DH
Verwaltungs- GmbH
Waldbüttelbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.539,73 |
13.031,30 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
15.415,02 |
12.695,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
124,71 |
336,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
15.539,73 |
25.531,30 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.066,71 |
25.027,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
27,08 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.539,63 |
27,08 |
| B.
Rückstellungen |
789,07 |
504,22 |
| C.
Verbindlichkeiten |
683,95 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
683,95 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
15.539,73 |
25.531,30 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der DH Verwaltungs-GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden erst
für nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre
angewendet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
In dem Jahresabschluss ergeben sich gegenüber
dem Vorjahresbeträge sind mit den Beträgen des
Geschäftsjahres vergleichbar.
Zur Darstellung eines den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechenden Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind keine
zusätzliche Angaben notwendig.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Ausleihungen zum Nennwert
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Dinkel Karin
ausgeübter Beruf: Kauffrau
Weitere Geschäftsführer: Heppel Yvonne
ausgeübter Beruf: Kauffrau
3.2
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte Betrag
Forderungen 15.415,02 Euro
3.3
Angaben über Unternehmen, deren unbeschränkt
haftender Gesellschafter die GmbH ist
Gemäß § 285 Nr. 11a HGB wird
über nachstehende Unternehmen berichtet:
Name: DH Verpachtungs-GmbH & Co.KG
Rechtsform: GmbH & Co.KG
Sitz: Waldbüttelbrunn
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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