetragen im
Handelsregister B des Amtsgerichts Hamburg unter der
Registernummer HRB 43371, wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes, sowie der
Rechnungslegungsverordnung für Kreditinstitute
aufgestellt.
Gemäß § 290 Abs. 5 HGB erstellt die
Bank keinen Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023, da die
Tochtergesellschaften der EDEKABANK AG gemäß
§ 296 Abs. 2 HGB für die Beurteilung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von
untergeordneter Bedeutung sind.
B) BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Barreserve
Die Barreserve setzt sich ausschließlich aus
Beständen in Euro zusammen und wird zum Nennwert
bilanziert.
Forderungen an Kreditinstitute /
Kunden
Forderungen werden mit dem Nennwert gemäß
§ 340e Abs. 2 HGB angesetzt. Der Unterschied zwischen
Auszahlungsbetrag und Nennwert wird als
Rechnungsabgrenzungsposten periodengerecht ausgewiesen. Die
erfolgswirksame Auflösung dieser
Unterschiedsbeträge wird linear vorgenommen.
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere / Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
Die Bewertung der Wertpapiere und der Fondsanteile,
die wie Umlaufvermögen behandelt werden, erfolgt
gemäß § 253 Abs. 4 HGB nach dem strengen
Niederstwertprinzip. Die wie Anlagevermögen
behandelten Wertpapiere werden gemäß § 253
Abs. 3 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip
bewertet.
Risikovorsorge
Allen im Kreditgeschäft erkennbaren akuten
Einzelrisiken trägt die EDEKABANK AG durch Bildung von
Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen Rechnung.
Für vorhersehbare, noch nicht individuell
konkretisierte Adressenausfallrisiken im
Kreditgeschäft wurden Pauschalwertberichtigungen in
Höhe von 8.124 T€ (Vj: 8.272 T€)
gemäß IDW RS BFA 7 gebildet. Die EDEKABANK AG
trägt damit nach dem Vorsichtsprinzip gemäß
§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB in der Form Rechnung, dass eine
Risikovorsorge i.S. der IDW Stellungnahme zur
Rechnungslegung für alle nicht akut
ausfallgefährdeten Forderungen an Kreditinstitute und
Forderungen an Kunden sowie die nach §§ 26, 27
RechKredV unter der Bilanz auszuweisenden
Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen
(einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher
Kreditzusagen) gebildet wird.
Die ermittelten Teilbeträge für die
Pauschalwertberichtigung werden von den Aktivpositionen
Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden
abgesetzt. Die Teilbeträge für das
außerbilanzielle Geschäft werden unter den
sonstigen Rückstellungen passiviert und entsprechend
von den Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften
sowie den unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt. Die
Ermittlung der Pauschalwertberichtigung erfolgt auf der
Grundlage von erwarteten Verlusten. Dabei wird auf die
Anrechnung von Bonitätsprämien verzichtet und der
erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von
12 Monaten geschätzt (Bewertungsvereinfachung). Des
Weiteren bestehen Vorsorgereserven gemäß §
340f HGB und § 340g HGB.
Handelsbestand
Der Erwerb von Finanzinstrumenten in den
Handelsbestand ist gemäß institutsinterner
Regelung nicht zulässig.
Beteiligungen und Anteile an
verbundenen Unternehmen
Die Beteiligungen und die Anteile an den verbundenen
Unternehmen sind mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
Sachanlagen
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert. Die
Nutzungsdauer wurde unter Zugrundelegung der steuerlichen
AfA-Tabellen vorsichtig festgelegt. Bis
einschließlich 2017 wurde das Wahlrecht zur Bildung
eines Sammelpostens für geringwertige
Wirtschaftsgüter wahrgenommen und die Abschreibung
erfolgte linear über fünf Jahre. Seit 2018 wird
von der Wahlmöglichkeit der Sofortabschreibung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern Gebrauch gemacht. Im
Fall einer dauerhaften Wertminderung werden entsprechende
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden
zum Nennwert bewertet.
Aktive latente Steuern
Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten
Steuerüberhangs wird kein Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten / Kunden / Sonstige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag periodengerecht passiviert. Der
Unterschied zwischen Nennbetrag und Ausgabebetrag wird als
Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und linear
aufgelöst.
Rückstellungen
Die Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen, Altersteilzeitverpflichtungen und
Jubiläumszuwendungen zum 31. Dezember 2023 werden
unter Anwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus
Heubeck nach dem Projected-Unit-Credit-Verfahren gebildet
und sind durch versicherungsmathematische Gutachten belegt.
Der Ansatz des jeweiligen Rechnungszinssatzes erfolgte
gemäß der Pauschalregelung des § 253 Abs.2
Satz 2 HGB. Bei der Berechnung der
Pensionsrückstellungen wurden eine jährliche
Rentensteigerung von 2,3 % sowie ein Zinssatz von 1,8 %
(Durchschnitt der letzten zehn Geschäftsjahre)
zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz
der Rückstellung mit den 7-Jahresdurchschnittszins und
dem 10-Jahresdurchschnittszins gemäß § 253
Abs. 6 HGB beträgt 23 T€ und führt zu einem
ausschüttungsgesperrten Betrag in gleicher Höhe.
