ACUMAN GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rudolf Hieblinger seit 18.3.2025 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Creation & Focus, Design GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGFür die Offenlegung sind gegenüber dem festgestellten Anhang die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 326 HGB und anderen im HGB niedergelegter Vorschriften beansprucht worden. Allgemeine Angaben Die Bewertung erfolgte beim Anlage- wie beim Umlaufverrmögen nach dem goint-condern-Prinzip. Gründe für hiervon abweichende Ansätze waren nicht erkennbar. Im Jahresabschluß des Berichtsjahres wurden
bezogen auf den Jahresabschluß des Vorjahres
keine Abweichungen in den angewandten Bewertungs- und
Darstellungsmethoden, den
Abschreibungsmethoden, der Abschreibung
auf Geringwertige
Wirtschaftsgüter, der Bewertung von
Forderungen und Verbindlichkeiten, der
Ermittlung der Anschaffungs- und
Herstellungskosten von Anlage- und
Umlaufvermögen und der Entscheidung zwischen
Gesamt- und Umsatzkostenverfahren
vorgenommen.
Soweit der Jahresabschluß Bestandteile
von Bedeutung enthält, die dazu führen, daß
bei Anwendung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Bilanzierung kein den
tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage vermittelt wird,
werden diese in den nachfolgenden
Erläuterungen zum Anhang dargestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundsätzlich wurden bei der Erstellung
des Jahresabschlusses alle
handelsrechtlichen Bilanzierungs-
und Bewertungsvorschriften nach dem Wortlaut der
entsprechenden gesetzlichen
Regelungen berücksichtigt.
Unternehmensspezifische oder andere
Gründe, die ein Abweichen hiervon
erforderlich gemacht oder gerechtfertigt
hätten, lagen nicht vor.
Hinsichtlich des Anlagevermögens wurden die
jeweiligen Anschaffungs- und
Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, aktiviert.
Soweit die Wirtschaftsgüter dem
Unternehmen bereits im Vorjahr dienten,
wurden die Vorjahreswerte unverändert
übernommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten,
jeweils unter Abzug von Einzelwertberichtigungen (im
Falle erkennbarer Einzelrisiken) bzw. pauschaler
Wertberichtigungen bewertet.
Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen angesetzt,
Rückstellungen mit den Werten der bekannten
oder wahrscheinlichen Verpflichtungen. Soweit aus
steuerlichen Gründen Abzinsungen vorzunehmen
waren, sind diese nicht in die Bilanzansätze
eingegangen, sondern in einer
Nebenrechnung zur Herleitung der
Steuerbilanz erfaßt.
Bilanzpositionen in Fremdwährung wurden mit dem
Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles gebucht. Speziell
für die Erstellung des Jahresabschlusses wurden keine
Neubewertungen vorgenommen.
Angaben zur Gliederung
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlust-Rechnung folgt dem Schema in den §§ 266
und 275 HGB. Abweichungen vom gesetzlichen
Gliederungsschema waren nicht
erforderlich und wurden nicht
vorgenommen.
Die gem. §§ 266 und 275 HGB
aufgeführten Positionen der Bilanz und der GuV
sind dargestellt, wenn im Berichtsjahr oder im
Vorjahr hierfür Werte anzusetzen waren. Die
größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 266 Abs. 1 HGB, §
274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB für kleine
und mittelgroße Kapitalgesellschaften
wurden sinngemäß in Anspruch
genommen.
Erläuterungen zur Bilanz
Im Berichtsjahr unterliegen der Vorschrift des §
268 Abs. 8 HGB die folgenden Positionen:
Aktivierte latente Steuern € 47.947
Der Ansatz von latenten Steuern ist mit einem
durchschnittlichen Gewinnsteuersatz von 33 %
vorgenommen worden.
Für die Bewertung der Verpflichtungen aus der
betrieblichen Altersversorgung liegt ein von einem
Versicherungsmathematiker unter Berechnung nach der
Teilwertverrentung erstelltes Bewertungsgutachten vor.
Hierbei sind ein Rechnungszins von 5,15%, die Bewertung
nach kollektiver Ermittlung von Anwartschaften, ein
Gehaltstrend von 0% sowie eine jährliche Steigerung
der laufenden Leistungen i.H.v. 3% berücksichtigt
worden.
Der bilanzielle Ausweis der Verpflichtungen aus der
betrieblichen Altersversorgung ist nach Saldierung mit
dem entsprechenden Planvermögen erfolgt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr oder durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte gesicherte Verbindlichkeiten sind nicht passiviert.
Im Berichtsjahr ist die Summe der Sperrbeträge gem.
§ 268 Abs. 8 HGB € 47.947,-.
Sonstige Angaben
Anzahl der Arbeitnehmer im Berichtsjahr:
Kaufmännische Mitarbeiter 1
Gewerbliche Mitarbeiter 5
Zum Abschlußstichtag wurde die
Geschäftsführung ausgeübt durch
· Rudolf Hieblinger, Neubiberg
Ein Aufsichtsrat war zum Abschlußstichtag nicht
bestellt.
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
bestanden nach Darstellung durch die
Geschäftsleitung zum Abschlußstichtag
nicht.
R. Hieblinger Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.01.2013 |
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