Dr. Witte
Project Services GmbH
Neunkirchen-Seelscheid
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
827,00 |
2.236,00 |
| I.
Sachanlagen |
827,00 |
2.236,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
234.576,80 |
153.683,78 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
122.378,54 |
90.949,83 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
112.198,26 |
62.733,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.458,80 |
2.728,82 |
| Aktiva |
236.862,60 |
158.648,60 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
95.595,03 |
68.926,90 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
45.595,03 |
18.926,90 |
| B.
Rückstellungen |
14.089,36 |
11.695,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
127.178,21 |
78.026,14 |
| Summe
Passiva |
236.862,60 |
158.648,60 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023, der Dr. Witte
Project Services GmbH, Hauptstr. 64, 53819
Neunkirchen-Seelscheid, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter
15146, wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff.
HGB) sowie der Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten-
minderungen, vermindert um planmäßige
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu vier Jahren bei immateriellen
Vermögensgegenständen und von 6 bis 14 Jahren bei
Sachanlagen), bewertet.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde aus
Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren,
beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00
die der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der
Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht, da diese bezüglich ihrer
Größenordnung unwesentlich sind.
2. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist
durch angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen
worden.
3. Rückstellungen / Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare
Risiken ausreichend berücksichtigt
sind. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Im Gesamtbetrag sind keine Forderungen gegen
Gesellschafter enthalten (VJ Euro 0,00).
2. sonstige Vermögensgegenstände
Im Gesamtbetrag sind keine Forderungen gegen
Gesellschafter enthalten (VJ Euro 0,00).
3. Eigenkapital
In dem ausgewiesenen Bilanzgewinn ist ein
Gewinnvortrag in Höhe von Euro 18.926,90
enthalten.
4. Rückstellungen
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbaren Risiken
ausreichend berücksichtigt sind. Die
Rückstellungen sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro
127.178,21 (VJ Euro 78.026,14),mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahren Euro 0,00 (VJ Euro 0,00).
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestanden zum Stichtag
in Höhe von Euro 2.793,51 (VJ Euro
1.950,47)
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro
4.741,09
(VJ Euro 5.469,00) und Verbindlichkeiten im Rahmen
der sozialen Sicherheit in Höhe von Euro 0,00 (VJ Euro
0,00).
D.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
1. Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer beträgt 3.
2. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestanden zum Abschlussstichtag
in Höhe von Euro 3.168 aus einem Mietvertrag und Euro
12.948 aus einem Leasingvertrag.
Geschäftsführer der Dr. Witte Project
Services GmbH ist Herr Moritz Jäger, M.Sc.
Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.
Neunkirchen-Seelscheid
gez. Geschäftsführer Moritz Jäger, Master
of Science
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2025
festgestellt.
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