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden mit
einem Rechnungszinssatz von 0,9 %, die Rückstellung
für Jubiläumszuwendungen mit einem Zinssatz von
1,8 % abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften gebildet und in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr werden nicht abgezinst. Sonstige Rückstellungen
mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit den
von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen
fristenadäquaten Zinssätzen abgezinst. Die
Zinssätze für die Abzinsung der sonstigen
Rückstellungen betragen für das
Geschäftsjahr je nach Restlaufzeit zwischen 1,0 % und
1,6 % (Vorjahr: zwischen 0,5 % und 1,2 %). Die
Ergebniswirkungen aus der periodischen Auf- und Abzinsung
werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis abgebildet.
Die EDEKABANK AG nimmt eine verlustfreie Bewertung
des Bankbuches auf Basis der Stellungnahme des
Bankenfachausschusses des Instituts für
Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW RS BFA 3
n.F.) vor. Das Bankbuch umfasst alle bilanziellen und
außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzgeschäfte.
Die Bewertung des Bankbuches erfolgt analog dem Vorjahr
über eine barwertige Betrachtungsweise unter
Berücksichtigung angemessener Risiko- und
Verwaltungskosten. Nach dem Ergebnis der Berechnung war
eine Rückstellung nicht erforderlich.
Negativzinsen
Vereinnahmte Negativzinsen aus Passivgeschäften
werden als Reduktion des Zinsaufwandes, geleistete
Negativzinsen aus Aktivgeschäften als Minderung der
Zinserträge erfasst und in der Gewinn- und
Verlust-Rechnung gesondert ausgewiesen. Nach dem Ergebnis
der Berechnung war eine Rückstellung nicht
erforderlich.
Währungsumrechnung
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung werden mit den Devisenkassamittelkursen
zum Bilanzstichtag umgerechnet.
Derivative Sicherungsinstrumente
Die EDEKABANK AG hat zum Bilanzstichtag
ausschließlich derivative Sicherungsinstrumente in
Form von Zinstauschvereinbarungen (Zinsswaps) zum Zwecke
der Aktiv-Passivsteuerung im Bestand. Auf
Einzelgeschäftsebene findet eine Nettobetrachtung der
Zinstauschvereinbarungen statt. Eine Zusammenfassung von
Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten
(Bewertungseinheiten) zum Zweck der bilanziellen
Absicherung erfolgt nicht. Im Zinsergebnis der EDEKABANK AG
erfolgt pro Zinsswap ein Nettoausweis des Ergebnisses aus
Zinstauschvereinbarungen; anteilige Zinsen werden
periodengerecht abgegrenzt und unter den Forderungen an
Kreditinstitute und unter den Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten pro Zinsswap saldiert
ausgewiesen.
Die negativen Marktwerte der Zinsswaps gehen im
Rahmen der Zinsbuchbewertung in die Berechnung
gemäß IDW RS BFA 3 n.F. ein. Auswirkungen auf
die Vermögens- und Ertragslage ergeben sich dadurch
nicht. Eine Rückstellung war zum Bilanzstichtag nicht
erforderlich.
C) ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Barreserve
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
T€ |
| Bilanzposten
insgesamt |
21.928 |
39.231 |
In der Barreserve sind Guthaben bei der Deutschen
Bundesbank in Höhe von 19.057 T€ enthalten (Vj:
36.036 T€).
Forderungen an Kreditinstitute
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
T€ |
| Bilanzposten
insgesamt |
186.398 |
337.638 |
| Forderungen an
verbundene Unternehmen |
0 |
0 |
| Forderungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
15.398 |
17.638 |
| Nachrangige
Vermögensgegenstände |
0 |
0 |
| andere Forderungen |
|
|
| Restlaufzeiten der
anderen Forderungen an Kreditinstitute |
726 |
751 |
| bis 3 Monate (inkl.
Zinsabgrenzung) |
0 |
0 |
| mehr als 3 Monate bis 1
Jahr |
726 |
751 |
| mehr als 1 Jahr bis 5
Jahre |
0 |
0 |
| mehr als 5 Jahre |
0 |
0 |
Bei den anderen Forderungen handelt es sich um
Zinsabgrenzungen aus den derivativen Finanzinstrumenten.
Forderungen an Kunden
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
T€ |
| Bilanzposten
insgesamt |
2.647.252 |
2.465.384 |
| Forderungen an
verbundene Unternehmen |
983 |
3 |
| Forderungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
4.304 |
88 |
| Nachrangige
Vermögensgegenstände |
2.272 |
4.031 |
| Restlaufzeiten der
Forderungen an Kunden |
|
|
| bis 3 Monate (inkl.
Zinsabgrenzung) |
104.963 |
92.809 |
| mehr als 3 Monate bis 1
Jahr |
275.588 |
242.134 |
| mehr als 1 Jahr bis 5
Jahre |
1.170.114 |
1.099.636 |
| mehr als 5 Jahre |
1.067.729 |
1.013.749 |
| Forderungen mit
unbestimmter Laufzeit |
28.858 |
17.056 |
Bei den nachrangigen Forderungen an Kunden handelt es
sich ausschließlich um von der EDEKABANK AG vergebene
Eigenkapitalhilfedarlehen, die von der Kreditanstalt
für Wiederaufbau vollständig haftungsfrei
gestellt sind.
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
T€ |
| Bilanzposten
insgesamt |
373.586 |
400.271 |
| Forderungen an
verbundene Unternehmen |
0 |
0 |
| Forderungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
0 |
0 |
| Nachrangige
Vermögensgegenstände |
22.700 |
21.700 |
| im Folgejahr
fällig |
55.976 |
51.420 |
| börsenfähige
Wertpapiere |
373.586 |
400.271 |
| davon:
börsennotiert |
333.570 |
364.246 |
| davon: nicht
börsennotiert |
40.016 |
36.025 |
| davon: nicht mit dem
Niederstwert bewertet
1 |
337.376 |
384.760 |
1 inklusive Zinsabgrenzungen, sie belaufen sich
auf 1.453 T€ (Vj: 1.644 T€).
