STÖHR Beteiligungen GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anne-Kathrin Voelkel seit 17.5.2017 | Prokura |
Christian Stöhr seit 11.8.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EXTERN Messdienst GmbHWeidaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Grundlagen der Gesellschaft Die EXTERN Messdienst GmbH wurde im Jahr 1991 als OHG gegründet und im Jahr 1997 in eine GmbH gewandelt und ist im Handelsregister unter HRB 207006 Amtsgericht Jena eingetragen. Sie ist seit 2009 eine 100%ige Tochtergesellschaft der STÖHR Beteiligungen GmbH, welche sich wiederum vollständig im Besitz der Familie Stöhr, Weida, befindet. Die EXTERN Messdienst GmbH (nachfolgend EXTERN) ist ein Messdienstleistungsunternehmen, welches im Auftrag von privaten Hauseigentümern, Hausverwaltungen, Wohnungsgesellschaften/-genossenschaften und sonstigen wohnungswirtschaftlichen Kunden verbrauchsabhängige Heizkosten- und Betriebskostenabrechnungen entsprechend den Vorschriften der Heizkostenverordnung erstellt. Dazu zählt auch die Installation, Wartung und Betreuung von Messtechnik zur Erfassung der Medien Wärme, Kälte und Wasser. Vorgenannte Tätigkeitsfelder sind allgemein unter dem Begriff Submetering bekannt. Weiterhin bietet EXTERN Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Trinkwasserverordnung, sowie die Installation, Wartung und Betreuung von Rauchwarnmeldern an. EXTERN ist vorwiegend in den neuen Bundesländern tätig und betreibt inzwischen neben dem Firmensitz in Weida und über Tochter- bzw. Schwestergesellschaften weitere 7 Geschäftsstellen in Berlin, Dresden, Gera, Leipzig, Rostock und Zwickau. EXTERN ist ein mittelständisches Familienunternehmen, welches den Fokus auf höchste Kundenzufriedenheit gelegt hat - Messdienst im Sinne von "Dienst leisten". Um dies gewährleisten zu können, sorgt sich EXTERN dabei im Besonderen um die Zufriedenheit und Gesundheit der eigenen Belegschaft. II. Wirtschaftsbericht 1. Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf der EXTERN Messdienst GmbH war auch in 2023 erneut positiv zu bewerten. Aus dem eigenen Selbstverständnis heraus, für die Immobilienbranche ein zuverlässiger und umfassender Dienstleister zu sein, hat EXTERN die Entwicklungen, Neuerungen und Anforderungen in der Immobilienbranche immer im Fokus und stellt sich dementsprechend darauf ein. Dadurch konnten in den vergangenen Jahren erfolgreich neue Geschäftsfelder erschlossen und intensiviert werden, so z.B. die Gebäudeenergieberatung, die Trinkwasserbeprobung und der Rauchwarnmelderservice. 2. Ertragslage Die Ertragslage des Unternehmens im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Bei den Umsätzen ist ein Anstieg von T€ 3.268 auf T€ 14.176 (Vj. T€ 10.907) zu verzeichnen. Die Umsätze resultieren zum überwiegenden Teil aus dem Bereich "Ablesen/Abrechnen" und "Miete", sowie aus Umsätzen "Verkauf". Die Umsatzentwicklung stellt sich wie folgt dar:
Der prozentuale Aufwand für bezogene Waren und Leistungen (Bezogene Leistungen und Waren / Umsatzerlöse) ist auf 21 % (Vj. 11%) gestiegen. Die Personalkosten sind prozentual gesunken und betragen 33 % der gesamten Umsatzerlöse (Vj. 40%). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, sind zum Vorjahr betrachtet mit 25 % der gesamten Umsatzerlöse leicht gesunken (Anteil im Vj. 27 %). Nach Berücksichtigung von Finanzergebnis, neutralem Ergebnis und Steueraufwand beträgt der Jahresüberberschuss der EXTERN Messdienst GmbH T€ 1.752. 3. Finanzlage Die Finanzlage des Unternehmens ist im Geschäftsjahr 2023 weiterhin stabil. