Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 108370
Eingetragen
12.7.2007
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieDatenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten a. n. g.Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
IT-Systemintegration

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Frentin
seit 12.7.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Oderberger Str. 50, 10435 Berlin
24.750 €
Katharina Frentin
Oderberger Str. 50, 10435 Berlin
250 €

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Neturius GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 26.051,00 32.358,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.494,00 2.687,00
II. Sachanlagen 24.557,00 29.671,00
B. Umlaufvermögen 297.398,49 319.403,38
I. Vorräte 788,23 2.992,95
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 54.545,17 42.728,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 242.065,09 273.682,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.996,09 1.951,18
Summe Aktiva 325.445,58 353.712,56

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 247.753,45 274.072,67
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 203.835,91 173.154,30
III. Jahresüberschuss 18.917,54 75.918,37
B. Rückstellungen 44.905,99 59.942,51
C. Verbindlichkeiten 32.786,14 19.697,38
Summe Passiva 325.445,58 353.712,56

Anhang

Anwendung des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert, bzw. einem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage 3 dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben. Anlage 3 ist Bestandteil dieses Anhangs.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten keine Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Peter Frentin, Berlin

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB abgabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Berlin, den 31. Mai 2024

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 31.5.2024.

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