Die nachrangigen Vermögensgegenstände
beinhalten ausschließlich Anleihen der
Bank-Verbundpartnerin DZ BANK AG. Bei den
Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen
Wertpapieren, die wie Anlagevermögen behandelt werden,
sind außerplanmäßige Abschreibungen
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB in Höhe
von 17.647 T€ (Vj: 28.824 T€) unterblieben, da es
sich nach Beurteilung der Bank um keine dauerhaften
bonitätsinduzierten, sondern um temporäre
zinsinduzierte Wertminderungen handelt. Die beizulegenden
Zeitwerte dieser Papiere betragen 318.276 T€ (Vj:
354.292 T€), die Buchwerte belaufen sich auf 335.923
T€ (Vj: 383.116 T€). Die Bestände der nicht
nach dem strengen Niederstwertprinzip bewerteten
Wertpapiere werden in einem separaten Depot geführt.
Den wesentlichen Teil ihres Wertpapierbestandes hält
die EDEKABANK AG, um ihren Liquiditätsbedarf
gegebenenfalls durch notenbankfähige Sicherheiten
abzusichern.
Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
T€ |
| Bilanzposten
insgesamt |
414.143 |
472.097 |
| börsenfähige
Wertpapiere |
0 |
0 |
| davon:
börsennotiert |
0 |
0 |
| davon: nicht
börsennotiert |
0 |
0 |
| davon: nicht mit dem
Niederstwert bewertet |
296.053 |
296.053 |
Einen Teil ihres Wertpapierbestandes hält die
Bank in Form zweier Spezialfonds. Die Anteile eines
Spezialfonds sind dem Anlagebestand zugeordnet. Durch die
Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips im
Anlagebestand wurden Abschreibungen in Höhe von 16.766
T€ (Vj: 31.334 T€) vermieden, da es sich nach
Beurteilung der Bank um keine dauerhaften
bonitätsinduzierten, sondern um temporäre
zinsinduzierte Wertminderungen handelt. Die Investition in
die Spezialfonds dient der Risikodiversifizierung, der
Ertragssteuerung sowie der Steuerung aufsichtsrechtlicher
Liquiditätsanforderungen. Hierzu investieren die
Spezialfonds in Zielfondsanteile, Wertpapiere und
derivative Finanzinstrumente. Im Geschäftsjahr sind
Ausschüttungen aus einem Spezialfonds in Höhe von
insgesamt 0 T€ (Vj: 3.703 T€) erfolgt.
Beschränkungen in der Möglichkeit der
täglichen Rückgabe liegen nicht vor.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens entwickelten
sich wie folgt:
|
Anschaffungskosten zu
Beginn des Geschäftsjahres |
Veränderungen
(saldiert) |
Buchwert am
Bilanzstichtag |
|
T€ |
T€ |
T€ |
| Wertpapiere des
Anlagevermögens |
695.649 |
-63.674 |
631.975 |
In den saldierten Veränderungen der Wertpapiere
des Anlagevermögens sind Fälligkeiten und
Kündigungen mit einem Buchwert in Höhe von 49.736
T€ enthalten. Außerdem erfolgte ein Verkauf von
Wertpapieren eines Emittenten mit einem Buchwert in
Höhe von 4.257 T€. Grund hierfür war eine
erwartete negative Entwicklung und damit durch den Verkauf
eine Reduktion der gestiegenen Ausfallrisiken.
Beteiligungen
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
T€ |
| Bilanzposten
insgesamt |
30.061 |
30.068 |
| börsenfähige
Wertpapiere |
28.756 |
28.756 |
| davon:
börsennotiert |
0 |
0 |
| davon: nicht
börsennotiert |
28.756 |
28.756 |
Anteilsbesitz
| NAME UND SITZ DER
GESELLSCHAFT |
Eigenkapital |
Anteil am Kapital |
Ergebnis 2022 |
|
in Mio. € |
in v. H. |
in Mio. € |
| Norddeutsche
Genossenschaftliche Beteiligungs-AG, Hannover |
1.350
1 |
1,1585 |
-0,6
1 |
| DZ BANK AG,
Frankfurt |
10.638 |
0,003463 |
380 |
1 abweichendes Geschäftsjahr zum 31.08.2023
Es besteht eine gegenseitige Beteiligung mit der DZ
BANK AG.
