Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH
Selbe AdresseWärme- und Kältehandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joachim Freund seit 12.1.2024 | Prokura |
Florian Vogt seit 5.1.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Bayerische Bergbahnen-Beteiligungs-Gesellschaft mbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wendelsteinbahn Gesellschaft mit beschränkter HaftungBrannenburgJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnungder Wendelsteinbahn GmbH
Anhangder Wendelsteinbahn GmbHAllgemeine Grundlagen Die Wendelsteinbahn GmbH mit Sitz in Brannenburg wird beim Amtsgericht Traunstein unter der Nummer HRB 51 im Handelsregister geführt. Gegenstand des Unternehms der Wendelsteinbahn GmbH ist der Betrieb der Wendelsteinbahnen und deren Nebenbetrieben, die Ausnutzung von Elektrizität in jeder Form sowie der Erwerb oder Betrieb von gleichartigen und solchen Unternehmungen, die mit den angeführten Betrieben in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, ferner die mittelbare und unmittelbare Beteiligung an derartigen Unternehmungen. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH- Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnW G) aufgestellt. Die Wendelsteinbahn GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Wendelsteinbahn GmbH ist Bestandteil einer Gruppe von Unternehmen, die gemäß § 3 Nr. 38 EnWG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen gilt, und fällt damit unter § 6b EnWG. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den Börsen- oder Marktpreisen bzw. den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten erfasst und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Flüssige Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Passiva Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Zuschüsse enthalten den Sonderposten für Investitionszuschüsse sowie Baukostenzuschüsse. Die bisher unter den Sonderposten erfassten Inverstionszuschüsse und die bisher unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Baukostenzuschüsse werden ab dem Geschäftsjahr 2023 als Zuschüsse ausgewiesen. Die Investitionszuschüsse der Geschäftsjahre 2003/2004 bis einschließlich 2006/2007, sowie die vereinnahmten Investitionszuschüsse der Straßenbeleuchtung von 2003/2004 bis einschließlich 2009/2010 werden abschreibungskonform aufgelöst. Die ausgewiesenen Baukostenzuschüsse bis zum Geschäftsjahr 2002/2003 werden mit 5 % zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Die ab 2007/2008 erhaltenen Baukostenzuschüsse, sowie die ab 2010/2011 vereinnahmten Baukostenzuschüsse für die Straßenbeleuchtung, werden über 20 Jahre mit 5 % bzw. im Zugangsjahr mit 2,5 % zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit M ethode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie der Deputate, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Die Bewertung der vergleichbar langfristig fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der Jubiläumsverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben J ahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV- Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Der Rückstellungsbewertung liegen folgende Annahmen zugrunde:
Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Die bisher in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen vereinnahmten Baukostenzuschüsse werden ab dem Geschäftsjahr 2023 als Zuschüsse ausgewiesen. Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. Der Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen überwiegend Stromlieferungen gegenüber Geschäftskunden und Privat- und Gewerbekunden. Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegenüber der Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH 517 T€ und betreffen Lieferungen und Leistungen. Die anderen Forderungen gegen verbundende Unternehmen 18 T€ betreffen ebenfalls Lieferungen und Leistungen. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Eigenkapital Der Gewinnvortrag aus Vorperioden beläuft sich auf 1.278 T€. Die Wendelsteinbahn GmbH erzielte einen Jahresüberschuss in Höhe von 738 T€ Ausschüttungsgesperrte Beträge resultieren gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 % p.a.). Für das Geschäftsjahr 2023 beträgt der ausschüttungsgesperrte Betrag 32 T€. Die ausschüttungsgesperrten Beträge sind durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt. Somit kommt die Ausschüttungssperre nicht zur Anwendung. Zuschüsse Die bisher unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen erhaltenen Baukostenzuschüsse werden ab dem Geschäftsjahr 2023 in den Zuschüssen 1.061 T€ (Vorjahr Ausweis in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten 1.081 T€) ausgewiesen. Der Sonderposten wird ab dem Geschäftsjahr 2023 ebenfalls unter den Zuschüssen ausgewiesen 39 T€ (Vorjahr separater Ausweis als Sonderposten 27 T€). Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personal 360 T€, Rückstellungen für Erlösminderungen 148 T€, Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Pensionären 77 T€ und die Verpflichtung für die Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen 27 T€. Des Weiteren ist in den sonstigen Rückstellungen eine Rückstellung für die Gesamt-Umlageverpflichtung gem. § 13 Abs. 1 Satz 3 VVDE-Satzung in Höhe von 13 T€ gegenüber dem VVDE (Versicherungsverband Deutscher Eisenbahnen) enthalten. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten die Verbindlichkeit gegenüber der Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH aus der Verlustübernahme 2023 mit 231 T€ (Vorjahr 453 T€), die Verbindlichkeiten gegenüber der Lechwerke AG aus Finanzmitteln 1.309 T€ (Vorjahr 1.013 T€) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen 281 T€ (Vorjahr 237 T€). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 3.630 T€.
