Krischer
GmbH
Bamberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
31.429,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.535,43 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
894,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
31.429,93 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.767,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
5.767,51 |
| B.
Rückstellungen |
662,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
31.429,93 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft ist eine
kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2
HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und
den ergänzenden Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
2. Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den
gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz
oder im Anhang anzubringenden
Vermerke insgesamt im
Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den
Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.
3. Von den
größenabhängigen Erleichterungen bei
den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Anhang
entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den
gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's.
4. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB
) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach
§ 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.
5. Unsere Geschäftstätigkeit im Jahre
2010 erschöpfte sich in der Komplementärstellung
für die Krischer Verwaltungs GmbH&Co.KG in Bamberg
an deren Kapital wir jedoch nicht beteiligt sind.
Hierfür erhalten wir eine angemessene Vergütung
von der Krischer Verwaltungs GmbH&Co.KG.
6. Mit Ausnahme der durch die Anwendung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung vom
25.05.2009 erforderlichen Änderungen wurden die auf
den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2010
beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265
Abs. 1 HGB ).
Mangels Notwendigkeit wurden die
Vorjahresvergleichszahlen aufgrund dies Wahlrechtes des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284
Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, unter Beachtung ergänzender
Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert
( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):
Die mit der erstmaligen Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sich
ergebenden Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:
| • |
Von der
Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1
HGB wird abgesehen.
|
| • |
Von dem Wahlrecht zum
Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich
ergebender Steuerentlastungen nach " 274 Abs. 1 Satz
2 HGB wird kein Gebrauch gemacht
|
Aktivseite
1. Die
entgeltlich erworbenen Immateriellen
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen
werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
2. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro
beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen unter
Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der
Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die
handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand
nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.Danach werden
abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro in
einen jahrgangsbezogenen
Sammelposten eingestellt.
Dieser
Sammelposten wird über die Dauer von fünf
Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
3.
Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten
bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum
Bilanzstichtag bewertet.
4. Innerhalb der
Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.
5.
Forderungen und
Sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip (
§ 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.
6.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag , die
Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1. Die
Steuerrückstellungen und die
Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf
der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in
angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe
nach werden die Rückstellungen in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs.
1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend
§ 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und
Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem
Zinssatz gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Zinssätze vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuern
berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und
steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf
umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu
verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 29,48%.
Die
übrigen Rückstellungen
berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten
und Gewährleistungen, die ohne rechtliche
Verpflichtungen erbracht werden.
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag , die
Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
4. Unsere
Geschäftstätigkeit im Jahre 2010
erschöpfte sich in der
Komplementärstellung für die Krischer
Verwaltungs GmbH&Co.KG in Bamberg an deren Kapital wir
jedoch nicht beteiligt sind. Hierfür erhalten wir eine
angemessene
Vergütung von der Krischer Verwaltungs
GmbH&Co.KG.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( §
284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung, unter Beachtung ergänzender
Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den
steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert
( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):
Aktivseite
1. Das
abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei
Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro
beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare und degressive Abschreibungen
unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die
Abschreibungen werden pro rata temporis, unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Abnutzbare
bewegliche Wirtschaftsgüter des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro
werden in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten
eingestellt. Dieser Sammelposten wird über die Dauer
von fünf Jahren gleichmäßig verteilt
aufgelöst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
2. Innerhalb der
Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bewertet.
3.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs.
3 HGB ) wird beachtet.
4.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem
Nennwert bewertet.
5. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die
Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
Passivseite
1.
Rückstellungen werden gemäß §
249 Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und / oder der
Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
Die
Steuerrückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
werden in Höhe des voraussichtlichen Anfalls auf Grund
des steuerlichen Gewinns dotiert.
Die
übrigen Rückstellungen
berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten
und Gewährleistungen, die ohne rechtliche
Verpflichtungen erbracht werden .
Rückstellungen für latente Steuer
berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf
Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und
steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf
umkehren.
2.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag , die
Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten
berücksichtigt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
1. Mangels
Anlagevermögen sind sowohl im
Geschäftsjahr als auch im Vorjahr keine Abschreibungen
veranlasst.
2.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit
von mehr als 1 Jahr bestehen im Geschäftsjahr als auch
im Vorjahr nicht. .
Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen waren im Geschäftsjahr in
Höhe von 30.505,05 Euro und im Vorjahr in Höhe
von 29.259,15 Euro existent.
Ausleihungen und Forderungen gegenüber
Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3
GmbHG zu berichten wäre, bestehen im
Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.
Passiva
1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein
Eigenkapital in Höhe von 30.767,51 Euro und im
Vorjahr ein Eigenkapital in Höhe von 30.007,73 Euro
aus.
2.
Rückstellungen sind gemäß § 249
Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und/oder der
Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
3.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr als auch
im Vorjahr nicht.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als fünf Jahren sind im
Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht existent.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern,
über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten
wäre, bestehen im Berichtsjahr als auch im Vorjahr
nicht.
D. Sonstige Angaben
1.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268
Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB
oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind
und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage
von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.
3.
Geschäftsführer sind Herr Harald Griebel
und Frau Renate Krischer-Griebel.
4.
Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer, sowie zugunsten dieser
Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen
im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht.
E. Unterzeichnung des Geschäftsführers
Bamberg, den 03.02.2012
( Renate Krischer-Griebel )
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.02.2012 festgestellt.
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