ExpoNuevo
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
77.548,84 |
87.338,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.354,84 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
76.194,00 |
87.338,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.433,46 |
77.423,21 |
| I.
Vorräte |
9.089,91 |
17.570,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.975,75 |
45.585,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.150,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.367,80 |
14.267,26 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
320.284,04 |
49.272,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
429.266,34 |
214.033,49 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
40.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
160.000,00 |
120.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
199.272,28 |
0,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
321.011,76 |
199.272,28 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
320.284,04 |
49.272,28 |
| B.
Verbindlichkeiten |
429.266,34 |
214.033,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
38.136,68 |
81.345,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
429.266,34 |
214.033,49 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE HINWEISE
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die
Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Bilanz in diesem Anhang gemacht.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der
§§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
B.
ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie
der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer
um die planmäßigen Abschreibungen vermindert
(§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Das
Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit
abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um die
planmäßige Abschreibung auf der Grundlage
handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze
vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die
Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte
mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt
(§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).
Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen
Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden
beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
C.
SONSTIGE ANGABEN
§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende
Personen wahrgenommen:
Herr Dominicus Rohde, Kaufmann
Kewelstraße 9, 66693 Mettlach
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des
§ 181 BGB befreit.
§ 268 Abs. 2 HGB - Anlagevermögen
Der Anlagenspiegel ist anliegend beigefügt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2011 festgestellt.
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