TOKA EICHSFELDER FARBEN GMBHLiquidiert

37308 Heilbad Heiligenstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 402929
Eingetragen
16.2.1994
Branche
Großhandel mit AnstrichmittelnTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
der Groß- und Einzelhandel mit Farben, Tapeten, Teppichen und verwandten Artikel.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

TOKA EICHSFELDER FARBEN GMBH

Heiligenstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 6.109,50 11.943,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.879,00 6.548,00
II. Sachanlagen 3.230,50 5.395,00
B. Umlaufvermögen 390.529,08 417.376,08
I. Vorräte 276.347,89 307.010,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 89.877,77 84.489,66
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 24.303,42 25.875,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.487,50 2.890,84
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil 16.200,67 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 416.326,75 432.209,92

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 0,00 32.307,99
I. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen (offen passivisch abgesetzt) -76.693,78 -76.693,78
II. gezeichnetes Kapital 102.258,38 102.258,38
davon eingefordertes Kapital 25.564,60 25.564,60
III. Gewinnvortrag 6.743,39 45.218,08
IV. Jahresfehlbetrag 48.508,66 38.474,69
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Passivausweis) 16.200,67 0,00
B. Rückstellungen 228.890,74 197.562,53
C. Verbindlichkeiten 187.436,01 202.339,40
Bilanzsumme, Summe Passiva 416.326,75 432.209,92

Anhang für das Geschäftsjahr 2013

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 wurden bis 2009 in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 89.877,77 509,10 84.489,66 571,26

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 102.258,38 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden:

Für das Darlehen in Höhe von 10.000 €, welches die TOKA Holding GmbH der Gesellschaft gegeben hat, wurde ein qualifizierter Rangrücktritt erklärt.

Der Kapitalfehlbetrag wird weiterhin durch stille Reserven im Anlagevermögen gedeckt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen, Buchführungs- und Abschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 187.436,01 172.436,01 202.339,40 187.339,40

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine weiteren Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei den Frauen Ute Ruzicka, Monika Ruzicka und Monika Ruzicka.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Heiligenstadt, den 04.11.2014

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.10.2014.

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