SOLVO
Consulting GmbH
Stemwede
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
41.337,54 |
41.854,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
162,25 |
6.544,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
41.175,29 |
35.310,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
41.337,54 |
41.854,16 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.872,26 |
29.176,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
20.823,31 |
14.670,94 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.304,43 |
6.152,37 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.465,28 |
11.277,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
41.337,54 |
41.854,16 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2016 ist
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 - 289 HGB)
erstellt worden.
Die im Jahresabschluss 2016 angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des
letzten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkosten- verfahren gemäß §
275 Abs. 2 HGB vorgenommen.
In Anwendung der Definition der
Größenklassen nach § 267 HGB ist die
Gesellschaft zum
31. Dezember 2016 gemäß § 267 Abs. 1
HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288,
326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses
nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Bilanz entspricht hinsichtlich der Gliederung §
266 HGB.
Die Bewertung der Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgte zum Nominalwert.
Die Dotierung der Rückstellungen erfolgt in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
gemäß § 253 Abs. 1 HGB.
Die Verbindlichkeiten sind gemäß §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem zu erwartenden
Erfüllungsbetrag angesetzt und haben eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
C. Erläuterungen zum Jahresabschluss
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen in Höhe von EUR 11.475,20 (Vorjahr: EUR
8.190,80).
Alle ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
D. Sonstige Angaben
Zu Geschäftsführern sind bestellt:
Herr Kenan Coşar, Bochum
Herr Michael Förster, Stemwede.
Stemwede, den 12. Oktober 2017
SOLVO Consulting GmbH, Stemwede
Kenan Coşar
Michael Förster
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.10.2017 festgestellt.
|