INDEPENDENT
LIGHT GmbH
Allershausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.736,00 |
8.235,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
180,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.735,00 |
8.055,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
55.777,13 |
69.842,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
49.001,30 |
68.399,52 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.775,83 |
1.443,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.655,63 |
699,94 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
66.489,04 |
66.154,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
129.657,80 |
144.932,02 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-6.429,43 |
-6.429,43 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
18.570,57 |
18.570,57 |
| II.
Verlustvortrag |
84.725,04 |
63.541,29 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
334,57 |
21.183,75 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
66.489,04 |
66.154,47 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
128.657,80 |
143.932,02 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
75.671,72 |
77.582,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
129.657,80 |
144.932,02 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Independent Light GmbH wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Nach den in §
267 HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um die
planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von 410 € (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben. Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens ab einem Wert von 150,01€ bis
1.000,00 € wird ein Sammelposten gebildet. Diese
werden im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden
4 Wirtschaftsjahren mit je 20% aufgelöst. Ein
Ausscheiden des Wirtschaftguts aus dem
Betriebsvermögen vermindert nicht den Sammelposten.
Die Finanzanlagen sind mit dem gegenüber den
Anschaffungskosten gesunkenen beizulegenden Wert angesetzt.
In die Herstellungskosten werden die Einzelkosten und die
Gemeinkosten des Material- und des Fertigungsbereichs sowie
anteilige Verwaltungsgemeinkosten und Fremdkapitalzinsen
einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem
niedrigeren beilzulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind in
Höhe der abzugrenzenden Beträge angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren betrug zum Bilanzstichtag 0 Euro.
B. Sonstige Angaben
Geschäftsführungsorgane
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Frau Leonie Spitzauer-Peintner
geführt. Außer dem Geschäftsführer
waren im Berichtjahr keine weiteren Organe bestellt.
C. Nach Aufstellung der Bilanz zum 31.12.2013, haben wir
festgestellt, dass das Vermögen, die Schulden nicht
mehr deckt. Da eine GmbH Verschuldung gegeben ist, wird auf
§ 64 GmbHG hingewiesen.
(siehe § 64 Antragspflicht GmbHG)
Für das Jahr 2013 wurde eine
Rangrücktrittserklärung über das
Verrechnungskonto mit der Gesellschafterin Leonie
Spitzauer-Peintner und Heinz Polaschek (3564) sowie
über das Darlehen Iwan-Bikes (3565) geschlossen. Die
Darlehensgeber treten mit ihren Ansprüchen auf Tilgung
und Verzinsung des oben bezeichneten Verrechnungskontos und
Darlehens im Rang hinter sämtliche Forderungen anderer
Gläubiger in der Weise zurück, dass Tilgung und
Verzinsung des Darlehens nur nachrangig nach allen anderen
Gläubigern im Rang des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5
InsO, also im Rang des § 39 Abs. 2 InsO verlangt
werden kann oder aus sonstigem freiem Vermögen.
Somit ist eine Verschuldung nach § 64 GmbHG nicht
mehr gegeben.
Eine Fortführung des Unternehmens nach den
Ausführungen der Geschäftsführung ist
dennoch gewährleistet. Für dieses Jahr war neue
Kundengewinnung geplant. Diese Planung wurde erfüllt.
Für das kommende Jahr wird ebenfalls nochmals eine
deutliche Umsatzsteigerung durch Kundengewinnung erwartet.
Ebenso wird geplant die Ausgaben zu reduziert.
Allershausen, den 07. Februar 2015
Der Geschäftsführer:
Gez: Leonie-Spitzauer-Peintner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.02.2015 festgestellt.
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