IFFMEDIC
GmbH
Ahrensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.292,00 |
6.253,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
9,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.290,00 |
6.244,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
342.772,15 |
280.223,18 |
| I.
Vorräte |
114.390,18 |
77.585,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
209.411,67 |
106.056,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.970,30 |
96.581,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.428,00 |
3.316,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
348.492,15 |
289.792,91 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
100.278,08 |
99.726,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
49.726,26 |
115.983,22 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.551,82 |
-41.256,96 |
| B.
Rückstellungen |
123.721,86 |
45.018,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
124.492,21 |
145.048,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
124.492,21 |
145.048,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
348.492,15 |
289.792,91 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326, 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
1. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungen wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind,
sofern welche bestehen, nachfolgend angegeben.
2. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste sind
berücksichtigt worden. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert worden sind. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
| • |
Die immateriellen
selbstgeschaffenen Vermögensgegenstände
wurden mit den Herstellungskosten bewertet. Die
planmäßige Abschreibung erfolgt über
einen Zeitraum von 4 Jahren.
|
| • |
die
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
oder zu Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
|
| • |
Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
|
| • |
Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Es wurden keine Sonderabschreibungen vorgenommen.
|
| • |
Die Neuzugänge wurden pro
rata temporis abgeschrieben.
|
| • |
Geringwertige
Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden im Jahr der
Anschaffung abgeschrieben.
|
| • |
Die Entwicklung und Gliederung
der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus
dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso wie die
Abschreibungen des Geschäftsjahres.
|
| • |
Die Vorräte wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
|
| • |
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden
grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.
|
| • |
Die Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
|
3. Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag Restlaufzeit Restlaufzeit
der Verbindlich- bis zu einem von mehr als
keiten Jahr fünf Jahren
Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und
Leistungen 108.040,62 €
108.040,62
€
0,00 €
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
0,00
€
0,00
€
0,00 €
Sonstige
Verbindlichkeiten 16.451,59
€ 16.451,59
€
0,00 €
II. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem Gesellschafter vor, das
Ergebnis
Jahresüberschuss
25.551,82 EUR
auf neue Rechnung vorzutragen.
Aus dem Vorjahresergebnis wurde laut
Gesellschafterversammlung vom 25.10.2019 ein Gewinn in
Höhe von 25.000,00 Euro ausgeschüttet. Der
Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von
der Geschäftsführung vorgeschlagenen
Ergebnisverwendung aufgestellt.
Die Bilanz weist somit ein Eigenkapital in Höhe
von EUR 100.278,08 aus.
III. Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Es bestanden keine Forderungen gegenüber dem
Gesellschafter zum Bilanzstichtag.
IV. Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
V. Anlagenspiegel
Der Anlagenspiegel folgt auf der nächsten Seite.
sonstige Berichtsbestandteile
Ahrensburg, den 09.11.2020
gez. der Gesch
äftsführer Andreas Iffland
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.11.2020 festgestellt.
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