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit - ermittelt über die retrograde Methode - beläuft sich zum 31.12.2023 auf T€ 2.666,2 gegenüber T€ 2.993,9 per 31.12.2022. Die Hauptkomponenten des Kapitalflusses liegen wie im Vorjahr im operativen Ergebnis. Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit wurde vollständig aus dem Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit sowie aus der Finanzierungstätigkeit finanziert; darüber hinaus erhöhte sich der Finanzmittelbestand. Die Fremdkapitalquote erhöhte sich auf 54 % und korrespondierend sank die Eigenkapitalquote auf 46 %. Die anfallenden finanziellen Verpflichtungen wurden stets - i. d. R. unter Erwirtschaftung von Skontoerträgen - durch schnelle Zahlung erfüllt. Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben. 4. Vermögenslage Die Vermögenslage der EXTERN Messdienst GmbH stellte sich auch im Geschäftsjahr 2023 positiv dar. Die Bilanzsumme beläuft sich auf T€ 14.075 (Vj. T€ 10.609). Der Anteil des langfristigen gebundenen Vermögens bezogen auf die Bilanzsumme zum 31.12.2023 liegt bei 67 % (Vj. 76 %). Der Rückgang liegt im Wesentlichen an einer Erhöhung der Bilanzsumme aufgrund eines höheren Umlaufvermögen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen, die Forderungen gegen Unternehmen, mit den ein Beteiligungsverhältnis besteht sowie die sonstigen Vermögensgegenstände und die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nominal auf T€ 1.511 gestiegen (Vj. T€ 847) und im Verhältnis zur Bilanzsumme auf 11 % gestiegen (Vj. 8%). Das langfristig gebundene Fremdkapital beinhaltet als Position die Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 150. Dies macht einen Anteil - bezogen auf die Bilanzsumme - von 1 % aus. Bei den Steuerrückstellungen ist eine Erhöhung von T€ 252 in 2022 auf T€ 515 per 31.12.2023 zu verzeichnen. Aufgrund des strengen Niederstwertprinzips und den Regeln der verlustfreien Bewertung sind im Jahresabschluss sämtliche erkennbaren Verluste über Abwertungen und Rückstellungen berücksichtigt worden. Inflations- und Wechselkurseinflüsse haben auf die Vermögenslage keinen nennenswerten Einfluss. 5. Finanzielle Leistungsindikatoren Im Geschäftsjahr 2023 beläuft sich die Eigenkapitalquote des Unternehmens auf 46 % (Vj. 54 %), gleichzeitig stieg die Fremdkapitalquote auf 54 % im abgelaufenen Geschäftsjahr. Die Umsatzrendite erhöhte sich in 2023 auf 12,35 % im Vergleich zu 10,01 % in 2022. III. Risikobericht 1. Strategische Risiken Veränderungen im politischen und konjunkturellen Umfeld können negative Auswirkungen auf das Geschäftsmodell und die Entwicklung von EXTERN Messdienst GmbH haben. Die Entwicklung in der Messdienstbranche wird daher fortwährend beobachtet. Auf Basis der laufenden Beobachtungen des Wettbewerbsumfeldes werden Veränderungen und Entwicklungen der Märkte und des Geschäftsumfeldes analysiert und Entscheidungen für die strategische Positionierung und Entwicklung des Produkt- und Zielgruppenkonzeptes abgeleitet. Wir sind gesetzlich verpflichtet, auf wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung, die bestandsgefährdende oder wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können, hinzuweisen. Hierzu haben wir zur Identifikation und Bewertung wesentlicher Risiken ein umfassendes Kontroll- und Risikomanagementsystem als Bestandteil der Unternehmensplanung implementiert. Dieses System wird zur Anpassung an neue Erkenntnisse fortlaufend weiterentwickelt. 2. Leistungswirtschaftliche Risiken Die nachhaltige Gewinnung einer ausreichenden Anzahl sowohl qualifizierter Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als auch die Sicherstellung einer geringen Fluktuation sind wesentliche Voraussetzungen für ein Wachstum der EXTERN Messdienst GmbH. Positive oder negative Entwicklungen der Produktivität werden laufend in ihren Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg analysiert und bewertet. 