Die Beteiligungen entwickelten sich wie folgt:
|
Anschaffungskosten zu
Beginn des Geschäftsjahres |
Veränderungen
(saldiert) |
Buchwert am
Bilanzstichtag |
|
T€ |
T€ |
T€ |
| Beteiligungen |
30.068 |
-7 |
30.061 |
Anteile an verbundenen Unternehmen
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
T€ |
| Bilanzposten
insgesamt |
1.233 |
1.233 |
| börsenfähige
Wertpapiere |
0 |
0 |
| davon:
börsennotiert |
0 |
0 |
| davon: nicht
börsennotiert |
0 |
0 |
Anteilsbesitz
| NAME UND SITZ DER
GESELLSCHAFT |
Eigenkapital |
Anteil am Kapital |
Ergebnis 2023 |
|
T€ |
in v. H. |
T€ |
| EDEKA
Versicherungsdienst Vermittlungs-GmbH, Hamburg |
1.000 |
100 |
0
1 |
| Zahlungswerk GmbH,
Hamburg |
1.000 |
100 |
0
1 |
1 Ergebnisabführungsvertrag
Mit der EDEKA Versicherungsdienst Vermittlungs-GmbH
sowie der Zahlungswerk GmbH besteht jeweils ein
Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrag.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen entwickelten
sich wie folgt:
|
Anschaffungskosten zu
Beginn des Geschäftsjahres |
Veränderungen
(saldiert) |
Buchwert am
Bilanzstichtag |
|
T€ |
T€ |
T€ |
| Anteile an verbundenen
Unternehmen |
1.233 |
0 |
1.233 |
Treuhandvermögen
Der Gesamtbetrag des Treuhandvermögens gliedert
sich folgendermaßen auf:
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
T€ |
| Bilanzposten
insgesamt |
1.123 |
1.279 |
| Forderungen an
Kunden |
1.123 |
1.279 |
Das Treuhandvermögen umfasst
ausschließlich durchgeleitete KfW-Schnellkredite im
Rahmen des Corona-Hilfspakets.
Sachanlagen
Die Sachanlagen entwickelten sich im
Geschäftsjahr und im Vorjahr wie folgt:
| SACHANLAGEN
Entwicklung |
Anschaffungs- /
Herstellungskosten |
Kumulierte
Abschreibungen |
Buchwert am
Bilanzstichtag |
|
T€ |
T€ |
T€ |
| Stand 01.01.2023 |
3.811 |
2.782 |
1.029 |
| Zugänge |
330 |
307 |
|
| Zuschreibungen |
0 |
0 |
|
| Abgänge |
319 |
281 |
|
| Stand 31.12.2023 |
3.822 |
2.808 |
1.014 |
| SACHANLAGEN
Entwicklung |
Anschaffungs- /
Herstellungskosten |
Kumulierte
Abschreibungen |
Buchwert am
Bilanzstichtag |
|
T€ |
T€ |
T€ |
| Stand 01.01.2022 |
3.753 |
2.679 |
1.074 |
| Zugänge |
258 |
296 |
|
| Zuschreibungen |
0 |
0 |
|
| Abgänge |
200 |
193 |
|
| Stand 31.12.2022 |
3.811 |
2.782 |
1.029 |
Der in den Sachanlagen enthaltene Gesamtbetrag der
Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 1.014
T€ (Vj: 1.029 T€).
Vermögensgegenstände in
Fremdwährung
Der in den Vermögensgegenständen enthaltene
Betrag in Fremdwährung beläuft sich auf 91
T€ (Vj: 89 T€).
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
T€ |
| Bilanzposten
insgesamt |
1.461.635 |
1.342.327 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
0 |
0 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
768.434 |
722.857 |
| mit vereinbarter
Laufzeit oder Kündigungsfrist |
1.461.570 |
1.339.323 |
| Restlaufzeiten |
|
|
| bis 3 Monate (inkl.
Zinsabgrenzung) |
120.845 |
76.620 |
| mehr als 3 Monate bis 1
Jahr |
169.434 |
158.103 |
| mehr als 1 Jahr bis 5
Jahre |
740.518 |
689.286 |
| mehr als 5 Jahre |
430.773 |
415.314 |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
T€ |
| Bilanzposten
insgesamt |
1.714.503 |
2.002.334 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
5.507 |
4.932 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
16.236 |
101.573 |
| Spareinlagen mit
vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3
Monaten |
0 |
108 |
| Restlaufzeiten |
|
|
| bis 3 Monate (inkl.
Zinsabgrenzung) |
0 |
108 |
| mehr als 3 Monate bis 1
Jahr |
0 |
0 |
| mehr als 1 Jahr bis 5
Jahre |
0 |
0 |
| mehr als 5 Jahre |
0 |
0 |
| andere Verbindlichkeiten
mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist |
50.366 |
37.373 |
| Restlaufzeiten |
|
|
| bis 3 Monate (inkl.
Zinsabgrenzung) |
29.316 |
36.243 |
| mehr als 3 Monate bis 1
Jahr |
19.674 |
598 |
| mehr als 1 Jahr bis 5
Jahre |
1.376 |
532 |
| mehr als 5 Jahre |
0 |
0 |
Treuhandverbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Treuhandverbindlichkeiten
gliedert sich wie folgt auf:
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
T€ |
| Bilanzposten
insgesamt |
1.123 |
1.279 |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
1.123 |
1.279 |
Die Treuhandverbindlichkeiten umfassen
ausschließlich durchgeleitete KfW-Schnellkredite im
Rahmen des Corona-Hilfspakets.
Sonstige Verbindlichkeiten
In diesem Bilanzposten sind 4.078 T€ (Vj: 2.370
T€) Verbindlichkeiten aus noch abzuführenden
Steuern und Abgaben sowie 8.199 T€ (Vj: 5.447 T€)
Verbindlichkeiten aus unbezahlten Rechnungen enthalten.
Darüber hinaus enthält die Position eine
Verbindlichkeit gegenüber dem EDEKA Bildungsfonds in
Höhe von 589 T€ (Vj: 883 T€), die bis zum
Jahr 2025 linear getilgt wird.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten Passive Rechnungsabgrenzung enthält 2
T€ (Vj: 4 T€) Disagiobeträge aus
Forderungen.
