Atlantic
Labs Manager GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
683.067,00 |
672.447,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
174,00 |
772,00 |
| II.
Sachanlagen |
152.093,00 |
170.975,00 |
| III.
Finanzanlagen |
530.800,00 |
500.700,00 |
| davon
Ausleihungen an Gesellschafter |
480.000,00 |
450.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.767.932,11 |
3.087.300,35 |
| I.
Vorräte |
5.225,00 |
7.325,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.784.229,83 |
1.055.090,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
100.093,90 |
817.548,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.978.477,28 |
2.024.884,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.884,95 |
21.775,49 |
| Aktiva |
4.476.884,06 |
3.781.522,84 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.279.204,75 |
2.990.768,57 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.847.996,06 |
1.289.109,80 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.406.208,69 |
1.676.658,77 |
| B.
Rückstellungen |
873.191,00 |
615.555,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
268.863,31 |
112.074,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
268.863,31 |
112.074,27 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
55.625,00 |
63.125,00 |
| Passiva |
4.476.884,06 |
3.781.522,84 |
Anhang
I. Allgemeines
Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in der
Rosenthaler Straße 13, 10119 Berlin, Bundesrepublik
Deutschland. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB
150308 B beim Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, im
Handelsregister eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB
(§§ 238 ff.) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften im Zweiten Abschnitt
(§§ 264 ff.) aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB. Hinsichtlich des
Anhangs wurde von den Erleichterungsvorschriften
Gebrauch gemacht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen
nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,
angesetzt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
betrug im Geschäftsjahr zwischen 1-13 Jahren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt.
Soweit der am Bilanzstichtag beizulegende Wert unter den
Anschaffungskosten liegt, wird dieser angesetzt, wenn es
sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung
handelt.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nominalwert angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben für Aufwendungen des Folgejahres.
Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung
erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der
Verpflichtungen notwendigen Betrags.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Erfüllungsbetrag.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Einnahmen für Erlöse des Folgejahres.
Fremdwährungsgeschäfte werden mit dem
jeweils aktuellen Wechselkurs am Tag des
Geschäftsvorfalls umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen
werden erfolgswirksam erfasst.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Unter den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von € 587.240,88 (Vorjahr:
T€ 567) ausgewiesen.
IV. Sonstige Angaben
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt € 50.000,00
(Vorjahr: T€ 50) und beinhaltet
Einzahlungsverpflichtungen aus der Übernahme von
GmbH-Geschäftsanteilen (€ 50.000,00;
Vorjahr: T€ 50).
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 14,75 (Vorjahr: 17,00).
Berlin, 03. September
2024
Die Geschäftsführer
gez.
Christophe Ferdinand Maire
gez.
Dr. Marc-Olivier Lücke
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
In dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten
verkürzten Jahresabschluss wurden die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 326 HGB in Anspruch genommen. Zu dem
vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht
wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt:
"
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Atlantic Labs Manager GmbH, Berlin
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Atlantic Labs
Manager GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2023 und der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie
dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Atlantic
Labs Manager GmbH für das Geschäftsjahr vom
1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2023 und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig
bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h.
Manipulationen der Rechnungslegung und
Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen
zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen."
Berlin, den
3. September 2024
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
gez.
Mark Maternus, Wirtschaftsprüfer
gez.
ppa. Holger Maaßen, Wirtschaftsprüfer
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