Stollhof
GmbH
Frankenthal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
92.340,00 |
81.545,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8,00 |
8,00 |
| II.
Sachanlagen |
92.332,00 |
81.537,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.646.420,93 |
3.352.559,80 |
| I.
Vorräte |
3.094.346,29 |
2.879.789,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
415.473,79 |
392.271,53 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
136.600,85 |
80.498,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
803,26 |
801,26 |
| Aktiva |
3.739.564,19 |
3.434.906,06 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.450.816,82 |
1.417.817,65 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
160.000,00 |
160.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
932.817,65 |
752.339,58 |
| IV.
Jahresüberschuss |
332.999,17 |
480.478,07 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
150.000,00 |
150.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
210.174,93 |
264.630,09 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.928.572,44 |
1.602.458,32 |
| Passiva |
3.739.564,19 |
3.434.906,06 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Stollhof GmbH,
Siemensstraße 4 - 6, 67227 Frankenthal, eingetragen
im Handelsregister Registergericht Ludwigshafen a.Rhein
(Ludwigshafen) (HRB 62631) wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Buchungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die handelsrechtlichen
Bestimmungen in der Fassung nach den Änderungen durch
das Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) waren
anzuwenden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma Stollhof GmbH weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach § 264 Abs. 1
S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein Lagebericht war
gemäß § 264 Abs. 1 HGB nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 250,01 bis Euro 800,00
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt. Das allgemeine Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in
Höhe von 1% der Netto-Forderungen ausreichend
berücksichtigt.
Aktive Rechnungsabgrenzungen wurden in dem gesetzlich
gebotenen Umfang vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr waren nicht vorhanden. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen wurden für die
voraussichtlichen Körperschaftsteuer- und
Gewerbesteuerverpflichtungen gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEuro
725 (Vorjahr: TEuro 300).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen insgesamt TEuro 1.531 (Vorjahr:
TEuro 1.133).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen insgesamt TEuro 397 (Vorjahr: TEuro
469).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen insgesamt TEuro 108 (Vorjahr:
TEuro 181).
Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert
sind insgesamt Euro 633.298,51 (Vorjahr: Euro 465.568,07).
Bei den Sicherheiten handelt es sich um die üblichen
Eigentumsvorbehalte aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen.
Darüberhinaus bestehen noch persönliche
Bürgschaften.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben gem. § 285 Nr 7 i.V.m. § 288 Nr. 2
HGB
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Mitarbeiter (§267 (5) HGB) beträgt im
Berichtsjahr 18.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Michael Noss, Geschäftsführer
Volker Lichtinghagen, Geschäftsführer
Unterschrift der Geschäftsführung
Frankenthal, im Juli 2024
gez. Michael Noss
gez. Volker Lichtinghagen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024
festgestellt.
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