Rückstellungen
Die Position Andere Rückstellungen beinhaltet
als wesentliche Posten Rückstellungen für
Zinsverbindlichkeiten aus Sparverträgen in Höhe
von 959 T€ (Vj: 1.063 T€), Rückstellungen
für Sonderzahlungen an die Mitarbeiter*innen und den
Vorstand sowie für Urlaubsansprüche, geleistete
Mehr-Arbeitszeit für das abgelaufene
Geschäftsjahr in Höhe von 1.552 T€ (Vj:
1.516 T€) und eine Rückstellung für
Jubiläumszuwendungen in Höhe von 611 T€ (Vj:
626 T€). Des Weiteren sind eine Rückstellung
für Archivierungskosten in Höhe von 858 T€
(Vj: 766 T€) enthalten sowie eine Rückstellung
für Kulanzzahlungen aufgrund eines temporären
Ausfalls von Zahlungsverkehrs-Terminals in Höhe von
1.305 T€ (Vj: 0 T€).
Ebenfalls enthalten sind die Rückstellungen
für vorhersehbare, noch nicht individuell
konkretisierte Adressenausfallrisiken (Rückstellungen
für Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7)
für Eventualforderungen und andere Verpflichtungen
(einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher
Kreditzusagen) in Höhe von 992 T€ (Vj: 1.151
T€).
Eigenkapital
|
Geschäftsjahr |
Geschäftsjahr |
|
T€ |
T€ |
| Gezeichnetes
Kapital |
|
123.032 |
|
Kapitalrücklage |
|
57.399 |
|
Gewinnrücklagen |
|
51.833 |
| gesetzliche
Rücklage |
1.278 |
|
| andere
Gewinnrücklagen |
|
|
| Stand 01.01.2023 |
46.055 |
|
| Einstellung aus dem
Jahresüberschuss 2023 |
4.500 |
|
| Stand 31.12.2023 |
50.555 |
|
| Bilanzgewinn |
|
7.425 |
| Eigenkapital |
|
239.689 |
Am 23. Juni 2023 wurde von der Hauptversammlung eine
ordentliche Erhöhung des Grundkapitals um
46.872.003,00 € auf 123.032.003,00 € durch
Ausgabe von 46.872.003 neuen, auf den Namen lautenden
Stückaktien gegen Bareinlagen zu einem Betrag von 1,33
€ pro Aktie beschlossen. Das Agio betrug somit
15.624.001,01 €. Die neuen Aktien sind von Beginn des
bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das
Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an
gewinnberechtigt. Die Handelsregistereintragung erfolgte am
26. Oktober 2023.
Zum 31. Dezember 2023 ist das Grundkapital der
EDEKABANK AG somit in 123.032.003 vinkulierte auf den Namen
lautende Stückaktien zu je 1,00 € eingeteilt und
wird von der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG mit 41,3
%, der DZ BANK AG mit 8,4 % und im Übrigen von den
EDEKA-Regionalgesellschaften mit 50,3 % gehalten.
Die im Rahmen der Hauptversammlung vom 24. Juni 2022
beschlossene und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 2023
noch bestehende Ermächtigung des Vorstands, das
Grundkapital bis zum 30. Juni 2027, um bis zu 19.600.000
€ zu erhöhen, wurde aufgehoben.
Gemäß Beschlussfassung der
Hauptversammlung vom 23. Juni 2023 ist der Vorstand der
EDEKABANK AG ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 22. Juni 2028 von
123.032.003,00 € um bis zu 46.872.003,00 € durch
einmalige oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen
lautenden Stückaktien gegen Bareinlage zu
erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrates den Zeitpunkt, das
Ausmaß und alle sonstigen Bedingungen der
Kapitalerhöhung, einschließlich eines
Bezugsrechtsausschlusses zum Ausgleich sich ergebender
Spitzenbeträge, zu bestimmen.
Latente Steuern
Latente Steuern werden für zeitliche, sich in
der Zukunft umkehrende Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Bilanzansätzen gebildet, soweit dies nach § 274
HGB erforderlich ist. Aktive latente Steuern resultieren im
Wesentlichen aus der Risikovorsorge nach § 340f HGB
sowie den ordentlichen Erträgen des Spezialfonds. Der
aktivische Überhang ist auf Grund des Wahlrechts nicht
aktiviert worden. Passive latente Steuern ergeben sich
nicht.
Verbindlichkeiten in
Fremdwährung
In den Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr keine
Verbindlichkeiten in Fremdwährung enthalten.
Eventualverbindlichkeiten und andere
Verpflichtungen
Das Risiko einer wirtschaftlich nachteiligen
Inanspruchnahme aus Eventualverbindlichkeiten wird als
gering eingestuft. Die unter dem Strich ausgewiesenen
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen sowie die
unwiderruflichen Kreditzusagen sind Bestandteil des
originären Kreditgeschäftes der Bank und
unterliegen denselben konservativen Bewertungskriterien wie
alle übrigen mit Adressenausfallrisiken behafteten
Forderungen. Allen erkannten akuten Ausfall-Risiken wird
durch Rückstellungsbildung für drohende Verluste
aus Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen
(einschließlich widerruflicher und unwiderruflicher
Kreditzusagen) Rechnung getragen. Zusätzlich wurden
Rückstellungen für vorhersehbare, noch nicht
individuell konkretisierte Adressenausfallrisiken
(Rückstellungen für Pauschalwertberichtigungen
nach IDW RS BFA 7) gebildet und entsprechend abgesetzt.
