AS Immobilien und Hausverwaltung GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Stojanow seit 30.10.2012 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 72.00% | |
B******* O**** | 20.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ANGA GmbH(vormals: ANGA Ingenieurbüro für Fassadentechnik GmbH)DresdenJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung ist zum Vorjahr unverändert beibehalten worden. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben. Die §§ 252 Abs. 1 Nr. 6, 265 Abs. 1 und 284 Abs. 2 Nr. 3 des Handelsgesetzbuches wurden ggf. entsprechend Art. 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuches nicht angewendet. Von dem Wahlrecht, Vorjahreszahlen nicht an die geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes anzupassen, wurde Gebrauch gemacht. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB und des GmbHG wurden angewendet. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Das Wirtschaftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind im Anhang zu finden. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde unter Inanspruchnahme größenabhängiger Erleichterungen für kleine Gesellschaften verzichtet. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar. Soweit handels- und steuerrechtlich möglich, wurden in der Handels- und in der Steuerbilanz einheitliche Ansatz- und Bewertungsmethoden gewählt. Handelsrechtliche Ansätze oder Beträge, die den steuerlichen Vorschriften nicht entsprechen, wurden für steuerliche Zwecke nach § 60 Abs. 2 EStDV angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Sachanlagevermögen wird - soweit abnutzbar - zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 410,00 EUR nicht übersteigen, wurde vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 150,00 EUR, aber nicht 1.000,00 EUR übersteigen, wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst (Poolbewertung). Entsprechend der Auffassung des HFA und des IDW wurden die steuerrechtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der geringwertigen Wirtschaftsgüter auch für die Handelsbilanz angewandt, da dieser Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Diese erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen für Sachanlagen betragen 3.604,00 EUR (VJ < 7 TEUR). Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Stichtagswerten. Herstellungskosten umfassen die Einzelkosten und die notwendigen Gemeinkosten. Forderungen sind mit dem Nennwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Nach eingehender Prüfung der Forderungen waren Wertberichtigungen nicht notwendig, da zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung ein vollständiger Eingang sämtlicher Forderungen festgestellt werden konnte. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände des Berichtsjahres und des Vorjahres sind innerhalb eines Jahres fällig. Flüssige Mittel (Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks) wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet. Für Ausgaben, die vor dem Abschlussstichtag angefallen sind, aber erst in voller Höhe oder anteilig einem Wirtschaftsjahr nach dem Abschlussstichtag zuzurechnen sind, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Das Stammkapital beträgt 25.565,00 Euro. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 1.016,93 EUR (VJ 8 TEUR) bzw. mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 13.425,66 EUR (VJ 9 TEUR). Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter betragen 13.425,66 EUR (VJ 9 TEUR). Es bestehen lediglich branchenübliche Gewährleistungsverpflichtungen. Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ist das Risiko der Inanspruchnahme im Bereich eines üblichen Geschäftsbetriebes.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um ein vollständiges, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln, erfolgte in der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise eine weitergehende Untergliederung der gesetzlich vorgeschriebenen Posten. Dabei sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung beachtet worden.
Als Geschäftsführerin im Geschäftsjahr war bestellt: Angela Stojanow, Dipl.-Ing. oec. Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt. ANGA GmbH - Geschäftsführung -
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 wurde am 29.11.2011 festgestellt.
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