trans data
elektronik GmbH
Bippen-Ohrtermersch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
726.682,00 |
660.649,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.382,00 |
4.748,00 |
| II.
Sachanlagen |
722.050,00 |
655.651,00 |
| III.
Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.007.348,07 |
1.923.946,03 |
| I.
Vorräte |
817.071,75 |
1.009.994,08 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
808.578,47 |
715.176,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
381.697,85 |
198.775,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
74.909,68 |
54.379,69 |
| D.
Aktive latente Steuern |
58.800,46 |
57.889,91 |
| Aktiva |
2.867.740,21 |
2.696.864,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
940.465,85 |
841.330,26 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
741.330,26 |
702.901,71 |
| III.
Jahresüberschuss |
99.135,59 |
38.428,55 |
| B.
Rückstellungen |
640.545,56 |
513.300,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.286.728,80 |
1.342.233,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
760.078,48 |
837.453,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
526.650,32 |
504.780,00 |
| Summe
Passiva |
2.867.740,21 |
2.696.864,63 |
Anhang
der trans data elektronik GmbH, Bippen, für das
Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Firma trans data elektronik GmbH, Bippen, (GmbH)
hat ein kalendergleiches Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember eines Jahres. Die GmbH ist eine kleine
Gesellschaft im Sinne des HGB und macht insoweit von
etwaigen Erleichterungsvorschriften Gebrauch. Die
Gesellschaft wird beim Amtsgericht Osnabrück unter der
Nummer HR B 20558 geführt.
Das Anlagevermögen, dessen Nutzung zeitlich
begrenzt ist, ist zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bilanziert.
Ein außerplanmäßiger
Abschreibungsbedarf bei den Vermögensgegenständen
des Anlagevermögens, um die
Vermögensgegenstände mit einem niedrigeren
beizulegenden Wert nach § 253 III HGB am
Abschlussstichtag zu bewerten, war nicht ersichtlich.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bilanziert worden. Im Bereich des
Vorratsvermögens war kein Wertberichtigungsbedarf
aufgrund eines niedrigeren Börsen- oder Marktpreises
am Abschlussstichtag zu erkennen. Fremdkapitalzinsen nach
§ 255 III HGB sind nicht in die Herstellungskosten
eingeflossen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu
Ihrem Nennwert bilanziert. Dem strengen handelsrechtlichen
Niederstwertprinzip ist Rechnung getragen worden.
Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält
gesetzeskonform (§ 250 I HGB) Ausgaben des
Geschäftsjahres, welche Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist
vollständig einbezahlt worden.
Die Rückstellungen sind gemäß §
249 I Satz 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten
gebildet worden. Die Rückstellungen sind in der
Höhe ausgewiesen worden, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die
Bewertung der Rückstellung für
Altersversorgungsverpflichtungen erfolgt nach § 253 II
HGB.
Die Verbindlichkeiten werden gemäß §
253 I Satz 2 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag in der
Bilanz ausgewiesen.
Erläuterungen zur Bilanz
Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist
gänzlich eingezahlt.
Die Gesellschaft ist als kleine Gesellschaft im Sinne
der §§ 264a, 267 HGB zu bezeichnen.
Auf die Darstellung des Anlagegitters und der
entsprechend aufgegliederten Abschreibungen im Anhang nach
§ 268 II HGB wird gemäß § 274a Nr.1
HGB verzichtet.
Auf die Erläuterung von größeren
Beträgen unter den Sonstigen
Vermögensgegenständen, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen, wird
gemäß § 274a Nr.2 HGB verzichtet.
Gegenüber Gesellschaftern sind Forderungen in
Höhe von TEUR 62,4 auszuweisen.
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs.6 S.1 HGB
bei der Neubewertung der Pensionsrückstellung nach
§ 253 Abs.2 S.1 HGB (§ 253 Abs.6 S.3 HGB)
beträgt EUR 5.573,00.
Auf die Darstellung der Zusammensetzung der
Rückstellungen (Rückstellungsspiegel)
gemäß § 285 Nr.12 HGB wird nach § 288
HGB verzichtet.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht. Auf die Darstellung des
Gesamtbetrages aller Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren für jeden
ausgewiesenen Verbindlichkeitenposten gemäß
§ 285 Nr.2 HGB wird nach § 288 HGB verzichtet.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
beispielsweise für fremde Verbindlichkeiten sind nicht
gegeben.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt unter
Anwendung des Gesamtkostenverfahrens nach § 275 II
HGB.
Es wird von der Erleichterungsvorschrift nach §
288 HGB für kleine Gesellschaften Gebrauch gemacht.
Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach z.B.
Tätigkeitsgebieten im Sinne des § 285 Nr.4 HGB
erfolgt daher im Anhang nicht.
Sonstige Angaben
Auf die laut § 285 Nr. 7 HGB im Anhang
geforderte Angabe der durchschnittlichen Zahl der
während des Geschäftsjahres beschäftigten
achtundfünfzig Arbeitnehmer, getrennt nach Gruppen,
wird gemäß § 288 HGB verzichtet.
Das Jahresergebnis soll auf neue Rechnung vorgetragen
werden.
Die Geschäftsführung ist von Herrn Andreas
Engel im abgelaufenen Wirtschaftsjahr wahrgenommen worden.
Im Weiteren wird auf die Schutzklausel des § 286 IV
HGB und § 288 HGB verwiesen.
Bippen, im Jahre 2025
gez. Andreas Engel
-Geschäftsführer-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.01.2025
festgestellt.
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