3. Finanzwirtschaftliche Risiken Aufgrund eines implementierten Forderungsmanagements wird ein mögliches Ausfallrisiko minimiert. Unabhängig davon werden keine wesentlichen Ausfallrisiken bei der EXTERN Messdienst GmbH gesehen. Auf die Forderungen, die aus heutiger Sicht als risikobehaftet eingestuft wurden, werden entsprechende Wertberichtigungen gebildet. 4. Operationelle Risiken Das Unternehmen ist durch seine Tätigkeiten auf den Einsatz von internen und externen Mitarbeitern angewiesen. Durch einen umfangreichen Versicherungsschutz gegen Schadenfälle und ein mögliches Haftungsrisiko abgesichert. Im Geschäftsjahr wurden keine erkennbaren Risiken ermittelt, für das kommende Geschäftsjahr wird ebenfalls keine negative Entwicklung erwartet. Rechtliche Risiken sind ebenfalls nicht erkennbar, es sind keine das Unternehmen gefährdende Prozesse anhängig. Die EXTERN Messdienst GmbH ist in hohem Maß auf qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte angewiesen. Mit einer soliden Personalplanung, der Durchführung von Inhouse-Ausbildungen und externen Weiterbildungen und Qualifizierungen für die Belegschaft, konnte das Risiko von personellen Engpässen geringgehalten werden. Mitarbeiter, die mit vertraulichen Informationen arbeiten, verpflichten sich, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten und mit den Informationen verantwortungsvoll umzugehen, wodurch das Geschäftswissen gesichert wird. IV. Prognosebericht Entwicklungen in der Branche / Markttendenzen a. Digitalisierung/Automatisierung: Die Digitalisierung der Prozesse in der Branche geht mit großen Schritten voran. Dabei ist insbesondere der bald ausnahmslose Einsatz von funkbasierter Messgerätetechnik zu nennen. War es in der Vergangenheit vorwiegend eine Frage des Komforts für den Mieter, weil dieser bei der Zählerablesung nichtzugegen sein musste, so wird der Einsatz fernauslesbarer Messgerätetechnik nun durch verbindliche neue Gesetze und Verordnungen (z.B. Messstellenbetriebsgesetz/MsbG und Energieeffizienz-Richtlinie/EED) direkt oder indirekt zur Pflicht. Alle Zählerdaten stehen dabei ausschließlich digital zur Verfügung, die umfassende Anpassung von bisherigen Softwareanwendungen und Prozessen (einschließlich deren Automatisierung) ist für die Branche somit zwingend erforderlich. b. neue Marktteilnehmer: Im Zuge der oben genannten neuen Regularien (MsbG, EED) entstehen derzeit zunehmend neue Marktteilnehmer. Zum einen sind dies Start-ups, welche durch neue Denkansätze die bisher recht konservative Messdienstbranche zu verändern versuchen (Stichwort "Disruption"), zum anderen sind dies aber auch alteingesessene Unternehmen (z.B. Energieversorger/Stadtwerke), welche bisher im Submetering-Umfeld nicht tätig waren, sich nun aber mit diesem Thema - ob freiwillig oder unfreiwillig - auseinandersetzen (Stichwort "Bündelangebote", siehe MsbG). Diesen Entwicklungen stellt sich EXTERN wie folgt: a. IT-Investitionen: Die EXTERN Messdienst GmbH investiert schon seit Jahren verstärkt in Ihre IT-Infrastruktur, hierbei insbesondere in den Bereich der branchenspezifischen Abrechnungs- und Verwaltungssoftwarelösungen. Die permanente Weiterentwicklung der branchenspezifischen Software wird durch ein eigenständiges Unternehmen realisiert, welches sich im Besitz des Gesellschafter-Geschäftsführers befindet. Die Branchensoftware selbst wird deutschlandweit auch von weiteren Messdienstunternehmen, Stadtwerken und Wohnungsgesellschaften eingesetzt. Derzeitiger Fokus der Entwicklung liegt auf der vollständigen Digitalisierung des