Bei den Eventualverbindlichkeiten wurden
Deckungsguthaben in Höhe von 2,2 Mio. € (Vj: 2,4
Mio. €) in Abzug gebracht. Die
Eventualverbindlichkeiten enthalten wie im Vorjahr keine
Beträge in Fremdwährung.
Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Für die Büro- und Geschäftsräume
besteht ein langfristiger Mietvertrag bis 31.12.2031.
Daraus ergeben sich zukünftige Verpflichtungen in
Höhe von 4.369 T€ (Vj: 5.791 T€).
Sonstiges
Die EDEKABANK AG ist Mitglied der
Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. Die von der EDEKABANK
AG im Rahmen der Sicherungseinrichtung übernommene
Garantie beschränkt sich in der Höhe auf den
Betrag von 9.144 T€ (Vj: 8.171 T€). Ferner
besteht gemäß § 7 der Beitritts- und
Verpflichtungserklärung zum institutsbezogenen
Sicherungssystem der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG)
eine Beitragsgarantie gegenüber der BVR-ISG. Diese
betrifft Jahresbeiträge zum Erreichen der
Zielausstattung beziehungsweise Zahlungsverpflichtungen,
Sonderbeiträge und Sonderzahlungen, falls die
verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichen, um die
Einleger*innen eines dem institutsbezogenen
Sicherungssystem angehörigen CRR-Kreditinstituts im
Entschädigungsfall zu entschädigen sowie
Auffüllungspflichten nach Deckungsmaßnahmen
nachzukommen.
| ― |
D) ERLÄUTERUNGEN ZUR
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
|
Zinsergebnis
In den Zinserträgen sind negative Zinsen aus
Aktivgeschäften in Höhe von 0 T€ (Vj: 1.191
T€), in den Zinsaufwendungen sind negative Zinsen aus
Passivgeschäften in Höhe von 699 T€ (Vj:
2.672 T€) enthalten.
Provisionsergebnis
Im Provisionsergebnis sind als wesentliche Posten
Erträge aus dem Effektengeschäft und aus dem
Zahlungsverkehr enthalten.
Sonstiges betriebliches Ergebnis
In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist im
Wesentlichen eine Bonuszahlung eines Geschäftspartners
in Höhe von 1.250 T€ enthalten. Darüber
hinaus werden Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen in Höhe von insgesamt 282 T€
(Vj: 260 T€), sowie Erträge aus der Bewertung von
Devisenbeständen in Höhe von 1 T€ (Vj: 5
T€) ausgewiesen. Die Erträge aus der Abzinsung
von Rückstellungen betragen 32 T€ (Vj: 10
T€).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten
im Wesentlichen den Aufwand für die Bildung einer
Kulanzrückstellung in Höhe von 1.305 T€. Die
Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen
belaufen sich auf 39 T€ (Vj: 84 T€).
Steuern
Die Ertragsteuern in Höhe von 13.504 T€
(Vj: 9.607 T€) sind in vollem Umfang dem Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzuordnen.
In diesem Posten sind Erträge aus Steuerumlagen an
Organgesellschaften in Höhe von 2.237 T€ (Vj:
1.884 T€) sowie ein Aufwand aus Steuerumlagen an
Organgesellschaften in Höhe von 346 T€ (Vj. 88
T€) enthalten.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr 2023 weist einen Jahresüberschuss
von 11.906 T€ (Vj: 7.537 T€) aus.
Der Bilanzgewinn von 7.425 T€ errechnet sich wie
folgt:
|
T€ |
|
Jahresüberschuss |
11.906 |
| Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr |
19 |
|
11.925 |
| Einstellung in die
anderen Gewinnrücklagen |
4.500 |
| Bilanzgewinn |
7.425 |
Für das abgelaufen Geschäftsjahr wird der
Hauptversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn zur
Ausschüttung einer Dividende von 0,06 € je
Stückaktie auf das Grundkapital zu verwenden und 43
T€ auf neue Rechnung vorzutragen.
E) SONSTIGE ANGABEN
Im Hinblick auf die Darstellung der Gesamtbezüge
des Vorstandes macht die Bank von der Vorschrift nach
§ 286 Abs. 4 HGB Gebrauch.
Im Geschäftsjahr 2023 betrugen die
Gesamtbezüge des Aufsichtsrates 98 T€ (Vj: 101
T€).
Für Pensionsverpflichtungen gegenüber
früheren Vorstandsmitgliedern und den Hinterbliebenen
früherer Vorstandsmitglieder sind nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen 2.847 T€
(Vj: 2.868 T€) zurückgestellt, die laufenden
Bezüge betrugen 162 T€ (Vj: 156 T€).
Zum Bilanzstichtag bestehen Vorschüsse und
Kredite an Unternehmensorgane in folgender Höhe:
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
T€ |
T€ |
|
Zusage |
davon:
Inanspruchnahme |
Zusage |
davon:
Inanspruchnahme |
| Mitglieder des
Vorstandes |
885 |
570 |
1.235 |
596 |
| Mitglieder des
Aufsichtsrates |
26.870 |
21.237 |
22.996 |
11.407 |
Honorar des Abschlussprüfers:
Die KPMG AG hat den Jahresabschluss der EDEKABANK AG
zum 31. Dezember 2023 geprüft und die gesetzliche
Jahresabschlussprüfung bei einer Tochtergesellschaft
durchgeführt. Darüber hinaus wurden
Prüfungen nach § 89 Abs. 1 WpHG und § 16
FinDAG, die Prüfung der Sorgfaltspflichten nach dem
Statut des BVR, vereinbarte Untersuchungshandlungen im
Hinblick auf die Beitragsberechnung zur
Sicherungseinrichtung, eine auf das Vorjahr bezogene
Prüfung der Angaben der EDEKABANK AG zur
konsolidierten Eigenmittelmeldung der Genossenschaftlichen
FinanzGruppe gegenüber dem BVR und eine auf das
Vorjahr bezogene Prüfung der Berichterstattung der
EDEKABANK AG zum konsolidierten Jahresabschluss der
Genossenschaftlichen FinanzGruppe erbracht.
