KENDAXA
Holding GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.074.107,07 |
8.328.498,13 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.652.951,72 |
7.900.244,78 |
| II.
Sachanlagen |
23.786,00 |
30.884,00 |
| III.
Finanzanlagen |
397.369,35 |
397.369,35 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.813.188,98 |
5.970.137,90 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
638.221,98 |
703.692,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
507.698,26 |
462.138,10 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.174.967,00 |
5.266.445,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
798,80 |
371,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
18.888.094,85 |
14.299.007,03 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.946.310,71 |
13.701.811,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
73.536,00 |
66.667,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
17.645.408,35 |
13.015.702,35 |
| III.
Gewinnvortrag |
619.442,26 |
444.397,81 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
392.075,90 |
-175.044,45 |
| B.
Rückstellungen |
58.960,00 |
52.505,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
882.824,14 |
544.690,26 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
882.824,14 |
544.690,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
18.888.094,85 |
14.299.007,03 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Allgemeines
Die KENDAXA Holding GmbH hat ihren Sitz in Leipzig
und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter
HRB 33899 eingetragen.
Der Jahresabschluss der KENDAXA Holding GmbH, Leipzig
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung in EUR erstellt. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt
worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Die
größenabhängigen
Aufstellungserleichterungen und Schutzklauseln wurden
teilweise in Anspruch genommen.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des
§ 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert
wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Andere
entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als
Nutzungsdauer werden regelmäßig 10 Jahre
zugrundegelegt, wenn sich nicht ein abweichender Zeitraum
z. B. aufgrund der Laufzeit eines Patents ergibt.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Herstellungskosten d.h. mit den bei ihrer
Entwicklung angefallenen Aufwendungen als Aktivposten in
die Bilanz aufgenommen und nach Fertigstellung
planmäßig linear über ihre Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Andere Anlagen der Betriebs- und
Geschäftsausstattung werden über eine
Nutzungsdauer von 3 bis 13 Jahren abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit
Anschaffungskosten bis zu EUR 800 werden im
Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr
auch der Abgang unterstellt wird.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu
Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung von 1
% (i.VJ.1 %) auf Forderungen Rechnung getragen.
Unverzinsliche oder unterhalb der marktüblichen
Verzinsung liegende Forderungen mit Laufzeiten von
über einem Jahr sind abgezinst.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung
erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen
angesetzt. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von
über einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem
fristkonkruenten von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen
durchschnittlichen Marktzins.
Sämtliche Rückstellungen mit einer
ursprünglichen Laufzeit oder Restlaufzeit von genau
einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Bei der
Ermittlung der im Zusammenhang mit der
Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und
Erträge wird davon ausgegangen, dass die Änderung
des Abzinsungssatzes zum Beginn der Periode eingetreten
ist. Für Veränderungen des Verpflichtungsumfanges
wird die Annahme getroffen, dass diese zum Periodenende
eingetreten sind. Erfolge aus der Änderung des
Abzinsungssatzes oder der Restlaufzeit sind im
Aufzinsungsergebnis enthalten und werden demzufolge
einheitlich in dem GuV-Posten "Zinsaufwendungen"
ausgewiesen.
Die
übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Erfüllungsbetrag bewertet.
II.
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2019
|
2018
|
|
EUR
|
EUR
|
Forderungen
|
626.659,29
|
594.540,42
|
Verbindlichkeiten
|
695.539,01
|
283.160,20
|
2.
Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden im Durchschnitt 7 (i.VJ.
7) Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Bad Soden am Taunus, 28.07.2020
Gez. Herr Kevin-Christopher Wolfgang Blaschke als
einzelvertretungsberechtiger Geschäftsführer der
CBNG Holding GmbH
Gez. Herr Dietrich Twietmeyer als
einzelvertretungsberechtiger Geschäftsführer der
FBH Kendaxa GmbH
Gez. Herr Peter Fischer als
einzelvertretungsberechtiger Geschäftsführer der
BPS Beteiligungsgesellschaft mbH
Gez. Herr Markus Völkel als
einzelvertretungsberechtiger Geschäftsführer der
A&V Holding GmbH & Co. KG
Gez. Herr Felix Bode als einzelvertretungsberechtiger
Geschäftsführer der Bode Investment GmbH
Gez. Herr Frank-Florian Glinicke als
Geschäftsführer der Glinicke Investment oHG
Gez. Herr Frank Demmler als
einzelvertretungsberechtiger Geschäftsführer der
Demmler Invest GmbH
Gez. Herr Holger Taubmann als
einzelvertretungsberechtiger Geschäftsführer der
HT Holding GmbH
Gez. Frau Susann Garcia-Rodriguez
Gez. Herr Torsten Murke
Gez. Herr Sascha Haghani als
einzelvertretungsberechtiger Geschäftsführer der
Haghani Ökologie und Digital Venture GmbH
Gez. Herr Pierre-Pascal Urbon als
einzelvertretungsberechtiger Geschäftsführer der
Urbon GmbH
Gez. Herr Bernd Arkenau als Bevollmächtigter der
eCAPITAL IV Technologies Fonds GmbH & Co. KG
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.07.2020 festgestellt.
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