manuellen Ableseprozesses von nicht funkfähiger Messgerätetechnik und der teilautomatisierten Datenverarbeitung funkfähiger Messgerätetechnik nach dem OMS Standard b. Kundenorientierung/-nähe: Kundenorientierung und -nähe ist eine wesentliche Stärke der EXTERN Messdienst GmbH. Aufgrund der großen Bandbreite unserer Kunden (vom privaten Hauseigentümer bis zum wohnungswirtschaftlichen Konzern mit mehreren tausend Nutzeinheiten im Bestand) sind deren Individualbedürfnisse und somit die Anforderungen an uns sehr verschieden. Grundsätzlich ist es so, dass wir unseren Kunden persönliche Ansprechpartner zur Verfügung stellen. Bei fachlichen oder gesetzlichen Änderungen informieren wir unsere Kunden proaktiv. Individuelle, kundenspezifische Softwareanpassungen werden durch unseren Softwarepartner zeitnah realisiert. Die Nähe zu unseren Kunden bzw. deren Liegenschaften gewährleisten wir durch unser Netzwerk aus Geschäftsstellen, Servicebüros, sowie Schwester- und Partnerfirmen. Ziel ist es, dieses Netzwerk strategisch weiter auszubauen. c. strategische Partnerschaften: Um unseren Kunden die im MsbG geforderten "Bündelangebote" unterbreiten zu können, sind aus unserer Sicht Partnerschaften / Kooperationen mit z.B. Energieversorgern oder Stadtwerken notwendig. Zusätzlich erwägen wir Partnerschaften mit einem oder auch mehreren weiteren Softwareherstellern, um die komplexen Anforderungen im Zuge der Digitalisierung und Automatisierung noch effektiver und zeitnaher umsetzen zu können. Durch die ständig weitere Verbesserung unserer angebotenen Dienstleistungen streben wir eine noch bessere und stabilere Positionierung am Markt an. Unsere Planung für 2024 geht von einem Umsatz in Bandbreite von T€ 13.000 bis T€ 14.000 aus.
Weida, 25.10.2024 gez. Christian Stöhr, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die EXTERN Messdienst GmbH mit Sitz in Weida ist beim Amtsgericht Jena HRB 207006 eingetragen. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 der EXTERN Messdienst GmbH wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften - insbesondere des GmbH-Gesetzes und des HGB in der Fassung des BilRUG - aufgestellt. Der Jahresabschluss ist hinsichtlich des Aufbaus und inhaltlich mit dem Vorjahr vergleichbar. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften des § 266 HGB. Der Aufbau der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren entspricht § 275 HGB. Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den für mittelgroße GmbHs geltenden Vorschriften aufgestellt. Auf- und Abzinsungen aus Rückdeckungsversicherungen und Pensionsverpflichtungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung nach der Netto-Methode ausgewiesen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung gebucht worden. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellkosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Das Anlagevermögen wird ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Folgende Abschreibungssätze wurden angewendet:
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§ 256, 1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch nach der Lagerentnahmefolge den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung einer angemessen dotierter Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Der Rechnungsabgrenzungsposten wurde in Höhe der im Voraus geleisteten Zahlungen bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit den in dem Versicherungsmathematischen Gutachten ermittelten Werten angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "projected unit credit method" errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Als durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Jahre