Das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar
teilt sich wie folgt auf:
|
Geschäftsjahr |
Vorjahr |
|
|
T€ |
|
T€ |
| a) Honorar für
Abschlussprüfungsleistungen |
|
220 |
|
182 |
| b) Honorar für
andere Bestätigungsleistungen |
|
24 |
|
33 |
| davon: für
Vorjahre |
0 |
|
2 |
|
| c) Honorar für
Steuerberatungsleistungen |
|
0 |
|
0 |
| d) Honorar für
sonstige Leistungen |
|
0 |
|
0 |
| davon: für
Vorjahre |
0 |
|
0 |
|
|
|
244 |
|
215 |
Ergänzend sind gemäß § 26a KWG
weitere Angaben zum Jahresabschluss offenzulegen.
Gegenstand der EDEKABANK AG ist der Betrieb von Bank- und
Finanzgeschäften aller Art und die Durchführung
der üblicherweise von Kreditinstituten getätigten
Geschäfte. Der Umsatz, gemessen als operatives
Ergebnis, ist von 55,7 Mio. € im Vorjahr auf 74,8 Mio.
€ im Berichtsjahr gestiegen. Das operative Ergebnis
wird definiert als die Summe von Zins- und
Provisionsüberschuss zuzüglich der sonstigen
betrieblichen Erträge. Die Kapitalrendite als Quotient
vom Jahresüberschuss und Bilanzsumme beträgt 0,3
%. Es bestehen keine Beihilfen öffentlicher Stellen.
Für die Anzahl der Lohn- und
Gehaltsempfänger*innen in Vollzeitäquivalenten
(vgl. §267 Abs. 5 HGB), Ergebnis vor Steuern und
Steuern auf das Ergebnis wird auf die entsprechenden
Abschnitte dieses Anhangs verwiesen. Die EDEKABANK AG
unterhält keine Niederlassungen im Ausland, somit
beziehen sich sämtlich gemachten Angaben im Sinne des
§ 26a KWG auf die Bundesrepublik Deutschland sowie den
Stichtag 31. Dezember 2023.
Zahl der Arbeitnehmer*innen im
Jahresdurchschnitt
Insgesamt belief sich die Zahl der Arbeitnehmer*innen
im Jahresdurchschnitt auf 188, davon waren 95 männlich
und 93 weiblich. Daneben hatten 6 Personen einen
Ausbildungsvertrag.
Am 31. Dezember 2023 betrug die Zahl der
vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer*innen 154. Daneben
waren 37 Arbeitnehmer*innen teilzeitbeschäftigt und 6
Auszubildende für die EDEKABANK AG tätig. Die
Belegschaft besteht zum 31. Dezember 2023 aus 5
Prokurist*innen, 4 Bevollmächtigten und 188
Angestellten und Auszubildenden.
Vorstand
VORSTAND
Maik Wandtke, Sprecher (Vorstand Markt)
Heiko Gerdts (Vorstand Marktfolge)
Seit Juni 2019 nimmt Maik Wandtke ein
Aufsichtsratsmandat bei der R+V Versicherung AG, Wiesbaden,
wahr.
Aufsichtsrat
| AUFSICHTSRAT |
|
| Reiner Schenke
(Vorsitzender) |
Selbstständiger
Einzelhandelskaufmann |
| Markus Mosa (stellv.
Vorsitzender) |
Vorstandsvorsitzender
der EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co.KG |
| Uwe Berghaus |
Vorstandsmitglied der DZ
BANK AG |
| Christian Graumann
1 (ab 23.06.23) |
Angestellter im
Versicherungswesen |
| Jan Willem Hayunga (ab
23.06.23) |
Selbstständiger
Einzelhandelskaufmann |
| Rainer Huber |
Geschäftsführer der EDEKA
Handelsgesellschaft Südwest mbH |
| Ute Kämpfer
1 (bis 23.06.23) |
Volljuristin |
| Ralf Kalk
1 |
Bankkaufmann |
| Tom Kutsche |
Selbstständiger
Einzelhandelskaufmann |
| Julia Protzner
1 (ab 23.06.23) |
Bankangestellte |
| Thomas Ruge
1 (bis 23.06.23) |
Angestellter im
Versicherungswesen |
| Anna Maria Schalk |
Vorstandsmitglied der
EDEKA Südbayern Handels Stiftung & Co.
KG |
| Alexander Werner |
Selbstständiger
Einzelhandelskaufmann |
| Stefan Wulle
1 |
Bankangestellter |
1 Arbeitnehmervertreter*in
Nachtragsbericht
Es ergaben sich keine Vorgänge von besonderer
Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres
eingetreten und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und
Verlustrechnung berücksichtigt sind.
