Bauhaus MVZ GmbH
Mauritiusstraße 5, 48565 Steinfurt, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Hermeyer seit 20.10.2023 | Prokura |
Norbert Althelmig seit 4.8.2023 | Geschäftsführer |
Dirk Schmedding seit 22.6.2011 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
UKM Marienhospital Steinfurt GmbH | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bauhaus MVZ GmbHSteinfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Firma: Bauhaus MVZ GmbH Sitz: Steinfurt Registergericht: Amtsgericht Steinfurt Handelsregisternummer: HR B 9276 Die Bauhaus MVZ GmbH ist ein 100 %-iges Tochterunternehmen der UKM Marienhospital Steinfurt GmbH. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich deren Abweichungen Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Rechnungslegung der Bauhaus MVZ GmbH wurden die handelsrechtlichen Regelungen für große Kapitalgesellschaften sowie die ergänzenden Regelungen des GmbHG angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt zum Bilanzstichtag 486 T€, nach 299 T€ im Vorjahr. Durch die von der Alleingesellschafterin mit einem Rangrücktritt versehenen, am 20. Juli 2017, 13. August 2018 sowie am 03. Mai 2019 und am 15. Januar 2020 gewährten Darlehen in Höhe von insgesamt 1.750 T€ wird eine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vermieden und die Zahlungsfähigkeit sichergestellt. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf entgeltlich erworbene Software und auf Sachanlagen basieren auf betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften. Die Abschreibungen auf die entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte (Praxiswerte) erfolgen unter der Annahme einer Nutzungsdauer zwischen 5 und 15 Jahren. Diese zugrunde gelegte Nutzungsdauer resultiert aus den medizin- und zulassungsrechtlichen Besonderheiten im deutschen Gesundheitsrecht. Die Nutzungsdauern betragen:
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 250,00 € werden nicht aktiviert. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als 250,00 € bis zu 1.000,00 € werden in einem Sammelposten abgebildet und einheitlich über fünf Jahre abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag, abzüglich Wertberichtigungen für erkennbare Einzelrisiken, bewertet. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf alle nicht einzelwertberichtigten Forderungen berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt entsprechend dem Zeitablauf. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Angaben zur Bilanz und zu einzelnen Bilanzposten Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 103 T€ (Vorjahr:60 T€) und bestehen wie im Vorjahr ausschließlich gegen den Gesellschafter. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegen Dritte. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 218 T€ (Vorjahr: 288 T€); die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr betragen 1.550 T€ (Vorjahr: 1.550 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber dem Universitätsklinikum Münster AöR (92,9 T€), der UKM Infrastruktur Management GmbH (5,8 T€), der UKM Gebäudemanagement GmbH (3,6 T€) sowie gegenüber dem Gesellschafter UKM Marienhospital Steinfurt GmbH (1.618,7 T€). Insgesamt resultieren die Verbindlichkeiten mit 1.550 T€ aus Betriebsmittelkreditverbindlichkeiten und mit 170,9 T€ aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind die Lohnsteuern für den Monat Dezember 2023 in Höhe von 20 T€ enthalten. Sonstige Angaben Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen, die auch über das Geschäftsjahr 2023 hinaus bestehen, belaufen sich auf einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von rund 473 T€ und ergeben sich aus bestehenden Mietverträgen sowie Nutzungs- und Wartungsaufwendungen. Die zugrundeliegenden Verträge sind unbefristet bzw. werden bei Auslaufen in der Regel neu geschlossen. Insofern werden sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Folgejahren in ähnlichen Beträgen bewegen. Haftungsverhältnisse gegenüber Dritten bestehen nicht. Im Jahresdurchschnitt waren 47 Mitarbeitende.[1] Davon 27 Mitarbeitende im Medizinisch-Technischen Dienst, 18 Mitarbeitende im Ärztlichen Dienst und 2 Mitarbeitende im Wirtschafts- und Versorgungsdienst. Die Geschäftsführung der Bauhaus MVZ GmbH besteht aus folgenden Personen: Herr Dirk Schmedding, medizinischer Geschäftsführer Bauhaus MVZ GmbH Herr Norbert Althelmig (ab 04. August 2023), kaufmännischer Geschäftsführer Bauhaus MVZ GmbH Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Steinfurt, 28. März 2024 Dirk Schmedding Norbert Althelmig Geschäftsführer Geschäftsführer [1] Die Zahl der Beschäftigten richtet sich nach den Vorgaben des § 285 Nr. 7 HGB i.V.m § 267 (5) HGB. Ruhende Arbeitsverhältnisse und Arbeitnehmer, die sich in der Ausbildung befinden, wurden somit nicht berücksichtigt. Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 19. August 2024 festgestellt. |
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