ist von der Deutschen Bundesbank bei der Bewertung 1,82 % (Vj. 1,78%) zugrunde gelegt worden. Bei den Gehalts- und Rentenanpassungen war aus vertraglichen Gründen keine Rentendynamik zu berücksichtigen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB), sofern die Abzinsung nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen erfasst, die Erträge nach dem Bilanzstichtag darstellen. Aus den Abweichungen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen ergeben sich insgesamt aktive latente Steuern. Die Abweichungen bestehen bei den Posten "Geschäfts- und Firmenwert", "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" und "Sonstige Rückstellungen". Die Gesellschaft macht von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 I 2 HGB keinen Gebrauch, so dass ein Ansatz des Aktivüberhangs in der Bilanz unterbleibt. III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. (siehe Anlage 1) Im Anlagenspiegel sind die historischen Anschaffungskosten und kumulierten Abschreibungen der zugegangenen Vermögenswerte durch die Verschmelzung in einer separaten Spalte ausgewiesen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung mit TEUR 7,6 (Vj.: TEUR 4,5) und spezielle Kreditrisiken (Einzelwertberichtigung) mit TEUR 139 (Vj.: TEUR 35) berücksichtigt. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen an HANUG Abrechnungsdienst GmbH, Gera, in Höhe von TEUR 43 (Vj.: TEUR 14). Darin sind TEUR 0,1 (Vj.: TEUR 0) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und TEUR 43 (Vj.: TEUR 14) Ansprüche aus Umsatzsteuer. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden in Höhe von TEUR 18 (Vj.: TEUR 18) an die GIA Gesellschaft für integrierte Abrechnungslösungen GmbH, Stephanskirchen, ausgewiesen. Von den Forderungen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: - Forderungen gegen verbundene Unternehmen EUR 0,00 (Vj.: EUR 0,00) - Forderungen gegen Personal EUR 20.683,44 (Vj.: EUR 19.462,02) In Höhe von TEUR 44 (Vj.: TEUR 44) bestehen verpfändete Aktivwerte für Rückdeckungsversicherungen, die rechtlich erst mit Ablauf der Versicherungszeit entstehen. Sie wurden mit den Pensionsrückstellungen verrechnet und weisen zum 31.12.2023 folgenden Bestand aus:
Die Anschaffungskosten der Vermögenswerte betragen EUR 43.792,00.Folgende Aufwendungen und Erträge wurden verrechnet:
In den "Sonstigen Rückstellungen" sind die folgenden Rückstellungen mit einem nicht unerheblichen enthalten: - Austauschverpflichtungen aus Garantiewartungsverträgen: EUR 487.800,00 (Vj. EUR 854.700,00) Verbindlichkeiten aus laufenden Zahlungs- und Verrechnungsverkehr sowie aus Darlehen bestehen gegenüber dem verbundenen Unternehmen STÖHR Beteiligungen GmbH, Weida-Hohenölsen, in Höhe von TEUR 0,00 (Vj.: TEUR 0,00). Das Unternehmen ist zugleich Gesellschafterin. Verbindlichkeiten aus laufenden Zahlungs- und Verrechnungsverkehr bestehen gegenüber dem verbundenen Unternehmen HANUG Abrechnungsdienst GmbH, Gera, in Höhe von TEUR 100,00 (Vj.: TEUR 0,00). Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
*) in voller Höhe gesichert durch: - Abtretung von Außenständen (Globalzession) - Sicherungsübertragung der Mietgeräte - Bedingte Übertragung von Mietverträgen /Betreuungsverträgen - Übereignung von Kraftfahrzeugen und Warenlagern **) Bedingte Übertragung von Betreuungsverträgen IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) erstellt. Im Posten "Andere aktivierte Eigenleistungen" werden die Einbaukosten der im Geschäftsjahr aktivierten Mietgeräte ausgewiesen. V. sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Es bestehen Haftungsverhältnisse aus der Bestellung für fremde Verbindlichkeiten, und