EDEKABANK AG Der Vorstand
| Maik Wandtke |
Heiko Gerdts |
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die EDEKABANK AG, Hamburg
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der EDEKABANK AG,
Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EDEKABANK
AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2023 geprüft.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach
§ 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die im
Abschnitt "Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und
Männern an Führungspositionen in der EDEKABANK
AG" enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen
gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Institute geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht
erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben
genannten Erklärung zur
Unternehmensführung.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr.
537/2014; im Folgenden "EU- APrVO") unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den
europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus
erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2
Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen
Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO
erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige
Prüfungssachverhalte in der Prüfung des
Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind
solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in
unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit
unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und
bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu
berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
ANGEMESSENHEIT DER GEBILDETEN
EINZELWERTBERICHTIGUNGEN AUF FORDERUNGEN AN KUNDEN AUS DER
FINANZIERUNG VON LEBENSMITTELEINZELHÄNDLERN
Zu den angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden der EDEKABANK AG verweisen wir auf den
Anhang der Gesellschaft, Abschnitt B "Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden".
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Die EDEKABANK AG weist unter den Forderungen an
Kunden unter anderem Forderungen aus der Finanzierung von
Lebensmitteleinzelhändlern aus, die den Schwerpunkt
der Kreditvergabe der Gesellschaft darstellen.
Die Ermittlung der Höhe der
Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus der
Finanzierung von Lebensmitteleinzelhändlern ist
ermessensbehaftet und erfordert Schätzungen über
die erwartete Höhe und die Zeitpunkte der Zahlungen
des jeweiligen Kreditnehmers sowie aus der Verwertung der
gestellten Kreditsicherheiten.
Fehlerhafte Annahmen über Höhe und
Zeitpunkte der Zahlungen des Kreditnehmers und aus der
Sicherheitenverwertung führen dazu, dass die
Forderungen unzutreffend bewertet sind und somit den
Adressenausfallrisiken nicht in angemessener Höhe
Rechnung getragen wird. Vor diesem Hintergrund war es
für unsere Prüfung von besonderer Bedeutung, dass
die Annahmen über die Kapitaldienstfähigkeit des
Kreditnehmers und über die Höhe der
Sicherheitenverwertungserlöse im Einklang mit den
anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen getroffen
worden sind.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER
PRÜFUNG
Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der
Beurteilung der Fehlerrisiken haben wir unser
Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte
Prüfungshandlungen als auch auf aussagebezogene
Prüfungshandlungen gestützt.
Im Rahmen der kontrollbasierten
Prüfungshandlungen haben wir durch Einsicht in die
relevanten Organisationsrichtlinien, durchgeführte
Befragungen und anhand von Stichproben die Angemessenheit
und Implementierung relevanter Kontrollen sowie anhand von
Stichproben deren Wirksamkeit beurteilt, die die EDEKABANK
AG zur Sicherstellung der Angemessenheit der Höhe der
Einzelwertberichtigungen auf Forderungen an Kunden aus der
Finanzierung von Lebensmitteleinzelhändlern
eingerichtet hat.
Insbesondere anhand einer unter Wesentlichkeits- und
Risikogesichtspunkten bestimmten bewussten Auswahl von
Einzelengagements haben wir die Angemessenheit der
ermittelten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus
dem Kundenkreditgeschäft beurteilt. Dabei haben wir
schwerpunktmäßig die Schätzungen über
erwartete Zahlungsströme aus der
Kapitaldienstfähigkeit der finanzierten
Lebensmitteleinzelhändler sowie die voraussichtlich
erzielbaren Sicherheitenwerte beurteilt.
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die der Ermittlung der Einzelwertberichtigungen auf
Forderungen an Kunden aus der Finanzierung von
Lebensmitteleinzelhändlern zugrunde gelegten Annahmen
wurden sachgerecht ausgewählt und stehen im Einklang
mit den für die Bemessung von Einzelwertberichtigungen
anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen.
Sonstige Informationen
Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat ist für die
sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich
geprüften Bestandteile des Lageberichts:
| ― |
die Erklärung zur
Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB
(Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt
"Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und
Männern an Führungspositionen in der
EDEKABANK AG" des Lageberichts enthalten ist.
|
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die
übrigen Teile des Geschäftsberichts. Die
sonstigen Informationen umfassen nicht den Jahresabschluss,
die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben sowie
unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die oben genannten sonstigen
Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften
Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung
erlangten Kenntnissen aufweisen oder
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anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
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Verantwortung des Vorstands und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Der Vorstand ist verantwortlich für die
Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Institute geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
ist der Vorstand verantwortlich für die internen
Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der Vorstand verantwortlich
für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft
vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für
die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als
notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines
Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden
deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen
im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
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gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
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beurteilen wir die
Angemessenheit der vom Vorstand angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der
vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und
damit zusammenhängenden Angaben.
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ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des vom Vorstand
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
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beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
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beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Unternehmens.
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führen wir
Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im
Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter
Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom
Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach
und beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten
Angaben abweichen.
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Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die
Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab,
dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen
eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle
Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen
vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie
sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern
einschlägig, die zur Beseitigung von
Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen
Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den
für die Überwachung Verantwortlichen
erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der
Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen
Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die
besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir
beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk,
es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften
schließen die öffentliche Angabe des
Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE
RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß
Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Juni 2023
als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26.
Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind
ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2020 als
Abschlussprüfer der EDEKABANK AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem
Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem zusätzlichen Bericht an den
Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO
(Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER
WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche
Wirtschaftsprüfer ist Rainer Thiede.
Hamburg, den 15. März
2024
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Thiede |
Zilt |
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Wirtschaftsprüfer |
Wirtschaftsprüferin |
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