WHITE GRID
GmbH
Krefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.166,00 |
49.089,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
43.796,00 |
48.373,00 |
| II.
Sachanlagen |
370,00 |
716,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
86.450,82 |
66.959,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
86.450,82 |
66.959,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
640,80 |
640,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
131.257,62 |
116.689,27 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.861,40 |
9.365,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
40.634,74 |
61.093,45 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.496,14 |
20.458,71 |
| B.
Rückstellungen |
12.390,00 |
12.240,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
95.161,72 |
93.235,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
67.131,94 |
93.235,01 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.844,50 |
1.849,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
131.257,62 |
116.689,27 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der WHITE GRID GmbH wurde auf der
Grundlage des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmoderniesierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Dieser Anhang
wurde zulässigerweise unter Inanspruchnahme der
größenabhängigen Erleicherungen des §
288 HGB erstellt.
Die Anwendung der durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
geänderten Vorschriften erfolgt erstmals für das
Geschäftsjahr 2010.
Für die Offenlegung des Jahresabschlusses werden
die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 326, 327 HGB in Anspruch
genommen.
Ein Lagebericht wurde unter Inanspruchnahme der
Erleichterung des § 264 Abs. 1 HGB
zulässigerweise nicht erstellt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen
- § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB -
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten
bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibung vermindert.
Soweit notwendig, erfolgen
außerplanmäßige Abschreibungen.
Zuschreibungen erfolgen gemäß § 253
Abs. 5 HGB, sofern der Grund für eine
außerplanmäßige Abschreibung entfallen
ist. Die planmäßigen linearen Abschreibungen
richten sich nach der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer der jeweiligen
Vermögensgegenstände.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00
wurden im Jahr des Zugangs in einen Sammelposten
gemäß § 6 Absatz 2a EStG eingestellt und
über fünf Jahre abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr
grundsätzlich als Aufwand erfasst.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
bewertet. Einzelwertberichtigungen werden in Höhe des
Ausfallrisikos vorgenommen. Forderungen in fremder
Währung bestehen nicht.
Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Nennwerten
bilanziert.
Das Stammkapital wurde gemäß § 42
Abs. 1 GmbHG ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen nicht.
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach
darstellen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanz ist in Anlehnung an das Gliederungsschema
des § 266 Abs. 2 und 3 HGB für große
Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern i.H.v. TEUR 38 (Vorjahr:
TEUR 54). Diese bestehen im Wesentlichen aus sonstigen
Verbindlichkeiten.
IV. Sonstige Angaben
1. Name des Geschäftsführers
- § 285 Nr. 10 HGB -
Als Geschäftsführerin im Berichtsjahr war
Frau Irene Huber, Kauffrau, bestellt.
2. Restlaufzeiten und Sicherheiten von
Verbindlichkeiten
- § 285 Nr. 1 und 2 HGB -
|
Stand 31.12.2010
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Restlaufzeit bis 1
Jahr
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Restlaufzeit 1 bis 5
Jahre
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Restlaufzeit >
5 Jahre
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€
|
€
|
€
|
€
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
23.341,88
|
23.341,88
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
5.960,41
|
5.960,41
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
65.859,43
|
65.859,43
|
0,00
|
0,00
|
Gesamt
|
95.161,72
|
95.161,72
|
0,00
|
0,00
|
Es bestehen keine durch die Berichtsgesellschaft
gewährten Sicherheiten für eigene
Verbindlichkeiten.
Krefeld, 27. Dezember 2011
WHITE GRID GmbH
gez.Irene Huber
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.
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