zwar Bürgschaften in Höhe von insgesamt TEUR 3.200 Davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 2.900 und gegenüber assoziierten Unternehmen in Höhe von TEUR 300. Da die verbürgten Darlehen planmäßig getilgt werden, ist von keiner Inanspruchnahme der Bürgschaften auszugehen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen in Höhe von TEUR 133 (Vj. TEUR 141) künftige Verpflichtungen aus Leasingverträgen. Der Jahresbetrag der Verpflichtung beträgt TEUR 84 (Vj. TEUR 155). Organe Zum Geschäftsführer war bestellt: - Christian Stöhr; Dipl.-Inf. (FH), Weida Die Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer betrug 104 (Vj. 98). Gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht gesondert in der Bilanz ausgewiesene - Verbindlichkeiten von EUR 300.000,00 (Vj. EUR 0,00) Ausweis unter Bilanzposten "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" Verbundene Unternehmen und Beteiligungen Verbundenes Unternehmen i.S. § 285 Nr. 11 HGB ist die STÖHR Beteiligungen GmbH, Weida (Muttergesellschaft). Verbundenes Unternehmen i.S. § 285 Nr. 11 HGB ist die HANUG Abrechnungsdienst GmbH, Gera. Die Beteiligung beträgt 100 %. Das Eigenkapital wird zum 31. Dezember 2022 mit TEUR 344 (Vj. TEUR 325) ausgewiesen, der Bilanzgewinn beträgt TEUR 269 (Vj. TEUR 250). Die Bilanz zum 31.12.2023 lag zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vor. Die Gesellschaft ist an der EAD Energieabrechnungsdienst Zeulenroda GmbH Wärmedienst, Zeulenroda, mit 50 % beteiligt. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2022 hat TEUR 1.723 (Vj. TEUR 1.585) und der Bilanzgewinn TEUR 1.646 (Vj. TEUR 1.508) betragen. Die Bilanz zum 31.12.2023 lag zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vor. Die Gesellschaft ist am nominalen Stammkapital der GIA Gesellschaft für integrierte Abrechnungslösungen GmbH, Stephanskirchen, mit 50 % beteiligt. Das Eigenkapital zum 31. Dezember 2017 hat TEUR 0 (Vj.: TEUR 9) und der Jahresfehlbetrag TEUR 41 (Vj.: TEUR 35) betragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018, zum 31. Dezember 2019, zum 31. Dezember 2020, zum 31. Dezember 2021, zum 31.Dezember 2022 sowie zum 31.12.2023 liegt noch nicht vor. Aufgrund der größenabhängigen Befreiungen des § 293 HGB war ein Konzernabschluss nicht aufzustellen. Ausschüttungsgesperrte Beträge Der Barwert der Altersvorsorgeverpflichtung (Pensionsrückstellung) wurde unter Zugrundelegung des Zinssatzes zwischen zehnjähriger und siebenjähriger Durchschnittsbetrachtung ermittelt. Danach wird für die Ausschüttungssperre ein Unterschiedsbetrag von TEUR 2 ausgewiesen. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Ergebnisverwendung Vom Jahresergebnis in Höhe von EUR 1.751.337,86 wurde am 14.11.2023 ein Betrag von EUR 1.200.000,00 als Vorab-Gewinn an die "Stöhr Beteiligungen GmbH" ausgeschüttet. Der Geschäftsführer schlägt vor, das verbleibende Jahresergebnis in Höhe von EUR 551.337,86 auf neue Rechnung vorzutragen.
Weida, den 25.10.2024 gez. Christian Stöhr, Geschäftsführer Anlagenspiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die EXTERN Messdienst GmbH, Weida Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EXTERN Messdienst GmbH, Weida, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12.2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EXTERN Messdienst GmbH, Weida, für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12.2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung alsnotwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Erfurt, 7. November 2024 Bavaria
gez. Körper, Wirtschaftsprüferin gez. Will, Wirtschaftsprüfer |
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