Erläuterung zur Gewinn- und VerlustrechnungMaterialaufwand
Personalaufwand
Finanzergebnis
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten Aufwendungen für die Körperschaftsteuer 121 T€, die Gewerbesteuer 92 T€ und den Solidaritätszuschlag 7 T€ für das laufende Geschäftsjahr. Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG: Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt.
Durchschnittliche Beschäftigungszahl
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Wendelsteinbahn GmbH setzt sich wie folgt zusammen: Florian Vogt Kaufmännische und technische Geschäftsführung Organbezüge Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Honorar des Abschlussprüfers Im Abschlussprüferhonorar von 9 T€ sind Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 7 T€ und andere Bestätigungsleistungen mit 2 T€ enthalten. Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 2.015.774,82 €, in dem ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von 1.278.078,82 € enthalten ist, auf neue Rechnung vorzutragen. Entwicklung des Anlagevermögens
Brannenburg, den 11. J uni 2024 Wendelsteinbahn GmbH Die Geschäftsführung Florian Vogt Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023ElektrizitätsverteilungAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023Elektrizitätsverteilung
Allgemeine Erläuterungen zum Tätigkeitsabschluss Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), haben vertikal integrierte Unternehmen im Sinne des § 3 Nr. 38 EnWG, einschließlich rechtlich selbständiger Unternehmen, die zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehören und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstleistungen erbringen, und rechtlich selbständige Netzbetreiber sowie Betreiber von Speicheranlagen, nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG jeweils getrennte Konten zu führen und für jede ihrer Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss aufzustellen Für die Wendelsteinbahn GmbH ergeben sich die folgenden Tätigkeitsbereiche: Elektrizitätsverteilung Andere Tätigkeiten innerhalb und außerhalb des Elektizitätssektors Im Hinblick auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie den angewandten Abschreibungsmethoden, die dem Tätigkeitsabschluss zugrunde gelegt wurden, verweisen wir auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Wendelsteinbahn GmbH. Durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) liegt ein rechtsverbindlicher Rahmen zum Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme vor. Im Netzgebiet der Wendelsteinbahn GmbH, als Netzeigentümer, wurden 2023 entsprechende Geräte eingebaut. Nach § 3 M sbG ist die Unabhängigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung über die buchhalterische Entflechtung sicherzustellen; die § § 6b, 6c und 54 EnW G sind entsprechend anzuwenden. Die Funktion des grundzuständigen Messstellenbetreibers im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes hat im Netzgebiet der Wendelsteinbahn GmbH die Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH als Netzbetreiber. In unserem Tätigkeitsabschluss sind dabei die Regeln der Zuordnung der Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und der Erträge und Aufwendungen angegeben (§ 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG). Die Leistungsbeziehungen zwischen den Tätigkeitsbereichen erfolgen auf Grundlage der angefallenen Kosten. Bilanz Bilanzwerte werden im ersten Schritt direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden ist, erfolgt die Zuordnung mittels Verteilungsschlüssel. Die grundsätzlich verwendeten Verteilungsschlüssel werden nachfolgend aufgeführt. Gewinn- und Verlustrechnung Erträge und Aufwendungen werden wo möglich direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Soweit eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden ist, erfolgt die Zuordnung über Verteilungsschlüssel. Grundsätzlich verwendete Verteilungsschlüssel
Sonstige Angaben zum Tätigkeitsabschluss der Wendelsteinbahn GmbH für das Geschäftsjahr 2023Erläuterung zur Bilanz Vorräte Betreffen ausschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit 36 T€ (Vorjahr 27 T€). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen gegenüber der Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH und betreffen Lieferungen und Leistungen. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Personal 83 T€ und für Verpflichtungen gegenüber Pensionären 17 T€. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten die Verbindlichkeit gegenüber der Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH aus der Verlustübernahme 2023 mit 231 T€ (Vorjahr 453 T€), die Verbindlichkeiten gegenüber der Lechwerke AG aus Finanzmitteln 346 T€ (Vorjahr - T€) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen 17 T€ (Vorjahr - T€). Im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs bestehen Eigentumsvorbehalte an bezogenen Wirtschaftsgütern. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Materialaufwand
Personalaufwand
Finanzergebnis
Erklärung der gesetzlichen Vertreter Der Tätigkeitsabschluss ist nach den Vorschriften des § 6b Energiewirtschaftsgesetz (EnW G) und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Brannenburg, den 11. Juni 2024 Der Geschäftsführer Tätigkeits-Anlagengitter zum 31.12.2023Elektrizitätsverteilung
