Hans
Wegmüller GmbH
Sinsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.604,00 |
25.641,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.603,00 |
25.640,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.396.171,81 |
1.420.337,47 |
| I.
Vorräte |
1.039.142,32 |
939.219,25 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
235.318,57 |
240.847,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
121.710,92 |
240.271,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.234,94 |
0,00 |
| Aktiva |
1.418.010,75 |
1.445.978,47 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
788.594,16 |
717.307,69 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
50.000,00 |
138.406,56 |
| III.
Jahresüberschuss |
713.594,16 |
553.901,13 |
| B.
Rückstellungen |
170.678,36 |
117.580,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
456.575,56 |
608.510,77 |
| D.
Passive latente Steuern |
2.162,67 |
2.579,85 |
| Passiva |
1.418.010,75 |
1.445.978,47 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Hans Wegmüller
GmbH, In der Au 8, Sinsheim, eingetragen im Handelsregister
Mannheim (HRB 724897) wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die handelsrechtlichen
Bestimmungen in der Fassung nach den Änderungen durch
das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) waren
anzuwenden.
Die Firma Hans Wegmüller GmbH weist zum
Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267
Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach
§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB zu erstellenden Anhang.
Ein Lagebericht war gemäß § 264 Abs. 1
HGB nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 i.V. m. § 264c
HGB unter Inanspruchnahme der
größenabhängigen Erleichterung nach §
266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die Davon-Vermerke der Bilanz wurden
aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit in
den Anhang übernommen. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren in
Staffelform gemäß § 275 Abs. 2 HGB
gewählt. Für die Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde von den Erleichterungen und
Schutzklauseln gemäß §§ 274a, 276, 286
und 288 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Für die
Offenlegung des Jahresabschlusses wird von den
Schutzklauseln gemäß §§ 325 und 326
HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind nicht vorhanden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 250,00 wurden sofort als
Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 250,01 bis Euro 800,00
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden körperlich aufgenommen
und mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Nach dem Vorsichts- oder
Niederstwertprinzip erforderliche niedrigere Ansätze
mit dem beizulegenden Wert wurden vorgenommen.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden in dem gesetzlich
gebotenen Umfang vorgenommen. Der Ansatz eines
Rechnungsabgrenzungsposten wurde nicht vorgenommen, sofern
die jeweilige Abgrenzung den Betrag in Höhe von 800
€ nicht überstieg.
Die Rückstellungen wurden für
Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach
ungewiss sind, mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden nach
Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Steuerrückstellungen wurden für die
voraussichtliche und noch nicht veranlagten Gewerbesteuer-
und Körperschaftsteuerverpflichtungen gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Für erwartete künftige Steuerbelastungen,
die aus unterschiedlichen Wertansätzen bei der
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinnermittlung
resultieren, wurde in der Handelsbilanz der gesonderte
Passivposten "latente Steuern" ermittelt und angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Es bestehen keine Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr.
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
1.493,00 (Vorjahr: TEuro 0,7). Hiervon sind Euro 723,00
(Vorjahr: TEuro 0,7) unter den Forderungen gegenüber
Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis und
Euro 770,00 (Vorjahr: TEuro 0,0) unter den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
1.800,00 (Vorjahr: TEuro 57,2). Hiervon sind Euro 0,00
(Vorjahr: TEuro 0,00) unter den sonstigen Verbindlichkeiten
und Euro 1.800,00 (Vorjahr: TEuro 57,2) unter den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt Euro 456.575,56
(Vorjahr: TEuro 608,5).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen nicht.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben gem. § 285 Nr 7 i.V.m. § 288 Nr. 2
HGB
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Mitarbeiter (§267 (5) HGB) beträgt im
Berichtsjahr 0.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Hanspeter Wegmüller, Geschäftsführer
Unterschrift der Geschäftsführung
Sinsheim, im Juli 2024
gez. Hanspeter Wegmüller
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2024
festgestellt.
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