Steck
GmbH
Ulm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2012
EUR |
30.9.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.352,00 |
32.660,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
23.351,00 |
32.659,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
401.422,40 |
392.920,60 |
| I.
Vorräte |
18.005,96 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
343.511,50 |
344.947,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
39.904,94 |
47.972,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
297,00 |
272,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
425.071,40 |
425.852,60 |
Passiva
|
|
30.9.2012
EUR |
30.9.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.917,88 |
44.324,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
19.324,19 |
69.191,49 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
31.406,31 |
49.867,30 |
| B.
Rückstellungen |
406.053,00 |
378.644,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.100,52 |
2.884,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.100,52 |
2.884,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
425.071,40 |
425.852,60 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den
Vorschriften der aktuellen Fassung des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit wurden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht
werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bei den einzelnen Positionen der Bilanz sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung sind im zulässigen Rahmen
Zusammenfassungen vorgenommen worden.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr im überwiegend
unverändert geblieben.
B. WESENTLICHE BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Bei der Bewertung der einzelnen Positionen werden die
folgenden Grundsätze angewendet:
1. Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibung erfolgte nach der linearen Methode. Von dem
Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde kein Gebrauch gemacht.
2. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibung gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Soweit
erforderlich, sind die niedrigen beizulegenden Werte
angesetzt worden.
Die Abschreibung des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis Euro 410,00 wurden im
Anschaffungsjahr in voller Höhe als Betriebsausgaben
in Abzug gebracht.
3. Die Wertpapiere des Finanzanlagevermögens
wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
4. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt. Die Herstellungskosten beinhalten keine Zinsen
für Fremdkapital. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus der durchschnittlichen
Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
5. Die Forderungen werden zu ihrem Nominalwert
bewertet. Bestehenden Ausfallrisiken sowie dem allgemeinen
Kreditrisiko werden durch eine Pauschalwertberichtung
Rechnung getragen.
6. Die Sonstigen Vermögensgegenstände
wurden zum Nennwert angesetzt.
7. Die Bewertung des Kassenbestands sowie der
Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte mit dem Nennwert.
8. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Die
Pensionsrückstellung beträgt EUR 22.633,00.
9. Für erkennbare, ungewisse Verbindlichkeiten
wurden sonstige Rückstellungen gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in
Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1
satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
10. Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
I. Erläuterung der Bilanz
1. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind innerhalb eines Jahres fällig.
2. In den sonstigen Vermögensgegenständen
sind Forderungen gegenüber dem Gesellschafter in
Höhe von T€ 222 (Vorjahr T€ 248) enthalten.
3. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
wesentlichen Beträge für Jahrsabschlusskosten.
Sie decken alle bekannten ungewissen Verbindlichkeiten und
drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften ab.
4. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die Projected Unit Credit Methode angewendet. Für die
Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen:
Bewertungsparameter:
Rechnungszins 5,07% p.a.
Gehaltsdynamik 0,00% p.a.
Rentendynamik 0,00% p.a.
durchschnittliche Fluktuation 0,00% p.a.
Ergebnisse ohne Saldierung:
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung
zum 30.09.2012 EUR 58.314
Zeitwert der Vermögensgegenstände
gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum
30.09.2012 EUR 35.324
Fortgeschriebene Anschaffungskosten der
Vermögensgegenstände
gemäß § 246 Abs. 2 Satz
2 HGB zum 30.09.2012 EUR 35.324
Auf Grund der geänderten Bewertung
der laufenden Pensionen zum 01.10.2010 ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro 411,00.
Verteilung des Unterschiedsbetrags:
Verbliebener noch nicht zugeführter
Unterschiedsbetrag zum 30.09.2011 EUR 384,00
Zuführung zur Rückstellung aus
dem Unterschiedsbetrag zum 30.09.2012 EUR
27,00
Verbleibender noch nicht
zugeführter Unterschiedsbetrag zum 30.09.2012
EUR 357,00
5. Die Bilanzposition Verbindlichkeiten wird wie
folgt erläutert:
|
2012
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
T
€
|
< 1
|
1
- 5
|
> 5
|
Lieferung und
Leistung
|
0
|
0
|
0
|
0
|
Sonstige
|
6
|
6
|
0
|
0
|
|
6
|
6
|
0
|
0
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 6 T€
(Vorjahr 3 T€ ) enthalten. Verbindlichkeiten
gegenüber dem Gesellschafter bestand im Berichtsjahr
(Vorjahr 0 T€) nicht.
II. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführung
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2012
war:
Herr Roland Steck (Diplom Ingenieur FH), Ulm
Ulm, im November 2013
STECK GMBH
- Geschäftsführung-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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