Erweiterter Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2023Nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie den Festlegungen der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Netzverpächter und Erbringer von energiespezifischen Dienstleistungen Bilanz des Tätigkeitsbereichs erbrachte energiespezifische Dienstleistungen im Elektrizitätsbereich (Verteilung)Wendelsteinbahn GmbH Kontentrennung gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 und 2 EnWGAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung des Tätigkeitsbereichs erbrachte energiespezifische Dienstleistungen im Elektrizitätsbereich (Verteilung)Wendelsteinbahn GmbH Kontentrennung gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 und 2 EnWG
Erläuterungen gem. § 6b Abs. 3 EnWG der Wendelsteinbahn GmbH für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen Die Wendelsteinbahn GmbH ist gemäß § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Unternehmen und erstellt für ihre Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG einen gesonderten Tätigkeitsabschluss. Entsprechend der Festlegung der Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, erstellt die Wendelsteinbahn GmbH für das Geschäftsjahr 2023 einen erweiterten Tätigkeitsabschluss als Erbringer von energiespezifischen Dienstleistungen im Elektrizitätsbereich. Ausgangspunkt für die Erstellung des Tätigkeitsabschlusses nach § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 EnWG sowie für die Erstellung des erweiterten Tätigkeitsabschlusses nach Festlegung der Beschlusskammer 8 bildet der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Wendelsteinbahn GmbH. Wie im Jahresabschluss wurden die gegenüber dem verbundenen Verteilnetzbetreiber erbrachten energiespezifischen Dienstleistungen dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung zugeordnet, der im J ahresabschluss auch nicht energiespezifische Dienstleistungen beinhaltet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Hinblick auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die dem Tätigkeitsabschluss zugrunde gelegt wurden, verweisen wir auf die Angaben im Anhang des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Wendelsteinbahn GmbH. Zuordnungsgrundsätze Bilanz Die Bilanzwerte wurden soweit möglich direkt den entsprechenden Tätigkeitsbereichen zugeordnet. Ist eine unmittelbar direkte Zuordnung nicht möglich oder mit unangemessen hohem Aufwand verbunden, erfolgt die Zuordnung über sachgerechte Verteilungsschlüssel. Vorräte Die Vorräte wurden über Verteilungsschlüssel den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Forderungen Die Forderungen wurden sachverhaltsabhängig den einzelnen Tätigkeiten direkt oder durch Verteilungsschlüssel zugeordnet. Flüssige Mittel Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden über Verteilungsschlüssel den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Zuordnung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen zu den Tätigkeitsbereichen basiert auf Verteilungsschlüssel. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen in diversen Bereichen, die über Verteilungsschlüssel zugeordnet wurden. Die Zuordnung der Verbindlichkeiten erfolgt abhängig vom Sachverhalt entweder direkt oder durch Verteilungsschlüssel. Kapitalausgleichsposten Die nach sachgerechter Zuordnung und Schlüsselung der Konten entstandene Residualgröße in der Tätigkeitsbilanz wurde entsprechend des Kapitalbedarfs im Eigenkapital ausgewiesen. Entsprechend dieser Vorgehensweise ist kein Ausgleich zwischen den Tätigkeiten erforderlich. In der Tätigkeitsbilanz existiert somit kein bilanzieller Ausgleichsposten. Gewinn- und Verlustrechnung Die Werte der Gewinn- und Verlustrechnung bestimmen sich im ersten Schritt durch Direktzuordnung und danach durch verursachungsgerechte Zuordnung durch Verteilungsschlüssel. Die Verteilung der Umsatzerlöse für die Tätigkeiten-GuV basieren auf den gegenüber dem leistungsempfangenden Verteilnetzbetreiber abgerechneten Leistungen. Die anteilig relevanten Aufwendungen für die Erbringung der energiespezifischen Dienstleistungen basieren auf den Auswertungen des internen Rechnungswesens. Hierbei wurden die Aufwendungen auf Basis der gebuchten Kosten oder über Verteilungsschlüssel den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet. Sonstige Angaben Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Personal 79 T€ und für Verpflichtungen gegenüber Pensionären 17 T€. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten die Verbindlichkeit gegenüber der Lechwerke AG aus Finanzmitteln. Gewinn- und VerlustrechnungMaterialaufwand
Personalaufwand
Finanzergebnis
Brannenburg, den 11. Juni 2024 Der Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Wendelsteinbahn GmbH, Brannenburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Prüfungsurteil Ich habe den Jahresabschluss der Wendelsteinbahn GmbH, Brannenburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der mein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Ich habe geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus habe ich die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Erbringer von energiespezifischen Dienstleistungen im Elektrizitätsbereich - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07/2021)) durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich wende als Wirtschaftsprüfer die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst meine Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der meine Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Meine Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass ich für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen kann.
Augsburg, 11. Juni 2024 Stephan, Wirtschaftsprüfer |
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